Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Meine Damen und Herren! Der mir gemeldete Fragesteller für die letzte Frage ist nicht anwesend. Damit sind die Fragestunde und der Tagesordnungspunkt beendet.
Am 20. September 2011 kam es in Lauterbach bei 04651 Bad Lausick an einem halbbeschrankten Bahnübergang zu einem Zusammenprall des Regionalexpress ChemnitzLeipzig, bei dem einige Wagen des Zuges entgleisten und ein PKW vollständig zerstört wurde. Mehrere Fahrgäste wurden verletzt, einige davon schwer. Nur durch glückliche Umstände waren keine Todesopfer zu beklagen.
1. Am Unglücksort leuchtet zwar die rote Signalleuchte des Andreaskreuzes einige Zeit vor dem Schließen der Halbschranke auf. Die Halbschranke schließt jedoch erst, wenn der Zug mit hoher Geschwindigkeit bereits in die Kurve einfährt. Welche Aussage kann die Staatsregierung treffen über die Sicherheit von Bahnübergängen, insbesondere von halbbeschrankten Bahnübergängen im Freistaat Sachsen?
2. Auch bei anderen halbbeschrankten Bahnübergängen leuchtet zwar die rote Signalleuchte des Andreaskreuzes auf, bevor sich der Zug nähert, doch aufgrund von Sonnenlichteinstrahlung ist dies für PKW-Fahrer nicht immer
Grimma/Waldbardau an der Bahnlinie Leipzig-Döbeln. Inwieweit sieht die Staatsregierung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit Investitionsbedarf zum Umbau bisher halbbeschrankter in vollbeschrankte Bahnübergänge?
Wegen des Sachzusammenhanges werden die Fragen 1 und 2 zusammenfassend von der Staatsregierung wie folgt beantwortet:
Der Zusammenprall am Bahnübergang in Lauterbach ereignete sich auf einer bundeseigenen Strecke der DB Netz AG (Leipzig–Geithain). Zuständige Aufsichtsbehörde ist hier nicht der Freistaat Sachsen, sondern der Bund durch das Eisenbahn-Bundesamt.
Wegen der besonderen Schwere des Unfalls hat die Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes (EUB) als unabhängige Untersuchungsstelle des Bundes die weiteren Ermittlungen bezüglich der Eisenbahnsicherheit übernommen. Diese Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen, so dass auch noch keine Schlussfolgerungen zu ziehen sind. Parallel dazu ermittelte die Polizei und Staatsanwaltschaft. Auch hier liegen noch keine Ergebnisse vor.
Grundsätzlich geht die Staatsregierung davon aus, dass Bahnübergänge bei Beachtung der rechtlichen Bestimmungen der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) und der Straßenverkehrsordnung (StVO) sicher sind.
Nach dem Ergebnis der Pinta-Studie der Universitäten Lübeck und Greifswald leiden ein Prozent der 14 bis 64Jährigen, etwa 560 000 Menschen, in der Bundesrepublik unter dem Zwang, online sein zu müssen. 2,5 Millionen Menschen bundesweit seien problematische Nutzer. Als besonders gefährdet gilt die Altersstufe der 14- bis 16Jährigen.
1. Wie entwickelte sich im Zeitraum von 2006 bis 2010 im Freistaat Sachsen die Zahl der unter Online-Sucht leidenden Menschen? (Bitte nach Altersgruppen und Geschlecht aufzählen.)
2. Welche präventiven und therapeutischen Möglichkeiten für Online-Sucht-Betroffene werden gegenwärtig im Freistaat Sachsen mit welchem Erfolg angeboten und inwiefern wird bei der besonders gefährdeten Altersgruppe der 14- bis 16-Jährigen in Schulen bzw. Kinder- und Jugendeinrichtungen auf die Gefahren einer Online-Sucht, aber auch unter dem Aspekt der Datenschutzgefährdung in sogenannten Sozialen Netzwerken wie Facebook oder SchülerVZ hingewiesen und diesen entgegengewirkt?
Zu Frage 1: Die sogenannte „Online-Sucht“ oder „Internetsucht“ ist nicht als eigenständige Erkrankung anerkannt. Derzeit wird es in die Diagnosegruppe „nicht näher bezeichnete abnorme Gewohnheit und Störung der Impulskontrolle“ (F 63.9) nach der ICD-10 – der Internationalen Klassifikation der Krankheiten – eingeordnet.
Zu Frage 2: Das Thema „Exzessive Mediennutzung“ ist ein Aufgabengebiet innerhalb der suchtpräventiven Arbeit in Sachsen. Wesentliche Ansatzpunkte sind dabei die Elternarbeit, die Primärprävention im Sinne der Lebenskompetenzförderung sowie die Öffentlichkeitsarbeit.
Das übergeordnete Ziel ist der kompetente Umgang mit den „Neuen Medien“, also die Entwicklung von Medienkompetenz. Hierzu möchte ich an dieser Stelle auf die Antwort der Staatsregierung zur Großen Anfrage zum Thema „Medienkompetenz und Medienpädagogik“,
Für die Behandlung dieser Erkrankung hat sich in Sachsen besonders das Asklepios Fachklinikum in Wiesen spezialisiert.
1. Im November 2010 wurde mir von Minister Morlok (Kleine Anfrage, Drucksache 5/3946) die Auskunft gegeben, dass im Sommer 2011 dem Sächsischen Landtag ein Rohstoff-Strategiepapier zur Beratung vorgelegt wird und ist 2011 noch mit dieser Behandlung im Landtag zu rechnen?
Antwort zu Fragen 1 und 2: Nachdem die Bundesrepublik Deutschland Ende 2010 die „Rohstoffstrategie der Bundesrepublik“ und die Europäische Union im Frühjahr 2011 ein „Europäisches Rohstoffkonzept“ verabschiedet haben, sind nunmehr wesentliche Ausgangspunkte für die Erarbeitung einer „Rohstoffstrategie für Sachsen“ geklärt.
Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr erarbeitet momentan einen Entwurf für eine „Rohstoffstrategie für Sachsen“ und wird diesen nach Abstimmung mit dem SMUL dem sächsischen Kabinett zur Beratung vorlegen.
Über den Einspruch entscheidet der Landtag gemäß § 98 Abs. 1 der Geschäftsordnung in der nächsten Sitzung nach Einlegung des Einspruchs, also heute, ohne Beratung.
Meine Damen und Herren! Wir stimmen über den Einspruch des Abg. Apfel, Drucksache 5/7543, ab. Wer dem Einspruch stattgeben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Vielen Dank. Möchte sich jemand enthalten? – Das kann ich nicht feststellen. Dem Einspruch des Abg. Apfel ist nicht stattgegeben worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist damit beendet.
Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung der 45. Sitzung des 5. Sächsischen Landtages ist abgearbeitet. Das Präsidium hat den Termin für die 46. Sitzung auf Mittwoch, den 14. Dezember 2011, 10 Uhr, festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung gehen Ihnen zu. Die 45. Sitzung des 5. Sächsischen Landtages ist geschlossen. Ich wünsche Ihnen einen guten Abend und ein schönes Wochenende. Auf Wiedersehen!