Das ist eine juristische Meinung. Sie wird von einem Juristen vertreten. Ich sage ganz offen und ehrlich: Ich sehe das anders.
Ich halte diesen Eingriff in die Meinungsfreiheit für gerechtfertigt. Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung stärke ich jedoch nicht dadurch, dass ich Landesfördermittel an einen Verein ausreiche, der dieser distanziert oder ablehnend gegenübersteht. Unsere Demokratie ist eine wehrhafte Demokratie. Die Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung rechtfertigt
daher diesen Eingriff in die Meinungsfreiheit – zumal es nur ein relativ geringfügiger Eingriff in die Meinungsfreiheit ist.
Uns muss es möglich sein, dafür Sorge zu tragen, dass nur solche Antragsteller, deren wirkliches Ziel die Stärkung des weltoffenen, toleranten und demokratischen Sachsens ist, auch von der Ausreichung dieser Fördermittel profitieren.
Deswegen ist es für mich als Jurist nicht nachvollziehbar, wenn der Juristische Dienst ausführt, dass das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht
In unserem Rechtsstaat existiert ein guter Punkt: Gerichte können darüber entscheiden, ob eine Norm der Verfassung entspricht oder nicht. Ganz anders als von der Opposition erhofft, haben nur sehr wenige Vereine den Weg zu den Gerichten gewählt. Sie haben kein Problem damit, diese Erklärung zu unterschreiben, weil sie mit dem Ziel, ein demokratisches Sachsen zu schaffen, übereinstimmen.
Ich habe auch kein Problem damit, dass dieser Rechtsweg gewählt wird. Im Fall des AKuBiZ aus Pirna sehe ich mit Interesse und Gelassenheit der Klage vor dem Verwaltungsgericht entgegen. Wir werden eine juristische Klärung bekommen, ob man für den Kampf der freiheitlichdemokratischen Grundordnung auch ein Bekenntnis zu dieser verlangen kann. Darauf freue ich mich.
wie ein Politiker, der durchaus durch Beiträge aufgefallen ist, die deutlich über das übliche Niveau seiner Fraktionskollegen herausgeragt sind, das fundamentale Verhältnis des Grundgesetzes zwischen der Freiheit des einzelnen Bürgers – Ausgangspunkt jedes staatlichen Denkens – und den Rechten und Pflichten des Staates gegenüber dem Bürger so fundamental verkennen kann. Ich bin wirklich entsetzt. Herr Biesok, es ist so: Die Freiheit des Bürgers ist zuerst da. Es ist grundsätzlich ein Übel und Zeichen totalitärer autoritärer Staaten, wenn ein Staat von seinen Bürgern Bekenntnisse abverlangt. Das ist das Zeichen von Diktaturen.
Das war in der DDR so. Das war in der Nazizeit so. Das ist in jedem tendenziell autoritären Staat der Fall. Das Bundesverfassungsgericht hat es eindeutig so ausgesprochen. Dass Sie als angeblich Liberaler das nicht erkennen können, entsetzt mich. Entschuldigen Sie bitte. Ich finde es grauenhaft, dass Sie als angeblich liberale Partei so einen Bullshit hier erzählen. Entschuldigung.
Herr Kollege Lichdi, aus Ihren Worten spricht die Angst, dass Ihre Vorfeldorganisationen, die nicht auf der Basis der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen, vom Zapfhahn der Staatsknete abgeschnitten werden. Das ist Ihre einzige Angst.
Herr Lichdi, Sie selbst als Jurist wissen, dass es unterschiedliche rechtliche Auffassungen gibt. Der Juristische Dienst hat eine Auffassung. Ich habe ausdrücklich gesagt: eine vertretbare, nicht eine unvertretbare. Ich habe eine vertretbare Auffassung geäußert. Ich habe eine andere juristische Auffassung. Ich habe extra gesagt, dass es die Sache der Gerichte ist, dies zu entscheiden. Ich sehe dieser Entscheidung mit Interesse entgegen.
Wenn meine rechtliche Auffassung von den Gerichten nicht geteilt wird, ist das in Ordnung. Dann werde ich diese Entscheidung akzeptieren. Aber ich werde nicht meine juristische Meinung deshalb ändern, weil es ein Gutachten des Juristischen Dienstes gibt, das Ihnen im Ergebnis passt, aber vielleicht nicht der Wahrheit entspricht.
Meine Damen und Herren! Wir fahren in der Diskussion fort. Die NPDFraktion ist an der Reihe; Herr Abg. Storr, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dass die GRÜNEN nicht nur hier in Sachsen ein eher schwieriges Verhältnis zur Demokratie haben, ist allgemein bekannt und nimmt nicht wunder. Zu den Tugenden dieser Partei zählen dann auch weniger Rechtsstaatlichkeit und Meinungsfreiheit, wie sie etwa für die NPD maßgeblich sind, sondern bei den GRÜNEN macht man Karriere als Steineschmeißer, Polizistenverprügler oder moralisch verbrämter politischer Blockwart. Und dies nicht nur auf Bundesebene, sondern auch hier in Sachsen gehört es zumindest zum bündnisgrünen Selbst
verständnis, sich moralisch mit gezieltem Rechtsbruch und sogar körperlicher Gewalt wie etwa Blockaden gegen genehmigte Demonstrationen zu inszenieren. Die Grundrechte stehen nach Auffassung der linken Politguerilla, zu der die GRÜNEN ohne Frage gehören, in diesem Land unter dem Vorbehalt der vermeintlich richtigen Meinung. Wer für Multikulti und für die Abschaffung Deutschlands ist, ist gut und darf die Grundrechte in Anspruch nehmen. Wer dagegen ist, ist ein Verfassungsfeind, ein Antidemokrat und darf seine Grundrechte nicht ausüben, soll seinen Mund halten und gefälligst schweigen. So ist das grüne Weltbild.
So ist es aus Sicht der GRÜNEN absolut konsequent, dass Sie dem Landtag heute einen Antrag vorlegen, mit dem das Bekenntnis zur Demokratie, als dem grundgesetzlichen Leitbild dieses Staates, überhaupt keine Rolle mehr spielen soll, zumindest nicht bei der Vergabe öffentlicher Fördermittel.
Die NPD-Fraktion – das darf ich hier vorwegnehmen – kann einen solchen Antrag selbstverständlich nur ablehnen. Wir als Nationaldemokratien bekennen uns gerade zur Demokratie.
Wir bekennen uns zur Herrschaft des deutschen Volkes in diesem Lande. Wir erleben aber tagtäglich, wie nicht nur die GRÜNEN, sondern im Grunde alle Fraktionen dieses Landtages diese Demokratie mit Füßen treten.
nur damit er zu dem passt, was Sie darunter subsumieren wollen. Was genau Demokratie eigentlich ist und wie undemokratisch Sie in Wahrheit handeln, schert Sie nicht im Geringsten, Hauptsache, Sie können sich selbst öffentlichkeitswirksam als Demokraten bezeichnen. Das, meine Damen und Herren, ist Scheinheiligkeit par excellence, die mit wahrhaftiger Demokratie nicht das Geringste zu tun hat.
Aus diesem bunten Schoß kriecht dann so ein Antrag wie der heutige von den GRÜNEN, nach dem die Demokratie auch bei der Vergabe von Fördermitteln ausgedient haben soll. Dieser Antrag, meine Damen und Herren, ist ein demokratischer Offenbarungseid der GRÜNEN und beweist, wie undemokratisch es bei diesen hysterischen Antifaschisten wirklich zugeht.
Es ist überhaupt nicht der Punkt, ob das derzeit geltende Fördermittelrecht eine Demokratieerklärung gestattet oder nicht. Recht ist bekanntlich nicht Selbstzweck, sondern
Mittel, um den eigentlichen Zweck dieses Staates, nämlich die Selbstbestimmung der Bürger nach innen und außen, zu gewährleisten. Statt also das Recht zu verbiegen und im Kampf gegen Rechts zu verbiegen, sollte dieser Landtag das geltende Recht so formen, dass sich kein bündnisgrüner Gutmensch mehr hinstellen und sagen kann, für die Demokratie sei bei der Vergabe von Fördermitteln kein Platz mehr.
Für die NPD gilt einmal mehr: Wehret den Anfängen! Wenn Steineschmeißer und Polizistenverprügler die Kampfmittel grüner Politik sind, dann ist die Demokratie in den Händen solcher Politiker in größter Gefahr.
Meine Damen und Herren! Die erste Runde ist beendet. Gibt es aus den Fraktionen weiteren Redebedarf? – Herr Abg. Bandmann.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abg. Storr, wenn Sie erklären, dass Sie als NPD auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, dann sollten Sie einfach noch einmal in dieses Grundgesetz schauen.