Protocol of the Session on October 12, 2011

Abwehr der Forderung nach Konsequenzen erschöpft haben, anstatt die Gelegenheit zu nutzen, auch einmal selbst zur Verwirklichung Stellung zu nehmen, oder sich anzustrengen, Gedanken für langfristige Veränderungen im Sinne der Stärkung der Datenschutzkontrolle und der Sicherung der Verhältnismäßigkeit zu entwickeln, wie es in den auf die lange Frist bezogenen Forderungen des Berichts auch beschrieben wird. Dass das vonseiten der Koalition nicht geschehen ist, bedauere ich. Ich verzeichne es aber als positives Ergebnis der Debatte, dass Sie versuchen, einen Status operandi in der Anerkennung und Wertschätzung gegenüber dem Datenschutzbeauftragten wiederherzustellen. Das sollte auch das Minimum für eine Arbeitsgrundlage sein.

Aber, Herr Staatsminister Martens, gerade die Distanzierung vom Battis-Gutachten ist ja wieder in dem Sinne nicht erfolgt, und auch von Ihnen ist es nicht wahrgenommen worden, auch mäßigend auf den Generalstaatsanwalt einzuwirken, der tatsächlich in diffamierender Weise die Institution des Datenschutzbeauftragten angegriffen hatte. Ich kann nur sagen, eine Politik der ruhigen Hand ist angesichts Ihrer offensichtlichen Verantwortlichkeit für diesen Vorgang einfach nicht angebracht.

Wir fordern Sie auf – ich bedauere, dass Sie das jetzt nicht wahrgenommen haben –, das muss auch im Nachgang zu dieser Debatte noch richtiggestellt werden. Das ist das Ansinnen unseres Antrages gewesen. Wir haben einen Bericht zur Umsetzung der Forderungen erhalten. Ich danke Ihnen für diesen Bericht. Einige Punkte können als umgesetzt betrachtet werden, einiges – so höre ich heraus – auch noch nicht, zum Beispiel das Angeben der Rechtsgrundlagen als verbindlichen Akt bei der Anordnung solcher Telekommunikationsgrundlagen scheinen

noch in Arbeit zu sein, vielleicht auch mit unterschiedlichem politischem Schwerpunkt von wem.

Insofern fordere ich Sie auf, auch im Interesse dieser noch nicht erledigten Punkte, unserem Antrag zuzustimmen. Ich danke Ihnen aber auch, dass Sie darauf eingegangen sind, dass die Verhältnismäßigkeitsprüfung eine wichtige Aufwertung erfahren soll; denn die Aufwertung der Verhältnismäßigkeitsprüfung bei der Anordnung solcher Maßnahmen muss das Ergebnis des allgemeinen Lernprozesses nach einem solchen Vorfall sein, wie im Dresdner Handydate-Vorfall. Das ist die völlig richtige Wichtung.

Aber in Bezug auf den zweiten Teil unseres Antrages sind die Forderungen nicht erfüllt. Diese Forderung steht weiterhin: Wir wollen, dass der Bericht des Datenschutzbeauftragten bei einer Überarbeitung der Bundesratsinitiative berücksichtigt wird. Wir wollen, dass sie in diesem Sinne auch zurückgezogen und überarbeitet wird. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag.

Danke schön.

(Beifall bei den LINKEN)

Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 5/6936 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke sehr. Stimmenthaltungen? – Bei einer Stimmenthaltung und zahlreichen Stimmen dafür hat der Antrag dennoch nicht die erforderliche Mehrheit gefunden. Damit ist die Drucksache nicht beschlossen und dieser Tagesordnung beendet.

Wir sind nun bei

Tagesordnungspunkt 9

Bundesratsinitiative starten – Kooperationsverbot in der Bildung aufheben

Drucksache 5/7081, Antrag der Fraktion der SPD

Kooperationsverbot in der Bildungspolitik aufheben

Drucksache 5/3941, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Fraktionen können in folgender Reihenfolge Stellung nehmen: SPD, GRÜNE, CDU, DIE LINKE, FDP, NPD und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht.

Meine Damen und Herren! Wir beginnen mit der Aussprache. Für die SPD ergreift Frau Abg. Dr. Stange das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor einigen Monaten hat Frau Schavan in der „Süddeutschen Zeitung“ gesagt: „Das Kooperationsverbot hat sich nicht bewährt. Niemand versteht, warum Bund und Länder in zentralen Fragen der Bildungspolitik nicht zusammenarbeiten dürfen. Das sagen auch viele, die die Föderalismus

reform unterstützt haben. Wir haben die Ziele nicht erreicht, die wir erreichen wollten. Wir haben keine bessere Koordination der 16 Länder. Es gibt keine gemeinsame Strategie, um das Bildungssystem zu verbessern.“

Besser hätte man es gar nicht ausdrücken können, wobei man immer dazusagen muss: Als die Reform des Grundgesetzes beschlossen wurde, war Frau Schavan zum damaligen Zeitpunkt Schulministerin in Baden-Württemberg und eine glühende Verfechterin des Föderalismus und auch des Kooperationsverbotes im Grundgesetz. Heute ist gleiche Frau Schavan Bundesbildungsministerin. Aber, ich will ja gnädig sein: Sie hat offenbar einen Erkenntniszuwachs in dieser Funktion bekommen.

Nicht verstehen konnte ich, wieso die Antwort von Herrn Wöller prompt am nächsten Tag kam: „Wir brauchen keinen Streit um die Zuständigkeiten, sondern wir müssen die Diskussion führen über Inhalte und Qualität.“ Recht hat er.

Aber Frau Schavan hat auch, glaube ich, gar keinen Streit über Zuständigkeiten geführt – offenbar tobt hier ein innerparteilicher Streit –, sondern es ging schlicht und ergreifend darum, das Kooperationsverbot wieder aufzuheben, das verhindert, dass Bund und Länder in Schulfragen zusammenarbeiten können. Dabei ging es gar nicht darum – aber offenbar ist das die Sorge, die Herr Wöller hat –, dass zukünftig die Bildungspolitik von Berlin aus gemacht wird. Auch da hätten wir als SPD etwas dagegen, wenn die CDU-Bundesbildungsministerin, Frau Schavan, uns vorschreibt, welche Lehrbücher in Sachsen eingesetzt werden oder wie die Ganztagsschule vor Ort auszubauen ist.

Ich sehe, wir sind ganz nah beieinander. Ich will noch einen zitieren, der viele Jahre die Kultusministerkonferenz begleitet hat und jetzt im September ausgeschieden ist, Herrn Prof. Thies. Er steht nicht im Verdacht, SPDnah zu sein. Auch er äußerte sich zu diesem Thema und sagte: „Es muss möglich sein, ohne Umwege gemeinsam Schulen und Hochschulen zu finanzieren. Darum hoffe ich, dass das Kooperationsverbot fällt. Leider haben sich ja die Ministerpräsidenten vom Bildungsgipfel zurückgezogen. Das war eine einmalige Chance, gemeinsame Verantwortung für eine zentrale Zukunftsfrage unserer Gesellschaft zu übernehmen.“

Recht hat Herr Thies mit seiner 13-jährigen Erfahrung in der KMK. Die Kultusministerkonferenz konnte nicht ausgleichen, was die Änderung des Grundgesetzes an Schaden angerichtet hat: Kanzlergipfel statt Beginn einer Bund-Länder-Offensive zum Beispiel bei der Überwindung des Problems der Schulabbrecher, das ja ein zentrales Thema auf dem Kanzlergipfel 2008 gewesen ist.

Das 2006 im Grundgesetz in den Artikeln 91b und 104 festgeschriebene Kooperationsverbot und die damit verbundene Auflösung der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung zwischen Bund und Ländern in zentralen Bildungsfragen muss endlich der Vernunft weichen und aufgehoben werden. Die Sächsische Staatsregierung sollte endlich auch an dieser Stelle handeln und eine Bundesratsinitiative mindestens zur Novellierung des Grundgesetzes in Artikel 104 auf den Weg bringen, statt mit einem bundesweiten Zentralabitur, Herr Wöller, einem Phantomschmerz hinterherzujagen.

(Beifall bei der SPD und den LINKEN)

Was die Menschen erwarten, ist, dass Bund und Länder zentrale Bildungsaufgaben auch gemeinsam anpacken, das heißt, sie auch gemeinsam finanzieren, so wie es im Hochschulbereich in den letzten Jahren gelungen ist auf der Grundlage des Artikels 91b, dass Bund und Länder einen Hochschulpakt geschmiedet haben, damit der steigenden Zahl der Abiturienten im Westen die sich

leerenden Hochschulen im Osten die Türen geöffnet haben. So muss es doch auch im Schulbereich möglich sein, zum Beispiel den Ausbau der Ganztagsschulen voranzutreiben und dem barrierefreien Umbau der Bildungseinrichtungen einen tatsächlichen Schub zu erteilen.

Kein Wort von zentraler Steuerung in unserem Antrag. Die Länder entscheiden einstimmig mit dem Bund gemeinsam über die zu bewältigenden Aufgaben und der Bund beteiligt sich anteilig an der Finanzierung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Sächsischen Landtag! In den nächsten Jahren wird die Schuldenbremse eine Diskussion auch bei uns immer stärker dominieren. Wir erleben schon heute, dass die Kosten der Bildung gerade im schulischen Bereich und in den Kindertagesstätten auf die Kommunen verlagert werden, denn die Kommunen unterliegen dieser Schuldenbremse nicht. Das ist eine ganz große Sorge, die mittlerweile alle Länder, übrigens parteienübergreifend, umtreibt, weshalb man sich auch parteienübergreifend ziemlich einig ist, dass das Kooperationsverbot in dieser Frage fallen muss, damit der Bund als Steuergesetzgeber auch hier wieder in die Finanzierung einsteigen kann.

Warum ist es denn möglich, dass der Bund sich an der Finanzierung von Straßen beteiligt und die Länder sich das gefallen lassen, sogar immer die Kofinanzierung zur Verfügung stellen, das gleiche Instrument aber im Bildungsbereich, bei Kindertagesstätten, bei Schulen und Hochschulen, wenn es um die Lehre geht, nicht erlaubt sein soll?

Das kann man dem Bürger nicht vermitteln. Seit 2008 erlaubt das Grundgesetz lediglich im Falle eines Krisenzustandes, gemeinsame Initiativen zu tätigen. Das hat das Konjunkturpaket damals hervorgerufen, als man plötzlich festgestellt hat, dass man diese Mittel beim Schulhausbau und den Kindertagestätten nicht anwenden kann.

Die Spitze des Blödsinns beim Kooperationsverbot ist aber die Finanzierung des Bildungs- und Teilhabepakets, bei dem zwar Nachhilfe für Kinder außerhalb der Schule eingekauft werden kann, nicht aber zum Beispiel, dass im Rahmen eines Ganztagsangebots ein Sozialpädagoge oder eine Lehrerin diese Aufgabe in der Schule übernehmen kann. Die Nachhilfeeinrichtungen freuen sich über diese Unterstützung. Der Antrag der SPD-Fraktion fordert, dass auch im Fall einer offensichtlichen bundesweiten Bildungsfinanzierungskrise Bund und Länder eng abgestimmt zusammenwirken. Auch so kann man einen Krisenzustand definieren. Wer mehr Gemeinsamkeiten zwischen Bund und Ländern will, der muss ernsthaft eine Grundgesetznovellierung wenigstens im Artikel 104 – wir schlagen eine Ergänzung mit Artikel 104c vor, der sich ausschließlich auf die Finanzierung im Bildungsbereich bezieht – bei gemeinsamen Investitionen anstreben, so wie es von der SPD auf Landes- und Bundesebene eingefordert wird. Die Mobilität der Familien darf nicht an der Schultür haltmachen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe, dass Sie dieser Argumentation folgen können und unserem Antrag zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und den LINKEN)

Vielen Dank, Frau Dr. Stange. – Nun für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Abg. Giegengack. Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man muss kein ausgewiesener Finanzexperte sein, um einigermaßen zu übersehen, dass wir in den nächsten Jahren vor außerordentlichen Herausforderungen stehen. Egal, ob man nun den Berechnungen und Schätzungen des Finanzministeriums folgt – die Einnahmen des Freistaates werden dramatisch zurückgehen. Prof. Unland rechnet bis zum Jahr 2025 mit einem notwendigen Konsolidierungsvolumen von rund 4 Milliarden Euro gegenüber dem Haushaltsbetrag von 2010. Das ist ein Rückgang der Einnahmen des Freistaates um rund ein Viertel auf das Niveau von 1991.

Auch die Kommunen werden unweigerlich an den ungünstigen Entwicklungstendenzen des Freistaates teilhaben, besonders in Bezug auf die Investitionen. Lag 2010 die Investitionsquote noch bei 20,1 %, wird sie 2011/12 bereits auf 16,5 % zurückgefahren, mit spürbaren Konsequenzen für die Kommunen. Für 2020 wird eine Quote von 12 % angestrebt; das ist ein Rückgang um 1,8 Milliarden Euro gegenüber dem Haushaltsansatz von 2010. Die Kommunen werden diese zurückgehenden Investitionen des Freistaates kompensieren müssen, insbesondere bei Pflichtaufgaben wie dem Schulhausbau, und das vor dem Hintergrund, dass erst nach der kompletten Einführung der Doppik 2013 der Vermögensverzehr der Kommunen real sichtbar wird.

Angesichts dieser Entwicklung kann man sich politische Eitelkeit – und das Kooperationsverbot im Bereich Bildung ist für uns eine solche – im wahren Wortsinn nicht mehr leisten. Wir werden auf finanzielle Unterstützung vonseiten des Bundes im Bereich Bildung in den nächsten Jahren angewiesen sein, wenn wir unserer Verantwortung gegenüber der kommenden Generation gerecht werden wollen.

Doch weshalb halten einige Politiker so hartnäckig am Kooperationsverbot fest? Das Hauptargument ist, dass insbesondere bei der Bildungspolitik die Vorzüge unserer föderalen Ordnung zum Tragen kommen. Gerade vor dem Hintergrund der Erfahrungen zweier Diktaturen in unserem Land wäre es ein Vorzug, Bildungspolitik komplett auf Länderebene zu regeln, da dies einer Gleichschaltung vorbeugt. Die föderale Struktur im Bereich Bildung ermögliche sachgerechtere politische Entscheidungen, eine bessere Berücksichtigung regionaler Besonderheiten und Traditionen. Sie stehe für Pluralismus und Minderheitenschutz und erzeuge Wettbewerb unter den Bundeslän

dern sowie Dynamik und Flexibilität bei Entscheidungen. Nun, das sehen auch wir so.

Doch, meine Damen und Herren, die Aufhebung des Kooperationsverbots stellt diese Vorzüge nach unserer Auffassung nicht infrage. Schauen Sie auf den Bereich frühkindliche Bildung. Ihre rechtliche Grundlage findet sich im Kinder- und Jugendhilfegesetz, dem SGB VIII. Hier regeln die Kindertagesstättengesetze der Länder lediglich die vom Bundesrecht nicht erfassten Tatbestände. Und, meine Damen und Herren, passiert in diesem Bereich Gleichmacherei oder Gleichschaltung? Es ist auch nicht so, dass nur politische Entscheidungen auf Landesebene sachgerecht und bürgernah wären. Die Verankerung des gesetzlichen Anspruchs auf die Betreuung von unter Dreijährigen ist eine Bundesinitiative, die manch eine Familie in den alten Bundesländern sehr wohl als sachgerecht und bürgernah empfunden hat.

Ein weiteres Argument der Kooperationsverbotsbefürworter ist: Wenn Bildung Gemeinschaftsaufgabe wird und der Bund in diesem Bereich auch finanzielle Verantwortung übernimmt, will er mitbestimmen. Auch dies sehen wir nicht dramatisch, sondern eher als Chance. Machen wir uns nichts vor: Das Bildungssystem in Deutschland ist hinsichtlich seiner Struktur eine Zumutung für Eltern und Lehrer. In Deutschland gibt es lediglich bundesweite Regelungen für die Dauer der Schulferien, ihrer Terminierung sowie ihrer Aufteilung innerhalb des Schuljahres. Hingegen gibt es große Unterschiede bezüglich der Lehrpläne, der Abschlussprüfungen, der Anzahl der Schuljahre, des Fächerangebotes, der Schultypen und beim Übergang von der Grundschule in eine weiterführende Schule.

Das Allensbach-Institut hat in seiner Untersuchung „Schule und Bildungspolitik Deutschland 2011“ ganz deutlich zutage gefördert, was Eltern und Lehrer von dieser Situation halten, nämlich überhaupt nichts. Die Statistik spricht hier eine klare Sprache. Die überwiegende Mehrheit der Lehrer und Eltern empfindet diese Kleinstaaterei im Bereich Bildung als absolut kontraproduktiv und verlangt nach bundeseinheitlichen Regelungen, insbesondere im Bezug auf die Abschlüsse. Sollte der Bund seine finanzielle Beteiligung an den Bildungsaufgaben der Länder an solche Forderungen knüpfen, wäre das ein großer Gewinn.

Im Beschluss des Bundesvorstandes der CDU vom 27. Juni 2011 heißt es: Unser Ziel ist die Bildungsrepublik Deutschland. Sie wollen „eine Bildungspolitik in einer föderalen Ordnung, in der jede politische Ebene zur Leistungsfähigkeit des Bildungssystems ihren Beitrag leistet und Verantwortung übernimmt.“ Mit der Unterstützung einer Bundesratsinitiative zur Aufhebung des Kooperationsverbots könnten Sie dieses Versprechen einlösen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Frau Giegengack. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Abg. Colditz. Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema dieses vorliegenden Antrages ist zweifellos hochbrisant, aber wir sollten ehrlich miteinander umgehen. Es geht um mehr als nur um Geld. Das merkt man sehr schnell, wenn man die Diskussion um die Abschaffung des Kooperationsverbots etwas differenzierter und genauer betrachtet. Das gilt auch – und ich stehe dazu, dass das in meiner Partei kontrovers gesehen ist – für unsere Bundesbildungsministerin. Frau Dr. Stange, ich bin mir nicht ganz sicher, ob sie wirklich einen Erkenntnisprozess durchgemacht hat oder nicht ein wenig der Versuchung der Macht erlegen ist. Das sage ich ganz deutlich.