Ich möchte deshalb für meine Fraktion erklären, dass wir einer maßvollen Absenkung der Zulassungsquoren positiv gegenüberstehen und damit die Demokratie stärken wollen.
Negativ sehen wir am Gesetzentwurf der LINKEN die Erweiterung der Möglichkeiten für bestimmte Themen der politischen Willensbildung. Wir möchten auch weiterhin den Volksentscheid und das Volksbegehren lediglich auf Gesetzentwürfe beschränkt sehen. Unseres Erachtens gibt es genug Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, auch während einer Legislaturperiode außerhalb der Elemente der direkten Demokratie auf die politische Willensbildung einzuwirken, zum Beispiel in Gesprächen mit Abgeordneten und an anderen Stellen, sodass wir diese Dinge nicht brauchen.
Ebenso sehen wir es als überflüssig an, eine Beratungsmöglichkeit beim Landtagspräsidenten einzurichten. Ich glaube, die Initiatoren sind mündig genug, um einen Volksentscheid so zu initiieren. Es genügt ein Blick ins Gesetz. So entspricht der vorgelegte Gesetzentwurf der LINKEN nur in Teilen unseren Vorstellungen. Wir teilen das grundsätzliche Ziel, das damit verfolgt wird, die direkte Demokratie zu erleichtern und die Quoren abzusenken. Aber wie es im Moment gestaltet ist, können wir dem Gesetzentwurf leider nicht zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich denke, die Ansätze sind klar. Man kann sie aber durchaus noch einmal wiederholen. Im Grundgesetz steht: Alle Gewalt geht vom Volke aus. Man kann sich durchaus noch einmal vergegenwärtigen, was das bedeutet. Ich versuche zu rekapitulieren: Alle Gewalt geht vom Volke aus. Da gibt es diesen Spruch: Sie geht aus und keiner weiß, wo sie geblieben ist. Wir haben in Sachsen eine eindeutige Rechtslage, die besagt: Das Volk, von dem die Gewalt eigentlich ausgehen sollte, steht gleichrangig neben dem Landtag als Gesetzgeber.
Natürlich wird diese schöne Theorie jeder unterschreiben. Sie wird auch in Sonntagsreden und sonstigen schönen Reden beschworen, aber in der Praxis findet es leider nicht statt, weil wir eine politische Kultur und eine Rechtslage haben, die nicht geeignet ist, dass die Bürgerinnen und Bürger von ihrem Recht auf Volksgesetzgebung tatsächlich Gebrauch machen können. Deswegen begrüßen wir den Vorstoß der Fraktion DIE LINKE. Wir werden dem Gesetzentwurf letztlich zustimmen, weil wir auch der Ansicht sind, dass wir nach 20 Jahren gelebter Sächsischer Verfassung einen neuen Schub für die Volksgesetzgebung brauchen. Ich möchte hinzufügen, dass es ein sehr maßvoller Gesetzentwurf ist, der sich deutlich im Rahmen der breiten Diskussion der Bundesländer hält. Er ist keineswegs umstürzlerisch oder besonders innovativ.
Ich möchte aber trotzdem noch sagen, weil es oft dieses Missverständnis gibt, als ob man mit einer direkten Gesetzgebung, der Volksgesetzgebung, die Repräsentativorgane, den Landtag, ersetzen könnte. Das ist natürlich nicht der Fall, aber das intendieren Sie auch nicht. Das erkenne ich sehr wohl.
Jetzt möchte ich zu einzelnen Punkten Stellung nehmen. Den Volksantrag zur politischen Willensbildung kann man machen. Ich bin wie der Kollege Biesok sehr skeptisch, aber aus einem anderen Grund. Der Aufwand von 175 000 Stimmen ist sehr hoch und steht in keinem Verhältnis zum Nutzen. Was erhalten die Initiatoren? Dass wir hier mal eine Stunde darüber reden. Ich glaube nicht, dass das geeignet ist, um beim Volk die Neigung, seine Rechte auszuüben, zu steigern.
Deswegen geht es im Kern im Grunde um den Volksantrag auf Gesetz. Dort haben Sie nachgebessert und haben jetzt 280 000 Stimmen oder 8 % festgelegt. Damit sind wir garantiert auf der sicheren Seite. Ich frage mich, ob man hier nicht doch etwas mutiger sein sollte und bei den 5 % bleiben könnte, auch wenn man kein Erfolgsquorum hat, auch wenn es dort Bedenken gibt. Aber okay. Die Regelung, die hier vorgeschlagen wird, ist sicher pragmatisch und unterstützenswert.
Neu – darauf ist der Kollege Biesok gar nicht eingegangen; das hätte ich eigentlich erwartet, wenn er sagt, dass er die Initiative im Kern unterstützt – sind die Fragen Referendum auf Beschluss des Landtages, auf Antrag von einem Drittel der Mitglieder des Landtages, und die Referendumsinitiative des Volkes. Ich glaube, dass das ein guter Zug ist – ähnlich wie in der Gemeindeordnung –, dass der Sächsische Landtag selbst sagt, wir haben zwar entschieden, wir stehen auch zu dieser Entscheidung, wir begründen diese Entscheidung auch im öffentlichen Dialog, aber wir halten diese Entscheidung für so wichtig, dass wir sie trotzdem gern noch einmal unmittelbar dem Volk vorlegen.
Ich finde, das wäre ein gutes Zusammenspiel, eine gute Art und Weise, wie die beiden gleichrangig nebeneinander stehenden Gesetzgeber miteinander umgehen könnten. Ich glaube, dass dann auch das Interesse des Volkes, den Debatten im Sächsischen Landtag zu folgen, möglicherweise noch steigen würde – ein Effekt, der sicher erwünscht ist. Auch die Referendumsinitiative des Volkes gegen ein vom Landtag beschlossenes Gesetz halte ich im Grunde für eine gute Geschichte. Ich möchte nur auf ein kleines Detail aufmerksam machen.
Sie sagen, dass die Frist von drei Monaten nach Beschluss des Landtages beginnen soll. Wir haben eine parallele Situation im Bürgerbegehrensrecht. Dort ist es schon nach Bekanntgabe des Beschlusses des Gemeinderates, der angegriffen werden soll – – Die Bekanntgabe ist eben nicht mit der öffentlichen Bekanntmachung zu verwechseln, woran viele Initiativen scheitern, weil sie sagen, ich warte jetzt erst einmal, bis es im Amtsblatt veröffentlicht ist. Dann ist die Zweimonatsfrist verstrichen. Von daher hätte ich mir gewünscht, dass Sie dort hineinschreiben: „… nach Veröffentlichung des Gesetzes im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt“. Dann wäre es völlig eindeutig gewesen, wann die Frist beginnt und auch auf welches konkrete Gesetz und welchen konkreten Wortlaut es sich bezieht.
Sie machen Verfahrensregelungen, sammeln auch in den Rathäusern Unterschriften – ja, das ist ein guter Gedanke. Ich bin auch sehr froh, dass jetzt hier einhellig in den Fraktionen links der CDU die Idee des Abstimmungsbüchleins mitgetragen wird. Ich erinnere immer gern daran, dass es im Jahr 2005 unsere Stadtratsfraktion in Dresden war, die meines Wissens zum ersten Mal in Sachsen einen Beschluss hat durchsetzen können. Ich würde mir wirklich wünschen, dass das jetzt in alle Köpfe hineingeht, dass ein Abstimmungsbüchlein einfach zum Besteck dazugehört, wie es in der Schweiz schon seit Langem üblich ist.
Aber ich denke, wir müssen noch einmal etwas tiefer greifen und uns vergegenwärtigen, was eine wirksame, eine echte Volksgesetzgebung bedeutet. Es geht dort um nicht weniger als eine Veränderung der politischen Kultur. Es geht darum, dass der Landtag im Grunde nicht mehr das allein entscheidende Gremium ist. Es ist de facto nicht der Landtag, sondern die Staatsregierung und ihr Behör
denapparat. Es geht darum, den Verfassungswortlaut tatsächlich auch zum Verfassungsleben zu erwecken. Es geht darum, dass die Gewalt wirklich vom Volke ausgeht. Das bedeutet natürlich auch eine Einschränkung der Macht der Landtagsabgeordneten und das mag eine gewisse Zurückhaltung bei manchen Fraktionen erklären.
Es geht hier in Sachsen ganz konkret auch um die Einschränkung der Macht der Staatspartei CDU, die sich seit jeher beim Regieren ungern vom Volke stören lässt. Aber ich glaube, der wichtigste Effekt ist der, dass wir Landtagsabgeordnete dann verpflichtet wären, in viel größerem, detailliertem, genauerem und intensiverem Maße dem Volk unsere Handlungsweise und unsere Entscheidungen verständlich zu machen. Ich glaube, das würde der politischen Kultur sehr guttun. Deswegen wird meine Fraktion diesem Gesetzentwurf auch zustimmen.
Wir beschließen die erste Runde der Aussprache mit der NPDFraktion. Herr Dr. Müller, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Immer dann, wenn aus Ihren Reihen der Eindruck vermittelt wird, das Volk in den Mittelpunkt Ihrer Politik zu rücken, wird die NPD-Fraktion hellhörig, denn Sie übernehmen damit nicht nur lupenrein eine unsere Forderungen, sondern Sie setzen sich –
doch, Sie hören richtig! – zumeist auch in Widerspruch zu Ihrem sonstigen politischen Tun. So darf ich zunächst für die NPD-Fraktion feststellen, dass der heutige Gesetzentwurf der Linken, mit dem grundlegende plebiszitäre Elemente im Freistaat befördert werden sollen, unsere Zustimmung findet.
Doch ist es mit Ihrem Verständnis von Volksnähe etwa so wie bei einem Versicherungsvertrag: Es klingt zunächst alles wunderbar, doch glaubt man nicht so recht, was man liest, und sollte vor allem auch das Kleingedruckte betrachten. Daher gestatten Sie mir eine Betrachtung Ihres Entwurfes dahin gehend, wie ernst Sie es mit dem deutschen Volk, mit dem eigentlichen Souverän im Freistaat, wirklich meinen.
Sie wollen ausweislich der Zielstellung Ihres Entwurfes den Bürgern des Freistaates mehr Teilhabe an Gesetzgebung und politischer Willensbildung ermöglichen. Das ist gut und das wollen wir auch. Aber was schlagen Sie zu diesem Zweck vor? Sie wollen eine Verfassungsänderung, um die Quoren für Volksantrag und Volksentscheid herabzusetzen. Des Weiteren wollen Sie Fristen verkürzen und beschäftigen sich mit technischen Möglichkeiten, wie Unterschriftenbögen und der elektronischen Signatur. Das alles ist eine gute Basis. Aber der entscheidende Pass, der den Schuss auf das Tor ermöglicht, fehlt. Denn Sie alle werden feststellen müssen, dass auch Sie jenes Volk, an das Sie sich nun plötzlich und unerwartet wenden wollen, längst in einem solchen Maße enttäuscht haben, dass man
Wo war der massive Widerstand der LINKEN gegen die exorbitante Ausuferung der Macht der EU, als Sie in der Regierungsverantwortung in anderen Bundesländern saßen oder noch sitzen? – Ich kann mich nicht erinnern, dass Sie dann das Volk höhergestellt hätten als die Machtabtretung nach Brüssel. Sie können nicht auf der einen Seite die Interessen des Volkes mit Füßen treten und dessen Heimat zum global anonymen Standort für jedermann degradieren und das Deutschsein mit der Nazikeule prügeln und auf der anderen Seite Glaubwürdigkeit erwarten, wenn Sie diesem Volk mit Ihrem heutigen Entwurf ein paar Brosamen hinwerfen. Denn wenn wir uns vor Augen führen, dass inzwischen mehr als drei Viertel aller politischen Entscheidungen für die Bürger im Freistaat Sachsen weder hier im Sächsischen Landtag noch im Deutschen Bundestag getroffen werden, sondern von Ihnen, meine Damen und Herren, in voller Absicht nach Brüssel delegiert worden sind, dann nimmt es sich doch wie Hohn aus, wenn Sie plötzlich ein Gesetz aus dem Hut zaubern, um damit angeblich die Mitwirkung des Volkes stärken zu wollen.
Wo, meine Damen und Herren, hat denn das deutsche Volk im Freistaat Sachsen überhaupt noch die Möglichkeit, ernsthaft mitzureden? – Die Menschen hierzulande wissen, dass sie in Wahrheit nichts, aber auch gar nichts mitbestimmen können. Sie wissen, dass etablierte Politik allenfalls dann nach dem Volk fragt, wenn es als Wähler gebraucht wird. Deswegen wissen auch Sie, meine Damen und Herren, dass der Gesetzentwurf der LINKEN leider eben nicht im Geringsten geeignet ist, die auch von Ihnen selbst verursachte Lähmung des Volkes zu beseitigen. Denn wer Menschen ernsthaft zum Mittun animieren möchte, wem es wirklich wichtig ist, dass das Volk entscheidet, der setzt nicht einfach Quoren herunter und ordnet Unterschriftenlisten an, sondern der macht den Menschen durch seine gesamte politische Haltung klar, dass eben nicht die eigene politische Zukunft, sondern die Meinung der Bürger für die Zukunft das Wichtigste ist. Sie schreiben in Ihrer Zielstellung des Gesetzes, dass direkte Demokratie nicht symbolische Politik sein und bleiben dürfe. Das ist völlig richtig. Aber es klingt aus Ihrem Munde wie das „Ich liebe euch doch alle!“ von Erich Mielke.
Warum, meine Damen und Herren, haben Sie zum Beispiel nicht den Mut, die Direktwahl des Ministerpräsidenten zu fordern? Mit einem solchen Akzent, wie ihn die NPD vertritt, würden Sie zeigen, dass Sie es mit direkter Demokratie ernst meinen. Doch Sie lehnen sich eben nur so weit aus dem Fenster, dass Sie immer wieder in die warme Stube zurückkehren können, wenn es windig oder gar stürmisch wird. Sie reden nur so lange von direkter Demokratie, wie keine Gefahr besteht, dass sie auch wirklich kommt.
Wir stimmen Ihrem Entwurf zwar zu, weil wir ihn grundsätzlich für in die richtige Richtung gehend halten, aber
wir fordern Sie auf: Werden Sie endlich glaubwürdig, wenn Sie den Bürgern im Freistaat wirklich mehr Mitwirkung geben wollen! Zaubern Sie nicht alle paar Jahre ein Lippenbekenntnis aus dem Hut, sondern stehen Sie konsequent zu diesem Volk! Machen Sie einen Schritt, indem Sie Ihren heutigen Gesetzentwurf dahin erweitern, dass endlich auch der Ministerpräsident vom sächsischen Volk gewählt werden kann. Speziell an die LINKEN: Befördern Sie dieses Anliegen auch in den Bundesländern, in denen Sie selbst in Regierungsverantwortung stehen.
Herr Lichdi, Sie möchten sicherlich das Instrument der Kurzintervention nutzen. Dazu haben Sie Gelegenheit. Bitte.
Vielen Dank, Herr Präsident! Ich möchte einfach nur diesen dümmlichen Populismus zurückweisen, der hier wieder von der NPD verbreitet wird. Die Direktwahl des Ministerpräsidenten ist sinnlos, weil der Ministerpräsident nach unserer Verfassung vom Vertrauen des Landtages abhängig ist. Wenn er direkt gewählt werden würde, würde es dann zu Friktionen kommen, die nicht verfassungskonform wären. Deswegen ist es richtig, dass der Ministerpräsident nicht vom Volk gewählt wird. Dass natürlich die NPD-Fraktion in ihrer unseligen Tradition gerne hier das populistische Führerprinzip durchsetzen möchte, kann ich leicht nachvollziehen, Dass Sie diese Debatte wieder nutzen, um gegen Europa zu hetzen, nehmen wir zur Kenntnis. Das wird auch nicht verfangen.
Natürlich muss ich sagen, dass es für uns ein wichtiges Anliegen ist, dass der Ministerpräsident vom Volk gewählt wird. Dadurch würde das Meinungsspektrum zu einer Entfaltung kommen. So, wie wir es erleben, handelt es sich um ein Blockdenken: Die Koalition stimmt im Regelfall alles nieder, was von der Opposition kommt – egal, ob es sinnvoll ist oder nicht. Das erleben Sie als GRÜNE selbst in jeder Plenardebatte.
Wenn es eine Direktwahl des Ministerpräsidenten gäbe, müsste dieser nicht zwingend von der Mehrheitsfraktion des Landtages stammen. Das würde eine größere Debattenkultur hineinbringen, als sie bisher vorhanden ist.
Herr Präsident! Der äußerst polemische Wortbeitrag von Herrn Lichdi nötigt mich noch einmal dazu, einige Klarstellungen vorzunehmen.
Das genannte Beispiel meines Fraktionskollegen Müller steht direkt im Zusammenhang mit der Debatte, die hier und heute geführt wird. Es wäre auch im Freistaat Sachsen ein belebendes Element direktbürgerlicher Politikbeteiligung.
Herr Gansel, ich würde Sie um Folgendes bitten: Sie sagten, dass Sie eine Kurzintervention vornehmen möchten. Eine Kurzintervention bedeutet, dass Sie auf Ihren Vorredner Bezug nehmen müssen. Ihr Vorredner war nicht Herr Lichdi, weil er eine Kurzintervention gestartet hat. Sie müssen sich auf Ihren Fraktionskollegen Dr. Müller beziehen. Ich habe die Zeit angehalten. Ich bitte Sie nun, sich bei Ihrem Wortbeitrag auf Dr. Müller zu beziehen.
Ich möchte ergänzen, dass die direktdemokratischen Vorstellungen, die Herr Dr. Müller angesprochen hatte, umfassend im jüngsten Parteiprogramm der NPD Würdigung und Eingang gefunden haben. Wir haben dort – im Gegensatz zu den etablierten Parteien – klar dargestellt, wie wir uns eine direkte Volksgesetzgebung – auch auf Bundesebene – vorstellen.
Durch einen volksgewählten Bundespräsidenten und durch Volksabstimmungen in allen Lebensfragen der deutschen Nation kann der Einfluss volksferner Blockparteien zurückgedrängt werden. Zur Verkopplung von volksgewähltem Bundespräsidenten und von Volksabstimmungen in allen Fragen der deutschen Nation gehören aktuell beispielsweise die Griechenlandhilfe und der Wahnsinn der Eurorettungspakete. All das dürfte nach nationaldemokratischer Auffassung nicht in irgendwelchen Hinterzimmern des Bundestages vorbesprochen und durch die Lemminge im Bundestag abgesegnet werden. Über diese Zweckentfremdung deutschen Steuergeldes müsste nach unserer Auffassung das deutsche Volk entscheiden.