Protocol of the Session on September 15, 2011

Die Juristen meines Hauses sehen die Erhebung von Kopierkosten für Arbeitsmaterialien, die Lehrer im lehrplanmäßigen Unterricht einsetzen, mit Blick auf die in Artikel 102 Abs. 4 der Sächsischen Verfassung verankerte Lernmittelfreiheit als problematisch an. Daher wurden die Schulen gebeten, nach Möglichkeit von der Erhebung der Kopierkosten abzusehen.

Die Pressemitteilung über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden am 30.06.2011 kam kurz vor den Ferien. Daher gab es nur eingeschränkte Möglichkeiten zu reagieren. Zunächst wurden über die SBA alle Schulen informiert. Eine von mir durchgeführte Abfrage bei den Schulen hat ergeben, dass mehr als die Hälfte aller Schulen Kopierkosten erhebt.

In den das Schuljahr vorbereitenden Dienstberatungen wurden die Auswirkungen des Urteils des Verwaltungsgerichts Dresden diskutiert. Im Ergebnis waren sich die Praktiker mehrheitlich einig, dass es derzeit für einen ordnungsgemäßen Schulablauf notwendig ist, an der bisherigen Praxis festzuhalten. Dabei soll insbesondere durch flexible Lösungen verhindert werden, dass die Unsicherheiten, die durch die Entscheidung ausgelöst wurden, zulasten der betroffenen Schüler gehen.

Aus diesem Grunde wurde entschieden, dass bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts die Schulen vor Ort eine schulspezifische Vorgehensweise festlegen. Das entspricht auch einer Bitte der kommunalen Spitzenverbände. Es ist nachvoll

ziehbar, dass auch die Schulträger eine Vorlaufzeit für mögliche Veränderungen in der Handhabung benötigen.

Ich möchte abschließend nochmals betonen, dass die Kopierkosten nicht vom Freistaat erhoben werden, sondern von den Schulträgern, denen auch die entsprechenden Einnahmen zufließen. Mein Haus kann daher – zumal in Anbetracht der noch nicht abschließend geklärten Rechtslage – auf die Lösung des Problems zunächst nur bedingt Einfluss nehmen.

Gewerbesteuerzahlungen der Vattenfall Europe AG an sächsische Kommunen (Frage Nr. 11)

Der Energiekonzern Vattenfall Europe AG hat eine ca. 80prozentige Reduzierung seiner Gewerbesteuerzahlungen in 2011 an mehrere sächsische Kommunen angekündigt. Damit verbunden wären auch Rückzahlungen für bereits entrichtete Gewerbesteuern.

Vattenfall begründet dieses Vorgehen mit den Kosten des Atomausstiegs.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Hat die Sächsische Staatsregierung mit der Vattenfall Europe AG Gespräche über die Folgen der Gewerbesteuerabsenkung geführt?

2. Wenn ja, welche Ergebnisse konnten im Interesse der betroffenen Kommunen erzielt werden?

Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 1 und 2:

Die Staatsregierung hatte bisher keinen Anlass, mit der Vattenfall Europe AG über die zu erwartenden niedrigeren Gewerbesteuerzahlungen des Unternehmens Gespräche aufzunehmen. Gehen die Gewinne des Unternehmens zurück, führt dies nach Steuerrecht zu geringeren Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden. Das ist zwar bedauerlich, lässt sich aber nicht dadurch ändern, dass die Staatsregierung mit dem Unternehmen Gespräche führt.

Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass der von Vattenfall erwartete deutliche Gewinnrückgang auf Einmaleffekte zurückzuführen ist, die mit dem von der Bundesregierung eingeleiteten Atomausstieg im Zusammenhang stehen. Es ist daher zu hoffen, dass sich die Gewerbesteuereinnahmen der betroffenen sächsischen Gemeinden bereits auf mittlere Sicht wieder normalisieren werden.

Hintergrundinformationen: Die Vattenfall Europe AG hat im Juli 2011 angekündigt, dass das Unternehmen im Jahr 2011 deutlich niedrigere Gewinne erzielen werde (siehe Pressemitteilung vom 28. Juli 2011, Anlage 1).

Dies sei im Wesentlichen auf den in Deutschland beschlossenen Atomausstieg zurückzuführen. In dieser Angelegenheit hat sich der Bürgermeister der Gemeinde Spreetal mit Schreiben von 27. Juli 2011 an den MP gewandt (Anlage 2). Das SMF hat ihm unter dem

8. September 2011 mit Referatsleiterschreiben geantwortet (Anlage 3).

Nach Auskunft der SK haben weder die SK noch das SMF in dieser Sache Gespräche mit der Vattenfall AG geführt. Ob das SMUL oder das SMWA mit dem Unternehmen im Gespräch sind und dabei die Gewerbesteuerzahlungen eine Rolle gespielt haben, ist hier nicht bekannt.

S 222 Ortsumgehung Ortsteil Falkenbach der Gemeinde Wolkenstein (Frage Nr. 12)

Im Januar 2009 wurde bei der Landesdirektion Chemnitz das Planfeststellungsverfahren für die Ortsumgehung Falkenbach der S 222 beantragt. Ursprünglich ging man seitens der sächsischen Straßenbauverwaltung von einer Verfahrensdauer von 1,5 bis 2 Jahren aus. Nunmehr stellt – 2,5 Jahre nach Verfahrensbeginn – die LD Chemnitz dem Vernehmen nach so außergewöhnlich hohe Anforderungen an die Planung, dass ein Abschluss des Verfahrens derzeit nicht absehbar ist. Dabei wird offensichtlich die Notwendigkeit der Baumaßnahme verkannt. Denn aufgrund der verfestigten Planung erfolgte für die Ortsdurchfahrt Falkenbach der S 222 keine Ausbauplanung mehr.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche Gründe hindern die Landesdirektion Chemnitz daran, das Planfeststellungsverfahren für die Ortsumgehung Falkenbach der S 222 abzuschließen?

2. Welche Maßnahmen ergreift die Sächsiche Staatsregierung, um den Straßenzustand bzw. die Verkehrssituation in der Ortsdurchfahrt Falkenbach der S 222 bis zur Realisierung des Neubaus einer Ortsumgehung zu verbessern?

Zu Frage 1: Die öffentliche Auslegung der Planfeststellungsunterlagen erfolgt vom 28. September bis 28. Oktober 2011. Parallel werden bis zum 11. November 2011 die Träger öffentlicher Belange angehört.

Nach Vorliegen der Ergebnisse entscheidet die Landesdirektion Chemnitz über den weiteren Verfahrensablauf. Die Sächsische Staatsregierung ist an einem zügigen Abschluss des Planfeststellungsverfahrens interessiert.

Zu Frage 2: Nach Vorliegen des Baurechts erfolgt durch die Sächsische Straßenbauverwaltung zeitnah die Ausschreibungsvorbereitung. In der Ortslage Falkenbach sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine Maßnahmen erforderlich, die über die regelmäßige Unterhaltung und Instandsetzung der Verkehrsanlage hinausgehen.

Kaufkraftanalyse (Frage Nr. 14)

Die Stadt Bautzen beabsichtigt, neben dem bereits bestehenden Kornmarkt-Center ein neues Großeinkaufszentrum zu errichten. Das Projekt ist in der Stadt stark umstritten. Gegner verweisen auf den zu erwartenden Rück

gang der Bevölkerung in Stadt und Umland, auf das Sinken der Kaufkraft der Bevölkerung und zudem auf einen Verdrängungswettbewerb in der Region von Hoyerswerda bis Görlitz.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Gibt es seitens der Staatsregierung verlässliche Zahlen, die die künftige Bevölkerungsentwicklung und Kaufkraftentwicklung analysieren und somit für Kommunen Grundlagen für fundierte Entscheidungen darstellen?

2. Wie viele und welche Großeinkaufszentren im Freistaat Sachsen haben sich aus Sicht der Staatsregierung als überdimensioniert und somit falsch konzipiert und realisiert erwiesen?

Zu Frage 1: Zahlen zur Bevölkerungsprognose liefert alle fünf Jahre das Statistische Landesamt, zuletzt im November 2010.

Eine Aussage zur Kaufkraftentwicklung hält die BBE Handelsberatung GmbH vor. Sie wird in der Regel jährlich prognostiziert. Dies ist zuletzt im Juli 2011 erfolgt.

Zum konkreten Fall in Bautzen wurden in einer öffentlichen Stadtratssitzung Ende 2010 eine Auswirkungsanalyse und drei Gutachten öffentlich bekannt.

Für die künftige Bevölkerungs- und Kaufkraftentwicklung wird ein Rückgang prognostiziert.

Zu Frage 2: Die Bewertung des wirtschaftlichen Erfolgs dürfte sich von Investor zu Investor aufgrund der unterschiedlichen Erwartungen unterscheiden. Eine Bewertung der Ertragsaussichten einzelner Investitionsvorhaben durch die Staatsregierung erfolgt nicht.

Für die Ansiedlung von Einkaufszentren in Sachsen setzt der Landesentwicklungsplan klare Eckpunkte. Der Landesentwicklungsplan des Freistaates Sachsen, der Regionalplan Oberlausitz-Niederschlesien und davon abgeleitet der Flächennutzungsplan der Stadt Bautzen sind die planerischen Grundlagen für diesbezügliche Entscheidungen in Bautzen.

Nutzungskonzept (Frage Nr. 15)

Die sogenannte Husarenkaserne in Bautzen wird umfangreich umgebaut und für Behördenbedarf erschlossen. Bauherren sind offensichtlich Bund für den neuen Sitz der Zollverwaltung und Freistaat für Landeseinrichtungen. Über den wirklichen Bedarf an Bürofläche gibt es noch keine Aussagen.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Bis wann kann der Freistaat eine Aussage machen, wie viel Behördenflächen in Bautzen für Einrichtungen des Freistaates benötigt werden?

2. Entspricht die Aussage in den Medien, dass vom Freistaat zwei Drittel der ehemaligen Kaserne, zu der unter Denkmalschutz stehende Gebäude gehören, verkauft werden soll, den Tatsachen?

Zu Frage 1: Das Standortegesetz und damit die zugrunde liegende Standortkonzeption befinden sich derzeit in der parlamentarischen Befassung.

Eine Aussage, wie viele Behördenflächen in Bautzen für Einrichtungen des Freistaates benötigt werden, ist erst nach Abschluss der parlamentarischen Befassung möglich.

Zu Frage 2: Die Aussage zum Verkauf einer Teilfläche der Husarenkaserne entspricht den Tatsachen. Für den Teil der Husarenkaserne, welcher nicht für eine dauerhafte Behördenunterbringung benötigt wird, besteht die Verkaufsabsicht des Freistaates. Davon sind grundsätzlich zwölf unter Denkmalschutz stehende Gebäude betroffen. Die Auflagen zum Denkmalschutz sind auch von einem potenziellen Erwerber einzuhalten.

Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland – Neuordnung der Standorte interjection: (Frage Nr. 16)

Im Gespräch mit sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern wurde ich auf die geplante Umstrukturierung des Servicenetzes der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland aufmerksam. Was den Bürgern vorab unter dem Begriff „Weiterentwicklung des Servicenetzes“ aus der Arbeit der Projektgruppe (PG) 11 der DRV Mitteldeutschland bekannt wurde, verleitet sie und auch mich zur Annahme, dass sich diese „Weiterentwicklung“ vielmehr als eine „Ausdünnung des Servicenetzes“ durch Schließung von Auskunfts- und Beratungsstellen, sogar in Mittelzentren mit hoher Bevölkerungsdichte, herausstellt. Für die circa 2,4 Millionen Versicherten der DRV Mitteldeutschland bedeutete dies einen erheblichen Einschnitt in der Servicelandschaft hinsichtlich der Erreich- und Ansprechbarkeit der Mitarbeiter der DRV Mitteldeutschland. Für die circa 1,6 Millionen Rentnerinnen und Rentner, die nicht zuletzt im Zuge der jüngsten Vorgänge um die strukturellen Bedingungen des öffentlichen Nahverkehrs benachteiligt sind, hieße dies, dass in manchen Teilen nach der Ausdünnung des Servicenetzes Strecken von bis zu 50 Kilometern zurückgelegt werden müssten, um eine nächste Beratungsstelle zu erreichen. Für ältere Menschen, die in ihrer Mobilität bereits eingeschränkt sind, wäre das ein verantwortungsloser Umgang. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz als Oberste Aufsichtsbehörde der DRV Mitteldeutschland wird hierzu sicherlich Auskunft auf meine mündlichen Fragen geben können.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche Standorte von Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland sind nach Kenntnis der Staatsregierung von den Plänen zur Schließung bzw. Einschränkung von Öffnungszeiten, Serviceleistungen oder von Personalabsenkungen betroffen und nach welchen Kriterien ist die PG 11 der DRV (oder andere, an der Planung und Gestaltung des Service- netzes Beteiligte) bei der Auswahl vorgegangen?