Dass Ihre sogenannte Stellungnahme der Staatsregierung auf unseren Antrag gelinde gesagt unzureichend erscheint, den in der Staatsregierung erforderlichen Ernst im Umgang mit diesem Thema zu erkennen, dürfte wohl für alle nachvollziehbar sein. Anders könnte ich auch sagen: Ihre Antwort ist eine blanke Frechheit und ein beredter Beweis für die arrogante und zutiefst verächtliche Umgangsweise mit den Rechten dieses Hauses
sowie abseits demokratisch-parlamentarischer und teils auch rechtsstaatlicher Gepflogenheiten mittlerweile kultiviertes Unvermögen oder des kultivierten Unwillens, Anfragen und Anträge der demokratischen Opposition mit gebotener und dem begleiteten Amt zuträglicher Neutralität als ebenbürtige und rechtlich gleichberechtigte Initiativen im Ringen um den richtigen Weg und die beste Lösung für Menschen in diesem Freistaat anzuerkennen.
In einer einem Staatsminister unwürdigen Art verweist Herr Beermann darauf, dass Gesetzentwürfe der Staatsregierung der Unterschrift des Ministerpräsidenten bedürfen und die Fraktionen hier im Hohen Hause Änderungsanträge zu Gesetzentwürfen einbringen können. Jegliche substanzielle Auseinandersetzung mit dem Antrag unterbleibt – vielen Dank dabei für die Belehrungen. Vielleicht ist von Herrn Beermann auch nichts anderes zu erwarten.
Allerdings täten Sie gut daran, Ihr Verhältnis zum Landtag – und da meine ich jetzt wirklich die Staatsregierung als Gesamtheit – und zu den Mitgliedern der demokratischen Fraktionen dringend zu überprüfen.
Sie, Frau Staatsministerin Clauß, sind heute – ich gehe davon aus – vorbereitet und willens, den Antrag meiner Fraktion in seinem Wesensgehalt zu erfassen und auch entsprechend Stellung zu nehmen. Dabei wäre es vor allem für die bereits angesprochenen betroffenen Kommunen von größtem Interesse, ob Sie und Ihre Hausspitze mittlerweile konkrete Vorstellungen im Umgang mit dem Thema Satzungsermächtigung zur Regelung der KdU haben oder ob Sie beispielsweise – wie von uns beantragt – bereit sind, einen konkreten Rahmen für die künftige Ausgestaltung der KdU-Regelungen vorzugeben. Das ist natürlich mit Arbeit verbunden. Es hat auch mit gebotener Sorgfaltspflicht als Sächsische Staatsregierung zu tun.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Stellungnahme der Staatsregierung zu dem Antrag meiner Fraktion zeigt uns, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Aus unserer Sicht wird im Geflecht verschiedener Rahmenbedingungen der Druck stärker. Der Bund senkt seine Zuschüsse zur Finanzierung der KdU und mit dem entsprechenden Wechsel, bei dem nach einem festen Prozentsatz die tatsächlich auf den Kommunen lastenden Kosten von Bund und Land getragen werden, verbleiben mehr als 60 % der Kosten auf dem Rücken der Kommunen. Dass sich aus dieser Tatsache der finanzielle Druck auf die Kommunen weiter erhöht, ist nachvollziehbar, aber es folgt daraus gegebenenfalls auch der Drang, diesen Druck an die Betroffenen weiterzugeben.
Die Bundesregierung sowie der Gesetzgeber haben mit dem Gesetzespaket zur Energiewende eine Reihe von Vorgaben hinsichtlich energetischer Gebäudesanierung gemacht. Allein das Sanierungsziel von 2 % per anno hat zur Folge, dass sich unsanierter Wohnraum einfachsten Standards weiter verringern wird, zumal gerade hier im Osten der Republik, in Sachsen, der Anteil unsanierter und teilsanierter, also nach den kommunalen Vorgaben angemessener Wohnraum bereits stark verknappt hat. Zudem werden wohl künftig genau jene von energetisch saniertem Wohnraum ausgeschlossen sein, die auf die KdU angewiesen sind.
In Sachsen leben knapp 463 000 Menschen in 269 000 Bedarfsgemeinschaften in solchen Verhältnissen, dass sie ihre Wohnung nur durch die Erstattung von Kosten der Unterkunft bezahlen können. Um diese Menschen geht es, um ihre Rechtssicherheit, um einen verlässlichen und für alle Regionen verbindlichen, nachvollziehbaren Kriterienkatalog, nachdem die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft zu ermitteln ist.
Mit unserem Antrag orientieren wir darauf, die Kommunen im Freistaat per Gesetz zu verpflichten, Kosten der Unterkunft und Heizung für Bezieher und Bezieherinnen von Leistungen nach der SGB II in angemessener Höhe zu übernehmen. Dabei sollen die im Antrag aufgeführten, von Ihnen sicherlich aufmerksam studierten Kriterien
berücksichtigt werden. Dies ist der Kriterienkatalog, der nach unserer Auffassung erforderlich ist, um einen verbindlichen und somit rechtssicheren Rahmen für die Kommunen und die Ermittlung der Angemessenheit zu schaffen.
So geht es darum, dass für einen Menschen im Vogtland oder Erzgebirgskreis eine ebenso große Mindestwohnfläche verbindlich sein muss wie in Leipzig oder Dresden. An dieser Stelle erinnere ich auch an den Bericht des Sächsischen Rechnungshofes vom September 2010. Dort heißt es: „Die Quadratmeterzahl ist anhand der Größe und Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft zu bestimmen. Es ist grundsätzlich auf die Anzahl der Personen in der Bedarfsgemeinschaft abzustellen. Die Wohnungsgröße richtet sich dabei nach den landesrechtlichen Durchführungsbestimmungen zu § 10 Wohnraumförderungsgesetz.
In Sachsen ist mangels Vorliegen einer Durchführungsbestimmung auf die Richtlinie des SMI zur Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen als Ersatzwohnraum im Rahmen des Stadtumbaues abzustellen. Danach beträgt die angemessene Wohnfläche für eine Person 50 Quadratmeter, für zwei Personen 60 Quadratmeter, für drei Personen 80 Quadratmeter, für vier Personen 90 Quadratmeter und für fünf Personen 105 Quadratmeter. Die Angaben in den Richtlinien der kommunalen Träger stimmten mit diesen Werten nicht überein.
Das SMS wird aufgefordert, im Benehmen mit dem SMI in der landesrechtlichen Durchführungsbestimmung eine einheitliche Maßgabe zur Angemessenheit der Wohnfläche zu erlassen.“
Es geht darum, ebenfalls soziale Segregationen in unseren Städten zu vermeiden, Älteren, Bedürftigen, Menschen mit Behinderungen einen Zwangsumzug zu ersparen und sie in dem für sie so wichtigen gewohnten Wohnumfeld zu belassen und um eine Anzahl weiterer wichtiger Fragen bei der Ermittlung von Angemessenheit und tatsächlichen Kosten der Unterkunft. Hilfreich sind hierbei die jeweiligen und auch gemeinsamen Standpunkte, zum Beispiel vom VDW Sachsen und vom VSWG in Sachsen.
Wir wollen, dass der Landtag der Staatsregierung hier also eine Orientierung für die Überarbeitung des SGB-II- Ausführungsgesetzes gibt. Es ist, meine Damen und Herren, nach unserer Auffassung Zeit, ein solches Gesetz zu erarbeiten. Die Staatsregierung zeigt, dass sie noch nicht so weit ist. Jetzt sollten wir diese Orientierung geben. In diesem Sinne bitte ich um die Zustimmung zu unserem Antrag.
Vielen Dank. Nun die CDU-Fraktion, Herr Abg. Oliver Wehner. Herr Kollege Namensvetter, Sie haben das Wort.
Danke, Herr Kollege Namensvetter und Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beginnen erst einmal mit dem Positiven. Das ist ja immer ganz wichtig. Natürlich ist es richtig, ein neues Gesetz für die Übernahme der Kosten der Unterkunft zu erarbeiten. Das ist ganz klar. Natürlich ist es auch wichtig, dabei nicht alle sächsischen Bezieher von Arbeitslosengeld II über einen Kamm zu scheren.
Aber wieso stellen Sie gerade jetzt diesen Antrag, wo die Staatsregierung doch derzeit einen Gesetzesentwurf erarbeitet, welcher genau auf die Regelung des § 22 a SGB II eingeht? Wäre es da nicht sinnvoller abzuwarten, bis die Staatsregierung uns ihre Beschlussfassung zu diesem Thema zugeleitet hat? Dann hätten wir genügend Möglichkeit, in den Ausschüssen, aber auch im Plenum darüber zu diskutieren – eben wie wir das hier im Hohen Hause machen. Nein, das tun Sie nicht, sondern Sie bringen den Antrag heute ein, an den Sie wahllos ein paar Forderungsschnipsel drangehängt haben – das sieht man ja auch –, und das, ohne groß darüber nachzudenken, was eigentlich in diesem Anhang oder in diesem Gesetz auch stehen soll.
Auf die Einzelpunkte lohnt es sich eigentlich gar nicht wirklich einzugehen. Ich werde es dann trotzdem ganz kurz tun. Warum lohnt es sich eigentlich nicht, darauf einzugehen? Weil das Fundament, also die Beschlussvorlage der Staatsregierung, dem Hohen Hause eben noch nicht vorliegt. Wir haben heute und gestern sehr viel über Exekutive, Judikative, Legislative gesprochen. Oftmals wurden gerade aus Ihrer Fraktion da belehrende Worte gefunden, was denn eigentlich die Aufgabe der jeweiligen Instanz ist. Das haben Sie verfehlt, denn die festgelegte Arbeit der Staatsregierung – der Exekutive – ist eben die Gestaltungshoheit, dieses Gesetz, diese Vorlage zu machen. Der Bedarf – Sie sprachen das ja auch an – soll dann in eine einfache Prüfung auf kommunaler Ebene überführt werden. Das ist dann aber auch gerecht.
Ob Ihre Kriterien überhaupt Berücksichtigung bei der Ausgestaltung des Gesetzes finden, ist damit fraglich, denn die meisten Kriterien sind heute schon per Gesetz oder Rechtsprechung geregelt. Darauf gehen Sie auch nicht weiter ein. Beispielsweise ist das Absenken der Kosten der Unterkunft unzulässig, zu Deutsch: Es wird niemand aus der Wohnung geworfen, wenn er krank, pflegebedürftig oder schwanger ist. Diese Regelungen gehen teilweise sogar weiter als die von Ihnen geforderten. Somit sieht man, dass der Antrag nur Augenwischerei und deshalb abzulehnen ist.
Auf einen Punkt muss ich aber dennoch eingehen. Sie fordern, dass die Kosten der Unterkunft an den Mittelwert des örtlichen Mietspiegels angepasst werden sollen. Als ich das gelesen habe, habe ich mir die Frage gestellt, welche Bevölkerungsgruppe dann unterhalb des Mittelwertes des Mietspiegels leben soll. Bei einem Mittelwert ist es klar, dass es welche gibt, die eine teurere Wohnung und damit eine höhere Miete haben. Es gibt aber auch welche, die eine günstigere Miete haben. Wer ist das
denn? Das ist natürlich der einfache Arbeiter, das ist die einfache Angestellte. Auf die gehen Sie natürlich hier nicht ein. Diese würden dann benachteiligt. Der einfache Arbeiter mit seiner Frau, die beispielsweise halbtags beschäftigt ist, sollen künftig auf einem Niveau unterhalb des SGB II wohnen, weil sie sich vielleicht nicht die Durchschnittsmiete leisten können.
Da frage ich Sie, Herr Stange: Lohnt sich dann die Arbeit? Nach Ihrem Antrag nicht. Damit ist bewiesen, dass Sie Ihre Forderungen gar nicht durchdenken, sondern nur irgendwelche Floskeln von sich geben, die auf den ersten Blick gut klingen, aber eben nur auf den ersten Blick.
Was würde denn passieren, wenn ein SGB-II-Empfänger Leistungen bis zum Mittelwert des örtlichen Mietspiegels beziehen könnte? Das erste wäre eine saftige Mieterhöhung. Die Vermieter – das ist ja klar – können dann höher abrechnen. Somit steigt insgesamt das örtliche Durchschnittsniveau der Miete, ohne dass der SGB-IIEmpfänger überhaupt etwas davon hat. Noch schlimmer: Auch für Nicht-SGB-II-Empfänger steigen die Mietpreise. Das sind eben Arbeitnehmer und Angestellte mit geringerem Einkommen. Für die steigt die Miete aufgrund dieses Antrages. Jetzt sagen Sie mir bitte, was daran sozial sein soll,
wenn die Familie mit Kindern, die keine staatlichen Transferleistungen bezieht, eine höhere Miete bezahlen muss, weil der Vermieter beim SGB II höher abrechnen darf. Soziale Gerechtigkeit ist das nicht. Aus meiner Sicht ist das, was Sie hier machen, Klientelpolitik, allerdings für Vermieter.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich verstehe es nicht, warum man, wenn es in der Diskussion um die KdU und die sozial Schwächsten geht, Herr Wehner, immer auf den anderen losgeht und sagt: Das haben Sie alles nicht durchdacht. Das ist Blödsinn. Das haut sowieso nicht hin.
Sie stellen die Frage: Warum kommt der Antrag jetzt? Wir wissen, dass Anträge, die hier beschlossen werden, keine Bindewirkung für die Staatsregierung haben. Gleichwohl haben sie hinweisenden Charakter und zeigen auf, was das Parlament sich vielleicht wünscht oder vorstellen kann. Also, so sage ich es einmal, ist ein Antrag ja nichts Schlechtes. Wenn man dann noch weiß, dass die Staatsregierung in der Arbeitsgemeinschaft SGB II am 9. September vor den anwesenden Sozialdezernenten einräumen musste, dass das Verfahren festgefahren und strittig ist zwischen SMS, SMI und SMJus, dann sage ich, dass ein Antrag im Parlament, hier etwas zu tun, auch unabhängig vom Inhalt durchaus sinnvoll ist. Dann muss man nicht auf den, der den Antrag gestellt hat, losgehen.
Ich finde es durchaus sinnvoll, wenn es um die Schwächsten geht, dass sich das Parlament mit dem Thema beschäftigt und den Hinweis an die Staatsregierung gibt: Leute, kommt aus den Puschen! Macht Nägel mit Köpfen! – Das vielleicht zum Einstieg.
Noch etwas zur Stellungnahme des Herrn Beermann. Darin steht nur: Wir haben nichts gemacht und wir wollen etwas machen. Das ist das Fazit dessen. Ich glaube, dass es auch parteiübergreifend nicht gut ist, einem Abgeordneten so eine Antwort zu geben. Das sind wir alle nicht wert. Nach dem Selbstverständnis eines Abgeordneten ist es einfach nicht zumutbar, dass wir solche dummen Antworten bekommen.
Fällt denn der Staatsregierung ein Zacken aus der Krone, in der Stellungnahme zu sagen: „Ja, wir haben hier ein Problem. Wir arbeiten daran. Es dauert noch. Wir haben Abstimmungsprobleme und müssen das sauber vorbereiten.“? Aber was hier an Blödsinn niedergeschrieben wurde, haben wir als Abgeordnete – das sage ich parteiübergreifend – einfach nicht verdient. Das muss, denke ich, auch endlich aufhören, ähnlich wie bei den Kleinen Anfragen.
Inhaltlich haben wir eine relativ klare Position, und zwar unabhängig von dem Katalog, den DIE LINKEN dazu geschrieben haben. Dort kann man sich über den einen oder anderen Punkt streiten. Fakt ist: Wir lehnen eine Pauschalierung der KdU ab. Wir lehnen sie aus dem Grund ab, dass sich die Sozialgerichte schon immer an den tatsächlichen Mietspiegeln und Mietwerten orientieren, wenn etwas gerichtlich festgestellt wird. Deshalb sind die Kreise dazu gezwungen, sich an diesem Oberlevel zu orientieren, wenn sie Pauschalen festlegen.
Im Übrigen greift die Miettreiberei nicht. Die Miete wird ja frei verhandelt. Wenn ich sowieso weiß, wie der Mietspiegel ist, dann gehe ich bei der Abrechnung sowieso von der oberen Grenze aus, weil ich weiß, dass mir die Sozialgerichte recht geben und das erstattet werden muss. Das treibt dann den Mietspiegel auch nicht hoch.
Wenn es so ist, dass ich bei einer Pauschalierung diese obere Grenze nehmen muss, dann zahle ich als Kreis bei den individuell unterschiedlichen Lebensumständen, bei denen es eine hohe Wahrscheinlichkeit gibt, dass jemand günstiger unterkommt, eine höhere Pauschale. Das ist im ländlichen Raum durchaus der Fall, wo in bestimmten Bereichen bis zu 20 % unter dem Mietspiegel KdU beantragt wird. Das würde die Kreise dazu zwingen, noch ordentlich Geld draufzuzahlen, wo es eigentlich nicht notwendig wäre. Von daher lehnen wir eine Pauschale, aus diesem Grund, ab. Wir lehnen sie aber auch aus einem
anderen Grund ab. Bei einem so individuellen Menschenrecht, wenn es um Wohnen, um Wärme, um Heizen, um Versorgung geht, muss immer individuell abgerechnet und müssen die Bedürfnisse geprüft werden. Da darf es keine Pauschale geben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Die Regelungen zu den Kosten für Unterkunft und Heizung haben in der Praxis jahrelang Probleme gemacht. Das Bundessozialgericht hat allein seit 2005, seit der Einführung des Sozialgesetzbuches II, über 60 Entscheidungen zu den Unterkunftskosten gefällt. Das kostet Zeit, das kostet Geld und hat rechtlich leider auch weiterhin Unsicherheiten gebracht.
Seitdem ist es allerdings nicht gelungen, die vielfältigen Probleme grundlegend zu lösen. Die CDU und die FDP haben daher sich dieses Themas auf Bundesebene angenommen. Uns ist es wichtig, die Regelungen zu den Kosten der Unterkunft transparent zu gestalten und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltung zu schaffen. Die Arbeitsgruppe hat sich mit Lösungsansätzen befasst, Expertenanhörungen durchgeführt, sodass am Ende die Satzungslösung aus dem Landesgesetz heraus als der geeignete Umsetzungsvorschlag erschien.