Oliver Wehner

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Vielen lieben Dank, Herr Präsident, für die gewohnt individuelle Ankündigung! Meine Damen und Herren! Wir wollen über die Medizinischen Versorgungszentren sprechen. Wenn ich mich so umschaue, sind ja viele von Ihnen in der DDR groß geworden und Sie kennen das noch als Polikliniken. Wir haben sicherlich heute ein anderes Niveau, was die Medizin betrifft, aber um die Grundstruktur geht es auch bei den Medizinischen Versorgungszentren, den MVZ.
Es sind also Einrichtungen für eine fachübergreifende Zusammenarbeit mit einer koordinierten Behandlung aus einer Hand. Dafür steht das MVZ. Die Gesundheitsreform 2004 hat verstärkt Möglichkeiten geschaffen, diese Zentren zu gründen. Inzwischen gibt es über 1 200 Medizinische Versorgungszentren, in denen fast 6 000 Ärzte ihre Patienten gemeinsam unter einem Dach versorgen.
Ärzte aus den Fachgebieten der Allgemeinmedizin, der Inneren Medizin, der Chirurgie bis hin zur Gynäkologie oder der Zahnmedizin – all das kann unter einem Dach angeboten werden und ich glaube, das ist auch der richtige Weg. Sie können selbst Apotheken oder Physiotherapeuten mit in das Versorgungszentrum integrieren, also diese Kooperation vorantreiben. Es werden Synergieef
fekte genutzt und es gibt kurze Wege für Patientinnen und Patienten.
Es gibt viele Vorteile, auf die wir im Verlauf dieses Tagesordnungspunktes noch eingehen werden; deshalb will ich auf den zweiten Teil des Antrages eingehen. Im ersten Teil soll ein umfassender Bericht von der Staatsregierung gegeben werden. Ich bin auch sehr gespannt, wie konkret das dann in Sachsen aussieht; für den Bund zeichnet es sich schon etwas ab.
Im zweiten Teil geht es um die Verbesserung: Wie kann man die Zentren entsprechend weiterentwickeln? Zum Beispiel muss die Akzeptanz in der Ärzteschaft, insbesondere im niedergelassenen Bereich, weiter verbessert werden. Trotz zunehmender Gründung von Medizinischen Versorgungszentren sowie einer steigenden Anzahl von angestellten Ärzten werden teilweise immer noch Vorbehalte seitens der niedergelassenen Ärzteschaft vorgetragen.
Die Freiberuflichkeit und die damit verbundene therapeutische und diagnostische Freiheit der niedergelassenen Ärzte ist aus unserer Sicht und nach unserer festen Überzeugung ein unverzichtbares Element. Gleichzeitig muss aber auch geschaut werden, wie die ambulante Versorgung zukünftig sichergestellt werden kann und wie Ansprüche junger Mediziner an die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bedient werden können.
Die Medizinischen Versorgungszentren können ganz gewiss einen Beitrag leisten; denn es ist bekannt, dass
gerade Ärztinnen ein Angestelltenverhältnis bevorzugen, statt selbst eine Praxis zu gründen.
In der Vergangenheit gab es häufig Veränderungen von Rahmenbedingungen dieser Zentren. Zum Beispiel wurden in der letzten Legislaturperiode im Versorgungsstrukturgesetz die Zulassungsregelungen für die MVZ modifiziert und die Gründungsberechtigung wurde auf Vertragsärzte und Krankenhäuser sowie gemeinnützige Trägerorganisationen, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, beschränkt. Die Leitung der medizinischen Versorgung der MVZ muss in ärztlicher Hand liegen, und dabei muss die ärztliche Leiterin bzw. der ärztliche Leiter in dem MVZ selbstständig sein und darf selbstverständlich keinen medizinischen Fragen und Weisungen unterliegen.
Aktuell ist im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vorgesehen, dass künftig auch arztgruppengleiche Medizinische Versorgungszentren zugelassen werden. Außerdem wird es auch Kommunen möglich, ein Medizinisches Versorgungszentrum zu gründen.
Durch diese bereits umgesetzten wie auch angedachten Vorgaben auf Bundesebene ergeben sich einerseits neue Möglichkeiten; andererseits werden diese aber auch eingeschränkt. Eine Verlässlichkeit von Aussagen scheint für uns also sehr notwendig. Wir müssen uns dafür einsetzen, dass die gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene geschaffen werden, insbesondere bei dem Beispiel der Kommunen, das ich gerade angedeutet hatte. Ich denke, es ist der richtige Weg, dort, wo die Kommune es leisten kann – gerade im ländlichen Raum –, ein Medizinisches Versorgungszentrum zu gründen.
Ein weiterer Punkt ist der Abbau von Benachteiligungen im Bereich der Vergütung. Hier erscheint gerade eine bundesweite Lösung notwendig, denn im vergangenen Jahr wurde bundesweit eine Beispielpraxis auf die Vergütung untersucht. Das Ergebnis: mehr als 60 000 Euro zwischen dem höchsten und dem niedrigsten Honorarumsatz. Der Grundsatz „gleiches Honorar für gleiche Leistung“ ist damit nicht mehr gegeben und bedarf einer Anpassung.
Meine Damen und Herren, es besteht also Handlungsbedarf, und deshalb bitte ich Sie, diesen Antrag zu unterstützen.
Vielen Dank, Herr Präsident! Werte Frau Kollegin Lauterbach! Ihr Antrag klingt erst einmal gut. Es wurden die Reflexe bedient, die so oft bedient werden. Das ist die Finanzierung; das muss natürlich mehr sein, das ist klar. Das ist die Privatisierung, die ist natürlich schlimm wie immer. Und die Achtung vor den Mitarbeitern kann ich noch am ehesten teilen, die habe ich nämlich auch; aber das hat nichts mit dem Antrag zu tun.
Ich will auf Ihre Forderungen im Einzelnen eingehen, auch wenn Sie speziell die Ministerin angesprochen haben, aber wir sollten auch untereinander diskutieren. Sie nannten die Vorlage eines Krankenhausplanes bis 2030. Der derzeitige Krankenhausplan wurde im Dezember vergangenen Jahres für die Jahre 2014 und 2015 beschlossen. In der Vergangenheit war es die Regel, einen Plan für einen Zweijahreszeitraum aufzustellen. Damit war es möglich, relativ zeitnah auf besondere Bedarfe und die Entwicklung einzugehen. Das beste Beispiel dafür ist die Bereitstellung der Betten im Bereich Psychiatrie. Mit dieser Zweijahresaufstellung hat man eine gewisse Flexibilität. Mit einer Festschreibung des Planes bis 2030 dürfte dies schwererfallen und die Flexibilität ist nicht mehr gewährleistet.
Weiterhin haben die Länder nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz die Pflicht zur Angebotssteuerung. Wenn alle Beteiligten gebunden sind, ist diese Pflicht nicht mehr einzuhalten. Ganz grundsätzlich beschreibt § 4 Abs. 1 des Sächsischen Krankenhausgesetzes die Aufgaben und Funktionen des Krankenhausplanes. Welche sind das? So soll dieser den Stand und die vorgesehene Entwicklung der für eine bedarfsgerechte und leistungsfähige sowie wirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung erforderlichen Krankenhäuser insbesondere nach Standort, Träger, Bettenzahl und Fachrichtung aufzeigen. Bei der Erstellung des Planes sind Erfordernisse der Raumordnung und der Landesplanung sowie regionale Versorgungsbelange und Interessen berücksichtigt.
An dieser Stelle stellt sich die Frage, wie man heute regionale Versorgungsbelange und Interessen für den Zeitraum bis 2030 berücksichtigen kann, und weiterhin, wie man mit dem Ansinnen eines Krankenhauses umgeht, welches bislang nicht im Krankenhausplan aufgeführt wurde, jetzt aber aufgenommen werden will. Dies dürfte zukünftig entweder gar nicht oder zumindest sehr eingeschränkt und schwer möglich sein.
Ich will im zweiten Teil noch auf Ihre Forderung an die Bundesebene eingehen, dass bei dem Investitionsprogramm von 150 Millionen Euro, das Sie gerade angesprochen haben, davon auszugehen ist, dass die Entscheidungsgewalt der Länder über die Kapazitäten von stationären Einrichtungen eingeschränkt oder gänzlich auf Bundesebene überführt wird. Da zählt ja auch der alte Spruch: Wer bestellt, der zahlt. Das sind die Bedenken.
Ich möchte erst zu Ende reden und dann in der Diskussion darauf eingehen.
Ich bin der festen Überzeugung, dass es nicht im Sinne der Sachsen ist, dass auf Bundesebene über die Zukunft der sächsischen Krankenhäuser entschieden wird. Ich gebe Ihnen grundsätzlich insofern recht, dass Geld für die Krankenhausfinanzierung notwendig ist. Aber wir halten uns eben an das Verfahren, und da sage ich zum einen, wir haben im Zukunftssicherungsfonds bereits Geld eingestellt, das war auch ein wichtiger Schritt, und Sie haben ja selbst in Ihrer Rede gesagt, dass wir Substanz haben in diesem Bereich, und der kommt eben auch aus dem Zukunftssicherungsfonds. Und zum anderens: Die Beratungen zum anstehenden Doppelhaushalt sind die richtige Arena, um für Geld zu kämpfen, und das werden wir auch tun.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Die Palliativ-Pflege ist ein wichtiges und ernstes Thema; deswegen haben wir es auf die Tagesordnung gesetzt.
Die Versorgung schwerkranker bzw. sterbender Menschen muss noch mehr in den Mittelpunkt rücken. Wir haben in der Diskussion überlegt, wie wir mit diesem Thema umgehen wollen. „Ernst“ ist ein Begriff, der mir in diesem Zusammenhang nicht weit genug geht. Die Menschen, die sich in der Palliativ-Pflege engagieren, leisten eine verantwortungsvolle Tätigkeit; sie begleiten Menschen bis zum Tod. Vor den in der Palliativ-Pflege Tätigen habe ich großen Respekt.
Diese Tätigkeit ist auf der einen Seite weitreichend, aber auf der anderen Seite endlich.
Wir haben uns mit diesem Thema schon in einer Anhörung beschäftigt. Die Mitglieder des Arbeitskreises für Soziales haben während einer Sommertour mit Mitarbeitern des Ambulanten Hospizdienstes, aber auch mit im stationären Bereich tätigen Pflegekräften gesprochen. Mir hat eine Pflegekraft gesagt: Es gibt sogar Patienten, die ihre letzten Tage, Wochen oder Monate als Chance ansehen. – Jetzt werden Sie fragen: Wie kann man das als Chance ansehen? Es ist die Chance, vor dem Tod alles zu regeln und mit der Familie, insbesondere mit den Kindern, zu sprechen. Betroffen sind nämlich nicht nur ältere,
sondern auch jüngere Menschen, die eine besondere Betreuung brauchen.
Wir wissen: Sterben muss jeder; die Frage ist, wann und wie. Der Wunsch der Patienten ist es natürlich, zu Hause, in der gewohnten Umgebung zu sterben. Allerdings ist angesichts des demografischen Wandels klar, dass die Menschen durchschnittlich immer älter werden. Das Angebot an stationärer Palliativ-Pflege muss entsprechend ausgebaut werden. Wenn es nicht geht, zu Hause, im heimischen Umfeld zu sterben, muss das auch im stationären Bereich in Würde möglich sein. Das Pflegeheim und die Palliativ-Versorgung müssen noch enger vernetzt werden.
Deswegen haben wir als CDU-Fraktion gemeinsam mit der FDP-Fraktion diesen Antrag vorgelegt. Wir wollen den ersten Stein ins Rollen bringen und diesen Berichtsantrag verabschieden. Ich bitte auch um die Unterstützung der anderen Fraktionen.
Im Folgenden möchte ich die einzelnen Punkte kurz erläutern: Unter Punkt 1 ersuchen wir die Staatsregierung, darüber zu berichten, inwieweit die Palliativ-Pflege bzw. die Begleitung Sterbender in der Ausbildung zum Altenpfleger verankert ist und gegebenenfalls verankert werden kann. Es ist heute schon so, dass die Pflege Schwerstkranker und Sterbender ansatzweise als Ausbildungsgegenstand vorgesehen ist.
Unter Punkt 2 möchten wir erfahren, welche Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung zur Fachkraft für Palliativ-Pflege im Freistaat Sachsen bestehen und wie diese in Anspruch genommen werden.
Drittens. An welchen Einrichtungen wird im Freistaat Sachsen bzw. auch in anderen Bundesländern der Studiengang Palliativmedizin schon angeboten? Es geht also
um die Frage, wie der Weiterbildungsbedarf im ambulanten, aber auch im stationären Bereich gesehen wird.
Also, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wollen eine Verbesserung in der sogenannten Palliativ Care. Die Grundlage dafür schaffen Hospiz- und Palliativversorgung in staatlichen Einrichtungen. Sehen Sie diesen Antrag als ersten Schritt in diese Richtung.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Uns vereint der Dank, auch wenn emotional diskutiert wird. Ich finde das, Frau Herrmann und Frau Neukirch, gar nicht so schlecht bei dem Thema. Ich möchte aber zumindest drei Dinge richtigstellen. Frau Lauterbach fragte, wie die Palliativmedizin in zehn Jahren aussehen soll, und wir würden das nicht beantworten. Unsere Herangehensweise ist ja gerade so, dass wir uns erst einmal den Istzustand holen und dann die Fragen beantworten. Wir wollen natürlich genauso wissen, wie es in fünf und zehn Jahren weitergeht.
Zweitens die Altersgruppen: Ich will hier betonen – und die Ministerin hat es auch betont –, dass uns alle Alters
gruppen wichtig sind. Ich dachte eigentlich, dass ich darauf schon eingegangen sei.
Drittens: Es wurde moniert, dass zu wenige Betten gerade in der Sächsischen Schweiz zur Verfügung stehen. Dazu muss ich ausdrücklich sagen: Neben Sebnitz hat auch das Krankenhaus in Pirna zusätzliche Betten bekommen. Von daher sage ich: Es gibt eine funktionierende Palliativpflege in Sachsen, und darauf sollten wir dann auch aufbauen.
Vielen Dank.
Sehr verehrter Herr Präsident! Vielen Dank für die nette Begrüßung. Das schafft so eine Vertraulichkeit hier vorn. Wir haben allerdings ein ernstes Thema mit diesem Antrag. Wir wollen eine Initiative starten. Die Diagnose Krebs schockiert. Sie wird immer noch mit Hoffnungslosigkeit und Unheilbarkeit verbunden, aber die aktuellen Zahlen und Statistiken sprechen eine andere Sprache.
Zwar ist die Anzahl der Neuerkrankungen von 2003 bis 2010 um jeweils fast 9 % gestiegen, aber Menschen werden älter und die Sterblichkeit geht zurück. Vor 1980 starben zwei Drittel aller Patienten. Heute kann man sagen, dass über die Hälfte der Patienten überleben. Das ist Ansporn für weitere Vorsorge für die Patienten, die vorangetrieben werden muss.
Deshalb ist auf Bundesebene mit einer Vielzahl von Beteiligten der Nationale Krebsplan entwickelt worden. Es gibt vier Handlungsfelder in diesem Plan, die ich kurz nennen will. Das ist erstens die Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung, zweitens die Weiterentwicklung der onkologischen Versorgungsstrukturen, das sind drittens die Qualitätssicherung und die Sicherstellung einer effizienten onkologischen Behandlung und viertens die Stärkung der Patientenorientierung und der Patienteninformation.
Ich will an dieser Stelle unterstreichen, dass dieses Konzept nur mit einem nationalen Krebsregister funktioniert. Im Frühjahr ist bereits im Bundestag das Gesetz zur Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch das klinische Krebsregister beschlossen worden. Ein Teil des Gesetzes sind die klinischen Krebsregister, die wir auf Landesebene einführen wollen. Sie sind fachliche und unabhängige Einrichtungen, die alle wichtigen Daten, die im Laufe einer Krebserkrankung anfallen, erfassen – angefangen bei der Diagnose über den einzelnen Behandlungsschritt und die Nachsorge bis hin zum Überleben und natürlich auch zum Tod.
Was passiert mit diesen Daten und was bringen sie uns überhaupt? Die Daten werden an die Leistungserbringer übermittelt. Klinische Krebsregister dienen dabei der Qualitätssicherung in der Versorgung krebskranker
Menschen. Ihre Hauptaufgabe besteht in der Auswertung der übermittelten Daten und in der anschließenden Rückmeldung der Auswertungsergebnisse an die Leistungserbringer. Die Mitarbeiter der klinischen Krebsregister suchen dabei das offene Gespräch mit den Leistungserbringern.
Was bringen diese Erkenntnisse, meine Damen, meine Herren? Erstens kann die Behandlung auf Erfolg kontrolliert werden. Das ist sehr wichtig. Zweitens ist die Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Behandlungsmaßnahmen gegeben und drittens kann die Forschung vorangetrieben werden. Krebspatienten profitieren von diesem bundesweiten und flächendeckenden Krebsregister, weil sie sicher sein können, dass ihre Behandlung von unabhängigen Fachleuten geprüft wird.
Wir wollen ein flächendeckendes klinisches Krebsregister mit geeigneten Datenschutzrichtlinien, und die so gewonnenen Daten zur Versorgung von Krebspatienten sollen regelmäßig und landesweit ausgewertet werden. Neben der landesweiten Auswertung gibt es noch eine bundesweite Auswertung alle fünf Jahre.
Meine Damen, meine Herren, in Sachsen gibt es bereits fünf klinische Krebsregister, die an den regionalen Tumorzentren eingerichtet wurden. Diese haben sich bisher im Vergleich zu Krebsregistern anderer Bundesländer unterschiedlich entwickelt. Mit dem vorliegenden Antrag soll die Grundlage einer einheitlichen Herangehensweise geschaffen werden. Daher bitte ich um Ihre Zustimmung.
Frau Präsidentin, ich möchte es ganz kurz machen. An dieser Stelle sage ich der Opposition auch einen Dank. Wenn es zu danken gibt, dann sollte man das auch tun.
Gerade bei so einem ernsten Thema haben wir die sächsische Verantwortung ernst genommen. Wir – so wie auch Sie es zumindest angekündigt haben – werden dem Antrag zustimmen. Ich glaube, dass wir den richtigen Weg gehen. Ich bedanke mich schon im Voraus für die Zustimmung. Ich denke, dass es für die Patienten auch der beste Weg ist.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Gegensatz zur NPD herrscht hier eben eine Willkommenskultur, zumindest bei den anderen Parteien. Die Luft ist bei Ihnen raus. Sie sind im Wahlkampf, und der letzte Versuch, hier Wahlkampfplakate zu besprechen, wird Ihnen nichts nützen. Sie werden trotzdem nicht in den Bundestag einziehen. Ich weiß aber, dass mein Kollege, der Ausländerbeauftragte Prof. Martin Gillo, noch ausführlich zu diesem Thema sprechen wird; deshalb gebe ich meine Rede zu Protokoll.
Es ist faszinierend zu sehen, wie die anstehende Bundestagswahl sie nervös macht, denn anders ist es nicht zu erklären, wie sie auf die Themen von Plenardebatten kommen. Der vorliegende Antrag und
die unseligen menschenverachtenden Plakate draußen machen mehr als deutlich, wessen Geistes Kind sie sind und das sie bis heute anscheinend nicht ein Geschichtsbuch über die Zeit in die Hand genommen haben, welche
ihnen doch soviel bedeutet. Auch ist beschämend zu sehen, wie sie wieder in die Mottenkiste greifen und Ressentiments gegen andere Volkszugehörigkeiten fördern und man darf gespannt sein, welche Gruppe als nächstes auf ihrer Liste steht.
Dass das Ganze für sie nur Wahlkampfrelevanz hat, wird auch ferner daran deutlich, dass sie erst jetzt – circa sechs/sieben Monate nach den ersten Pressemitteilungen – die Notwendigkeit sehen, darauf zu reagieren. Das wird auch daran deutlich, dass sie entscheidende Fakten außen vor lassen, welche eine sachliche Diskussion erst überhaupt zulassen.
Ja, es stimmt, die Anzahl der Zuwanderer aus Bulgarien und Rumänien hat in diesem Jahr im Vergleich zum vergangenen Jahr zugenommen. Bei diesen Zuwanderern handelt es sich aber weniger um Personen, welche vor der Lage vor Ort bzw. vor Diskriminierung fliehen, sondern überwiegend um gut qualifizierte Fachkräfte, welche in Deutschland dringend gebraucht werden. Das wird auch daran deutlich, dass circa 0,4 % aller Arbeitslosen im Februar 2013 aus Rumänien oder Bulgarien kommen.
Ja, der Deutsche Städte- und Gemeindetag hat ein Positionspapier zur Zuwanderung veröffentlicht, welches die Situation und den Handlungsbedarf aufgrund der Zuwanderung in den Kommunen beschreibt. Die Bundesebene, wie aber auch die betroffenen Kommunen, haben aber bereits Maßnahmen ergriffen, um auf diese Entwicklung zu reagieren. So wurde bereits Ende 2012 auf Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz eine BundLänder-Arbeitsgruppe zum Thema „Armutszuwanderung aus Osteuropa“ eingerichtet, und auch der Bundesinnenminister hat wiederholt auf nationaler und europäischer Ebene die Thematik angesprochen und auf die Entwicklung von Lösungsansätzen hingewirkt.
Drittens muss noch einmal deutlich gemacht werden, dass alle EU-Bürger das Freizügigkeitsrecht innehaben. Darunter ist zu verstehen, dass alle Unionsbürger vorbehaltlich der vorgesehenen rechtlichen Bestimmungen die Möglichkeit haben, sich in der gesamten EU frei zu bewegen
und aufzuhalten. Nach Artikel 35 der Richtlinie 2004/38/EG können aber die Mitgliedsstaaten erforderliche Maßnahmen treffen, um das Freizügigkeitsrecht im Fall von Rechtsmissbrauch oder Betrug zu verweigern, aufzuheben oder zu widerrufen. Deutschland hat mit dem Freizügigkeitsgesetz/EU und den dortigen §§ 2 Abs. 7 bzw. 5 Abs. 4 die Möglichkeit geschaffen, eine Ausreisepflichtigkeit zu erwirken.
Auch ist auf § 6 Freizügigkeitsgesetz/EU zu verweisen, wonach aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit der Verlust der Freizügigkeit festgestellt werden kann, wonach in der Folge eine erneute Einreise in das Bundesgebiet verboten ist. Diese gesetzlichen Möglichkeiten, wie aber auch die Vorgaben des Gewerberechts, bieten ausreichend Möglichkeiten, um auf bestimmte Entwicklungen zu reagieren.
Meine Damen und Herren, entscheidend muss aber vielmehr sein, die Lebensbedingungen vor Ort zu verbessern und verstärkt Anstrengungen zu unternehmen, um eine weitere Diskriminierung von Sinti und Roma abzubauen. Der EU-Rahmenplan für Nationale Strategien zur Integration der Roma wie aber auch die Nationalen Strategien in Bulgarien und Rumänien bieten dafür gute Ansätze. Die europäische Ebene muss aber verstärkt darauf achten, dass diese auch realisiert werden. Die Europäische Kommission hat dazu in der Vergangenheit im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens zum Beitritt der beiden Länder dieses Ansinnen mit begleitet. Die Bundesregierung hat sich im Rahmen der Schengen-Vollanwendung auch immer wieder entsprechend positioniert und Handlungsbedarf geltend gemacht.
An dieser Stelle muss aber auch deutlich gemacht werden, dass man nicht nur in diesen beiden Ländern die Diskriminierung von Sinti und Roma kritisieren sollte, sondern dass es bei uns auch noch Vorurteile gibt. Auch dagegen gilt es entsprechend vorzugehen.
Herr Präsident! Allein schon die nette Begrüßung ist Aufforderung genug, nach vorn zu kommen. Jedoch will ich auch zum Antrag sprechen. Frau Klepsch hat gesagt, dass sie unsere Antwort mit Spannung erwartet. Ich will natürlich ein klein wenig mehr auf die Sachlichkeit abstellen. Ich unterbreite Ihnen auch einen Lösungsvorschlag.
Wir sind uns sicherlich erst einmal grundsätzlich darüber einig, dass die Kompetenzagenturen eine sehr gute Arbeit machen. Wir kennen die Kompetenzagenturen aus den Landkreisen. Wir haben den Nachweis, dass sie gute Arbeit leisten, zum Beispiel vom Landratsamt, vom Jobcenter und aus persönlichen Gesprächen vor Ort. Ich kann also sagen, dass mit dem CJD bei uns vor Ort, das Christliche Jugenddorf, mit Herrn Zimmermann immer ein sehr gutes Zusammenarbeiten ist. Wir schätzen die Arbeit, sind vor Ort – die Kollegen sind auch hier – und wir haben miteinander Gespräche geführt.
Falls es Zwischenfragen gibt, lasse ich sie gern zu. – Wir haben mit den Verantwortungsträgern gesprochen. Wir haben über die Finanzierung gesprochen – erst zuletzt im Arbeitskreis. Natürlich ist es auch eine strategische Frage. Ob man dann als Freistaat Sachsen sofort schreit „Ja, wir machen das!“ – wir haben das auch bei den Mehrgenerationenhäusern –, wenn der Bund eine Finanzierung oder ein Projekt anschiebt und dann aus der Verantwortung geht, ist die Frage.
Das ist zumindest nicht unser Ansatz, denn wir sagen: Wir können den Kuchen nur einmal verteilen. Deshalb halten wir uns daran und schauen erst einmal, ob man das auch anders finanzieren kann. Genau das ist der Punkt.
Genau. – Es besteht nämlich die Möglichkeit, dieses Angebot – Sie haben es angesprochen – über die SGB-IIFörderung, nämlich über die Jobcenter, zu finanzieren.
Sie sagen, es geht nicht. Sie haben auch recht. Denn es geht nicht, wenn es eine Teilfinanzierung ist. Es geht aber dann, wenn es eine Vollfinanzierung ist, und im nächsten Jahr, 2014, ist der Bund nicht mehr in der Förderperiode.
Das heißt, da haben wir die Möglichkeit, diese Vollfinanzierung zu machen.
Ich sage Ihnen das deshalb, weil ich mich gestern mit dem Landratsamt extra dazu abgestimmt habe und von dem Sozialbeigeordneten diese Information noch einmal ausdrücklich bekommen habe. Von daher können wir die Sache endlich einer Lösung zuführen. Sie sagen: Es ist bereits ein Jahr vergangen. – Heute kommen Sie mit Ihrem Antrag. Nun kann man sagen, dass das vielleicht ein Jahr zu spät ist, denn die Entscheidungsträger bzw. die Betroffenen in den Gremien haben über Monate hinweg miteinander gesprochen.
Letzten Endes ist hier eine Lösung absehbar. Deswegen finde ich es ganz richtig, dass der Freistaat Sachsen eben nicht sagt „Ja, wir zahlen das alles!“, sondern dass man mit den Jobcentern diesbezüglich zusammenarbeitet. Deswegen werde ich meiner Fraktion empfehlen, den Antrag abzulehnen.
Sehr verehrter Herr Präsident! Vielen Dank für die nette Ankündigung. Meine sehr verehrten Kollegen! Vor fast einem Jahr haben wir schon hier im Plenum gestanden und über das Thema diskutiert. Es gab einen ähnlich lautenden Antrag von der SPD, den LINKEN und den GRÜNEN. Damals haben Sie eine Reform in der Pflegepolitik in Sachsen gefordert. Heute fordern Sie, dass der Reformstau beseitigt wird, und damit unterstellen Sie zumindest, dass schon eine Reform stattgefunden hat. Also sind wir schon ein Stück weiter.
Frau Neukirch und Frau Herrmann, ich schätze Ihre Expertise und Ihre Impulse, die Sie im Ausschuss geben, durchaus. Aber das, was Sie heute hier gemacht haben, ist eine Fundamentalkritik. Sie haben schwarzgemalt. Sie haben uns unterstellt, dass wir keinen Kontakt zu den Leuten, zu den Pflegekräften hätten. Ich glaube, das geht etwas an einer sachlichen Diskussion vorbei.
Ich will noch näher darauf eingehen. Es hat sich in den vergangenen Jahren und auch im letzten Jahr durchaus etwas ereignet. Wir haben die Verabschiedung des PflegeNeuausrichtungsgesetzes auf Bundesebene erlebt. Ich werde später noch einmal darauf eingehen.
Um noch einmal zu einigen Punkten Ihres Antrages Stellung zu beziehen: Ihre Forderung war, das Pflegesatzniveau zu erhöhen, also Schaffung eines Pflegesatzniveaus, und dass die Politik die Zahlung eines Tariflohnes übernimmt. Unsere Forderung ist eine angemessene Entlohnung. Aber die Zuständigkeit für die Aushandlung von Pflegesätzen liegt immer noch bei den Leistungserbringern, natürlich mit den Pflegekassen bzw. mit den
Sozialhilfeträgern. Das Einsteigen der Politik schafft eben keine Verbesserungen.
Wir hatten jetzt in der Diskussion mit dem Vergabegesetz genau die gleiche Diskussion: Wie weit soll ein Landesgesetz gehen, und wie weit sollen Tariflöhne oder besser gesagt Mindestlöhne festgeschrieben werden? Oder: In welcher Verantwortung ist der Bund mit dem Arbeitsrecht? – Dazu haben wir eine andere Auffassung. Das spiegelt sich hier auch wider.
Bei der Diskussion um das Pflegesatzniveau müssen wir fragen, wie dieses überhaupt gegenfinanziert wird. So sehe ich die Pflegeversicherung nicht als Vollkaskoversicherung, wenn man das einmal als Vergleich heranziehen will, sondern als Teilkaskoversicherung. Wenn die Politik die Pflegesätze beliebig erhöht, werden die Bedürftigen zur Kasse gebeten. Dann treffen Sie genau diejenigen, die pflegebedürftig sind, also garantiert nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfügen.
Ich würde jetzt gern weiter fortführen. Ich habe Ihnen geduldig zugehört, und ich denke, wir haben noch genügend Zeit, darüber zu diskutieren.
Ein weiterer Punkt, den Sie fordern, ist die Einführung der Ausbildungsumlage für die Altenpflege in Sachsen. Gemäß § 25 des Altenpflegegesetzes können die Länder ein Umlageverfahren zur Finanzierung der Kosten der Ausbildungsvergütung einführen. Aber die Voraussetzung ist: wenn dies erforderlich ist. Es ist kein Mangel an Ausbildungsplätzen zu sehen oder auch zu beseitigen. Aber es ist nicht erforderlich, und deshalb findet dies nicht unsere Zustimmung.
Das Angebot und die Nachfrage von Arbeitsplätzen sind vorhanden. Es gibt genügend Wettbewerb. Wenn Sie heute als Pflegekraft einen Arbeitsplatz suchen, haben Sie die Möglichkeit, auszuwählen. Ich möchte aber unterstreichen, dass natürlich eine gerechte Entlohnung stattfinden muss.
Die Ausbildungsplatzumlage ist in Sachsen bereits einmal vor Gericht gescheitert. Dies jetzt wieder zu fordern wäre sinnlos.
Eine weitere Forderung Ihrerseits ist die unverzügliche Umsetzung des Landespflegegesetzes. Aber hier möchte ich in Erinnerung rufen: Was kann das Landespflegegesetz überhaupt leisten? – Das Landespflegegesetz dient zur Konkretisierung der bundesrechtlich geregelten Pflegeversicherung und regelt insbesondere die Investitionskostenfinanzierung, die kommunale Pflegeplanung sowie die Beratungsangebote. Dies ist bereits untergesetzlich abgedeckt. Die kommunale Ebene ist sich dieser Verantwortung bewusst und setzt diese entsprechenden Planungen auch um.
Man kann auch Beispiele nennen, so die Stadt Leipzig. Die Stadt Leipzig hat den dritten Altenhilfeplan im März dieses Jahres verabschiedet. Das ist auch richtig. Die Kommune weiß am besten, was vor Ort wichtig ist, und kennt die regionalen Besonderheiten.
Im Übrigen haben wir dort auch wieder die Parallele zum Vergabegesetz. Auch da geht es darum, dass die Kommune selbst festlegen kann, welche Bestimmungen bzw. welche Dinge in eine solche Ausschreibung hineinkommen. Aber hier haben wir auch den regionalen Bezug, den wir den Kommunen durchaus zutrauen.
Hinsichtlich der Beratungsangebote fordern Sie die flächendeckende wohnortnahe trägerübergreifende
Beratungsstruktur. Sie sagen, dazu wären die Pflegestützpunkte der richtige Ansatz. Allerdings muss man – das hatte Frau Lauterbach angesprochen – zu den Pflegestützpunkten sagen: Wenn man sie sich einmal in Mecklenburg-Vorpommern anschaut, dort gibt es sie zum Beispiel bereits in Schwerin, dann können Sie einmal Ihre Kollegin fragen, sie ist in der gleichen Partei, bei den LINKEN, wie die funktionieren. Ob Sie die dann noch in Sachsen fordern würden, würde ich infrage stellen. Dort funktioniert es nämlich nicht. Dort hat es zu Bürokratieaufbau geführt, und sie haben eben keine Kontrolle über diese Stützpunkte. Deshalb wollen wir diesen Weg in Sachsen nicht gehen.
Meine Damen und Herren! Damit möchte ich auf die Entwicklung im Bereich der Pflege auf Landes- und Bundesebene noch einmal näher eingehen. Ich hatte das bereits angedeutet. Wir haben hier über das Wohn- und Qualitätsbetreuungsgesetz im Alter sehr heftig diskutiert und dieses verabschiedet. An dieser Stelle unterstreiche ich: Wir haben ein schlankes und bürokratiearmes Gesetz verabschiedet, das den Heimbewohnern, aber auch den Mitarbeitern im Heim zugutekommt. Im Weiteren wurden von der Staatsregierung ein umfangreiches Paket geschnürt bzw. Anstrengungen unternommen, um die Pflege in Sachsen zu verbessern. Ich bin mir sicher, dass die Staatsministerin nachher dazu das Nötige sagen kann.
Die Verbesserung der ambulanten Versorgung zum Beispiel der Demenzkranken, die Leistungsinanspruchnahme werden so flexibilisiert und Angehörige in Selbsthilfegruppen gestärkt. Gerade dies ist sehr zu begrüßen, da es der Wunsch vieler Menschen und deren Angehöriger ist, zu Hause gepflegt zu werden. Ich denke, diesem Wunsch, so lange wie möglich zu Hause gepflegt zu werden, sollten wir auch nachkommen.
So sieht das Bundesgesetz beispielsweise vor, dass in der Krankenversicherung bei anstehenden Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen die besonderen Belange
pflegender Angehöriger berücksichtigt werden. Sie können also heute eine Auszeit nehmen, um ihre engsten Verwandten zu Hause zu pflegen.
Für die Selbsthilfegruppen in den Pflegeversicherungen werden 10 Cent pro Versichertem – wenn man das einmal
hochrechnet, sind das 8 Millionen Euro jährlich – von den Pflegeversicherungen bereitgestellt. Klargestellt wird zudem, dass auch für ehrenamtliche Unterstützung als ergänzendes Engagement bei allgemeinen Pflegeleistungen in zugelassenen stationären Pflegeeinrichtungen Aufwandsentschädigungen gezahlt werden können.
Meine Damen und Herren! Man muss hier feststellen: Die Opposition befindet sich leider mit diesem Antrag tatsächlich im Reformstau. Die Koalition und die Staatsregierung gehen allerdings die Probleme dieses Landes an.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kollegen! Wir kommen also vom Sport zu den Familienpaten. Etwas haben die Familienpaten und der Sport gemeinsam, das ist das Ehrenamt. Wir beschäftigen uns
also mit diesem Antrag ganz speziell wieder mit dem Ehrenamt. Wir wollen die Menschen in Sachsen untereinander verbinden. Wir wollen, dass Menschen verschiedener Altersgruppen, dass Menschen, die alleinerziehend sind, dass Menschen, die in Familien leben, miteinander verbunden werden, dass Menschen aus jeder sozialen Schicht am Leben teilhaben können, am Prozess teilhaben können und dafür wollen wir die Familienpaten auf ihre Leistungsfähigkeit prüfen.
Wir haben auch andere Projekte mit dem Ehrenamt ins Leben gerufen. Wir haben die Alltagsbegleiter in Sachsen und Sie alle kennen die Förderung über das Programm „Wir für Sachsen“, das hervorragende Möglichkeiten für ehrenamtliche Arbeit in Sachsen eröffnet.
Was ist also ein Familienpate? Was sind Familienpaten? – Familienpaten sollen das gesunde Aufwachsen von Kindern befördern, und das bis zum dritten Lebensjahr. Sie sollen Familien helfen, sollen Behördengänge oder sonstige Dinge, die im Alltag anfallen, begleiten. Familienpate kann jeder werden, der 18 Jahre alt oder älter ist. Er soll mit Rat und Tat zur Seite stehen und wird regelmäßig durch Weiterbildung qualifiziert. Wichtig ist aber zu sagen, dass der Familienpate keine Berufsausbildung in dem Sinne hat, sondern dass er immer wieder durch Weiterbildung qualifiziert wird, dass er aber aus dem Leben kommt und dass er immer für jeden zugänglich ist.
Wir haben bereits ein Modellprojekt, das jetzt über drei Jahre laufen soll. Das ist vom Carus Consilium Dresden und dem Universitäts-Kinder- und Frauenzentrum der Uniklinik und wird auch vom Staatsministerium gefördert. Nach Durchführung dieses Modellprojekts muss man dann die Frage prüfen, ob sich diese Familienpaten bewähren.
Wir haben jetzt in Sachsen, speziell in Dresden, 14 Paten ausgebildet und diese 14 Paten betreuen fünf Familien. Da stellen sich noch die Fragen: 14 Paten, fünf Familien? Wie stehen Angebot und Nachfrage zueinander? Wie wird sich das in den nächsten Monaten ändern? – Wir haben zurzeit Paten im Alter von 21 bis 63 Jahren. Das zeigt schon jetzt, dass alle Altersschichten an diesem Prozess teilnehmen. Es werden auch Informationsabende in Krankenhäusern durchgeführt, um direkt bei den Menschen zu sein, noch vor der Geburt mit den Menschen in Kontakt zu kommen, um dann dieses Hilfsangebot zu machen. Das Angebot hat also einen niederschwelligen Zugang für Familien, es ist für jeden erreichbar und soll auch so beibehalten werden.
Jetzt kommen wir ganz konkret zu dem Ihnen vorliegenden Antrag. Wir müssen und wir wollen mit diesem Antrag prüfen, wie sinnvoll dieser Baustein für die Ehrenamtsförderung ist, also die Frage stellen: Sind Familienpaten sinnvoll, ist es das richtige Konzept? – Wir wollen jetzt auch prüfen: Wie stehen Angebot und Nachfrage im Verhältnis, welche Netzwerke bestehen schon in Sachsen, welche Qualifikation sollte ein Pate idealerweise haben und welche Informationsangebote bestehen über das hinaus, was ich jetzt schon sagte, kurzum, wie kann der Freistaat Sachsen Familienpaten in Zukunft unterstützen?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehren Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte hat gezeigt, dass wir wichtige Anregungen für das Projekt der Familiengesundheitspaten – ich will es korrekt benennen – aufgenommen haben. Das war bei allen Fraktionen der Fall und dafür bin ich sehr dankbar.
Allerdings sehen wir die Familiengesundheitspaten als Baustein. Ich denke, so müssen wir es insgesamt sehen. Es wurde hier von einem Allheilmittel gesprochen. Das ist es natürlich nicht, sondern es soll ein Baustein sein, und so gehen wir es auch an.
Noch ein Wort zur Überforderung der Familiengesundheitspaten. Nehmen wir das Beispiel Drogen in der Familie. Wenn der Familienpate dies sieht, dann hat er die Möglichkeit, davon dem Betreuer zu berichten und darüber zu reden. Das ist doch die beste Früherkennung, wenn man so etwas in der Familie sieht und man es dann verbessern kann. Darin sehe ich auch keinen Nachteil.
Noch ein kurzes Wort zur Arbeitsweise im Ausschuss, denn das wurde hier moniert. Ich kann diese Meinung überhaupt nicht teilen. Wir sind über das gesamte Thema von der Staatsregierung umfänglich informiert worden, und wir pflegen es auch im Ausschuss so, umfangreiche Informationen zu bekommen. Dazu habe ich eine ganz andere Meinung als Sie.
Frau Herrmann hat zum Schluss gesagt, es sei ein unkoordiniertes Vorgehen. Das sehe ich ganz anders. Wie sollen wir es denn anders machen, als mit dem Antrag Stück für Stück zu sagen: Zuerst führen wir die Evaluierung durch, danach bilden wir uns eine Meinung und danach mit dem entsprechenden Antrag – –
Bitte.
Sie haben ja insgesamt den präventiven Kinderschutz angesprochen und dabei die Ministerin kritisiert, dass wir zu diesem Thema zu wenige Informationen bekommen. Das ist ja nicht der Fall.
Dazu gab es auch schriftliche Informationen, speziell zu den Gesundheitspaten.
Ich komme zum Ende meines Schlusswortes: Wir bitten um Unterstützung dieses Antrages und hoffen, dass wir auch in Zukunft Familienpaten im Sinne der Betroffenen in Sachsen einsetzen können.
Vielen Dank, Herr Präsident! Wenn man den Antrag hört, liebe Frau Werner, könnte man meinen, dass diese sechs Tage Verlängerung alles lösen, alles zum Besseren verändern würden.
Das kann ich allerdings nicht teilen. Der Mutterschutz ist ausreichend, so wie er in Deutschland ist, wenn Sie sehen, dass der Mutterschutz die Gesundheit der Mutter und des Kindes in den Mittelpunkt rückt. Das sind 14 Wochen, sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt.
Das zuletzt geschilderte Beispiel zeigte einen besonderen Fall. Das heißt, wenn es tatsächlich zur Krankheit kommt, sind durchaus schon jetzt mehr als diese 14 Wochen möglich, in den Mutterschutz zu gehen. Es ist gerade bei Mehrlingsgeburten der Fall, dass sie dort noch einen besonderen Schutz haben.
Die Besonderheit in Deutschland ist: Sie haben einen vollen Lohnausgleich. Das ist anders als in vielen anderen Ländern Europas, zum Beispiel in Polen. Dort haben sie nur den Mutterschutz und danach auch kein Elterngeld, wie das in Deutschland der Fall ist. Der Mutterschutz hat eben nicht den vollen Lohnausgleich, sondern nur anteilig.
Wir haben nach dem Mutterschutz die Elternzeit. Diese wird sowohl von Männern also auch von Frauen in Anspruch genommen. Das ist sozusagen der nahtlose Übergang. Das ist auch der richtige Weg, die Erziehung des Kindes zu Hause – Mutter oder Vater – vorzunehmen. Sie haben speziell in Sachsen das Landeserziehungsgeld, das noch an das Elterngeld anschließt. Sie hatten gerade die Menschen genannt, die weniger Einkommen haben. Genau diese Menschen betrifft das Landeserziehungsgeld. Das kann beantragt werden. In Zukunft haben sie auch noch die Möglichkeit des Betreuungsgeldes, das gerade in der Debatte ist. Die selbstständigen privaten Versicherten, sozusagen die selbstständigen Mütter, haben eine besondere Verantwortung. Diese sehe ich aber auch in einer besonderen Verantwortung, weil sie letztendlich mit ihrer privaten Unternehmung einen Schritt in die Selbstständigkeit getan haben, was eine gesetzlich Krankenversicherte eben nicht getan hat.
Ihr Antrag sagt, Sie wollen den Mutterschutz auf 20 Wochen verlängern. Da frage ich mich ganz ehrlich, wo dann der Vorteil ist. Die Gefährdung der Gesundheit der Mutter wird sozusagen damit nicht erledigt. Wenn man sich einmal die Gesamtkosten für 20 Wochen anschaut, dann reden wir hier über circa 1,7 Milliarden Euro, das sind 1 700 Millionen Euro. Wenn Sie das einmal anteilig auf die sechs Tage herunterrechnen, –
dann könnten Sie von dem Geld allein 300 Kitas bauen. Wenn Sie dazu einmal die Eltern befragen würden – Sie
haben gerade gesagt, wie das die Eltern so sehen –, dann bin ich gespannt, was sie Ihnen sagen; ob sie lieber das Geld in Kitas oder in die 20 Wochen Mutterschutzzeit investiert haben wollen.
Zu Ihrem letzten Argument, Mütter schneller in die Arbeitswelt: Das ist dann eben nicht der Fall. Im Gegenteil. Sie haben eine Diskriminierung, wenn sie von vornherein den Arbeitgeber wissen lassen, dass sie besonders lange im Mutterschutz sind.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Wir wollen uns weiter mit dem Kindeswohl und nun ganz speziell mit der Arbeit der Familienhebammen beschäftigen. Damit kann man die Chancen der Kinder optimal nutzen.
Außer Frage steht Folgendes: Die Verhinderung von Gewalt und Misshandlung von Kindern und Jugendlichen ist eine der wichtigsten Aufgaben der Gesellschaft. Es ist eine Aufgabe, der die Staatsregierung und Regierungskoalitionen seit vielen Jahren mit Nachdruck nachgehen. Wie können wir dieses Ziel tatsächlich erreichen? Eine wichtige Berufsgruppe im Rahmen präventiver Kinderschutzmaßnahmen stellen dabei die Familienhebammen dar, welche zu einem harmonischen Aufwachsen von Kindern beitragen. Mit dem vorliegenden Antrag wird dies unterstrichen.
Die Aufgabe ist für die Familienhebammen nicht immer einfach. Wir unterstützen sie und legen die Grundlagen dafür. Die Tätigkeit muss stärker respektiert werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Familienhebamme gibt es seit circa Anfang der Neunzigerjahre. Sie ist erstmals vorrangig aufgrund der veränderten Familienstrukturen und anderer struktureller Änderungen ausgebildet worden. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt dabei auf der psychosozialen Beratung, der Betreuung und Begleitung von Familien mit erhöhtem Unterstützungsbedarf. Die Familienhebammen unterstützen die Frauen und vielfach auch deren Familien in ihrer individuellen Lebenslage – vor und nach der Geburt –, um so eine gesunde Entwicklung der Kinder zu fördern. Weiterhin unterstützen sie die Eltern bei der Bildung einer positiven Einstellung gegenüber dem Kind.
Der Vorteil einer Familienhebamme gegenüber vielen anderen Berufsgruppen liegt in der ureigenen Tätigkeit der Hebammen selbst. So sind diese speziell zur Begleitung und Betreuung in der Schwangerschaft, während der Geburt und in der ersten Zeit mit dem Kind ausgebildet. Aufgrund ihrer Unterstützung in dieser mit vielen Verän
derungen geprägten Lebensphase genießen Hebammen großes Vertrauen in den Familien. Diese Vertrauensbasis ist auch der Ansatzpunkt des niedrigschwelligen Angebotes einer Familienhebamme. So ist diese vielfach am ehesten nötig, um eine konstruktive Mitarbeit der Eltern zu sichern und somit ein gelungenes Aufwachsen des Kindes von Anfang an zu erreichen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei der Umsetzung des sächsischen Handlungskonzeptes für präventiven Kinderschutz ist dieser Gedanke folgerichtig mit aufgegriffen worden und findet sich bei der Unterstützung der Arbeit der Beteiligten in einzelnen Netzwerken wieder. So werden derzeit zwei Fortbildungen für Hebammen angeboten. Zum einen ist das folgender Kurs: Hebammen begleiten Familien. Ziel dieses Kurses ist es, Risikofaktoren zu erkennen und Familien zu begleiten. Darauf aufbauend – als zweiter Kurs – gibt es den Kurs: Familienhebammen. In diesem werden die notwendigen Grundkenntnisse vermittelt, um Familien zu begleiten und Risikofamilien verstärkt zu betreuen.
Begrüßenswert ist, dass der Freistaat Sachsen die Weiterbildungskurse mit gefördert hat. Dadurch wurde es möglich, dass die ersten Hebammen bereits erfolgreich die Kurse absolvieren konnten. Begrüßenswert ist ebenfalls, dass einige Landkreise Familienhebammen einsetzen. Das ist beispielsweise im Landkreis Plauen der Fall.
Gleichwohl ist die Anzahl der eingesetzten Familienhebammen aus Sicht eines präventiven und umfassenden Kinderschutzes noch als unzureichend zu bewerten. Eine stärkere Sensibilisierung für die Systeme ist daher bei allen weiteren Beteiligten notwendig, um das angestrebte Ziel der Sicherung des Kindeswohles umfassend zu realisieren.
Danke, Herr Kollege Namensvetter und Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beginnen erst einmal mit dem Positiven. Das ist ja immer ganz wichtig. Natürlich ist es richtig, ein neues Gesetz für die Übernahme der Kosten der Unterkunft zu erarbeiten. Das ist ganz klar. Natürlich ist es auch wichtig, dabei nicht alle sächsischen Bezieher von Arbeitslosengeld II über einen Kamm zu scheren.
Aber wieso stellen Sie gerade jetzt diesen Antrag, wo die Staatsregierung doch derzeit einen Gesetzesentwurf erarbeitet, welcher genau auf die Regelung des § 22 a SGB II eingeht? Wäre es da nicht sinnvoller abzuwarten, bis die Staatsregierung uns ihre Beschlussfassung zu diesem Thema zugeleitet hat? Dann hätten wir genügend Möglichkeit, in den Ausschüssen, aber auch im Plenum darüber zu diskutieren – eben wie wir das hier im Hohen Hause machen. Nein, das tun Sie nicht, sondern Sie bringen den Antrag heute ein, an den Sie wahllos ein paar Forderungsschnipsel drangehängt haben – das sieht man ja auch –, und das, ohne groß darüber nachzudenken, was eigentlich in diesem Anhang oder in diesem Gesetz auch stehen soll.
Auf die Einzelpunkte lohnt es sich eigentlich gar nicht wirklich einzugehen. Ich werde es dann trotzdem ganz kurz tun. Warum lohnt es sich eigentlich nicht, darauf einzugehen? Weil das Fundament, also die Beschlussvorlage der Staatsregierung, dem Hohen Hause eben noch nicht vorliegt. Wir haben heute und gestern sehr viel über Exekutive, Judikative, Legislative gesprochen. Oftmals wurden gerade aus Ihrer Fraktion da belehrende Worte gefunden, was denn eigentlich die Aufgabe der jeweiligen Instanz ist. Das haben Sie verfehlt, denn die festgelegte Arbeit der Staatsregierung – der Exekutive – ist eben die Gestaltungshoheit, dieses Gesetz, diese Vorlage zu machen. Der Bedarf – Sie sprachen das ja auch an – soll dann in eine einfache Prüfung auf kommunaler Ebene überführt werden. Das ist dann aber auch gerecht.
Ob Ihre Kriterien überhaupt Berücksichtigung bei der Ausgestaltung des Gesetzes finden, ist damit fraglich, denn die meisten Kriterien sind heute schon per Gesetz oder Rechtsprechung geregelt. Darauf gehen Sie auch nicht weiter ein. Beispielsweise ist das Absenken der Kosten der Unterkunft unzulässig, zu Deutsch: Es wird niemand aus der Wohnung geworfen, wenn er krank, pflegebedürftig oder schwanger ist. Diese Regelungen gehen teilweise sogar weiter als die von Ihnen geforderten. Somit sieht man, dass der Antrag nur Augenwischerei und deshalb abzulehnen ist.
Auf einen Punkt muss ich aber dennoch eingehen. Sie fordern, dass die Kosten der Unterkunft an den Mittelwert des örtlichen Mietspiegels angepasst werden sollen. Als ich das gelesen habe, habe ich mir die Frage gestellt, welche Bevölkerungsgruppe dann unterhalb des Mittelwertes des Mietspiegels leben soll. Bei einem Mittelwert ist es klar, dass es welche gibt, die eine teurere Wohnung und damit eine höhere Miete haben. Es gibt aber auch welche, die eine günstigere Miete haben. Wer ist das
denn? Das ist natürlich der einfache Arbeiter, das ist die einfache Angestellte. Auf die gehen Sie natürlich hier nicht ein. Diese würden dann benachteiligt. Der einfache Arbeiter mit seiner Frau, die beispielsweise halbtags beschäftigt ist, sollen künftig auf einem Niveau unterhalb des SGB II wohnen, weil sie sich vielleicht nicht die Durchschnittsmiete leisten können.
Da frage ich Sie, Herr Stange: Lohnt sich dann die Arbeit? Nach Ihrem Antrag nicht. Damit ist bewiesen, dass Sie Ihre Forderungen gar nicht durchdenken, sondern nur irgendwelche Floskeln von sich geben, die auf den ersten Blick gut klingen, aber eben nur auf den ersten Blick.
Was würde denn passieren, wenn ein SGB-II-Empfänger Leistungen bis zum Mittelwert des örtlichen Mietspiegels beziehen könnte? Das erste wäre eine saftige Mieterhöhung. Die Vermieter – das ist ja klar – können dann höher abrechnen. Somit steigt insgesamt das örtliche Durchschnittsniveau der Miete, ohne dass der SGB-IIEmpfänger überhaupt etwas davon hat. Noch schlimmer: Auch für Nicht-SGB-II-Empfänger steigen die Mietpreise. Das sind eben Arbeitnehmer und Angestellte mit geringerem Einkommen. Für die steigt die Miete aufgrund dieses Antrages. Jetzt sagen Sie mir bitte, was daran sozial sein soll,
wenn die Familie mit Kindern, die keine staatlichen Transferleistungen bezieht, eine höhere Miete bezahlen muss, weil der Vermieter beim SGB II höher abrechnen darf. Soziale Gerechtigkeit ist das nicht. Aus meiner Sicht ist das, was Sie hier machen, Klientelpolitik, allerdings für Vermieter.
Sehr verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sprechen heute über die Pflege und das ist ein ganz wichtiges Thema. Aber bevor wir uns ganz theoretisch mit der Pflege beschäftigen, möchte ich doch einen Dank an all diejenigen, die sich tagtäglich praktisch mit dem Thema auseinandersetzen – das sind nämlich die Angehörigen, die ihre Familienmitglieder zu Hause pflegen, und das sind diejenigen, die als Pflegekraft ambulant oder statio
när arbeiten –, aussprechen. An dieser Stelle einen ganz herzlichen Dank an diejenigen.
Ich sehe, das ist sozusagen Konsens zwischen den regierungstragenden Fraktionen und der Opposition. Das ist auch gut so.
Aber warum ist die Pflege so wichtig? Die Pflege ist deshalb so wichtig, weil die Zahl der Bedürftigen stetig steigt. Wenn wir uns da eine Zahl einmal anschauen. Im Vergleich zu 1995, dem Jahr der Einführung der Pflege, ist bis 2009 die Zahl von 1,1 Millionen Pflegebedürftigen auf 2,71 Millionen gestiegen. Sachsen ist genauso wie die anderen neuen Bundesländer besonders von diesem Anstieg betroffen. Das ist ernst zu nehmen. Das ist aber sicherlich auch mit Chancen verbunden.
Als dritten Punkt haben wir eine neue Herausforderung deshalb, weil wir es heute auch mit Demenzerkrankungen zu tun haben, die vor einigen Jahren und Jahrzehnten nicht so in den Blickpunkt geraten waren, weil die Menschen einfach eher starben.
Heute sehen Sie auf der Tagesordnung auch einen Antrag von den Fraktionen CDU und FDP: „Rahmenbedingungen in der Pflege verbessern“.
Was hat der Freistaat unternommen?
Erstens. Der Freistaat hat ein Landespflegegesetz in den Neunzigerjahren auf den Weg gebracht. Es soll eine leistungsfähige pflegerische Versorgungsstruktur geschaffen werden.
Zweitens haben wir die Erstellung des Altenhilferahmenplanes und den Seniorenbericht entwickelt. Da gibt es ja ein klares Bekenntnis dazu, dass der Ausbau der niedrigschwelligen Angebote sowie der besseren Vereinbarkeit von häuslicher Familienpflege und Erwerbstätigkeit forciert wird.
Des Weiteren – da ist ja einiges passiert – gibt es die Initiierung des Pflegenetzes in Sachsen. Es gibt das Gesundheitsziel „Aktives Altern“.
Der Freistaat und speziell die Staatsregierung hat also den demografischen Wandel erfasst und wir haben auch eine gute Basis der ambulanten und stationären Pflegelandschaft.
Aber was mich jetzt auch im Verlaufe der Diskussion noch interessieren wird, ist ganz speziell an die SPD, Frau Neukirch, gerichtet: Was wollen Sie konkret? Wir haben in der Anhörung vieles gehört. Sie hatten heute angesprochen, dass die Pflegestützpunkte in Sachsen nicht umgesetzt sind. Dafür gibt es gute Gründe. Ich hoffe, dass Sie im zweiten Teil noch dazu kommen, darauf zu antworten, was Sie ganz konkret wollen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Neukirch, Sie können sich sicher sein: Wenn wir Anträge in diesem Haus verabschieden oder erstellen, geschieht das in der CDU und FDP sehr harmonisch und gemeinsam.
Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen, wer bei welchem Antrag federführend ist. Das möchte ich erst einmal feststellen.
Wir merken uns das Lob, das Sie ausgesprochen haben – beispielsweise wenn Frau Dietzschold diesen Antrag erläutern wird.
Zur Sicherstellung der Pflege sind viele Akteure vonnöten. Es ist wichtig, das in diesem Zusammenhang zu sagen. Der Bund ist der Hauptakteur. Die Länder können unterstützen. Sie müssen unterstützen. Das ist ganz klar.
Wir haben drei wichtige Grundvoraussetzungen: Finanzierbarkeit, Unterstützung von Angehörigen und ausreichend Personal. Das ist klar.
Ich komme nun auf Ihre Vorschläge zu sprechen. Sie haben im Ausschuss bereits gesagt, dass Sie beispielsweise die Pflegestützpunkte haben wollen. Wir können uns einmal anschauen, wie Ihr Vorschlag, den Sie jetzt einbringen, in der Vergangenheit besprochen wurde. Wir hatten bereits in der 4. Legislaturperiode über die Pflegestützpunkte gesprochen. Es gab eine objektive Planung des Ministeriums. Damals waren auch die Liga der Freien Wohlfahrtsverbände, die Vertreter der Krankenhäuser sowie der Ärzteschaft, kommunaler Träger und Krankenkassen anwesend. Alle haben gesagt – das ist jetzt wichtig: Keiner der Beteiligten wünschte Pflegestützpunkte. Das war der Grundtenor. Der Freistaat hat sich also ganz bewusst gegen diese Struktur – Sie sprechen immer wieder die Strukturveränderungen an – und diese Pflegestützpunkte ausgesprochen. Wir wollen also – hier müssen wir besonders aufpassen, dass die Pflege auf einem guten Niveau bleibt – keine Doppelstrukturen. Wir wollen vor allen Dingen keine unnötige Bürokratie, weil sie Unmassen von Geld verschlingt. Das ist klar.
Schauen wir uns einmal die Pflegestützpunkte in den anderen Bundesländern an. Andere Bundesländer haben sich bewusst dafür entschieden. Wir sehen, dass in Mecklenburg-Vorpommern 18 Pflegestützpunkte angedacht waren. Ich betone, dass sie angedacht waren. Davon wurden null Pflegestützpunkte umgesetzt – also keiner. In Baden-Württemberg waren 50 Pflegestützpunkte angedacht. Es sind lediglich 14 Pflegestützpunkte umgesetzt worden. Im bundesweiten Trend sieht es genauso aus.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang noch zu sagen, was die Zeitung „Stiftung Warentest“ zur Qualität gesagt hat: Nur jeder dritte Pflegestützpunkt berät gut. Das heißt im Umkehrschluss, dass zwei Drittel nicht gut oder sehr gut beraten.
Der sächsische Weg ist gut. Darüber haben wir in der Anhörung auch gesprochen. Ich muss meiner FDPKollegin zustimmen. Ich denke, ich war in der falschen Anhörung. Das Pflegenetz in Sachsen gewährleistet gute Beratung.
Ich komme nun zum Fazit. Die Beteiligten Sachsens haben gesagt, dass sie keine Pflegestützpunkte haben wollen. Die Länder, die sie eingeführt haben, haben schlechte Erfahrungen gemacht, weil es schleppend läuft. Nun kommen Sie mit dem Vorschlag, die Pflegestützpunkte einzuführen. Meine Damen und Herren, das kann nun aber nicht sein. Im Übrigen ist die Finanzierung durch den Bund auch nicht langfristig gesichert. Deswegen muss man diese Sache mit Vorsicht genießen.
– Nein, ich möchte zu Ende ausführen. Wir haben später noch Gelegenheit dazu. Ich möchte gern noch auf Herrn Dr. Pellmann antworten.
Herr Dr. Pellmann hat das benötigte Fachpersonal angesprochen. Er sagte, dass es einen Bedarf gibt. Das ist richtig. Wir brauchen qualifiziertes, motiviertes und zufriedenes Personal. Deswegen muss auch der Ausbildungsberuf auf den Prüfstand. Wir müssen das Pflegeberufsgesetz weiterentwickeln, das ist klar. Die Anzahl der Pflegebedürftigen steigt. Die potenzielle Anzahl der Angestellten – der Pflegerinnen und Pfleger – wird in der Tat weniger. Deswegen müssen wir diesen Punkt auch angehen.
Sie sagten weiterhin, dass die Kontrolle verstaatlicht werden muss. Hier müssen wir aufpassen, dass wir keine Doppelkontrollen durchführen, und die Pflegeheime ihre Arbeit machen lassen. In den §§ 15 bis 19 des Heimgesetzes ist klar geregelt, dass es regel- und anlassbezogene Prüfungen gibt. Das ist aus unserer Sicht völlig ausreichend. Dem wird nachgekommen.
Ganz zum Schluss komme ich, weil Frau Herrmann das Beispiel nannte, auf Beispiele zu sprechen. Beispiele sind
immer sehr anschaulich. Das war auch in Ihrem Fall so. Ich finde, dass Sie es sehr banalisiert und letztendlich die Pflegeberatung in Sachsen auf das Niveau eines Ortsverbandes gestellt haben. Dieser macht keine Pflege. Das ist auch richtig. Die Pflege gehört nicht in die Hand eines Kegelklubs oder eines Kaffeetrinkvereins.
Vielen Dank.
Das Beispiel haben Sie ja gebracht. Ich kann Ihnen ein anderes Beispiel bringen. Ich
gehe auf die Internetseite des Ministeriums, erkundige mich dort. Da gibt es einen Bereich für Bürgerservice, wo Sie sich über Pflege informieren können. Dort finde ich auch die Informationen, die ich brauche.
Letztendlich will ich ganz genau vor Ort und möglichst zu Hause beraten werden.
Dass man über ein Layout, über eine Struktur einer Internetseite spricht, ist ganz klar. Ich glaube, auch die Staatsregierung wird das hören und immer wieder ihr Layout anpassen. Es sind ja auch Verbesserungsvorschläge sehr wichtig.
Sie haben heute gesagt, die Pflege ist auf einem guten Niveau, aber wir müssen jetzt aufpassen, dass wir das weiterentwickeln und strukturelle Anpassungen machen. Ich lade Sie ein, so wie wir es auch bei der Anhörung gemacht haben, im Ausschuss, wo es hingehört, darüber zu sprechen. Mich ärgert dann immer, dass Vorschläge kommen, „wir hätten vor fünf Jahren...“ oder „wir hätten vor zehn Jahren...“. Die Pflegesituation ändert sich so schnell, sie muss ständig kontrolliert und angepasst werden. Das ist ein ständiger Prozess. Da kann man sich nicht hier hinstellen und sagen, wir hätten das und jenes bereits machen müssen.
Ich habe gerade das Positionspapier der SPD zur Pflegeberatung auf Ihrer Internetseite gesehen.
Hier sprechen Sie sich ganz klar für Pflegestützpunkte aus. Des Weiteren haben Sie das auch immer wieder im Ausschuss betont. So ist das nun mal.
Sehr verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Bei dem Antrag der Linksfraktion merkt man, dass sich die Linksfraktion mit dieser Thematik inhaltlich nicht wirklich auseinandergesetzt hat.
Hier sind alle Dinge, die Ihnen zu Diskriminierung einfallen, in einen Topf geworfen worden. Dann ist umgerührt, vermeintliche Missstände angepriesen –
Sie können ruhig eine Zwischenfrage stellen – und gesagt worden, was womöglich falsch sei.
Natürlich kann man sagen: Die Stadt Leipzig fördert das Antidiskriminierungsbüro Sachsen wegen der Verabschiedung des Doppelhaushaltes des Freistaates nicht mehr in dem bisherigen Maße. Aber dieser Kausalzusammenhang ist nicht richtig und er ist auch zu einfach gedacht. Ich habe den Eindruck, dass Sie es sich hierbei zu einfach machen, wenn Sie diese Kritik anbringen.
Aus Ihrem Antrag ist nicht ersichtlich, warum der Freistaat Sachsen die Finanzierung übernehmen sollte, denn das Antidiskriminierungsbüro ist vorwiegend in Leipzig und Umgebung tätig und nicht im gesamten Freistaat.
Ich komme darauf noch zurück. – Die Frage ist doch: Wo ist der Nutzen für das gesamte Bundesland? Bisher
war die Stadt Leipzig mit 46 000 Euro der Hauptfinanzierer in Form von institutioneller Förderung.
Ja, bitte.
Dazu sage ich gern noch etwas. Sie haben dazu im letzten Haushalt einen Antrag über 100 000 Euro gestellt – ich gehe gleich darauf ein –, wenn dieser auf Gesamtsachsen projiziert wird. Es sind verschiedene Ansätze, die hierzu gemacht worden sind.
Würde man dem Antrag stattgeben, bedeutete dies, dass der Freistaat anstelle der Stadt Leipzig die institutionelle Förderung übernehmen müsste. Das ist aber kritisch, und zwar deshalb, weil man dies als Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung sehen kann.
Zwar handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Kommune, aber die Förderung der vergangenen Jahre ist eine Kürzung und damit der politische Wille der Stadt Leipzig. Würde man die Förderung des Freistaates übernehmen, würde man dem politischen Willen der Stadt Leipzig entgegenwirken.
Die Frage der Finanzierung wird im Antrag der Linksfraktion nicht beantwortet. Auch das sind wir gewohnt. Ziel des Antrags ist es, dass das Antidiskriminierungsbüro seine künftige Arbeit auf dem Niveau von 2010 fortführen kann. Die Frage, die sich mir grundsätzlich stellt, ist, was sich die Fraktion DIE LINKE darunter vorstellt. Soll lediglich die institutionelle Förderung fortgeführt werden oder soll der benötigte Gesamtetat vom Freistaat Sachsen übernommen werden?
Das Antidiskriminierungsbüro Sachsen beschäftigte sechs Mitarbeiter, die vorrangig in Leipzig tätig sind. Der Gesamtetat für das Jahr 2010 betrug circa 150 000 Euro. Ziel des ADB ist es – laut deren Web-Seite –, dass eines Tages landesweit Aktivitäten entfaltet werden. Wenn man diese 150 000 Euro hochrechnet – geht man davon aus, dass in allen drei Landesdirektionsbereichen das Antidiskriminierungsbüro die gleiche Stellenstruktur wie in Leipzig schafft –, wird somit fast eine halbe Million Euro fällig. Diese halbe Million Euro wäre also zu finanzieren.
An dieser Stelle muss auf den Antrag der GRÜNEN im letzten Haushalt verwiesen werden. Diese forderten, dass eine Antidiskriminierungsstelle unterstützt werden soll.
Für zwei Personalstellen wurden circa 100 000 Euro veranschlagt. Bei landesweit 18 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wären das Sach- und Personalkosten von circa einer Million Euro.
Hier kommt die antragstellende Fraktion in Erklärungsnot. Woher soll das Geld genommen werden? Darüber steht leider nichts im Antrag und dazu hat Frau Abg. Klinger auch nichts gesagt.
Ich möchte einen weiteren Sachverhalt ansprechen. Indem die LINKEN mit dem vorliegenden Antrag und dessen Begründung die Notwendigkeit der Unterstützung des Antidiskriminierungsbüros deutlich machen und gleichzeitig aufzeigen, wie wichtig und gut deren Arbeit ist, machen sie im Gegenzug deutlich, dass die anderen Beratungsstellen – nicht nur in Leipzig, sondern landesweit – nicht nur unwichtig sind, sondern anscheinend auch eine schlechte Arbeit leisten. Das können wir hier nicht gelten lassen.
Warum fordern Sie finanzielle Zuwendungen für das Antidiskriminierungsbüro Sachsen? Sind denn beispielsweise die Beratungsstellen der Johanniter, der Caritas, von „Pro Familia“, des Deutschen Roten Kreuzes und viele andere, die oftmals mehrdimensional beraten, weniger wert? Damit verletzen Sie die vielen engagierten und eifrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der anderen Beratungsstellen, indem Sie deren Kompetenz absprechen.
Hier muss ein falscher Zungenschlag vorliegen. Herr Dr. Pellmann, die Stadt Leipzig kann natürlich ein Antidiskriminierungsbüro betreiben. Ich bin sehr dankbar, wenn sie das tut. Das ist gar keine Frage. Aber wir sind der Sächsische Landtag und nicht die Stadt Leipzig, die Stadt Dresden oder die Stadt Chemnitz. Darum geht es. Ich möchte nicht, dass hier im Raum stehen bleibt, dass ich das nicht wertschätzen würde. Ich schätze das auf jeden Fall wert.
Zu den anderen Ausführungen zur Finanzierung: Mit Ihrer Kollegin habe ich gerade darüber diskutiert und damit ist alles gesagt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kollegen Abgeordneten! Uns ist es in der Debatte besonders wichtig, das Bild in der Öffentlichkeit klarzustellen. Ein Behinderter ist – so die Meinung – auf die Fürsorge der Gemeinschaft angewiesen, ohne seinerseits anderen Menschen gegenüber zur Fürsorge verpflichtet zu sein. Das ist grundlegend falsch. Dieses Bild entspricht eben nicht der Realität. Behinderte Menschen leben in der Mehrheit in Mehrpersonenhaushalten. Sie haben oft einen Lebenspartner sowie Kinder. Sie sind nur geringfügig häufiger ledig als nicht behinderte Menschen.
Diese Bevölkerungsgruppe benötigt sehr viel Hilfe und Unterstützung, zum Wohle der Eltern, aber auch – das ist ganz wichtig – zum Wohle der Kinder.
Auch wenn bei dem Antrag im Haus sehr viel Harmonie herrscht – was wichtig und gut ist –, möchte ich noch einmal auf die bisherigen Regelungen in der Praxis eingehen. Behinderte Eltern berichten oft von erheblichen Schwierigkeiten bei der Suche nach staatlicher Unterstützung. Es gibt keine klaren gesetzlichen Regelungen, weder im Rehabilitationsrecht noch in der Eingliederungshilfe, noch im Kinder- und Jugendhilferecht. Die Leistungsträger begegnen den Eltern oft mit Vorbehalten. Um diese Vorbehalte abzubauen, bedarf es vor allem der Aufklärung und Information, und zwar sowohl aufseiten der Träger als auch der Leistungsempfänger.
Teilweise haben die behinderten Eltern wegen der Vorbehalte der Ämter sogar Angst, überhaupt einen Antrag für die Leistung zu stellen, da sie mit dem Antrag zeigen, dass sie es allein nicht schaffen würden. Damit könnte das jeweilige Amt auf die Idee kommen, den Eltern das Kind wegzunehmen. Diese Einstellung ist für die gesamte Familie und besonders für das Kind sehr kontraproduktiv.
Ein weiteres großes Problem ist der Zuständigkeitskonflikt zwischen den Trägern der Sozialhilfe auf der einen Seite und der Kinder- und Jugendhilfe auf der anderen Seite. Beide sind natürlich in gewisser Weise zuständig, aber es gibt keine ganzheitliche Betreuung durch den Träger. Ziel der Kinder- und Jugendhilfe ist es eben
insbesondere, Jugendliche in der individuellen und sozialen Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern. Beim Sozialträger hingegen stehen die Interessen der behinderten Mütter bzw. Väter und deren Recht auf Selbstbestimmung im Vordergrund. Eine Reihe von Leistungen für die gesamte Familie kann aber geeignet sein, sowohl der einen als auch der anderen Zielsetzung zu entsprechen. So erklären sich oftmals die Träger für unzuständig und verweisen auf den jeweils anderen. Das ist für behinderte Eltern oft schwer nachvollziehbar und trägt auch zu einem gesamtwirtschaftlichen Schaden bei. Denn einerseits wird damit die Bürokratie deutlich erhöht und andererseits erhält das Kind so nicht die optimale Hilfe.
Aus diesem Konflikt heraus passiert es durchaus des Öfteren, dass das Jugendamt erst als – so will ich es einmal nennen – „Wegnehm-Amt“ einschreitet, ohne dass zuvor präventive Betreuungsangebote für Kinder unterbreitet worden wären.
Deshalb haben wir als Koalition folgende klare Forderungen: