Meine Damen und Herren! Mir liegt noch eine Wortmeldung von der Linksfraktion vor. Ich frage noch einmal in die Runde der Fraktionen, ob es noch weiteren Redebedarf gibt. – Es beginnt die CDU-Fraktion; Herr Abg. Bandmann.
Wir beginnen mit der zweiten Runde. Da mir nur die eine Wortmeldung vorlag, habe ich noch einmal nachgefragt. Da es noch mehr Bedarf gibt, beginnen wir von vorn.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es sind einige Fragen von den Kolleginnen und Kollegen aufgeworfen worden. Ich bin schon der Überzeugung in Bezug auf das, was gerade von den LINKEN vorgetragen wurde, zum Beispiel den § 25 in Gänze zu streichen, dass das eine politische Zumutung ist.
Worum geht es in § 25? Es geht darum, dass die Wohnungen durchsucht und betreten werden können, wenn es um Leib und Leben von Schutzbedürftigen geht, wenn es darum geht, bei Kindesentführung diese Kinder schnellstmöglich und möglichst unversehrt zu befreien. Derjenige, der solch eine Forderung hier aufmacht, muss sich fragen lassen, was er will.
§ 25 wird wie folgt geändert: Abs. 1 bleibt unverändert. Abs. 2 wird wie folgt gefasst: Die Polizei kann eine Wohnung durchsuchen.
Ziffer 1: unverändert. Was steht denn drin? Wenn die Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich eine Person in der Wohnung befindet, die a) in Gewahrsam genommen werden darf, b) widerrechtlich festgehalten wird oder c) infolge Hilflosigkeit an Leib und Leben gefährdet ist.
So ist das hier zumindest vorgetragen worden. Das Gleiche ist die Frage zum Thema Personalabbau. Das wird heute nicht im Polizeigesetz geregelt, ist aber von verschiedenen Rednern aufgeworfen worden. Wie Sie wissen, haben wir über viele Jahre im Freistaat Sachsen den Polizeibereich von der allgemeinen Bevölkerungsentwicklung, nämlich die Anpassung des Personals an die allgemeine Bevölkerungsentwicklung, ausgenommen.
Natürlich stimmt das, Herr Bartl. Zu einem bestimmten Zeitpunkt musste dieser Schutz in Bezug auf das Personal aufgegeben werden, weil wir keine höhere Bundeszuweisung bekommen, unabhängig von der Kriminalitätslage. Wir müssen mit dem Geld, das wir haben, im Freistaat Sachsen auskommen. Die Bevölkerung sagt: Wir wollen keine weiteren Steuererhöhungen. Das heißt, wir kommen nicht daran vorbei, dass wir das, was uns die Bevölkerung aufgibt, hier mit Augenmaß ausführen müssen.
Wenn der Personalabbau und die Personalanpassung im Jahr 2019 angekommen und der Solidarpakt und die EUFörderperioden ausgelaufen sind, dann haben wir immer noch mehr Personal im Durchschnitt deutscher Flächenländer. Das ist unsere Maßgabe.
Dennoch sind wir letztendlich in einer guten Situation, was die Qualitätsziffern im Vergleich mit anderen Bundesländern betrifft. Das ist die Realität im Freistaat Sachsen. Wenn Sie hier versuchen, der Öffentlichkeit immer wieder ein anderes Bild zu zeichnen, dann ist das schlicht und einfach unredlich. Das muss unterstrichen werden.
(Beifall bei der CDU und der FDP – Zuruf des Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE – Sabine Friedel, SPD, begibt sich zum Saalmikrofon.)
heit und gestalten Sie mit. Entspricht es der Wahrheit, dass Sie 30 von 70 Polizeirevieren im Freistaat Sachsen schließen wollen?
Zunächst einmal ist die Organisation des Ministeriums uns noch nicht vorgestellt worden. Das heißt, woher Sie Ihre Kenntnisse haben, weiß ich nicht.
Mir ist bekannt, dass im Moment ein Verfahren läuft, in dem der Personalrat – die Mitbestimmungspflicht – entsprechende Vorschläge und Beratungsgegenstände eingeworben hat. Mir ist nicht bekannt, dass wir im Innenausschuss einen Vortrag dazu vom Innenminister gehört haben, mit dem uns diese Zahlen vorgelegt worden sind. Es sei denn, Sie haben anders aufgepasst als ich.
Nein; die rote Lampe leuchtet bereits und von daher muss ich passen. – Ich möchte noch einen Satz sagen, denn gerade der GRÜNEN-Vertreter kommt hier immer mit bestimmten Regelungen. Wenn im Bundestag ein Fahrrad geklaut wird und die GRÜNENVertreter betroffen sind, dann sind sie die Ersten, die fragen: Wo ist die Aufzeichnung vom Bundestag, damit ich mir das Video anschauen kann und weiß, wer mein Fahrrad geklaut hat? Wenn wir aber für die Gesamtbevölkerung ein Interesse haben, dass mit den technischen Möglichkeiten heute eine Waffengleichheit hergestellt wird zwischen Kriminellen und dem, was der Staat macht, dann versuchen die GRÜNEN als Allererste, dem Staat in den Rücken zu fallen und ihm diese Mittel zu verweigern. Dieses Spiel werden wir mit Ihnen nicht mitspielen.
(Beifall bei der CDU und der FDP – Zurufe von den GRÜNEN – Klaus Bartl, DIE LINKE, geht zum Mikrofon.)
Herr Bartl, Sie müssen noch warten, weil zuerst Herr Biesok an der Reihe ist. Es tut mir leid, aber die Reihenfolge ist so. Aller guten Dinge sind drei.
Frau Präsidentin! Ich möchte gern auf einige Punkte eingehen, die in der Debatte genannt worden sind.
Herr Gebhardt, Sie haben das mit der Versicherungspflicht im Ausschuss bereits vorgetragen. Ich finde, es ist eine Unverschämtheit, wenn Leute mit einem Auto durch die Gegend fahren – Herr Gebhardt, hören Sie mir bitte
zu! –, möglicherweise Menschen und Sachen verletzen und nicht versichert sind. Dann bleiben die Geschädigten auf ihrem Schaden sitzen.
Ich möchte nicht, um bei dem Fahrradbeispiel zu bleiben, mit meinem Fahrrad durch Dresden fahren, um von einem Auto angefahren zu werden, das keinen Versicherungsschutz hat. Dann bleibe ich nämlich auf meinem Schaden sitzen. Wenn es Heilkosten sind, dann zahlt diese die Allgemeinheit. Deshalb finde ich es für zulässig, solche Kennzeichen auszuschreiben. Es wird heute schon überwacht. Bereits heute ist es so, dass solche Fahrzeuge regelmäßig ausgeschrieben werden. Es wird danach gesucht, damit sie aus dem Verkehr gezogen werden können.
Herr Kollege Biesok, Sie haben es doch bei Ihrem intellektuellem Niveau nicht nötig, solche Nebelschwaden zu verbreiten. Sie wissen doch ganz genau, dass es nicht darum geht, ob man diese Fahrzeuge aus dem Verkehr zieht oder nicht, sondern dass das repressives Strafprozessrecht ist und nicht Gefahrenabwehrrecht. Deshalb besteht keine Zuständigkeit zur Regelung im Polizeirecht. Genau darauf hat der Datenschutzbeauftragte hingewiesen. Genau auf diesen Fall!
Herr Lichdi, Sie wissen ganz genau, dass das Polizeirecht die öffentliche Sicherheit und Ordnung meint. Zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung gehört auch die Unverletzlichkeit der Rechtsordnung. Die Rechtsordnung ist verletzt, wenn ein Fahrzeug ohne Versicherungsschutz durch die Gegend fährt. Die Rechtsordnung ist ebenfalls verletzt, wenn ein entwendetes Fahrzeug auf sächsischen Straßen unterwegs ist. Deshalb ist sehr wohl eine Zuständigkeit des sächsischen Gesetzgebers gegeben.
Herr Gebhardt, Sie haben zudem den Großen Lauschangriff angesprochen, der ebenfalls im Sächsischen Polizeigesetz geregelt ist. Hier haben wir gerade die Eingriffsvoraussetzung angehoben. Wir haben es schwerer gemacht, diesen Großen Lauschangriff durchzuführen. Gerade der Sächsische Datenschutzbeauftragte hat in
seinem Bericht dargelegt, dass von dieser Maßnahme nur sehr selten Gebrauch gemacht wird. Aber in den Fällen, in denen wir das brauchen, müssen wir es machen. Dafür haben wir die Voraussetzungen entsprechend angehoben, damit dieser schwerwiegende Eingriff in die Grundrechte nur in den allernotwendigsten Fällen wirklich stattfindet.
Gleiches gilt bei der Rasterfahndung. Auch hier haben wir uns an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes orientiert. Wir haben die Rasterfahndung nicht leichter gemacht, sondern schwerer. Wir haben die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes endlich ins sächsische Gesetz hineingeschrieben und dadurch die Bürgerrechte gestärkt.