Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Redner der NPD will ich nur noch sagen: Dass die NPD das Lebensrecht von einem produktiven Beitrag an der Gesellschaft abhängig macht, haben wir im letzten Jahrhundert bereits erlebt.
Herr Staatsminister, Sie haben recht, es ist natürlich ganz wichtig, dass die Aufnahmegesellschaft bereit ist, schutzbedürftige Flüchtlinge im Rahmen eines ResettlementProgramms auch tatsächlich aufzunehmen. In Sachsen hat
sich die Stadt Leipzig mit einem Stadtratsbeschluss dazu bekannt, sich an einem Resettlement-Programm zu beteiligen. Zu diesem Programm gehört eben im Rahmen der Kampagne „Help me out!“, dass Patinnen und Paten gefunden werden, die dann die Wiederansiedlung und die Flüchtlinge hier in Deutschland unterstützen. In Leipzig haben sich bis zum heutigen Zeitpunkt 184 Paten gefunden. Es ist ja davon auszugehen, dass Leipzig niemals in dieser Größenordnung Flüchtlinge aufnehmen wird, wenn Sie die Zahlen bedenken, die ich vorhin genannt habe – Frankreich zwischen 350 und 450 Flüchtlinge. Wenn noch Paten abspringen – davon muss man immer ausgehen –, bleibt sicher eine ausreichende Anzahl von Menschen, die sich jetzt schon bereit erklärt hat, Flüchtlinge im Rahmen dieses Programms zu unterstützen und zu begleiten.
Es gibt auch andere Bundesländer in Deutschland, die sich bereits diesem Programm angeschlossen haben. Für diese Länder gelten natürlich in gleicher Weise die Bundesgesetze, auf die die Vorredner der Koalition eingegangen sind. Trotzdem haben Schleswig-Holstein, NordrheinWestfalen und Bremen bereits in ähnlicher Weise den Beschluss gefasst, sich als Aufnahmeland zur Verfügung zu stellen. Das ist ein ganz wichtiges Zeichen. Dem könnte sich Sachsen anschließen. Natürlich – wie ich schon sagte – geht das nur im Zusammenhang mit dem Bund.
Wir können mit einem solchen Programm, liebe Kolleginnen und Kollegen, natürlich nicht die Welt retten. Das ist uns doch allen klar. Aber wir zeigen hier an einer Stelle Verantwortung für Situationen in Ländern, die aus einer Politik der Vergangenheit – damit meine ich nicht nur das letzte Jahrhundert, sondern auch noch weit davor –, wie zum Beispiel Kolonialzeit, Grenzziehungen in afrikanischen Ländern, begründet sind. Wir zeigen Verantwortung und geben Menschen Hoffnung, nicht nur den Menschen, die dann im Rahmen des Programms nach Deutschland kommen, sondern auch den Menschen, die in diesen Ländern verbleiben, weil sie das als Zeichen der Hoffnung sehen und als Zeichen dafür, dass sie nicht von aller Welt vergessen und verlassen sind. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte ich Sie noch einmal darum, diesem Antrag zuzustimmen.
Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung. Ich stelle die Drucksache 5/5921 jetzt zur Abstimmung. Wer die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Bei einer ganzen Anzahl von Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.
Dem kommunalen Kahlschlag wehren: Kürzungen bei Hartz-IV-Sonderzuweisungen rückgängig machen oder ausgleichen
Auch hierzu können die Fraktionen wieder Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: NPD, CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn sie das wünscht.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn es in diesem Land noch so etwas wie eine funktionierende Gewaltenteilung gäbe, wenn neben der NPD eine parlamentarische Opposition existierte, die ihre Aufgabe ernst nimmt, und wenn ein normaler demokratischer Umgang miteinander denkbar wäre, dann müsste der vorliegende Antrag der NPD mindestens die Zustimmung der Oppositionsparteien in diesem Hohen Haus finden.
Genau genommen müssten aber auch Abgeordnete aus den Reihen der Regierungsparteien das Interesse des Freistaates sowie die Sorge um die Überlebens- und Handlungsfähigkeit der sächsischen Kommunen einmal über ihre kleinliche parteipolitische Räson stellen können.
Worum geht es? Um die Kürzung bei den Hartz-IVSoBEZ. Sie haben sicherlich den Antrag gelesen und Sie kennen hoffentlich auch die Stellungnahme von Tassilo Lenk, dem Präsidenten des Sächsischen Landkreistages, zu dieser Thematik. Dieser Sächsische Landkreistag wie auch der Sächsische Städte- und Gemeindetag haben sich in einer Pressemitteilung entsetzt über die Zustimmung der Staatsregierung, vertreten durch Herrn Prof. Unland, zu einem Beschluss gezeigt, der den Kommunen aller mitteldeutschen Länder die Luft zum Atmen nehmen wird. Ausgepresst und ausgequetscht bis auf den letzten Tropfen, wird deren Finanzkraft in den meisten Fällen künftig kaum mehr ausreichen, die notwendigen Pflichtaufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge zu erfüllen, geschweige denn Investitionen oder freiwillige Leistungen, zum Beispiel im kulturellen Bereich, zu tätigen.
Die Rede ist, wie gesagt, von den sogenannten Sonderbedarfsergänzungszuweisungen für die Hartz-IV-Leistungen, welche die kreisfreien Städte und Landkreise vom Bund erhalten. Diese Zuweisungen sollen für die mitteldeutschen Länder – so ist es auf der Konferenz der Landesfinanzminister am 22. Juni dieses Jahres mit Zustimmung der sächsischen CDU/FDP-Regierung beschlossen worden – von derzeit 1 Milliarde Euro auf dann durchschnittlich 807 Millionen Euro für die Jahre 2011 bis 2013 sinken. Dieser dramatische Rückgang von fast 200 Millionen Euro jährlich wird für die sächsischen Kommunen für 2012 und 2013 Einnahmenverluste von jeweils etwa 77 Millionen Euro mit sich bringen, und das,
obwohl die besondere Belastung, unter der der Osten der Republik infolge der nach wie vor hohen Zahl der Langzeitarbeitslosen und der steigenden Zahl der Niedriglohnempfänger, die auf aufstockende Leistungen nach Hartz IV angewiesen sind, doch in keiner Weise zurückgegangen ist. Auch wenn die offizielle Arbeitslosenzahl deutlich gesunken ist, kommen jetzt zunehmend hilfebedürftige Rentner hinzu, nämlich diese Arbeitslosen, die in den letzten 20 Jahren nichts für ihre Rente tun konnten.
Überlegen Sie sich einmal, meine Damen und Herren, was diese Brachialkürzung der Bundesmittel, die hier offenbar widerstandslos hingenommen wird, für unsere Landkreise und kreisfreien Städte und im Durchgriff dann auch für die Städte und Gemeinden Sachsens und Mitteldeutschlands bringen wird. Die kommunalen Spitzenverbände Sachsens rechnen uns vor, dass die Landkreise diese Verluste nur dann werden ausgleichen können, wenn die Kreisumlagen im Durchschnitt um mindestens 10 % steigen.
Meine Damen und Herren! Das Finanzausgleichsgesetz, genauer gesagt § 26 Abs. 6 Satz 1 FAG, regelt, dass die Kreisumlage genehmigungspflichtig ist, wenn der Umlagesatz 25 % übersteigt. Eine höhere Umlage sollte also die Ausnahme sein, nicht die Regel; aber längst ist leider genau das Gegenteil der Fall. Was soll denn beispielsweise ein Landkreis wie Nordsachsen tun, der schon nur noch mit Haushaltssicherungskonzept arbeitet und dem seitens der Landesdirektion jetzt schon 32,8 % Kreisumlage vorgegeben wurden?
Ich bin auch einmal gespannt, wie beispielsweise unsere Kollegin Hermenau von den GRÜNEN hier und heute abstimmen wird; denn Sie waren es ja, Frau Hermenau – jetzt sind Sie nicht da –, die gegenüber der Leipziger Internetzeitung kürzlich – genau am 24.07.2011 – die Wahrheit aussprach, als Sie darauf hinwiesen, dass etwas faul im System sei, wenn sich jeder Landkreis eine Genehmigung für seine Kreisumlage holen muss, weil der Umlagesatz 25 % übersteigt. Auf die grundsätzlichen Webfehler im System des kommunalen Finanzausgleichs hat die NPD-Fraktion allerdings schon viel früher und viele Male hingewiesen.
Auch wird es interessant sein zu beobachten, wie sich LINKE und SPD in diesem Zusammenhang positionieren, wenn man daran denkt, welch massiver Unmut in den Kreistagen, übrigens nicht nur in Sachsen, zu diesem Thema aufkeimt. Nicht zuletzt wäre ich auf die Einlassung von Finanzminister Unland gespannt, dessen Abstimmungsverhalten ich als Verrat an sächsischen Interessen bezeichnen möchte. Welch ein Hohn, wenn sich dann
die Staatsregierung hinstellt und von null Neuverschuldung faselt. Auf Kosten der Kommunen und damit zulasten der Bürger unseres Landes lässt sich leicht die eigene Haushaltskonsolidierung betreiben. Aber so wird eben der berühmte Schwarze Peter mal wieder von oben nach unten durchgereicht.
Aber was bleibt der Bundesregierung auch anderes übrig, die sich, ohne uns Deutsche zu fragen, immer tiefer in den Wahnsinn des Euro-Abenteuers stürzt? Was hierfür an Steuermilliarden drauf geht, fehlt dann eben auf der untersten politischen Ebene, genau dort, wo eben bei uns das Geld gebraucht wird für den sozialen Ausgleich, für notwendige Investitionen, für die Aufrechterhaltung von Sauberkeit und Ordnung, für Kulturarbeit usw. usf. So schafft sich ein zunehmend volks- und bürgerfeindliches sowie reformunfähiges System Stück für Stück ab. Sie alle, wie Sie hier sitzen, mit Ausnahme der NPDOpposition, sitzen politisch mit in diesem Boot und Sie feiern sich für Ihre abenteuerliche Finanzpolitik in den Untergang so wie einst die Verantwortlichen auf der Titanic, die deren Unsinkbarkeit bis zu ihrem Untergang feierten. Ich bin auf Ihr Abstimmungsverhalten sehr, sehr gespannt.
Meine Damen und Herren! Nun die CDU-Fraktion. – Ich frage DIE LINKE, SPD, FDP. – Herr Prof. Dr. Schmalfuß, bitte; Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für die Koalitionsfraktionen kann ich feststellen, dass sich die beantragende Fraktion mit diesem Antrag nicht nur verweigert, die Wirklichkeit anzuerkennen, sondern offenbar auch nicht in Kenntnis der tatsächlichen Fakten ist. Was ist denn die Grundlage des Beschlusses der Finanzministerkonferenz vom 22. Juni 2011? Das Finanzausgleichsgesetz sieht vor, dass erstmals im Jahr 2010 eine Überprüfung der HartzIV-SoBEZ stattzufinden hat. Dagegen ist auch aus Sicht der Koalitionsfraktionen nichts einzuwenden; denn erstens handelt es sich um einen solidarischen Akt der westdeutschen Länder, und es ist keine Selbstverständlichkeit.
Zweitens. Darüber hinaus sind die SoBEZ darauf ausgerichtet, Sonderlasten der ostdeutschen Länder auszugleichen. Diese Sonderlasten sind nicht statisch, sondern unterliegen einer Entwicklung. Die Indikatoren, die der Berechnung der Sonderlasten zugrunde liegen, weisen eine positive Entwicklung des ostdeutschen Arbeitsmarktes aus. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften in den ostdeutschen Ländern ist zurückgegangen. Die Vergleichsquote zu den westdeutschen Bundesländern hat sich in den vergangenen fünf Jahren von 2,15 auf 1,96 verringert. Ein vergleichbares Bild haben wir auch bei den Kosten der Unterkunft.
Meine Damen und Herren! Das ist eine gute Nachricht für alle ostdeutschen Länder und natürlich auch für Sachsen. Es wird wieder einmal deutlich, wie wichtig es ist, eine starke Wirtschaft zu haben, eine starke Wirtschaft, von der Menschen durch Arbeitsplätze und soziale Sicherheit profitieren, was sich nicht zuletzt auch nachhaltig auf die kommunalen Finanzen auswirkt.
Meine Damen und Herren! Wir dürfen nicht vernachlässigen, dass finanzielle Unterstützung immer auf Einigkeit beruhen muss. Die neuen Bundesländer haben gerade einmal 19 von 69 Stimmen im Bundesrat. Diese Mehrheit der alten Länder beinhaltet auch Interessen, die unseren zuwiderlaufen und die Transferzahlungen infrage stellen. Bei den Verhandlungen lagen Vorschläge auf dem Tisch, die nur noch die Hälfte der SoBEZ-Zahlungen und deren vollständiges Abschmelzen bis zum Jahr 2020 vorsahen. Der sächsische Finanzminister hat sich im Interesse unserer sächsischen Kommunen dafür eingesetzt, dass genau das verhindert wird. Ich möchte Herrn Prof. Unland für seine Verhandlungen an dieser Stelle für die FDP- und die CDU-Fraktion danken.
Der aus meiner Sicht gute Kompromiss zwischen den Ländern sieht vor, dass die ostdeutschen Länder 807 Millionen Euro bis zum Jahr 2013 erhalten. Die Kommunen können sich darauf verlassen, dass sich die Zahlungen in Zukunft an der Entwicklung des Arbeitsmarktes orientieren werden. Das heißt zweierlei: Die Transferzahlungen erfolgen auf der Grundlage objektiver Daten. Die Sonderlasten werden auch zukünftig berücksichtigt. Wir haben, meine Damen und Herren, die kommunalen Finanzen fest im Blick und setzen uns für die Belange unserer sächsischen Kommunen ein. Das solidarische Transfersystem kann aber nur funktionieren, wenn sich die Zuweisungen an den tatsächlichen Entwicklungen orientieren. Eine Verstetigung der Zahlungen ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Lasten halten wir nicht nur für ungerecht, sondern auch für ein vollkommen falsches Signal im Länderwettbewerb.
Vor dem Hintergrund meiner Ausführungen lehnen die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP den vorliegenden Antrag ab.
Genau auf die Sekunde, Herr Prof. Schmalfuß. – Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN? – Keine Wortmeldung. Es bleibt dabei, meine Damen und Herren, damit ist die erste Runde beendet. Gibt es eine weitere Wortmeldung für eine zweite Runde? – Frau Abg. Schüßler, bitte. Sie haben das Wort.
Danke, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die NPD-Fraktion hatte sich bereits mit ihrem Antrag vom 26. November 2009 für den Erhalt der kommunalen Selbstverwaltung eingesetzt. Wir haben damals – vor knapp zwei Jahren also – beantragt, die Staatsregierung möge für einen Ausgleich der ständigen
Mehrbelastungen, die den sächsischen Städten und Gemeinden entstehen, Sorge tragen bzw. sich gegenüber der Bundesregierung dafür einsetzen. Der Titel des Antrages damals lautete „Finanzielle Handlungsfähigkeit der sächsischen Städte und Gemeinden wiederherstellen – Erfüllung sozialer Aufgaben sicherstellen“. Sie alle haben im Zuge Ihres merkwürdigen demokratischen Konsenses unseren Antrag abgelehnt.
Der Geschäftsführer des Sächsischen Städte- und Gemeindetages, Mischa Woitscheck, wies schon damals darauf hin, dass – Zitat – „die sächsischen Kommunen ihre Ausgaben auf ein Niveau gesenkt hätten, das deutlich unterhalb der anderen neuen Bundesländer und der finanzstarken Bundesländer liege“.
So wie wir uns damals in einer Rezessionsphase infolge der Finanzkrise befanden, so stehen wir heute, meine Damen und Herren, am Vorabend einer neuen, möglicherweise noch weitaus schlimmeren Weltwirtschaftskrise, in Deutschland und Europa zusätzlich verschärft durch das Euro-Debakel. Dann werden nämlich die Einnahmequellen der Kommunen versiegen und die Ausgaben werden steigen, wobei die Sozialausgaben der Kommunen schon jetzt mit bundesweit jährlich 40 Milliarden Euro zu Buche schlagen. Das ist ein Anstieg von 80 % gegenüber dem Jahr 1982. Aber die sächsischen Landkreise, Städte und Gemeinden stehen heute nicht besser vorbereitet da als damals, vor zwei Jahren. Ganz im Gegenteil.
Im März 2010 legten wir Ihnen erneut einen Antrag vor, der sich mit den finanziellen Auswirkungen des auf der Bundesebene beschlossenen Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung beschäftigte. Hierin forderten wir zum Schutz der sächsischen Kommunen eine seriöse Gegenfinanzierung durch Bund und Land. Sie lehnten auch das ab. Der demokratische Konsens war offensichtlich wichtiger als Sachpolitik zum Nutzen unserer sächsischen Städte und Gemeinden.
Ich möchte an dieser Stelle Frau Ursula Krickl, Referatsleiterin für Soziales, Jugend und Gesundheit vom Deutschen Städte- und Gemeindebund, zitieren. Frau Krickl schreibt in der Ausgabe 3/2011 der Fachzeitschrift „Kommunalpraxis Spezial“:
„Die Länder sind verpflichtet, Ihre Finanzierungsbeteiligung zu erfüllen. Mit der Einführung eines Rechtsanspruchs ist mit Blick auf Art. 84 Abs. 1 Satz 7 Grundgesetz eine neue Aufgabenverpflichtung der Kommunen durch den Bundesgesetzgeber normiert worden, die nach den Landesverfassungen konnexititätsrelevant sind.“
Dieser Satz 7 lautet übrigens: Durch Bundesgesetz dürfen Gemeinden und Gemeindeverbänden Aufgaben nicht übertragen werden. – Das heißt also, für die Aufgaben, die den Kommunen doch übertragen wurden, ob nun Kinderbetreuung oder Hartz IV, muss es einen angemessenen finanziellen Ausgleich geben, notfalls auch durch das Land. Das, meine Damen und Herren, ist auch der Tenor des damaligen NPD-Antrags gewesen.
Nun befürchte ich, dass nicht etwa der Ausbau der Kinderbetreuung scheitern wird, vielmehr werden am Ende wohl Personalausstattung und Betreuungsschlüssel entsprechend angepasst werden. Die Folgen für die Betreuungsqualität sind noch gar nicht abzusehen, und die Kommunen werden angesichts sinkender Einnahmen und steigender Ausgaben nicht mehr wissen, woher sie die Mittel für diese wie auch für viele andere Aufgaben der sozialen Daseinsfürsorge nehmen sollen.
In allen Haushaltsberatungen der vergangenen Jahre, seitdem die NPD in diesem Hohen Hause vertreten ist, haben wir nicht nur solche Detailfragen, sondern auch das Finanzausgleichssystem generell angesprochen und die chronische Unterfinanzierung der kommunalen Ebene kritisiert.
Was kommt jetzt als Nächstes? – Jetzt stürzen Sie, die Herren Experten der CDU/FDP-Staatsregierung, im Einvernehmen mit der CDU/FDP-Bundesregierung,, die sächsischen Kommunen in eine noch tiefere Krise und führen dabei gleichzeitig das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung ad absurdum. Die sächsische Staatsregierung, meine Damen und Herren, ist aus der Sicht der NPD-Fraktion verpflichtet, den bereits verursachten Schaden für Sachsens Bürger und Kommunen wiedergutzumachen. Dazu gehört, dass Sie sich für eine Revision der Beschlüsse der Finanzministerkonferenz einsetzen oder aber für einen entsprechenden Ausgleich des Staates gegenüber den Kreisen sorgen. Genau dies fordern wir mit unserem heutigen Antrag und genau deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung.