Das Versammlungsgeschehen hat gezeigt, es ging vielen eben nicht um die Wahrnehmung eines Versammlungsrechts im Sinne des Grundgesetzes. Das ist kaum zu entkräften. Vielen ging es nur um den politischen Kampf auf der Straße und damit die willkürliche Aberkennung von Grundrechten für andere durch Verhinderung und Blockade der vom Gericht geprüften und genehmigten Versammlungen und Aufzüge.
Dabei wurden gezielt Verfassungsgrundsätze missachtet. Ich glaube, das gehört einfach mit dazu und das müssen Sie auch aushalten, dass das dazugehört. Diese Missachtung bis hin zu Straftaten kann auch trotz Anwesenheit von Abgeordneten nicht ungeahndet bleiben. Es kann doch einfach nicht sein, dass sich unter die friedlichen Demonstranten kriminelle Menschen mischen, die mit Steinen und Feuerwerkskörpern werfen und mit Eisenstangen auf Polizisten losgehen und diese dann auch noch straffrei ausgehen sollen.
Das Bundesverfassungsgericht hat sich in der Frage der Blockadeaktion, meine sehr verehrten Damen und Herren, deutlich festgelegt: „Der Schutz des Artikels 8 Grundgesetz endet jedoch dort, wo es nicht um die Teilnahme an der Versammlung, sondern um deren Verhinderung geht. Es setzt zwar keine Unterstützung des Versammlungszieles voraus, sondern erlaubt auch Widerspruch und deutlichen Protest. Wohl aber verlangt es die Bereitschaft, die Versammlung in ihrem Bestand hinzunehmen und abwei
Dass es neben den Blockaden und nicht genehmigten Demonstrationen, die meine Vorredner auch in Bezug auf die Südvorstadt angesprochen haben, wo es sich nicht um genehmigte Demonstrationen gehandelt hat, noch Gewalt gegen Polizisten und weitere Straftaten gegeben hat, ist rechtsstaatlich einfach nicht hinnehmbar.
Hier ist der Freistaat Sachsen gefordert, diese Straftaten entschieden zu verfolgen. Dies ist auch der Anspruch der friedlichen Demonstranten, die nicht in den gleichen Topf geworfen werden können,
Denn die Blockierer sind auch nach der Entscheidung – – Nach geltender Rechtsprechung gehören Blockierer bis zum Zeitpunkt der Aufforderung der jeweils handelnden Polizei – – Ab diesem Zeitpunkt gehören Sie nicht mehr zu den Rechtstreuen, die eine Versammlung verbal mit anderen Überzeugungen überziehen.
Das heißt, das ist der Sprung, dass letztendlich Straftaten bevorstehen. Blockierer gehören nicht zu den friedlichen Demonstranten. Das will ich hier noch einmal deutlich hervorheben.
Herr Schiemann, es gibt noch einmal den Wunsch nach einer Zwischenfrage. – Nein, es gibt keine Genehmigung des Abgeordneten.
Dies haben Staatsanwaltschaft und Polizei nach richterlicher Entscheidung mit rechtsstaatlichen Mitteln eben auch getan. Staatliches Handeln unterliegt in der Demokratie immer der Nachprüfung. Deshalb bleiben Transparenz und Nachprüfbarkeit wichtige Voraussetzungen des demokratischen Staates. Die Unterrichtung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten ist ein Punkt in dieser Transparenz. Gerichtliche Entscheidungen, die ergehen, sind letztendlich in Unabhängigkeit entschieden der weitere Punkt der rechtsstaatlichen Nachprüfbarkeit. Aber ich denke, das, was der Datenschutzbeauftragte vorgelegt hat, ist ein Teil eben dieser Nachprüfbarkeit, die wir in der Verfassung festgelegt haben.
Die Grenzen werden jedoch bei laufenden Ermittlungsverfahren – das ist jetzt die Nachprüfung, die wir als Abgeordnete in den Sondersitzungen des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses gemacht haben –, eben auch aus rechtsstaatlichen Gründen erreicht, und das ist die Grenze der Information, die uns der jeweilige Staatsminister, hier insbesondere der Justizminister, auch übermitteln konnte. Die Arbeit des Sächsischen Datenschutzbeauftragten – darauf möchte ich noch einmal hinweisen – ist und bleibt eine solide Grundlage für die Arbeit des Sächsischen Landtages. Deshalb nehmen wir auch die Unterrichtung ernst.
Ich begründe dies folgendermaßen: Wenn Sie nachlesen, dann werden Sie auch einige Aspekte finden, die von der Staatsregierung bereits schon vor Wochen umgesetzt worden sind. Ich begründe das nochmals:
Erstens. Die Strafverfolgung – das halte ich für einen zentralen Aspekt auch nach dieser Unterrichtung – der Straftaten am 19. Februar muss gewährleistet werden und darf nicht durch ein Datenreduzierungskonzept gefährdet werden.
Zweitens. Künftig muss von vornherein über ein Datenreduzierungskonzept nachgedacht werden. Das ist auch die Meinung, die die Staatsregierung bereits im Bericht am 24. Juni 2011 in der Sondersitzung vorgetragen hat.
Drittens. Die Staatsregierung hat bereits Anfang Juli 2011 mit der Bundesratsinitiative zur Klarstellung der Nutzung der Funkzellenabfrage ein klares Signal gesetzt. Staatsminister Dr. Martens hat dies folgendermaßen begründet: „Künftig muss genauer geprüft werden, ob die massenhafte Erhebung der Daten in einem angemessenen Verhältnis zu den Straftaten steht.“
Im Übrigen – wissen Sie, Herr Kollege Hahn –, Sie waren ja bei der letzten Sondersitzung nicht dabei.
Aber nicht in der Zeit, als Dr. Martens und Staatsminister Ulbig das vorbereitet haben, und ich gehe einmal davon aus, dem ist jetzt nichts hinzuzusetzen.
Weiter soll der Datenschutzbeauftragte vor jeder Funkzellenauswertung informiert werden. Werden Daten nicht mehr benötigt, müssen sie spätestens drei Monate nach Erhebung gelöscht werden.
Viertens. Wir begrüßen ausdrücklich die Handreichungen für die Staatsanwaltschaft und die sächsische Polizei. Herr Staatsminister Ulbig, Sie haben in der Polizei verfügt, die Handreichung in einem Maßnahmenpaket für die Polizeibeamten und deren Handlungssicherheit zu erarbeiten. Kern des Maßnahmenpaketes ist eine Handreichung für Polizeibeamte zum Umgang mit anonymisierten Funkzellenabfragen, der Aufbau eines Funkzelleninformationssystems beim Landeskriminalamt des Freistaates Sachsen
sowie die Einrichtung einer zentralen Analyse- und Auswertegruppe für TKÜ-Massendaten beim Landeskriminalamt.
Fünftens. Der Datenschutzbeauftragte hat festgestellt – das ist von meinen Vorrednern nicht angesprochen worden, weil es in den Sondersitzungen besonders kritisch beleuchtet worden ist –, dass die TKÜ nach § 100a Strafprozessordnung und § 100i Strafprozessordnung im Zusammenhang mit dem IMSI-Catcher, so wie es immer angesprochen worden ist, verhältnismäßig und rechtmäßig war.
Das können wir auch aus der Unterrichtung des Datenschutzbeauftragten erkennen, und ich gehe einmal davon aus, dass das auch Punkte sind, die meine Vorredner nicht so gern gelesen haben.
Dazu hatte die Staatsregierung in den Sondersitzungen – darauf will ich wohlgemeint noch einmal hinweisen – berichtet.
Sechstens. Wir nehmen auch zur Kenntnis, dass der Sächsische Datenschutzbeauftragte Beanstandungen eröffnet hat. Wir gehen davon aus, dass diese Beanstandungen durch die Staatsregierung bewertet und abgewogen und wir dazu auch entsprechend informiert werden. Die Prüfung der Verhältnismäßigkeit wird auch künftig nach der bundesrechtlichen Vorgabe eine hohe Herausforderung für Polizei und Justiz bleiben, geht es doch um das Strafverfolgungsinteresse auf der einen und um Grundrechtseingriffe unbeteiligter Dritter auf der anderen Seite. Diese schwere Abwägungsentscheidung wird sicherlich auch nach einer Bundesratsinitiative bei der sächsischen Polizei, bei der Staatsanwaltschaft und auch beim richterlichen Beschluss eine gewichtige Rolle spielen. Ich gehe davon aus, dass wir als Außenstehende bei diesen Verfahren eine Nachprüfung haben können, aber keinen Einfluss auf diese Abwägungsentscheidung der Verhältnismäßigkeit – egal, auf wen – ausüben dürfen.
Ich möchte noch auf Folgendes hinweisen: Der Bundesgesetzgeber hatte auch im Blick, dass aber je nach Funkzellenbereich daneben eine erhebliche Zahl an der Straftat Unbeteiligter zwangsläufig betroffen ist. Daher darf die Maßnahme bei Straftaten mit erheblicher Bedeutung nur eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert ist.
Ich könnte mir vorstellen, dass bei großen Demonstrationen oder bei Menschen, die sich in einer großen Gruppe zusammenfinden, unter denen sich Straftäter anonym aufhalten, dieser Abwägungsprozess selbstverständlich bei der Polizei liegt und äußerst schwierig ist. Ich gehe davon aus: Es muss unser Interesse sein, dass sich keine
(Dr. André Hahn, DIE LINKE: Wie viele sind denn dadurch gefunden worden? – Volker Bandmann, CDU: Das Verfahren läuft doch noch, Herr Hahn! Das wissen Sie doch ganz genau! – Dr. André Hahn, DIE LINKE: Sagen Sie doch einmal, wie viele!)
Ich gehe, wie ich es eingangs gesagt habe, davon aus, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass es ein Zurückrudern der anderen Fraktionen gibt.
Ich möchte an dieser Stelle abschließend bemerken: Wir haben Verantwortung für die Polizisten, die sich in solchen Einsätzen befinden. Wir haben auch Verantwortung für die Strafverfolgungsbehörden der Justiz, die das Gewaltmonopol des Staates umsetzen müssen. Vergessen wir nicht, dass über 110 Polizeibeamte verletzt worden sind, und das können wir für die Zukunft nicht respektieren. Die politische Diskussion darf nicht weiterhin als Schutz der Straftäter genutzt werden. Deshalb gehören die Straftäter auf die Anklagebank und nicht die Ermittler.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin sehr verwundert über die Ausführungen des Kollegen Schiemann, der die Menschen bei den gewaltfreien Blockaden mit Gewalttätern verglichen hat.