kompetenz Lesen so früh wie möglich und immer wieder gefördert und in denen lebenslanges Lernen praktiziert werden kann, Bedeutung. Denn es gibt neben den genannten Erfolgen auch eine andere Wahrheit: Öffentliche Bibliotheken müssen seit Jahren empfindliche Einschnitte hinnehmen, beispielsweise in Öffnungszeiten und in die Einkaufsetats für neue Bücher und Medien.
Die Qualität der einzelnen Bibliotheken ist in Sachsen extrem unterschiedlich. Es ist allgemein bekannt, dass sich die Aktualität der Medienbestände entscheidend auf die Akzeptanz seitens der Bevölkerung auswirkt. Trotzdem reicht die Spannweite der Erneuerungsquoten von über 10 %, beispielsweise in Aue und Görlitz, bis hinunter zu unter 3 %, wie in Stollberg und Bad Lausick. Der Medienbestand ist teilweise völlig veraltet. Schließlich bleibt festzustellen: Bibliothekssterben ist auch in Sachsen eine traurige Realität. Im Jahr 1990 existierten 1 441 Bibliotheken, 2000 waren es 653 und 2010 gab es noch 519 Bibliotheken.
Die Ursachen für diese Entwicklung liegen darin, dass Betrieb und Ausstattung zu den freiwilligen Aufgaben der Kommunen gehören. Bibliotheken sind daher weder finanziell abgesichert noch gibt es einheitliche Standards oder verbindliche Ziele für die Qualität ihrer Arbeit. Diese ist derzeit vor allem vom Engagement der jeweiligen Bibliotheksangestellten bzw. vom Willen der Kommune abhängig.
Die Staatsregierung beruft sich immer wieder auf das Kulturraumgesetz, wenn es um die Förderung von Bibliotheken geht. Das Kulturraumgesetz greift in diesem Falle jedoch zu kurz. Da es Kulturpflege als eine weisungsfreie Pflichtaufgabe im Rahmen des Selbstverwaltungsrechts bestimmt, ist nur die Erfüllung der Aufgabe an sich vorgeschrieben. Auf welche Art und Weise und in welchem Umfang diese Aufgabe erfüllt wird, bleibt den Kommunen überlassen.
Bibliotheken stehen in ständiger Konkurrenz zu anderen Einrichtungen, wie Theatern und Museen. Diese Konkurrenz hat sich noch verschärft, nachdem Sie von der CDU/FDP-Koalition im laufenden Haushalt die Kulturraummittel gekürzt haben. Zudem wird diese Art der Förderung der Bildungseinrichtung Bibliothek überhaupt nicht gerecht.
Auch der Verweis auf die kommunale Zuständigkeit geht fehl. Wir waren uns im Landtag zu Recht fraktionsübergreifend einig, dass die kommunale Aufgabe Musikschulen wegen ihrer enormen Bedeutung für die kulturelle Bildung auch staatlich unterstützt werden muss. In einer sich entwickelnden Bildungsgesellschaft gilt das für das Medienzentrum Bibliothek ganz genauso. Unsere Fraktion hat deshalb bereits in der vergangenen Legislaturperiode die politische Debatte um öffentliche Bibliotheken in den Landtag getragen. Alle Sachverständigen haben damals in einer Anhörung ein Gesetz gefordert, um das vergleichsweise dichte Bibliotheksnetz in Sachsen zu erhalten und die Qualität zu verbessern.
Wir bringen heute den Entwurf eines Bibliotheksgesetzes ein, der die Bibliotheken nicht nur als Orte der Kultur, sondern vor allem als Bildungseinrichtung stärkt. Der Gesetzentwurf soll ein leistungsstarkes und flächendeckendes Bibliothekssystem im gesamten Freistaat, also auch im ländlichen Raum, sichern. Unabhängig vom Wohnort oder vom Geldbeutel soll eine weitgehende Chancengleichheit für Bildung und Information hergestellt werden.
Wir haben uns sehr bewusst dafür entschieden, nicht einfach das Mustergesetz des Bibliotheksverbandes oder ein anderes Bibliotheksgesetz zu übernehmen, sondern einen eigenen Entwurf zu erarbeiten. In seinem innovativen Kern schreibt er Mindeststandards für öffentliche Bibliotheken vor und nimmt bei deren Erfüllung den Freistaat in die Pflicht, sich an der Finanzierung von Personalkosten und kommunalen Erwerbungsetats zu beteiligen. Darüber hinaus fördert der Freistaat Programme zur Lesefrühförderung und neuartige Projekte. Auf diese Weise motiviert und unterstützt das Land, entlässt aber die Kommunen nicht aus ihrer Eigenverantwortung.
Die Qualitätsstandards, die im Gesetzentwurf festgestellt sind, haben wir in enger Zusammenarbeit mit dem Bibliotheksverband erarbeitet. Zu den Mindeststandards gehören eine zeitgemäße Raum- und IT-Ausstattung, die fachliche Qualifikation des Personals, bedarfsgerechte Öffnungszeiten, die auch Berufstätigen die Nutzung ermöglichen, sowie eine kontinuierliche Erneuerung des Buch- und Medienbestandes mit einer Quote, die zumindest den sächsischen Durchschnittswert von 7 % erreicht.
Auch die Sächsische Landesfachstelle für Bibliotheken wird im Gesetz verankert. Um einen umfassenden Gesetzentwurf vorzulegen, haben wir selbstverständlich auch die wissenschaftlichen Bibliotheken aufgenommen und sie als Orte der informellen wissenschaftlichen Bildung ausgewiesen, welche für private, gemeinnützige und berufliche Bildungszwecke öffentlich zugänglich sein müssen. Ebenso wird die Einrichtung von Schulbibliotheken zur Vermittlung von Lese- und Medienkompetenz als Aufgabe des Schulträgers geregelt.
Frau Staatsministerin von Schorlemer sprach bei der Vorstellung der Konzeption „Fit für die Zukunft“ im vergangenen Jahr davon, dass sich Bibliotheken im Zuge der umfassenden Neustrukturierung des Bildungssystems weiter vom klassischen Wissensspeicher zum aktiven Bildungspartner entwickeln müssten und das SMWK deshalb das Ziel einer fortdauernden Modernisierung der Bestände sowie die Kooperation und Vernetzung der Bibliotheken verfolge. Wir teilen Ihre Einschätzung, Frau Staatsministerin. Genau dieses Ziel ist deshalb Inhalt des vorliegenden Gesetzentwurfs.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dieser Initiative sind wir in guter Gesellschaft. In zwei Dritteln der EULänder existieren Bibliotheksgesetze. Vor allem die
Nachdem es jahrzehntelang unmöglich schien, in Deutschland Bibliotheksgesetze zu verabschieden, ist einiges in Bewegung gekommen. Die Enquete-Kommission Kultur in Deutschland empfahl in ihrem Abschlussbericht den Ländern, Bibliotheksgesetze zu verabschieden. In Thüringen trat 2008 das erste Gesetz in Kraft. Seit 2010 gibt es entsprechende Gesetze auch in SachsenAnhalt und Hessen. Weitere Entwürfe in anderen Bundesländern befinden sich im Gesetzgebungsverfahren.
Wir wollen mit unserer Initiative die notwendige Debatte über Situationen und Entwicklungsperspektiven der Bibliotheken auch deshalb anregen, weil Sachsen ein lebendiges Bibliotheksland mit einer ausgeprägten Tradition ist. So begann die Geschichte der öffentlichen Bibliotheken in Großenhain. Die dortige Volksbücherei wurde 1833 vom Stadtrat anerkannt und ist damit die erste öffentliche Bibliothek Deutschlands.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben die Chance, Sachsen auch in der Gegenwart zum Schrittmacher in der Bibliotheksgesetzgebung zu machen. Prof. Arend Flemming, Vorsitzender des Landesverbandes im Deutschen Bibliotheksverband und Direktor der eingangs genannten Städtischen Bibliothek Dresden, unterstützt diesen Gesetzentwurf ausdrücklich. Er be
zeichnete ihn als vorbildlich und am besten ihm bekannten Gesetzentwurf. Dieses Lob aus berufenem Munde stärkt in mir die Hoffnung, dass unsere Initiative auch in der Koalition ernst genommen wird.
Ich freue mich deshalb auf die bevorstehende Diskussion. Es gilt, der enormen Bedeutung von Bibliotheken bei der frühen Leseförderung, beim lebenslangen Lernen und der Vermittlung von Medienkompetenz an Kinder und Jugendliche, aber auch an Ältere gerecht zu werden. Ich bin überzeugt, dass sich diese Investition in Bildung für Sachsen und für seine Menschen auszahlen wird.
Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien – federführend – sowie an den Ausschuss für Schule und Sport und an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisung zugestimmt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt.
1. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Anpassung der Wegstreckenentschädigungen für Dienstreisen in Sachsen
Auch hierzu gibt es keine Aussprache. Deshalb spricht nur die einreichende Fraktion; Herr Abg. Tischendorf, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Linksfraktion bringt heute die Novelle zum Sächsischen Reisekostengesetz in den Landtag ein. Über den Inhalt, der im Gesetz steht, wird schon seit Längerem im Finanzministerium hart gerungen. Vor allem die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes auf Landes- und kommunaler Ebene haben in den zurückliegenden Monaten mit unterschiedlichsten Aktionen und Schreiben auf die zunehmende Ungerechtigkeit bei der Entschädigung von Dienstreisen mit ihrem Privat-Pkw hingewiesen.
Ich füge gleich hinzu, damit ich nicht falsch verstanden werde: Uns geht es als Fraktion nicht darum, dass zukünftig noch mehr Dienstreisen mit dem Privat-Pkw erfolgen und der ÖPNV weniger genutzt wird. Leider ist nämlich die Wirklichkeit eine andere. So haben wir es auch nicht gemeint. Die Wirklichkeit ist die, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Außendienst oftmals kaum noch die
Um das einmal deutlich zu machen, ein Beispiel aus meiner Region, aus dem Erzgebirge. Wie Sie wissen, sind nach der Landkreisreform die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes auf mehrere Dienststellen der Altlandkreise verteilt. Nehmen wir einmal an, heute wäre eine Dienstberatung, und eine Mitarbeiterin – sagen wir einmal aus der schönen Stadt Marienberg – würde nach Aue zu einer Dienstberatung fahren müssen, die 12:30 Uhr beginnt. Wenn sie also rechtzeitig mit öffentlichen Verkehrsmitteln ankommen will, dann hätte sie heute früh 08.53 Uhr in Marienberg auf dem Bahnhof losfahren müssen, mit dem Bus nach Chemnitz, in Chemnitz umsteigen in die City-Bahn nach Stollberg, in Stollberg dann wieder in den Bus umsteigen, um dann 12:30 Uhr pünktlich in Aue zu sein. Die Kollegin wäre 11:58 Uhr dort. Dabei rechne ich noch nicht einmal den Fußweg vom Bahnhof zum Landratsamt. Dann dürfte die Beratung übrigens auch nicht all zu lange gehen, weil die Kollegin sonst, wenn sie wieder nach Marienberg zurück
In Anbetracht dieser Situation scheint es überlegenswert, vielleicht mit dem Auto nach Aue zu fahren, was oftmals geschieht. Das geht dann relativ schnell. Einige aus dem Erzgebirge sind ja hier, die können das nachvollziehen. Von Marienberg über Wolkenstein nach Geyer, Elterlein und Bernsbach bis nach Aue, das sind 41 Kilometer im Gegensatz zu den 68 Kilometern mit dem ÖPNV. Die Reisezeit würde 45 Minuten betragen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als ich 1991 im Landratsamt Stollberg angefangen habe, begann man gerade damit, den Fuhrpark aufzubauen, denn man wollte flexibel sein und genau dieses zeitliche Moment nutzen. Nicht wenige Landes- und Kommunalverwaltungen haben in diesem Zeitraum Ähnliches getan. In den letzten Jahren sind die Betriebs- und Unterhaltungskosten für diesen Fuhrpark natürlich immens gestiegen. Ich denke, jeder, der selbst ein Auto hat, kann mir das bestätigen. Dazu brauchen wir nicht nur die Studien des ADAC oder von anderen Verkehrsverbänden heranzuziehen.
Aus diesen Gründen wurde in den letzten zehn Jahren – kann man sagen – vielerorts die Dienstwagenflotte sukzessive wieder reduziert, weil nämlich die Kosten zu hoch waren. Stattdessen ging man also wieder den Weg, dass die Beschäftigten ihre Dienstreisen mit dem Pkw fahren durften. Fakt ist, dass aber mit jeder Dienstfahrt, die für eine Landes- oder Kommunalvertretung von Beschäftigten mit ihrem Privat-Pkw abgesichert wird, dieser Arbeitgeber auf Kosten seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unberechtigterweise spart. Genau genommen werden also für diese Dienstpflichten Gehaltsanteile missbraucht. Das trifft im Übrigen ebenso auf freie Träger, Verbände und Vereine zu, die im Rahmen der Subsidiarität Aufgaben von Kommunen oder vom Staat übernommen haben. Da sich förderfähige Abrechnungsbeiträge von Reisekosten oftmals an den Regelungen des aktuellen Reisekostengesetzes orientieren, werden also bei Nichtanpassung an die tatsächlichen Reisekosten neben der allgemeinen Kürzung von Fördermitteln diese für die geleistete Arbeit auch noch über das Reisekostengesetz doppelt bestraft.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das wird Sie vielleicht dann etwas mehr interessieren. Sie werden sich noch daran erinnern, als wir hier im Landtag intensiv über unsere eigenen ständig steigenden Kosten gestritten haben. Ich will noch einmal daran erinnern, welche gewichtigen Argumente hier von diesem Pult zur Änderung des Abgeordnetengesetzes im Jahr 2007 herangezogen wurden, warum wir zukünftig unsere eigene steuer
freie Aufwandspauschale jährlich im Selbstlauf steigern wollen. Diese wird immer am 1. April angepasst. Die automatische Anpassung der Aufwandspauschale an die Entwicklung des Preisindexes für die Lebenshaltungskosten der privaten sächsischen Haushalte wurde damals wie folgt begründet: „Aus Gründen der Transparenz und Nachvollziehbarkeit kommt es zur technischen Anpassung der Pauschalisierung.“
Immerhin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist die steuerfreie Aufwandspauschale für unsere Abgeordneten seitdem monatlich um 179,14 Euro gestiegen. Warum, frage ich, soll für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes nicht der gleiche Maßstab gelten? Die Neufassung des Reisegesetzes 2008 lässt über den § 17 die Möglichkeit offen, dass die Staatsregierung per Rechtsverordnung die „erstattungsfähigen Aufwendungen“ festlegt und diese den veränderten wirtschaftlichen und steuerlichen Verhältnissen anpassen kann. Gewerkschaften und Beamtenbund machen deswegen seit einigen Monaten beim Finanzminister Druck, dass sich hier etwas bewegt. Alle diese Schreiben liegen ebenso wie die über tausend Postkarten von Beschäftigten beim Finanzminister – Reaktion darauf gleich null. Da wurde vertröstet, dass noch an einer Rechtsverordnung gearbeitet werden muss. Aber Insider wissen, dass sie eigentlich nur liegengeblieben ist.
Umso mehr freut es mich, dass mit der Einreichung unseres Gesetzentwurfes im Hause Unland das Mitzeichnungsverfahren für die Rechtsverordnung jetzt wieder in Gang kommt. Meine Damen und Herren, da kann ich nur sagen, links wirkt mit gleichem Stil, wie wir das zur gestrigen Debatte zum Gaststättengesetz gemacht haben. Wir werden mit unserem Gesetzentwurf dafür sorgen, dass endlich eine gerechtere Wegstreckenentschädigung für den öffentlichen Dienst in Sachsen auf den Weg gebracht wird. Ich bin mir sicher, dass dies noch vor der nächsten Erhöhung unserer Aufwandspauschale sein wird.
Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf „Gesetz zur Anpassung der Wegstreckenentschädigung für Dienstreisen in Sachsen“ an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Innenausschuss zu überweisen. Ich bitte jetzt um Ihre Zustimmung. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Überweisung beschlossen.
Gebührenstabilität für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erhalten – Strukturen auf den Prüfstand stellen
Wir gehen wieder in die Debatte. Es beginnt die CDU. Danach folgen die FDP, DIE LINKE, SPD, GRÜNE und NPD sowie die Staatsregierung, wenn sie dies wünscht. Ich erteile nun der CDU-Fraktion das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für meinen Kollegen Sebastian Gemkow, dem ich von hier aus gute Besserung wünsche, habe ich diesen Tagesordnungspunkt übernommen.
Wir steigen in die Debatte ein. Seit vielen Monaten befinden wir uns in der Diskussion zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Es geht dabei im Kern um die Reformation des Gebührenfinanzierungsmodells des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Notwendigkeit dieser Neuregelung wird von weiten Teilen der Gebührenzahler gesehen. Es ist nichts Geringeres als die Frage der Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die mit dieser Neustrukturierung einhergeht. Die Stimmen der Bürgerinnen und Bürger, die offen fragen, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk überhaupt noch notwendig ist – verknüpft mit Unverständnis über Gebühreneinzugspraxis und die Anknüpfung an Empfangsgeräte –, sind nicht zu überhören. Es ist eine Frage im ureigensten Interesse des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, für größtmögliche und langfristige Akzeptanz in der Bevölkerung zu sorgen.
Lassen Sie mich Folgendes betonen: Der öffentlichrechtliche Rundfunk ist für den Meinungsbildungsprozess, die Vermittlung von Informationen und Bildung in unserem Gemeinwesen unverzichtbar. Gerade in Sachsen können wir stolz auf unseren sehr erfolgreichen Heimatsender, den MDR, sein, der deutschlandweit eine der erfolgreichsten Landesrundfunkanstalten ist.
Es gibt einen weiteren und vielleicht den wichtigsten Punkt, mit dem die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks steht und fällt; meine Damen und Herren, das ist die Frage nach der Höhe der Rundfunkgebühr. Im Jahr 2000 betrug die Rundfunkgebühr noch 14,44 Euro. Heute beträgt sie bereits 17,98 Euro. Die Gebühr ist in dem besagten Zeitraum um 3,54 Euro angestiegen.