Robert Clemen

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Last Statements

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach der friedlichen Revolution von 1989 haben sich in unserem 1990 wiedergegründeten Freistaat Sachsen viele engagierte Frauen und Männer in ein Abenteuer gestürzt. Mit Mut und Weitsicht haben sie miteinander eine in Europa einzigartige Medienlandschaft aufgebaut. Hervorheben möchte ich dabei besonders die zahlreichen in Sachsen etablierten Privatsender und deren Veranstalter.
Insbesondere auf dem Gebiet des Lokalfernsehens verfügen wir über ein sächsisches Alleinstellungsmerkmal. Anders als beispielsweise in Bayern haben wir uns nicht für Fenstervarianten bei den großen Privatfernsehanbietern entschieden, sondern für eine kleinteilige Vergabe von Lizenzen. Die SLM hat darüber stets in verantwortungsvoller Weise gewacht und damit zum Erfolg dieses Modells beigetragen.
Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Ich freue mich in diesem Zusammenhang sehr, dass unser ehemaliger SPD-Landtagskollege Thomas Mädler als Vertreter
der SLM unserer heutigen Debatte lauscht. Lieber Thomas, schön, dass du da bist.
Warum fokussieren wir in der Gesetzesnovelle die Fördermöglichkeiten zunächst auf die Fernsehveranstalter, auf die audiovisuellen Medien?
Die Verbreitungskosten für Fernsehübertragungen haben sich ungleich denen für Hörfunkübertragung oder Übertragungen per Internet in den zurückliegenden Jahren exorbitant erhöht und die Technikkosten haben sich vervielfacht.
Wenn wir, meine sehr geehrten Damen und Herren, wie von Dr. Gerstenberg von den GRÜNEN vorgeschlagen, auch die Hörfunkanbieter fördern wollten, dann müssten wir auch die kommerziellen fördern und nicht nur die nicht kommerziellen, weil damit genau das Subsidiaritätsprinzip unterlaufen würde. Es ist mir aber kein einziger Fernsehsender in Sachsen bekannt, der als Bürgermedium betrieben wird.
Selbstverständlich, ja.
Das ist mir bekannt. Ich würde es aber trotzdem als Wettbewerbsverzerrung ansehen, wenn wir unsere in Sachsen sehr, sehr breit gefächerte und vielfältige Privatmedienlandschaft dadurch in Probleme bringen würden, dass wir jetzt noch in einem großen Umfang nicht kommerzielle bzw. in großem Umfang neue – – Denn damit würde ja die Möglichkeit bestehen, neue Vereine zu gründen und neue Anbieter auf den Markt zu bringen. Damit brächte man diese Gesamtlandschaft in Schieflage.
Das mögen Sie anders sehen, Herr Kollege.
Wir sehen das so und sind froh, dass sich die Medienlandschaft in Sachsen in den vergangenen Jahren so stabil gestaltet und stabilisiert hat.
Aber, meine Damen und Herren, was wollen wir eigentlich mit der Novelle des Privatrundfunkgesetzes? Wir wollen ein sachsenweites Sendersterben im Fernsehbereich vermeiden, wo dies besonders durch die von mir angesprochenen gestiegenen Kosten momentan zu befürchten ist.
Deshalb ermöglicht dieses Gesetz der SLM insbesondere über Technikförderung und Hilfe bei den Übertragungskosten einen Ausweg aus dieser Sackgasse. Wir halten es für notwendig und zielführend, eine möglichst breite, vielfältige und facettenreiche Berichterstattung auch und speziell durch Bewegtbilder im Lokalen zu erhalten.
Meine Vorredner haben einige Fragen zur Spezifik der Europarechtskonformität und des Beihilferechts aufgeworfen. Der Sachverständige Prof. Dr. Georgios
Gounalakis hat dagegen keine grundsätzlichen Bedenken gesehen. Er hat gesagt: „Es gibt diese grundsätzlichen Bedenken nicht, wenn die SLM auf der Satzungsebene diese Fördermöglichkeiten europarechtskonform ausgestaltet. Ich bin der festen Überzeugung, dass die SLM dazu in der Lage ist.“
In dem vorliegenden Änderungsantrag, den ich dann noch einbringen werde, geht es nur darum, dass in Artikel 3 das Wort „Inkrafttreten“ ersetzt wird. Darauf möchte ich jetzt schon hinweisen und ich möchte darauf hinweisen, dass es ein Unterschied ist, ob ich Bewegtbilder mit Ton produziere oder lediglich Hörfunk veranstalte.
Meine Damen und Herren, um diese einzigartige sächsische Vielfalt der Lokalfernsehlandschaft, von der ich vorhin gesprochen habe, zu erhalten und das Engagement der über 50 engagierten Veranstalter zu respektieren sowie die Berichterstattung über lokale Ereignisse weiterhin zu ermöglichen, legen wir Ihnen heute dieses Gesetz zur Abstimmung vor. Ich bitte Sie, im Interesse des Erhaltes unserer einzigartigen sächsischen Medienlandschaft, insbesondere der Lokalfernsehlandschaft, um Zustimmung zu unserer Novelle.
Vielen Dank; einen kleinen Moment. – Außerdem möchte ich die Zeit noch nutzen, den vorliegenden Änderungsantrag einzubringen. Es geht lediglich um eine redaktionelle Frage, dass in Artikel 3 das Wort „Inkrafttreten“ hineingebracht wird.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe auf Ihre Zustimmung zu unserer Novelle.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Mann, angesichts des Antrags, der uns vorliegt, verwundert es mich schon ein klein wenig, was Sie heute für eine Rede
gehalten haben. Ich möchte das nur sagen, bevor ich mit meiner Rede beginne.
Können Sie mir vielleicht noch fünf Minuten Ihr Ohr leihen, Herr Kollege?
Möchten Sie hier eine Debatte führen, oder wollen Sie einfach in der Gegend herumlaufen?
Ich würde zumindest so viel Anstand erwarten, dass Sie hier Platz nehmen und der Debatte lauschen, aber nicht durch die Gegend laufen.
Debattieren wir hier, oder veranstalten wir einen Wandertag, liebe Kolleginnen und Kollegen? Worum geht es hier eigentlich?
Die Mär vom Stellenabbau kann ich allmählich nicht mehr hören. Es geht lediglich um unbefristet zu besetzende Vollzeitstellen, um nichts anderes. Das ist aber nur ein ganz kleiner Teil der gesamten Stellen, über die wir hier reden.
Aber jetzt zu meiner Rede. Wie gesagt, nach dem Antrag der SPD-Fraktion war eine andere Debatte zu erwarten. Insofern werde ich versuchen, das Thema etwas komplexer anzugehen.
Meine Damen und Herren! Seit Monaten versucht die Opposition den Eindruck zu erwecken, die sächsischen Hochschulen seien chronisch unterfinanziert. Dies ist mitnichten der Fall, im Gegenteil – Herr Mann ist wieder auf seinem Platz –, so viel Geld, wie heute an den sächsischen Hochschulen in Wissenschaft und Lehre investiert wird, war noch nie im sächsischen Hochschulsystem vorhanden.
Das ist ein Fakt, und den bitte ich zur Kenntnis zu nehmen, auch wenn Ihnen das nicht passt. Die sächsischen Universitäten und Hochschulen sind gut aufgestellt und belegen Spitzenplätze im bundesweiten Vergleich. So verfügt Sachsen mit der TU Dresden über die einzige Exzellenzuniversität der neuen Bundesländer und die HHL Leipzig belegt den ersten Platz in mehreren bundesweiten Hochschul-Rankings,
bei denen nicht auf eine Mindestzahl von Studierenden abgestellt wurde.
Im September 2012, also vor nunmehr zwei Jahren, haben wir in diesem Hohen Hause das Hochschulfreiheitsgesetz beschlossen. Dieses Gesetz ermöglicht den Universitäten und Hochschulen eine weitgehende Autonomie, die lediglich durch abgestimmte Zielvorgaben in eine bestimmte Richtung definiert wird. Diese Freiheit, meine Damen und Herren, bedeutet jedoch Freiheit in Verantwortung und nicht Freiheit von Verantwortung. Die Landesmittel für die Hochschulen insgesamt stiegen von 687,2 Millionen Euro im Jahr 2005 auf – und jetzt hören Sie genau zu – 803,4 Millionen Euro im Jahr 2012 an. Dies bedeutet, wenn Sie richtig rechnen können, eine Steigerung von 15 %. Von Kaputtsparen kann bei objektiver Betrachtung dieser Zahlen absolut keine Rede sein.
Ja, ich wiederhole es gern noch einmal für diejenigen, die nicht richtig zugehört haben: von im Jahr 2005 – –
im Jahr 2005 687 Millionen Euro auf 803 Millionen Euro im Jahr 2012. Ist es jetzt angekommen? – Danke.
Das ist schon eine ganze Menge bei zurückgehender Bevölkerungszahl.
Allerdings, meine Damen und Herren, wird die Anzahl der unbefristet zu besetzenden Vollzeitstellen – darauf heben Sie immer ab – zwischen 2013 und 2020 um 1,5 % pro Jahr abgesenkt, um die Flexibilität im Sinne der Wissenschaftsentwicklung im Freistaat Sachsen bei der Ausrichtung der Universitäten und Hochschulen zu erhöhen. Das ist ein Teil dessen, was wir im Hochschulfreiheitsgesetz beschlossen haben.
Insbesondere an der Leipziger Universität scheint dies zu gewissen Problemen bei der internen Planung und Umsetzung zu führen. Es wird argumentiert, einem permanenten Aufwuchs an Studierenden stünde ein Abbau an Personal entgegen. Das ist falsch. Die Studierendenanzahl an der Leipziger Universität betrug im Jahr 2005 29 147 Studierende und sank in den vergangenen Jahren bis 2013 auf – zuhören! – 25 751 Studierende. Demgegenüber gab es seit 2005 einen Personalzuwachs um rund 18 %.
Und dies, wie ich gerade erwähnt habe, bei sinkender Studierendenzahl. Seit 2006 ist die jährliche Zuweisung des Freistaates Sachsen an die Universität Leipzig, Kapitel 12 08, um circa 20 Millionen Euro gestiegen. Die Anzahl der Professoren stieg von 332 im Jahr 2005 auf 350 im Jahr 2012 an.
Natürlich habe ich ein gewisses Verständnis dafür, dass es für die Universitätsleitungen eine Herausforderung darstellt, die langfristige Planung und damit verbundene Stellenbesetzung mit dem gleichzeitigen Abschmelzen
von unbefristeten Vollzeitstellen zu harmonisieren. Jedoch beinhaltet die Hochschulautonomie auch genau diese Verantwortung. Vor dem Hintergrund der seit Längerem nicht besetzten Kanzlerstelle, dem Wechsel an der Spitze des Hochschulrates und der ungenügenden Kommunikation der strategischen Vorstellungen der Unileitung gegenüber Senat und Hochschulrat kann es nicht angehen, dass man nun interne Probleme nutzt, um alle ungelösten Fragen der Landespolitik vor die Tür zu kehren.
Selbstredend bringen Neuprofilierung und strategische Ausrichtung einige Probleme mit sich, die jedoch zunächst im internen Diskurs beraten und erst dann, wenn sich tatsächlich keine vertretbaren Kompromisse erzielen lassen, in konstruktiven Verhandlungen mit dem Ministerium geklärt werden sollten.
Ich bin nach wie vor optimistisch, dass sich die offenen Fragen nach Neubesetzung der Kanzlerstelle und nach dem Wechsel an der Spitze des Hochschulrates im Interesse des Wissenschaftsstandortes Leipzig und der an der Leipziger Universität Studierenden zukunftsfähig klären lassen.
Grundsätzlich müssen wir uns im Hohen Hause die Frage stellen, wie viele Studierende es in Sachsen in den nächsten Jahren geben soll? Welche Schwerpunkte wollen wir dabei im Interesse der zukünftigen Entwicklung unseres Landes setzen? Welche Kooperationen mit den an uns angrenzenden Bundesländern sollen dabei möglich und zweckdienlich sein?
Der Universitätsverbund Leipzig, Halle, Wittenberg und Jena bietet hierfür exzellente Möglichkeiten. Auch internationale Kooperationen, wie die der TU Bergakademie Freiberg, der HTWK Leipzig und der Hochschule ZittauGörlitz, sind dabei ideale Voraussetzungen. Was meiner Meinung nach nicht passieren darf und wovor viele Verbände und Institutionen warnen, ist das Eintreten folgender Situationen: Es gibt in einigen Jahren zwar viele akademisch hervorragend ausgebildete Taxifahrer und Kellner, jedoch müssen wir ein halbes Jahr auf einen Elektriker, Gas- und Wasserinstallateur oder Maurer warten bzw. die Preise für diese Dienstleistungen steigen in exorbitante Höhen,
da die in diesen Berufen Ausgebildeten viel zu rar oder inzwischen in andere Gegenden Europas abgewandert sind. Dass dies, meine Damen und Herren, keine bloße Panikmache ist, zeigen Beispiele in Großbritannien und den Niederlanden. Einige Medien haben in den vergangenen Monaten darüber sehr nachvollziehbar berichtet.
Bei aller richtigen Fokussierung auf den Wissenschaftsstandort Sachsen und die möglichst hochwertige Ausbildung junger Menschen müssen wir im Auge behalten, dass es sich bei den in Wissenschaft und Lehre investierten Geldern um Steuermittel handelt und dass die Ausgewogenheit des dualen und akademischen Bildungsweges
nicht zulasten des einen oder anderen verschoben wird. Die zukünftige Funktionsfähigkeit unseres Gemeinwesens wird ganz wesentlich von der Ausgewogenheit der unterschiedlichen Bildungswege und der damit verbundenen Berufsfelder abhängen.
Auch und nicht zuletzt der demografische Wandel in Sachsen, aber auch in ganz Deutschland verpflichtet uns in ganz besonderer Weise zu verantwortungsvollem Umgang mit den uns anvertrauten Humanressourcen. Wir können es uns nicht leisten, auf der einen Seite eine größere Anzahl junger Menschen ohne zukünftige Berufschancen sozusagen auf Halde auszubilden und auf der anderen Seite deutliche Unterkapazitäten zu generieren.
Die sächsische Politik hat in den vergangenen Jahren in dieser Beziehung Hervorragendes geleistet, steht in den kommenden Jahren aber vor zunehmenden Herausforderungen. Wir werden in diesem Hohen Hause gemeinsam die richtigen Weichenstellungen vornehmen, um den Hochschulstandort Sachsen weiter zu stärken, um gute Perspektiven für die jungen Menschen zu schaffen, aber auch ausreichend qualifizierten Nachwuchs im dualen Bildungssystem heranbilden, um den Wirtschaftsstandort Sachsen voranzubringen. Davon, meine sehr geehrten Damen und Herren, bin ich überzeugt. Diese Gesamtstrategie beinhaltet unter Umständen auch manchen Einschnitt bzw. Kursveränderung. Wir werden diese Herausforderungen annehmen und die Zukunft unserer Hochschulen und des Wissenschaftsstandortes Sachsen weiter erfolgreich gestalten.
Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Vielen Dank, Herr Prof. Besier. Ich weiß ja, dass Sie kein Mathematiker sind. Trotzdem sind doch eigentlich die Zahlen transparent, wie sich die Finanzierung des sächsischen Hochschulsystems entwickelt hat. Ich frage mich, woher Sie die Kürzungen nehmen wollen. Bei allem, was uns Adam Ries mit auf den Weg gegeben hat, kann man doch noch drei bis fünf zusammenrechnen und dabei den Zahlen auf den Grund gehen und sehen, dass in den vergangenen Jahren eine deutliche Steigerung stattgefunden hat. Was Sie immer in einen Topf werfen, mag sein, dass es diese unbefristet zu besetzenden Vollzeitstellen sind. Oder machen Sie das daran fest, jetzt auf das Gesamtsystem zu schließen? Woher nehmen Sie diese Behauptung, dass es insgesamt massive Kürzungen gegeben hat?
Herr Mann, könnte es sein, dass Sie einfach den Haushalt nicht richtig gelesen haben? Ich würde Ihnen empfehlen, die dementsprechenden Kapitel zwischen den Jahren 2005 und 2012 noch einmal nachzulesen. Da haben Sie die Möglichkeit, genau diese Zahlen zur Kenntnis zu nehmen. Wenn Sie das nicht wollen und Ihre Augen immer davor verschließen, dann nützt es nichts. Wenn man blind durch die Welt gehen und nichts sehen will, dann ist es wahrscheinlich nicht möglich, die Dinge wahrzunehmen.
Herr Kollege Stange, das war also der Grund, warum Ihr ehemaliger Fraktionsvorsitzender Peter Porsch mit Daimler-Benz solch einen interessanten Fraktionsrabatt für Mercedes-Benz ausgemacht hatte, oder welchen Hintergrund hatte das?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bitte sehen Sie mir nach, dass ich ein klein wenig Papier mitgebracht habe, aber das sind Zitate in verschiedenen deutschen Wochen- und Tageszeitungen, die ich gern als Antwort auf das, was einige Kollegen gesagt haben, vortragen würde.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was bei einem Staatsfunk à la Herrn Gansel herauskommen würde, darüber brauchen wir uns, glaube ich, in diesem Hohen Hause überhaupt keine Gedanken mehr zu machen. Auf jeden Fall würde uns früh immer eine Marschmusik mit zünftigen Symbolen unaufgefordert aus dem Schlaf reißen.
Meine Damen und Herren, die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ vom 5. Dezember schreibt: „Das wäre eine noch nie dagewesene Schubumkehr in der deutschen Medienpolitik. Für ARD, ZDF und Deutschlandradio würde das nicht bedeuten, dass ihnen weniger Geld zur Verfügung stünde. Bislang sind das 7,5 Milliarden Euro im Jahr. Dass der sächsische Ministerpräsident Stanislaw Tillich die Zahl von etwa 1 Milliarde Euro mehr für ARD, ZDF
und Deutschlandradio in den Jahren 2013 bis 2016 fast wie nebenbei fallen lässt, ist clever; denn so verhindert er, dass die Mehreinnahmen, kaum dass sie sich abzeichnen, wieder weggeredet werden.“ Genau das ist der Punkt, meine Damen und Herren.
Wir werden ja heute oder morgen feststellen, wie hoch die Mehreinnahmen tatsächlich sind, die aus dem neuen Abgabenmodell entstanden sind. Dann werden wir sehen, ob Sie, Herr Panter, die richtigen Informationen haben oder ob Johannes Beermann die richtigen Informationen darüber hatte, wie hoch die Mehreinahmen tatsächlich ausfallen werden.
Herr Panter, ich würde gern auf Ihre Ausführungen antworten und Ihnen das eine oder andere mit auf den Weg geben. Manchmal hilft es auch, sich bestimmte Pressemitteilungen durchzulesen. Beispielsweise hat der ARD-Vorsitzende Lutz Marmor bereits am Mittwoch vor dem 5. Dezember geäußert, er würde eine durch Mehreinnahmen mögliche Senkung des Rundfunkbeitrages sehr begrüßen. Das Gleiche, meine Damen und Herren, hat mir der Intendant des Deutschlandradios, Willi Steul, in einem Gespräch mitgeteilt. Allerdings – und das ist ein entscheidender Punkt – müssten die Aufgaben, die von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland in hoch qualitativer Weise erfüllt werden, eben auch weiterhin in dieser hervorragenden Art und Weise wahrgenommen werden können.
Aber, Herr Panter und Herr Neubert, woher kommt denn nun vielleicht die Vermutung, es könnte hier Mehreinnahmen geben? Dazu die „Süddeutsche Zeitung“ vom 5. Dezember: „Der KEF-Präsident Heinz Fischer
Heidlberger sagte am Dienstagabend: Die KEF geht davon aus, dass es zu einer Absenkung des Beitrages von 17,98 Euro kommen kann.“ Wie hoch die Absenkung aussehen wird, die die KEF vorschlägt, werden wir, meine Damen und Herren, in den nächsten Tagen, vielleicht sogar schon in den nächsten Stunden erfahren.
Deswegen, Herr Panter, bin ich nicht der Meinung, dass diese Debatte, die wir hier führen, unseriös ist. Im Gegenteil, wir in diesem Hohen Hause haben die wesentlichen Impulse zur Änderung des Gebührenmodells gesendet. Von diesem Hohen Hause gingen – das war vor Ihrer Zeit – die Impulse aus, das ursprüngliche Modell in eine Haushaltsabgabe zu verändern.
Dass dies erfolgen konnte, dafür gilt mein ganz besonderer Dank unserem ehemaligen Fraktionsvorsitzenden Fritz Hähle, der viele Jahre die Fraktionsvorsitzendenkonferenz der CDU/CSU zu Medienfragen geleitet hat, und ebenso unserem langjährigen medienpolitischen Sprecher Uwe Grüning.
Ganz besonders möchte ich mich aber heute bei Johannes Beermann bedanken. Er hat mit der Arbeitsgruppe Gebührenstabilität das erste Mal wirkliche Systemumstellungen
vorangebracht; er hat dafür gesorgt, dass auch insbesondere innerhalb des ARD-Verbundes jetzt Maßnahmen ergriffen werden, um weitere Gebührensteigerungen zu verhindern und weitere Kostensteigerungen einzudämmen, um zu einer nachhaltigen Politik und Struktur zu führen.
Meine Damen und Herren! Um den Qualitätsrundfunk zu erhalten, um das System stabil weiterführen zu können, ist es notwendig, auch über Einsparmaßnahmen zu reden, über Synergieeffekte und darüber, welche Aufgaben sinnvollerweise von öffentlich-rechtlichen Anstalten
wahrgenommen werden sollten – das ist eine ganze Reihe – und über welche man auch einmal kritisch diskutieren muss. Um dieses hervorragende, manche sagen weltbeste Rundfunksystem in Deutschland, dieses duale System von öffentlich-rechtlichen und Privatsendern –
– zu erhalten, bedarf es einiger Reformen. Wir in Sachsen haben angefangen, diese Reformen voranzutreiben. Es gibt erste Erfolge. Wir sollten daran weiter festhalten. Wir sollten das System stabil halten und trotzdem die Gebühren möglichst niedrig.
Vielen Dank.
Herr Panter, vielleicht hätte es geholfen, wenn Sie mir zugehört hätten anstelle zu quatschen. Aber das nur nebenbei.
Kurzes Zitat aus der „Frankfurter Allgemeinen“: „Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Manu Dreyer, die Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder ist, eilte ihrem Kollegen Tillich gleich hinterdrein. Auch sie will den Rundfunkbeitrag senken, meint aber, die zu erwartenden Mehreinnahmen zeigten, wie richtig die Umstellung auf das neue Beitragsmodell war.“
Dem habe ich nichts hinzuzufügen.
Lieber Herr Neubert, wollen wir wetten, dass entweder heute im Laufe des Tages oder morgen erhebliche Mehreinnahmen verkündet werden, die deutlich in dem Bereich liegen werden, den wir hier angesprochen haben, oder wollen Sie sich auf diese Wette nicht einlassen?
Dann werden wir sehen, was in den nächsten 48 Stunden passieren wird.
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist in der Debatte schon viel Gutes und Richtiges vorgetragen worden. Doch es gibt bestimmte Gründe, die es zu dem hier Gesagten als notwendig erscheinen lassen, tatsächlich intensiver dieses Thema Studienabbrecher zu beleuchten. Ich möchte mit einer kleinen Geschichte aus dem eigenen Erleben beginnen.
Ein guter Freund und ehemaliger Mitarbeiter studierte an der Universität Leipzig mehr schlecht als recht Wirtschaftswissenschaften und trug sich mit dem Gedanken, eventuell das Studium abzubrechen und etwas anderes zu tun. Ich habe ihm geraten, einmal zu versuchen, an einer anderen Studieneinrichtung, nämlich an der HTWK, etwas Vergleichbares zu studieren, und siehe da, es verbesserten sich die Ergebnisse des jungen Mannes erheblich, und er ist jetzt Regionalgeschäftsführer einer ziemlich großen Immobilienfirma.
Was will ich damit sagen? Es ist durchaus zu hinterfragen, ob für die oder den einzelne(n) Studierende(n) vielleicht der eine oder andere Hochschultyp besser geeignet ist. Ohne, Prof. Besier, jetzt einen Typ gegen den anderen ausspielen zu wollen, ist das, so glaube ich, auch eine Frage des ganz persönlichen Befindens oder der persönlichen Studienorganisation. Wir müssen uns daher Gedanken machen, wie wir die noch vorhandenen Probleme der Umstellung auf Bachelor und Master in den nächsten Monaten und Jahren in zügiger Form dahin bringen können, dass die Studienabbrecherquote deutlich gesenkt wird. Denn vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des zunehmenden Fachkräftebedarfs sehen wir durchaus die Notwendigkeit, die Anzahl der Studienabbrecher deutlich zu reduzieren.
Ehrgeizige und strenge Professoren und ambitionierte Hochschulen sind gut und wichtig. Aber im Zentrum muss der gut ausgebildete und sozial kompetente junge Mensch stehen. Die Konsequenzen der Bologna-Reform und die in den nächsten Jahren zurückgehende Zahl von Studienbewerbern, die wir durchaus erwarten, müssen uns dazu führen, das Potenzial, das in unseren jungen Menschen steckt, stärker, aber auch zeitnah auszuloten. Deswegen bin ich der Meinung, dass eine bessere und zielgerichtete Studienorientierung bereits im Vorfeld des Studiums notwendig ist, ebenso die intensive Begleitung während des Studiums durch Studienbegleiter. Dies kann jedoch, meine Damen und Herren, nur gemeinsam mit den Universitäten, Hochschulen und Berufsakademien erfolgen. Die bessere Lenkung von Studentenströmen kann hier eine deutliche Entspannung bieten.
Herr Prof. Besier, Sie haben gesagt, es gebe eine schwache Datenbasis. Das ist durchaus der Fall. Aber deswegen haben wir den Antrag gestellt, um diese Datenbasis, die oft sehr metaphysisch ist, auf deutlich wissenschaftlichere und belastbarere Beine zu stellen. Auch die Umstellungsprobleme Bachelor und Master sind uns bekannt. Diese gibt es eigentlich in allen Bundesländern in Deutschland, darüber hinaus aber zum Beispiel auch in Österreich und in anderen europäischen Ländern.
Zur Prüfungsüberfrachtung teile ich Ihre Meinung. Da ist unsere Argumentation zu den Universitäten und Hochschulen, insbesondere zu den Professoren notwendig, um hier ein Einlenken herbeizuführen, die teilweise extreme Anzahl von Prüfungen deutlich zu reduzieren und damit den Studierenden mehr Zeit für das wirkliche Studium zu lassen.
Sie haben erwähnt, wir würden in dem Antrag die beiden entscheidenden Hochschultypen gegeneinander ausspielen. Ich sehe das nicht als Ausspielen, sondern es ist eher dazu geeignet, der Frage nachzugehen, welcher Hochschultyp für welchen Studierendentyp besser geeignet ist, und dies schon im Vorfeld zu kommunizieren. Für die eine oder den einen ist unter Umständen die Universität günstiger und für die andere oder den anderen vielleicht die Fachhochschule. Ich würde es eher so betrachten, statt dort eine Konkurrenzsituation auszuspielen.
Herr Mann, wir bedanken uns natürlich durchaus für Ihre Große Anfrage. Sie hat eine gute Debatte produziert und viele neue, interessante Erkenntnisse zutage treten lassen. Wir sind trotzdem der Meinung, dass wir gerade diesem Phänomen der Studienabbrecher intensiver nachgehen sollten, weil hier Potenziale verschenkt werden, die wir uns in diesen Größenordnungen in den nächsten Jahren nicht mehr leisten können werden.
Warum sind es denn die MINT-Fächer, die wir erst einmal untersuchen wollen? Weil es in den MINT-Fächern den
größten Anteil zumindest aus den gefühlten Datenerhebungen in den letzten Jahren gegeben hat und momentan auch gibt und deswegen vielleicht aufgrund der Erforschung der Studienabbrecher bei den MINT-Fächern am ehesten Erkenntnisse zu erwarten sind.
Was ist ein Studienabbrecher? Das ist eine sehr interessante und gute Frage. Der ehemalige Rektor der Hochschule für Musik und Theater, Prof. Krummacher, hat sich einmal die Mühe gemacht, alle Alumnis anzuschreiben – also alle, die jemals dort studiert haben – und zu fragen: Haben Sie das Studium zu Ende geführt, mit welchem Abschluss und was tun Sie heute? Es sind sehr interessante Erkenntnisse daraus hervorgegangen. So etwas kann man ja einmal zumindest als metaphysische Datenbasis nehmen, um dort empirisch mehr herauszunehmen. Ich denke, dass man die Definition „Was ist ein Studienabbrecher?“ zunächst so definieren kann: Ein Studienabbrecher ist derjenige, der in keinster Weise irgendein Studium zu einem Abschluss führt, sondern in eine andere Position wechselt, wie auch immer diese dann aussieht.
Herr Dr. Gerstenberg, natürlich ist ein Studienabbruch keine Schande. Es gibt eine Reihe von interessanten, sehr klugen und entscheidenden Köpfen in dieser Welt, die ihr Studium abgebrochen haben. Aber wenn wir – wie im Freistaat Sachsen – das Studium der jungen Menschen in intensivster Weise finanzieren – sprich: Geld der Steuerzahler dafür einsetzen, um junge Menschen dafür zu qualifizieren, irgendwann einmal unsere Renten oder die unserer Kinder mitzufinanzieren –, dann sollten wir auch genau darauf schauen, wie das Geld ausgegeben wird und wo es sinnvoll ausgegeben wird und was daraus wird. Deshalb halte ich die Herangehensweise für sehr gut. Sie haben auch bestätigt, dass die Studienabbrecherquoten zu hoch sind – darin sind wir uns einig.
Abschließend ist zu sagen: Nicht nur die Studierenden im MINT-Bereich, Herr Dr. Gerstenberg, sind für uns wichtig; aber sie bieten vielleicht am ehesten die Chance, dem Phänomen auf den Grund zu gehen, um aus dieser Evaluierung der Studienabbrecher im MINT-Bereich Rückschlüsse auf andere Felder schließen zu können.
Deswegen bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag und darum, diese sehr qualifizierte Debatte in dieser Form in den nächsten Wochen und Monaten weiterzuführen.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Dr. Pellmann. – Sie kennen sich wahrscheinlich schon ein bisschen aus, wie das in anderen Ländern auf der Welt organisiert ist. Es gibt da unterschiedlichste Modelle. Ich frage mich nur, ob Sie nicht die Augen davor verschließen, dass es Länder gibt, in denen es diese Einheitskasse gibt und in denen das alles andere als gut funktioniert. Da brauchen Sie gar nicht so weit zu schauen.
Deshalb meine Frage: Wollen Sie gern zu dem alten DDR-System zurückkehren, in dem es eine Kasse gab, die dann von allen die gleichen Beiträge gefordert hat? Was wollen Sie eigentlich? Dieses ganze Geschwafel, vielleicht eine Versicherung, vielleicht doch verschiedene, beantwortet nicht die Frage, was Sie eigentlich wollen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei dem Grundtenor dieses Projekts „Jedem Kind ein Instrument“ herrscht, wie wir festgestellt haben, fraktionsübergreifende Einigkeit. Dieses Projekt, welches in Sachsen auf eine gemeinsame Initiative von CDU und SPD zurückgeht und von der FDP unterstützt wurde, kann als eine echte sächsische Erfolgsstory bezeichnet werden.
Die Idee für dieses Projekt – meine Vorredner hatten es bereits erwähnt – stammt ursprünglich aus Venezuela und wurde in den vier Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Hessen und Hamburg auf den Weg gebracht.
Besonders danken möchte ich an dieser Stelle dem ehemaligen Kollegen der SPD-Fraktion Gunther Hatzsch sowie dem leider kürzlich verstorbenen Mitinitiator, Herrn Ingmar Scheidig,
einem der entscheidenden Impulsgeber für „JeKi“ hier in Sachsen.
Kinder zu einem gemeinsamen Musizieren zu animieren, Kinder musikalische Fortschritte spüren und erleben zu lassen, Kindern soziale Kompetenz als einen wichtigen Teil des gesellschaftlichen Zusammenlebens zu vermitteln, das stellt unser Ziel eines umfangreichen Bildungsangebots für die junge Generation dar. Das Verfolgen dieses gemeinsamen Ziels, das Einstudieren kleinerer Musikstücke, die damit verbundene gegenseitige Hilfestellung, Hilfeleistung und Unterstützung, das alles führt zu einer frühzeitigen und so wichtigen Entwicklung von Ansätzen von Gemeinsinn, Ethik und Moral. Da sprechen wir noch nicht von den erstaunten Gesichtern bei Eltern und Großeltern, wenn die ersten kleinen Auftritte erfolgreich absolviert werden.
Interessant in diesem Zusammenhang sind – wie bereits meine Kollegin Aline Fiedler und Herr Dr. Külow ausführten – die Aussagen von Prof. Ines Mainz von der Leipziger Hochschule für Musik und Theater, die im Ergebnis von wahrnehmbaren Sozialverhaltensänderungen spricht. Als Beispiel nennt sie hierfür eine höhere Konzentrations- und Kommunikationsfähigkeit der
Kinder, was letztendlich das Lernklima innerhalb der Klassen wesentlich verbessert. Genau diese Ziele haben wir mit „JeKi“ zu erreichen gehofft. Wir können feststellen, dass diese Entwicklung auch zu einem höheren Lernerfolg innerhalb des Klassenverbandes geführt hat.
Der Vorsitzende des Sächsischen Musikschulverbandes spricht sogar von aufgetretenen Einzelfällen, in denen Kinder aus schwierigen Verhältnissen vor dem Abgleiten bewahrt wurden. Hier schließt sich der Kreis zum Ursprungs- und Ideengeberland Venezuela, einem Land mit
einem hohen Grad an sozialen Konflikten, aber eben auch einem hohen Grad an Musikliebe.
Ausgehend gerade von diesem Ansatz haben wir uns 2009 mit dem ehemaligen Koalitionspartner SPD dafür entschieden – im Gegensatz zu früheren Ansätzen der LINKEN –, die Instrumentenauswahl weitestgehend vorzugeben, damit jedes Kind seine individuellen Fähigkeiten einbringen kann, aber auch das Musizieren im Hinblick auf einen gemeinsamen Klassenverband mit einer Orchesterbildung möglich wird.
Dieses Konzept wurde in den vergangenen Jahren in den beteiligten Ländern mit großem Erfolg praktiziert. Dennoch müssen wir aus den Erfahrungen der mit der Umsetzung betrauten Projektbeteiligten vor Ort die Effizienz zur Erreichung der politischen Zielstellung Verbesserung der kulturellen Bildung überprüfen. Eine Evaluierung sollte entweder durch Experten der Stiftung „Jedem Kind ein Instrument“ oder durch ein gemeinsames Expertengremium der praktizierenden „JeKi“-Länder erfolgen.
Abschließend möchte ich hier all jenen für die Unterstützung des Projektes danken, die sich bisher in vielfältiger Art und Weise eingebracht und „JeKi“ diesen hohen Stellenwert eingeräumt, aber auch diesen großen Erfolg in Sachsen ermöglicht haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie uns auch zukünftig gemeinsam dieses sozialpädagogisch wichtige Vorhaben positiv begleiten und umsetzen, damit wir unseren Kindern nicht nur eine qualitativ hohe musikalische Ausbildung an die Hand geben können und ermöglichen, sondern auch die für uns und unsere Gesellschaft so wichtigen Werte wie Ethik, Moral und solidarisches Verhalten gemeinsam entwickeln können.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Dr. Stange, erstens war ich zwar mal Präsident des Sächsischen Blasmusikverbandes, bin aber jetzt weder Präsident noch Mitglied des Präsidiums des Sächsischen Blasmusikverbandes. Außerdem ist der Sächsische Blasmusikverband seit vielen Jahren auch Träger für Projekte der Freien Jugendhilfe und für verschiedene andere Ausbildungsmaßnahmen, die es dem Sächsischen Blasmusikverband ermöglichen, partiell auch Träger von verschiedenen Veranstaltungen der JeKiAusbildung zu sein. – Aber dazu sollten Sie vielleicht lieber den Präsidenten oder ein Präsidiumsmitglied fragen, da ich nicht mehr im Präsidium noch in irgendeiner anderen Form verantwortlich bin.
Es ist nur eine Ergänzung dazu. Was in dem einen Land funktioniert, muss in einem anderen Land nicht funktionieren. Das hat sich in der Schweiz mit der Geschichte des Platzspitz gezeigt. Wer sich damit beschäftigen möchte, kann dort gern das eine oder andere Interessante dazu erfahren.
Herr Kollege Hauschild, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie das ganze Thema etwas komplexer betrachten und Deutschland nicht in einer Insellage sehen, sondern der Frage nachgegangen sind: Sollte man unter Umständen noch übergangsweise fossile Energieträger lieber aus Sachsen nutzen, anstatt tschechischen oder französischen Atomstrom in den Energiemix einfließen zu lassen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vieles von dem, was meine Vorredner gesagt haben, insbesondere Aline Fiedler und Nico Tippelt, ist genau das, was wir beachten sollten, was auch die Grundlage unserer Debatte für die nächsten Wochen und Monate sein sollte und sein wird.
Betrachten wir einmal Folgendes: Wie wäre denn die Situation, wenn alles geistige Eigentum zum Nulltarif im Internet zu haben wäre? Was würde passieren? Das Netz lebt im Wesentlichen davon, dass wir einen Content haben, also etwas, was irgendjemanden interessiert, um es aufzurufen. Es gibt verschiedene Gründe, weshalb jemand
im Internet etwas einstellt. Eine der wesentlichen Triebfedern dafür ist, damit Geld zu verdienen oder einen Wettbewerbsvorteil zu erzielen.
Was würde passieren, wenn dieser Content grundsätzlich und völlig kostenlos wäre? Das Internet und der Content würden an Relevanz verlieren und an irgendeiner Stelle – ich denke, sehr bald, andere sind der Meinung, es würde länger dauern – in die Beliebigkeit und in die Banalität abgleiten. Um das zu verhindern, ist es notwendig, geistiges Eigentum zu schützen und das Urheberrecht an geistigem Eigentum zu schützen. Eine „Geiz-ist-geilMentalität“, liebe Freunde, können wir uns als rohstoffarmes und auf geistige Leistung angewiesenes Land auf keinen Fall leisten.
Ziel des Urheberrechts muss es sein, kreative Leistungen zu schützen und eine Balance zwischen Eigentumsschutz und Freiheit zu finden. Geistiges Eigentum ist Eigentum und muss auch als Eigentum geschützt werden, denn die große Frage ist: Was ist denn im Internet wirklich gratis? Was wird uns nur als gratis vorgegaukelt und ist in Wirklichkeit eine Botschaft, hinter der sich verschiedene Werbeträger und kommerzielle Interessen verbergen oder verbergen werden, weil wir erst mal als User angelockt werden sollen, um bestimmte Seiten aufzurufen und dann mit speziellen Produktinformationen und anderen interessanten Themen konfrontiert zu werden?
Nun ist das ACTA-Abkommen gescheitert. Wir haben es bereits erwähnt. Ich möchte einige Daten und Fakten, die in diesem Zusammenhang nicht ganz uninteressant sind, nennen.
Im Jahr 1991 wurde das World Wide Web für jedermann eingeführt, im Jahr 1993 Netscape. Im Jahr 1994 wurde die TRIPS-Vereinbarung noch ohne digitale Rechte geschlossen und mit dem Beginn der Videokonferenz zum digitalen Urheberrecht begonnen. Im Jahr 1996 wurden die WIPO-Verträge unterzeichnet, das digitale Urheberrecht auf internationaler Ebene geregelt. Die Tendenz damals war: ausschließlich Rechte, keine besonderen Schranken, keine Regeln für Verwertungsgesellschaften.
Im Jahr 2001 tritt die EU-Informationsrichtlinie in Kraft und übernimmt die WIPO-Ansätze. Im Jahr 2004 kommt die Umsetzung des TRIPS-Abkommens in der EU durch die sogenannte Durchsetzungsrichtlinie und bereits im Jahr 2006 – das ist jetzt entscheidend – beginnen die ersten ACTA-Beratungen. Im Jahr 2008 beginnen die offiziellen Verhandlungen zu ACTA.
Im Jahr 2010 betritt der Tablet-Computer den Markt. Mobile Dienste für die Massen sind nahezu überall und rund um die Uhr zu günstigen Konditionen abrufbar. Die ersten Entwurfstexte werden geliebt.
Im Januar 2012 wird das ACTA-Abkommen durch die EU unterzeichnet und letzte Woche durch das EU-Parlament abgelehnt.
Meine Redezeit ist leider gleich zu Ende, deshalb würde ich nur die kritischen Paragrafen kurz aufführen. Das sind der Artikel 9 Abs. 1, der Artikel 11 Abs. 1, der Artikel 23, der Artikel 27 und weitere Durchführungsbestimmungen. Deswegen muss es die Botschaft sein: ACTA ist gescheitert, jedoch brauchen wir etwas Ähnliches wie ACTA, das allerdings nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießt, sondern an der einen oder anderen Stelle weitere Freiheitsbegriffe einführt und die Spielregeln etwas günstiger zugunsten der User definiert.
Prof. Peifer hat das so definiert: „Ein übermäßiger Schutz allzu banaler Leistungen gefährdet den Respekt, den das Anliegen, kreative Leistungen zu schützen, verdient hat."
Hierin liegt der eigentliche Konflikt, den es zu lösen gilt. Ich halte Prof. Peifer für einen wesentlichen Begleiter dieses Prozesses und glaube auch, dass der Satz, den ich hier zitiert habe, –
– uns als Leitschnur für die nächsten Wochen und Monate bei der Neudefinition dienen sollte, die wir heute mit dieser Debatte eröffnet haben und die uns die nächsten Wochen und Monaten beschäftigen wird.
Vielen Dank.
Eine ganz kurze Intervention dazu. Ich meinte, wenn Content generell kostenlos wäre und nicht als Einzelfall.
Sehr geehrte Kollegin, für mich stellt sich folgende Frage: Wo nehmen Sie Ihren Realitätssinn her? Kommt dies aus Ihrem unmittelbaren Umfeld? Bezieht sich das auf Sachsen oder Deutschland? Meinen Sie Europa? Meinen Sie weltweite Tendenzen? Wie sieht der sogenannte Zeitgeist aus? Der mag in Sachsen so und in Deutschland anders sein. Die Frage lautet: Wie sieht es denn weltweit aus? Können Sie das einmal beantworten? Ich glaube, da haben Sie eine sehr merkwürdige Vorstellung von Zeitgeist.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als Ergebnis des Berichtes der Enquetekommission des Deutschen Bundestages „Kultur in Deutschland“ aus dem Jahr 2007 und auf Initiative des Staatsministers für Kultur Bernd Neumann sowie des damaligen Vorsitzenden des Kulturausschusses des Deutschen Bundestages Hans-Joachim Otto definierte
in den folgenden Jahren eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des Bundestagskulturausschusses und den Vorsitzenden der Kulturausschüsse der Länder die Handlungsfelder, Zugehörigkeiten und Schwerpunktsetzungen der Kultur- und Kreativwirtschaft. In dieser Arbeitsgruppe durfte ich als damaliger Vorsitzender des sächsischen Ausschusses mitarbeiten. In dem recht komplizierten Diskussionsprozess gelang es, sich auf die wesentlichen Kriterien der Zugehörigkeit zur Kultur- und Kreativwirtschaft zu verständigen und Handlungsfelder für die kommenden Jahre aufzuzeigen. Meine Kollegin Aline Fiedler hat schon dargestellt, wie diese genau beschaffen sind.
Die zunächst sehr unterschiedlichen Herangehensweisen der einzelnen Bundesländer konnten harmonisiert und zu gemeinsamem konzertiertem Handeln zusammengeführt werden. Ein beredtes Zeugnis davon legt auch der Kreativwirtschaftsbericht des Freistaates Sachsen aus dem Jahr 2008 ab, für den an dieser Stelle ganz deutlich der Dank an Thomas Jurk zu entrichten ist.
Infolgedessen hat das SMWA unter seinem Nachfolger Sven Morlok im Jahr 2009 die Akteure der Kultur- und Kreativwirtschaft zu Gesprächsrunden mit der Sächsischen Aufbaubank, der Wirtschaftsförderung Sachsen GmbH und der Tourismus-Marketing-Gesellschaft Sachsen mbH eingeladen, um gemeinsame Handlungsschritte zu erörtern und zu etablieren. Außerdem entstand unter Federführung des Bundes das Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft mit Ansprechpartnern für die jeweilige Region. Die Ansprechpartnerin für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hat in diesem Zusammenhang in den vergangenen Monaten schon einen bedeutenden Beitrag zur Stärkung und Vernetzung der Kreativwirtschaft geleistet. Frau Grosser wurde ja auch bereits hier erwähnt.
Ziel der Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft war jedoch – zumindest aus meiner Sicht – immer der wirtschaftliche Aspekt und damit die Herausbildung, Weiterentwicklung und Vernetzung einer sich selbst tragenden Branche, die wiederum nachhaltige und vor allem innovative Impulse sowohl in die Old als auch in die New Economy sendet. Meiner Meinung nach bildet der nationale Ansatz, verbunden mit regionalen Handlungsstrategien die wesentliche Grundlage für eine erfolgreiche und nachhaltige Entwicklung auf diesem Gebiet. Kommt es doch insbesondere darauf an, oftmals verstreute und vorwiegend regional wirkende Akteure miteinander zu vernetzen und damit in entscheidenden Entwicklungsstadien die kritische Masse zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit zu überschreiten. Beispiele dafür finden wir unter anderem in der Filmbranche, der Musikindustrie, aber auch im Bereich Mediendesign oder in der Modebranche. Dafür, meine Damen und Herren, sind vernetzte Entwicklungsstrategien dringend erforderlich. Diese können nicht an Landesgrenzen Halt machen, sondern sind darüber hinaus zu entwickeln.
Jedoch kommt es in diesem Zusammenhang ganz wesentlich darauf an, die Eigeninitiative der Player zu unterstützen und sie zur gegenseitigen und notwendigen Vernetzung miteinander, und das möglichst bundesweit, zu motivieren. Aus diesem Grund halte ich den derzeitigen kooperativen Ansatz des Bundes mit den Ländern für zielführend und für die perspektivische Entwicklung der Branche für alternativlos. Ich glaube nicht, dass es uns gelingt, allein in Sachsen einen entscheidenden Impuls zur Entwicklung der Kreativwirtschaft zu leisten. Wir brauchen größere Dimensionen, entweder in einer mitteldeutschen oder in einer nationalen Initiative.
Aus diesem Grund halte ich den derzeitigen Ansatz für richtig, mit Federführung des Bundes gemeinsam mit den Ländern in den Regionen zu wirken und das auf Bundesebene abzustimmen. Nur mittels nationaler Strategie mit regionalen Umsetzungskonzepten besteht die Chance, die Kreativwirtschaft zu stärken und zu professionalisieren, um sie zu befähigen, sich im internationalen Wettbewerb erfolgreich zu behaupten. Das, meine Damen und Herren, muss für uns das Ziel der Kreativwirtschaft in Deutschland sein. Dafür bitte ich Sie alle um Ihre Unterstützung.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Bartl. – Herr Kollege Bartl, ist Ihnen bekannt, dass der Staatsminister und Chef der Staatskanzlei, Herr Dr. Beermann, gerade hinsichtlich der Frage der Gebührenfreiheit für Kleingärten noch einen deutlichen Vorstoß unternommen hat und dass nach seiner Aussage davon auszugehen ist, dass wirklich nur diejenigen Lauben, die tatsächlich bewohnt werden, die also als feste Wohnungen anzusehen sind, mit der Rundfunkgebühr belegt werden sollen und die anderen eben nicht?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir haben insgesamt keinen großen Dissens. Die Debatte um die Neuregelung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dauert nun schon über zwei Jahre. Die Diskussion dazu habe ich allerdings schon vor elf Jahren hier in diesem Hause begonnen. Es handelt sich bei dieser Reform um eine echt sächsische Erfindung.
Herr Dr. Gerstenberg von den GRÜNEN – Ehre, wem Ehre gebührt! – äußerte die Idee einer Haushaltsgebühr als Erster öffentlich. Meine Fraktion vertrat damals den Vorschlag zuerst hier im Hohen Hause. Im Juni dieses Jahres gab die Ministerpräsidentenkonferenz der Reform grünes Licht. Politik bedeutet eben manchmal das Bohren sehr dicker Bretter. Deshalb freue ich mich ganz besonders darüber, dass dieses Verfahren jetzt zu einem positiven Ende kommt und wir in diesem Hohen Hause dazu unseren Beitrag leisten können.
Ich möchte nun zu einigen Punkten der Diskussion der vergangenen Wochen und Monate konkret Stellung nehmen. Debattiert wurde im Laufe der Erarbeitung des Vertrages unter anderem, ob nicht die Wirtschaft zu stark belastet würde. Ich bin der Meinung, dass hier in den Verhandlungen zwischen allen Beteiligten vernünftige Regelungen gefunden wurden, die auch für kleine Betriebe und für spezielle Wirtschaftszweige keine unbilligen Härten darstellen.
Auch bei dem gerade für Sachsen und Ostdeutschland wichtigen Thema der Gleichbehandlung von Gartenlauben jedweder Größe hinsichtlich der Rundfunkgebührenbefreiung haben wir ein akzeptables Resultat erzielt. Ausschlaggebend soll die Nutzbarkeit oder eben die Nichtnutzbarkeit als ständige Wohnung sein. In der Erörterung befinden sich im Zusammenhang mit dem Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag im Großen und Ganzen nur noch datenschutzrechtliche Aspekte. Der Datenschutzbeauftragte hat ja seine Meinung formuliert, und ich denke, dass wir seinem Anliegen Rechnung getragen haben.
Weitere Priorität hat ein verstärkter Schutz der Privatsphäre sowie der persönlichen Daten. Das neue Modell sieht deshalb vor, dass die Rundfunkteilnehmer künftig einfach, nachvollziehbar und grundrechtsschonend erfasst werden.
Zu den positiven Ausnahmen des geplanten Modellwechsels gehört es auch, dass Wohnungen fortan nicht mehr
von der GEZ ausgeforscht werden, denn es findet keine Überprüfung des Bereithaltens von Geräten mehr statt. Es wird also eine Reduzierung des Beauftragtendienstes möglich.
Der Finanz- und Personalbedarf der GEZ wird damit mittelfristig sinken. Die GEZ soll ja als Ergebnis dieser ganzen Umstellung irgendwann überflüssig sein. Überdies bestehen bezüglich der GEZ keine datenschutzrechtlichen Bedenken. Sie ist eine der wenigen Institutionen in Deutschland, die einer ganz umfassenden Überprüfung unterliegen : von der betrieblichen Datenschutzbeauftragten bei der GEZ, von den Datenschutzbeauftragten der Rundfunkanstalten und zusätzlich auch noch von den Datenschutzbeauftragten der Länder Brandenburg, Berlin, Bremen und Hessen.
Die GEZ führt insgesamt 42 Millionen Teilnehmerkunden. Alle diese Daten sind ausschließlich solche, die nach geltendem Recht auch geführt werden dürfen. Die gesamten Daten, die die GEZ heute schon hat, sind zu überführen. Es werden künftig nicht mehr, sondern deutlich weniger Daten erhoben, da die Daten über Geräte nicht mehr in Betracht kommen.
Freilich wird es zur Beitragserhebung notwendig, auf die erforderlichen Daten zuzugreifen. Das ist die Grundvoraussetzung dafür, dass die Gebührenbeauftragten zukünftig ihre Tätigkeit deutlich reduzieren können.
Die Datenübermittlung stellt insgesamt einen wesentlich geringeren Eingriff dar als der, der durch die Gebührenbeauftragten bislang erfolgt. 80 % aller Rundfunkteilnehmer haben der GEZ eine Einzugsermächtigung erteilt. Andere zahlen per Überweisung oder Dauerauftrag. Dies ist ein fest etabliertes Verfahren, bei dem auch in Zukunft keine zusätzlichen Erhebungen notwendig sind.
Wie bisher dürfen die Landesrundfunkanstalten Daten veröffentlichen und von nicht öffentlichen Stellen erheben. Das ist im § 8 Abs. 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nachzulesen. Mit dem neuen § 11 Abs. 4 erfolgt lediglich eine Fortschreibung und Präzisierung dieser Vorschrift. Es gibt sozusagen eine Beschränkung der alten Vorschrift auf die Anzeigepflichten nach § 8 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.
Die GEZ bekommt den permanenten Meldedatenabgleich über Veränderungsdaten schon seit vielen Jahren. Auch das Ankaufen von Adressdaten wird durch das Bundesdatenschutzgesetz gedeckt. Schließlich muss bereits heute den Landesrundfunkanstalten der Grund für eine Abmeldung der Gebührenpflichtigkeit mitgeteilt werden. Die Rechtsprechung hat dazu seit Langem anerkannt, dass nur ein individueller Lebenssachverhalt in typisierter Form einen Abmeldegrund erfüllt. Dieser Abmeldegrund ermöglicht es den Rundfunkanstalten, die Plausibilität und Richtigkeit nachzuprüfen. Ich gehe deshalb insgesamt davon aus, dass der vorliegende Staatsvertrag geeignet ist, auch mit dem datenschutzrechtlichen Thema angemessen umzugehen.
Alles in allem, meine Damen und Herren, legen wir heute mit der Zustimmung zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag einerseits den Grundstein für einen wirklichen Systemwandel bei der Rundfunkfinanzierung und andererseits sichern wir damit die Zukunftsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und stellen zudem die Stabilität der Rundfunkgebühr mindestens bis zum Jahre 2015 sicher. Deshalb bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für meinen Kollegen Sebastian Gemkow, dem ich von hier aus gute Besserung wünsche, habe ich diesen Tagesordnungspunkt übernommen.
Wir steigen in die Debatte ein. Seit vielen Monaten befinden wir uns in der Diskussion zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Es geht dabei im Kern um die Reformation des Gebührenfinanzierungsmodells des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Notwendigkeit dieser Neuregelung wird von weiten Teilen der Gebührenzahler gesehen. Es ist nichts Geringeres als die Frage der Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die mit dieser Neustrukturierung einhergeht. Die Stimmen der Bürgerinnen und Bürger, die offen fragen, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk überhaupt noch notwendig ist – verknüpft mit Unverständnis über Gebühreneinzugspraxis und die Anknüpfung an Empfangsgeräte –, sind nicht zu überhören. Es ist eine Frage im ureigensten Interesse des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, für größtmögliche und langfristige Akzeptanz in der Bevölkerung zu sorgen.
Lassen Sie mich Folgendes betonen: Der öffentlichrechtliche Rundfunk ist für den Meinungsbildungsprozess, die Vermittlung von Informationen und Bildung in unserem Gemeinwesen unverzichtbar. Gerade in Sachsen können wir stolz auf unseren sehr erfolgreichen Heimatsender, den MDR, sein, der deutschlandweit eine der erfolgreichsten Landesrundfunkanstalten ist.
Es gibt einen weiteren und vielleicht den wichtigsten Punkt, mit dem die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks steht und fällt; meine Damen und Herren, das ist die Frage nach der Höhe der Rundfunkgebühr. Im Jahr 2000 betrug die Rundfunkgebühr noch 14,44 Euro. Heute beträgt sie bereits 17,98 Euro. Die Gebühr ist in dem besagten Zeitraum um 3,54 Euro angestiegen.
Wenn nun die Bemühungen um die zukunftssichere und breit akzeptierte Neuausrichtung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf den Weg gebracht werden soll, darf dabei eine Komponente nicht vergessen werden: die maßvolle Verwendung der Rundfunkgebühren.
Bei den LINKEN scheint sich eine Art kleine Stammtischrunde etabliert zu haben. Lieber Klaus Tischendorf!
Sei doch bitte so freundlich, die Gespräche mit mir zu führen oder ein klein wenig zuzuhören. Vielen Dank.
Das machen wir nachher.
Verstehen Sie mich nicht falsch. Es geht nicht darum, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk Mittel zu verweigern, die ihm zwingend zur Erfüllung seines Funktionsauftrages zur Verfügung stehen müssen. Das wäre rechtlich nicht möglich und nicht richtig. Jedwede Form der Beschneidung der Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk könnte die staatliche Einflussnahme auf die Programminhalte zur Folge haben.
Wenn aber eine moderate Rundfunkgebühr wesentlicher Faktor für die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist, kann die Problemlösung nur in der Ausgestaltung des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks liegen. Die Rechtsgrundlagen, die die Aufgaben der öffentlich-rechtlichen Sender regeln, müssen klarer umreißen, was den Grundversorgungsauftrag ausmacht und wo die Grenzen liegen. Diese Festlegungen können nur abstrakt auf gesetzlicher Grundlage erfolgen. Ein konkreter Eingriff in die Programmgestaltung darf nicht geschehen. Darum ist die unter Federführung des Freistaates Sachsen eingerichtete Arbeitsgemeinschaft Gebührenstabilität, an der alle Bundesländer teilnehmen, ein richtiger und zielführender Vorstoß.
Mit dem vorliegenden Antrag soll der Staatsregierung im Rahmen der AG-Beitragsstabilität ein Prüfauftrag erteilt werden, um somit zu schauen, ob eine gesetzliche Regelung möglich ist, die Einsparungen und eine maßvolle Mittelverwendung beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk gewährleisten kann.
Insbesondere in Bezug auf die im Antrag benannten Bereiche scheint eine solche Konkretisierung des gesetzlichen Funktionsauftrages des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sinnvoll. Es ist beispielsweise nicht nachvollziehbar, warum immer wieder Doppelübertragungen auf ARD und ZDF laufen. Ein aktuelles Beispiel dafür ist die Hochzeit von Kate und William. Hier hätte eine Kooperation von ARD und ZDF wesentliche Kosten einsparen – respektive die Übertragung auf nur einem Kanal erfolgen können.
Der Einkauf teurer Spitzenleute bzw. teuren Spitzenpersonals muss auch mehr unter Abwägung der Kostenaspek
te gesehen werden. Im Bereich der Sportrechte treibt die Maßlosigkeit Blüten. Geschätzte 50 Millionen Euro pro Saison zahlt das ZDF für die Rechte an der Champions League – für eine Übertragung, die genauso gut von privaten Veranstaltern übernommen werden könnte.
Dass dadurch vor allem die Quote des ZDF geschönt werden soll – insbesondere der überalterte Zuschauerdurchschnitt verjüngt werden soll –, liegt auf der Hand.
Hinsichtlich der Digitalkanäle der öffentlich-rechtlichen Sender sollten wir überlegen, ob eine Begrenzung der Gesamtanzahl in den rechtlichen Grundlagen infrage kommt.
Der Bereich der Online-Angebote ist weitgehend geklärt. Niemand stellt die Online-Aktivitäten infrage. Allerdings muss nun klargestellt werden, dass Grenzen im Bereich des e-commerce liegen. In diesem Bereich darf privaten e-commerce-Betreibern keine mit Gebührenmacht finanzierte Konkurrenz beim Produzentenvertrieb entstehen.
Im Bereich der programmfremden Leistungen, zum Beispiel im Immobilienbereich, beim Einkauf oder der Buchführung, kann durch stärkere Zentralisierung und einheitliche Buchführung gegebenenfalls auch Outsourcing eingespart werden.
Im Bereich der Übertragungsmodalitäten sollten Einsparpotenziale im Simulcast-Betrieb überprüft werden. Außerdem sollte kritisch hinterfragt werden, welche Übertragungswege perspektivisch aufrecht erhalten werden müssen und welche nicht.
Über die Ergebnisse der Überprüfung sollte der Landtag bis zum 30. September dieses Jahres durch die Staatsregierung unterrichtet werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie im Sinne dieses Antrages herzlich um Zustimmung.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Gerstenberg. – Herr Gerstenberg, vielleicht ist es mir entgangen, aber ich habe nirgendwo festgestellt, dass Herr Staatsminister Beermann die Existenz der dritten Programme in irgendeiner Weise zur Disposition gestellt hätte. Er mag andere Dinge in verschiedenen Interviews zur Disposition gestellt haben, aber dieses Interview habe ich nicht gelesen. Können Sie mir sagen, wo er das geäußert haben soll?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es sind schon merkwürdige Vergleiche, die hier gefallen sind, wenn einerseits Herr Neubert Teheran, Damaskus, Minsk und Dresden in einem Atemzug nennt. Ich weiß, dass das ein Zitat aus der „F.A.Z.“ ist, aber ich finde es trotzdem merkwürdig; denn ich glaube, dass sich die Städte doch in einigem unterscheiden. Andererseits nennt Herr Petzold Zuhälter und Finanzbeamte in einem Atemzug. Ich denke, wir sind vielleicht doch alle an einem Punkt angelangt, an dem wir die Sommerpause gut gebrauchen könnten, um über das eine oder andere nachzudenken.
In der Diskussion, auch über die unter der Federführung des Freistaates Sachsen etablierte AG Beitragsstabilität, wird immer wieder viel Falsches unterstellt und verbreitet und, ich könnte auch sagen, viel Quatsch erzählt. Es ist eben gerade nicht unser Anliegen, an der Gebührenschraube des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in irgendeiner Weise zu drehen. Das Verfahren hierfür ist ein ganz anderes. Die Rundfunkanstalten melden zunächst ihren Finanzbedarf bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten – kurz: KEF – an. Dann überprüft die KEF diese Vorschläge. Schließlich empfiehlt sie den Landesparlamenten die Festsetzung von Rundfunkgebühren im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag.
Wir haben auch keineswegs vor, in die konkrete Programmgestaltung der Sender einzugreifen. Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich festgestellt, dass Rundfunkfreiheit insbesondere Programmfreiheit bedeutet. Von staatlicher Seite darf auf die konkrete Programmgestaltung der Redakteure kein Einfluss genommen werden. Freilich heißt das nicht, meine Damen und Herren, dass wir uns unserem Auftrag entziehen, der im Grundgesetz
den Parteien verordnet worden ist: dass die Parteien zur öffentlichen Willensbildung beitragen.
Das bedeutet, dass, wenn wir heute und hier über die Frage der Beitragsstabilität einerseits und über die Struktur des Rundfunkmodells andererseits diskutieren, wir genau diese Aufgabe erfüllen und dass wir als Parteien und als Parlament zur Willensbildung im öffentlichen Raum beitragen.
Ich gestatte eine Zwischenfrage.
Herr Panter, ehrlich gesagt weiß ich jetzt nicht, worauf Sie hinauswollen.
In dem Antrag wird eine Zielgröße formuliert. Die Zielgröße bedeutet für uns, dass wir bis zum Jahr 2017 Beitragsstabilität erreichen wollen. Ob uns das gelingt, werden wir sehen. Aber das ist zumindest eine Zielvorgabe, der wir uns stellen sollten.
Wie gesagt, wir haben keineswegs vor, in die konkrete Programmgestaltung der Sender einzugreifen, da das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass Rundfunkfreiheit insbesondere Programmfreiheit bedeutet. Von staatlicher Seite darf auf die konkrete Programmgestaltung der Redakteure eben kein Einfluss genommen werden.
Freilich heißt das aber nicht, dass die Länder keine abstrakten Vorgaben hinsichtlich der in den unterschiedlichen Programmen zu setzenden Schwerpunkte formulieren dürfen. Im Gegenteil: Die Rundfunkfreiheit wird ganz regelmäßig in den Gesetzen der Bundesländer und in den Programmgrundsätzen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten konkretisiert. Für die optimale Wahrnehmung unserer legislativen Zuständigkeit könnte im Rahmen der AG Beitragsstabilität zum Beispiel geprüft werden, inwieweit unter Rationalisierungsgesichtspunkten in Zukunft mehr als bisher die Ausgewogenheit der Berichterstattung eine besondere Rolle in der Rundfunkgesetzgebung spielen kann.
Auf diese einfache Weise kann man die teure Quotenjagd der Sender abschwächen und die Programmqualität verbessern. In der Arbeitsgruppe soll insbesondere die Möglichkeit der Einführung einer ökonomischen Betrachtungsweise in den Rundfunkauftrag untersucht werden.
Dieses Herangehen ist bereits vom Telemedienauftrag des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages geübte Praxis. Dort geht es in einem sogenannten Dreistufentest für neue und veränderte Telemedienangebote des öffentlichrechtlichen Rundfunks maßgeblich darum, die Programmkosten im Verhältnis zum publizistischen Mehrwert der beauftragten Inhalte zu beurteilen. Die Entscheidung, ob ein Programmangebot in dieser Relation sinnvoll ist, treffen dann die zuständigen Rundfunkgremien. Der große und im Internet für jedermann sichtbare Erfolg des Verfahrens sind die qualitativ hochwertigen und gleichzeitig kostenbewusst produzierten Telemedien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ich weiß genau, wovon ich spreche, da ich selbst beim Deutschlandradio in der Kommission gesessen habe, die diesen Dreistufentest zu bewerten hatte.
Es konnte zudem erreicht werden, dass sich diese Angebote klar und deutlich von kommerziellen Internetseiten unterscheiden. Infolge der guten Erfahrungen mit der Telemedienregulierung, die es übrigens in vergleichbarer Weise auch in Großbritannien gibt, ist es vorstellbar, dass sich die Akzeptanz der Rundfunkgebühr und ihre Stabilität durch die Vorgabe einer Balance von publizistischem Mehrwert der beauftragten Inhalte einerseits und der Kosteneffizienz des Programmangebotes andererseits verfassungsgemäß darstellen lässt.
Mit einer solchen Justierung des Programmauftrages können möglicherweise Fehlentwicklungen, wie zum Beispiel die oft angesprochenen Redundanzen, teure Stareinkäufe, Verspartungen oder überteuerte RechteEinkäufe, gestoppt werden. Im Ergebnis würden sich die öffentlich-rechtlichen Programme deutlich von den Privatanbietern unterscheiden. Unabhängig von der geplanten Arbeit am Programmauftrag wollen wir die Sender in Zukunft noch mehr dahin gehend motivieren, gleichzeitig im programmfernen Bereich einzusparen. Auch solche Eigenanstrengungen können helfen, die Beitragssituation zu verbessern.
Ich bitte, unseren Antrag nicht als Bevormundung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu sehen; aber die langfristige Akzeptanz der benötigten Rundfunkgebühren ist eine existenzielle Frage für die öffentlich-rechtlichen Sender und deren Zukunft. Wenn heute nicht die Weichen für eine moderate Gebührenentwicklung gestellt werden, steht uns mittelfristig eine schmerzhafte Diskussion bevor, nämlich dann, wenn die Rundfunkgebühr auf massive Widerstände der Gebührenzahler stößt und nicht mehr akzeptiert wird. So weit darf es nicht kommen. Das liegt im Interesse der Allgemeinheit, die einen funktionierenden Rundfunk wünscht – mit all dem Gehalt an Informationen, Kultur, Unterhaltung und Sport, und dies alles in einem ausgewogenen Verhältnis und zu verantwortbaren Kosten.
Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, bitte ich Sie um Unterstützung unseres Antrages sowie um Zustimmung.
Vielen Dank.
Herr Panter, ist es Ihnen entgangen, dass ich in meinen Ausführungen dezidiert darauf hingewiesen habe, dass die Akzeptanz des dualen Systems mit der wesentlichen Säule öffentlich-rechtlicher Rundfunk ganz wesentlich davon abhängt, wie hoch in Zukunft die Gebühren sein werden?
Die Aufforderung nehme ich gerne an. Frau Dr. Stange, wo waren Sie denn, als Ihr Kollege Reiche in Brandenburg die Orchesterlandschaft so hervorragend als Gärtner bearbeitet hat, dass es mittlerweile dort kein einziges Ballett mehr gibt und dass auch die Orchester mittlerweile extrem ausgedünnt sind? Dazu habe ich von Ihnen wenig gehört.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrte Gäste! „Ohne Musik wäre das Leben ein Irrtum“, so der große deutsche Dichter und Philosoph
Friedrich Nietzsche. In Mitteldeutschland, insbesondere aber in unserem Freistaat Sachsen, kann das Leben also kein Irrtum sein, verfügen wir doch über die reichhaltigste und wohl auch qualitativ führende Orchesterlandschaft der Welt. So ist Sachsen als einzige Region der Welt mit zwei Orchestern unter den Top 10 des Rankings von Musique de la Monde vertreten.
Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, um diese hervorragende und reichhaltige Musiklandschaft zu bewahren, bedarf es konzeptioneller und struktureller Anstrengungen, anders als etwa in Brandenburg oder in Sachsen-Anhalt. Dort, meine Damen und Herren von den LINKEN und von der SPD, hätten Sie beweisen können, wie ernst es Ihnen mit dem Erhalt einer Orchesterlandschaft ist.
Schauen Sie mal dorthin und sehen Sie, was dort noch vorhanden ist! Kein Ballett mehr in Brandenburg, kaum noch Orchester. Insofern sollten Sie sich sehr stark zurückhalten.
Wir in Sachsen, vor allen Dingen auch die CDU-Fraktion, haben es in den letzten Jahren verstanden, diese hervorragende und weltweit einzigartige Orchester- und Theaterlandschaft zu erhalten
und diese auch dank dem Kulturraumgesetz fortzuführen. Für uns, meine sehr geehrten Damen und Herren, bedeutet das nämlich Freiheit in Verantwortung und nicht Freiheit von Verantwortung.
Seitdem ich diesem Hohen Haus angehöre – das sind nunmehr bereits elfeinhalb Jahre – diskutieren wir darüber, in welcher Form die Trägerschaft der Landesbühnen zukünftig organisiert werden soll und wie dabei die Sitzgemeinde und der Landkreis in die Verantwortung einbezogen werden können. Einige von Ihnen, meine Damen und Herren, scheinen da ein klein wenig unter Gedächtnisverlust zu leiden. Der Haushaltsvermerk im Haushaltsplan des SMWK für die Jahre 2009 und 2010 enthält dazu bereits folgende Formulierung. Ich zitiere:
„Seite 165, 60 – Zuweisungen an die Kulturräume. Die Ausgabebefugnis erhöht sich um die Ist-Einnahme bei 12 05/119 40. Die Titel der Titelgruppe sind gegenseitig deckungsfähig und übertragbar. Die Kulturräume und Kommunen, insbesondere die Sitzgemeinde Radebeul, sollen in Zukunft am Zuschuss für die Landesbühnen Sachsen beteiligt werden. Entsprechend hat die Staatsregierung vertragliche Regelungen zur Mitfinanzierung/Beteiligung der Kulturräume und insbesondere der Sitzgemeinde anzustreben.“
Es ist mir also völlig rätselhaft, wie Sie sich hier hinstellen und sagen können, das sei jetzt ein Schuss aus der
Hüfte oder was auch immer. Das ist, Frau Dr. Stange, bereits in diesem Haushalt vermerkt.