Protocol of the Session on June 29, 2011

Vielen Dank.

Gibt es weiteren Redebedarf zu diesem Änderungsantrag? – Das ist nicht der Fall. Somit lasse ich jetzt über diesen abstimmen. Wer die Zustimmung zu diesem Änderungsantrag geben

möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Dafür-Stimmen ist dieser Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden.

Ich rufe den Änderungsantrag mit der Drucksachennummer 5/6209 auf. Herr Abg. Lichdi, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – In einem neuen § 25 a Abs. 4 Satz 2 wollen wir den Datenschutzbeauftragten ermächtigen, beim Verwaltungsgericht mit der Maßgabe Klage führen zu können, dass er geltend macht, durch eine dienstaufsichtliche Maßnahme in seiner Unabhängigkeit verletzt zu sein. Wenn die Koalition die Parallelisierung mit den Richtern bei der Abwahlfrage herbeiführt, könnte sie auch in dieser Frage die Rechte des Datenschützers stärken.

Ich fahre gleich fort. In Punkt b fordern wir, dass die Personalhoheit des Datenschutzbeauftragten auch als Dienstvorgesetzter bezüglich seiner Mitarbeiter durchgeführt wird. Wir wollen außerdem, dass der Sächsische Datenschutzbeauftragte seinen Stellvertreter selbst bestimmen kann.

Wir wollen des Weiteren, dass Zeugenaussagen des Sächsischen Datenschutzbeauftragten der Zustimmung des Präsidenten des Landtages nur noch dann bedürfen, soweit eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht berührt ist.

Ich fordere die Vertreter der Koalition ausdrücklich auf, diesen Tagesordnungspunkt nicht vorbeiflutschen zu lassen, sondern inhaltlich Stellung zu beziehen. Ich denke, dass es dem Thema angemessen wäre.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wer möchte zu diesem Änderungsantrag sprechen? – Ich sehe keinen Bedarf. Deshalb komme ich zur Abstimmung. Wer diesem Änderungsantrag Drucksache 5/6209 der Fraktion GRÜNE seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und einer ganzen Reihe von Dafür-Stimmen ist auch dieser Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden.

Ich rufe die Drucksache 5/6210 auf. Herr Abg. Lichdi, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Wir kommen aus unserer Sicht zu einem Kernstück der Stärkung der Rechte des Datenschutzbeauftragten.

Der Datenschutzbeauftragte kann bisher nur Beanstandungen aussprechen. Diese kann die öffentliche Stelle, die beanstandet wird, entweder ausführen oder nicht. Wir machen hier in Sachsen seit Jahren die Erfahrung, dass bestenfalls hinhaltend agiert wird. Diese Beanstandungen werden jedenfalls wenig beachtet. Deswegen halten wir ein Anordnungsrecht – im Zusammenhang mit der Berichtigung, Sperrung, Löschung sowie Vernichtung von Daten – für erforderlich. Das wäre für uns der entschei

dende Schritt, um einen effektiven Datenschutz herbeizuführen.

Ich möchte die Rednerinnen und Redner der Koalition noch einmal auffordern, zu diesen Änderungsantragen inhaltlich Stellung zu nehmen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Möchte jemand Stellung nehmen? – Herr Abg. Bandmann, bitte.

Wer sich den Datenschutzbericht durchliest und ihn mit den jeweiligen Stellungnahmen der Staatsregierung vergleicht, kann selbst erkennen, dass die Aussagen des Herrn Abg. Lichdi nicht zutreffend sind.

(Zuruf von den LINKEN: So ein Unfug!)

Gibt es weiteren Redebedarf zum Änderungsantrag? – Wenn das nicht der Fall ist, lasse ich darüber abstimmen. Wer gibt seine Zustimmung? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Dafür-Stimmen wurde der Antrag mit Mehrheit abgelehnt.

Ich rufe die Drucksache 5/6211 auf. Herr Abg. Lichdi, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Wir wollen hier den Einsatz von Videoattrappen regeln, auch wenn Herr Staatsminister Martens gemeint hat, das würde nicht in den Regelungsbereich des Datenschutzgesetzes fallen. Wir lassen uns eben nicht von formalen Kriterien, sondern vom Schutz der Bürgerrechte leiten. Deswegen ist es für uns ein wichtiges Thema, und ich denke – das ist auch die Sedes materiae, Herr Staatsminister –, dass es hier geregelt werden müsste. Wir wollen, dass der Einsatz von Videoattrappen nur unter den Voraussetzungen möglich ist, unter denen auch die Videoüberwachung selbst zulässig ist; denn es kann nicht sein, dass die Bürgerinnen und Bürger ihr Verhalten dadurch verändern, weil sie denken, sie werden beobachtet. Dass dann natürlich eine Verhaltensänderung eintritt, kann man – glaube ich – nicht mehr bestreiten.

Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag und fordere die Rednerinnen und Redner der Koalition auf, dazu nicht nur formal, sondern vielleicht möglicherweise auch inhaltlich Stellung zu nehmen.

(Beifall bei den GRÜNEN – Christian Piwarz, CDU: Das steht Ihnen gar nicht zu!)

Herr Hartmann, bitte.

(Miro Jennerjahn, GRÜNE: Jetzt kommt Inhalt!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDUFraktion wird genau wie die Koalition in Summe diesen Antrag ablehnen. Beim Datenschutzgesetz geht es um den

Schutz personenbezogener Daten. Das betrifft aber keine Videoattrappen, weil es dabei keine zu schützenden Daten gibt. Insofern lehnen wir diesen Antrag ab.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Frau Abg. Bonk, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bedanke mich beim Redner der Koalition für den inhaltlichen Redebeitrag, der aber doch darauf verweist, dass der Ausgangspunkt zur Regelung von Videoattrappen und auch des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung nicht bekannt gewesen ist. Gerade im Volkszählungsurteil hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, dass die beeinträchtigende Wirkung von Überwachungsmaßnahmen und -technik unabhängig davon gegeben ist, ob aufgezeichnet wird oder nicht, weil man von einer verhaltenseinschränkenden Wirkung ausgehen kann, wenn es eine Kamera gibt, und zwar unabhängig davon, ob tatsächlich gefilmt wird oder man nur den Eindruck hat, dass gefilmt wird. In Wirklichkeit ist also genau das die Herangehensweise bei der Formulierung eines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und des sehr eingeschränkten Rechts auf Einsatz von Kameraattrappen.

Zugleich gibt mir das Gelegenheit, unsere Unterstützung des Änderungsantrages noch einmal zu betonen.

Vielen Dank.

Herr Abg. Bandmann, bitte.

Da der Fraktionsvorsitzende von Frau Kollegin Bonk heute einen Gewaltverzicht der Linken angekündigt hat, kann man durchaus konstatieren, dass es offensichtlich doch verhaltensändernde Maßnahmen sind, die Frau Bonk hier in Erwägung zieht. Es wird sich in Zukunft zeigen, ob wir die Videoattrappen durch echte Videoüberwachung ersetzen müssen.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU – Zuruf der Abg. Julia Bonk, DIE LINKE – Interne Wortwechsel zwischen Abgeordneten der CDU und der LINKEN)

Meine Damen und Herren! Ich möchte gern über den Antrag abstimmen lassen.

Ich lasse jetzt über die Drucksache 5/6211 abstimmen. Wer möchte seine Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und einer ganzen Reihe von Stimmen dafür ist auch dieser Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden.

Ich komme nun zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses.

Wir beginnen mit der Überschrift. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist dennoch der Überschrift zugestimmt worden.

Ich rufe Artikel 1 auf. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Auch hier gleiches Abstimmungsverhalten. Bei Stimmenthaltungen und einer Reihe von Stimmen dagegen wurde Artikel 1 mit Mehrheit zugestimmt.

Ich rufe Artikel 2 auf. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Auch hier wieder gleiches Abstimmungsverhalten. Damit wurde Artikel 2 mit Mehrheit zugestimmt.

Ich rufe Artikel 3 auf. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? –Stimmenthaltungen? – Auch hier wurde bei Stimmenthaltungen und einer ganzen Reihe von Stimmen dagegen dem Artikel 3 mit Mehrheit zugestimmt.

Ich lasse nun über das gesamte Gesetz abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Die Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Stimmenthaltungen und einer Reihe von Stimmen dagegen wurde dem Gesetz dennoch mit Mehrheit zugestimmt.

Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 4

Regierungserklärung zum europapolitischen Konzept der Staatsregierung und dessen Umsetzung in den Jahren 2011 bis 2014

Drucksache 5/5656, Antrag der Fraktion DIE LINKE, mit Stellungnahme der Staatsregierung

Es geht in die 1. Runde. Es beginnt die einreichende Fraktion DIE LINKE. Danach folgen CDU, SPD, FDP, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn sie das wünscht. Herr Abg. Kosel, bitte.