Protocol of the Session on June 29, 2011

Frau Kliese, nehmen Sie es mir bitte nicht übel, aber Ihre beiden Anträge, die Drucksache 5/6212 und Drucksache 5/6213, sind meiner Meinung nach Schaufensteranträge, die hier kommunizieren sollen, dass Sie auch darüber nachgedacht haben, um den LINKEN-Gesetzentwurf etwas aufzubessern; sie sollen zeigen, dass die SPD dort auch mitgeredet hat. Dem ist mitnichten so.

Wir wollen ein Gesetz, das schlank ist und das das Gaststättenwesen beschreibt. Es geht nicht darum, irgendwelche baulichen Aspekte zu kommunizieren. Das Gaststättengesetz soll nicht mit Dingen belastet werden, die mit der Thematik nichts zu tun haben.

(Beifall bei der CDU – Klaus Tischendorf, DIE LINKE: „Belastet“ – das ist gut!)

Herr Abg. Wehner, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Heidan, es wäre schön, wenn man die Realität zur Kenntnis nähme. Ich würde Sie gern einladen, mit mir eine Tour durch die gastronomische Landschaft im Freistaat Sachsen zu machen.

(Beifall bei den LINKEN und der SPD – Alexander Krauß, CDU: Wer bezahlt?)

Dann mache ich Sie verantwortlich, wenn ich irgendwo nicht hineinkomme. Es ist bedauerlich, dass gerade sehr viele neue gastronomische Einrichtungen nicht barrierefrei sind; dort komme beispielsweise ich nicht hinein. Probleme haben aber nicht nur die Rollstuhlfahrer. An die blinden und die gehörlosen Menschen wird ebenso wenig gedacht wie an Eltern mit kleinen Kindern und an alte, mobilitätseingeschränkte Menschen. Wir sollten jede Chance nutzen, auch bei der Verabschiedung spezieller Rechtsvorschriften an alle Menschen zu denken. Das ist die einfache Bitte. Insofern können Sie dem Antrag nur zustimmen.

(Beifall bei den LINKEN, der SPD und des Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE)

Wir kommen zur Abstimmung über den soeben eingebrachten Änderungsantrag. Wer möchte diesem die Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen, bitte! – Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Stimmenthaltungen und einer Reihe von Stimmen dafür ist der Änderungsantrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.

Herr Günther, bitte.

Ich möchte mein Abstimmungsverhalten erklären. Ich habe den Änderungsantrag abgelehnt, weil ich der Mehrbelastung der Gastronomen nicht zustimme. Da ich aber das Problem durchaus kenne, möchte ich alle Gastronomen aufrufen, im eigenen Interesse, im Interesse ihrer Gastwirtschaften behindertengerecht einzurichten und barrierefrei zu gestalten. Das ist am Ende ein Umsatzbringer.

Danke schön.

Gibt es weiteren Erklärungsbedarf zum Abstimmungsverhalten? – Bitte, Herr Tischendorf.

Danke, Frau Präsidentin! – Ich habe dem Änderungsantrag zugestimmt, weil es meine Erfahrung seit vielen Jahren ist, dass Absichten und Wünsche, die man äußert, wenig wert sind. Wenn man etwas erreichen will, dann muss man es in das Gesetz

schreiben. Das war der entscheidende Grund, dem Antrag der SPD-Fraktion zuzustimmen.

Wir kommen zum zweiten Änderungsantrag, dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/6215. Ich bitte um Einbringung. Herr Abg. Stange, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vorweg eine Erklärung: Ich habe ebenfalls dem Antrag der SPDFraktion zugestimmt. Wir kennen die „großen Würfe“ der Koalition – ich erinnere an die Gleichstellung von Lebenspartnern – und wissen, dass das nichts wird, zumindest nicht in dieser Legislaturperiode. Deshalb muss man im Fachgesetz etwas verändern.

Unter Ziffer 1 unseres Änderungsantrags haben wir eine Regelung zur Barrierefreiheit eingefügt. An dieser Stelle geht mein herzlicher Dank an den VdK Sachsen. Er hatte sich an alle demokratischen Fraktionen mit der Bitte gewandt, entsprechende gesetzliche Regelungen zu treffen.

Nach unseren Vorstellungen soll bereits bei Anzeige der Betriebsaufnahme vom Gastronomen klargestellt werden, welche Maßnahmen er für die Barrierefreiheit ergriffen hat bzw. wie die Vorgaben eingehalten werden. Schon deshalb ist es geboten, unserem Antrag zuzustimmen. Die anderen von uns angestrebten Neuregelungen kennen Sie bereits: Straußwirtschaften, Verfahren über den einheitlichen Ansprechpartner etc.

In diesem Sinne ist es sinnvoll, diesem Änderungsantrag zuzustimmen. Es geht, wie gesagt, nicht darum, an welchem Antrag wir uns abarbeiten. Schauen Sie auf die Drucksachennummern; dann wissen Sie, was Sie als Parlamentarier zu tun haben!

Danke schön.

(Beifall bei den LINKEN)

Wer möchte sich zu diesem Änderungsantrag äußern? – Niemand. Dann können wir schon zur Abstimmung kommen.

Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/6215 auf. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte! – Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Stimmenthaltungen und einer ganzen Reihe von Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mehrheitlich abgelehnt worden.

Wir kommen zur Abstimmung über das Gesetz.

Ich beginne mit der Überschrift. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte! – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist die Überschrift mehrheitlich abgelehnt worden.

Ich rufe auf Artikel 1 – Gesetz über die Gaststätten im Freistaat Sachsen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte! – Stimmenthaltungen? – Bei

Stimmenthaltungen und einer Reihe von Stimmen dafür ist Artikel 1 dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.

Artikel 2 – Änderung des Sächsischen Nichtraucherschutzgesetzes. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte! – Stimmenthaltungen? – Gleiches Abstimmungsverhalten. Artikel 2 wurde bei Stimmen dafür und Stimmenthaltungen dennoch mehrheitlich abgelehnt.

Ich rufe Artikel 3 auf. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte! – Die Stimmenthaltungen. – Gleiches Abstimmungsverhalten; Artikel 3 ist bei Stimmen dafür und Stimmenthaltungen mit Mehrheit abgelehnt worden.

Damit erübrigt sich die Gesamtabstimmung.

Wir kommen zum Entwurf eines Sächsischen Gesetzes zur Neuordnung des Gaststättenrechts, eingebracht von der CDU- und der FDP-Fraktion. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Drucksache 5/6065.

Wir beginnen wieder mit den Änderungsanträgen. Ich rufe den Änderungsantrag der SPD-Fraktion in der Drucksache 5/6213 auf. Wird Einbringung gewünscht? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Gibt es Diskussionsbedarf zum Änderungsantrag? – Das ist auch nicht der Fall. Dann lasse ich über diesen jetzt abstimmen. Wer gibt ihm die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte! – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und einer Reihe von Stimmen dafür ist der Änderungsantrag mit Mehrheit abgelehnt worden.

Wir kommen zur Abstimmung über das Gesetz.

Ich beginne mit der Überschrift. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte! – Stimmenthaltungen? – Bei einer ganzen Reihe von Stimmenthaltungen ist der Überschrift mit Mehrheit zugestimmt worden.

Ich rufe auf Artikel 1 – Gesetz über die Gaststätten im Freistaat Sachsen. Die Zustimmung, bitte! – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch hierzu gab es wieder viele Stimmenthaltungen. Artikel 1 ist dennoch mit Mehrheit zugestimmt worden.

Ich rufe auf Artikel 2 – Änderung des Sächsischen Nichtraucherschutzgesetzes. Die Zustimmung, bitte! – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Gleiches Abstimmungsverhalten: Bei einer großen Anzahl von Stimmenthaltungen ist Artikel 2 mit Mehrheit zugestimmt worden.

Ich rufe auf Artikel 3 – Inkrafttreten und Außerkrafttreten. Die Zustimmung, bitte! – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Wiederum eine große Anzahl von Stimmenthaltungen. Artikel 3 ist dennoch mit Mehrheit zugestimmt worden.

Ich lasse über das gesamte Gesetz abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Bei einer großen Anzahl von Stimmenthaltungen ist dem Gesetz mit Mehrheit zugestimmt worden.

Meine Damen und Herren! Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann werden wir so verfahren.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 2 und rufe auf

Tagesordnungspunkt 3

2. Lesung des Entwurfs Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Datenschutzgesetzes

Drucksache 5/5296, Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP

Drucksache 5/6063, Beschlussempfehlung des Innenausschusses

Die allgemeine Aussprache beginnt mit der CDUFraktion. Danach folgen die Fraktionen der FDP, der LINKEN, der SPD, der GRÜNEN und der NPD sowie die Staatsregierung, wenn gewünscht.

Ich erteile der CDU-Fraktion das Wort; Herr Abg. Bandmann, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Europäische Gerichtshof hat am 19. März 2010 der Klage der Europäischen Kommission gegen Deutschland wegen der fehlerhaften Umsetzung der Europäischen Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenschutz in deutsches Recht stattgegeben.

Hintergrund der Entscheidung war, dass die Datenschutzbeauftragten der Länder unter staatlicher Aufsicht stünden und damit nicht in voller Unabhängigkeit arbeiten könnten. Der Europäische Gerichtshof geht davon aus, dass die Kontrollstellen ihre Aufgaben in völliger Unabhängigkeit ohne äußere Einflussnahme wahrnehmen müssen. Die Bundesrepublik Deutschland ist nunmehr gehalten, die Maßnahmen zu ergreifen, die sich aus dem Urteil des Gerichtshofes ergeben.

Um es gleich vorwegzunehmen: Wir kommen mit der heutigen Beschlussfassung über den Gesetzentwurf der Koalition dieser Forderung der EU noch rechtzeitig nach. Frau EU-Kommissarin Reding ist der Bitte der Bundesrepublik nachgekommen und hat eine Fristverlängerung bis zum 31. Oktober dieses Jahres gewährt. Die Kommission erwartet bis zu diesem Zeitpunkt den Abschluss der Gesetzgebungsverfahren in den Ländern.