Protocol of the Session on May 25, 2011

Außerdem – jetzt komme ich noch einmal zu Ihnen zurück, Frau Friedel – arbeiten wir an der im Koalitionsvertrag verankerten Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechtsreform, um ein modernes, flexibles und leistungsorientiertes Recht für die Beamten des Freistaates zu schaffen. Inhalt der Reform wird dann auch die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften sein, denn dort gehört das Thema auch hin, meine Damen und Herren. Insofern brauchen Sie von der Linksfraktion und der SPD-Fraktion nicht bei jedem Gesetzentwurf entsprechende Änderungsanträge stellen. Üben Sie sich in Geduld. Nur zur Information: Es war ein Gesetzentwurf der FDP-Fraktion, der zur Folge hat, dass eingetragene Lebenspartnerschaften auf dem Standesamt geschlossen werden können und nicht mehr in den damaligen Regierungspräsidien.

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren! Das war Herr Karabinski für die FDP-Fraktion.

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Abg. Jähnigen. Frau Jähnigen, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir stimmen dem Anliegen dieses Gesetzentwurfes selbstverständlich zu. Wir meinen, die vereinbarten Tariferhöhungen waren angemessen und es ist angemessen, dass Sachsen diese mitmacht, gerade angesichts der zusätzlichen Belastungen durch den Wegfall der Sonderzahlungen für Beamte mit einem geringen Einkommen. So viel vorausgeschickt.

Wir haben bereits im Februar dieses Jahres, als einer der Referentenentwürfe zur Änderung des Beamtenrechtes vorlag, darauf hingewiesen, dass Sachsen verpflichtet – es ist eine Pflichtaufgabe, nicht Ihr politisches Ermessen, liebe Kolleginnen und Kollegen –, die eingetragene Lebenspartnerschaft endlich in allen Gesetzen zu berücksichtigen. Das sind die Bundesrechtslage und auch die europäische Rechtslage. Die entsprechende Umsetzungsfrist der EU-Verordnung war ja bereits Ende 2003 abgelaufen, worauf der Europäische Gerichtshof auch mehrfach in Urteilen hingewiesen hat.

Sie haben – das haben meine Vorredner schon zitiert – behauptet, Sie würden die Angleichung an die Rechtslage, also die Aufnahme der eingetragenen Lebenspartnerschaft für homosexuelle Paare, schrittweise in den Fachgesetzen realisieren. Deswegen wäre ein Artikelgesetz nicht geboten. Wir haben damals bezweifelt, dass das gelingt, und haben dem vorgeschlagenen Artikelgesetz auch zugestimmt. Jetzt wissen wir, dass Ihnen das nicht gelingt. Bis heute haben Sie die Dimension der Aufgabe verkannt. Das wirft erstens einmal ein sehr schlechtes Licht auf Sachsen, denn Sachsen ist inzwischen Schlusslicht bei der Umsetzung der Rechtslage. Es ist für die Betroffenen diskriminierend, in unserem Fall für Beamtinnen und Beamte natürlich auch demotivierend.

Für den Freistaat bedeutet es aber auch einen unnötigen bürokratischen Aufwand. Warum muss der Freistaat diese Prozesse, die er ja doch immer verliert und bezahlen muss, gegen die Betroffenen durch mehrere Instanzen führen? Das alles wäre unnötig, wenn Sie nicht dieses Konzept diskriminierender Staatsbürokratisierung betreiben und auch noch verteidigen würden. Eine Schande! Der Justizminister hat sich gleich ganz verdrückt. Das kann ich menschlich verstehen. Das macht die Sache aber nicht besser.

Lieber Kollege Michel, Ihren Hilferuf an die Opposition, für bessere Qualität der Regierungsgesetze zu sorgen, habe ich gehört. Ich kann ihn angesichts dieser Situation sehr gut verstehen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir werden Ihnen die entsprechenden Vorschläge morgen in Auswertung der Großen Anfrage „Nichtheterosexuelles Leben in Sachsen“ in Sachsen unterbreiten. Ich hoffe, wir kommen dann wirklich in eine Qualitätsdebatte, denn Ihr Vorgehen hat keine Qualität. Wenn Sie so weitermachen, werden Sie die Angleichung an das Bundesrecht bei den

eingetragenen Lebenspartnerschaften bis Ende der Legislaturperiode gar nicht schaffen. Traurig, unnötig, bürokratisch, diskriminierend.

(Beifall bei den GRÜNEN und den LINKEN)

Vielen Dank, Frau Jähnigen. Für die NPD-Fraktion gibt es keine Wortmeldung. Das war dann die erste Runde. Vonseiten der Fraktionen besteht weiterer Redebedarf. Für die CDUFraktion Herr Abg. Hartmann. Herr Hartmann, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, die Debatte zeigt, dass es doch noch einmal notwendig ist, einige kurze Worte zu sagen.

Als Erstes: Es liegen von allen Berufsverbänden, auch vom Beamtenbund, positive Stellungnahmen zum Gesetzentwurf vor. Das ist insoweit folgerichtig, als diese Anpassung – das hat Herr Michel deutlich gemacht – aus unserer Sicht notwendig und geboten ist. Trotzdem ist sie nicht selbstverständlich. Da kommt nicht zum Ausdruck, dass eine besondere Dankbarkeit der sächsischen Beamten an diesen Schritt der Staatsregierung und des Parlaments erwartet wird, sondern es kommt zum Ausdruck, dass eben nicht in allen 16 Bundesländern dieser Schritt der Übernahme des Tarifergebnisses bisher gegangen worden ist und dass wir in Sachsen insoweit sehr schnell und sehr effizient in einem sehr kurzen Verfahren – insoweit verstehe ich ja das Bedauern von Herrn Bartl, dass man ihm die Chance genommen hat, noch einen Entwurf einzubringen, weil die Staatsregierung hier schon gehandelt hat, statt darüber zu sprechen – heute die Übernahme des Tarifergebnisses beschließen können und damit zeitgleich für die Angestellten, auch für die Beamten, diesen Schritt gehen.

Zu der Diskussion zur eingetragenen Lebenspartnerschaft: In der Tat, die Kritik ist nicht unberechtigt.

Der vorliegende Entwurf beschäftigt sich jedoch mit der Übernahme des Tarifergebnisses in zeitlicher und inhaltlicher Höhe. Die Kritik nehme ich gern mit. Wir werden in der Fraktion auch darüber diskutieren, und wir werden den Schritt, der in der Tat bundesrechtlich vorgegeben ist, besprechen und die entsprechende Anpassung vornehmen müssen. Das ist ganz klar.

Herr Hartmann, Sie gestatten eine Zwischenfrage?

Ja, bitte, Frau Friedel.

Frau Friedel, bitte.

Vielen Dank. – Sowohl die Vertreter der CDU-Fraktion als auch die der FDP-Fraktion sagten beim letzten Mal, als wir Gelegenheit hatten, über das Thema Angleichung zu sprechen, dass man im Rahmen der einzelnen Gesetze, wenn sie ins Plenum kommen, jeweils eine solche Ergänzung vornehmen wolle.

Offenbar hat es hier sowohl bei der CDU-Fraktion als auch bei der FDP-Fraktion einen Sinneswandel gegeben.

Frage!

Können Sie mir ganz kurz erklären, worauf der beruht?

(Zuruf des Abg. Klaus Tischendorf, DIE LINKE)

Das kann ich Ihnen derzeit nicht erklären. Wir haben uns dazu positioniert, und diese Diskussion werden wir auch entsprechend führen. Aber heute geht es erst einmal um die Übernahme des Tarifergebnisses. Ich glaube, dass die von Ihnen jetzt geführte Diskussion und die Anregungen – ich habe es Ihnen gerade gesagt –, die wir in der Tat aufnehmen müssen, nicht dazu führen können, sollen und dürfen, dass diesem Gesetzentwurf die Zustimmung in diesem Haus versagt bleibt.

Ein letztes Wort zu Ihnen, Frau Friedel, sei mir noch gestattet: Ich habe Verständnis, dass Sie die Position der SPD immer wieder in die Diskussion hineintragen, aber ich glaube, heute geht es um die Besoldungsanpassung und nicht um die Dienstrechtsreform oder um die Behördenstandorte. Diese Diskussion führe ich gern mit Ihnen auch an dieser Stelle zu einem späteren Zeitpunkt. Ich bitte Sie insoweit um Zustimmung zu diesem Entwurf. Er ist richtig, er ist folgerichtig, und er ist eben nicht selbstverständlich.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Hartmann. – Meine Damen und Herren! Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Ich frage die Staatsregierung: Wird das Wort gewünscht? – Herr Staatsminister Prof. Unland, bitte; Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Staatsregierung schlägt Ihnen mit diesem Gesetzentwurf vor, das Tarifergebnis für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder – wir haben das ja am 10 März dieses Jahres abgeschlossen – kurzfristig auf die Beamten, Richter und – das möchte ich betonen – die Versorgungsempfänger des Freistaates Sachsen zu übertragen. Wir wollen damit eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung umsetzen. Sie soll verhindern, dass die Gehaltsentwicklung von Beamten und Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes auseinandergeht.

Die einzelnen Details der Erhöhung der Besoldung wurden bereits öffentlich angesprochen und diskutiert. Lassen Sie mich noch auf einige weitere Aspekte eingehen.

Zunächst zur Einmalzahlung: Die Einmalzahlung stellt vor allem einen sozialen Ausgleich dar. Statt einer zusätzlichen prozentualen Erhöhung wurde derselbe Betrag der

Einmalzahlung für alle Besoldungsgruppen gewählt. Dies bedeutet eine Besserstellung der unteren Besoldungsgruppen. Mit der Einmalzahlung auch an Beamte, Richter und Anwärter in Elternzeit setzen wir zugleich ein familienpolitisches Signal.

Die Staatsregierung hat die Auszahlung der Einmalzahlung bereits zum Zahltag Juni 2011 sowie der erhöhten Bezüge zum Zahltag Juli 2011 veranlasst. Dies geschieht natürlich unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens dieses Gesetzes, was heute passieren kann. Die Erhöhung wird somit für Beschäftigte und Beamte zeitgleich ausbezahlt.

Mit diesem Gesetzentwurf bringen wir die soziale Komponente und den Leistungsgedanken in Einklang. Sachsen macht zugleich Gebrauch von den durch die Föderalismusreform gewonnenen Gesetzgebungskompetenzen; denn die Beamten und Richter im Freistaat haben einen großen Anteil an der hervorragenden Positionierung von Sachsen im Ländervergleich. Ein leistungsfähiger öffentlicher Dienst erfordert aber auch eine angemessene Bezahlung. Dies gilt für Beschäftigte sowie für Beamte und Richter gleichermaßen.

Die mit der Übertragung des Tarifergebnisses verbundenen Kosten – im Jahr 2011 sind das 23,5 Millionen Euro und im Jahr 2012 44,8 Millionen Euro – können durch die im aktuellen Doppelhaushalt veranschlagten Personalmittel und einen sparsamen und verantwortungsvollen Haushaltsvollzug gedeckt werden. Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht, sodass wir zur Abstimmung kommen können.

Aufgerufen ist das Siebente Gesetz zur Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes, Gesetzentwurf der Staatsregierung in der Drucksache 5/5449. Abgestimmt wird auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 5/5755.

Meine Damen und Herren! Bevor wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf kommen, stimmen wir ab über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 5/5898. Ich habe richtig verstanden, Frau Friedel, dass er bereits eingebracht ist?

(Sabine Friedel, SPD, nickt.)

Jetzt möchte ich keinen Fehler machen, Herr Hartmann: War Ihre Bitte, jetzt den Antrag zu beraten?

(Christian Hartmann, CDU: Nein!)

Gut, dann habe ich das falsch verstanden.

Ich lasse über den Änderungsantrag abstimmen. Ich bitte um die Dafür-Stimmen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei zahlreichen Stimmen dafür ist diesem Antrag nicht entsprochen worden.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Zunächst zur Überschrift. Ich bitte um die DafürStimmen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen ist der Überschrift mit großer Mehrheit zugestimmt worden.

Wir kommen zur Abstimmung über Artikel 1. Ich bitte um die Dafür-Stimmen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen ist dem Artikel 1 zugestimmt worden.