Ich darf daran erinnern: Wir hatten dann die Situation, dass am Dienstag vor der Plenarsitzung bekannt wurde, dass sich das Kabinett bereits mit dem Gesetzentwurf befasst hat, und wir haben – so wie wir immer sachlich und objektiv arbeiten –
dann erklärt, wir ziehen den Antrag zurück, da die Staatsregierung dankenswerterweise unsere Intention schon aufgegriffen hatte, bevor der Landtag abgestimmt hat.
Das Positive an der ganzen Sache ist also der Gesetzentwurf, der jetzt letzten Endes vorliegt. Das würdigen wir, und wir sagen ausdrücklich: Sie haben bemerkenswert schnell gehandelt, und Kollege Michel hat auch das Recht zu erwähnen, dass nicht alle Länder es genauso schnell getan haben.
Der Gesetzentwurf hat allerdings auch vom Inhalt und vom Beratungsverlauf her deutliche Schattenseiten. Da ist zum einen der Umstand, dass der vorliegende Gesetzentwurf entgegen allen Zusicherungen der Koalition wiederum keine Regelung beinhaltet, die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern sowie sonstigen Besoldungsberechtigten, die in eingetragenen Lebenspartnerschaften leben, Anspruchsgleichheit im Verhältnis zu Verheirateten gewährleistet. Es geht um das Besoldungsrecht.
Wir dürfen daran erinnern, dass unsere Fraktion bereits am 22. März 2010 einen Gesetzentwurf „Gesetz zur Anpassung des sächsischen Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsrecht des Bundes“ eingebracht hatte, der in Artikel 4 ausdrücklich entsprechende Anpassungsregelungen nach § 17 des Sächsischen Besoldungsgesetzes vorgesehen hat.
Wörtlich lautete der Vorschlag: „Für Ansprüche nach diesem Gesetz und der auf seiner Grundlage erlassenen Verordnung sowie nach den gemäß Abs. 1 und 2 fortgeltenden bundesrechtlichen Vorschriften gelten als Eheschließung auch die Begründung einer Lebenspartnerschaft, als Ehe auch eine Lebenspartnerschaft, als Auflösung einer Ehe auch die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft, als Ehegatte auch ein Lebenspartner, als geschiedener Ehegatte auch ein früherer Lebenspartner, als Witwe oder Witwer auch ein hinterbliebener Lebenspartner.“ Also eindeutig eine Vorschrift, die die Gleichstellung ins Besoldungsrecht übernehmen sollte.
Dem Gesetzentwurf war, nebenbei bemerkt, auch ein Antrag der Fraktion mit ganz früher Drucksachennummer des 5. Sächsischen Landtages, Nr. 5/49, vorausgegangen, der bereits auf diese Frage der Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften durch Anpassung im Landesrecht abstellte.
Das alles hatte Bezug zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahre 2009, in dem diese Materie ausdrücklich den Ländern aufgegeben war: schnellstens die Gleichstellung herzustellen. In der damaligen Sitzung des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses wurde unser Gesetzentwurf mit 7 : 12 : 0 Stimmen abgelehnt und in dem Bericht zu dieser Drucksache 5/2557 vom 12. Mai 2010 ist Folgendes zu lesen: „Der Sprecher der CDU-Fraktion vertrat die Meinung, dass das Anliegen, die Rechtsmaterie zu klären, nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes 2009 unstrittig sei. Welcher Weg das Ziel erreiche, sei Gegenstand der Anhörung gewesen. Der Spielraum lasse zu, das Anliegen in einem Gesetz oder im jeweiligen Fachgesetz zu regeln.“ – Mit dem „einen Gesetz“ war unseres gemeint. „Die Koalition sei der Meinung, dass man dies in den jeweiligen Fachgesetzen regeln will. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts könne man die Frist nicht ins Unermessliche ausdehnen. Man sei sich im Klaren, dass Handlungsbedarf bestehe.“
Es wäre übrigens eine der leichtesten Übungen gewesen, einfach diesen Gesetzestextentwurf in das Besoldungsgesetz zu übernehmen, um die Gleichstellung tatsächlich hinzubekommen. Die SPD-Fraktion stellte im Rahmen der Behandlung dieses Gesetzentwurfs in demselben Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss einen Änderungsantrag, der wiederum auf die Reichweite der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aufmerksam macht. Inzwischen gibt es weitere Entscheidungen, die immer dem Land, das verklagt worden ist, viel Geld gekostet haben, weil der Kläger logischerweise seine Kosten geltend gemacht hat. Auch dieser Änderungsantrag der SPD-Fraktion ist abgelehnt worden.
Man liest in der Beschlussempfehlung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf von derselben Koalition Folgendes: „Von den Vertretern der CDU-Fraktion und der FDPFraktion wurde der Änderungsantrag unter Hinweis auf die für das Jahr 2013 geplante Dienstrechtsreform abgelehnt.“
Dazu fällt mir die Szene mit Professor Crey alias „Bömmel“ aus der „Feuerzangenbowle“ ein: „Ba, wat habt ihr doch für e’ne fiese Charakter!“ Dieselbe Nummer!
Im vorigen Jahr erklärten Sie, unseren Gesetzentwurf deshalb abzulehnen, weil Sie es im Fachgesetz regeln wollten. Deshalb solle es kein Gesetz geben, dass die Neuregelung generell, über verschiedene Artikel, in die Landesgesetze einbaue. Dann kommt das Fachgesetz; Sie aber haben die Regelung nicht drin. Dann bringt die SPDFraktion einen Änderungsantrag ein, und plötzlich ist vergessen, dass Sie vor einem Jahr gesagt haben, wir hätten nicht mehr unermesslich Zeit. Jetzt ist vom Jahr 2013 die Rede!
Sie von der Koalition gehen mit dieser Regelung sehenden Auges das Risiko ein, dass wir eine Normenkontrollklage im Sinne einer negativen Feststellungsklage einreichen, weil Sie erneut eine vom Bundesverfassungsgericht aufgegebene Regelungsmaterie nicht geregelt haben. Das Verhalten der Koalition hat offensichtlich ideologische Gründe. Sie können nicht springen, das heißt nicht endlich das tun, was das Verfassungsgericht vorgibt, nämlich die eingetragenen Partnerschaften gleichzustellen. Das ist Ihr Problem.
Ich nenne einen weiteren Grund, weshalb man dem Gesetzentwurf nicht zustimmen kann. Es gibt ein Schreiben des Verbandes der sächsischen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter an den Staatsminister der Finanzen vom 05.05.2011. Ich gehe davon aus, dass es an alle Fraktionen gegangen ist, da es an die Vorsitzenden gesandt wurde; angehängt war besagtes Schreiben. Der Vorsitzende des Verbandes der sächsischen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter – das sind diejenigen, die dann Klagen in dieser Sache bearbeiten – moniert zunächst, dass § 128 des Sächsischen Beamtengesetzes nicht beachtet worden sei, weil die Anhörungsrechte des Verbandes verletzt worden seien. Sie, die Staatsregierung
bzw. die Koalition, haben ihn zu der Sache nicht angehört, obwohl Sie nach § 128 dazu verpflichtet sind. Darüber geht er noch hinweg.
Er sagt aber weiter: „Leider wird der Gesetzentwurf seinem Anspruch nicht gerecht. Die vorgesehene Erhöhung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge bleibt hinter der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse zurück. Diese sind durch deutlich steigende Steuereinnahmen, aber auch durch steigende Inflationsraten gekennzeichnet. Preissteigerungen durch die Inflation betreffen die Bezügeempfänger unmittelbar. Zusätzlich werden sie durch den Wegfall des sogenannten ‚Weihnachtsgeldes’ bereits ein Sonderopfer erbringen müssen, das durch die mit dem Gesetzentwurf beabsichtigte Erhöhung der Bezüge nicht ausgeglichen wird. Unter dem Strich werden die Bezügeempfänger spätestens am Jahresende feststellen, dass sie abermals eine Absenkung ihres Einkommens erfahren haben. Es bedarf keiner prophetischen Gaben, um einzuschätzen, dass die im aktiven Dienst stehenden Bezügeempfänger ihr dienstliches Verhalten darauf einstellen könnten.“
Es folgt in der Stellungnahme der kecke Hinweis der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter, dass es doch sachgerecht gewesen wäre, im Besoldungsgesetz eine Regelung vorzusehen wie in § 6 Abs. 2 Sätze 7 bis 9 für die Abgeordneten, wonach die Anpassung in Bezug auf die Besoldung nach dem Preisindex der Lebenshaltungskosten in privaten Haushalten erfolgt. Lesart: Was den Abgeordneten des Sächsischen Landtages recht ist, kann für die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter nur billig sein. Das enthält eine gewisse Denklogik und kann nicht als abwegig zurückgewiesen werden.
Herr Kollege Michel, das Siebente Änderungsgesetz – bei allem, was es an Positivem enthält – ist mitnichten der große Wurf. Immerhin führt es – das sei nochmals gesagt – zur Gleichstellung im Unrecht. Wenn die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes momentan mit ihrer Tariferhöhung keinen Ausgleich erhalten, erhalten ihn auch die Beamten nicht. Insofern wird sich das Abstimmungsverhalten meiner Fraktion zwischen Ablehnung und Enthaltung bewegen. Wir meinen schon, dass es sich noch ein wenig in Richtung Zustimmung oder zumindest durchgängiger Enthaltung verlagern könnte, wenn sich die Koalition bei dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion bewegen würde.
Herr Präsident, vielen Dank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich zunächst bei Herrn Bartl dafür bedanken, dass er unseren Änderungs
Herr Kollege Michel, Sie haben in Ihrer recht kurzen Rede gesagt, es sei keine Selbstverständlichkeit, dass dieser Gesetzentwurf hier eingebracht werde. Das halte ich, offen gestanden, für bemerkenswert; denn natürlich sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass eine Vereinbarung, auf die sich die Tarifpartner für die Angestellten einigen, auch für den Bereich der Beamten übernommen wird. Alles andere wäre doch geradezu merkwürdig. Ich verstehe nicht, warum Sie behaupten, das sei keine Selbstverständlichkeit.
Ein bisschen kann ich es mir aber doch erklären. Im Vergleich zu dem, was Sie bisher für die Beamten im Freistaat Sachsen getan haben, nimmt es sich doch ungewöhnlich aus, dass Sie auf einmal versuchen, etwas Positives zu tun. Ich erinnere an die Streichung der Sonderzahlungen; Sie selbst haben es angesprochen. Das war ein ganz schön kalter Schlag ins Gesicht der Beamtinnen und Beamten, die hier im Freistaat Sachsen ihren Dienst tun. Ich erinnere an das Thema Stellenabbau, das übrigens noch lange nicht durch ist. Viele derer, die hier beschäftigt sind, spüren am eigenen Leib, wie schwer es wird, wie sich die Arbeit immer mehr verdichtet, wie unglaublich höher die Belastungen werden, denen man ausgesetzt ist. Dabei sind wir mit dem Stellenabbau am Anfang, noch lange nicht am Ende. Insgesamt will der Ministerpräsident 17 000 Stellen streichen.
Sie machen es den Angestellten und den Beamten auch beim Thema Behördenstandorte nicht leicht. Uns im Petitionsausschuss liegen mittlerweile zahlreiche Beschwerden und Sorgen von Beschäftigten des Freistaates Sachsen vor, die natürlich kein Verständnis dafür haben, dass ihre Behörde in einen anderen Ort verlagert wird, und bei denen man auch kein Verständnis wecken kann, wenn die Situation so bleibt, wie sie ist. Es gibt nämlich keinerlei sachliche Begründung für die eine oder andere Behördenstandortentscheidung. Die einzige Begründung scheint oft darin zu bestehen, welcher CDU-Abgeordnete gerade den Wahlkreis innehat, in dem eine Behörde angesiedelt ist bzw. geschlossen werden soll.
Bald werden Sie mit der nächsten Belastung für die Beamten kommen, der Erhöhung der Pensionsaltersgrenze. Das, was Sie insoweit an Erleichterungen für Vollzugsbeamte vorsehen, ist eher ein kleiner Scherz. Die einzige Erleichterung, die es geben soll, betrifft Beamte, die 20 Jahre oder länger in einem Sondereinsatzkommando tätig sind. Die dürfen dann ein wenig eher in Pension gehen. Sie wissen genau – das steht auch so im Gesetzentwurf –, dass von dieser „Erleichterung“ nur ein winziger Teil betroffen ist. All die Vollzugsbeamten, die jahrelang Schichtdienst leisten – sei es als Polizist auf der Straße, sei es als Justizvollzugsbeamter in einer unserer JVAs – werden von dieser Erleichterung überhaupt nichts spüren.
In diesem Umfeld – Streichung von Sonderzahlungen, Stellenabbau, Behördenroulette, Erhöhung der Pensions
altersgrenze – ist es tatsächlich keine Selbstverständlichkeit – da haben Sie recht –, dass die Staatsregierung auf einmal etwas ganz Vernünftiges tut und den Abschluss auf die Beamten übertragen will.
Auch die Schnelligkeit und die Diskussionslosigkeit, in der das über die Bühne ging, hat uns etwas überrascht. Wir würden dem Gesetzentwurf gern zustimmen, wenn Sie so freundlich wären – damit bin ich bei dem, was Herr Kollege Bartl schon dargelegt hat –, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Ich bringe ihn hier gleich mit ein; dann sparen wir Zeit.
Herr Bartl hat den Großteil schon vorgetragen. Es geht darum, dass wir mit dem Besoldungsgesetz auch die Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe erreichen wollen.
Herr Bartl hat aus dem Ausschussbericht zitiert, in dem der CDU-Sprecher darauf verwiesen hat, dass man nicht in einem Gesetz, sondern immer im jeweiligen Einzelgesetz diese Änderungen machen will. Ich zitiere auch noch einmal aus der Plenardebatte. Dort war es der Kollege Karabinski, der uns darauf hinwies, indem er sagte, wir erkennen die Notwendigkeit an, aber nicht die Dringlichkeit. Das war damals. Ich glaube, die Dringlichkeit ist jetzt angesichts der sich sehr mehrenden Urteile immer offensichtlicher.
Sie sagten weiter, Herr Karabinski, wir werden diese Anpassung nicht hoppla hopp in einem Artikelgesetz machen, sondern im Rahmen der Novellierung der jeweiligen Gesetze. Heute passen wir das Besoldungsgesetz an und ich bitte Sie herzlich, unserem Änderungsantrag, der nur Ihr Anliegen aufnimmt, die Zustimmung zu gewähren. Wenn Sie nicht dazu bereit sind, dann bitte ich Sie, noch einmal kurz zu erklären, warum Sie nicht dazu bereit sind.
Herr Karabinski, Sie haben in der letzten Plenardebatte dazu den schönen Satz gesagt: Frau Friedel, die Antwort ist ganz einfach, wir wollen das nicht. Da haben Ihre Kollegen in der Fraktion etwas verwundert geschaut, weil sich die FDP immer für die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften ausgesprochen hat. Vielleicht haben Sie sich einmal ausgesprochen und können heute etwas anderes verkünden. Ich bin sehr gespannt auf die Reaktion, aber Sie haben ja gleich das Wort.
erst einmal das Zitat zu vervollständigen, denn wie die eine oder andere Zeitung machen Sie es auch, indem Sie die Sätze nicht komplett wiedergeben: „Wir wollen das nicht, so wie Sie. Wir wollen es anders.“ Wie wir es wollten, das haben wir Ihnen ja gesagt: nicht hoppla hopp, sondern dann, wenn die Zeit dafür reif ist.
Zurück zum Thema, meine Damen und Herren. Ich will es ganz kurz machen. Meine Fraktion wird dem vorliegenden Gesetzentwurf der Staatsregierung zustimmen.
Meine Fraktion wird dem vorliegenden Gesetzentwurf der Staatsregierung selbstverständlich zustimmen und damit auch der Übertragung der Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder vom 10. März 2011 auf die Beamten und Richter im Freistaat Sachsen. Es wird zunächst eine Einmalzahlung von 360 Euro geben, zudem eine lineare Erhöhung der Besoldung um 1,5 % ab April 2011 und ab dem 1. Januar 2012 eine weitere lineare Erhöhung von 1,9 %. Das ist eine Anerkennung des Freistaates Sachsen an seine treuesten Mitarbeiter, nämlich an seine Beamten. Wohlgemerkt – das hat Herr Michel schon gesagt –, auch wenn die finanziell schwierigen Zeiten der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise bei Weitem noch nicht überwunden sind.
Ich möchte aber gleichzeitig noch einen Ausblick geben, denn der Gesetzentwurf zur schrittweisen Anhebung der Altersgrenzen der Beamten auf das für Arbeitnehmer geltende Renteneintrittsalter von 67 Jahren liegt Ihnen ja bereits vor. Sie kennen das schon. Aber – das ist auch kurz angerissen worden – ich setze mich dafür ein, dass Beamte im Polizeivollzugsdienst vorzeitig mit moderaten Abschlägen schon früher in den Ruhestand gehen können.