und diese auch dank dem Kulturraumgesetz fortzuführen. Für uns, meine sehr geehrten Damen und Herren, bedeutet das nämlich Freiheit in Verantwortung und nicht Freiheit von Verantwortung.
Seitdem ich diesem Hohen Haus angehöre – das sind nunmehr bereits elfeinhalb Jahre – diskutieren wir darüber, in welcher Form die Trägerschaft der Landesbühnen zukünftig organisiert werden soll und wie dabei die Sitzgemeinde und der Landkreis in die Verantwortung einbezogen werden können. Einige von Ihnen, meine Damen und Herren, scheinen da ein klein wenig unter Gedächtnisverlust zu leiden. Der Haushaltsvermerk im Haushaltsplan des SMWK für die Jahre 2009 und 2010 enthält dazu bereits folgende Formulierung. Ich zitiere:
„Seite 165, 60 – Zuweisungen an die Kulturräume. Die Ausgabebefugnis erhöht sich um die Ist-Einnahme bei 12 05/119 40. Die Titel der Titelgruppe sind gegenseitig deckungsfähig und übertragbar. Die Kulturräume und Kommunen, insbesondere die Sitzgemeinde Radebeul, sollen in Zukunft am Zuschuss für die Landesbühnen Sachsen beteiligt werden. Entsprechend hat die Staatsregierung vertragliche Regelungen zur Mitfinanzierung/Beteiligung der Kulturräume und insbesondere der Sitzgemeinde anzustreben.“
Es ist mir also völlig rätselhaft, wie Sie sich hier hinstellen und sagen können, das sei jetzt ein Schuss aus der
Meine Fraktionskollegin Aline Fiedler und auch Nico Tippelt von der FDP-Fraktion, unserem Koalitionspartner, haben bereits zum Stand der Dinge das Wesentliche vorgetragen.
Vielen Dank, Herr Clemen. – Sie haben gerade von Verantwortung gesprochen. Ich möchte gern von Ihnen wissen, ob Sie es denn auch für verantwortungsvoll halten, jetzt mit der Brechstange über den Doppelhaushalt bis 2012 – rund 3,2 Millionen Euro Steuergelder, die dafür vorgesehen sind – 20 bis 30 Musikerarbeitsplätze abzuwickeln, oder ob das nicht doch wenig mit Verantwortung zu tun hat.
Hier steht jemand, der über 10 Jahre auf 20 % seines Gehalts verzichtet hat, indem er nämlich in die 112 Planstellen, die damals beim Rundfunksinfonieorchester in Leipzig vorhanden waren, die Kollegen des Großen Rundfunkorchesters Leipzig aufgenommen hat. In einer demokratischen Abstimmung ist das beschlossen worden. Aus den 112 Stellen wurden dann zwischenzeitlich 154 Personen. Auch solch ein Modell ist vorstellbar. 72 Stellen bedeuten nicht automatisch 72 Personen, sondern das sind einfach nur die Stellen, die ausfinanziert sind.
Aber, meine Damen und Herren, es liegt auf der Hand: Eine Fusion von Teilen des Landesbühnenorchesters mit der Neuen Elbland Philharmonie wird die beiden Klangkörper zunächst geringfügig belasten, wird jedoch perspektivisch zu einer stabilen Struktur und zu vernünftiger Planungssicherheit führen. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird das zukünftig die künstlerische Qualität des Klangkörpers insgesamt steigern.
Erinnern wir uns – ja, erinnern wir uns –: Nur durch das persönliche Engagement und Eingreifen des damaligen Ministers für Wissenschaft und Kunst, dem heutigen Landtagspräsidenten Dr. Matthias Rößler, konnte in den Jahren 2003 und 2004 mit der Bereitstellung von Haushaltsausgabenresten überhaupt das Überleben der Elbland Philharmonie gesichert werden. Die Elbland Philharmonie stand nämlich schon zweimal kurz vor dem Exitus.
Das, liebe Damen und Herren, sollten wir an dieser Stelle auch nicht vergessen. Künstlerisches Spitzenniveau ist und bleibt ein Hauptanliegen der sächsischen Kulturpolitik –
Durch ständige Existenzbedrohung der Ensembles infolge von Unterfinanzierung würde das allerdings langfristig gefährdet. Deshalb, meine Damen und Herren, müssen wir jetzt die Weichen für eine zukünftige Absicherung der Ensembles stellen. Ich möchte nicht darüber philosophieren, dass es da in den letzten fünf Jahren vor der jetzigen Koalition nicht immer die richtige Weichenstellung gegeben hat und dass manches, was vielleicht hätte geregelt werden müssen, einfach auf die lange Bank geschoben worden ist. Wenn wir Sachsen etwas anpacken, dann machen wir das in der Regel auch richtig, und deswegen müssen wir es jetzt tun, um die Zukunft zu sichern.
Eine Zusammenarbeit des Freistaates mit der Sitzgemeinde und dem Landkreis wurde, wie bereits erwähnt, seit Langem angemahnt. Ich erinnere mich persönlich an Diskussionen – es gab auch andere Konstellationen, Verschmelzung Landesbühnen und Theater Freiberg –, bei denen wir sehr lange und intensiv darüber diskutiert haben, wie wir diese beiden Strukturen langfristig absichern können. Es ist also nichts Neues.
Herr Clemen, Sie haben an die Verantwortung der vorhergehenden Koalitionsregierung aus CDU und SPD erinnert. Dann möchte ich aber schon fragen: Ist Ihnen bekannt, dass es trotz der Verhandlungen der damaligen Kunstministerin Frau Dr. Stange aufgrund der Ablehnung Ihres CDU-Landrates, Herrn Steinbach, nicht gelungen ist, den Landkreis in die Finanzierung der Landesbühnen Sachsen einzubeziehen?
Frau Klinger, es gab verschiedene Ursachen dafür, dass das nicht gelungen ist. Der Landrat war nicht der Landrat in Freiberg. Soweit ich mich entsinnen kann, Frau Dr. Stange, liefen die Verhandlungen vor allem auf der Ebene Landesbühnen und Freiberg. Dort sind die Dinge an völlig anderen Fragen gescheitert. Aber diese jetzt auszuführen würde meine Redezeit bei Weitem überfordern. Deswegen will ich es an dieser Stelle dabei belassen: Es gab ein Gutachten. Es gab
jemanden, der gesagt hat, das Gutachten würde sich nicht auf ganz Sachsen beziehen, sondern nur auf einen Teil des Freistaates Sachsen, es solle nur ein Teilbereich betrachtet werden. Damit ist das Ding irgendwann in der Schublade verschwunden und dort ruht es, so viel ich weiß, heute noch.
Eine Zusammenarbeit des Freistaates mit der Sitzgemeinde und dem Landkreis wurde, wie bereits erwähnt, seit Langem angemahnt. Das Sächsische Kulturraumgesetz lässt diese Vorgehensweise eindeutig zu. Im Gegenteil, es erfordert diese geradezu. Wenn Sie einmal den NaumannBericht lesen, der Anfang der Neunzigerjahre vorgelegt worden ist, werden Sie feststellen, wie recht ich habe. Deshalb, meine Damen und Herren, greift die Staatsregierung auch keineswegs in den Kompetenzbereich der Kulturräume ein, sie sucht lediglich mit diesen gemeinsam nach zukunftsfähigen Lösungen. Dieses Hohe Haus hat als Haushaltsgesetzgeber hierzu bereits die Weichen gestellt.
Ich wollte jetzt noch aus der einschlägigen Studie von Prof. Blum „Hochkultur auf dem Prüfstand“ zitieren, ich sehe aber gerade, dass meine Redezeit fast abgelaufen ist. Deswegen nur ganz kurz ein Zitat daraus aus dem Teil „Mögliche Wege für eine langfristige Sicherung der Orchesterlandschaft in Ostdeutschland“:
„Gerade Orchester in kleinen Gemeinden werden zukünftig noch stärker zwischen Finanzierungsproblemen der Kommunen und absinkender Nachfrage gefangen sein. Infolge eher sinkender örtlicher Finanzierungsmöglichkeiten könnten sich mehrere Umlandgemeinden zur öffentlichen Kulturfinanzierung zusammenschließen. Eine Kulturraumdefinition unter Einbeziehung vergrößerter Einzugsbereiche erscheint als zweckmäßige Lösung.“ – So Prof. Blum in seinem Gutachten.
Meine Damen und Herren! Genau diesen Weg wollen wir gehen, indem wir örtliches und überörtliches Engagement der Musiklandschaft verbinden und damit eine zukunftsfähige Struktur für Landesbühnen und Elbland Philharmonie schaffen. Dabei haben wir als Koalition die bevölkerungsbedingten fiskalischen und wirtschaftlichen Realitäten im Auge und stellen uns darauf ein. Kurzum: Wir gehen den erfolgreichen Weg als Kulturland weiter.
Meine Damen und Herren! Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen für eine zweite Runde vor. Ich frage trotzdem. Die SPD-Fraktion? – Kann ich nicht erkennen. FDP? – GRÜNE? – Auch nicht. NPD? – Auch nicht.
Dann frage ich die Staatsregierung. Möchte die Staatsregierung das Wort ergreifen? – Frau Staatsministerin Prof. von Schorlemer.
sicher ein Traum für eine Fraktion der Opposition, einer untätigen Staatsregierung gegenüberzustehen. Aber in einem Antrag dazu aufzufordern ist jedoch wenig inspirierend.
Dieser Antrag fordert die Staatsregierung dazu auf, Probleme nicht wahrzunehmen, und er fordert dazu auf, auch keine Lösungen zu suchen. Aber seien Sie gewiss: Die Staatsregierung wird ihrer Verantwortung gerecht werden und eine zukunftsfähige Lösung herbeiführen.
Die Zusammenführung der Aufgaben des Orchesters der Landesbühnen Sachsen und der Neuen Elbland Philharmonie ist im Kontext der Umstrukturierung und der Profilierung der Landesbühnen Sachsen zu betrachten. In diesem Kontext geht es um nicht mehr und nicht weniger als den Erhalt der Landesbühnen Sachsen. Das möchte ich unmissverständlich auch klarstellen.
Gemäß dem Sächsischen Kulturraumgesetz ist die Kulturraumpflege eine kommunale Pflichtaufgabe. Der Freistaat Sachsen nimmt seine Mitverantwortung für regional bedeutsame Einrichtungen und Maßnahmen durch die finanzielle Beteiligung am sächsischen Kulturlastenausgleich wahr.
Die Aufführungen der Landesbühnen Sachsen sind ein wichtiger Bestandteil des kulturellen Angebots in den sogenannten Abstecherkommunen sowie in Radebeul und Rathen. Die Landesbühnen Sachsen leisten daher einen wichtigen, regional bedeutsamen Beitrag zur Erfüllung der kommunalen Pflichtaufgabe Kulturpflege, die bis zum vergangenen Jahr ausschließlich mit Zuschüssen des Freistaates Sachsen finanziert wurde.
Die Staatsregierung erachtet es für wesentlich, dass die Kommunen die Möglichkeit erhalten, Einfluss auf die Aufgabenwahrnehmung der Landesbühnen Sachsen zu nehmen. Daher ist die Überführung in eine beteiligungsfähige Rechtsform unerlässlich. Die Verankerung der Landesbühnen Sachsen in der Theater- und Orchesterlandschaft muss auch vor dem Hintergrund des unbefristeten Kulturraumgesetzes neu bestimmt werden. Das ist für den einen oder anderen eine schmerzhafte Erkenntnis.
Aber sinkende Haushaltsvolumina bei den Kommunen und beim Freistaat einerseits sowie steigende Kosten andererseits können nicht außer Acht gelassen werden.
Der Auftrag der Landesbühnen Sachsen und dessen künstlerische und organisatorische Umsetzung sind daher auf das Angebot der anderen Theater und Orchester in den ländlichen Kulturräumen abzustimmen.
Die Staatsregierung wird im Fachausschuss bis zum 30. Juni 2011 ein Konzept für die Profilierung und Umstrukturierung der Landesbühnen Sachsen vorlegen. Es ist mit der kommunalen Seite zu klären, ob angesichts der Haushaltslage im Gebiet des Kulturraumes Meißen/Sächsische Schweiz-Osterzgebirge weiterhin zwei