Protocol of the Session on March 24, 2011

Ich habe leider keine Nachfrage mehr.

Ich rufe die Frage Nr. 11 auf. Herr Abg. Stange, bitte.

Das Thema lautet „Zusätzliche Mittel für Investitionen im ÖPNV“.

Der Staatsminister hat auf die Frage im Wirtschaftsausschuss zu im Haushaltstitel 07 04 887 07 zusätzlich für 2011 und 2012 bereitgestellten jährlichen circa 10 Millionen Euro und dem Ansinnen aus dem Entschließungsantrag der CDU/FDP-Koalition, diese Mittel zusätzlich für Investitionen in den ÖPNV zur Verfügung zu stellen,

darauf verwiesen, dass die Gelder von den Antragsberechtigten projektbezogen beantragt werden könnten und vom ÖPNV-Beirat bewilligt werden.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Wann ist den kommunalen Gebietskörperschaften bzw. den Aufgabenträgern des ÖPNV die Erhöhung dieser Haushaltsmittel sowie die Vorgehensweise zur Förderung/Projektbewilligung mitgeteilt bzw. erläutert worden, und wie viele Projektanträge mit welchem Förderumfang liegen dem SMWA für den Förderzeitraum 2011 bereits vor? Bitte nach Aufgabenträgern bzw. Verkehrsunternehmen, Maßnahmentatbestand, beantragter Fördersumme aufschlüsseln.

2. In welchem Turnus tritt der ÖPNV-Beirat zusammen, wer ist in ihm vertreten und welche Förderungen hat der ÖPNV-Beirat für die Jahre 2009 und 2010 bewilligt? Bitte aufschlüsseln nach Aufgabenträgern bzw. Verkehrsunternehmen, Maßnahmentatbestand, bewilligter Fördersumme.

Für die Staatsregierung antwortet Herr Minister Morlok; bitte.

Herr Kollege Stange, ich denke, dass hier in der öffentlichen Diskussion einige Verwirrung hinsichtlich dieser 10 Millionen Euro entstanden ist. Ich will versuchen, dies aufzuklären, und beantworte deswegen beide Fragen im Sachzusammenhang.

Ich möchte vorausschicken, dass der ÖPNV-Beirat ein Beratungsgremium ist und er in keinem Fall, auch in der Vergangenheit, deswegen Mittel bewilligt hat, sondern er dient der Beratung der Sächsischen Staatsregierung. Er hat also in den vergangenen Jahren keine Mittel bewilligt und wird auch im laufenden Jahr keine Mittel bewilligen.

Hinsichtlich des Umfangs der zur Verfügung stehenden Mittel kann ich sagen, dass im Entwurf der Staatsregierung für den Staatshaushalt im Jahre 2011 ursprünglich ein Betrag von 6,8 Millionen Euro Landesmittel vorgesehen war. Dieser wurde in der Beratung hier im Landtag auf 16,8 Millionen Euro erhöht, daher die 10 Millionen Euro mehr. Wir fassen im Landesinvestitionsprogramm die verschiedenen Finanztöpfe für ÖPNVInvestitionen zusammen, weil es den aus der Förderung begünstigten Aufgabenträgern letztendlich egal ist, aus welchem Topf das entsprechende Geld kommt – Hauptsache, ihre Maßnahme wird vor Ort gefördert. Also, die Maßnahmen, die aus dem GVFG-Programm kommen, Regionalisierungsmittel, Entflechtungsmittel – es ist auch ein EFRE-Antrag anhängig für das Chemnitzer Modell –, werden zusammengefasst. Das ergibt einen Gesamtbetrag von knapp 90 Millionen Euro, der insgesamt für das Jahr 2011 für entsprechende Maßnahmen zur Verfügung steht.

Bezüglich dieses Gesamtbetrags der verschiedenen Töpfe liegen der Bewilligungsbehörde – das sind die Landesdirektionen – Anträge in einem Gesamtvolumen von 110 Millionen Euro vor. Es wird also deutlich, dass nicht

alle Antragswünsche befriedigt werden können. Es ist eben Aufgabe des ÖPNV-Beirats, mit den Beteiligten in ein Gespräch zu kommen, damit ein Ausgleich hinsichtlich der dringlichen Maßnahmen gefunden werden kann. Es wird so sein, dass die Staatsregierung den Beteiligten einen Vorschlag hinsichtlich der Mittelverwendung macht, wie man diese 90 Millionen Euro Förderung auf die 110 Millionen Euro Antragsvolumen verteilen kann. Das wird dann mit den Beteiligten diskutiert. Es wird, wenn möglich, auf die Wünsche der Beteiligten vor Ort eingegangen. Wenn man in einer Region, zum Beispiel in Leipzig, sagt, dass man gern ein anderes als das von uns vorgeschlagene Projekt gefördert hätte, dann wird man, wenn sich das finanziell darstellen lässt, auf die Wünsche eingehen.

Jetzt möchte ich zur Frage der Zusammensetzung des Beirates kommen. Der Beirat setzt sich zusammen aus Vertretern des Landtages – hier ist das der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr –, Vertretern der Industrie- und Handelskammern, der Gewerkschaften, der ÖPNV-Unternehmensverbände und der kommunalen Spitzenverbände. Da es letztendlich immer auch Themen sind, die die Nahverkehrszweckverbände betreffen, werden wir zur nächsten Sitzung auch die Vertreter der Nahverkehrszweckverbände einladen.

Es gibt keinen festen Sitzungsturnus. Die Sitzung, in der wir mit den Beteiligten die Investitionen besprechen wollen, ist für den April, noch vor der Osterpause, vorgesehen. Da werden wir versuchen, mit den Beteiligten ein Ergebnis zu erzielen, und dies dann gegenüber den Bewilligungsbehörden kommunizieren.

Haben Sie noch Nachfragen?

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich habe noch eine Nachfrage in Bezug auf die Aufschlüsselung der Maßnahmen, die beantragt wurden. Diese jetzt im Einzelnen aufzuzählen wäre vielleicht doch etwas mühselig. Wenn wir das im Rahmen des Ausschusses machen könnten, wäre ich Ihnen dankbar.

Ich werde prüfen, ob das in dem Umfang möglich ist. Ich möchte aber vermeiden, dass wir letztendlich in zwei Gremien darüber diskutieren. Schließlich ist der Landtag durch den Vorsitzenden des Ausschusses in die entsprechenden Beratungen eingebunden. Ich gehe davon aus, dass er über die Beratungen im ÖPNV-Beirat später im Ausschuss berichten wird.

Das wird allerdings mein Fragerecht in diesem Fall nicht befriedigen können.

Ich kann Ihnen momentan dazu keine Auskunft erteilen, weil ich nicht weiß, ob ich Ihnen – auch aus datenschutzrechtlichen Gründen – die Einzelanträge der Unternehmen übergeben kann. Das muss ich

prüfen. Sofern das möglich ist, soll das auch passieren. Aber ich kann es Ihnen heute aus diesen Gründen nicht zusagen.

Ich werde ebenfalls prüfen.

Frau Junge. – –

(Thomas Jurk, SPD, meldet sich, um seine Frage zu stellen.)

Herr Jurk, ich hatte es so verstanden, dass Sie Ihre Frage schriftlich beantworten lassen wollten.

Herr Staatsminister Wöller hatte mich angesprochen, aber nicht auf diese Frage hin.

Gut, dann tragen Sie Ihre Frage vor. Das ist kein Problem; Frage Nr. 8.

Es geht um ein Feuerwehrfahrzeug TLF 20/40 für die Feuerwehr Weißwasser. In der Fragestunde der Plenarsitzung vom 29. April 2010, Drucksache 5/2082, hatte ich um Auskunft zu einem für die Feuerwehr Weißwasser im August 2009 angeschafften, aber nicht nutzbaren Feuerwehrfahrzeug TLF 20/40 gebeten. Seinerzeit wurde ich vom Innenminister dahin gehend informiert, dass nach Auffassung des SMI die Nutzungsanforderungen bei der Ausschreibung des Auftrages berücksichtigt wurden. Allerdings habe die beauftragte Firma nicht ausschreibungsgerecht geliefert. Der Innenminister sagte mir zu, dass nach Beendigung der Streitigkeiten mit dem Auftragnehmer das Nötige veranlasst wird, um die "Fehlstelle" im Landkreis unverzüglich zu schließen.

So weit die Zusammenfassung der Antwort, die ich am 29. April 2010 erhalten hatte.

Nunmehr wurde bekannt, dass das Fahrzeug inzwischen verkauft wurde, aber vorerst kein neues Fahrzeug für die Feuerwehr Weißwasser angeschafft werde.

Ich frage die Staatsregierung:

1. Mit welchem Ergebnis wurden die Streitigkeiten zwischen dem Freistaat Sachsen und der beauftragten Firma beigelegt?

2. Warum erhält die Feuerwehr Weißwasser – im Widerspruch zur Antwort von Staatsminister Ulbig vom 29. April 2010 – nun doch kein neues Fahrzeug?

Herr Staatsminister Ulbig.

Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abg. Jurk! Ich möchte, bevor ich zu den Fragen komme, etwas klarstellen, das zumindest in der Frage missverstanden werden könnte, und zwar geht es um den Zusammenhang Feuerwehr Weißwasser und das Fahrzeug. Bei dem in Rede stehenden Tanklöschfahrzeug handelt es sich um ein Fahrzeug, welches bei der Freiwilligen Feuerwehr Weißwasser stationiert wurde. Allerdings ist es ein landeseigenes Fahr

zeug des Katastrophenschutzes gewesen. Das wollte ich nur zur korrekten Darstellung an den Anfang stellen.

Nun meine Antworten auf Ihre Fragen.

Zu Frage 1. Die Auseinandersetzungen sind abgeschlossen. Sie haben es richtig zur Kenntnis genommen. Auf eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Auftragnehmer wurde verzichtet, da das Fahrzeug einer sinnvollen Weiterverwendung zugeführt werden konnte.

Zu Frage 2. Derzeit werden die Ausschreibungsunterlagen für die Neubeschaffung von landeseigenen Tanklöschfahrzeugen für den Katastrophenschutz erstellt. Nach Abschluss der Beschaffungsmaßnahme ist, wie bereits am 29. April vergangenen Jahres ausgeführt, auch die Beseitigung der sogenannten „Fehlstelle“ im Landkreis Görlitz durch die Stationierung eines der beschafften Fahrzeuge im Landkreis vorgesehen.

Nach derzeitigem Planungsstand wird das Fahrzeug am Standort Weißwasser stationiert. Die abschließende Entscheidung hierüber trifft allerdings der Landkreis im Rahmen seiner Zuständigkeit als Aufgabenträger für den Katastrophenschutz.

Haben Sie noch eine Nachfrage?

Ja, ich habe sogar zwei.

Bitte.

Die erste Frage geht in Richtung der beauftragten Firma. Es ist ja bekannt, dass die Firma auch ins Visier des Bundeskartellamtes geraten ist, was Preisabsprachen betrifft, und ich hätte gern gewusst, ob man diesen Vergleich deshalb beschlossen hat, weil auch der Freistaat Sachsen zugibt, dass er offensichtlich mit seiner Ausschreibung nicht ganz die Nutzungsanforderungen festgesetzt hat, die nachher geliefert wurden. – Das ist meine erste Frage. Wenn man sich vergleicht, gibt man ja einen Teil der Schuld zu.

Bezogen auf die Unterstellung, die Ihrer Frage innewohnt, dass ein Zusammenhang mit den kartellrechtlichen Absprachen besteht, die festgestellt worden sind und bei denen zum Teil hohe Bußgelder bezahlt werden und dies sozusagen ein Anerkenntnis des Freistaates wäre, muss ich das deutlich zurückweisen.

Die zweite Frage.

Ja, ich weiß schon, ich muss nun die zweite Frage anders stellen. Sie geht dahin: Wenn dieses Fahrzeug im Jahr 2009 – ich wiederhole: 2009 – in Weißwasser stationiert wurde, dann hatte das gute Gründe.

Ja.

Deshalb muss ich nachfragen, warum Sie jetzt sagen, der Landkreis würde diese Ent

scheidung treffen, wenn er doch einst gemeint hat, das landeseigene Fahrzeug hat aus bestimmten Gründen – das hat etwas mit der Bodenbeschaffenheit und der Waldbrandgefahr im Nordteil des Landkreises Görlitz zu tun – in Weißwasser zu stehen. Gibt es daran überhaupt noch Zweifel, und warum hat das so lange gedauert?