zum Beispiel sind abzubauen, dann ist auch die Frage der Finanzierung einer endgültigen Anpassung der Rentenwerte zwischen Ost und West darstellbar.
Wenn es nicht gelingt, die Erwerbsquote deutlich zu erhöhen und den Niedriglohnsektor zurückzudrängen, dann erübrigt es sich, jedenfalls für künftige Generationen, über Angleichung zwischen Ost und West nachzudenken. Für diese Generationen wird die Angleichung dann eben ganz automatisch auf niedrigstem Niveau stattfinden.
In Richtung der Staatsregierung sei gesagt: Ergreifen Sie endlich wirksame familienpolitische Maßnahmen zur Steigerung der deutschen Geburtenrate! Erhöhen Sie das Landeserziehungsgeld, statt es zu senken, und wirken Sie auf Bundesebene auf die Einführung eines Mütter- bzw. Elterngehaltes, höheres Kindergeld und Ehestandsdarlehen hin!
Vor dem Hintergrund dessen, was die Zukunft an Altersarmut in Folge der Bevölkerungsentwicklung bereithält, werden nachfolgende Generationen die heutige Diskussion um gesamtdeutsche Unterschiede im Rentenwert im Rückblick einmal nur noch mit Kopfschütteln beantworten.
Die NPD-Fraktion wird dem Antrag der LINKEN zustimmen, auch wenn diese, wie so oft, nicht einmal die halbe Wahrheit sagen. Sie stellen nur allseits beliebte Forderungen, ohne jedoch Voraussetzungen und Bedingungen konkret zu benennen.
Das war der Abschluss der ersten Runde der allgemeinen Aussprache. Ich habe noch Wortmeldungen für eine zweite Runde. Ich frage aber trotzdem die Staatsregierung, ob sie noch das Wort ergreifen möchte. – Das kann ich nicht erkennen. Die SPD-Fraktion hat Herrn Brangs noch als Redner gemeldet. Möchte Herr Brangs das Wort ergreifen? – Er verzichtet. Möchte noch ein anderer Abgeordneter das Wort ergreifen? – Das ist nicht der Fall. Damit schließe ich die zweite Runde und frage die Staatsregierung, ob sie das Wort ergreifen möchte. – Frau Staatsministerin Clauß, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Angleichung des aktuellen Rentenwertes Ost an den aktuellen Rentenwert West war bereits mehrfach Thema der politischen Diskussion in diesem Hohen Hause. Im Jahr 2008 hatte die Fraktion DIE LINKE einen fast inhaltsgleichen Antrag gestellt. Schon damals hat die Sächsische Staatsregierung in ihrer Stellungnahme ausführlich die rentenrechtlichen Aspekte dargestellt und diese für den aktuellen Antrag noch einmal wiederholt. Ich werde deshalb kurz auf die wesentlichen Punkte eingehen.
Die Forderung nach einer Vereinheitlichung der Rentenwerte ist grundsätzlich berechtigt. Deshalb haben ja auch die neuen Länder Ende 2008 einen entsprechenden Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht. Im Laufe der anschließenden Diskussionen wurde aber deutlich, dass vor allem die alten Bundesländer noch Klärungsbedarf sehen. Die Beratung zum Antrag wurde deshalb vertagt. Schon allein deshalb ist eine nochmalige inhaltsgleiche Entschließung Sachsens im Bundesrat nicht zielführend.
Ein erneuter Vorstoß Sachsens im Sinne Ihres Antrages ist aber auch aus den folgenden Gründen derzeit nicht angezeigt. Die Debatte um die Angleichung der Rentenwerte ist untrennbar mit der sogenannten Hochwertung der im Beitrittsgebiet erzielten Endwerte verbunden. Durch diese rentenrechtliche Hochwertung wird der geringere Rentenwert Ost ganz oder auch teilweise ausgeglichen. Wir haben es jetzt auch in den Debatten gehört. In den wenigen Bereichen, in denen in den neuen Bundesländern bereits 100 % West verdient wird, führt die Hochwertung der Einkommen sogar zu einer Überkompensation.
Die Hochwertung der Einkommen ist aus Sicht der Staatsregierung nach wie vor wegen des Lohngefüges im Osten Deutschlands notwendig. Aber gerade die strukturschwachen alten Länder haben die Entwicklung bei uns stets im Blick. Sie werden eines nicht hinnehmen: eine von der Lohnentwicklung abgekoppelte Angleichung der aktuellen Rentenwerte und gleichzeitig eine Beibehaltung der Hochwertung im bisherigen Umfang. Sie dürften und werden nämlich auch die Gefahr einer rentenrechtlichen Schlechterstellung einkommensschwacher Menschen in den alten Bundesländern sehen. Wir werden also aufpassen müssen, dass wir mit übereilten Maximalforderungen unseren Bürgern in den neuen Ländern keinen Bärendienst erweisen. Einfache Lösungen, wie sie der vorliegende Antrag suggeriert, gibt es bei diesem schwierigen und komplexen Thema nicht.
Wie in der Debatte bereits zu hören, haben ja die Koalitionsparteien im Bund für diese Legislaturperiode die Vereinheitlichung des Rentenrechts vereinbart. Wir werden genau verfolgen, welche Lösungsvorschläge die Bundesregierung zur Diskussion stellen wird. Ich kann Ihnen versichern, dass die Staatsregierung Sachsen bei den anstehenden Debatten über die Angleichung der Rentenwerte beides im Blick hat: sowohl die Interessen der Rentner als auch die Interessen der Beitragszahler und damit unserer jüngeren Generation.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Staatsministerin, Sie warnten eben davor, dass es keine übereilten Maßnahmen geben möge. Maximalforderungen stellt hier niemand. Wie lange wollen wir denn noch warten? Hätten nicht die verschiedensten Bundesregierungen, gleich welcher Zusammensetzung, endlich die Zeit nutzen müssen? Sie können sich doch nach über 20 Jahren hier nicht mehr hinstellen und sagen, wir müssen erst einmal prüfen, wir müssen erst einmal genau abwägen und die Kompliziertheit bedenken. Das hat alles mindestens vor zehn Jahren schon gegolten. Wann wollen Sie denn endlich einmal tätig werden? Das ist doch das Problem. Ansonsten muss ich unterstellen, dass Sie mit solchen Floskeln die Dinge auf die lange Bank schieben, auch die Staatsregierung, wie ich eben zu hören hatte.
Ich habe Ihnen deutlich gesagt, dass es nicht in erster Linie eine Frage der Rentenversicherung ist. Es ist eine Frage des politischen Willens, ob wir das wollen oder nicht. Vor Jahresfrist war man schnell dabei, Hunderte Milliarden Bürgschaften und Ähnliches für Banken auszugeben, und hier ist man nicht einmal in der Lage, fünf Milliarden für ein gesamtgesellschaftliches Anliegen bereitzustellen. Genau das muss ich hier unterstellen.
Ich komme leider nicht umhin, Frau Köpping, zu sagen, ich war etwas enttäuscht. Sie können natürlich alle Anträge, die wir hier stellen, auch künftig ablehnen. Nur erwarte ich dann von Ihnen wenigstens, dass Sie einen eigenen Vorschlag bringen. Sie haben ja nichts dazu gesagt, lediglich, dass es abzulehnen ist. Was ist denn Ihr Vorschlag? Das muss ich dann schon einmal hier sagen,
wenn Sie dieses gesamtgesellschaftliche Anliegen heute hier ablehnen. Was hat denn die Bundesregierung zu Ihren Zeiten wirklich bewegt? Nichts, das muss ich leider feststellen. Ich hätte es nicht gesagt, wenn Sie mich nicht mit dieser Ablehnungsrede enttäuscht hätten, ohne dass Sie sich dazu substanziell geäußert hätten.
Ich sage Ihnen noch eines zu dem hier immer wieder in Rede stehenden Hochwertungsfaktor. Ich habe ausdrücklich gesagt, dass der Hochwertungsfaktor so lange nötig ist, solange es Lohnunterschiede zwischen Ost und West gibt, die von den Betroffenen nicht zu verantworten sind. Wir können unsere Bürger doch nicht doppelt bestrafen, indem sie hier nach wie vor wesentlich niedrigere Löhne, im Durchschnitt um 20 %, haben und dann auch noch die Rentenwerte unterschiedlich sind.
Um Altersarmut zu beseitigen, reicht die Angleichung der Rentenwerte nicht. Es bedarf endlich der Einführung einer Erwerbstätigenversicherung, in die alle einzuzahlen haben. Das wäre die Lösung.
Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 5/45 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen und zahlreichen Dafür-Stimmen ist die Drucksache 5/45 mehrheitlich nicht beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde ist SPD, CDU, DIE LINKE, FDP, GRÜNE, NPD und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile der Fraktion der SPD als Einreicherin das Wort. Herr Jurk für die SPD-Fraktion, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die sogenannte Breitbandstrategie der Bundesregierung vom Februar 2009 setzte sich zwei Ziele. Erstens. Bis Ende 2010 sollen die Lücken in der Breitbandversorgung geschlossen und flächendeckend leistungsfähige Breitbandanschlüsse verfügbar sein. Zweitens. Bis 2014 sollen bereits für 75 % der Haushalte Anschlüsse mit Übertragungsraten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde zur Verfügung stehen mit dem Ziel, solche hochleistungsfähigen Breitbandanschlüsse möglichst bald flächendeckend verfügbar zu haben.
Kommen wir zur Auswertung des Ergebnisses Ende des Jahres 2010: Ich stelle fest, das Ziel wurde von der Bundesregierung verfehlt. Anstatt das auch offen und ehrlich zuzugeben, spricht Bundeswirtschaftsminister Brüderle davon, dass Ende des Jahres immerhin 98,5 % aller bundesdeutschen Haushalte die Möglichkeit haben, einen Internetanschluss mit mindestens 1 Megabit pro Sekunde zu nutzen, und er führt weiter aus: „Die in der Breitbandstrategie der Bundesregierung anvisierte flächendeckende Versorgung scheint so nicht mehr ganz zu schaffen.“ Es werde im Dezember wohl noch ein paar kleine Orte geben, die nicht an das Breitbandnetz angeschlossen sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das dürfte jene unversorgten Bürgerinnen und Bürger im flachen Land wenig trösten, wenn sie immer noch über Modem gerade einmal 56 Kilobit pro Sekunde nutzen können. Zur Erinnerung: Im Februar 2009, als die Initiative gestartet
wurde, gab es auch schon 98 % aller Haushalte, die zumindest über 384 Kilobit pro Sekunde verfügen konnten.
Schaut man nun auf den Freistaat Sachsen, so stellt man fest: Die Entwicklung ist rasant, zumindest wenn man der Pressemitteilung des Staatssekretärs im Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Herrn Fiedler, folgt. Er stellte am 10.01.2011 fest: „Der Ausbau hochleistungsfähiger Breitbandinfrastruktur in Sachsen ist einen großen Schritt weiter. Nach Investitionen von PrimaCom, Tele Columbus und zahlreichen anderen Telekommunikationsanbietern ist der Freistaat mit dem neuen Angebot für Hochgeschwindigkeits-Internet von Kabel Deutschland für rund 217 000 Haushalte in Dresden seinem Ziel einer leistungsfähigen Breitbandversorgung für alle Haushalte und Unternehmen ein deutliches Stück nähergekommen.“
Mittlerweile hat die Telekom einen Pilotversuch in Sachsen gestartet, um mittels der Technologie FTTH, fibre to the home – es handelt sich um ein modernes Glasfasernetz –, sage und schreibe 1 Gigabit pro Sekunde zur Verfügung zu stellen. Frage an Sie im Plenum: Wo wird das wohl stattfinden? Antwort, Herr Schiemann?
Wieder Dresden! Um hier wirklich nicht falsch verstanden zu werden, ich gönne allen solche wirklich rasanten superschnellen Internetzugänge – keine Frage. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, es macht noch einmal deutlich, dass das für die großen Telekommunikationsunternehmen in den Ballungsräumen in Sachsen interessant ist und eben nicht im ländlichen Raum, wo wir diese Anschlüsse brauchen, und ich finde, dass sich die Menschen dort veralbert vorkommen, wenn sie diese Jubelmeldungen erleben und sich auf der anderen Seite abquälen müssen, um überhaupt ins Internet kommen zu können.
Es ist mir wichtig darauf hinzuweisen, dass unter anderem für die Telekom spätestens mit der Ankündigung staatlicher Förderung der Ausbau zunächst einmal beendet war. Ohnehin sah die Telekom ihren Auftrag mit Netzzugängen von 384 Kilobit pro Sekunde längst als erfüllt an. Keine Frage, meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt Konkurrenz und unterschiedliche Technologien, wie man schnelles Internet zum Kunden bringen kann. Beispiele wären das klassische Telefonnetz, das TV-Kabel, Glasfasernetz, Funklösungen wie UMTS-, HSPA, neuerdings auch LTE – long term evolution; das ist die vierte Generation des Mobilfunks –, es wäre möglich über Satellit, über Powerline, das ist der Zugang über das Stromnetz.
Ich will das alles jetzt nicht vertiefen, aber auch alle Alternativen zu Kabellösungen haben ihre Grenzen, insbesondere in Bezug auf die Datenmenge, die sie übertragen können, und auch, was die Störanfälligkeit
Ich will übrigens nicht bestreiten, dass die wenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ministerien und Kommunalverwaltungen, die die Breitbandnutzungsmöglichkeiten vorantreiben, sehr engagiert an die Arbeit gegangen sind und durchaus auch Erfolge erzielt haben. Der Vogtlandkreis hat beispielhaft alles genutzt, was er an staatlichen Förderungen und an Know-how an die Hand gegeben bekam. Ergebnis: Nach Ausschreibung und Auftragserteilung für den Vogtlandkreis sollen zum 30.09.2012, also kurz vor Ende 2012, kabelgebunden 93 % der Haushalte zumindest 16 Megabit pro Sekunde bekommen. Über UMTS werden 2 Megabit pro Sekunde garantiert, 7 Megabit werden es vielleicht technisch werden.
Aber eine Feststellung verknüpfe ich damit: Der Vogtlandkreis ist einsam an der Spitze im Sachsenvergleich. Das heißt, andere Kommunen sind noch weit dahinter, weit von dem ursprünglichen Ziel entfernt, das der Vogtlandkreis mit dem 30.09.2012 angepeilt hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Über die Bedeutung des Internets brauche ich mich nicht mehr zu verbreiten. Erst bei dem IT-Gipfel am 7. Dezember 2010 in Dresden wurde noch einmal deutlich, dass dieses moderne Medium für immer mehr Menschen heute lebensnotwendig geworden ist. Für uns ist der Zugang zu schnellem Internet ein Bestandteil der Daseinsvorsorge. Daseinsvorsorge meint als verwaltungsrechtlicher Begriff die notwendige Bereitstellung von Gütern und Leistungen für ein sinnvolles menschliches Dasein. Anders ausgedrückt: Es handelt sich um einen Bestandteil der sogenannten Grundversorgung, wie wir ihn auch für Wasser und Elektrizität, für Rundfunk und Postdienstleistungen kennen. Breitbandiges Internet hat längst die Bedeutung wie das Telefon noch vor einigen Jahrzehnten und es ist heute Stand der Technik, meine sehr verehrten Damen und Herren. Mir kann keiner so richtig erklären, warum die Rundfunkgebühr auf internetfähige PC erhoben wurde. Das macht auch deutlich, dass die Entwicklung gerade in diesem Bereich, die Chancen über einen PC ins Internet beispielsweise bis hin zu hochauflösendem Fernsehen zu kommen, heute durchaus möglich sind.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich halte mich nicht an Begrifflichkeiten auf. Ich habe einen ganz konkreten Vorschlag. Sachsen sollte sich im Bundesrat – und das kann man tun – natürlich dafür einsetzen, dass das schnelle Internet in die sogenannte Universaldienstleistungsverordnung – kurz die PUDLV – aufgenommen wird. Hier geht es mir um den Universaldienst. Das ist ein ganz wichtiger Schritt, um deutlich zu machen: Wir wollen die Breitbandversorgung als Teil der Daseinsvorsorge umfassend sichern.
Danke für den Beifall. Dann kommen wir übrigens auch zu der aus meiner Sicht dringend gebotenen Trennung von
Netz und Betrieb. Ich will einem großen Telekommunikationsunternehmen gern unterstellen, dass es sagt: Warum soll ich denn ausbauen, wenn am Ende über den Wettbewerb andere Anbieter meine Leitungen nutzen, reguliert natürlich? Was interessiert mich der Ausbau, wenn am Ende die Konkurrenz den Nutzen einfährt?