Für die CDU-Fraktion sprach Herr Kollege Krauß. – Als Nächster spricht für die Fraktion DIE LINKE Herr Kollege Dr. Pellmann. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Krauß, ich war wirklich der Auffassung, dass Sie eine Laudatio für die Zustimmung zu diesem Antrag gehalten hätten.
Meine Fraktion wird diesem Antrag selbstverständlich zustimmen. Er betrifft allerdings keine große Personengruppe. Das sage ich ausdrücklich. Wir müssen alles unternehmen, um jede und jeden für eine ehrenamtliche Tätigkeit zu gewinnen und ihm keine Steine in den Weg zu legen. Es ist nach wie vor so: Wer eine Rente bezieht – auch eine vorzeitige Rente oder eine Rente aus Erwerbsminderungsgründen –, bezieht diese nicht, weil er etwas Illegales macht, sondern es gibt Gesetze und aus objektiven Gründen wird er eine Rente erhalten. Dann kann er aber nicht, wenn es sich um ein Ehrenamt handelt, gleichgestellt sein mit denjenigen, die bereits in Altersrente sind. Darin muss man unterscheiden.
Ich möchte noch Folgendes sagen: Glauben Sie doch nicht, dass derjenige, der seine Aufgabe ernst nimmt – ich gehe einmal davon aus, die meisten Kommunalpolitiker tun das –, die Entschädigung entsprechend dem Aufwand in Heller und Pfennig erstattet bekommt. Jeder, der seit Langem in der Kommunalpolitik tätig ist, wird mir das bestätigen. Wir brauchen besonders in den ländlichen Regionen jede und jeden, damit die entsprechenden Funktionen besetzt werden können.
Eines wundert mich aber schon: Wer für Großgemeinden ist und ab einer bestimmten Einwohnerzahl nur noch ehrenamtliche Bürgermeister oder Ortsvorsteher zulässt, kann sich doch nicht hinstellen und sagen: Die machen doch eigentlich Verwaltungstätigkeit und können sich nicht ins Ehrenamt verabschieden. Hierbei müssen wir schon konsequent sein und deutlich machen: Wer die Verwaltungsreform will, also die Gemeindegebietsreform, muss Unterstützung für die entsprechenden Kräfte bekommen.
Dennoch gibt es für mich zwei Fragen, die bei alledem offen geblieben sind: Welchen Personenkreis beziehen wir denn ein? Sollten wir nicht, wenn es um eine gesetzliche Regelung geht – für die ich bin und indem wir den Antrag der SPD-Fraktion unterstützen –, ernsthaft darüber nachdenken, diesen Personenkreis auch auf andere Personen
gruppen, die adäquat ehrenamtlich tätig sind, auszudehnen? Das sollte man dabei bedenken. Ich gebe Herrn Krauß recht – kurz vor Weihnachten kommt selbst das vor: Wäre es nicht an der Zeit, klarer zu unterscheiden zwischen ehrenamtlicher Tätigkeit und beruflicher Beschäftigung im klassischen Sinn? Hier haben wir ein Durcheinander, das wir endlich auflösen müssen.
Insofern, meine sehr verehrten Damen und Herren, plädiert meine Fraktion für eine gesetzliche Regelung, dass es besser ist, die Dinge zu klären. Das trägt dazu bei, dass Verunsicherungen nicht mehr in dem Maße stattfinden und wir mehr Menschen für das Ehrenamt gewinnen, anstatt Kommissionen zu bilden und die Dinge auf die lange Bank zu schieben. Wir stimmen dem Antrag zu.
Für die Fraktion DIE LINKE sprach Herr Kollege Pellmann. – Als Nächste spricht für die FDP-Fraktion Frau Kollegin Schütz.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Engagementatlas 2009 weist aus, dass die Altersstruktur unserer Bevölkerung maßgeblich die Engagementquote in einer Region beeinflusst. Schauen wir nur auf das Alter, zeigt sich, dass ein großer Anteil der Generation 55plus in einer Region tendenziell zu geringeren Werten von Engagement führt. Dass uns aber mit dem fehlenden Engagement der älteren Menschen wichtiges Potenzial verloren geht, brauche ich an dieser Stelle sicherlich nicht zu betonen.
Die Generation der Älteren gewinnt aufgrund des demografischen Wandels schon jetzt immer mehr an Bedeutung. Es ist die Bevölkerungsgruppe, die sich durch hohe soziale und berufliche Kompetenz auszeichnet, finanziell abgesichert ist und in einem hohen Maße zeitlich verfügbar ist. Hier die Aktivierungsansätze zu verstärken, verspricht einen großen Mehrwert für die Gesellschaft. Wir wollen aktivieren statt demotivieren und Sicherheit geben statt Unsicherheiten stiften, wie Sie es als SPDFraktion immer wieder tun.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde meiner Fraktion empfehlen, den vorliegenden Antrag abzulehnen. Das möchte ich Ihnen gern begründen. Wie Sie habe auch ich der Begründung des Bundesratsantrages entnommen, dass das zuständige Arbeitsministerium auf Bundesebene bereits dabei ist, eine Lösung in Form eines Gesetzes vorzubereiten. Eine Übergangsregelung für fünf Jahre soll zunächst dafür sorgen, dass es in naher Zukunft keine Anrechnung auf die vorzeitige Altersrente und Rente wegen verminderter Erwerbstätigkeit geben wird.
Von daher stimme ich nicht mit den Äußerungen einer Ministerin aus Rheinland-Pfalz überein, die sagt, dass es zu einer Flucht der Betroffenen aus dem Ehrenamt kommen wird.
Der zweite zu klärende Punkt ist: Warum soll das Arbeitsentgelt kommunaler Ehrenamtlicher anders bewertet werden als das Entgelt anderer ehrenamtlich Tätiger? Ob diese Privilegierung verfassungskonform ist, ist völlig ungeklärt.
Ich schätze die Arbeit von Ehrenamtlern hoch und ich weiß um die Bedeutung für unser Miteinander, aber ob – ich zitiere aus Ihrer eigenen Begründung – „die besondere gesellschaftliche Bedeutung“ für diese Privilegierung ausreicht, ist rechtlich, wie gesagt, noch nicht abgesichert.
Zu hinterfragen ist meines Erachtens auch der Zusammenhang eines Hinzuverdienstes bei einer Erwerbsminderungsrente im Allgemeinen. Die Erwerbsminderungsrente hat eine Lohnersatzfunktion. Die mit diesem Antrag angedachte Privilegierung würde möglicherweise zu einer Aufweichung dieser Funktion führen, wenn Personen, die vermindert erwerbstätig sind, gleichzeitig ein zusätzliches Arbeitsentgelt erhalten. Hier bedarf es der Prüfung, wie man diese widerstrebenden Ausrichtungen unter einen Hut bekommt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir müssen stattdessen Überlegungen anstellen, die zeitgemäß sind, beispielsweise die Überlegung, die Hinzuverdienstgrenzen für Frührentner generell zu liberalisieren. Wir brauchen Lösungen, die den Menschen Eigenverantwortung geben, auch beim Hinzuverdienst, und die den Ansprüchen des heutigen und künftigen Arbeitsmarktes gerecht werden.
Das allerdings erkenne ich beim vorliegenden Antrag der SPD nicht. Es gibt noch viele offene, ungeklärte Fragen, die vor der hier gewünschten Initiative zu klären sind. Aus diesen Gründen werden wir den Antrag ablehnen.
Für die FDP-Fraktion sprach Kollegin Schütz. – Als Nächste spricht Frau Abg. Herrmann für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich sage es gleich vorweg: Wir können das Anliegen der SPD-Fraktion an dieser Stelle nicht teilen. Sie fordern eine rechtliche Regelung für eine bisherige Verwaltungspraxis, für die es jedoch nie eine Rechtsgrundlage gegeben hat.
Das Bundessozialgericht hat seine Rechtsauffassung revidiert und damit die Rentenversicherungsträger, die selbst zunächst gar kein Interesse an einer Änderung ihrer Verwaltungspraxis hatten, zum Handeln genötigt. Demnach kommt das Bundessozialgericht jetzt zu der Auffassung, dass Aufwandsentschädigungen fälschlicherweise nicht berücksichtigt worden sind, obwohl sie nach geltender Rechtslage schon immer hätten berücksichtigt werden müssen.
Es wird für mich eine spannende Frage sein, wie die Juristen im Hause von Frau von der Leyen die zugesagte Übergangsregelung stricken wollen. Das ist, wohlgemerkt, eine Übergangsregelung, ohne dass eine Rechtsänderung vorliegt. Jedenfalls ist uns diese bisher nicht bekannt.
Worum geht es eigentlich? Es geht um die Sonderbehandlung einer kleinen Gruppe ehrenamtlich Tätiger. Das haben die Vorredner bereits gesagt. Es geht also um Menschen, die ihren Lebensunterhalt durch eine vorzeitige Altersrente oder eine Erwerbsminderungsrente bestreiten und die eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben, die die Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro im Monat überschreitet.
Herr Homann, es ist eben nicht so, dass sie es für nichts tun, sondern es gibt eine Hinzuverdienstgrenze, und diese liegt bei 400 Euro. Es ist sogar möglich, diese Hinzuverdienstgrenze zweimal im Jahr um das Doppelte zu überschreiten. Man kann also in zwei Monaten im Jahr 800 Euro verdienen, ohne dass das angerechnet wird. Die Rentenversicherungsträger sind jetzt gehalten, alles, was steuerpflichtig ist, als Einkommen zu berücksichtigen.
Das Problem entsteht eigentlich dadurch, dass ein Euro zu viel Aufwandsentschädigung sehr viel bewirken kann, nämlich unter Umständen die Einbuße der entsprechenden Rente. Das heißt, das Problem sollte nicht über eine Nichtanrechnung, sondern über eine anteilige Rentenminderung gelöst werden.
Für mich ist nicht plausibel – das haben die Vorredner ebenfalls gesagt –, dass es unterschiedliche Behandlungen gibt. Wenn Erwerbstätige gleichzeitig ein Ehrenamt ausüben, dann ist es selbstverständlich, dass sie ihre Aufwandsentschädigung versteuern müssen. Aber für die Gruppe der vorzeitigen Altersrentnerinnen und -rentner soll sie auf die Rente nicht angerechnet werden.
Zusätzlich steht die Frage, ob jemand, der aus gesundheitlichen Gründen erwerbsgemindert ist – das heißt, keine drei Stunden am Tag einer Beschäftigung nachgehen kann –, ein Ehrenamt ausüben kann, für das er als Bürgermeister in einer entsprechend großen Gemeinde 1 500 Euro im Monat verdient. Es wurde schon gesagt, dass das irgendwie nicht zusammenpasst.
Natürlich wünschen wir uns, dass Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner auch weiterhin ehrenamtlich tätig sind. Ich denke trotzdem, dass es eine einheitliche Regelung geben muss. Denken wir nur an Hartz-IVEmpfänger, bei denen auch jeder Euro ab einer bestimmten Grenze, die weit unter 400 Euro liegt, angerechnet wird.
Wir sollten dafür sorgen, dass das Ehrenamt gleichbehandelt wird. Das heißt, wir brauchen eine Debatte darüber, was uns das Ehrenamt wert ist und was wir deshalb als Hinzuverdienst gelten lassen wollen. Wir brauchen auch eine Debatte darüber: Gibt es Ehrenämter, die besonders privilegiert sein sollen? Wenn ich zum Beispiel ein
Ehrenamt ausübe und in einer Kita ehrenamtlich vorlese, dann wird das anders behandelt. In Ihrem Antrag kommt das überhaupt nicht vor.
Weil Sie in Ihrem Antrag nur eine bestimmte Gruppe aufgreifen – bestimmte Ehrenämter, also kommunale oder Ehrenämter im Sozialbereich –, hat das etwas mit Besitzstandswahrung und Klientelpolitik zu tun. Das kommt mir, ehrlich gesagt, so vor. Wir werden deshalb den Antrag ablehnen.
Das war für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Herrmann. – Als Nächster spricht für die NPD-Fraktion Herr Abg. Petzold.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wer sich mit den Themen Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit einmal näher befasst, der weiß, wie schwierig es heute aus Sicht der Betroffenen ist, selbst bei massiven gesundheitlichen Beeinträchtigungen eine Anerkennung zu erhalten, die dann in die Zahlung einer halben oder vollen Rente wegen Erwerbsminderung mündet.
Im Gegensatz zu den Regelungen bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es nämlich nicht allein darauf an, dass der erlernte und zuletzt ausgeübte Beruf nicht mehr weiter wie in gesunden Tagen ausgeübt werden kann. Vielmehr muss schon eine massive Einschränkung der allgemeinen Leistungsfähigkeit körperlicher oder psychischer Art hinzukommen, bevor die Rentenversicherung den Anspruch anerkennt. Selbst dann sind es oft langwierige rechtliche Auseinandersetzungen, die dem vorausgehen, bis der Betroffene die ihm zustehende Rente zuerkannt bekommt und sich voll und ganz auf seine Genesung konzentrieren kann.