Protocol of the Session on December 14, 2010

Zu den Kraftfahrzeugen hat Herr Herbst bereits das Erforderliche gesagt. Ich möchte mich an dieser Stelle nicht wiederholen. Auch dort ist eine Änderung vorgenommen worden.

Insofern hoffe ich, dass ich einiges zu dem uns vorliegenden Antrag richtigstellen konnte. Im Übrigen ist der Verweis im Antrag auf den Amtseid des Ministerpräsidenten unnötig. Wenn man das medienmäßig beurteilen würde, würde man sagen, dass dies ein Totalausfall war. Man muss nicht immer gleich die Verfassung bemühen. Nicht einmal die Datenschützer haben behauptet, dass alles verfassungswidrig sei. Ich denke, wir bewegen uns in einem Bereich, in dem sich 16 Länder innerhalb ihres verfassungsmäßigen Rahmens zu einer vernünftigen Lösung durchgerungen haben. Deswegen sind wir von einer Verwechslung des Amtseides weit entfernt.

Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Für die Staatsregierung sprach Herr Staatsminister Beermann. Das Schlusswort hat nun die einbringende Fraktion DIE LINKE. Bitte, Herr Kollege Neubert.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Gewinn der heutigen Debatte, lieber Torsten Herbst, ist auf jeden Fall, dass sich die FDP im Plenum zu der Thematik geäußert hat. Das hatten Sie uns das letzte Mal leider vorenthalten.

Ich habe ein paar Bemerkungen zu Dingen, die in der Debatte noch erwähnt wurden. Auch DIE LINKE steht für eine Umstellung von einem gerätebezogenen Beitrag hin zu einer Neuausrichtung des Rundfunkbeitrages, aber nicht in der Kategorie Haushalt, da dies tatsächlich mit

Fernsehschauen und der Nutzung des öffentlichrechtlichen Rundfunks erst einmal relativ wenig zu tun hat. Vielmehr würden wir es an die Person koppeln, womit man gleichzeitig eine soziale Staffelung verbinden kann. Das ist uns wichtig. Auch wir als LINKE wollen selbstverständlich einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Das derzeit in der Diskussion befindliche Modell, das in dem Kirchhof-Gutachten untersetzt ist, ist ein mögliches und verfassungsrechtlich sicheres Modell und schließt andere Modelle nicht aus. Deswegen gibt es von unserer Seite den Vorschlag zu der personenbezogenen Komponente, die auch aus Sachsen in verschiedenen Nuancen immer mal wieder in die Diskussion gebracht wurde, wie beispielsweise von der FDP.

Bei der Betriebsstättenabgabe ist es bei uns so, dass wir die größeren stärker belasten und die zusätzliche Belastung bei den kleinen – dazu hatte ich vorhin die Beispiele mit den Filialen genannt, bei denen die degressive Staffelung stärker in Erscheinung tritt – einfach verändern wollen.

Wir hatten beim letzten Mal schon keinen Konsens. Wir werden bei der Einführung des neuen Rundfunkbeitrages schauen, ob es wirklich ein geringerer oder größerer Aufwand wird. Das werden wir dann diskutieren müssen. Im Moment sind es nur Thesen von jeder Seite. Ich denke, dass es zu einem relativ großen Aufwand und zu einer regelmäßigen Aktualisierung der Daten mit hohem Aufwand kommen wird und dass wir vor allen Dingen vor der Herausforderung der Abgrenzungsproblematik von einzelnen Wohnungen und Wohneinheiten sowie von der Erfassung dieser Daten aus den Wohneinheiten stehen. Das wird eine Sache, die wir letztendlich erst nach Einführung anschauen können, sollte es in der Form eingeführt werden, wie zu vermuten ist.

Ich habe noch eine abschließende Bemerkung. Herr Beermann, solch ein Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist selbstverständlich eine Angelegenheit, die die Staatsregierung aushandelt. Aber ich glaube, wir sollten auch zusehen, inwieweit es möglich ist, im Vorfeld das Parlament zu beteiligen. Es gibt andere Parlamente in diesem Land, die es umgesetzt haben. Es gibt auch andere Parlamente, die beispielsweise im Vorfeld eine Anhörung durchführen. Hier nenne ich Sachsen-Anhalt. Ich finde das hinsichtlich der Beteiligung des Parlaments bei solch einem wichtigen Thema angemessener. Vor diesem Hintergrund werbe ich um die Stimme für den Antrag und bitte in Zukunft, wie es verschiedentlich schon angemahnt wurde, um eine stärkere Beteiligung.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 5/4278 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Damit ist die Drucksache 5/4278 abgelehnt, meine Damen und Herren.

Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 7

Ehrenamt stärken – Aufwandsentschädigungen dauerhaft nicht als Hinzuverdienst bei vorzeitigen Altersrenten und Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit berücksichtigen

Drucksache 5/4262, Antrag der Fraktion der SPD

Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Reihenfolge in der ersten Runde: SPD, CDU, DIE LINKE, FDP, GRÜNE, NPD; Staatsregierung, wenn gewünscht. Die einbringende Fraktion der SPD hat zuerst das Wort. Bitte, Herr Kollege Homann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren der demokratischen Fraktionen!

(Andreas Storr, NPD: Danke schön!)

Ich beginne mit einem Zitat: „Ehrenamtliches Engagement ist eine Grundlage für ein soziales Miteinander. Dafür bedarf es eines hohen Maßes an Sensibilität und Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger, um das Lebensumfeld zu gestalten, den Zusammenhalt zu stärken oder soziale Unterstützung zu gewähren. Das Potenzial für bürgerliches Engagement wollen wir noch besser erschließen.“

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das war ein Zitat aus dem Koalitionsvertrag, und heute können die Koalitionäre beweisen, wie ernst sie ihre eigene Absichtserklärung nehmen.

(Beifall des Abg. Thomas Jurk, SPD)

Das bürgerliche Engagement existiert in vielen Möglichkeiten. Engagierte können selbst entscheiden, wo sie tätig werden. Aufgabe des Staates ist es dabei, die Voraussetzungen für gutes Engagement zu schaffen. Dies gilt selbstverständlich und in besonderer Art und Weise für die vielen ehrenamtlichen Bürgermeister und Ortsvorsteher in Sachsen, die unsere Unterstützung mehr als verdient haben.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei den LINKEN)

Hier besteht dringender Handlungsbedarf,

(Beifall des Abg. Thomas Jurk, SPD)

danke an den Kollegen Jurk –, da die Deutsche Rentenversicherung die Rechtsauffassung in einem wichtigen Punkt geändert hat. Seit 1990 wurden die Aufwandspauschalen ehrenamtlicher Bürgermeister und Ortsvorsteher nicht auf eine vorzeitige Altersrente oder auf eine Erwerbsminderungsrente angerechnet. Das war richtig so, hat aber nun keinen Bestand mehr. Mit dem Beschluss des Vorstandes der Deutschen Rentenversicherung vom

19. August 2010 werden die Aufwandsentschädigungen auf eine vorzeitige Altersrente und eine Erwerbsminderungsrente angerechnet.

Wer sich ehrenamtlich für seine Kommune engagiert, konnte bis dahin mit der verdienten Rente in voller Höhe rechnen. Dem schiebt die Rentenversicherung bei ehrenamtlichen Bürgermeistern und Ortsvorstehern nun einen Riegel vor. Aufgrund von Vertrauensschutz sind die Bestandsrentner im kommunalen Ehrenamt zunächst einmal herausgenommen. Allerdings werden bei ihnen die Rentensteigerungen ausgesetzt, bis der Hinzuverdienst auf diesem Wege angerechnet wird. Schlimmer trifft es all diejenigen Frührentnerinnen und Frührentner sowie die Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner, die erst nach dem Rentenbescheid ihre Freizeit in den Dienst des lokalen Gemeinwesens stellen wollen. Dies kann eine nachträgliche Korrektur des Bescheids und eine Rückforderung von Rentenanteilen bedeuten. Hier wird bestraft, wer sich engagiert. Jeder zukünftige Früh- oder Erwerbsminderungsrentner wird sich genau überlegen, ob sich ehrenamtliches Engagement zum völligen Nulltarif lohnt oder ob es nicht andere Freizeitbeschäftigungen gibt. Diese sind allerdings im Zweifelsfall nicht so stark am Gemeinwesen orientiert wie die kommunale Amtsausübung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Problem ist nun von der Bundesarbeitsministerin nur vorübergehend gelöst worden. Allerdings ist das Mittel der Rechtsaufsicht allein, das das Arbeitsministerium hier besitzt, ein stumpfes Schwert. So konnte die Ministerin von der Leyen den Präsidenten der Deutschen Rentenversicherung nur bitten, die bisherige Rechtsauslegung beizubehalten und die Hinzuverdienste nicht anzurechnen. Vorfreude ist hier allerdings fehl am Platz. Das Von-derLeyen-Ministerium plant, eine solche Regelung auf fünf Jahre befristet einzuführen. Das schiebt das Problem allerdings nur in die Zukunft. Und danach, meine sehr verehrten Damen und Herren? – Danach muss jeder Rentenbezieher und jede Rentenbezieherin vor dem 65. Lebensjahr genau überlegen, ob kommunales Ehrenamt oder ein anderweitiges Ehrenamt dann das Leben bestimmen soll.

Sollten Sie nicht handeln, schwächen Sie die ehrenamtlichen kommunalen Strukturen im Freistaat. Damit schwächen Sie nicht nur das Ehrenamt, sondern auch die loka

len Demokratien insgesamt. Das ist nicht im Interesse unseres Freistaates.

(Beifall der Abg. Petra Köpping und Thomas Jurk, SPD)

Die Stärkung der engagierten vorzeitigen Rentenbezieher und Erwerbsgeminderten sowie die Stärkung kommunalen Ehrenamtes stehen heute auf der Tagesordnung. Genau das bewirkt der Antrag des sozialdemokratisch geführten Bundeslandes Rheinland-Pfalz im Bundesrat. Zum Wohle eines attraktiven Ehrenamtes in Sachsen sollten Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, heute über Ihren Schatten springen und diesem Antrag zustimmen. Dies ist nicht die Situation für ideologische Grabenkämpfe. Die hatten wir vielleicht heute Morgen. Dies ist die Situation, in der es um die ehrenamtlichen Bürgermeister und Vorsteher in unseren Gemeinden geht. Hier liegt eine sinnvolle Initiative im Bundesrat vor. Deshalb bitte ich Sie um Ihre Zustimmung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und den LINKEN)

Für die einbringende SPD-Fraktion sprach Kollege Homann. – Als Nächstes spricht Kollege Krauß für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Anlass der heutigen Debatte – Herr Homann hat es schon gesagt – ist, dass der Bundesvorstand der Deutschen Rentenversicherung im September seine bisherige Auffassung revidiert hatte, wonach Einkünfte als ehrenamtliche Bürgermeister und Ortsvorsteher nicht auf die Altersrente anzurechnen sind. Nunmehr sollten diese Einkünfte angerechnet werden.

Bei Rentnern gilt normalerweise eine Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro pro Monat. Bis zu 400 Euro pro Monat kann ein Rentner hinzuverdienen, ohne dass ihm dieses Geld von seiner Rente abgezogen wird.

Die Deutsche Rentenversicherung hatte nun im September angekündigt, dass sie das Geld anrechnen möchte, das über 400 Euro im Monat hinausgeht. In Sachsen erhalten ehrenamtliche Bürgermeister oder Ortsvorsteher zwischen 420 und 1 560 Euro pro Monat. Sie wären also von dieser Regelung betroffen gewesen.

Frau Bundesministerin Ursula von der Leyen kündigte an, sich mit einer Gesetzesinitiative dieser Thematik zu widmen. Die Deutsche Rentenversicherung hat daraufhin im November angekündigt, dass sie zunächst die Aufwandsentschädigung nicht auf die Renten anrechnet, auch wenn sie über 400 Euro liegt. Nun ist erst einmal Zeit gewonnen, um sich der Thematik tiefgründig zu widmen. Diejenigen, die bislang als ehrenamtliche Bürgermeister arbeiten, können nun darauf vertrauen, dass sich in den kommenden Jahren nichts ändert – Herr Homann hatte darüber gesprochen.

Es erscheint notwendig, sich einmal grundsätzlich über die Anrechenbarkeit von Aufwandsentschädigungen aus

zutauschen. So hat beispielsweise das Sächsische Landessozialgericht in einem Urteil von Mitte Mai dieses Jahres entschieden, dass Langzeitarbeitslose, die in kommunalen Gremien tätig sind, sich die Aufwandsentschädigung sowie Sitzungsgelder als Einkommen größtenteils anrechnen lassen müssen. Das Landessozialgericht hat eine Revision zum Bundessozialgericht wegen der grundsätzlichen Bedeutung zugelassen. Es gilt abzuwarten, wie hier entschieden wird.

Die Diskussion haben wir aber nicht nur bei politischen Ehrenämtern, sondern auch bei Ehrenämtern bei der Feuerwehr. Die Gerichte sagten größtenteils, dass ehrenamtliche Tätigkeiten, die vergleichbar einer Erwerbsarbeit sind, als Erwerbsarbeit zu betrachten sein müssen.

Nehmen wir uns das Beispiel des Ortsvorstehers oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters noch einmal vor. Repräsentationsaufgaben, also das Überbringen eines Blumenstraußes zum 90. Geburtstag von Lieschen Müller oder die Teilnahme an der Eröffnung der Rassekaninchenausstellung, sind klassische ehrenamtliche Tätigkeiten.

Wenn der ehrenamtliche Bürgermeister aber den Winterdienst koordiniert oder die Hundesteuersatzung ausarbeitet, dann ist dies wie eine ganz normale Erwerbsarbeit zu sehen – sagen uns die Gerichte –, denn in anderen größeren Gemeinden machen das Hauptamtliche. Ganz unlogisch – das muss man auch mal sagen – ist diese Sichtweise nicht.

In Bayern hatten wir im vergangenen Jahr eine Gerichtsentscheidung, wonach für ehrenamtliche Kreisbrandräte dann Sozialabgaben bezahlt werden müssen, wenn diese Verwaltungsaufgaben wahrnehmen und sie hierfür eine Aufwandsentschädigung erhalten, die über den tatsächlichen Aufwand hinausgeht. Wir haben also eine Dilemmasituation. Wir wünschen uns einerseits Menschen, besonders rüstige Rentner, die sich ehrenamtlich engagieren – wegen ihres Ehrenamts sollen sie aber nicht benachteiligt werden, das ist keine Frage –, andererseits darf es aber auch nicht passieren, dass man die Sozialabgabenpflicht umgeht. Es darf nicht passieren, dass eine klassische Verwaltungstätigkeit zum Ehrenamt deklariert wird und dadurch die Zahlungen an die Krankenkasse oder die Rentenkasse entfallen. Die große Schwierigkeit besteht genau darin, zwischen ehrenamtlicher Tätigkeit und Erwerbsarbeit zu unterscheiden. Das ist die Schwierigkeit, vor der auch wir stehen, wenn wir über den vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion sprechen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir brauchen diesbezüglich eine tiefgründige Diskussion und keine einseitigen Vorfestlegungen für den Bundesrat. Die Materie taugt nicht für eine Schwarz-Weiß-Entscheidung, die man heute so holterdiepolter treffen kann. Deswegen werden wir den Antrag der SPD-Fraktion ablehnen,