Falk Neubert

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Last Statements

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich weiß nicht, wie oft Sie Gelegenheit haben, Lokalfernsehen zu schauen. Ich gönne es mir ab und zu einmal. Das Schöne ist, dass man nicht auf die Zeit achten muss. Die Programme werden praktisch in Endlosschleifen angeboten. Zwischen den großen Werbeblöcken für die lokale Wirtschaft, Wetter, Verkehrsnachrichten und den offenen oder kaschierten Wahlkampfauftritten lokaler CDU-Größen versuchen ein paar Leute auch noch, ein redaktionelles Programm mit lokalen Inhalten und Bezügen und mit journalistischem Anspruch zu produzieren.
Der Erfolg ist dabei von Ort zu Ort unterschiedlich, insgesamt aber leider nicht so, wie man es sich wünschen würde. Es ist so etwas wie die elektronische Ausgabe der wöchentlichen Kostenlos-Zeitung: Man blättert mal durch und gut. Wenn man dann aber selbst einmal zum Gegenstand der Berichterstattung des lokalen Fernsehsenders geworden ist – und so geht es den Kollegen von der CDU sehr viel öfter als mir –, bemerkt man in den Rückkopplungen, wie viele Menschen doch irgendwann Zeit finden, beim lokalen Fernsehen vorbeizuschauen. Es scheint also ein gewisses Publikumsinteresse nach der Fernsehkamera auf dem eigenen Marktplatz oder im eigenen Rathaus zu geben, und das ist auch absolut legitim.
Mit der heutigen Gesetzesänderung sollen die Betreiber solcher lokaler Fernsehsender, die oft an der Grenze ihrer wirtschaftlichen Existenz lavieren, aus den Mitteln der Landesmedienanstalt unterstützt werden können. Im Interesse einer vielfältigen und bürgernahen Medienlandschaft ist dieses Anliegen begrüßenswert. Allerdings gibt es mindestens drei Gründe für eine kritische Betrachtung. Da ist zum Ersten die Frage nach gewissen Mindestanforderungen an das journalistische Niveau der ausgestrahlten Fernsehprogramme. Wenn etwas aus Rundfunkbeiträgen bezahlt werden soll, muss es dafür auch eine gewisse Qualität geben. Niemand verlangt dabei ernsthaft, dass die gleichen Qualitätskriterien wie bei den öffentlichrechtlichen Anstalten gelten, aber Mindestanforderungen sollte es schon geben. Es darf nicht dazu kommen, dass im Wesentlichen die Ausstrahlung von Werbung öffentlich subventioniert wird – egal ob es jetzt die Werbung für den Fleischer oder die Werbung für den Bürgermeister ist. Das gilt auch, wenn die SLM nur Verbreitungskosten und natürlich keine Programmkosten übernimmt.
Insofern begrüßen wir ausdrücklich den Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und werden ihm zustimmen.
Zum Zweiten stellt sich die Frage: Woher werden überhaupt die Mittel genommen, mit denen die lokalen Fernsehanbieter künftig von der SLM unterstützt werden sollen? Vielleicht muss ich daran erinnern, dass die Landesmedienanstalten einen Teil der Rundfunkbeiträge der Bürger verwalten und bewirtschaften. Die werden bekanntlich demnächst nicht mehr. Im Gegenteil, sie sollen demnächst sinken. Wir alle begrüßen das. Aber das hat natürlich auch die Konsequenz, dass man Geld, das man nicht mehr einnimmt, auch nicht ausgeben kann.
Die SLM hat auch gesagt, wo die geplanten 300 000 Euro herkommen sollen. Gekürzt werden soll dafür an den Projekten für Medienpädagogik, am Jugendmedienschutz, an der Medienforschung und der kulturellen Filmförderung, also ausgerechnet in den Bereichen, die in Sachsen ohnehin in einem desolaten Zustand sind.
Vielleicht erinnern Sie sich an die Große Anfrage unserer Fraktion zur Medienpädagogik. In der Antwort musste die Staatsregierung einen fachpolitischen Offenbarungseid ablegen. Mit den vorhandenen Projekten wird nur ein kleiner Teil der sächsischen Kinder und Jugendlichen erreicht. Geförderte Projekte sind oft wie ein Tropfen auf den heißen Stein – von Stetigkeit und Nachhaltigkeit keine Spur.
Nun ist Medienpädagogik nicht nur eine Aufgabe der Landesmedienanstalt, sondern dafür in erster Linie die Staatsregierung, genauer das Kultusministerium, verantwortlich. Aber dass nun bei den Mitteln der SLM für Medienpädagogik noch gekürzt werden soll, ist mehr als makaber. Wenn Sie bereit wären, andere Deckungsvorschläge zu suchen, wäre das aus unserer Sicht deutlich sinnvoller.
Ich wiederhole gerne meinen Vorschlag zur Einsparung von Verwaltungskosten: Es ist nicht einzusehen, dass wir im öffentlich-rechtlichen Bereich seit fast 25 Jahren mit dem MDR über eine Dreiländeranstalt verfügen, sich aber Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen immer jeweils eine eigene Landesmedienanstalt für den privaten Rundfunk mit Direktor und Villa leisten. Da ist ein echtes Sparpotenzial vorhanden, das nicht zulasten der Medienarbeit geht.
Nun zum dritten kritischen Punkt. Sie bringen es tatsächlich fertig, die Verbreitungskosten der kommerziellen lokalen Fernsehanbieter zu übernehmen, das Gleiche aber den nicht kommerziellen freien Radios zu verweigern. Seit Jahren kämpfen wir im Landtag für den Erhalt der freien Radios, denen die ursprüngliche indirekte Finanzierung durch den kommerziellen Rundfunk entzogen wurde. Sie erinnern sich, dass wir schon damals forderten, dass die SLM die vergleichsweise niedrigen Sende- und Leitungskosten für die drei freien Radios in Dresden, Leipzig und Chemnitz in Höhe von zusammen 50 000 Euro pro Jahr übernimmt. Woran scheiterte das damals? Angeblich an der fehlenden gesetzlichen Grund
lage. Jetzt wird für die lokalen Fernsehanbieter eine gesetzliche Grundlage geschaffen, den freien Radios wird diese aber verweigert. Das ist geradezu grotesk.
So leisten doch gerade diese Radios einen unverzichtbaren Beitrag zur Medien- und Meinungsvielfalt in Sachsen, und das ohne einen Cent Werbeeinnahmen. Lächerliche 14 000 Euro nimmt die SLM derzeit für die freien Radios in die Hand. Ein gemeinsamer Änderungsantrag von LINKEN, SPD und GRÜNEN zu diesem Punkt liegt Ihnen vor. Sie haben heute die Gelegenheit, diesen Fehler im Gesetz zu berichtigen. Dann können Sie auch mit unserer Zustimmung rechnen, sonst nicht.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe zwei Anmerkungen zur Rede des Staatsministers, zum einen hinsichtlich der Mittel, die in der SLM gekürzt werden sollen, um diese 300 000 Euro sicherzustellen. Ich zitiere aus dem Brief des Geschäftsführers der SLM: „Danach werden im Wesentlichen der Ansatz zur Förderung medienpädagogischer Projekte um 30 000 Euro und für Projekte des Jugendmedienschutzes um 35 000 Euro, Medienforschung, Studien und Analysen um 123 000 Euro, für Filmförderung“ – also kulturelle Filmförderung – „in Höhe von 30 000 Euro gekürzt.“ Das sind die Angaben aus dem Brief. Zu sagen, dass in diesem Bereich keine Kürzungen vorgenommen werden, ist unsachgemäß.
Das Zweite ist: Sie haben die Zahlen benannt, dass der SAEK 1,6 Millionen Euro erhält. Es ist tatsächlich eine sächsische Besonderheit, dass es in einem Bereich, SAEK, sowohl Ausbildung als auch Medienkompetenzvermittlung gibt. Einerseits werden diese Dinge nicht ausgestrahlt, aber andererseits existieren freie Radios, die Dinge ausstrahlen, jedoch keine Förderung bekommen. Das ist genau der Punkt, dass diese Unterscheidung politisch ganz bewusst so vorgenommen wird und dass freie Radios ganz bewusst aus dieser Finanzierung ausgeschlossen sind. Das ist genau unser Kritikpunkt.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegt der Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. Es geht darum, in Ergänzung zur möglichen Förderung lokaler und regionaler Fernsehprogramme einen weiteren Punkt 19 innerhalb der Aufgaben der Sächsischen Landesmedienanstalt im Privatrundfunkgesetz einzufügen, und zwar die Förderung nicht kommerzieller lokaler und regionaler Hörfunksender in Sachsen, insbesondere bei der zur Verbreitung ihres Programms erforderlichen Infrastruktur, einzufügen.
Gestatten Sie mir noch einen Hinweis auf den Rundfunkstaatsvertrag. Es wurde gesagt, das seien zusätzliche Forderungen, die Opposition schieße über das Ziel hinaus. Wenn Sie sich § 40 des Rundfunkstaatsvertrages, Finanzierung zusätzlicher Aufgaben von Landesmedienanstalten, zur Hand nehmen, dann stellen Sie fest: In diesem Paragrafen wird ganz eindringlich – eigentlich ausschließlich von der konkreten Formulierung her – darauf abgestellt, dass der nicht kommerzielle Hörfunk durch Landesermächtigung finanziert werden kann.
Genau das wünschen wir uns. In den Debatten der letzten Jahre haben wir immer wieder eingefordert, dass es passiert. Das wird von Ihnen als CDU/FDP-Koalition verhindert, und zwar – wie ich bereits sagte – aus einer sehr willkürlichen, politischen Perspektive heraus, dass Sie freie Radios in diesem Land nicht unterstützen wollen.
Es ist absurd, dass auf der einen Seite kommerzielle, von Werbung finanzierte Fernsehanbieter Geld erhalten und auf der anderen Seite nicht kommerzielle, ehrenamtliche Projekte ohne Werbung die Unterstützung von Ihnen versagt bekommen. Vor diesem Hintergrund legen wir Ihnen diesen Änderungsantrag gemeinsam vor und bitten um Zustimmung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! In der Anhörung wird die Frage von den freien Radios, warum dieses Angebot – was auch immer als Argument im Raum steht – vonseiten der SLM durch die freien Radios nicht angenommen wurde, ganz deutlich beantwortet. Ich möchte darauf noch einmal verweisen.
Die Kostenunterschiede bei den lokalen Fernsehanbietern und den nicht kommerziellen freien Radios will ich überhaupt nicht in Abrede stellen. Das Problem ist: Es geht um ganz andere Summen. Die lokalen Fernsehanbieter haben natürlich ganz andere Einnahmen.
Im ersten Schritt ist durch die SLM angedacht, dass die lokalen Fernsehanbieter eine Förderung in Höhe von 300 000 Euro erhalten. Es sind wesentlich höhere Summen in der Diskussion. Das, worüber wir bei freien Radios sprechen, sind lediglich 50 000 Euro für alle freien Radios, um die Übertragungskosten zu finanzieren. Die freien Radios in Sachsen erhalten gemeinsam lediglich 14 000 Euro pro Jahr von der SLM, und das ist absolut indiskutabel.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe sehr genau zugehört, welche Zahlen genannt wurden. Herr Gemkow war gänzlich unbestimmt, was die Zahlen anbelangt. Er weiß nicht, um wie viele Mehreinnahmen es geht. Es muss aber auf jeden Fall eine deutliche Entlastung geben. Das klingt eher wie der Weihnachtsmann.
Herr Herbst hat 1 Milliarde Euro Mehreinnahmen in den Mund genommen. Allerdings ist vollkommen unklar, woher diese Zahl stammt. Es wäre durchaus hilfreich, wenn möglicherweise die Person, mit der diese Zahl in Verbindung gebracht wurde – der Ministerpräsident oder sein Staatsminister – dazu Ausführungen gemacht hätten. Im Moment ist das lediglich eine Spekulation. Das muss klar sein.
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs wird erst in den nächsten Tagen den Anstalten und Ländern Zahlen vorlegen. Erst dann können wir über konkrete Mehreinnahmen sprechen.
Lassen Sie mich trotzdem einmal annehmen, dass die Zahlen in Höhe von 500 Millionen Euro oder 1 Milliarde Euro, wie sie Herr Tillich in die Debatte eingebracht hat, Realität sind. Wir müssten zum einen feststellen, dass es sich um Mehreinnahmen für eine Gebührenperiode von vier Jahren handelt. Das bedeutet pro Jahr Mehreinnahmen von – nicht unerheblichen, ich möchte das nicht kleinreden – 125 oder 250 Millionen Euro. Wenn man dies aber mit der Forderung verbindet, wie es der Ministerpräsident von Sachsen getan hat, dass das zu einer Gebührenentlastung von einem Euro pro Monat führt, handelt es sich um eine Milchmädchenrechnung.
Es gibt in Deutschland gemäß dem Statistischen Bundesamt etwa 40 Millionen Haushalte. 40 Millionen Haushalte mal einen Euro im Monat mal 12 Monate macht 480 Millionen Euro im Jahr, die eine Entlastung um einen Euro bringen würde. Das sind knapp 500 Millionen Euro. 500 Millionen Euro, über die wir in der Debatte sprechen, gelten jedoch für vier Jahre. Wir könnten also maximal über 25 Cent oder, wenn man die Zahlen von Herrn Tillich annimmt, die nirgendwo belegt sind, über 50 Cent reden. Das war eine überschlagsmäßige Rechnung, die an
die Antragstellerinnen gerichtet ist, die sich sonst damit brüsten, eine solide Finanzpolitik machen zu wollen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn es zu deutlichen Mehreinnahmen käme – was sehr positiv wäre –, dann müssten wir darüber sprechen, was wir damit machen. Ich möchte von der Zielrichtung her eine andere Nuance setzen, und zwar dahin gehend, dass wir mit der Einführung des Rundfunkbeitrags – mit der Einführung, die Sie als FDP und CDU im Landtag beschlossen haben – eine Menge Baustellen und Probleme erhalten haben. Es ist unsere Aufgabe, diese Probleme in erster Linie abzuarbeiten und die Bereiche, in denen es zu Mehrbelastungen bzw. unverhältnismäßigen Mehrbelastungen gekommen ist, wieder zurückzudrehen.
Ich möchte einige davon benennen. Es geht um Leute, die bisher befreit waren und jetzt den Rundfunkbeitrag zahlen. Das sind zum Beispiel Menschen mit Beeinträchtigungen. 800 000 Menschen waren in Deutschland aufgrund ihrer Behinderung vom Rundfunkbeitrag befreit und müssen seit dem 1. Januar dieses Jahres zahlen. Ich finde, dass wir dort wieder zu dem Ausgangszustand zurückkommen sollten.
Menschen, die doppelt bezahlen, müssten wir von ihrer doppelten Zahlung wieder befreien. Das ist zum Beispiel bei Zweitwohnungen oder bei Datschen der Fall. Ich finde, dass mittelständische Unternehmen, die zum Beispiel durch viele Fahrzeuge oder viele Filialen eine Ungerechtigkeit in Bezug auf diesen neuen Rundfunkbeitrags spüren, eine Entlastung erfahren müssten. Wir wussten vorher, dass diese besondere Belastung für diese Bereiche eintreten wird. Sie haben trotzdem zugestimmt.
Ich möchte einen vierten Punkt benennen, bei dem es zu einer Entlastung kommen sollte. Zum Beispiel müssen die Einrichtungen der Jugendhilfe jetzt den Rundfunkbeitrag bezahlen. Es handelt sich um Einrichtungen der Jugendhilfe, die mit Mitteln der öffentlichen Förderung immer knapp haushalten müssen. Wir finden, dass gemeinnützige Einrichtungen selbstverständlich befreit werden müssten.
Das sind Punkte, über die wir reden müssen und bei denen Sie uns an Ihrer Seite haben, wenn Sie einen Staatsvertrag mit den anderen Ländern aushandeln und nicht – wie in der heutigen Aktuellen Debatte – den Weihnachtsmann spielen.
Liebe FDP, Ihr Vorschlag einer personengebundenen Abgabe ist gar nicht unvernünftig – wenn die soziale Komponente dabei wäre.
Wenn Sie damals jedoch nicht umgefallen wären, müssten wir die heutige Debatte nicht führen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin Herrn Gerstenberg sehr dankbar für die Unterscheidung. Ich erachte es für wichtig und habe es vorhin auch dargestellt, dass wir natürlich an den Stellschrauben drehen müssen, um die erheblichen Mehrbelastungen an den betroffenen Stellen zurückzudrehen. Das ist aber etwas anderes, als den Beitrag für alles um einen Euro zu senken.
Herr Herbst, Sie haben mir ein bisschen unterstellt – ich hatte schon überlegt, ob ich eine Kurzintervention dazu mache –, dass wir die Mehreinnahmen negieren und sagen: Augen zu und durch! Ich habe nie Mehreinnahmen negiert. Ich habe nur eine andere Zielrichtung ausgegeben, was man mit solchen Mehreinnahmen machen kann. Das ist der Unterschied.
Sehr geehrter Herr Clemen, wenn Sie hier aus den Zeitungen zitieren, dann ändert das nichts daran, dass es keine offiziellen Zahlen gibt. Vielleicht gehen Sie einmal auf die Seite der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs. Die aktuellste Pressemitteilung bezieht sich auf die Schätzung von den Mehreinnahmen in Höhe von 500 Millionen Euro. Die Überschrift der Pressemitteilung lautet: „Veröffentlichte Zahlen zu den neuen Rundfunkbeiträgen sind falsch und falsch interpretiert.“
Gern.
Ich wette nicht, Herr Clemen.
Die Antwort ist gegeben.
Ja. – Ich komme zu dem, was Herr Beermann gesagt hat. Er hat darauf hingewiesen, dass die korrekten Zahlen heute Nachmittag kommen werden oder – ich sage einmal so – die Zahlen der KEF. Dann können wir uns darüber unterhalten. Wir müssen uns allerdings darüber im Klaren sein, dass auch diese Zahlen noch eine Prognose sind.
Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich hinsichtlich des Schönredens der Äußerung von Herrn Tillich durch Herrn Beermann anmerken, dass die Rechnung, die Herr Tillich aufgemacht hat – ich habe es vorhin dargestellt –, mathematisch einfach nicht funktioniert.
Wenn Sie Frau Dreyer als Argument heranziehen, dann muss man sagen, dass sie wenigstens richtig gerechnet hat. Sie hat nämlich eine Milliarde Euro angenommen – wie gesagt, wir haben keine Zahlen – und dann heruntergerechnet, und dabei kommt man auf 50 Cent. Das habe ich vorhin dargestellt. Herr Tillich hat als politisches Postulat einen Euro dargestellt.
Und, Herr Dr. Beermann, zu dem, was Sie hier als Verteidigungsrede dargestellt haben, muss ich sagen: Es klingt wie eine Drohung.
Bei dem, was Sie hier dargestellt haben, muss man befürchten, dass es tatsächlich einen Eingriff in die Arbeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gibt. Wir werden das an anderer Stelle diskutieren müssen – nicht heute; heute geht es ja um die sogenannten Mehreinnahmen. Aber das, was Sie hier beschreiben, halte ich eher für ein bedrohliches Potenzial hinsichtlich der Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möch
te gern eine persönliche Erklärung über mein Abstimmungsverhalten abgeben.
Ich habe gegen diese Verfassungsänderung gestimmt, weil ich die sogenannte Schuldenbremse für politisch falsch halte. Gerade weil es einer sächsischen Verfassungsänderung gemäß Grundgesetz überhaupt nicht bedarf, ist dies nichts anderes als die Betonierung einer überholten Zeitgeistidiologie in der Verfassung.
Ein derartiges Kreditverbot für Investitionen wird zur Folge haben, dass in den nächsten Jahren im Bildungs- und Sozialbereich weiter gekürzt und ein Privatisierungsdruck künstlich erzeugt werden wird. Die Aufnahme des Haushaltsprinzips „Sozialer Ausgleich“ im Artikel 94 ist aus meiner Sicht bei Weitem nicht ausreichend, dies zu kompensieren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich eines vorweg sagen: Wir finden den Antrag der GRÜNEN recht verwegen, versuchen sie doch, in einer vom Landtag besonders schwer zu kontrollierenden Angelegenheit – einem Staatsvertrag – ausgerechnet dem Staatsminister, der das Parlament am geschicktesten zu umgehen pflegt,
vernünftige Ratschläge auf den Weg zu geben; ausgerechnet der Staatsminister, der den alten Entwurf dereinst mit dem legendären Satz – ich muss ihn einfach noch einmal wiederholen, Herr Jennerjahn –: „Den 14. Medienschutzvertrag in seinem Lauf halten weder Ochs‘ noch Esel auf“ verteidigte, selbstverständlich ohne den geistigen Mentor zu nennen. Es war einfach zu schön, insbesondere, weil dieser Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
vom nordrhein-westfälischen Landtag kurz darauf gestoppt wurde – dankenswerterweise auch mit den Stimmen der dortigen CDU.
Der alte Entwurf zeichnete sich vor allem durch zwei Dinge aus: durch den Wunsch nach verbotener Zensur einerseits und durch absolut lächerliche Methoden bei der technischen Umsetzung andererseits. Erinnert sei hier an den Zauber um schwarze und weiße Listen als Filterprogramme für Eltern, deren Untauglichkeit Ihnen in der damaligen Anhörung alle Sachverständigen nachgewiesen haben.
Besonders skurril war es, vermeintlich jugendgefährdende Inhalte im Internet auf nächtliche Sendezeiten verbannen zu wollen – dafür hat uns, glaube ich, die ganze Welt ausgelacht. Absurd auch die Idee, dass Anbieter von Plattformen den nicht jugendgefährdenden Inhalt von Einträgen Dritter garantieren oder den Zugang für Kinder und Jugendliche generell sperren sollten. Bei genauer Betrachtung stand sogar infrage, ob Jugendliche noch Wikipedia nutzen können.
Was hingegen keinerlei Rolle spielte, waren Ansätze zur Herausbildung der notwendigen Kompetenzen bei Kindern und Jugendlichen im Umgang mit alten und neuen Medien. Das würde ja auch Geld kosten. Vor allem würde es den Horizont vieler Erwachsener auch in Staatsregierung und Parlament überschreiten, die selbst allergrößte Mühe im Umgang mit neuen Medien haben.
Für Kinder und Jugendliche sind es übrigens keine neuen Medien, sondern Selbstverständlichkeiten des Lebens, die es so schon immer gegeben hat – genauso selbstverständlich wie Essen, Schlafen oder Zähneputzen.
Wir brauchen Medienbildung und Medienkompetenz für Kinder und Jugendliche, aber auch für Eltern und professionelle Begleiter der Aufwachsenden. Damit liegt es nicht nur in Deutschland insgesamt, sondern gerade besonders im Freistaat Sachsen im Argen.
Ich erinnere diesbezüglich an die Antworten auf unsere Große Anfrage zu diesem Thema und an die Ablehnung unseres Antrages im Ausschuss Anfang dieses Jahres. Deshalb fänden wir es tausendmal besser, in der Verantwortung der Landesbildungsministerinnen und -minister würde ein Jugendmedienbildungs-Staatsvertrag mit
verbindlichen Bildungszielen geschlossen statt dieses im alten Denken verharrenden Jugendmedienschutz-Staatsvertrages. Leider werden sich wohl dennoch wieder die Regulierungswut und die Überwachungsphantasien
schwarz-gelber Medienpolitik austoben. Jedenfalls lassen die Antworten, die Herr Dr. Beermann auf meine Kleine Anfrage gegeben hat, kein Umdenken erkennen und nichts Gutes erwarten.
So bleibt es auch bei unserem damaligen Fazit, dass ein solcher Staatsvertrag weder geeignet noch notwendig ist, um Kinder und Jugendliche vor vermeintlich gefährdenden Inhalten zu schützen. Schon gar nicht ist es verhältnismäßig, was die Schaffung von Zensur und Kontrollmechanismen im Internet betrifft.
Darüber hinaus gilt aber immer noch, was meine Kollegin Bonk schon damals sagte: „Der beste Jugendschutz im Netz sind die Jugendlichen selbst. Deren Interesse selektiert wesentlich mehr entwicklungsbeeinträchtigende Internetangebote aus als alle technischen Systeme.
Das Erstellen schwarzer Listen für und über Filtersysteme hingegen kann das Interesse an diesen verbotenen Sachen nur noch steigern. In der Regel entsteht die Entwicklungsbeeinträchtigung erst durch den falschen Umgang mit Netzinhalten, also durch die Verbote selbst.“ Am besten wäre es deshalb, sie würden es ganz bleiben lassen und sich lieber wieder überschaubaren medienpolitischen Fragen wie der Sonntagsöffnung von Videotheken zuwenden.
Wenn Sie sich aber unbedingt wieder an einem Staatsvertrag versuchen wollen, sollten Sie die guten Ratschläge, die Ihnen die Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN aufgeschrieben haben und denen wir zustimmen werden, unbedingt beherzigen, sonst droht Ihnen dieselbe Pleite wie beim letzten Mal.
Herzlichen Dank.
Ja.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Heute und hier versprechen wir: Allen Rechtsextremisten und Nationalisten, all jenen, die unsere Demokratie verachten und bekämpfen, sagen wir: Wir fürchten euch nicht – wo ihr auftretet, werden wir euch im Wege stehen, in jedem Ort, in jedem Land, im ganzen Staat.“ Das, sehr geehrte Damen und Herren, sind die Worte, ist die Haltung, die Bundespräsident Joachim Gauck am 26. August 2012 eingenommen hat,
gegenüber – ich zitiere – „rechtsextremistischen Kameradschaften, neofaschistischen Organisationen und NPDOrtsverbänden“. Eine klare, eine eindeutige Haltung, die jedem Demokraten in diesem Land gut zu Gesicht steht und die notwendig ist, auch und gerade in Sachsen.
Wenn heute über meine Immunität abgestimmt wird, dann wird über nichts anderes abgestimmt als über ein Handeln, wie es der Bundespräsident vor Monatsfrist nicht nur für sich, sondern für alle Demokraten dieses Landes als das einzig Angemessene beschrieben hat. Sie stimmen also damit auch über sich selbst ab, über Ihre Haltung, über Ihr Verhältnis zur Demokratie. Denn eine Demokratie muss getragen sein von den Bürgerinnen und Bürgern, die sich bereitfinden, diese zu verteidigen.
Die Wehrhaftigkeit der Demokratie in diesem Land muss sich gegen jene richten, die sie angreifen, und diese Angriffe sind auch in Sachsen allgegenwärtig. Genau – und deshalb ist auch mein Einsatz, mein Widerstand gegen Nazis, Neofaschisten – ich zitiere noch einmal Joachim Gauck –, Nationalisten für mich nicht nur eine Ehrensache. Fast 400 000 Menschen haben meine Partei vor drei Jahren in den Sächsischen Landtag entsandt. Und diesen unseren Wählern haben wir versprochen, dass wir nicht müde werden, diesen Widerstand fortzuführen und zu unterstützen.
Und damit stehe ich nicht nur stellvertretend für eine Haltung, wie sie von den Wählerinnen und Wählern der LINKEN geteilt wird, sondern von der ich weiß, dass sie von vielen Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern, bürgerschaftlich engagierten Menschen, Kirchenmitgliedern und auch – damit möchte ich Sie ausdrücklich erinnern – von sehr vielen Mitgliedern, Sympathisantinnen und Sympathisanten und Wählerinnen und Wählern von SPD und GRÜNEN, aber auch von CDU und FDP geteilt wird. Ich werde Sie, sehr geehrte Damen und Herren von der Staatsregierung und von den Koalitionsparteien, nicht darum bitten, so oder so abzustimmen. Ich werde auch nicht über Ihr vom Sächsischen Verfassungsgerichtshof attestiertes Versagen in Sachen Versammlungsrecht sprechen. Ich werde auch nicht darum ringen, eine wie auch immer geartete Unschuld meiner Person in Ihren Augen zu belegen. Denn darum geht es hier bestenfalls vordergründig.
Es geht hier nämlich um viel mehr als mich, der ich hier nur stellvertretend stehe, und auch nicht um meine Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion DIE LINKE
und im Übrigen auch nicht um die zahlreichen Kolleginnen und Kollegen aus den anderen demokratischen Parteien, wie zum Beispiel vor zwei Jahren um den Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages Wolfgang Thierse, als dieser an einer Sitzblockade gegen eine Nazidemo teilnahm.
Worum es heute geht, ist die Haltung dieses Hohen Hauses zur Verteidigung der Demokratie. Und wenn sich heute und hier eine Mehrheit bereitfindet, meine Immunität aufzuheben, dann ist es mir eine Ehre und eine Frage der Selbstachtung, vor den Gerichten dieses Landes auszustreiten, was der Schutz der Demokratie und des Rechtsstaates wert ist. Alle, die heute hier abzustimmen haben, stimmen über sich selbst ab, über ihre Haltung und darüber, was sie selbst beizubringen haben zur Verteidigung der demokratischen Verhältnisse.
Sehr geehrte Damen und Herren! Vergessen Sie nicht, wir alle repräsentieren nur die Bevölkerung, wir repräsentieren die gesellschaftlichen Verhältnisse. Alles, was wir hier im Hohen Haus sein mögen, ob Ministerpräsident oder Abgeordneter, ist uns geliehen und verliehen von den Menschen im Freistaat. Alle Würden, die der eine oder andere zu tragen vermeint, sind vor allem Pflichten, sie sind Verantwortung. Und heute geht es um unsere Verantwortung gegenüber den Grundwerten dieses Landes.
Max Weber sagte einst in seinem Vortrag „Politik als Beruf“, dass drei Qualitäten vornehmlich für den Politiker entscheidend sind: Leidenschaft, Verantwortungsgefühl, Augenmaß. Darüber stimmen Sie heute ab, darüber, ob Sie die Leidenschaft, die Verantwortung und das Augenmaß dafür haben, diese Demokratie zu verteidigen.
Ich werde mit Interesse Ihre Abstimmung verfolgen und – wieder mit Max Weber – fähig sein zu sagen: „Dennoch!“ Ich stehe hier und werde auch in Zukunft nicht anders handeln, als es mir mein Gewissen und meine Verantwortung gebieten.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, wir brauchen ein modernes Urheberrecht im digitalen Zeitalter. Das überkommene, bisherige Urheberrecht orientiert sich im Wesentlichen an den materiellen Trägern des kreativen Schaffensprozesses, also veröffentlichte CDs, DVDs, Bücher. Mit der Digitalisierung – das wissen wir alle – hat sich das kreative Werk von seinen Trägermedien gelöst. Damit stellt sich die Frage der Urheberschaft und nach Entlohnung neu.
Meine Kollegin Julia Bonk hat im letzten Jahr eine Umfrage unter sächsischen Künstler(inne)n und Kreativen durchgeführt und zu dem Aspekt eines neuen Urheberrechtes nachgefragt. Die Künstler(innen) bzw. Urheber(innen) sollten aus unserer Sicht bei Fragen des Urheberrechtes im Mittelpunkt der Betrachtung stehen. Die Verwerter(innen), die sozusagen meist die Zwischenstufe bilden und leider sehr häufig zulasten der Urheber(innen) profitieren, liegen für uns nicht so im Fokus.
Die übergroße Mehrheit – das ist das Ergebnis dieser Umfrage – ist für eine grundlegende Neufassung des Urheberrechts. Die Mehrheit wünscht sich eine Rechtssicherheit für die User(innen) im Internet und die Wahrung der Interessen der Produzenten auf der anderen Seite. Es wird ernsthaft – das ist ein anderer Punkt – über eine Kulturflatrate diskutiert, bei der im Grunde die Nutzer(innen) zahlen und die Produzent(inn)en nach der jeweiligen Nutzung Geld erhalten, und zwar jenseits von großen Verwertungsgesellschaften. Es ist – das geht damit einher – eine bessere Direktkommunikation von Produzent(inn)en und Nutzer(inne)n im Netz erwünscht, ohne diese Art Gatekeeper.
Für Kreative – das hat Frau Fiedler mit angesprochen – ist natürlich die Existenzsicherung angesichts der prekären Lebens- und Produktionsbedingungen die entscheidende, zentrale Frage. Vor diesem Hintergrund gibt es Sympathien. Dem sollten wir als Politiker gerecht werden: Sympathien für Künstler-Grundeinkommen, ähnlich, wie es in Frankreich oder in Luxemburg ist, oder auch für ein gut ausgestattetes Band-Subventionssystem, ähnlich wie in Skandinavien.
Hinsichtlich der Wissensgüter war das Ergebnis dieser Studie, dass eine große Mehrheit den freien und den ungehinderten Zugang ermöglichen will. Das betrifft auch die generelle Zugänglichkeit von Kulturgütern im Internet; denn hierdurch kann auch Bekanntheit und Popularität von Werken und Künstler(inne)n erhöht werden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Fiedler hatte es angesprochen: Es ist in erster Linie eine bundesgesetzliche Regelung des Urheberrechtes. DIE LINKE hat auf
Bundesebene Positionen zum Urheberrecht formuliert. Ich möchte nur einige Keywords an dieser Stelle benennen.
Das ist erstens die gerechte Vergütung für Produzent(inn)en, für Kreative und nicht solche Verträge, die ihnen einmal Geld zusichern, aber sie in Zukunft aus dem Gewinn heraushalten und diesen bei anderen belassen.
Das Zweite ist die Forderung, dass ein Weiterverkauf von E-Books und MP3 möglich sein muss und das, was man aus der analogen Welt kennt, dass man eine CD weiter verkaufen kann, auch in der digitalen Welt möglich ist.
Des Weiteren geht es darum, in der freien Wissenschaft den Informationszugang zu ermöglichen – ich bin vorhin bereits darauf eingegangen – und alternative Vergütungssysteme zu fördern und zu diskutieren. Es gilt, die Schutzfristen neu zu regeln. Wir haben derzeit Situationen, dass wir Schutzfristen bis 70 Jahre nach dem Tod haben. Das ist aus unserer Sicht völlig überhöht. Wir wünschen uns und fordern, dass auch in der digitalen Welt eine Privatkopie möglich sein muss. Das ist im Moment ausgeschlossen.
Wir fordern last, but not least – wie es derzeit diskutiert wird –: Kein Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Ich überlege, eventuell noch einmal in der zweiten Runde detaillierter darauf einzugehen. Es gibt im Moment einen Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium, der verheerende Folgen für das Netz und die Weitervermittlung von Informationen hätte.
Das lehnen wir ab.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Gestatten Sie mir eine Kommentierung zu dem, was Herr Clemen hinsichtlich der Frage, wenn Content kostenlos ist, dann wird es per se an Wert verlieren, gesagt hat.
Man könnte es differenzierter betrachten. Es gibt tatsächlich Beispiele. Das sind professionelle Anbieter, die damit auch Geld verdienen und das als Konzept haben. Sie stellen ihre künstlerisch kreativen Leistungen ganz bewusst kostenlos im Netz kostenlos zur Verfügung, um damit die schnelle Verbreitung und einen Zugewinn an Popularität für ihre Unternehmen zu nutzen. Das sollte man durchaus mit bedenken.
Gut, das wäre dann die differenziertere Betrachtung.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Aktuelle Stunde hat den Titel „Geistiges Eigentum schützen – Anpassung des Urheberrechtes an das Internetzeitalter“. Ich hatte im Vorfeld darüber nachgedacht, was der Grund dafür sein könnte.
Frau Fiedler ist intensiv ins Gespräch vertieft.
Was könnte der Grund sein? Ist es das Thesenpapier der CDU/CSU-Fraktion oder ist es möglicherweise – ich habe es vorhin schon angesprochen – der Referentenentwurf zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage – was zu diesem Titel auch hervorragend passen würde und vom Bundesjustizministerium – immerhin in FDP-Hand – veröffentlicht wurde?
Ich möchte an dieser Stelle einmal deutlich machen, was geplant ist und was das für die reale Welt der Internetnutzung bedeutet. Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage beinhaltet, dass die Nutzung von kleinsten Wortfetzen aus Presseerzeugnissen durch Suchmaschinen wie Google oder News-Aggregatoren künftig lizenzpflichtig und damit kostenpflichtig ist. Das heißt, für Presseverleger existiert das ausschließliche Recht der öffentlichen Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen oder Teilen davon.
Die Begründung des Referentenentwurfes nimmt explizit Bezug auf das Urteil des Bundesgerichtshofes „Metall auf Metall“ von 2008. Das ist deswegen interessant, weil sie im Bereich von Leistungsschutzrechten im Tonträgerbereich kleinste Tonsequenzen als eine Rechteverletzung anerkannt haben, was in der logischen Konsequenz auf Wortfetzen bzw. Satzfetzen zu übertragen ist. Was bedeutet das für die Praxis?
Wenn ein solches Gesetz eingeführt würde, wäre bereits die Übernahme der Überschrift aus einem Presseartikel abgabepflichtig, wenn man im Internet darauf hinweist – vorausgesetzt für gewerbliche Zwecke. Dieser Bereich ist sehr schlecht definiert. Darauf komme ich später zurück. Das heißt, es wäre in Zukunft nur noch eine bloße Verlinkung möglich, keinesfalls aber eine Verlinkung mit der Überschrift, was eine Verlinkung sinnlos macht.
Die Definition „für gewerbliche Nutzung“ ist so gefasst, dass es gewerbliche Nutzung im klassischen Sinne betrifft, aber auch gewerbliche Nutzung, die im Zusammenhang mit einer Erwerbstätigkeit steht. Das heißt, ein Blogger, der seinen Blog kostenfrei zur Verfügung stellt, auf der anderen Seite aber freier Journalist ist, fällt unter die gewerbliche Betrachtung mit seinem Blog. Der darf in seinem Blog keine Links mit Überschriften zu Presseverlegern setzen.
Es betrifft auch andere Berufsgruppen, zum Beispiel den Unternehmenssprecher, der über Twitter einen spannenden Artikel twittert. Das ist damit nicht mehr möglich. Oder zum Beispiel Politiker(innen), die auf ihrem Facebook-Profil einen Artikel aus der Zeitung posten, in dem dann die ersten Sätze schon mit drauf sind.
Das wäre alles lizenzkostenpflichtig und eine Möglichkeit zur Abmahnung durch die Verlage, wenn das Gesetz in der Form durchkommt.
Es ist absolut fern der Realität des Netzes und der Nutzer, der Teilung von Inhalten, des Verweisens im Kommunikationskreis des Netzes auf interessante Inhalte und es ist auch schädlich für Zeitungen. Auch sie leben davon, dass sie durch die Verlinkung bekannter werden, dass die Marke stärker wird. Vor diesem Hintergrund macht das den Widersinn nochmals deutlich.
Ein Gesetzentwurf wäre, wenn er in dieser Form durchkommen würde, ein großes Missverständnis hinsichtlich der heutigen Nutzung des Netzes. Das ist, wie gesagt, nicht die moderne Form von Urheberrecht für das digitale Zeitalter, was hier formuliert wurde, sondern das ist im Grunde ein Betreiben von Absurdität. Das ist der Versuch, analoge Welt ins Netz zu übertragen.
Herzlichen Dank.
Ich möchte nach dem Redebeitrag von Herrn Martens noch einmal die Gelegenheit nutzen, kurz darauf zu erwidern. Sie hatten über die Nutzung der Texte hinsichtlich des Leistungsschutzrechtes der Presseverlage für gewerbliche Zwecke gesprochen. Dass es ausschließlich gewerblichen Zwecken dient, hatte ich vorhin ausgeführt.
Ich zitiere: „...die Nutzung, die mittelbar und unmittelbar der Erzielung von Einnahmen dient.“ Allerdings – das ist der Streitpunkt – gibt es eine Erweiterung. Diese lautet: „… jede Nutzung, die im Zusammenhang mit einer Erwerbstätigkeit steht“. In der Begründung des Gesetzentwurfs wird darauf eingegangen, was die Folge ist, wenn jemand einen Blog betreibt, der völlig kostenfrei angeboten ist, aber dieser Blog von einem freien Journalisten betrieben wird. Dann ist diese Nutzung im Zusammenhang mit einer Erwerbstätigkeit – das ist sogar dort ausgeführt – als das Konstrukt, dass es ebenfalls gewerbsmäßig ist, anzusehen. Das heißt, auch dieser darf nicht in der Form auf diese Texte verweisen.
Das ist die Diskussion, Herr Martens, es tut mir furchtbar leid. Das ist doch genau das Problem, denn wenn ich das weiterdenke – diese Ausführungen finden Sie auch im Netz –, dann ist auch das, was der Unternehmenssprecher oder der Pressesprecher Ihres Ministeriums, der auf Twitter postet: „Mein Chef hat heute im Netz irgendwas
gesagt“ und die Überschrift in der Zeitung mit dem Link versendet, lizenzpflichtig. Das ist das Problem dabei, und das steht im Gesetzentwurf. Das war die Kritik.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Glaubt man dem Bohei, der um diesen Staatsvertrag gemacht wird, dann beginnt heute eine neue Epoche der Rundfunkfinanzierung. Ich persönlich teile diese Auffassung nicht. Vielleicht endet heute eine Epoche der Rundfunkfinanzierung, nämlich die Epoche von der Einführung des ersten Radios als Massenkonsumgut bis zur Zulassung des privaten Rundfunks in der alten Bundesrepublik Anfang der Achtzigerjahre des vorigen Jahrhunderts.
Schon mit der gesamtdeutschen Einführung 1990 wäre dieses System dringend reformbedürftig gewesen. Mit der technischen Entwicklung der letzten 20 Jahre, mit dem Siegeszug des Internets, mit der zunehmenden technischen Konvergenz der Empfangsgeräte – Fernseher, Radio, Computer, Handy, iPad usw. – ist ein System, welches davon ausgeht, dass ich meine Empfangsgeräte
irgendwo anmelde, also quasi registrieren lasse, vollkommen von der Wirklichkeit überholt.
Wenn man kein durchgehendes Pay-TV oder kostenpflichtige Programmangebote im Internet haben will – und das wollen wir nicht –, muss man sich von der Idee verabschieden, man könnte öffentlich-rechtlichen Rundfunk durch die tatsächlichen Nutzer und dann am besten auch noch nach dem Umfang der tatsächlichen Nutzung finanzieren.
Genauso wie staatliche und kommunale Theater, Museen, Orchester und Zoologische Gärten sind öffentlichrechtliche Rundfunkanstalten Kulturinstitutionen, die der Allgemeinheit zur Verfügung stehen sollen und dann eben auch durch die Allgemeinheit – also durch uns alle – finanziert werden müssen.
Daraus folgt natürlich auch, dass die Rundfunkanstalten der Allgemeinheit rechenschaftspflichtig sind, und zwar sowohl hinsichtlich der Qualität ihrer Angebote als auch hinsichtlich des Umgangs mit den finanziellen Mitteln. Was Letzteres betrifft, so hat der MDR einiges nachzuholen und aufzuarbeiten. Das sollte die Öffentlichkeit, die Zuschauerinnen und Zuschauer, immer wieder und nachdrücklich einfordern.
Aber es ist natürlich wie bei allen anderen öffentlichen Einrichtungen egal, ob sie der unmittelbaren wirtschaftlichen und sozialen Daseinsvorsorge oder der Kultur und Bildung dienen. Man muss sie auch wollen und darf sie sich nicht kleinmachen und schlechtreden lassen, wie dies im Moment eine unheilige Allianz aus privaten Rundfunkanstalten, „Bild“-Zeitung und Sächsischer Staatskanzlei tut. Deren Interesse ist nicht das Interesse der Allgemeinheit.
Aber zurück zur Rundfunkfinanzierung. Was heute – oder, besser gesagt, am 01.01.2013 – an die Stelle des alten, überholten, gerätebezogenen Systems treten soll, ist nicht etwa etwas Neues, Zeitgemäßes, sondern es ist etwas Undurchdachtes, Nachgebessertes, was zugegebenermaßen ein paar Probleme löst und zugleich auch eine Reihe neuer Probleme schafft. Es beginnt keine neue Epoche, sondern höchstens ein Provisorium, eine Übergangslösung.
Das beginnt mit der Erhebungsgrundlage. An die Stelle der Radio- und Fernsehgeräte treten nicht etwa die Radionutzer, also die Zuhörer, Zuschauer und Internetuser – was zeitgemäß wäre –, sondern die Räume, in denen sich vermutlich meistens – oder auch nur unterstellt – Rundfunk- und Fernsehgeräte befinden. Aus der Gebühr für den Fernseher und den Computer zu Hause wird der Rundfunkbeitrag für die Wohnung. Aus der Gebühr für das Autoradio wird der Rundfunkbeitrag für Betriebsfahrzeuge. Aus der Gebühr für die Fernseher in Hotelzimmern wird der Rundfunkbeitrag für das Hotelzimmer, und an die Stelle der Gebühr für Radio und Computer in Werkstatt, Büro und Ladenlokal tritt die Betriebsstelle. Dies führt zu absurden Ergebnissen, wie jeder weiß, der sich zu diesem Thema mit der Bürgerpost beschäftigt.
Wer wegen seines Jobs eine kleine Zweitwohnung am Arbeitsort braucht, zahlt doppelt, obwohl er weder finanziell besonders leistungsfähig ist noch besonders oft Radio und Fernsehen hören und sehen kann. Demgegenüber zahlt die einkommensstarke Großfamilie, die mit mehreren Generationen in einer großen Villa oder gar in einem Schloss wohnt – ich denke dabei zum Beispiel an die Wettiner in Moritzburg –, nur einen einzigen Rundfunkbeitrag.
Auf jeden Fall ein Phänomen. Sozial ungerecht ist da noch mild ausgedrückt. Wir können es auch kleiner ansiedeln –
und sagen: Die Familie mit mehreren Generationen in einer großen Wohnung ist genauso eine Disparität zu einem Einpersonenhaushalt in einer kleinen Wohnung. Diese Disparität existiert. Das war die Überzeichnung, Herr Piwarz.
Der Gipfel der Ungerechtigkeit war jedoch die Idee, für ostdeutsche Gartenlauben einen Rundfunkbeitrag zu kassieren, obwohl diese Lauben laut Kleingartengesetz überhaupt nicht als Wohnungen genutzt werden dürfen. Daran sind übrigens weder die Rundfunkanstalten noch die viel gescholtene GEZ schuld. Sie haben den Staatsvertrag samt der Begründung nicht geschrieben. Für diese Ungerechtigkeiten tragen die Staatskanzleien die Verantwortung, insbesondere auch die Sächsische Staatskanzlei. Man ist in der vergangenen Woche zurückgerudert, aber bisher leider nur ganz unverbindlich. Wir hätten diese Klarstellung gern schwarz auf weiß.
Weitere Absurditäten ergeben sich bei der künftigen Beitragsbelastung von Unternehmen. Insgesamt sind die Unternehmen mit weniger als 10 % des Finanzaufkommens zur Rundfunkfinanzierung keineswegs zu hoch belastet – eher im Gegenteil. Aber kleine Handwerksbetriebe – dazu habe ich eine völlig konträre Einschätzung als Sie, Herr Gemkow – mit mehreren Verkaufsfilialen bzw. mehreren Betriebsfahrzeugen werden sehr hoch belastet, große Unternehmen mit einem einzigen Standort hingegen praktisch überhaupt nicht. Auch das ist ungerecht.
Befreiungstatbestände aus sozialen Gründen fallen weg, vor allem der Nachteilsausgleich für die meisten Menschen mit Behinderungen. Dies wird nirgends kompensiert. Auch das empfinden wir als ungerecht und vor allem als unnötig, genauso wie wir es als unnötig und unsozial empfinden, dass sich Menschen mit Hartz IV noch einem zusätzlichen bürokratischen Befreiungsverfahren unterwerfen müssen, welches auch datenschutzrechtlich nicht unproblematisch ist.
Sehr geehrte Damen und Herren, damit bin ich auch schon bei den erheblichen Datenschutzproblemen. Die
GEZ wird zur Supermeldebehörde. Warum? Mir scheint, die meisten haben das Problem nicht verstanden. Am 01.01.2013 werden natürlich die Bestandsdaten übernommen, und dann wird so getan, als hätten die Leute nicht Rundfunkgeräte angemeldet, sondern eine Wohnung. Das ist zunächst einmal pragmatisch handhabbar. Allerdings ziehen jährlich circa zehn Millionen Menschen um, im Schnitt alle acht Jahre einmal; die Jüngeren etwas öfter, die Älteren etwas seltener. Dabei muss künftig bei der GEZ nicht mehr ein Rundfunkgerät angemeldet werden, sondern die neue Wohnung – entweder durch den Betroffenen selbst oder durch den Vermieter. Letzteres ist an sich schon bedenklich. Was heißt das nun?
Erstens. Die GEZ wird zur zentralen Meldebehörde. Von den dezentralen Einwohnermeldeämtern unterscheidet sie sich insofern, als in den kommunalen Ämtern nur die Adressen gespeichert werden, bei der GEZ künftig jedoch die konkrete Wohnung.
Zweitens. Nach und nach entsteht so ein zentralisiertes Wohnungsregister, in welchem erfasst wird, wer mit wem zusammen in einer Wohnung wohnt, wer mit wem zusammenzieht und wer aus welcher Wohnung auszieht; und mit Verlaub, meine Damen und Herren: Dies ist datenschutzrechtlich alles andere als banal. So etwas gab es bisher einfach nicht.
Wir als LINKE sind den Bürgerrechten verpflichtet und sehen hierbei dringenden Korrekturbedarf. Das geht nicht nur uns so, deshalb haben wir heute eine Premiere. Wir schlagen Ihnen als Entschließungsantrag das vor, was diesbezüglich die Parteien im Landtag Baden-Württemberg einstimmig beschlossen haben. An unseren beiden Entschließungsanträgen erkennen Sie unsere konstruktive Haltung. Ihre Annahme würde die Sache deutlich verbessern.
Den vorliegenden Staatsvertrag selbst werden wir als LINKE ablehnen. Die Gründe dafür habe ich ausgeführt. Gleichwohl werden wir immer für den Erhalt und die solide Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eintreten.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte noch auf einige Dinge eingehen. Herr Gerstenberg, die Geräte sollen nicht mehr das Maß der Dinge sein. Das ist der Chor, und darin sind wir uns in diesem Hause einig.
Ich glaube allerdings nicht, dass das, was wir nicht mehr haben wollen, schon ausreicht für eine Zustimmung, weil das bei unserer Bewertung einer Kritik unterliegt. Deshalb befürworten wir grundsätzlich die Abkehr und können ganz konkret diesem Modell, wie es vorliegt, nicht zustimmen, weil es nicht unserer Zielvorstellung entspricht. Unsere Zielvorstellungen sind zum einen eine Zahlung nach Leistungsfähigkeit für öffentlich-rechtlichen Rundfunk und für die Verantwortung und zum anderen, am besten auf der personenbezogenen Ebene, die Erhebung dieser Daten und der Teilnehmerkunden mit so wenig wie möglich Aufwand und mit größtmöglichem Datenschutz zu erreichen.
Dabei wird völlig ausgeblendet, dass im Moment die Daten einfach noch nicht vorliegen, nach denen in Zukunft die Haushaltsabgabe eingezogen werden soll. Genau darin besteht das Problem. Ich habe es angesprochen.
Zehn Millionen Menschen ziehen pro Jahr um. Die GEZ muss nicht nur den Haushalt feststellen, sondern sie muss auch schauen, wer in diesem Haushalt wohnt, wer aus diesem Haushalt umzieht, wer wohin zieht, in welchen Haushalt, mit welchen Leuten. Die GEZ hat selbst eingeräumt, dass sie zu Beginn dieser Umwandlung 400 neue Stellen braucht, um diese Umstellung der Daten überhaupt erst einmal sicherzustellen. Da rede ich noch gar nicht von der Zukunft, wo diese Änderungen alltäglich eingearbeitet werden müssen.
Ich wollte dieses Thema nicht ansprechen, Herr Panter, aber wenn Sie schon unser Modell hier ansprechen – wobei ich das Gefühl habe, dass Sie es entweder nicht gelesen oder nicht verstanden haben, was beides nicht für Sie spricht, Herr Panter –,
möchte ich darauf hinweisen, dass die Daten, die jetzt über die GEZ erst erhoben werden müssten, beim Finanzamt schon vorliegen. Das Finanzamt ist keinesfalls dazu da, die Staatsferne infrage zu stellen oder den Betrag als Steuer einzuziehen, sondern ausschließlich dazu, als methodisches Erhebungsinstrument zu dienen.
Ich möchte abschließend, Herr Panter, darauf hinweisen, dass diese Methode beispielsweise auch vom Sächsischen Datenschutzbeauftragten vorgeschlagen wurde, und zwar gerade vor dem Hintergrund des Datenschutzes. Das wollte ich gern noch einmal darstellen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine kurze Vorbemerkung: Ich möchte der böswilligen Interpretation von Herrn Beermann entgegentreten, ich hätte den MDR mit einem Zoo verglichen. Ich habe den MDR mit Kultureinrichtungen verglichen. Herr Beermann, ich verstehe nicht, wie Sie das missverstehen konnten. Das ist in höchstem Maße bedenklich.
Ich konzentriere mich zunächst auf unseren ersten Entschließungsantrag; den zweiten werde ich nachher einbringen.
Es geht in diesem Entschließungsantrag um Fragen des Datenschutzes aus der Sicht unserer Fraktion. Ich erwähnte schon in meiner Rede vorhin, dass der Antragsinhalt im Wesentlichen mit dem übereinstimmt, wie er im Landtag von BadenWürttemberg einstimmig angenommen wurde. Erstens beinhaltet unser Entschließungsantrag den Appell an die Rundfunkanstalten, bei der Erhebung und Verwendung von Daten den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren. Ferner soll in die Vorbereitung und Durchführung der anschließenden Evaluierung der Sächsische Datenschutzbeauftragte einbezogen werden. Der Evaluierungsbericht soll veröffentlicht werden, und es sind Konsequenzen daraus zu ziehen.
Ich bitte um Zustimmung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wurde angedeutet, dass die Kuh vom Eis ist. Es geht um die Ausnahmeregelung ostdeutscher Kleingärten und der Gebührenpflicht.
Ich möchte zu Beginn an das anschließen, was Herr Gerstenberg schon angesprochen hat. Es ist tatsächlich nicht so, dass das innerhalb des Gesetzestextes offengelassen wurde. Es gibt eine ganz klare Formulierung innerhalb der Begründung, die im Widerspruch zu dem steht, was Herr Beermann im Ausschuss gesagt hat. Es sind genau die ostdeutschen Lauben, die laut Bundeskleingartengesetz in der Übergangsregelung waren und hier nicht von einer Befreiung profitieren. Das steht in der Begründung des Rundfunkänderungsstaatsvertrages. Das ist bewusst so formuliert worden. Vor diesem Hintergrund ist das kein Missverständnis, sondern eine bewusste Formulierung und damit vonseiten der Staatsregierung mit zu verantworten.
Unser Entschließungsantrag ist auch nach der Protokollnotiz der Staatskanzleien nicht hinfällig. Wir wollen in dem Entschließungsantrag, dass die Staatskanzleien sich klar positionieren und die Formulierung, wie sie immer noch in der Begründung des Gesetzes steht, klarstellen. Bisher haben die Chefinnen und Chefs der Staatskanzleien der Länder eine Position der ARD begrüßt, wonach man zurückhaltend bei der Realisierung des Gebühreneinzugs bei ostdeutschen Lauben herangehen will. Das ist aus unserer Sicht eine völlige Verkehrung der Situation, weil immer noch die Landtage Gesetzgeber sind. Die Gesetze werden in dieser Frage immer noch von den Staatskanzleien ausgehandelt. Vor diesem Hintergrund ist auch an dieser Stelle eine Klarstellung vonnöten. Deswegen dieser Entschließungsantrag.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatsminister! Das kommt mir tatsächlich etwas zu euphemistisch daher. Die Interpretation eines Gesetzestextes ist dann möglich, wenn in der Begründung nicht klar formuliert ist, was damit gemeint ist. In diesem Fall steht in der Begründung, dass die Übergangsregelungen nach Bundeskleingartengesetz, also genau die etwas größeren Lauben, nicht von einer Befreiung bedacht sind. Deswegen gibt es keinen Interpretationsspielraum. Deswegen ist die Protokollnotiz wichtig, die für unsere Begriffe zu kurz greift, weil sie lediglich eine Position des MDR begrüßt. Wir wollen zur Klarstellung eine Positionierung der Staatskanzlei.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE wird diesem Entschließungsantrag zustimmen, weil er in die gleiche Richtung geht wie der von uns vorher eingebrachte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich will die Argumente nicht noch einmal wiederholen. Ich schließe mich der SPD und den GRÜNEN an. Wir würden neben I b) und II b) bei einer Einzelabstimmung auch noch I a) mit ablehnen. Das resultiert aus der Grundsatzdebatte und Grundsatzentscheidung vorhin bei dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die „FAZ“ überschrieb dieser Tage einen Artikel „Teheran, Damaskus, Minsk – Dresden“. Es war die „FAZ“, das konservative Leitmedium schlechthin. Nun betraf der Vergleich der sächsischen Zustände mit arabischen, iranischen und belorussischen Verhältnissen zwar die Polizeiüberwachung der Bürgerinnen und Bürger im Bereich moderner Kommunikationsmittel und hat mit dem heutigen Thema nur mittelbar etwas zu tun. Aber natürlich wissen wir, dass die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger und die Freiheit der Medien in einem engen Zusammenhang stehen. Deshalb sind die sieben Punkte, die uns heute CDU und FDP so en passant zur Beschlussfassung vorschlagen, eben nicht banal. Sie berühren die Rundfunkfreiheit elementar.
Was Herr Staatsminister Beermann uns unter der Überschrift „Neujustierung des öffentlich-rechtlichen Programmauftrags“ vorgelegt hat, verstehe ich als einen versteckten Angriff auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk – so weit, so schlecht. Das ist meine Einschätzung. Ich halte es für notwendig, diesen Ansatz außerordentlich kritisch zu diskutieren. Wir werden das tun; ein entsprechender Antrag von uns als Fraktion DIE LINKE liegt vor.
An die Stelle des versteckten Angriffs von Herrn Staatsminister Beermann ist aber nunmehr der offene Angriff auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Gestalt des CDU/FDP-Antrags getreten. Ich gestehe, Herr Herbst: Die Ausführungen, die Sie hier gemacht haben, machen mir Angst.
Sehr geehrte Damen und Herren! Begründet aus der deutschen Geschichte, hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk einen besonderen Status. Gestützt von vielen wichtigen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts, sollen ihn zwei Merkmale auszeichnen: erstens die Freiheit von staatlicher oder parteipolitischer Einflussnahme in die Programmgestaltung und zweitens die weitreichende Unabhängigkeit vom freien Wirken der Marktmechanismen, welche erfahrungsgemäß zur Einflussnahme wirtschaftlicher Macht und zur allgemeinen Verflachung des Programmangebots führen. Beides haben Sie mit Ihrem Antrag infrage gestellt. Erstens wollen Sie hier per Mehrheitsentscheidung im Parlament Fragen der Programmgestaltung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk entscheiden, und zwar in den Punkten 1 bis 4 Ihres Antrages. Zweitens wollen Sie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zugunsten privater Medien schwächen, ebenfalls in den
Punkten 1 bis 3, vor allem aber in den Punkten 4 bis 6 Ihres Antrages. Beides ist für uns völlig inakzeptabel.
Wie nicht anders zu erwarten, versuchen Sie die Einflussnahme auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk über den Geldhahn. Das entspricht Ihrer Denkweise. Staatsminister Beermann hat für sein Programm die Überschrift „Beitragsstabilität“ gewählt. Die Überschrift klingt bürgerfreundlich, plausibel und scheinbar unverdächtig. Der Ton des Koalitionsantrages ist nicht so rücksichtsvoll. Wenn von der – ich zitiere – „Prüfung auf Einsparpotenziale“ die Rede ist, dann fühlen wir uns alle an die Sparorgien im Bereich der Kultur, der Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe oder auch der Wissenschaft erinnert. Es begann immer mit der Suche nach vermeintlichen Einsparpotenzialen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt nur einen Unterschied: Anders als die genannten Bereiche hängt der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht unmittelbar am Geldhahn des Landtages oder der Staatsregierung.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird von den Bürgerinnen und Bürgern unmittelbar über Rundfunkgebühren finanziert.
Über deren gerechte Gestaltung, Herr Piwarz, werden wir hier noch zu reden haben. Wir haben dazu auch dezidiert andere Vorschläge als Sie. Heute haben wir aber ein anderes Thema auf der Tagesordnung.
Über die Höhe der Rundfunkgebühren können wir auch nicht so einfach entscheiden. Da gibt es eine unabhängige Kommission, die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, welche zu ermitteln hat, welche Rundfunkgebühren tatsächlich erforderlich sind. Es ist – ich betone das – eine unabhängige Kommission. Sie hat die Aufgabe, kritisch zu prüfen. Sie soll sowohl eine Geldverschwendung in den öffentlich-rechtlichen Anstalten als auch eine systematische Unterfinanzierung des Rundfunks verhindern.
Die Programmkonsequenzen, die sich aus der Begrenzung des Budgets für die Rundfunkanstalten durch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs ergeben, müssen die Rundfunkanstalten in eigener Verantwortung ziehen und diese dann umsetzen. Das verlangt die Programmautonomie. Dafür gibt es immerhin die Kontrollgremien, zum Beispiel des MDR. In denen ist die Koalition übrigens ohnehin schon weitaus stärker vertreten, als es für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gut ist. Ich komme darauf zurück.
Dennoch wollen Sie jetzt den direkten Durchgriff. Ich erlaube mir einmal, die Argumentationslinien des Beermann-Papiers auf ihre Plausibilität zu prüfen. Sie wurden sowohl von Herrn Clemen als auch von Herrn Herbst hier
schon dargelegt. Nehmen wir das beliebte Argument, ob es denn wirklich sein müsse, dass zwei öffentlichrechtliche Anstalten zwei unterschiedliche Neujahrskonzerte von zwei unterschiedlichen Klangkörpern übertragen. Für Herrn Beermann ist es ein Riesenproblem. Bei einigem Nachdenken merkt man jedoch: Das ist Unsinn. Bewiesen ist damit nur, dass sich das Sendeformat Neujahrskonzert großer Beliebtheit bei den Zuschauern erfreut. Die eigentlichen Kosten entstehen durch den dauerhaften Unterhalt der Klangkörper. Ein Neujahrskonzert mehr oder weniger ist nicht der entscheidende Kostenblock. Sie argumentieren immer über die Kosten.
Nehmen wir ein weiteres Beispiel, die britische Prinzenhochzeit. Ich gebe Ihnen vollkommen recht, dass die Übertragung dieses royalistischen Kitsches auf vielen Kanälen ausgesprochen lästig war.
Nein.
Ich war weit weg von einem Fernseher und bin darüber heilfroh gewesen.
Dankbar muss man sein, dass es im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wenigstens noch den Ereigniskanal Phoenix gab, der an diesem Tag als Programmschwerpunkt den „Tag der Republik“ ausgerufen hat, eine – wie ich finde – sehr angemessene und einem demokratischen Rundfunk würdige Reaktion, die wohl auch ganz erfolgreich war.
Ich halte die Übertragung des Kitsches für eine falsche Programmentscheidung, aber ich werde mich als Parlamentarier nicht in Programmentscheidungen einmischen.
Kommen wir zu den großen Brocken in der Argumentation: der Rekrutierung des Spitzenpersonals im Showbereich und dem Erwerb wichtiger Sportübertragungsrechte. Welche Heuchelei! Sie hätten uns doch sofort auf Ihrer Seite, wenn es um die Begrenzung von Fantasiegagen oder wenigstens um eine ordentliche Besteuerung solcher Einkommen gehen würde.
Ich denke, es ist vor allem DIE LINKE, die immer wieder verlangt, dass dem Reichtum Grenzen zu setzen sind. Selbstverständlich wären wir sofort dafür zu gewinnen, dass der Profifußball nicht einerseits aus der öffentlichen Hand subventioniert werden kann und anderseits Fantasiebeträge für die Übertragungsrechte nimmt.
Aber dafür plädieren Sie natürlich nicht. Sie wollen den Millionenbeträgen keine Grenzen setzen. Sie wollen an dieser Stelle nur den Privatrundfunk von der Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks befreien.
Wir aber sagen: Die Gebührenzahler des öffentlichrechtlichen Rundfunks haben Anspruch darauf, die aktuellen Stars des Showbusiness zu sehen und auch die attraktivsten Fußballspiele, egal in welcher Liga. Wir sind bereit, dem Wucher auf diesem Gebiet Grenzen zu setzen, aber wir sind nicht bereit, das öffentlich-rechtliche gegenüber dem privaten Fernsehen zu schwächen.
Dann wollen Sie wiederum unter dem irreführenden Begriff der Beitragsstabilität die Zahl der Digitalkanäle und Internetangebote beschränken. Was heißt das denn im Zeitalter der Digitalisierung und der Internetkommunikation, in dem die klassischen technischen Grenzen zwischen den Mediensparten Print, Hörfunk und Fernsehen verschwinden? Das ist genauso, als wenn Sie einem öffentlichen Nahverkehrsunternehmen verbieten würden, moderne, komfortable und energiesparende Fahrzeuge einzusetzen, oder wenn Sie öffentlichen Krankenhäusern verbieten würden, modernste Medizintechnik zum Einsatz zu bringen. Ein solches Verständnis von Grundversorgung läuft langfristig auf die Zerstörung des öffentlichen Sektors hinaus. Das ist beim öffentlichen Rundfunk nicht anders. Nicht umsonst drehen die Lobbyisten der privaten Medien kräftig an diesem Rad.
Ich nenne noch einen weiteren Kritikpunkt des Gebührenzahlers. Natürlich gibt es keinerlei Verständnis, dass Millionenbeträge unbemerkt verschwendet oder gar veruntreut werden können. Hier haben die Kontrollmechanismen und die Kontrollgremien, die beim MDR nun einmal mehrheitlich „schwarz“ besetzt sind, eindeutig versagt. Über die Erfordernisse demokratischer Kontrolle muss auch hier neu nachgedacht werden. Für uns ist es keine akzeptable Alternative, dem MDR oder anderen öffentlich-rechtlichen Sendern die notwendigen Mittel für seine technische Weiterentwicklung mit dieser Argumentation zu verweigern.
Sehr geehrte Damen und Herren! Nach Lage der Dinge werden Sie den Antrag mit Ihrer Mehrheit heute beschließen. Das können wir nicht verhindern. Ich verbinde damit die Hoffnung, dass in der Öffentlichkeit daraufhin – ebenso wie bei der massenhaften Handyüberwachung – alle Alarmglocken läuten werden, damit wir am Ende nicht – und damit schließe ich den Kreis – bei Zuständen wie in Teheran, Damaskus oder Minsk landen.
Herzlichen Dank.
Noch einmal ein Debattenbeitrag.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Gestatten Sie mir, noch einige Punkte aus der Debatte aufzugreifen, die eine Rolle gespielt haben.
1. Bestands- und Entwicklungsgarantie, das wurde vorhin schon angesprochen, insbesondere die Entwicklungsgarantie, dass man natürlich auch den Rahmen schaffen muss, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf die neuen Plattformen zu transportieren.
Zur Frage der Grundversorgung. Es ist eine lange Diskussion, die in diesem Bereich geführt wird. Mir macht es immer Sorge, wenn gesagt wird, die Grundversorgung sollte doch auch reduziert und konzentriert werden. Da bin ich immer bei der Argumentationslinie, die ich da heraushöre, dass die Grundversorgung auf Information reduziert wird. Für mich ist Grundversorgung – meines Erachtens hat es das Bundesverfassungsgericht an verschiedenen Stellen deutlich gesagt – wesentlich mehr als nur Information, sondern sie soll die Breite abbilden.
2. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk – Herr Gerstenberg hat es gesagt – ist die Basis des dualen Systems. Das ist tatsächlich das, was heute ein Missverständnis in der medienpolitischen Diskussion ist. Als damals der private Rundfunk zugelassen wurde, ist das mit viel Bauchschmerzen geschehen und ausschließlich mit wesentlich geringeren Anforderungen als gegenüber dem öffentlichrechtlichen Rundfunk, nicht als etwas Gleichwertiges, sondern als ein ergänzendes Angebot, das den öffentlichrechtlichen Rundfunk als Standbein ergänzt. Wenn man heute die Argumentation aufmacht zu sagen, die Privaten leisten das doch sowieso, was die Öffentlich-Rechtlichen tun, und eigentlich bräuchten wir das gar nicht bei bestimmten Programmangeboten, dann halte ich das für eine gefährliche Argumentation. Sie würden sich wundern, was mit privaten Angeboten passieren würde, wenn Sie Öffentlich-Rechtliche unzulässig beschränken würden.
Das, was Herr Staatsminister Beermann infrage stellt, können Sie eigentlich nicht wegdiskutieren. Sie sind gerade schon sehr umtriebig medienpolitisch unterwegs und spielen dieses Thema hier ebenfalls Hand in Hand
mit der Koalition durch, aber auch tatsächlich in vielen Interviews mit dieser AG Beitragsstabilität und genau immer mit sozusagen eingängigen, aber – wenn man die Tiefe hinterfragt – ungeeigneten Argumenten, um an der Diskussion und am Eingreifen in den öffentlichrechtlichen Rundfunk zu zündeln. Das ist im Grunde der Vorwurf, den ich Ihnen hier mache.
Ich mache Ihnen nicht den Vorwurf – ich habe das durchaus wahrgenommen in dem Papier –, dass Sie an die Programmgestaltung herangehen wollen. Da sind Sie gut in der Argumentation des Bundesverfassungsgerichtes geblieben, wo Sie sich auch schon eine blutige Nase geholt haben. Aber so, wie Sie es hier formulieren – natürlich wesentlich freundlicher und wesentlich diplomatischer, als es Herr Herbst von der FDP gemacht hat –, nehme ich natürlich wahr, dass Sie von Abspeckung reden, dass Sie von Konzentration auf das Wesentliche reden und dass Sie de facto in die Richtung gehen, Digitalkanäle abzuschalten.
Lassen Sie mich abschließend Folgendes sagen. Digitalkanäle haben Sie in Verbindung mit Online-Nutzung gebracht. Ich glaube – das wurde vorhin schon in der Debatte erwähnt –, das erste Ziel von uns als Politik und von uns als Gebührenzahler sollte sein, dass die Dinge, die mit den Gebühren finanziert werden, auch rezipierbar sind über das lineare Programm hinaus. Damit haben wir im Moment ein großes Problem. Diese Dinge dürfen im Netz nicht oder nur in begrenztem Maße vorgehalten werden.
Schauen Sie doch einmal in die Mediathek des MDR. Da werden Sie sich wundern, wie wenig Sendungen dort überhaupt ausgestrahlt werden. Das sind richtige Fragen, die dahinterstehen. Das ist eine Sache, die wir in einer politischen Diskussion klären müssen, damit erst einmal die Dinge, die im linearen Programm laufen, tatsächlich in die Mediathek überführt werden und dass dann neue Formen der Rezeption im Netz überhaupt erst möglich werden. Erst dann könnte man über die Fragestellung von linearen Digitalprogrammen und dem möglichen Nichtvorhandensein von Rezipienten in der linearen Welt reden. Aber Sie müssen es erst einmal möglich machen, dass es im Netz tatsächlich rezipierbar wird. Doch das ist im Moment nicht der Fall. Vor dem Hintergrund verbietet sich derzeit auch diese Diskussion.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erneut rufen wir heute das Thema Rundfunkgebühren auf – nicht deshalb, weil wir nicht genügend anderes zu debattieren hätten, sondern weil heute praktisch die letzte Gelegenheit ist, hier im Sächsischen Landtag der Staatsregierung etwas mit auf den Weg zu geben, bevor der Rundfunkstaatsvertrag am morgigen 15. Dezember unterzeichnet wird. Danach sind dann so gut wie alle Messen gelesen. Das zeigt leider die Erfahrung.
Wir werden zwar den Staatsvertrag noch einmal zur Ratifizierung vorgelegt bekommen, aber wie wir gerade beim Jugendmedienschutzstaatsvertrag gesehen haben, besteht dabei eben leider keine Möglichkeit mehr, die politischen Dummheiten oder, um ein Zitat von Herrn Beermann aus der vorherigen Debatte aufzugreifen, die Ochsereien und Eseleien der Staatskanzleien zu verhindern. Die jeweils regierungstragenden Fraktionen stimmen notfalls auch zähneknirschend den noch so absurden Texten aus Koalitionsraison zu, während die oppositionellen Fraktionen der gleichen Parteien das Vertragswerk in den anderen Bundesländern mit guter Begründung ablehnen. Dieses Verfahren führt nicht zu Unrecht zu Verdruss bei den Betroffenen und sich betroffen Fühlenden.
Deshalb unternehmen wir heute einen letzten Versuch, uns gemeinsam diesen Unsinn zu ersparen.
Aber zur Sache selbst. Lassen Sie mich die wichtigsten Punkte ansprechen.
Unmittelbarer Anlass war die Kritik der Datenschutzbeauftragten. Vergegenwärtigen wir uns, was eigentlich mit dem Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag passiert. In einer Welt, in der jedermann immer und überall per Handy, Laptop, Autoradio oder iPod Rundfunk und Fernsehen empfangen und im Internet alle Angebote der Rundfunkanstalten nutzen kann, verabschiedet sich Deutschland endlich davon, die Rundfunkgebühr auf die Fernsehgeräte in der Wohnung zu erheben.
So weit, so gut, könnte man sagen. Dann kommt aber leider doch schon das große Aber. Anstatt nun den individuellen Beitrag zur Finanzierung des öffentlichenrechtlichen Rundfunks von jeder und jedem Erwachsenen zu erheben, dem dies zugemutet werden kann, ist man auf
etwas anderes verfallen: Die Geräteabgabe wird durch die Wohnungsabgabe ersetzt.
Sehr geehrte Damen und Herren, nun hat die Inanspruchnahme öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit der Wohnung noch weniger zu tun als mit dem Fernsehgerät, nämlich eigentlich gar nichts. Weder ist der Rundfunkempfang auf die Wohnung beschränkt, noch ist er innerhalb der Wohnung auf ein Gerät beschränkt. Erklären Sie doch bitte einmal einem alleinstehenden Erwachsenen in einer 50-m²-Wohnung, warum er für den Rundfunk das Vierfache dessen bezahlen soll, was ein Erwachsener, der gemeinsam mit drei anderen Erwachsenen in einer 200-m²-Wohnung lebt, bezahlt. Es ist einfach nur absurd.
Dieser Schabernack ist nicht nur ungerecht, sondern produziert auch ein Datenschutzproblem. So wird es nämlich künftig notwendig, zu erheben, welche Personen eine Wohnung gemeinsam bewohnen. Ja, Sie hören recht, das muss erst erhoben werden. Den meisten Leuten ist das gar nicht klar. Die Einwohnermeldeämter und andere Behörden speichern die Leute bisher nur unter ihrer Adresse, das heißt unter Straßen und Hausnummern. Unter einer Hausnummer verbergen sich aber zwischen einer und vielleicht hundert Wohnungen und dementsprechend zwischen einer und mehreren Hundert Personen. Wer mit wem eine Wohnung bewohnt, ist bisher schlicht und einfach nicht flächendeckend erfasst, nur teilweise anlassbezogen, zum Beispiel bei den Sozialbehörden.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hoffe, Ihnen ist klar, welche sensiblen Daten es sind, die nun für diesen fünfzehnten Rundfunkänderungsschildbürgerstreich überhaupt erst durch die dann wie auch immer genannte GEZ erfasst und natürlich außerordentlich aufwendig und gewissenhaft gegen Missbrauch und zweckentfremdete Verwendung gesichert werden müssen. Ein personenbezogener Beitrag würde dies schlicht überflüssig machen. Da es nun aber partout nicht anders gewollt ist, müssen wenigstens die Anforderungen der Datenschützer gewissenhaft eingearbeitet werden.
Ich komme zu einem zweiten Punkt. Mit dem Staatsvertrag werden ausnahmslos alle Menschen belastet, für welche die Befreiung bisher ein Nachteilsausgleich für eine Behinderung war. Nun kann man ja durchaus der Meinung sein, dass der Rundfunkbeitrag nicht unbedingt der geeignete Platz für einen solchen Nachteilsausgleich sei. So wird ja argumentiert. Nur erfolgt eben leider mit diesem Staatsvertrag kein Ausgleich für diese Verschlechterung an einer anderen Stelle. Es handelt sich schlicht und einfach um Sozialabbau. Dies gilt umso mehr, als ja