Protocol of the Session on November 3, 2010

schlichtweg für unzulässig. Wir als LINKE stehen für ein starkes, unabhängiges Verfassungsgericht.

(Alexander Krauß, CDU: Dann können Sie ja zustimmen!)

Das setzt aber voraus, dass die Verfassungsrichter nicht zum Spielball partei- und machtpolitischer Interessen werden.

(Zurufe von der CDU)

Genau das, meine Damen und Herren der Koalition, haben Sie im vorliegenden Fall gemacht. Deshalb haben Sie diese Situation auch zu verantworten.

(Beifall bei den LINKEN – Zurufe der Abg. Robert Clemen und Alexander Krauß, CDU)

Das war der Abg. Hahn für die Fraktion DIE LINKE. – Es gibt eine weitere Wortmeldung; Frau Hermenau, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Herr Kollege Hahn, Sie haben hier zum zweiten Mal öffentlich vorgetragen, dass es ganz offensichtlich in Ihren Augen undemokratisch sei,

(Dr. André Hahn, DIE LINKE: Das habe ich nicht gesagt!)

wenn sich vier Fraktionen im Landtag, die eine Zweidrittelmehrheit zustande bekommen, zusammentun, um etwas zu beschließen.

(Dr. André Hahn, DIE LINKE: Unklug!)

Und wenn DIE LINKE nicht dabei ist – so scheint Ihre Arbeitsthese zu sein –, dann sei es eben undemokratisch.

(Dr. André Hahn, DIE LINKE: Unklug!)

Herr Hahn, Sie können auch einmal versuchen zuzuhören! – Ich halte es jedenfalls nicht für undemokratisch,

(Beifall bei den GRÜNEN, der CDU, der FDP und der Staatsregierung)

wenn eine Zweidrittelmehrheit in diesem Haus durch vier Fraktionen zustande kommt, auch wenn Ihre Fraktion nicht dabei ist. Das ist noch kein Qualitätsausweis für eine qualifizierte Zweidrittelmehrheit.

(Beifall bei den GRÜNEN, der CDU, der FDP und der Staatsregierung)

Meine Damen und Herren! Wir haben den Verfahrensweg gehört.

(Klaus Tischendorf, DIE LINKE, steht am Mikrofon.)

Herr Tischendorf, eigentlich findet die Wahl der Verfassungsrichter ohne Aussprache statt, aber aufgrund der eingetretenen Situation – –

(Zuruf des Abg. Klaus Tischendorf, DIE LINKE)

Sie haben einen Geschäftsordnungsantrag? – Bitte schön.

Herr Präsident! Sie haben auf Antrag der CDU-Fraktion der Auszeit für eine Überlegungspause zugestimmt. Wir haben Sie dann noch auf 30 Minuten korrigiert.

Dafür bin ich Ihnen auch sehr dankbar, Herr Kollege!

Vielleicht sind Sie mir ja auch jetzt dafür dankbar, worauf ich hinweisen möchte: Der amtierende Präsident kann vor wichtigen Sachentscheidungen oder vor einer Wahl eine Überlegungspause genehmigen. – Ich kann nicht erkennen, dass wir an dem Punkt, als Sie dem zugestimmt haben, vor einer Wahl standen, sondern es war so: Es gab keinen Vorschlag der Staatsregierung.

Um das sauber zu klären, bitte ich, im Präsidium,

(Lars Rohwer, CDU: Wo bleibt der Geschäftsordnungsantrag?)

diesen Punkt noch einmal aufzurufen, wie wir zukünftig mit der Geschäftsordnung diesbezüglich zu verfahren haben. Aus meiner Sicht war die Auszeit überhaupt nicht zulässig.

(Zurufe von der CDU)

Wir werden das auf jeden Fall, Kollege Tischendorf, in unserer nächsten Präsidiumssitzung diskutieren und es von unserem Juristischen Dienst sorgfältiger vorbereiten lassen. Das ist, denke ich, legitim.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Jetzt bitte die Staatsregierung, denn sie unterbreitet uns erneut, wie wir gehört haben, einen Wahlvorschlag. Bitte, Herr Ministerpräsident Tillich.

Vielen Dank, Herr Landtagpräsident. Ich bin den Damen und Herren – Herrn Prof. Christoph Degenhart, der als Verfassungsrichter gewählt worden ist, aber auch Frau Prof. Dr. Andrea Versteyl – sehr dankbar für ihre Bereitschaft, für das Sächsische Verfassungsgericht zu kandidieren.

(Beifall bei der CDU, der FDP, der SPD, den GRÜNEN und der Staatsregierung)

Der sächsische Justizminister hat mit Frau Prof. Dr. Andrea Versteyl ein Gespräch geführt und Frau Prof. Dr. Andrea Versteyl hat sich bereiterklärt, für einen zweiten Wahlgang zur Verfügung zu stehen. Deswegen hat sich die Sächsische Staatsregierung dazu entschlossen, Frau Prof. Dr. Andrea Versteyl dem Sächsischen Landtag zur Wahl als Verfassungsrichterin am Sächsischen Verfassungsgerichtshof vorzuschlagen.

(Beifall bei der CDU, der FDP, den GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir sind noch mitten im Tagesordnungspunkt 1 der ursprünglichen Tagesordnung. Wir verfügen über eine entsprechende Wahlkommission.

(Dr. André Hahn, DIE LINKE: Nichts ist! Den Medienrat können wir wählen! – Klaus Bartl, DIE LINKE: Das geht doch so nicht! – Klaus Tischendorf, DIE LINKE, steht am Mikrofon.)

Bitte schön, Herr Tischendorf.

Herr Präsident! Ich weiß jetzt nicht, welche sie aufrufen wollen. Wenn Sie die aufrufen wollen, die der Ministerpräsident gemeint hat, dann hätte ich schon ganz gern erst einmal den ordentlichen Weg, nämlich den Wahlvorschlag, der allen Abgeordneten vorliegen muss. Dann besteht die Möglichkeit der Überlegungspause nach § 107 der Geschäftsordnung. Dann müssen wir es, wie wir es immer gemacht haben, ordentlich in die Tagesordnung einordnen. Dazu haben wir uns bisher immer bereit erklärt.

(Dr. André Hahn, DIE LINKE: Den Medienrat können wir wählen!)

Es gibt noch genügend Tagesordnungspunkte, die behandelt werden können. Es tut uns jetzt leid für die vier, die es nicht geschafft haben, die Mehrheiten zustande zu bringen, aber wir müssen die Geschäftsordnung schon etwas einhalten.

(Beifall des Abg. Thomas Kind, DIE LINKE)

Ich bitte die parlamentarischen Geschäftsführer kurz nach vorn. Dann werden wir uns darauf einigen, ob wir noch einen schriftlichen Wahlvorschlag vorlegen.

(Die parlamentarischen Geschäftsführer aller Fraktionen gehen nach vorn.)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben gehört, was die Fraktion DIE LINKE eingefordert hat. Wir unterbrechen jetzt die Sitzung, bis der erneute Wahlvorschlag der Staatsregierung uns schriftlich vorgelegt wird.

Wir brauchen, um diesen Wahlvorschlag schriftlich vorzulegen, 20 Minuten. So lange unterbrechen wir jetzt die Sitzung und setzen dann an dieser Stelle fort.

(Unterbrechung von 14:22 bis 14:52 Uhr)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne den Tagesordnungspunkt 1 erneut. Inzwischen ist Ihnen in der Drucksache 5/4076 der Wahlvorschlag der Staatsregierung ausgeteilt worden.

Wir können jetzt gemäß § 3 Abs. 3 Sächsisches Verfassungsgerichtshofgesetz wiederum zur geheimen Wahl eines weiteren Mitglieds des Verfassungsgerichtshofes mit einer Zweidrittelmehrheit schreiten.

Ich darf Ihnen noch eine kleine Veränderung in unserer Wahlkommission bekanntgeben. Anstelle von

Frau Schüßler wird Herr Modschiedler jetzt mit in der Wahlkommission fungieren.