Das setzt aber voraus, dass die Verfassungsrichter nicht zum Spielball partei- und machtpolitischer Interessen werden.
Genau das, meine Damen und Herren der Koalition, haben Sie im vorliegenden Fall gemacht. Deshalb haben Sie diese Situation auch zu verantworten.
Das war der Abg. Hahn für die Fraktion DIE LINKE. – Es gibt eine weitere Wortmeldung; Frau Hermenau, bitte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Herr Kollege Hahn, Sie haben hier zum zweiten Mal öffentlich vorgetragen, dass es ganz offensichtlich in Ihren Augen undemokratisch sei,
wenn sich vier Fraktionen im Landtag, die eine Zweidrittelmehrheit zustande bekommen, zusammentun, um etwas zu beschließen.
Und wenn DIE LINKE nicht dabei ist – so scheint Ihre Arbeitsthese zu sein –, dann sei es eben undemokratisch.
Herr Hahn, Sie können auch einmal versuchen zuzuhören! – Ich halte es jedenfalls nicht für undemokratisch,
wenn eine Zweidrittelmehrheit in diesem Haus durch vier Fraktionen zustande kommt, auch wenn Ihre Fraktion nicht dabei ist. Das ist noch kein Qualitätsausweis für eine qualifizierte Zweidrittelmehrheit.
Herr Tischendorf, eigentlich findet die Wahl der Verfassungsrichter ohne Aussprache statt, aber aufgrund der eingetretenen Situation – –
Herr Präsident! Sie haben auf Antrag der CDU-Fraktion der Auszeit für eine Überlegungspause zugestimmt. Wir haben Sie dann noch auf 30 Minuten korrigiert.
Vielleicht sind Sie mir ja auch jetzt dafür dankbar, worauf ich hinweisen möchte: Der amtierende Präsident kann vor wichtigen Sachentscheidungen oder vor einer Wahl eine Überlegungspause genehmigen. – Ich kann nicht erkennen, dass wir an dem Punkt, als Sie dem zugestimmt haben, vor einer Wahl standen, sondern es war so: Es gab keinen Vorschlag der Staatsregierung.
diesen Punkt noch einmal aufzurufen, wie wir zukünftig mit der Geschäftsordnung diesbezüglich zu verfahren haben. Aus meiner Sicht war die Auszeit überhaupt nicht zulässig.
Wir werden das auf jeden Fall, Kollege Tischendorf, in unserer nächsten Präsidiumssitzung diskutieren und es von unserem Juristischen Dienst sorgfältiger vorbereiten lassen. Das ist, denke ich, legitim.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Jetzt bitte die Staatsregierung, denn sie unterbreitet uns erneut, wie wir gehört haben, einen Wahlvorschlag. Bitte, Herr Ministerpräsident Tillich.
Vielen Dank, Herr Landtagpräsident. Ich bin den Damen und Herren – Herrn Prof. Christoph Degenhart, der als Verfassungsrichter gewählt worden ist, aber auch Frau Prof. Dr. Andrea Versteyl – sehr dankbar für ihre Bereitschaft, für das Sächsische Verfassungsgericht zu kandidieren.
Der sächsische Justizminister hat mit Frau Prof. Dr. Andrea Versteyl ein Gespräch geführt und Frau Prof. Dr. Andrea Versteyl hat sich bereiterklärt, für einen zweiten Wahlgang zur Verfügung zu stehen. Deswegen hat sich die Sächsische Staatsregierung dazu entschlossen, Frau Prof. Dr. Andrea Versteyl dem Sächsischen Landtag zur Wahl als Verfassungsrichterin am Sächsischen Verfassungsgerichtshof vorzuschlagen.
Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir sind noch mitten im Tagesordnungspunkt 1 der ursprünglichen Tagesordnung. Wir verfügen über eine entsprechende Wahlkommission.
(Dr. André Hahn, DIE LINKE: Nichts ist! Den Medienrat können wir wählen! – Klaus Bartl, DIE LINKE: Das geht doch so nicht! – Klaus Tischendorf, DIE LINKE, steht am Mikrofon.)
Herr Präsident! Ich weiß jetzt nicht, welche sie aufrufen wollen. Wenn Sie die aufrufen wollen, die der Ministerpräsident gemeint hat, dann hätte ich schon ganz gern erst einmal den ordentlichen Weg, nämlich den Wahlvorschlag, der allen Abgeordneten vorliegen muss. Dann besteht die Möglichkeit der Überlegungspause nach § 107 der Geschäftsordnung. Dann müssen wir es, wie wir es immer gemacht haben, ordentlich in die Tagesordnung einordnen. Dazu haben wir uns bisher immer bereit erklärt.
Es gibt noch genügend Tagesordnungspunkte, die behandelt werden können. Es tut uns jetzt leid für die vier, die es nicht geschafft haben, die Mehrheiten zustande zu bringen, aber wir müssen die Geschäftsordnung schon etwas einhalten.
Ich bitte die parlamentarischen Geschäftsführer kurz nach vorn. Dann werden wir uns darauf einigen, ob wir noch einen schriftlichen Wahlvorschlag vorlegen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben gehört, was die Fraktion DIE LINKE eingefordert hat. Wir unterbrechen jetzt die Sitzung, bis der erneute Wahlvorschlag der Staatsregierung uns schriftlich vorgelegt wird.
Wir brauchen, um diesen Wahlvorschlag schriftlich vorzulegen, 20 Minuten. So lange unterbrechen wir jetzt die Sitzung und setzen dann an dieser Stelle fort.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne den Tagesordnungspunkt 1 erneut. Inzwischen ist Ihnen in der Drucksache 5/4076 der Wahlvorschlag der Staatsregierung ausgeteilt worden.
Wir können jetzt gemäß § 3 Abs. 3 Sächsisches Verfassungsgerichtshofgesetz wiederum zur geheimen Wahl eines weiteren Mitglieds des Verfassungsgerichtshofes mit einer Zweidrittelmehrheit schreiten.