Stanislaw Tillich
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete! „Gegenwärtig steht Sachsen vor neuen Herausforderungen. Der demografische Wandel, die wirtschaftliche Entwicklung und der finanzielle Rahmen verlangen nach neuen Antworten. … Wir wollen Sachsen als leistungsfähiges, lebenswertes Land und als attraktive Heimat stärken. … Dafür brauchen wir eine starke Wirtschaft, die wächst und neue Arbeitsplätze schafft. Wir brauchen mutige Unternehmer, engagierte Arbeitnehmer und eine Landesverwaltung, die sich als Partner und Dienstleister versteht. Erst wirtschaftliches Wachstum ermöglicht ein starkes und solidarisches Sachsen.“
So steht es in der Präambel des Koalitionsvertrages. Das war die Zielsetzung der Koalition und der Sächsischen Staatsregierung für die 5. Legislatur des Sächsischen Landtags.
Das, meine Damen und Herren, hat unsere Arbeit in den vergangenen fünf Jahren bestimmt. Danach hat diese Koalition, danach hat die Staatsregierung gehandelt. Wir haben Wort gehalten.
Es waren fünf gute und erfolgreiche Jahre – für die Menschen in Sachsen, für Wirtschaft und Arbeitsplätze, für Bildung und Wissenschaft, für Haushalt und Finanzen, ja, für unseren Freistaat –, und das, obwohl zu Beginn und am Ende der Legislatur große Schwierigkeiten bestanden. Zu Beginn war es die Finanz- und Wirtschaftskrise, die
auch für Sachsen eine große Herausforderung war. Am Ende war es das Hochwasser 2013, das für uns alle erneut vor allem eine menschliche Prüfung war.
Dennoch ist die Entwicklung, die der Freistaat Sachsen in den vergangenen fünf Jahren genommen hat, eine sehr gute. Dass Sachsen so gut dasteht, ist ein Riesenerfolg. Den lasse ich von niemandem kleinreden; denn dieser Erfolg lässt sich glasklar und mit nachprüfbaren Zahlen belegen.
Aber vor allem auch deswegen nicht, weil es ein Erfolg der Menschen in diesem Freistaat Sachsen ist.
Meine Damen und Herren! Wer Sachsen schlechtredet, der redet schlecht von den Menschen in unserem Land, von ihren Talenten, ihren Anstrengungen, ihren Leistungen. Das wäre nicht nur falsch, sondern auch zutiefst unfair.
Für mich persönlich war noch ein drittes Ereignis von herausragender Bedeutung, das viel mit politischem Fairplay zu tun hat: die Verankerung der Schuldenbremse in der Landesverfassung. Auch das war eine große Kraftanstrengung, und zwar über die Parteigrenzen hinweg.
Deshalb möchte ich mich bedanken: bei den Ministern und Staatssekretären für die gute und erfolgreiche Zusammenarbeit; Herr Landtagspräsident, bei Ihnen und Ihren Vizepräsidenten für die stets souveräne Leitung der Plenarsitzungen; bei den Abgeordneten der Koalitionsfraktionen für die Begleitung und Unterstützung unserer
Regierungsarbeit; bei den Abgeordneten der demokratischen Opposition für Ihre kritische und konstruktive Begleitung; bei allen, die dazu beigetragen haben, dass sich der Freistaat Sachsen auch in dieser Legislaturperiode weiterentwickelt hat.
Von meinem Dank ausdrücklich ausnehmen möchte ich die Vertreter der NPD.
Sie, meine Damen und Herren, haben nichts, aber auch gar nichts dazu beigetragen, was dem Wohlergehen Sachsens zugute käme.
(Beifall bei der CDU, den LINKEN, der SPD, der FDP, den GRÜNEN und der Staatsregierung – Arne Schimmer, NPD: Die Opposition ist nicht dazu da, die Regierung zu unterstützen!)
Ich hoffe sehr, dass uns Ihre Anwesenheit in der nächsten Legislaturperiode erspart bleibt.
Da können Sie auch als Plüschhase in den Schulen herumhopsen – Sie werden nächstes Jahr nicht mehr dabei sein.
Meine Damen und Herren! Ich sage das so deutlich, weil alle extremistischen Umtriebe – vor allem die rechtsextremistischen – die weitere Entwicklung Sachsens beschädigen. Sie schaden dem Ruf dieses Landes. Sie schaden dem Ruf der Menschen und ihrer Leistung in diesem Land.
Dieser Ruf steht eigentlich für etwas ganz anderes. Der schwäbische Chef eines großen deutschen Autobauers sagte im Hinblick auf Sachsens gute Entwicklung einmal zu mir: „Wir Schwaben fürchten uns so schnell vor niemandem – außer vor den Sachsen.“ Er meinte damit die Tüchtigkeit und die Vigilanz der Menschen in diesem Land, dem Land der Sachsen. Dieser Spruch ist für mich eines der ganz großen Komplimente für Sachsen, vor allem für die Menschen im Land.
Es sind die Menschen in diesem Land, die angepackt haben, die hart gearbeitet haben. Jetzt, nach 25 Jahren Wiederaufbau, sagen sie, sagen wir selbstbewusst: Uns geht es gut.
Den Menschen in Sachsen geht es gut, weil immer mehr Menschen Arbeit haben, weil immer mehr vom Einkom
men bleibt, weil es eine gute Kinderbetreuung sowie gute Schulen und gute Hochschulen gibt.
Aber die Menschen wissen: Da geht noch was. Wir können noch mehr erreichen. – In einem Satz: Die Menschen sehen für sich und für Sachsen eine gute Perspektive.
Es ist doch kein Zufall, dass Sachsen unter den Ländern die höchste Kinderzahl je Frau hat und Dresden erneut die Geburtenhauptstadt unter den Großstädten in Deutschland ist.
Es ist doch kein Zufall, dass in Sachsen die Erwerbsquote von Müttern die höchste ist. Das geht, weil wir wirklich gute Betreuungsmöglichkeiten für die Eltern in diesem Lande anbieten. 47 % der Kinder unter drei Jahren und 96 % der Kinder über drei Jahren werden bei uns in Kitas betreut. 96 % der öffentlichen Schulen bieten Ganztagsangebote an, die von über 70 % der Schüler in Anspruch genommen werden.
Meine Damen und Herren, es ist auch kein Zufall, dass in Sachsen deutlich mehr als ein Drittel der Väter zwei Monate Elternzeit nimmt. Zum Vergleich: Deutschlandweit ist es nur jeder vierte. Es ist mir wichtig, dies nochmals ausdrücklich zu betonen, denn das macht die Wahlfreiheit für die Eltern aus; und dazu trägt auch unser Landeserziehungsgeld bei, das fast schon ein Unikat in Deutschland geworden ist.
Deswegen ist es auch kein Zufall, dass Sachsen wieder einen steten Zuzug erlebt, und zwar nicht nur durch Studierende. Viele kommen zurück. Die Menschen kommen, und sie bleiben bei uns im Land. Wenn das so bleiben soll, dann muss man in Sachsen eben dafür sorgen, dass man hier gut leben kann. Dann müssen wir dafür sorgen, dass die Menschen hier arbeiten können, dass die Arbeitslosigkeit weiter zurückgeht und die Beschäftigung steigt.
Wir waren dabei in den letzten Jahren sehr erfolgreich. Die Arbeitslosigkeit ist in dieser Legislaturperiode weiter deutlich gesunken und befindet sich im Jahresschnitt auf dem niedrigsten Stand seit 1990. Im Mai 2009 lag die Arbeitslosigkeit in Sachsen noch bei 13,3 %; im Juni 2014 waren es noch 8,5 %. Das ist ein Rückgang um mehr als ein Drittel oder, in absoluten Zahlen ausgedrückt, 100 000 Arbeitslose weniger in Sachsen oder 100 000 Menschen mehr in Lohn und Arbeit. So haben Arbeitnehmer und ihre Familien wieder eine neue Perspektive in unserem Land.
Wichtig ist mir dabei auch zu betonen: Davon profitieren nicht nur junge Menschen in unserem Land, sondern auch ältere. Darüber hinaus kann man auch an der Entwicklung des Einkommens sehen, wie sich in Sachsen die Situation auf dem Arbeitsmarkt positiv für die Arbeitnehmer auswirkt. Im Schnitt ist das Jahresgehalt von 2009 zu
2013 um gut 3 000 Euro gestiegen. Das zeigt: Den Menschen geht es zunehmend besser.
Deshalb, meine Damen und Herren, kommt es für mich vor allem auf eines an: die Arbeitslosigkeit auch zukünftig weiter zu senken, denn das ist die Grundlage für alles andere. Damit das gelingt, werden wir die Wirtschaft im Freistaat weiter unterstützen. Die Wirtschaft zu stärken ist eine der vornehmsten Aufgaben der Staatsregierung – nicht nur dieser, sondern auch der Staatsregierungen zuvor.
Wir wissen aber auch, dass diese Erfolgsgeschichte seit 1990 nur deswegen möglich war, weil wir in Sachsen einerseits an Traditionen angeknüpft haben, andererseits aber auch neue Wege gegangen sind. Wir haben keinen Nachbau West betrieben, wir gehen seit jeher den eigenen, den sächsischen Weg, und daran werden wir auch festhalten.
Ich weiß, dass gute Traditionen allein nicht ausreichen. Es braucht immer wieder neue Impulse, es braucht eine gute Idee oder ein Projekt, das den Anstoß zum Loslaufen gibt. Daraus wird oftmals auch ein Aufbruch. Deshalb hat die Staatsregierung auch in dieser Legislaturperiode wieder wichtige Impulse für eine weiter gute Entwicklung der Wirtschaft gesetzt, und die Wirtschaft dankt es uns und vertraut uns mit Investitionen, nicht nur in Immobilien, sondern vor allem auch in Arbeitsplätze.
Porsche baut den neuen „Macan“ in Leipzig und hat dafür 500 Millionen Euro investiert und 1 500 neue Arbeitsplätze geschaffen. BMW hat mit seinem I 3 das neueste Auto der deutschen Automobilgeschichte in Leipzig erfunden und in die Produktion überführt, dabei 400 Millionen Euro investiert und neue Arbeitsplätze geschaffen. Der „Golf 7“ ist ein Sachse. Er wird in Zwickau gebaut, und VW stellt gegenwärtig wieder neue Arbeitnehmer ein. Die Advanced Technology Investment Company ATIC aus Abu Dhabi hat seit 2009 allein am Standort Dresden von Globalfoundries mehr als 5 Milliarden Dollar investiert. Wo andere sagen würden, diese Ergebnisse sind super, sagen wir Sachsen: nicht schlecht.
Aber nicht nur die ganz großen Investments sind es, die zählen. Es gibt auch andere, die wachsen. Ich frage: Wer hat sie auf dem Radar, die GK Software AG, ein im XetraDAX notiertes Unternehmen in Schöneck im Vogtland oder Momox in Leipzig im alten Quelle-Versandcenter mit mittlerweile 600 Mitarbeitern oder die BavariaKliniken in Kreischa? Als ich vor zwei Jahren das letzte Mal dort war, waren es 1 300 Mitarbeiter; als ich vor wenigen Wochen dort war, waren es 2 500 Mitarbeiter. Oder ich denke an „Sachsenmilch“ in Leppersdorf oder an „Euroimmun“ Rennersdorf. Wer kennt diese Unternehmen, die mittlerweile mehrere Hundert Beschäftigte und insgesamt mehrere Tausend Beschäftigte haben und sehr erfolgreich sind?
Meine Damen und Herren, über 800 kleine und mittlere Unternehmen, die sogenannten kleinen und mittelständi
schen Unternehmen oder KMU, betreiben permanent eigene Forschung und Entwicklung. Sie haben von 2009 bis 2012 – neuere Zahlen liegen mir leider nicht vor – die Ausgaben für Forschung und Entwicklung um 25 % gesteigert. Das Ergebnis, das sich daraus ergibt, kann sich sehen lassen. Bei den Unternehmen, die ihre Forschungs- und Entwicklungsausgaben gesteigert haben, ist der Umsatz um mehr als 50 % und der Export um mehr als 75 % gestiegen. Das heißt, wir sind nicht allein nur Werkbank, sondern wir haben eine Vielzahl von Unternehmen, die Champions sind und erfolgreich auf den Weltmärkten agieren.
Aber auch der Freistaat Sachsen investiert kontinuierlich. Die Investitionsquote des sächsischen Haushalts lag in den letzten fünf Jahren zwischen 18 und 22 %. Ich will das verdeutlichen: Unsere Investitionsquote von 2013 ist doppelt so hoch wie der Durchschnitt der westdeutschen Länder. Jeder, der investiert, baut darauf, dass es sich rechnet, öffentliche Hand wie Betriebe. Das ist für mich der Ausdruck von gesundem Vertrauen in den Standort Sachsen.
Dass es sich in Sachsen bestens wirtschaften lässt, zeigen auch einige andere wichtige Indikatoren. Das sächsische BIP ist seit 2009 um 14 % auf mittlerweile 24 226 Euro je Einwohner gestiegen. Es ist damit nominal das höchste der ostdeutschen Bundesländer. Die Ausfuhr im sächsischen Außenhandel ist seit 2009 um 61 % gestiegen, und die Konjunkturprognose für Sachsen liegt bei 1,9 % für dieses und bei 2,1 % für das nächste Jahr.
Diese Zahlen hätte sich angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise niemand zu Beginn der Legislaturperiode vorstellen können. Auf den Freistaat Sachsen ist Verlass, meine Damen und Herren. Wir handeln und wir schaffen die besten Voraussetzungen, damit sich Unternehmen in diesem Land und damit letztlich Unternehmer und Arbeitnehmer erfolgreich entwickeln können.
Meine Damen und Herren, damit es der sächsischen Wirtschaft weiterhin so gut geht, müssen wir weiterhin für gute Rahmenbedingungen sorgen. Dazu gehören schnelle Genehmigungen, Investitionen in die Infrastruktur und die Unterstützung neuer Branchen wie der Elektromobilität.
Ein Beispiel ist die Erweiterung von „Partec“ in Görlitz. Der neue Eigentümer aus Kobe in Japan investiert gegenwärtig 7,5 Millionen Euro am Standort Görlitz. Die erforderliche Baugenehmigung hatte dieses Unternehmen innerhalb von drei Wochen.
Ein anderes Beispiel ist die Erfolgsgeschichte von DHL am Flughafen Leipzig-Halle. Sie begann 2008 mit der Inbetriebnahme des Luftfrachtdrehkreuzes. Dahinter
steckt eine Investition von mehr als 300 Millionen Euro. Heute ist der Flughafen Leipzig-Halle bei der Luftfracht die Nummer 2 in Deutschland hinter Frankfurt am Main, vor Köln, vor Düsseldorf, vor Stuttgart, vor Hamburg und vor anderen Städten, die ich noch aufzählen könnte.
Für mich bedeutet das: Wir in Sachsen suchen immer wieder neue Perspektiven und Herausforderungen, so wie auch beim „Schaufenster Elektromobilität“, das wir gemeinsam mit Bayern umsetzen. Über 100 Partner arbeiten an rund 40 Projekten. Dafür stehen 130 Millionen Euro von Bund, Land und Wirtschaft zur Verfügung.
Es kommt also darauf an, dass es sich lohnt, in Sachsen zu wirtschaften. Das sagen auch andere. Sachsen liegt nach einer Studie des Instituts für Wirtschaft in Köln auf Platz 10 der interessantesten und attraktivsten Industriestandorte weltweit. Das, liebe Freunde und meine Damen und Herren, wollen wir nicht nur halten, sondern wir wollen uns weiter verbessern.
Das wird uns nur gelingen, wenn wir unsere Wettbewerbsfähigkeit nicht schwächen, sondern erhöhen. Deshalb sage ich: Wir müssen uns bei der Lohnfindung wieder stärker auf die Tarifautonomie besinnen.
Der Rentenbeginn muss noch flexibler werden, und zwar mit dem Ziel, dass alle, die es gesundheitlich können, die es wollen, und deren Fachwissen gebraucht wird, künftig länger arbeiten dürfen, und zwar so, dass es sich für sie auch lohnt.
Wir brauchen bezahlbare und stabile Strompreise für Wirtschaft und Private.
Standort ist für mich nicht nur Strompreis, Infrastruktur, Verwaltung und Arbeitsmarkt. Es braucht noch mehr. Standort ist für mich auch eine Frage der Haltung: Haben wir die besten Ideen und die besten Tüftler, schauen wir zu oder packen wir an?
Deshalb ist für mich Standort auch eine Frage von Bildung, von Ausbildung, von Wissenschaft, von Forschung und von Kultur. Die Bildung in Sachsen ist gut, weil die Bildungsqualität stimmt, weil der Leistungsanspruch hoch ist und weil sich jahrzehntelange Kontinuität auszahlt. Dafür ist Sachsen vielen in Deutschland ein Vorbild.
Aber wir wollen noch besser werden. Der Erfolg in der Bildung hat viele Väter und Mütter. Es sind aber vor allem die Lehrer und Lehrerinnen, die Schulleiterinnen und Schulleiter. Ihnen sage ich im Namen der Staatsregierung herzlichen Dank:
den Dank für den Einsatz, der oft genug über den normalen Dienst hinausgeht, den Dank für das Engagement, von dem die Schülerinnen und Schüler profitieren, und den Dank für die große Fachlichkeit, die die Grundlage für den Lernerfolg der Kinder und Jugendlichen ist.
Ich habe aber auch klar und deutlich gesagt, wem wir die Spitzenposition Sachsens in der Bildung verdanken, und ich sage es hier ebenfalls ganz deutlich: Ich will, dass das auch so bleibt.
Die Staatsregierung hat in den vergangenen Monaten und Jahren gehandelt, in den letzten zwei Jahren zahlreiche Maßnahmen ergriffen, die alle dem einen Ziel dienen, nämlich, dass die Schulen in Sachsen die Lehrkräfte bekommen, die sie brauchen.
Die Staatsregierung hat die Zahl der Lehramtsplätze für Erstsemester und die Zahl der Referendarstellen verdoppelt. Wir haben ein Stipendienprogramm für Lehramtsstudierende aufgelegt, für die Studierenden, die sich verpflichten, später auf dem Land zu arbeiten, und wir haben die Bezahlung der Grund- und Oberschullehrer verbessert. Das, meine Damen und Herren, sind wichtige Anreize, dass wir junge Lehrer einstellen können, die wir brauchen.
Denn wir wollen die Lehrer ersetzen, die aus dem Dienst ausscheiden, und – jetzt hören Sie bitte zu, Frau Falken – den zusätzlichen Bedarf abdecken, der durch steigende Schülerzahlen auch entsteht.
Wir werden das schaffen, weil es um den Unterricht geht und damit um unsere Kinder. Das Geld ist dabei das eine. Es gibt aber noch anderes: Es geht darum, dass die Lehrerinnen und Lehrer spüren, dass sie gebraucht werden, und das können wir am besten zeigen, indem wir ihnen schnell Klarheit über ihre berufliche Zukunft geben.
Ja, ich weiß, da können wir einiges noch besser machen. Das stimmt. Aber Aktionismus bringt uns da auch nicht weiter.
Was zählt, ist das Ergebnis, und das lautet: Wir werden jedes Jahr mindestens 1 000 Lehrer einstellen.
Meine Damen und Herren! Jeder in diesem Rund weiß ja, dass alleine wegen der ausscheidenden Lehrer in den kommenden Jahren eben die Zahl 1 000 deutlich überschritten werden wird.
Meine Damen und Herren! Es geht um Lösungen auch für die Schulen in freier Trägerschaft. Als Sofortmaßnahme erhalten sie 35 Millionen Euro zusätzlich für die kommenden zwei Jahre; es braucht aber auch zügig eine langfristige Lösung. Aber ich will, wir alle wollen, dass sie gut und tragfähig ist.
Deshalb hat die Kultusministerin recht, wenn sie sagt: Wir regeln das gleich zu Beginn der nächsten Legislaturperiode mit einer Gesetzesnovelle.
Meine Damen und Herren! Sachsen gibt jedes Jahr rund 5 Milliarden Euro für Bildung und Wissenschaft aus. Das ist fast ein Drittel des Haushalts. Und das wird auch weiter so bleiben.
Damit diese Haushaltsmittel für die Schulen ihre Wirkung aber auch entfalten können, wo es eben Sinn macht, nämlich in den Klassen, ist mir eines ganz wichtig: Ich möchte, dass die Lehrerinnen und Lehrer im Vertrauen auf Kontinuität ihre Kräfte für die Schule einsetzen und sie nicht für die Umsetzung von neuen Veränderungen verschwenden. Viele diese Veränderungen werden zwar Reformen genannt,
sind aber in Wahrheit gar keine.
Wozu das führt, Herr Scheel, das kann man in anderen Bundesländern sehr wohl betrachten.
Deshalb, meine Damen und Herren, hat diese Staatsregierung, hat diese Koalition am Abitur mit 12 Schuljahren festgehalten, und ich will es ganz deutlich auch sagen: Das wird mit mir als Ministerpräsident auch in Zukunft so sein.
Herr Brangs, ich kann mich an die Koalitionsverhandlungen mit der SPD noch ganz gut erinnern.
Na, wir werden ja sehen, wie Sie sich verhalten. Danke schon einmal für dieses Zugeständnis als Erstes.
Da brauchen wir das ja gar nicht mehr zu verhandeln.
Ein Punkt ist schon abgeräumt. Herr Zastrow, Sie sehen, wie die Angebote sind.
Meine Damen und Herren! Ich komme nun zum zweiten Nutznießer der 5 Milliarden Euro, zu Wissenschaft und Forschung. Das größte Ereignis in diesem Bereich war 2012 der Aufstieg der TU Dresden in die Liga der Exzellenzuniversitäten.
Ja, zusammen mit dem Exzellenzcluster in Chemnitz ist damit bis 2017 eine Förderung vom Bund von gut 119 Millionen Euro verbunden. Das ist ein großer Erfolg und ein großer Kraftakt für die Wissenschaftler, aber natürlich auch für die für uns notwendige Kofinanzierung durch das Land. Sie beläuft sich allein für die Exzellenzinitiative auf insgesamt 47 Millionen Euro.
Die Sächsische Staatsregierung hat diese Exzellenzinitiative flankiert mit einem Bauprogramm von rund 240 Millionen Euro, und darüber hinaus wurde diese Entwicklung seit 2007 mit der sächsischen Landesexzellenzinitiative begleitet. Sie endete 2013 und war mit 160 Millionen Euro aus EFRE-Mitteln ausgestattet.
Insgesamt ist seit 2009 fast 1 Milliarde Euro allein in die Verbesserung der baulichen Situation an unseren Hochschulen geflossen, in den Hochschulbau.
Das ist das eine, aber der Hochschulbetrieb ist das andere. Hier sind wir mit der Zuschussvereinbarung einen neuen Weg gegangen. Dieser Kontrakt gibt allen Partnern, den 14 staatlichen Hochschulen und dem Freistaat, Planungssicherheit bis 2016. Das, meine Damen und Herren, ist eine Zusage von über 2 Milliarden Euro und die Verlässlichkeit, die zählt.
Das ist ganz im Sinne des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes, mit dem wir die Autonomie der Hochschulen stärken. Sie haben nunmehr eigene Budgets und die Freiheit, über interne Strukturen zu entscheiden. Das bedeutet für mich aber auch: Wer Freiheit in Anspruch nimmt, der muss auch zur Verantwortung stehen.
Ich zähle darauf, dass die Hochschulen nicht nur inhaltliche, sondern auch strukturelle Fragen im Rahmen ihrer Hochschulautonomie selbst lösen. Das mag nicht immer bequem sein. Ich sehe die sächsischen Hochschulen auf einem guten Weg, das Hochschulfreiheitsgesetz auch mit Leben zu erfüllen.
Meine Damen und Herren! Es war schon viel auch vom Geld die Rede. Deshalb gehe ich jetzt auch ausdrücklich auf den Haushalt, den Doppelhaushalt 2015/2016, ein. Die Staatsregierung ist ihrer Verantwortung nachgekommen. Das Kabinett hat am vergangenen Sonntag und Montag in einer Haushaltsklausur die Eckwerte vom Februar beraten und sich auf einen Entwurf für den Doppelhaushalt 2015/2016 verständigt.
Das ist nicht immer in Deutschland so, vor allem dann nicht, wenn es um ein Wahljahr geht. Wir haben das aus drei guten Gründen getan.
Erstens. Wir wollen eine lange haushaltslose Zeit vermeiden; die hätte es gegeben, wenn die Haushaltsaufstellung erst nach der Wahl begonnen hätte. So kann es dann auch zügig weitergehen.
Zweitens. Diese Koalition hat von Anfang an und bei allem stets über die Legislaturperiode hinausgeschaut. Das gilt auch für den Haushalt; denn so gibt es Kontinuität und Verlässlichkeit.
Drittens. Die sächsischen Wählerinnen und Wähler haben einen Anspruch darauf, dass wir als Staatsregierung unsere Arbeit machen, das heißt: bis zum Wahltag. Daran ändert auch nichts, dass der neue Sächsische Landtag den Haushalt nach seiner Konstituierung beschließen wird.
Was den Haushaltsentwurf 2015/2016 angeht, so kann ich sagen: Dem sächsischen Haushalt geht es gut. Unsere Finanzen sind geordnet und solide. Das soll auch so bleiben.
Das Wichtigste in Kürze: Der Haushaltsentwurf sieht für 2015 und 2016 ein Volumen von jeweils rund 17 Milliarden Euro vor. Beide Haushalte werden ohne neue Schulden auskommen. Das sind seit 2006 das zehnte und elfte Jahr ohne neue Schulden.
Bildung und Forschung erhalten so viel Geld wie noch nie. Im Doppelhaushalt 2015 und 2016 sind es zusammen 10,5 Milliarden Euro. Die Kommunen erhalten jedes Jahr Zuweisungen in Höhe von 5,6 Milliarden Euro: jährlich 3 Milliarden Euro aus dem Finanzausgleichsgesetz und 2,6 Milliarden Euro aus Förderprogrammen und Zuweisungen aus dem Haushalt.
Meine Damen und Herren! Ich erinnere an eine Zusage, die auch bei den Verhandlungen zum Neuverschuldungsverbot gegeben worden ist. Wir halten unsere Zusage: Die Schuldenbremse wird ohne Abstriche bei den kommunalen Zuweisungen durch den Freistaat auch garantiert. Als Ergebnis der FAG-Verhandlungen und der guten Steuereinnahmen steht den Kommunen so viel Geld zur Verfügung wie noch nie seit Gründung des Freistaates Sachsen.
2015 beträgt die Investitionsquote im Haushalt 17,4 %. 2016 liegt sie bei 16,5 %. Zusammen mit den Hochwasserinvestitionen aus dem Wiederaufbau nach 2013 sind das rund 20 % in jedem Jahr.
Meine Damen und Herren! Wir wollen auch für die kommenden Pensionslasten mit jährlich 500 Millionen Euro Vorsorge treffen. Wir werden unsere Pro-KopfVerschuldung konstant halten und Altschulden zurückzahlen. Das bedeutet: Wir werden 75 Millionen Euro an Schulden tilgen.
So viel im Telegramstil zu den wichtigsten Kennzahlen im Haushaltsentwurf. Ich will das nun an einigen Beispielen noch vertiefen und beleuchten.
Erstens. Die Zusammensetzung unserer Einnahmen verändert sich. Die Mittel aus dem Solidarpakt werden 2020 gänzlich ausgelaufen sein. Auch wenn Sachsen in der gegenwärtigen Förderperiode der EU insgesamt noch 3,7 Milliarden Euro erhält, so sind das rund 30 % weniger als in der Förderperiode zuvor. Diese Fördermittel werden noch weiter zurückgehen. Dennoch ist es uns gelungen und gelingt es uns auch jetzt, das Haushaltsvolumen im Vergleich zum letzten Doppelhaushalt konstant zu halten. Das ist nur aufgrund der soliden Haushaltspolitik und einer Wirtschaft, die im Freistaat Sachsen brummt, möglich. So können wir die Rückgänge durch steigende Steuereinnahmen zum Teil kompensieren.
Zweitens. Wir werden in der Förderung der außeruniversitären Forschung nicht nachlassen. Sachsen hat sich einen hervorragenden Ruf als Forschungsland erarbeitet. Das zieht die Menschen an und macht die Innovationsfähigkeit der Unternehmen aus. Deswegen wird für die Forschungsförderung in beiden Jahren jeweils ein Betrag in Höhe von 315 Millionen Euro vorgesehen.
Drittens. Wir erhöhen die Zahl der neuen Anwärter bei der Polizei auf 400 im Jahr. Damit wir die Kriminalitätsschwerpunkte Drogenhandel, Cyberdelikte und KfzDiebstähle noch besser und angemessener bekämpfen können, brauchen wir jedes Jahr einen gesicherten Einstellungskorridor von 400 Polizisten. Das wird gewährleistet.
Viertens. Nach den Erfahrungen des Hochwassers im vergangenen Jahr werden wir nicht nachlassen und die Hochwasserinvestitionen noch einmal um weitere
30 Millionen Euro jährlich erhöhen. Damit werden wir 193,5 Millionen Euro im Doppelhaushalt zur Verfügung stellen.
Fünftens. Die Infrastruktur im Freistaat Sachsen werden wir erhalten und ausbauen. 2015 und 2016 investieren wir in den Staatsstraßenbau 302 Millionen Euro. In den kommunalen Straßenbau fließen 110 Millionen Euro. Davon profitieren nicht nur die Unternehmer, sondern auch die Arbeitnehmer vor Ort.
Sechstens. Wir werden die Wirtschaftsförderung auf einem sehr hohen Niveau fortsetzen. Insgesamt stehen dafür pro Jahr rund 400 Millionen Euro zur Verfügung.
Siebtens. Im Sozialbereich sind wir zu den meisten Ausgaben gesetzlich verpflichtet und nehmen sie oft als zu selbstverständlich war. Nicht selbstverständlich ist das ehrenamtliche Engagement vieler Menschen in diesem Land. Ich habe eine Angabe gelesen, die vielleicht sogar noch zu niedrig ist: 900 000 Menschen sollen sich in diesem Land täglich ehrenamtlich betätigen. Mit der Ehrenamtskarte ist eine gewisse Anerkennung verbunden.
Damit sagen wir Danke. Wir werden aber das Programm „Wir für Sachsen“ und die Freiwilligendienste weiterhin gut ausstatten und erhöhen die Mittel hierfür auf über 10 Millionen Euro jährlich.
Achtens. Das Kulturraumgesetz ist in Deutschland immer noch einzigartig. Für uns ist es der Grundstein für Kultur überall im Land. Wir werden die Kulturräume weiterhin gut ausstatten und ihnen 92 Millionen Euro zur Verfügung stellen, also 5 Millionen Euro mehr pro Jahr. Das ist, so meine ich, ein sehr gutes Signal.
Neuntens. Wenn es darum geht, dass unser Haushalt weiterhin so solide bleiben soll, dann kommt es ganz entscheidend darauf an, dass wir bei der Neuordnung der Finanzen zwischen Bund und Ländern die Interessen Sachsens vertreten bzw. verteidigen können. Das ist für mich eine der wichtigsten Fragen in der kommenden Legislaturperiode. Für mich bedeutet die Neuordnung im Interesse Sachsens zweierlei: Zum einen darf Sachsen nachher nicht schlechter dastehen als vorher. Alle sind sich einig, dass es einen neuen Ausgleich geben soll. Wir können über vieles reden, aber am Ende darf es keine Verlierer geben. Zum anderen darf es nicht zu einer Vergemeinschaftung der Altschulden kommen, bei der Sachsen für sein solides Haushalten bestraft wird.
Ich habe noch gestern Nachmittag mit dem Kollegen Sellering telefoniert. Interessant ist, dass das auch den Kollegen Wowereit interessiert, weil auch er sich jetzt auf den Weg der Tugend einer Haushaltskonsolidierung begeben hat. Dieses Land insgesamt geht also auch neue Wege. Ich bin sehr zuversichtlich, dass uns dabei einiges gelingen wird. Aber die Auseinandersetzung steht uns noch bevor.
Meine Damen und Herren! Ich denke, wir alle in diesem Hohen Hause sind uns darin einig, dass gelten muss: Jedes Land steht selbst für seine eigenen politischen Entscheidungen gerade. Kurz gesagt: Jeder zahlt seine Wahlversprechen selbst.
Schlussfolgernd möchte ich meine Anmerkungen zum Doppelhaushalt so zusammenfassen: Ich könnte sagen, dem Freistaat geht es gut. Aber das darf uns nicht genügen. Es genügt der Staatsregierung und auch mir persönlich nicht. Ich will, dass unser Freistaat für alle Menschen, die in Sachsen leben, auch künftig eine gute Heimat ist.
Deshalb liegen mir fünf Bereiche besonders am Herzen, die für die Entwicklung Sachsens in den kommenden Jahren wichtig sind.
Erstens. Ich will alles dafür tun, dass der ländliche Raum Fundament unseres Freistaates bleibt. Ich weiß, dass die Menschen dort bleiben, wo Schule und Geschäfte, wo Rathaus und Kirche, wo Arzt und Haltestelle sind. Deshalb gilt es, die Schulen und die regionale Kultur vor Ort zu erhalten sowie eine erreichbare Gesundheitsversorgung und Krankenhäuser sicherzustellen.
Der jahrgangsübergreifende Unterricht in der Grundschule und das Landesärzteprogramm sind Beispiele dafür, wie dazu beigetragen werden kann. Für den Krankenhausbau werden wir im nächsten Doppelhaushalt Landesmittel in Höhe von mehr als 252 Millionen Euro bereitstellen und damit unseren Anteil verdoppeln.
Meine Damen und Herren! Die mittelgroßen Städte spielen für den ländlichen Raum eine ganz wichtige Rolle. Sie entfalten mit ihrer Infrastruktur und ihren Arbeitsplätzen Haltekraft. Deswegen ist der Ausbau des schnellen Internets für die nächsten Jahre mit
200 Millionen Euro dotiert. Das wird bei der Aufgabenerfüllung helfen. Das Internet macht keinen Unterschied mehr zwischen Stadt und Land. Wir setzen dabei aber natürlich auch auf die Unterstützung durch den Bund.
Zweitens. Ich will alles dafür tun, dass die Sachsen sicher sind. Ich weiß, wie schnell Crystal kaputt macht und wie ohnmächtig die Angehörigen angesichts von mit Crystal abhängig gewordenen Menschen sind. Deshalb gilt es, Drogen-, Cyber- und Diebstahlsdelikte unnachgiebig zu verfolgen. Ein guter Ausgangspunkt ist dabei der ZehnPunkte-Plan gegen Crystal und die Vereinbarung zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit der Polizei unserer Nachbarn in Polen und Tschechien.
Auch Asylsuchende und Flüchtlinge müssen sich in unserem Land sicher fühlen. Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Extremismus dürfen deshalb in Sachsen keinen Platz haben.
Das bleibt auch unsere Aufgabe, und deshalb werden wir das Programm „Weltoffenes Sachsen“ fortsetzen und auf 3,3 Millionen Euro aufstocken.
Drittens. Ich werde alles dafür tun, dass die Infrastruktur unseres Freistaates, wo es nötig ist, ausgebaut wird. Das gilt auch für die Beseitigung von Hochwasserschäden und den Ausbau des Hochwasserschutzes. Besonderes Augenmerk legen wir von der Staatsregierung auf die Verbesserung des Schienenverkehrs. Schon am Freitag wird der Verkehrsminister gemeinsam mit dem Bund, der Bahn und den Nachbarländern wieder über genau diese Fragen verhandeln.
Viertens. Ich will alles dafür tun, dass die Familien mit Kindern in Sachsen Vorfahrt haben. Das ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit unter den Generationen. Es ist
vor allem eine Aufforderung, dafür zu sorgen, dass Familien mit Kindern selbstverständlich sind.
Ich meine, es ist oftmals eine Frage des Kopfes, wie Kinderfreundlichkeit verstanden wird.
Meine Damen und Herren! Wir werden die Kommunen bei der Erfüllung ihrer Pflichtaufgabe weiter unterstützen. Zur Verbesserung der Kinderbetreuung wird der Freistaat die Kitapauschale von 1 857 auf 2 060 Euro je Kind erhöhen. In der Summe stehen den Kitas im Land im Doppelhaushalt damit insgesamt 88 Millionen Euro
zusätzlich zur Verfügung. Der Landeszuschuss steigt damit auf fast 500 Millionen Euro im Jahr. Das, meine Damen und Herren, ist ein wichtiger erster Schritt. Das gemeinsame Ziel ist, dass die Kommunen und Träger sicherstellen, dass diese zusätzlichen Finanzmittel auch wirklich bei den Kitas ankommen.
Kommunale und freie Träger haben in den letzten Jahren eine Vielfalt von Betreuungskonzepten entwickelt und damit auf unterschiedliche Situationen jeweils spezifische Antworten gefunden. Diese Flexibilität wollen wir unterstützen. Wir werden deshalb mit der kommunalen Familie das Gespräch suchen. Unser Ziel ist, dass bei den unterschiedlichsten Ausgangsbedingungen dieses Mehr an Finanzmitteln – ob für die Umsetzung des Bildungsplanes oder zur Verstärkung der personellen Ausstattung
bzw. für Vor- bzw. Nachbereitungszeiten oder andere Aufgaben – verwendet wird.
Auf die von Kita zu Kita sehr unterschiedliche Situation vor Ort kann man so am besten flexibel reagieren.
In einem zweiten Schritt wollen wir bis zum Ende der Haushaltsberatungen für diesen Doppelhaushalt im Dialog mit den Kommunen die finanzielle Ausstattung der Kitas noch verbessern.
Meine Damen und Herren! Ich will fünftens alles dafür tun, das Wissen noch schneller und einfacher zu Produkten werden zu lassen. Das heißt, wir müssen die Exzellenz und die Pfiffigkeit der Wissenschaftler in Sachsen noch besser unterstützen, ihnen optimale Rahmenbedingungen bieten. Deshalb sollen Wissenschaft und Bildung ihre jeweiligen Anteile an den 85 Millionen Euro aus den BAföG-Neuregelungen erhalten. Das bedeutet für die Bildung 27 Millionen Euro und für die Wissenschaft 56 Millionen Euro. Dieser Spielraum soll dazu beitragen, dass die Ergebnisse und Ideen sächsischer Forscher noch besser gefördert werden können, dass die Bürokratie
weiter abgebaut werden kann und dass Patente und Startups noch gezielter gefördert werden können.
Einem Bereich kommt dabei eine besondere Bedeutung zu: der Mikroelektronik – nicht nur in Sachsen, sondern für Deutschland und für Europa. Mit dem Bund haben wir eine gemeinsame Strategie vereinbart, um sächsische Projekte im Rahmen des europäischen Programms „ECSEL“ zu fördern. Morgen werde ich gemeinsam mit der Bundesministerin für Forschung diese Strategie unterschreiben. Es geht um insgesamt 1,6 Milliarden Euro, die für Sachsen möglich sind. Wir geben dafür 200 Millionen Euro, der Bund 200 Millionen Euro und 400 Millionen Euro kommen von der Europäischen Union. Der Rest dieses Beitrages wird durch die Wirtschaft beigesteuert werden können.
Meine Damen und Herren! Zufällig wollte es der Zeitenlauf, dass wir zu Beginn der Legislaturperiode das 20-jährige und zu ihrem Ende das 25-jährige Jubiläum von friedlicher Revolution und deutscher Einheit vorbereiten können. Aber die Entwicklung, die Sachsen seit der Neugründung unseres Freistaates genommen hat, ist kein Zufall. Heute können wir sagen: Die Mühen haben sich gelohnt. Es waren die Menschen in Sachsen, die aus diesem Neustart eine Erfolgsgeschichte gemacht haben. Sie findet in Deutschland und bei unseren Nachbarn Anerkennung. Mit ihnen arbeiten wir partnerschaftlich zusammen. Dazu tragen seit 2012 auch unsere Verbindungsbüros in Breslau und in Prag bei.
Dieses Anpacken der Menschen haben wir in der Staatsregierung und in der Koalition in den letzten fünf Jahren unterstützt. Das war unser Ziel im Landtag, im Kabinett, jeden Tag. Für mich ist klar: Sachsen ist ein Land voller Möglichkeiten, voller Zusammenhalt, voller Talente und Ideen, voller Begeisterung und Tatkraft.
Einer, der das sehr gut zusammengefasst hat, ist unser Bundespräsident Joachim Gauck. Er besuchte kurz nach seinem Amtsantritt 2012 Sachsen und meinte in der Rede vor 200 Diplomaten im Albertinum: „Die Sachsen legen die Hände nicht in den Schoß und lamentieren. Sie packen an.“
Meine Damen und Herren! Ich möchte, dass die Sachsen all diese Fähigkeiten weiter gut entfalten können; denn dann wird Sachsen uns allen eine gute Heimat sein.
Danke für die Aufmerksamkeit.
Glück auf!
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie schon 2002 hat auch im Sommer 2013, am Wochenende des 1. und 2. Juni, Sachsen ein schweres Hochwasser getroffen – nicht Sachsen allein, sondern auch den Freistaat Bayern, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und die anderen Elbanrainerländer. Die Pegelstände von 2002 wurden vielerorts erreicht, in einigen Regionen waren sie sogar höher. Die Schadensbilder des Jahres 2013 gleichen denen des Jahres 2002. Menschen wurden evakuiert, Menschen standen und stehen fassungslos vor ihren verwüsteten Wohnungen – von der Lausitz bis zum Vogtland, vom Erzgebirge bis nach Leipzig.
Meine Damen und Herren! Ich ziehe den Hut vor den Menschen in Bad Schandau, Wilkau-Haßlau, Döbeln und Grimma – um stellvertretend nur einige zu nennen –, wie sie wieder anpacken, aufräumen und von Neuem anfangen.
Ich habe in diesen Städten Transparente gesehen wie: „Wir schaffen das!“, „Wir fangen wieder an!“, aber auch Transparente mit der Aufschrift: „Danke allen Helfern!“ Das ist es, was Zuversicht gibt und was uns gemeinsam,
der Politik, aber auch den betroffenen Bürgern, Mut macht.
Denn anders als 2002 hat es diesmal mit den Vorwarnzeiten funktioniert. Die Katastrophenstäbe, die freiwilligen Feuerwehren, das Technische Hilfswerk, die Bundeswehr und die Rettungsdienste haben professionell und umsichtig gearbeitet. Dafür spreche ich ihnen im Namen der Sächsischen Staatsregierung – ich glaube, auch in Ihrem Namen – Dank aus.
Mein Dank geht auch an die Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte, an die landeseigenen Behörden und Verwaltungen. Diesmal hat sprichwörtlich ein Räderwerk ineinandergegriffen. Man hat in dieser Katastrophensituation gesehen, dass wir aus den Ereignissen des Jahres 2002 gelernt haben und diesmal vieles viel besser funktioniert hat.
Auch anders als 2002 hat die Zusammenarbeit mit unseren tschechischen Nachbarn hervorragend funktioniert. Mitten in dem Hochwasser habe ich mit dem tschechischen Ministerpräsidenten, Herrn Nečas, telefoniert. Angesichts der steigenden Pegel gerade der Elbe hat Herr Nečas damals entschieden, die Moldaukaskade anzuhalten und den Abfluss auf null zu reduzieren. Mit Sicherheit hat er damit tschechisches Gebiet geschützt, aber auch Dresden und alle Elbunterlieger haben davon profitiert. Auch das ist Ausdruck einer gutnachbarschaftlichen Zusammenarbeit.
Wie 2002 waren es diesmal wieder Nachbarn, Kollegen, wildfremde Menschen aus allen Teilen Deutschlands und darüber hinaus, die um jedes Haus, jede Straße, jedes Dorf, jedes Stadtviertel und jeden Deich gemeinsam gekämpft haben.
Für mich überwältigend war dabei, dass aus einem virtuellen ein reales Netzwerk geworden ist. Hunderte, ja Tausende junger Menschen haben sich über die sozialen Netzwerke verabredet und geholfen, andere Menschen vor Hochwasser und den Folgeschäden zu schützen. Daran wird deutlich: Unsere Gesellschaft funktioniert – zwischen Alt und Jung, zwischen dem linken und dem rechten Nachbarn eines Hauses, zwischen Straßen, Städten und Dörfern. Die Sachsen haben bewiesen, dass sie in der Not noch enger zusammenstehen. Das macht Mut – nicht nur für jetzt, sondern auch für den Wiederaufbau.
Trotzdem lehrt uns ein Hochwasser wie das des Jahres 2013 auch Demut vor den Naturgewalten. Ich habe immer wieder betont: Es gibt keinen absoluten Schutz. Aber wir können Retentionsflächen erweitern, neue Rückhaltebecken bauen, neue Deiche und Polder errichten und Schutzmauern bauen – damit können wir sicherlich viel erreichen und auch vieles schützen. Das ist uns gelungen: in Aue, im Osterzgebirge, in Eilenburg, in Torgau.
Ich war noch zwei Wochen vor dem 1. Juni am Zwenkauer See. Gemeinsam mit einigen Landtagsabgeordneten und Vertretern der LMBV haben wir den Überströmungsgraben von der Weißen Elster in den Zwenkauer See feierlich übergeben. Dort sagte ich: Ich hoffe, dass dieses Bauwerk nie in Anwendung kommen muss, dass wir vor zukünftigen Hochwassern besser geschützt sind. – 14 Tage später ist Leipzig einer Katastrophe entgangen, da die Weiße Elster in den Zwenkauer See abgeleitet werden konnte. Der Hochwasserschutz im Freistaat Sachsen hat dieses Mal funktioniert.
Dennoch sind Menschen zu Schaden gekommen. Wir haben schon am ersten Tag deutlich gesagt und die Sächsische Staatsregierung hat am Dienstag entsprechend entschieden: Wir werden die Menschen in unserem Land nicht im Stich lassen.
Ich bin der Bundesregierung dankbar, die gleichzeitig angekündigt hat, ein Soforthilfeprogramm auf den Weg zu bringen. Wir haben dieses am 04.06. beschlossen und am 06.06. sind die ersten Mittel für die betroffenen Bürger zur Auszahlung gekommen. Dem haben sich Soforthilfemaßnahmen für die Unternehmen und für die Kommunen angeschlossen, und damit kein Missverständnis im
Raume stehen bleibt, auch mit dem Roten Kreuz, das von Anfang an an den Krisenstäben beteiligt war, aber auch an den von uns eingerichteten Stäben zum Wiederaufbau und den WASA-Stäben in der Landesdirektion und bei der SAB. So war auch klar, dass die Hilfsorganisationen bzw. Wohlfahrtsverbände von den Wiederaufbaumaßnahmen genauso profitieren werden wie der Bürger, wie das Unternehmen oder wie die Kommune. Vereinbart war aber auch, dass wir diese 1 000 bzw. 1 500 Euro Sofortmaßnahmen nicht gleich an diese Organisation überweisen, weil das de facto nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein gewesen wäre. Anders lautende Äußerungen haben gestern selbst Herrn Unger vom Deutschen Roten Kreuz in den Sitzungen bei uns überrascht.
Meine Damen und Herren! Wir haben uns am Freitag letzter Woche mit den Bürgermeistern, Oberbürgermeistern und den Landräten getroffen. Ich habe ihnen deutlich gemacht, dass mit der Inkraftsetzung der Elementarschadensrichtlinie der förderunschädliche Maßnahmebeginn gilt. Das heißt, nach der Schadensberäumung und der Schadenserfassung, die gegenwärtig läuft und bis zum 31.07. dieses Jahres abgeschlossen sein soll – das ist eine Ausschlussfrist; was danach gemeldet wird, kann nicht mehr berücksichtigt werden –, werden wir daran gehen, Maßnahmepläne zu erstellen und bis zum September – das wurde mit den Gemeinden so verabredet – zur Entscheidung zu bringen, um einen geordneten Wiederaufbau im Freistaat Sachsen zu ermöglichen.
Wichtige Voraussetzung dafür sind die Gespräche mit der Bundesregierung. Am vergangenen Donnerstag hat sich die Ministerpräsidentenkonferenz einerseits und im Zusammenhang mit dem Treffen mit der Bundesregierung andererseits darauf verständigt und beschlossen, dass es einen Aufbauhilfefonds 2013 geben wird. Er ist ausgestattet mit 8 Milliarden Euro, hälftig getragen vom Bund und von den Ländern. Sie wissen, dass gegenwärtig der Bundesfinanzminister die Ministerpräsidenten nach Berlin eingeladen hat. Ich hatte der Opposition, aber auch der eigenen Koalition die Regierungserklärung angekündigt und mich deswegen entschieden, heute hierzubleiben, weil ich darauf vertraue, dass die Beschlüsse, die wir letzten Donnerstag gefasst haben, nicht nur eingehalten werden, sondern jetzt geklärt wird, wie der Beitrag des Bundes und der Länder finanziell dargestellt wird.
Da will ich ganz deutlich sagen, dass ich erstaunt bin, dass es neben den Lippenbekenntnissen zur Solidarität in dem einen oder anderen Land noch daran hapert – das macht nicht an Parteigrenzen halt, sondern hat etwas mit den Interessen der Länder zu tun –, sich auf eine Lösung zu verständigen. Ich bin aber zuversichtlich, dass das gelingt, weil wir uns mit der Bundesregierung auch darauf verständigt haben, dass das Gesetzgebungsverfahren für den Aufbauhilfefonds 2013 bis zum 5. Juli in der 2. Sitzung des Bundesrates abgeschlossen sein soll und damit Klarheit für alle vom Hochwasser 2013 betroffenen Bürgerinnen und Bürger herrscht.
Der Freistaat Sachsen hat sich aus den Erfahrungen von 2002 und den vielen Berichten, die wir damals der Bundesregierung geliefert haben, entschieden, vereinfachte Verfahren bei der Bewältigung der Schäden einzuführen. Wir haben uns, lernend aus 2002, entschieden, einen einzigen Spendentopf einzurichten – federführend ist das Deutsche Rote Kreuz –, um denjenigen, die als Härtefall gelten und bei den Regelungen des Aufbauhilfefonds 2013 womöglich durchs Raster fallen, darüber hinaus noch helfen zu können.
An dieser Stelle will ich mich recht herzlich bei jemandem bedanken, der manchmal gescholten wird, nämlich die öffentlich-rechtlichen Anstalten. Seien es der Mitteldeutsche Rundfunk oder die ARD am letzten Sonntag gewesen, die kurzfristig zu überregionalen Spendengalas in ihren TV-Sendern aufgerufen und somit geholfen haben, vielen, vielen Menschen, die jetzt in Not sind, mit Spenden aus ganz Deutschland und darüber hinaus weitere Hilfe zukommen zu lassen. Dafür sage ich an dieser Stelle danke.
Wenn also am 5. Juli das Gesetz zum Wiederaufbaufonds 2013 beschlossen sein wird, dann gelten der 31. Juli und der September. Das sind die selbst gesteckten Ziele. Dann geht es an den Wiederaufbau. Ich kann Ihnen heute schon zusagen: Wir werden den Wiederaufbau nicht stupide vollziehen, so wie es einmal war, wird es wieder aufgebaut. Da, wo es vom Bürger gewünscht wird, ist das seine Entscheidung, aber wir werden uns auch die Frage stellen müssen, wie Hochwasserschutzanlagen gewirkt haben und wo wieder Schäden aufgetreten sind. Unbestritten ist, dass wir als Erstes die Hochwasserschutzanlagen reparieren, die aufgetretenen Schäden beseitigen, aber gleichzeitig auch die Priorisierung unserer Hochwasserschutzkonzepte nochmals überprüfen. Wo wiederholt Schäden aufgetreten sind, muss die Prioritätenliste überarbeitet werden. Ich will auch deutlich sagen, dass dort, wo gegenwärtig Baurecht herrscht, dieses auch konsequent umgesetzt wird.
Ich habe deutlich gemacht und öffentlich gefordert – und ich freue mich, dass es viele gibt, die diese Forderung aufgenommen haben: Wir brauchen mehr Vorfahrtsregeln für den Hochwasserschutz. Wir hier im Osten Deutschlands haben mit dem Verkehrswegebeschleunigungsgesetz gute Erfahrungen gemacht. Gegenwärtig tun wir das beim Ausbau der erneuerbaren Energien, gerade bei der Windkraft, wo es auch Vorfahrtsregeln gibt. Das bedeutet bei Weitem nicht, dass wir den Denkmalschutz oder den Naturschutz abschaffen, sondern wir wollen eine Gewichtung, dass eine Priorisierung wie bei den erneuerbaren Energien oder den Verkehrsinfrastrukturvorhaben in der Vergangenheit oder der Gegenwart hier auch dem Hochwasserschutz gewährt wird. Vorfahrt für den Hochwasserschutz, das ist das Ziel!
Wir werden – und das haben wir dem Bund bereits angekündigt – auch Wert darauf legen, dass der Wiederaufbaufonds Maßnahmen entlang der Erzgebirgsflüsse ermöglicht. Sachsen ist ja gesegnet mit Wasser; schaut man sich die Landkarten an, dann kann man einen Eindruck davon bekommen. Schaut man sich die Luftbilder des Hochwassers 2013 an, dann kann man bei aller Diskussion, man müsse das Wasser noch breiter laufen lassen, feststellen, dass es schon 72 % der Landesfläche erreicht hat. Viel mehr geht kaum noch. Aber ich will deutlich sagen, dass es uns darauf ankommt, dass wir Möglichkeiten schaffen, wo heute Hindernisse stehen, alte Industrieanlagen, alte Mühlen, die längst verlassen sind und als Brachen vor sich hin rotten, an den Flussläufen zu beseitigen und damit im Erzgebirge dem Flusswasser mehr Platz zu geben.
Darüber hinaus werden wir zügig die Erfahrungen von Bayern und anderen Bundesländern betrachten. Was können wir anders machen, damit wir noch erfolgreicher sind, wenn es um die Rückverlegung von Deichen oder die Einrichtung von Poldern geht? Dabei geht es immer wieder um Menschen und ihr Eigentum. Gleichzeitig geht es aber – und das wiederhole ich – um Vorfahrtsregeln für den Hochwasserschutz.
Meine Damen und Herren! Ich habe gesagt, Hochwasserschutz hat im Freistaat Sachsen geholfen. Wir werden auch in den Städten, in denen der Hochwasserschutz begonnen wurde – wie in Grimma oder in Döbeln, das sind die augenscheinlichsten Beispiele –, jetzt konsequent mit den Bürgermeistern und den Stadtverwaltungen, aber auch mit den Bürgern alles daran setzen, dass der Hochwasserschutz abgeschlossen werden kann, damit diese Städte bei einem sich vielleicht wiederholenden Hochwasser besser geschützt sind.
Eine weitere Erfahrung vermittelt uns das Jahr 2013: Wir wissen, dass es keinen absoluten Schutz gibt. Das gilt für Städte wie Bad Schandau, Pirna oder auch Meißen. Hier stellt sich die Frage: Was können wir für die dort wohnenden Bürgerinnen und Bürger tun?
Sie haben die Reportagen über das Fünf-Sterne-Hotel in Bad Schandau gesehen. Das Hotel hat sich einen eigenen Flutschutz geschaffen. Sie haben sich also nicht auf andere verlassen, sondern versucht, sich selbst zu schützen. Tragisch war es, dass der Hochwasserschutz 15 Zentimeter zu niedrig war. Der Pegel hat also diesen selbst installierten Hochwasserschutz noch übertroffen.
Deswegen müssen wir auch die Frage diskutieren – auch das ist Gott sei Dank deutschlandweit wieder in Gang gekommen, und ich hoffe, diesmal mit einem positiven Ergebnis –, ob es eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden geben soll.
Meine Damen und Herren, wir müssen den Bürgern die Möglichkeit geben, sich zu versichern. Wir haben mit unserer Kampagne für die Elementarschadenversicherung
erreicht, dass sich in Sachsen im Durchschnitt mehr Bürger als in Deutschland gegen Elementarschäden versichert haben.
Ich habe übrigens mit der Versicherungswirtschaft gesprochen und mit dem Vorstand der Allianz telefoniert. Die Allianz ist gerade dabei, Versicherungsverträge umzuschreiben, das heißt neu abzuschließen. Es soll dann Eigenbeteiligung enthalten sein. Ich habe gesagt: Lassen Sie das jetzt sein, die Menschen haben jetzt ganz andere Sorgen. Sie haben Schäden, und ich hoffe, dass die Schäden durch die Versicherungen schnell reguliert werden. Danach sollten wir, Versicherungswirtschaft und Politik, darüber reden, wie wir es schaffen, dass es nicht wieder so passiert wie in Döbeln.
Dort wurde mir von einem Geschäftsinhaber gesagt, er habe keine Versicherung bekommen. Der Nächste sagte mir – und das ist das tragischste Beispiel –: Ich habe eine Versicherung, aber die gilt erst ab 1. Juli. – Der Dritte sagte mir: Ich habe eine Versicherung bezahlt, die mich sehr teuer zu stehen kommt.
Einen Tag nach der Berichterstattung des Mitteldeutschen Rundfunks über diesen Sachverhalt habe ich einen Brief einer Versicherungsvertreterin bekommen, in dem steht, dass sie 60 Unternehmen in Döbeln angeschrieben bzw. besucht habe und sich nur drei von ihnen daraufhin gegen Elementarschäden versichern ließen.
Diese ambivalenten Aussagen, meine Damen und Herren, treffe ich überall im Land. Die einen sagen, sie konnten sich nicht versichern, weil die alte Versicherung gekündigt und keine neue angeboten wurde. Andererseits lauten die Aussagen der Versicherungswirtschaft immer wieder, dass es selbst für die hochriskanten Fälle auch einen individuellen Versicherungsschutz gibt.
Wenn es diesen elementaren Versicherungsschutz nicht gibt, dann müssen wir – und da bin ich bei Ihnen, Herr Dulig, weil Sie das auch aufgegriffen haben – über eine Pflichtversicherung aller reden; denn dann muss die Gemeinschaft solidarisch dafür sorgen, dass der eine bei Schneebruch, der andere bei einem Tornado und der Dritte beim Hochwasser besser geschützt ist, als das bislang der Fall ist.
Die Staatsregierung wird im Herbst dieses Jahres Bürgermeister, betroffene Bürger und Unternehmen einladen, mit Fachleuten über etwas zu diskutieren, das mehr und mehr auch ein Problem nach solchen Hochwassern wird. Viele Leute haben inzwischen Gebäude so errichtet, dass deren Keller zwar wasserdicht sind, aber durch aufsteigendes Grundwasser entweder schwer beschädigt werden bzw. die bisherigen Schutzmaßnahmen nicht reichen.
Ich will Sie nicht langweilen, aber es ist schon bemerkenswert, dass sowohl 2002 als auch jetzt 2013 im Keller der Sächsischen Staatskanzlei, der elf Meter oberhalb des Normalstandes der Elbe liegt, kein Tropfen Wasser gestanden hat. Das heißt, unsere Vorfahren haben bis
1904, als sie dieses Gebäude errichtet haben, aus dem damaligen Hochwasser die richtigen Lehren gezogen. Deswegen möchte ich mit Bausachverständigen, mit Architekten, mit Planern, aber natürlich auch mit den Betroffenen darüber sprechen, wie man in hochwassergefährdeten Gebieten bauen sollte. Dass wir in Überschwemmungsgebieten überhaupt noch bauen, ist, glaube ich, ein Skandal an sich.
Da muss man konsequent sein.
Jetzt etwas, das aus meiner Sicht ganz wichtig ist. Darüber ist Gott sei Dank auch schon in den Medien berichtet worden. Wir haben gestern darüber beraten, und ich habe vorige Woche den Auftrag ausgelöst, dass wir ganz zügig dafür sorgen, dass nach der Hochwasserwelle jetzt nicht auch noch eine Stornierungswelle die Tourismuswirtschaft im Freistaat Sachsen zu Boden zwingt, sondern dass wir jetzt mit den Mitteln, die für die Image- oder Dachmarkenkampagne zur Verfügung stehen, sehr zügig in den nächsten Tagen eine Aktion zur Werbung für die touristischen Gebiete im Freistaat Sachsen zum Laufen bringen, damit die Touristen herkommen und unsere Herbergen, unsere Hotels, unsere Restaurants besuchen und unsere Natur erleben. Denn Sachsen ist nicht untergegangen. Die Menschen haben angepackt und richten alles her. Ich habe in Bad Schandau Gaststätten gesehen, die am vergangenen Wochenende schon wieder geöffnet hatten. Ich glaube, das ist etwas, was davon zeugt, dass sich die Sachsen nicht unterkriegen lassen. Jetzt müssen auch die Touristen wieder nach Sachsen kommen!
Auf Initiative des Freistaates Sachsen haben wir in der letzten Woche am Rande der Ministerpräsidentenkonferenz ein Schreiben der Elbeanrainerländer, Bayerns und Tschechiens an die Europäische Kommission gesandt, um Hilfe auch aus dem Nothilfefonds der Europäischen Union zu bitten.
Meine Damen und Herren, ich will an dieser Stelle nochmals ganz deutlich sagen: Ich weiß, dass auch dieses Mal nicht alles optimal gelaufen ist. Vieles ist viel besser gelaufen. Aber deswegen habe ich auch entschieden – und die Gespräche laufen –, dass Herr von Kirchbach wieder eine Kommission bildet, die Abläufe überprüft, Schwachstellen lokalisiert, um uns die Möglichkeit zu geben, daraus Lehren für unser Handeln in den nächsten Wochen, Monaten und Jahren zu ziehen, was den Hochwasserschutz im Freistaat Sachsen und das Handeln danach betrifft.
Meine Damen und Herren, Sachsen hat – das will ich noch einmal ganz deutlich sagen – aus dem Jahr 2002 viele Schlussfolgerungen gezogen. Was mich überrascht hat, ist der Umstand, dass wir viel geringere Schäden aufgrund einer Tatsache haben, mit der sich andere Bundesländer zurzeit intensiv herumschlagen: Mit dem Wiederaufbaugeld haben wir damals den Bürgerinnen und
Bürgern nur dann die Wiedererrichtung einer Heizungsanlage ermöglicht, wenn sie in den Überschwemmungsgebieten auf Ölheizungen verzichtet haben. Dass es immer wieder Einzelne gibt, die sich nicht daran halten, haben wir gesehen. Aber wenn Sie heute mit den Hochwassergeschädigten sprechen, hören Sie, dass diese sagen: Das ist etwas, was ganz anders ist als 2002 und was die Sanierung der Gebäude wesentlich erleichtert.
Das ist ein Unterschied zu Sachsen-Anhalt, das ist ein Unterschied zu Bayern, wo man sich zurzeit gerade mit den durch Ölheizung ausgelösten Schäden herumschlägt. Es geht also nicht nur darum, wie die Meldeketten funktioniert haben, sondern auch darum, welche Schlussfolgerungen man zieht, wie man das Geld für den Wiederaufbau einsetzt.
Aber, meine Damen und Herren, das Geld allein wäre nichts gewesen, wenn es nicht so wäre, wie es die Sachsen wieder einmal bewiesen haben: dass die Menschen in der Not, in der Krise zusammenstehen, dass sie zuversichtlich sind, dass wir, die Politik, dafür sorgen, dass ihnen der Wiederaufbau ermöglicht wird. Ich bin mir sicher: Der Wiederaufbau nach dem Hochwasser 2013 von der Lausitz bis zum Vogtland und bis nach Leipzig wird uns wieder gelingen.
Deswegen, meine Damen und Herren: Packen wir es an! Der Freistaat Sachsen ist schön. Das Hochwasser hat einige Wunden gerissen, die es jetzt zu heilen gilt. Das ist eine gemeinsame Aufgabe, eine nationale, aber auch eine, die uns im Freistaat Sachsen alle vor Ort betrifft. In diesem Sinne wünsche ich uns Glück auf!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe gerade die Nachricht aus Berlin bekommen, dass man sich über den Aufbauhilfefonds verständigt hat. Die Finanzierung ist geregelt. Damit kann der Wiederaufbau im Freistaat Sachsen losgehen. Das ist die gute Nachricht, die aus dieser Debatte hinausgehen sollte.
Der Betrag ist nicht gedeckelt, er beträgt mindestens 8 Milliarden Euro. Eine angenehme Angelegenheit – das
wird jetzt auch die Koalitionsfraktionen noch freuen –: Die Entflechtungsmittel sind ebenfalls bis zum Jahre 2019 ungeschmälert gesichert. Das heißt, wir können in den nächsten Jahren im Hochschul- und Straßenbau sowie im ÖPNV unsere Politik fortsetzen.
Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Landtagspräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen! Ich als Ministerpräsident und die gesamte Staatsregierung begrüßen und unterstützen ausdrücklich die Gesetzesinitiative der vier einbringenden Fraktionen zur Änderung der Sächsischen Verfassung.
Wenn ich die Debatte Revue passieren lasse, dann darf ich sie mit folgenden Gedanken zusammenfassen: Sachsen wird ja gemeinhin als ein Land der Tradition und der Innovation beschrieben, und diese Debatte heute hat deutlich gemacht, dass Tradition und Innovation auch im Sächsischen Landtag ein und dieselbe Medaille sind.
Tradition ist in Sachsen seit 23 Jahren die solide Finanzpolitik; und Innovation ist für mich, dass wir heute eine erste Änderung der Sächsischen Verfassung nach einer sehr, sehr langen Zeit vornehmen und dass ich als Ministerpräsident bereits zu Beginn des parlamentarischen Verfahrens feststellen kann, dass sie schon bei Einbringung die erforderliche Mehrheit an Unterstützung erfährt.
Ja, viel mehr noch, meine Damen und Herren: Diese angestoßene Verfassungsänderung kommt aus der Mitte des Parlaments – gleichzeitig unterstützt durch vier Fraktionen, die die übergroße Mehrheit der Wählerinnen und Wähler im Freistaat Sachsen repräsentieren. Das war in der Vergangenheit recht selten, aber ich will es ausdrücklich noch einmal unterstreichen: Genau diesem Anliegen, das wir heute hier gemeinsam debattieren, tut es gut.
Der vorliegenden Drucksache 5/11838 ist – das hat die Staatsregierung zur Kenntnis genommen, Herr Bartl – ein langer, anstrengender und manchmal auch mühsamer Verhandlungsprozess vorausgegangen. Die Sächsische Staatsregierung war bereit, wenn es gewünscht war, auch in diese Verhandlungen einbezogen oder als beratende Stimme gehört zu werden. Ausdrücklich gilt mein Dank
und der der Sächsischen Staatsregierung denjenigen, die in den Fraktionen – zuerst natürlich die Fraktionsvorsitzenden und eingeschlossen auch die Fachpolitiker – diese langen Verhandlungen geführt und das heutige Ergebnis erzielt haben. Herzlichen Dank!
Ich bin auch glücklich darüber, dass diejenigen recht behalten haben, die von Anfang an auf den Erfolg dieses Prozesses gesetzt haben – auch wenn es vielleicht den einen oder anderen gegeben hat, der zwischendurch leise Zweifel gehegt haben soll.
Ich bin mir sicher, dass nach der heutigen Debatte angesichts des Willens, der in der Debatte zum Ausdruck gekommen ist, der Sächsische Landtag nunmehr diese Gesetzesinitiative zügig beraten und am Ende mit breiter Zustimmung auch dieses Gesetz zur Änderung der Sächsischen Verfassung beschließen wird.
Ich will ausdrücklich noch einmal unterstreichen: Das Ganze hat eine viel weitreichendere Dimension. Mit der Verabschiedung der Landesverfassung 1992 – darauf hat Kollege Biesok gerade hingewiesen – haben die Mütter und Väter der Verfassung der damals wirklich noch frisch errungenen Freiheit einen verbindlichen Rahmen gegeben. Die heutige nun anstehende Änderung wird in einem übertragenen Sinne diese Freiheit langfristig sichern.
Wir alle in diesem Hause wissen angesichts der sich immer noch abspielenden Finanz- und Schuldenkrise, dass diese Freiheit ohne eine solide Finanzpolitik irgendwann zu einer leeren Formel werden kann, wenn die politischen Gestaltungsspielräume fehlen. Das vorliegende Verfassungsänderungsgesetz wird – das ist die Grundlage – diese Gestaltungsspielräume erhalten helfen, und wir verpflichten uns, nicht mehr auszugeben, als wir einnehmen.
Meine Damen und Herren, ich glaube, dass dieser Leitsatz, nicht mehr auszugeben, als man einnimmt, gerade auch angesichts der gegenwärtig höchsten Steuereinnahmen, die es in der Bundesrepublik Deutschland je gegeben hat, bei Weitem nicht selbstverständlich ist. Trotz dieser Situation gibt es heute Bundesländer, die nach wie vor mehr ausgeben, als sie einnehmen, und zwar schuldenfinanziert. Deswegen ist mir dieser Grundsatz sehr wichtig.
Ich kann mich noch an meine erste Regierungserklärung 2008 in diesem Hause erinnern, in der ich von Generationengerechtigkeit gesprochen habe. Mit dieser Änderung der Sächsischen Verfassung werden wir zukünftigen Generationen in Sachsen finanzielle Spielräume belassen und wir werden sie nicht dazu zwingen – wie es in ande
ren Ländern der Fall ist –, das ihnen zur Verfügung stehende Geld für Zins und Zinseszins auszugeben, sondern wir ermöglichen es ihnen, es auf der Grundlage eigener politischer Entscheidungen und Schwerpunkte zum Wohle des Freistaates Sachsen, zum Wohle der Menschen in diesem Lande einzusetzen.
Meine Damen und Herren, angesichts der demografischen Entwicklung – nicht nur, aber insbesondere auch in Sachsen – wissen wir alle genau, dass es für zukünftige Generationen noch schwerer wird. Bildlich gesprochen, werden die Schultern schmaler. Deswegen ist diese Entwicklung ein großes Stück Generationengerechtigkeit, wenn wir nicht mehr Lasten auf diese schmaleren Schultern packen. Wir eröffnen mit der heute eingebrachten Gesetzesänderung den Weg, dass dies zukünftig nicht der Fall sein wird, sondern dass in Sachsen, wenn die Sachsen insgesamt weniger werden, die Last durch vorhergehende Generationen und Entscheidungen nicht größer wird, sondern dass die Handlungsspielräume beibehalten werden.
Meine Damen und Herren, wenn wir mit dieser Verfassungsänderung, die wir heute begonnen haben, letztendlich die Schuldenbremse verankert haben werden, dann wird dies nicht nur ein Stück Generationengerechtigkeit sein, sondern es ist auch eine Art Zukunftsvertrag. Zum einen beschreibt dieser Artikel 95, in dem die Verankerung der Schuldenbremse vorgesehen ist, ein Markenzeichen sächsischer Politik seit 23 Jahren.
Dieses Markenzeichen der sächsischen Politik erfährt Verfassungsrang. Ich glaube, das ist im Kontext der deutschen Bundesländer in der Tat ein hervorragendes Ergebnis. Es ist in der Sache folgerichtig und konsequent, denn wir geben eben nicht mehr aus, als wir einnehmen. Aber, meine Damen und Herren, damit ist auch klar – und darauf hat der eine oder andere hingewiesen –, dass das keine einfache Aufgabe ist. Frau Hermenau hat es heute mit einem Spielfeld im Fußball verglichen, das abgezeichnet ist. Ich würde es als eine Stopplinie beschreiben. Jeder weiß: An dieser Stelle ist dann Halt. Da gilt dann letztendlich tatsächlich das Prinzip: Was ausgegeben werden soll, muss vorher durch Einnahmen gedeckt worden sein. Eine Ausnahmesituation kann nur in ganz begründeten Fällen – und dazu hat sich der Sächsische Landtag, haben sich die vier Fraktionen ja vereinbart – überschritten werden.
Sachsen setzt – das ist richtig – die Vorgaben des Grundgesetzes bereits jetzt um, damit fünf Jahre früher als eigentlich gefordert. Damit wird der Freistaat Sachsen am 01.01. des Jahres 2014, wenn der Landtag dies am 10. Juli dieses Jahres beschlossen haben wird, das erste Bundesland in Deutschland sein, das eine unmittelbar wirkende Schuldenbremse hat. Das ist, glaube ich, ein wirklicher Markenkern der sächsischen Politik.
Es ist richtig – auch Herr Dulig hat das gesagt –: Seit 2006 haben wir mittlerweile den achten Landeshaushalt in Folge, den wir ohne neue Schulden aufgestellt haben. Daran kann man erkennen, dass die sächsische Schuldenbremse eigentlich schon Realität ist. Jens Michel hat darauf hingewiesen, dass wir es bisher einfachgesetzlich geregelt hatten. Aber jetzt heben wir dieses hohe Gut letztendlich in den Verfassungsrang. Was Verfassungsrang bekommen soll, ist also schon Praxis und wird umgesetzt, sowohl vom Haushaltsgesetzgeber als auch von der Staatsregierung. Das gilt natürlich auch für die Beziehungen zwischen dem Freistaat und den Kommunen.
Seit 1996 basiert das Miteinander zwischen Freistaat und Kommunen auf dem sogenannten Gleichmäßigkeitsgrundsatz. Ich will es vor allem für diejenigen, die es vielleicht nicht genau wussten, noch einmal betonen, dass das seit 1996 der Fall ist. Das geschieht in einer Art und Weise, wie wir es nicht allzu oft in der Bundesrepublik Deutschland vorfinden. Dieser Gleichmäßigkeitsgrundsatz gilt in guten wie in schlechten Zeiten. Freistaat und Kommunen beteiligen sich an den Lasten wie auch an den Freuden, die uns die Steuereinnahmen in der Bundesrepublik Deutschland und damit auch im Freistaat Sachsen bescheren. Dieser Gleichmäßigkeitsgrundsatz stellt damit einen fairen Interessenausgleich zwischen der kommunalen und der freistaatlichen Ebene her. Er garantiert nicht nur eine politische, sondern auch eine finanzielle Kontinuität und Stabilität sowohl für den Freistaat als auch für die kommunale Ebene. Dass dieser bewährte Weg nunmehr in der Verfassung fortgeschrieben wird, ist meiner Auffassung nach daher auch logisch.