Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 5/3684 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen
Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Reihenfolge in der ersten Runde: NPD, CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, GRÜNE; Staatsregierung wenn gewünscht. Ich erteile der NPD-Fraktion als Einreicherin das Wort. Herr Gansel, Sie können den Antrag einbringen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit unserem Antrag fordern wir die Staatsregierung auf, sich für eine Reform des Rundfunkgebührenwesens einzusetzen, die diesen Namen auch tatsächlich verdient.
Der nun eingeschlagene Weg einer haushaltsbezogenen statt einer gerätebezogenen Rundfunkgebühr, der auf einem Gutachten des Heidelberger Prof. Paul Kirchhof basiert, ist durchaus ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings gibt es nach unserer Auffassung erhebliche Defizite und soziale Unausgewogenheiten. Außerdem dringt Kirchhof gar nicht zum Kern des Problems vor, weil das seine Auftraggeber, nämlich ARD und ZDF, negativ getroffen hätte.
Der Alternativvorschlag der NPD setzt genau hier an. Als ehemaliger Verfassungsrichter will Kirchhof das sogenannte Niedersachsen-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahre 1986 berücksichtigen, das die „unerlässliche Grundversorgung“ durch die öffentlichrechtlichen Sender im dualen Rundfunksystem herausstellt.
Seit 1986 hat sich die deutsche Medienlandschaft aber grundlegend gewandelt. Das Informations- und Nachrichtenmonopol der Öffentlich-Rechtlichen existiert schon lange nicht mehr und wird durch das zensurfreie und meinungspluralistische Internet untergraben.
Im Unterhaltungsbereich gibt es eine Niveauanpassung in Richtung Privatfernsehen, also de facto einen Niveauverfall, was immer mehr Menschen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk infrage stellen lässt. Denn wer will für Rosamunde Pilcher, den Geschichtsdoktor Guido Knopp oder die „Küchenschlacht“ schon 18 Euro im Monat abdrücken?
Nur noch wenige Programme wie MDR 2, Deutschlandfunk oder Deutschlandradio Kultur fallen in die Kategorie der unerlässlichen Grundversorgung. Während das ZDF im Jahre 2008 mit 1,73 Milliarden Euro fast ein Viertel
der GEZ-Gesamtgebühren verschlang, kam ein Sender wie Deutschlandradio Kultur mit 183 Millionen Euro aus. Deshalb muss nach Auffassung der NPD das Dickicht des öffentlich-rechtlichen Senderurwalds endlich gelichtet werden.
Das könnte geschehen, indem ZDF, ARD und Deutschlandradio zu einer öffentlich-rechtlichen Sendeanstalt mit je einem Hauptsender im TV- und Radioprogramm sowie verschiedenen Regionalsendern zusammengefasst werden, wobei ein Großteil der mit den privaten Sendern konkurrierenden Spartensender abgeschaltet und die Regionalsender auf ein finanziell vertretbares Maß zurechtgestutzt werden sollen.
Nach einem solchen Umbau des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems wäre eine ordentliche Grundversorgung schon mit deutlich weniger als 1 Milliarde Euro zu haben. Das ist ein Bruchteil dessen, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk momentan kostet. Im Zuge dessen könnte die geplante Haushaltsabgabe von knapp 18 Euro auf 6 Euro im Monat reduziert werden, und zwar bei weiterer Freistellung von sozial Schwachen, Studenten, Auszubildenden, Wehrdienstleistenden, Zivildienstleistenden sowie Blinden, Sehbehinderten und Gehörlosen, die mit einem Drittel der regulären Haushaltsabgabe zur Kasse gebeten werden sollen.
Außerdem ist abzulehnen, dass sich die Kosten für diejenigen verdreifachen sollen, die weder Fernseher noch Radio besitzen, sondern nur ein rundfunkempfangsfähiges Handy oder einen PC, nämlich von derzeit 5,76 Euro auf dann 17,98 Euro.
Unausgesprochen bleibt auch, was eine logische Konsequenz aus der ins Spiel gebrachten Haushaltsabgabe wäre, nämlich die Abschaffung der GEZ, die jedes Jahr 175 Millionen Euro verschlingt. Es wäre doch viel günstiger, die Abgaben nicht länger von der GEZ, sondern von den Finanzämtern einziehen zu lassen. Nichts anderes geschieht bei der Kirchensteuer, wo der Staat im Auftrag der Kirchen gewissermaßen technische Hilfe leistet, aber das Geld nicht für sich selbst einzieht. Genau das fordert die NPD in ihrem Antrag, der den Bürgern viele Kosten und Ärger ersparen würde.
Wir sind uns natürlich bewusst, dass dieser Antrag bei den Gebührenverschwendern im öffentlich-rechtlichen Me
dienbetrieb auf wenig Gegenliebe stoßen wird, würde dies doch den Verlust von Einfluss in den Rundfunkräten und den Verzicht auf viel Geld, das in den Verwaltungsapparaten versickern kann, bedeuten. Sie können nun, meine Damen und Herren, unter Beweis stellen, dass Sie als Abgeordnete des Sächsischen Landtages unabhängig von der großen öffentlich-rechtlichen Medienlobby agieren und sich für eine spürbare Entlastung der Gebührenzahler einsetzen. Zumindest die Abgeordneten der FDP dürften sich diesem Ansinnen nicht verschließen können, verkündete doch ihr Parlamentarischer Geschäftsführer Torsten Herbst vor gar nicht allzu langer Zeit, dass auch die „Freien Demokraten“ für eine GEZ-Abschaffung eintreten würden. Ein entsprechender Antrag der FDP existiert aber nicht; wahrscheinlich wird er auch nie existieren. Den Antrag zur Gebührensenkung und zur Abschaffung der millionenteuren Schnüffelbehörde GEZ hat nun aber die NPD eingebracht und ich bitte um Ihre Zustimmung.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In den vergangenen Tagen hat in Leipzig das 10. Mittel- und Osteuropäische Journalistenseminar stattgefunden. Dort waren 14 Teilnehmer aus Mittel- und Osteuropa zu Gast. Sie hatten hier bei uns die Gelegenheit, sich über unser duales Rundfunksystem und über unser Mediensystem zu informieren, es also kennenzulernen.
Den Eindruck, den sie aus der Beschäftigung mit unserem Rundfunksystem gewonnen haben, hat ein Teilnehmer mir gegenüber mit folgenden Worten auf den Punkt gebracht: Ich beneide Sie um Ihren öffentlich-rechtlichen Rundfunk, das Maß an Unabhängigkeit, journalistischer Freiheit und Ausgewogenheit der Berichterstattung. Das wünschte ich mir auch bei uns.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mal so eine Sicht von außen zu bekommen ist ganz interessant. Denn über alle Diskussionen, die wir führen, vergessen wir selbst doch zu oft, was wir an unserem Rundfunksystem, auch dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, haben. Aber es ist wichtig, dass die breite Akzeptanz der Rundfunkempfänger erhalten bleibt. Denn das ist die Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der öffentlich-rechtlichen Angebote.
Aber eben diese Akzeptanz droht zu schwinden in Zeiten technischer Konvergenz. Denn die Anknüpfung der Rundfunkgebühr an neuartige Empfangsgeräte wie Computer und Handys stellt unser gegenwärtiges Finanzierungssystem vor erhebliche Schwierigkeiten. Darum ist ein Wechsel des Finanzierungssystems hin zu einer Haushaltsabgabe sinnvoll und richtig.
Diesen Systemwechsel aufkommensneutral zu gestalten ist ein ganz wichtiger Ansatzpunkt. Denn es wäre niemandem zu vermitteln, wenn der Modellwechsel des Finanzierungssystems zu einer Gebührensteigerung führen würde. Deshalb muss hierauf ein wesentliches Augenmerk liegen.
Jetzt aber, wie das im vorliegenden Antrag gefordert wird, die Werbefreiheit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu verlangen, würde genau dieses Ziel konterkarieren. Denn das würde zu einer monatlichen Mehrbelastung von bis zu fast 1,50 Euro führen. Das kann man niemandem vermitteln. Das würde mit Sicherheit zu wachsender Ablehnung führen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem derzeit besprochenen neuen Modell der Haushaltsabgabe wird voraussichtlich auch eine Änderung der bisherigen Gebühreneinzugspraxis einhergehen. Eine Gebühreneinzugszentrale, wie sie in der heutigen Gestalt vorliegt, wird dann in diesem Maße nicht mehr notwendig sein. Insbesondere die unbeliebten Rundfunkbeauftragten dürften zukünftig weitestgehend verzichtbar sein.
In dieser Gesamtschau befinden sich die Verhandlungen auf einem zukunftsweisenden und richtigen Weg. Einer Bundesratsinitiative, wie sie im vorliegenden Antrag gefordert wird, bedarf es hierzu allerdings überhaupt nicht.
Die Verhandlungen hin zu einer Neuordnung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind richtig. Sie sind vor allem notwendig im Interesse der gebührenzahlenden Bürgerinnen und Bürger, aber auch im Interesse des öffentlich-rechtlichen Rundfunks selbst. Denn die Voraussetzung für diesen ist die Akzeptanz durch die Gebührenzahler.
Wir fahren in der ersten Runde der allgemeinen Aussprache fort. Als nächster Redner spricht Herr Neubert für die Fraktion DIE LINKE.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Dame und Herren der NPD-Fraktion! Über eine populistische Themensetzung sind Sie nicht hinausgekommen. Alles Weitere in Ihrem Antrag ist entweder nicht von Ihnen oder es ist Unsinn. In vielen Fällen ist es beides.
Es geht schon damit los, dass Sie etwas von einer Bundesratsinitiative schreiben. Nur ist der Bund in Rundfunkfragen gar nicht zuständig und damit auch nicht der Bundes
rat. Die richtige Adresse wäre die Konferenz der Ministerpräsidenten gewesen. Aber solche Kleinigkeiten können Sie nach sechs Jahren Landtag natürlich noch nicht wissen. Das wäre etwas viel verlangt.
Weiter beklagen Sie in Ihrer Antragsbegründung, dass die Regelung zur Reform der Rundfunkgebühr angeblich vollkommen außer Acht lasse, dass es nach wie vor Haushalte gebe, die weder Radio noch Fernsehen nutzen. Ich weiß nicht, wie viele das sind, sicher sehr wenige. Aber vielleicht sammeln sich vor allem bei der NPD solche Menschen, weil sie damit der Wirklichkeit zu entfliehen suchen nach dem Prinzip der drei Affen: Nichts sehen, nichts hören; nur das dritte Prinzip, nichts sagen, ist bei Ihnen ersetzt durch – und Herr Gansel hat das nachdrücklich bewiesen – dummes Zeug reden und dumme Anträge schreiben.
Da verlangen Sie zum einen, alle öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten zusammenzulegen in einem einzigen Informations- und Unterhaltungsmedium. Ich zitiere den Antrag: „Dem Auftrag der Grundversorgung kann durch eine einzige Anstalt weiterhin nachgekommen werden.“ Ich weiß nicht, ob das ein Phantomschmerz und die heimliche Sehnsucht nach dem großdeutschen Rundfunk ist, der einst alle Sender zusammen- und gleichschaltete, wenn es darum ging, Wagneropern oder Führerreden zu übertragen.
Es soll ja bei Ihnen nicht wenige Leute geben, die sich danach zurücksehnen – nach Wagner und Führer.
Darüber könnte man ja noch achselzuckend hinweggehen. Ernst wird es nur, wenn man sich überlegt, was dies in der modernen Medienlandschaft der Bundesrepublik bedeuten würde.