Sebastian Gemkow
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Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ihnen liegt der Gesetzentwurf zur Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes und des Sächsischen Gesetzes zur Durchführung des Staatsvertrages über den Rundfunk im vereinten Deutschland vor. Im Wesentlichen sollen hierdurch zwei Schwerpunkte geregelt werden. Wir wollen mit der Novellierung zum einen eine Verlängerung
der Verbreitungsmöglichkeit von Sendern im analogen Kabelbereich vornehmen. Bisher war gesetzlich vorgesehen, die Verbreitung analoger Signale am Ende dieses Jahres einzustellen. Mit der Neuregelung soll die Übertragungsmöglichkeit in analoger Technik bis zum Ablauf des Jahres 2018 verlängert werden. Das ist in verschiedener Hinsicht sinnvoll.
Die Verbreitung von digitalempfangsfähigen Endgeräten ist noch nicht so weit vorangeschritten, dass man auf die analoge Übertragungstechnik schon jetzt verzichten könnte. Gerade ältere Menschen haben häufig noch alte Röhrenfernseher oder Radiogeräte, die den digitalen Standard noch nicht unterstützen. Sie können dann keine
Programme mehr empfangen. Mit der vorliegenden Änderung wären noch einmal vier Jahre Zeit, Altgeräte zu ersetzen.
Genau diese Bitte haben auch die Kabelnetzbetreiber an uns gerichtet. Sie haben zwar prinzipiell ein Interesse an einer schnellen und vollständigen Digitalisierung ihrer Kabelnetze, damit sie den Zuschauerinnen und Zuschauern mehr Programme anbieten und ihre Angebote damit letztlich auch attraktiver gestalten können. Aber eine Abschaltung zum jetzigen Zeitpunkt würde große Versorgungslücken nach sich ziehen, da ein Großteil der Kunden dann überhaupt nicht mehr in der Lage wäre, ein Programm zu empfangen. Diese vier weiteren Jahren geben auch den Kabelnetzbetreibern die Gelegenheit ihren Kunden zu kommunizieren, dass sie ihre Altgeräte rechtzeitig ersetzen müssen. Insofern ist der jetzt gewählte Abschaltzeitpunkt nah genug, um das Ziel der Digitalisierung im Kabel in naher Zukunft zu erreichen, aber auch in ausreichender Ferne, um die Bürgerinnen und Bürger auf diese Änderungen vorzubereiten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der zweite Schwerpunkt unseres Änderungsentwurfes betrifft unsere Lokalfernsehveranstalter. Diese kleinen lokalen und regionalen Fernsehveranstalter berichten aus den großen und kleinen Städten, aus den Dörfern, aus den Regionen direkt vor der Haustür. Sie nehmen dabei Themen auf, die sonst so niemand bearbeitet. Weder der MDR mit seinem großen Verbreitungsgebiet kann so in die Details hineingehen, noch die großen Zeitungen in Sachsen vermögen das. Aber diese vielen kleinen Sender in Sachsen, von denen wir momentan noch über 50 haben, schaffen das. Diese Landschaft ist deutschlandweit einmalig.
Aber diese Sender haben es schwer: Werbeinnahmen, die sie zur Refinanzierung brauchen, wandern ab, zum großen Teil in die neuen Medien. Unter diesem finanziellen Druck fällt es den kleinen Veranstaltern immer schwerer, qualitativ gutes Programm zu organisieren und die breite Programmgestaltung aufrechtzuerhalten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir bekennen uns zu unseren lokalen und regionalen Fernsehsendern und wollen sie unbedingt erhalten.
Aus diesem Grunde enthält der Änderungsentwurf zwei Punkte, die der Förderung unserer lokalen Fernsehsender dienen. Einerseits sollen durch den Entwurf diejenigen Sender unterstützt werden, die sich auf den Weg gemacht haben, ihr Programm über DVB-T zu verbreiten. Die Kosten dieser Technik tragen bei einigen dieser Sender erheblich zum finanziellen Druck bei. Deshalb werden wir die Veranstalter, die über DVB-T verbreiten, von der Kostentragung der Signalzuführung entlasten. Ich will an dieser Stelle noch einmal klarstellen, dass das nicht für reine Kabelprogramme gelten soll.
Im Entwurf, wie er uns nun vorliegt, wird der Sächsischen Landesmedienanstalt die Ermächtigungsgrundlage eingeräumt, lokale und regionale Fernsehsender zu fördern. Die
Förderung soll dazu beitragen, diese Sender so weit zu stützen, dass eine Aufrechterhaltung des Sendebetriebes möglich ist und eine qualitativ gute Programmgestaltung aufrechterhalten werden kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Sinne unserer sächsischen Lokalfernsehveranstalter bitte ich Sie herzlich um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.
darüber diskutiert. Es ist nun fast schon ein Jahr her, dass der neue Rundfunkbeitrag in unserem Land eingeführt worden ist. Wir wollen schauen, was sich in systematischer, aber auch in finanzieller Hinsicht geändert hat, denn einige Informationen dazu sind in der Öffentlichkeit.
Zum einen ist es Tatsache, dass jetzt ein Beitrag für jeden Haushalt zu bezahlen ist. Bisher war die Anknüpfung der Rundfunkgebühr an das Vorhalten eines Empfangsgerätes gebunden. Das ist jetzt vorbei. Das löst auch ein technisches Problem für die Zukunft.
Eine ganz wesentliche Änderung, die schon jetzt im Land angenehm spürbar ist, ist der Wegfall des Gebührenbeauftragtendienstes. Die Damen und Herren, die früher an die Türen gekommen sind und geschaut haben, ob da noch ein Schwarzseher ist – jemand, der ein Fernsehgerät hat und nicht bezahlt –, gibt es nicht mehr. Das ist eine sehr angenehme Auswirkung.
Mit der Anknüpfung der Beitragspflicht an den Haushalt ist aber noch eine andere Auswirkung verbunden: Diejenigen, die bisher ganz gern die Angebote der ÖffentlichRechtlichen in Anspruch genommen haben, aber nicht bezahlen wollten, können sich dieser Pflicht jetzt nicht mehr entziehen. Das entlastet alle ehrlichen Beitragszahler und trägt dazu bei, dass sich die Beitragszahler ganz solidarisch an der Finanzierung des Rundfunksystems in Deutschland beteiligen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, genau diese gerechte Verteilung führt nun ganz offensichtlich zu einem Anstieg der Einnahmen bei den Rundfunkanstalten. Basis dieser Annahme ist zunächst ein vorläufiger Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten in Deutschland – kurz KEF genannt –; aber auch die aktuelle Beitragsschätzung des ZDF, der ARD und des Deutschlandradios gehen deutlich in diese Richtung.
Zwischen den Beteiligten besteht noch eine gewisse Differenz darüber, wie hoch tatsächlich die Einnahmen ausfallen werden. Endgültige Klarheit gibt es dann, wenn das laufende KEF-Verfahren abgeschlossen ist. Auch wenn wir das noch nicht genau wissen und gerade wegen der zu erwartenden Mehreinnahmen, die offensichtlich im hohen Hundertmillionenbereich liegen, ist es wichtig, dass wir uns am Meinungsbildungsprozess beteiligen und beraten, was mit den Mehreinnahmen später zu geschehen hat.
Darum sage ich: Ja, die Umstellung des Finanzierungsmodells war unerlässlich für die Akzeptanz des öffentlichrechtlichen Rundfunks in Deutschland. Genauso unerlässlich für die Akzeptanz ist aber auch weiterhin eine sparsame Mittelverwendung der Öffentlich-Rechtlichen.
Das hatten die Sender zuletzt auch erkannt, und sie haben ihre Bedarfe bei der KEF sehr moderat angemeldet; aber die zu erwartenden Mehreinnahmen dürfen jetzt nicht dazu führen, dass man von diesem Kurs abweicht. Es gibt dafür keine konkreten Anhaltspunkte, aber es ist verlockend, wenn die Einnahmen so sprudeln, dass man sich dort eventuell abwenden könnte. Deswegen rufe ich Sie auf: Setzen Sie Ihren Sparkurs so konsequent fort. Das wird die CDU-Fraktion in den kommenden Monaten und Jahren beobachten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn nach Vorliegen der endgültig belastbaren Zahlen klar ist, in welcher Höhe Mehreinnahmen zu verzeichnen sind, dann muss man zum einen schauen, welche überproportionalen Mehrbelastungen es durch die Neugestaltung des Systems gibt. Gegebenenfalls müssen wir an diesen Stellen korrigieren. Zum anderen ist festzuhalten, dass diese Mehreinnahmen auf die solidarische Inanspruchnahme aller Beitragszahler zurückzuführen sind. Darum müssen diese Beiträge, die über den tatsächlichen Bedarf der Sender hinausgehen, auch denjenigen wieder zugute kommen, die zu viel bezahlt haben, nämlich den Bürgerinnen und Bürgern und den Unternehmen in unserem Land.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein starkes Signal an die Beitragszahler wäre eine deutliche Absenkung des Beitrags und damit ein Zeichen, dass die Entwicklung des Rundfunkbeitrages keine Einbahnstraße nach oben ist. Das liegt letztlich im gemeinsamen Interesse der Bürgerinnen und Bürger und der Rundfunkanstalten in unserem Land.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund des sehr frühen Stadiums im Verfahren einer möglichen Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages werden wir den vorliegenden Antrag ablehnen.
Im Übrigen gebe ich meine Rede mit Rücksicht auf die fortgeschrittene Zeit zu Protokoll.
Vielen Dank.
Zuletzt haben wir in diesem Plenum über den 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag am 19. Mai 2010 diskutiert. Damals sollten die bestehenden Regelungen des Jugendmedienschutzstaatsvertrages
geändert werden. Geplant war, den Schutz von Kindern
und Jugendlichen im Internet zu verbessern. Das sollte durch die Einführung einer freiwilligen Alterskennzeichnung von Internetangeboten gewährleistet werden. Man wollte auch, entsprechend dem bereits geltenden Jugendschutzgesetz, Einstufungen für Internetangebote vorneh
men, die dann von Jugendschutzprogrammen erkannt werden sollten. Wohlgemerkt: nur dann, wenn auch der Nutzer ein solches Programm auf seinem Computer installieren und nutzen wollte.
Eltern, die ihre Kinder auf diese Weise vor bestimmten schädlichen Inhalten schützen wollen, hätten dann ein wirksames Mittel zur Unterstützung ihres Erziehungsauftrages nutzen können. Das Vorhaben scheiterte jedoch an der Ablehnung des Staatsvertragsentwurfs durch den Landtag in Nordrhein-Westfalen.
Im Oktober 2012 haben die Regierungschefs der Länder die Rundfunkkommission gebeten, einen Entwurf für einen Staatsvertrag vorzulegen, der dieses Anliegen des Jugendmedienschutzes wieder aufnimmt. Die Länder haben in diesem Prozess einen richtigen Schritt unternommen und über die Internetplattform „jugendschutzgestalten.de" die Möglichkeit einer öffentlichen Beteiligung an diesem Diskussionsprozess teilzunehmen, eröffnet.
Soweit mir bekannt ist, liegen bis zum jetzigen Zeitpunkt aber noch keine inhaltlichen Ergebnisse der erneuten Befassung vor. Und natürlich muss die Staatsregierung zunächst selbst die Gelegenheit haben, ihren Standpunkt zu erarbeiten.
Nun stehe ich nicht hier, um den Rechten der Exekutive das Wort zu reden, und natürlich würde ich gern schon jetzt auf die Gestaltung auch formell mit Einfluss zu nehmen, aber klar ist auch, dass die Staatsregierung einen Raum und Zeitrahmen haben muss sich eine inhaltliche Position zur neuen Novelle erarbeiten zu können. Wenn Sie dies allerdings getan hat, dann muss sie so schnell wie möglich auch dem Landtag die Möglichkeit der Auseinandersetzung hiermit geben. Dass sie dies tun wird, davon bin ich überzeugt.
Abseits der inhaltlichen Fragestellung zur Medienkompetenz halte ich im Übrigen das Thema Medienkompetenz prinzipiell für auf der Landesebene sinnvoll angesiedelt. Denn die vielfältigen Angebote, die es in diesem Bereich in Sachsen gibt, gilt es stetig zu ergänzen und anzupassen. Diese Flexibilität gibt ein Staatsvertrag nicht her. Darum halte ich eine Einbeziehung dieses Verhandlungsgegenstandes für nicht richtig.
Wichtig ist, dass am Ende unserer Befassung ein Jugendmedienschutz-Staatsvertrag steht, der es ermöglicht, Kinder und Jugendliche vor gewaltverherrlichenden, pornografischen und anderen entwicklungsbeeinträchtigenden oder jugendgefährdenden Inhalten zu schützen und den Eltern zur Unterstützung ihres Erziehungsauftrages ein hierfür hilfreiches Instrument an die Hand gibt –. dies selbstverständlich weiterhin auf freiwilliger Basis.
Ich vertraue darauf, dass die Staatsregierung im Rahmen des Kernbereiches ihres exekutiven Handelns eine geeignete und erforderliche Lösung aushandeln wird. Eine Diskussion sollten wir zu gegebener Zeit über konkrete inhaltliche Aspekte anhand der dann vorliegenden Entwür
fe führen. Aus diesem Grund werden wir diesem Antrag nicht zustimmen.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Seit Beginn dieses Jahres gilt nun der neue Rundfunkstaatsvertrag. Das bedeutet für die Unternehmen, aber auch für uns als Bürgerinnen und Bürger eine ganze Menge Veränderungen. Wenn ich mich im Kreis meiner Bekannten, aber auch anderer Bürgerinnen und Bürger umhöre, stelle ich fest: Es herrscht zum Teil Verunsicherung, und es gibt noch erheblichen Aufklärungsbedarf über die neuen Regelungen. Viele dieser Menschen schauen die Sendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Sie schauen den MDR, weil sie sehen wollen, was in ihrem Umfeld passiert. Sie schauen sich auch die Sendungen von ARD und ZDF an.
Aber sie waren fast durch die Bank Kritiker der bisherigen Gebühreneinzugspraxis. Darum sagen sie unisono, sie seien froh, dass die GEZ in ihrer bisherigen Gestalt abgeschafft wurde und der MDR auch allen „Gebührenbeauftragten“ im Sendegebiet bereits gekündigt hat. Denn die Art und Weise der Gebührenschnüffelei – ich denke, das kann man so sagen – war schon lange nicht mehr erklärbar und stellte vor allem die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Ganzen infrage.
Trotz dieser positiven Entwicklung ist Unsicherheit bei vielen Zuschauern aufgrund der neuen Regelung entstanden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, hier trifft die öffentlich-rechtlichen Anstalten eine Erklärungs
pflicht. Wenn sich ganz aktuell Bürgerinnen und Bürger darüber beschweren, dass die neue Beitragseinzugspraxis nicht transparent ist und bei dem einen schon für ein ganzes Jahr abgebucht wird, bei dem anderen doch nur für einen Monat, dann sage ich dem neuen Beitragsservice: Macht euren Job transparenter, erklärt den Leuten, warum ihr Beiträge in welcher Höhe und wie oft ihr sie einzieht! Nehmt diese Kritik ernst, denn die Akzeptanz des neuen Beitragsmodells hängt gerade von der Seriosität der Einzugspraxis schon in den ersten Monaten ab.
Wer unter den Zuschauern Fragen zu den neuen Regelungen hat, kann sich auch an die regionale Servicestelle des MDR wenden, denn diese ist in einer ganz besonderen Pflicht, die neuen Regelungen zu erklären. Trotzdem ist die prinzipielle Struktur einer unabhängigen Stelle für die Beitragserhebung richtig und notwendig.
Wenn mein Vorredner sagt, der Beitragsservice müsse komplett abgeschafft werden, dann muss ich ihm sagen, dass eine staatsferne Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks in Deutschland eben auch durch eine unabhängige Institution wie den Beitragsservice erreicht wird. Diese Systematik hat ihre Ursachen. Es sind neben den auch heute noch grundsätzlich richtigen Erwägungen der Staatsferne des Rundfunks und der Unabhängigkeit der Berichterstattung insbesondere in unserem pluralistischen, demokratischen Staatswesen gerade die Erfahrungen mit dem Rundfunk in Deutschland zu einer Zeit gewesen, als dieses Medium noch in den Kinderschuhen steckte und doch schon in den ersten Jahren seiner Existenz benutzt, missbraucht und zur Verblendung eines ganzen Volkes instrumentalisiert wurde.
Wenn die NPD-Fraktion als Antragstellerin in dieser Debatte die Eindampfung des – wie sie sagt – Staatsfunks fordert, dann ist das vor allem ein Angriff auf den unabhängigen Rundfunk in Deutschland.
Sie bewegen sich damit ganz in der Tradition Ihrer geistigen Väter. Erst haben sie die Rundfunkstrukturen angegriffen, dann haben sie die Sender gleichgeschaltet und schließlich mithilfe des Rundfunks als Propagandainstrument den Menschen in Europa und in Deutschland Leid und Unglück gebracht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dieser Debatte zeigt die NPD-Fraktion vor allem eines: dass sie an einem funktionierenden, unabhängigen Rundfunk in Deutschland kein Interesse hat.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit einigen Wochen bestimmt die Diskussion um die Tarifstruktur der GEMA die öffentlichen Debatten – jedenfalls zum Teil. Es ist gut, dass wir heute die Gelegenheit haben, einmal darüber nachzudenken und zu eruieren, über welche Dinge wir sprechen.
Was ist die GEMA? Was sind die Folgen der Tarifstruktur, die sie jetzt in Angriff nimmt? Welche Schlussfolgerungen sollen wir daraus ziehen? Was können vor allem wir dafür tun?
Es ist zunächst einmal zu schauen, was die GEMA eigentlich ist. Das ist ein privatrechtlicher Akteur, die GEMA ist als Verein strukturiert und sie vertritt die Nutzungsrechte und die Nutzerrechte aus dem Urheberrecht, und zwar derjenigen Urheber von Musikwerken, die letztlich in der GEMA Mitglied sind.
Das bedeutet in der Praxis, dass für die öffentliche Aufführung von urheberrechtlich geschützten Werken eine Lizenzvergütung an die GEMA abgeführt werden muss, und die wird dann wiederum nach einem relativ komplizierten Verteilschlüssel wieder an die Mitglieder ausgeschüttet.
Momentan plant die GEMA eine Änderung ihrer Tarifstruktur. Sie begründet das damit, dass die bisherige zu kompliziert gewesen sei und man das Ganze vereinfachen wollte. Aber was die ganze Sache pikant macht, ist im Prinzip tatsächlich die Ausgestaltung der Tarife. Da habe ich mir einmal zwei Beispiele von der DEHOGA ausgedruckt, die das für eine Diskothek mit einer Raumgröße von 120 Quadratmetern durchgerechnet hat, die einen Eintritt von 6 Euro nimmt und bei drei Veranstaltungen pro Woche im Jahr bisher circa 7 000 Euro an die GEMA abführen musste. Nach den neuen Tarifen werden das zukünftig 42 000 Euro im Jahr sein.
Das Ganze noch einmal für eine Diskothek mit 410 Quadratmetern, die 8 Euro Eintritt nimmt und zwei Mal pro Woche eine Veranstaltung durchführt: Sie bezahlt momentan jährlich circa 14 000 Euro. Zukünftig sollen es circa 95 000 Euro sein.
Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist nicht nur unverhältnismäßig. Das ist in meinen Augen eine richtiggehende Unverschämtheit. Es führt dazu, dass unsere Veranstalter in ihrer Existenz gefährdet werden, und so weit darf es nicht kommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, kein Mensch stellt infrage, dass die Urheber entsprechend ihrer geistigen Leistung ihre Entlohnung bekommen müssen. Das ist völlig unbestritten. Aber es muss auch auf der anderen Seite den Veranstaltern möglich sein, zu überleben. Denn letztlich sind es auch diejenigen, die das erarbeiten, das erwirtschaften, was an die Urheber ausgezahlt werden kann. Das, was die GEMA jetzt vorschlägt, ist unverhältnismäßig. Es gibt dieses Schiedsstellenverfahren; mein Vorredner hat es bereits gesagt. Es gibt noch keine endgültige Entscheidung. Mal schauen, was dabei herauskommt. Ich kann nur an die GEMA appellieren, an den Verhandlungstisch zurückzukehren, sich mit den Veranstaltern auf Tarife zu einigen, die für alle Beteiligten vertretbar sind, und zwar im Interesse der Veranstalter und insbesondere auch unserer sächsischen Veranstalter, die maßgeblich darunter leiden würden.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir befinden uns heute aus unserer Sicht an einem vorläufigen Schlusspunkt im Verfahren hin zu einer Neuordnung des Gebührenfinanzierungssystems des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wir haben eine lange Wegstrecke hinter uns, viele Verhandlungen, viele Anhörungen, viele Diskussio
nen. Wir werden heute einen Beschluss von großer Tragweite fassen, einen Beschluss über ein neues Finanzierungsmodell im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Nur wenige Landtage haben ihr Votum zu diesem Staatsvertrag noch nicht abgegeben. Wir gehören mit zu den Letzten, die hierzu votieren. Aber schon im Dezember wird die Befassung aller Landesparlamente abgeschlossen sein.
Dass die bevorstehende Reform des Rundfunkfinanzierungssystems in Deutschland nötig war, wurde parteiübergreifend so gesehen. Die veränderten technischen Empfangsmöglichkeiten von Rundfunk haben die Akzeptanz für die gegenwärtige Rundfunkgebühr ganz erheblich schwinden lassen. Darum war es für die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als Ganzes wichtig, dass jetzt eine Neuregelung der Rundfunkgebühr auf den Weg gebracht wird. Denn die Bedeutung des öffentlichrechtlichen Rundfunks für unser Gemeinwesen steht bei aller Kritik, die nötig ist, außer Frage. Der öffentlichrechtliche Rundfunk ist von wesentlicher Bedeutung für die Vermittlung von Information und Bildung.
Was sind jetzt aber ganz konkret die Vorteile des neuen Finanzierungsmodells?
Mit der Anknüpfung der Beitragspflicht an den Haushalt statt wie bisher an ein Empfangsgerät wird eine Flucht aus der Beitragspflicht verhindert. Das bedeutet, dass der ehrliche Gebührenzahler in Zukunft schon deswegen entlastet wird, weil jetzt auch diejenigen zahlen müssen, die sich bisher ihrer Gebührenpflicht entzogen haben. Das verbreitert die Finanzierungsbasis des öffentlich
rechtlichen Rundfunks und schont am Ende alle Beitragspflichtigen. Außerdem ermöglicht das neue Modell eine Reduzierung des Verwaltungs- und Kontrollaufwands. Dadurch gehen mit dem neuen Gebührenfinanzierungsmodell auch Entlastungen der Privatsphäre der Rundfunknutzer einher. So wird zukünftig kein Betreten der Wohnungen der Gebührenschuldner mehr erforderlich sein, so wie das bisher der Fall ist, denn das Überprüfen des Bereithaltens eines Empfangsgeräts ist nicht mehr nötig. Das hat in letzter Konsequenz auch zur Folge, dass eine Reduzierung des Beauftragtendienstes und der GEZ eintritt.
Im Unternehmensbereich führt das neue Modell zur Entlastung kleinerer Betriebe und zu einer angemessenen Beteiligung großer Unternehmen und Konzerne. Unternehmer mit null bis acht Beschäftigten kommen in den Genuss eines ermäßigten Beitrags von nur einem Drittel. Außerdem werden mehr Unternehmen als bisher lediglich einen vollen Rundfunkbeitrag zahlen müssen. Das betrifft alle Unternehmen mit neun bis 19 Beschäftigten.
Statistisch gesehen brauchen mehr als 90 % aller betroffenen Unternehmen nicht mehr als einen vollen Beitrag zu zahlen und mehr als 75 % aller Unternehmen kommen sogar in den Genuss der Ein-Drittel-Privilegierung. Das zeigt ganz deutlich, dass kleine und mittelständische Unternehmen entlastet werden. Das kommt
uns in Sachsen mit unserer kleinteiligen Wirtschaftsstruktur zugute. Im Gegenzug sind leistungsfähigere Unternehmen zum Vorteil der kleineren Betriebsstätten stärker in Anspruch genommen.
Im Bereich der gewerblichen Fahrzeuge ist die Beitragsfreiheit des ersten Fahrzeugs je beitragspflichtiger Betriebsstätte vorgesehen. Damit werden Filialbetriebe deutlich entlastet, weil sie ihre Betriebsstätten beitragsmindernd auf ihre beitragspflichtigen Fahrzeuge anrechnen können.
Auch im neuen Gebührenstaatsvertrag sind Befreiungen unter anderem für Empfänger zur Hilfe zum Lebensunterhalt ebenso vorgesehen wie für Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld und auch BAföG.
Alle übrigen leistungsfähigen Rundfunknutzer sollen sich richtigerweise im Sinne einer gerechten Beitragsverteilung am Beitragsaufkommen beteiligen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mir ist es an dieser Stelle wichtig, auch der Staatsregierung für die Verhandlungen zu diesem Staatsvertrag zu danken. So hat zum Beispiel Sachsen die Werbefreiheit im öffentlichrechtlichen Rundfunk verhindert, was zur Folge hat, dass ein Anwachsen der Gebühr dank der Werbeeinnahmen in erheblichem Umfang verhindert werden konnte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Gesamtbetrachtung des Staatsvertrages ist festzustellen, dass hier ein guter Ausgleich zwischen einer gerechten Verteilung auf alle Gebührenzahler, einer geringeren Belastung der Privatsphäre und einem insgesamt verträglichen Systemwechsel gelungen ist.
Ich bitte Sie herzlich um Zustimmung zu diesem Staatsvertrag und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Kollege Neubert! Sie haben es schon gesagt: Die Kuh ist vom Eis, wenn sie überhaupt jemals darauf gewesen ist, denn ausweislich des Vermerks des MDR, der mit der ARD abgestimmt ist, und auch der Protokollnotiz der MPK ist nun klar, dass auch Lauben und Bauten über
24 Quadratmeter befreit sind. Insofern ist dieser Antrag überkommen, und wir werden ihn deswegen ablehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Entschließungsantrag soll festgestellt werden, dass der Wechsel des Gebührenfinanzierungsmodells eine richtige Entscheidung ist, dass der Wechsel der Entwicklung der Empfangsgeräte in angemessener Weise Rechnung trägt, dass er zu mehr Gebührengerechtigkeit führt und letztlich damit auch der Praxis der Gebühreneintreiber ein Ende bereitet wird. Mit dem vorliegenden Entschließungsantrag sollen aber auch alle Bemühungen unterstützt werden, die auf eine Konzentration des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf seinen Kernauftrag hinwirken.
Im Verfahren der Befassung mit dem Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde Kritik der Datenschutzbeauftragten, insbesondere des Sächsischen Datenschutzbeauftragten, hinsichtlich der befürchteten Datenverwendungspraxis geäußert. Deshalb wollen wir mit dem vorliegenden Entschließungsantrag feststellen, dass
Datenerhebung, -verarbeitung und -speicherung hinsichtlich der Beitragserhebung weitestgehend zu begrenzen sind und vor allen Dingen kurze Löschungsfristen für ungebrauchte Daten unabdingbar sind.
Darüber hinaus soll der geplante Verzicht auf Ankauf und Anmietung von Adressen über das Jahr 2014 hinaus gelten. Mit dem vorliegenden Entschließungsantrag soll außerdem festgestellt werden, dass der Finanz- und Personalbedarf der GEZ sinken soll. Mit der Zustimmung zu diesem Entschließungsantrag wird die Staatsregierung zudem ersucht, sich dafür einzusetzen, dass nach Kenntnis des 19. KEF-Berichtes geprüft wird, welche finanziellen Konsequenzen und welche Notwendigkeit und Ausgewogenheit der Anknüpfungstatbestände tatsächlich
weiterhin noch bestehen. Außerdem soll sie sich dafür einsetzen, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Beitragshöhe auf demselben Niveau halten und vor allen Dingen die sich aus dem Systemwechsel ergebenden Mehreinnahmen für die Entlastung von Bürgern und Unternehmen verwendet werden. Insbesondere soll auch die Notwendigkeit der Einbeziehung privat genutzter Kfz einer Prüfung unterzogen werden.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Entschließungsantrag.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Staatsvertrag bezweckt den Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Angeboten in elektronischen Medien, die ihre Entwicklung oder Erziehung beeinträchtigen können. Dieser Jugendmedienschutzstaatsvertrag verbessert den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet.
In der praktischen Ausführung soll eine Alterskennzeichnung für Internetangebote eingeführt werden, wie man sie bisher schon von den klassischen Unterhaltungsmedien her kennt. Diese Kennzeichnung soll dann von einem Jugendschutzprogramm, also einer Software, erkannt werden, die dann das Angebot auf dem Rechner, auf dem die Jugendschutzsoftware installiert ist, ausfiltert. Das bedeutet, dass Internetinhalte dann blockiert werden, wenn etwa Eltern bestimmte Inhalte von ihren Kindern fernhalten wollen, weil sie der Meinung sind, dass diese etwa für ihre Kinder nicht geeignet sind. Nur am heimischen PC fällt also die Entscheidung, welche Inhalte empfangen werden können und welche nicht.
Sogenannten Accessprovidern oder Betreibern von Foren, Chats und Social Communties wird durch den Vertrag keine Haftung für Inhalte von Dritten auferlegt, denn die Haftungsabstufung des Telemediengesetzes bleibt unberührt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag sieht keine Sperrung oder Zensur von Internetangeboten vor. Möglich ist eine freiwillige Kennzeichnung der Inhalte durch die Anbieter und die freiwillige Nutzung der Kontrollprogramme durch die Nutzer des Internets. Diese werden in ihren Rechten und Möglichkeiten dadurch nicht beeinträchtigt. Denn, meine sehr verehrten Damen und Herren, wer sind denn die
eigentlich Schutzbedürftigen in der Diskussion, die wir hier führen? Das ist doch nicht die Allgemeinheit der Nutzerinnen und Nutzer des Internets, denn diese können entscheiden, ob sie unbeschränkten Zugang zu allen Angeboten haben. Sie sind nicht von der Blockierung auch nur eines Internetangebots betroffen.
Die eigentlich Schutzbedürftigen sind doch die Kinder und Jugendlichen, deren Persönlichkeitsentwicklung durch die Konfrontation mit zum Beispiel pornografischen Inhalten und extremer Gewalt im Internet ernsthaft gefährdet wird. Wenn es in der Diskussion immer heißt, dass es älteren Jugendlichen gelingt, die Kontrollsoftware zu umgehen, dann sage ich: Wenn auch nur 60 % aller Jugendlichen, insbesondere die Allerjüngsten, vor diesen Inhalten geschützt werden, dann hat dieser Staatsvertrag schon einen guten Teil seines Ziels erreicht.
Im Übrigen verwundert mich die Diskussion teilweise schon, wenn einerseits von der Bedrohung durch eine Zensur der Infrastruktur gesprochen wird, andererseits aber bemängelt wird, dass der Schutz nicht effektiv sei, weil die Kontrollsoftware doch so einfach zu umgehen ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Möglichkeit, Jugendschutz auch im Internet jetzt zu gewährleisten, und zwar als freiwilliges Hilfsmittel für die Eltern, für die Erziehung ihrer, Kinder ist wichtig.
Denn bei aller vorhandenen oder noch zu erwerbenden medienpädagogischen Kompetenz der Elternhäuser können doch die wenigsten Eltern eine RundumBeobachtung des Internetkonsumverhaltens ihrer Kinder gewährleisten. Aus diesen Gründen werden wir dem vorliegenden Staatsvertrag zustimmen und ich bitte Sie dafür auch um Ihre Unterstützung.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Jugendmedienschutzstaatsvertrag ist ein erster Schritt zu mehr Jugendschutz im Internet. Die Regelungen sind geeignet, ein Instrumentarium zu schaffen, das es ermöglicht, die Kenntnisnahme von jugendgefährdenden Inhalten durch Kinder und Jugendliche zu verhindern.
Die vorgesehene Systematik stellt das denkbar mildeste Mittel zur Erreichung des legitimen Ziels des Jugendschutzes dar. Für die Stärkung medienpädagogischer Kompetenz gibt es in Sachsen reichhaltige Angebote. Dieses Anliegen findet selbstverständlich jederzeit unsere Unterstützung.
Der vorliegende Staatsvertrag ist jedoch nicht der richtige Ort, hierzu Regelungen zu treffen. Die Programmierung entsprechender Jugendschutzprogramme ist eine Frage der praktischen Ausgestaltung des vorliegenden Vertrages. Im Übrigen verweise ich auf meine vorangegangenen Ausführungen. Wir werden den vorliegenden Entschließungsantrag ablehnen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die zuletzt in unserem Haus geführte Debatte zur Änderung des Rundfunkfinanzierungssystems des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat gezeigt, dass übergreifend die Notwendigkeit einer Novellierung gesehen wird. Die veränderten technischen Bedingungen, die zudem zukunftsoffen sind
das heißt, wir wissen nicht, welche Empfangsgeräte uns übermorgen zur Verfügung stehen –, stellen die derzeitige geräteabhängige Rundfunkgebühr infrage. Die Sicherung des Bestands des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist aber für unsere Gesellschaft wichtig, weil die Vermittlung von Information und Bildung im Rundfunk maßgeblich durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk stattfindet. Insofern trifft der Punkt I. des uns vorliegenden Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ganz genau den Kern der Sache.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Beitragsbemessung für Betriebsstätten im neuen System erfolgt anhand einer Staffelregelung. Der bisherige Entwurf sah hier vor, Unternehmen mit null bis vier Beschäftigten mit einem ermäßigten Ein-Drittel-Beitrag zu bemessen, und Unternehmen mit fünf bis 14 Beschäftigten waren mit einem regulären, also dem ganzen Rundfunkbeitrag veranschlagt.
Diese Regelung wurde nach der letzten Ministerpräsidentenkonferenz am 21. Oktober nach Befürchtungen, die von der Wirtschaft geäußert wurden, auch im Sinne des hier vorliegenden Antrags zugunsten der Entlastung kleiner und mittelständischer Unternehmen nachgebessert, sodass jetzt Unternehmen mit null bis acht Beschäftigten in den Genuss eines ermäßigten Ein-DrittelBeitrages kommen. Außerdem werden mehr Unternehmen lediglich einen, also den regulären vollen Rundfunkbeitrag zahlen müssen. Das betrifft jetzt alle Unternehmen bis zu 19 Beschäftigten.
Interessant ist übrigens, dass statistisch gesehen über 90 % aller betroffenen Unternehmen nicht mehr als diesen regulären Rundfunkbeitrag zahlen müssen. Mehr als 75 % aller Unternehmen kommen sogar in den Genuss der EinDrittel-Privilegierung. Das zeigt sehr deutlich, dass kleine und mittelständische Unternehmen entlastet werden und leistungsfähigere Unternehmen, zum Beispiel große Konzerne, zugunsten der kleinen Betriebsstätten stärker in Anspruch genommen werden.
Im Bereich der gewerblichen Fahrzeuge sieht der veränderte Entwurf die Beitragsfreiheit des ersten Fahrzeuges je beitragspflichtiger Betriebsstätte vor. Damit werden Filialbetriebe deutlich entlastet, weil sie ihre Betriebsstätten beitragsmindernd auf ihre beitragspflichtigen Fahrzeuge anrechnen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Gesamtschau geht mit der neuen Regelung auch eine Reduzierung des Beauftragtendienstes einher. Das schont die Privatsphäre. Ein Betreten der Wohnungen der Rundfunknutzer ist ab dann nicht mehr erforderlich.
Dass die Rundfunkanstalten die bisherigen Teilnehmerdaten in das neue System überführen müssen, ist klar. Auch der Adressenankauf durch die GEZ ist im Moment schon gängige Praxis. Auch die Beauftragung von Dritten für den Einzug ist notwendig. Anderenfalls müssten die
Rundfunkanstalten selbst eine entsprechende Bürokratie vorhalten und das würde wiederum zu Kostensteigerungen führen.
Im Übrigen begegnet eine Ausweitung der Kontrollrechte der Landesdatenschutzbeauftragten Bedenken unsererseits, da wir meinen, jedweder staatlicher Einfluss auf die Rundfunkanstalten muss vermieden werden. Eine unabhängige, bei den Rundfunkanstalten befindliche Kontrollinstanz wäre in unseren Augen die richtige Lösung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus diesen Gründen beantragen wir die punktweise Abstimmung und werden dem Punkt I des vorliegenden Antrags zustimmen, den Antrag im Übrigen aber ablehnen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In den vergangenen Tagen hat in Leipzig das 10. Mittel- und Osteuropäische Journalistenseminar stattgefunden. Dort waren 14 Teilnehmer aus Mittel- und Osteuropa zu Gast. Sie hatten hier bei uns die Gelegenheit, sich über unser duales Rundfunksystem und über unser Mediensystem zu informieren, es also kennenzulernen.
Den Eindruck, den sie aus der Beschäftigung mit unserem Rundfunksystem gewonnen haben, hat ein Teilnehmer mir gegenüber mit folgenden Worten auf den Punkt gebracht: Ich beneide Sie um Ihren öffentlich-rechtlichen Rundfunk, das Maß an Unabhängigkeit, journalistischer Freiheit und Ausgewogenheit der Berichterstattung. Das wünschte ich mir auch bei uns.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mal so eine Sicht von außen zu bekommen ist ganz interessant. Denn über alle Diskussionen, die wir führen, vergessen wir selbst doch zu oft, was wir an unserem Rundfunksystem, auch dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, haben. Aber es ist wichtig, dass die breite Akzeptanz der Rundfunkempfänger erhalten bleibt. Denn das ist die Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der öffentlich-rechtlichen Angebote.
Aber eben diese Akzeptanz droht zu schwinden in Zeiten technischer Konvergenz. Denn die Anknüpfung der Rundfunkgebühr an neuartige Empfangsgeräte wie Computer und Handys stellt unser gegenwärtiges Finanzierungssystem vor erhebliche Schwierigkeiten. Darum ist ein Wechsel des Finanzierungssystems hin zu einer Haushaltsabgabe sinnvoll und richtig.
Diesen Systemwechsel aufkommensneutral zu gestalten ist ein ganz wichtiger Ansatzpunkt. Denn es wäre niemandem zu vermitteln, wenn der Modellwechsel des Finanzierungssystems zu einer Gebührensteigerung führen würde. Deshalb muss hierauf ein wesentliches Augenmerk liegen.
Jetzt aber, wie das im vorliegenden Antrag gefordert wird, die Werbefreiheit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu verlangen, würde genau dieses Ziel konterkarieren. Denn das würde zu einer monatlichen Mehrbelastung von bis zu fast 1,50 Euro führen. Das kann man niemandem vermitteln. Das würde mit Sicherheit zu wachsender Ablehnung führen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem derzeit besprochenen neuen Modell der Haushaltsabgabe wird voraussichtlich auch eine Änderung der bisherigen Gebühreneinzugspraxis einhergehen. Eine Gebühreneinzugszentrale, wie sie in der heutigen Gestalt vorliegt, wird dann in diesem Maße nicht mehr notwendig sein. Insbesondere die unbeliebten Rundfunkbeauftragten dürften zukünftig weitestgehend verzichtbar sein.
In dieser Gesamtschau befinden sich die Verhandlungen auf einem zukunftsweisenden und richtigen Weg. Einer Bundesratsinitiative, wie sie im vorliegenden Antrag gefordert wird, bedarf es hierzu allerdings überhaupt nicht.
Die Verhandlungen hin zu einer Neuordnung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind richtig. Sie sind vor allem notwendig im Interesse der gebührenzahlenden Bürgerinnen und Bürger, aber auch im Interesse des öffentlich-rechtlichen Rundfunks selbst. Denn die Voraussetzung für diesen ist die Akzeptanz durch die Gebührenzahler.
Aus diesen Gründen werden wir dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag modifiziert die bestehenden Regelungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages. Der Zweck dieses Staatsvertrages ist der Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Angeboten in elektronischen Medien, die ihre Entwicklung oder Erziehung beeinträchtigen, und darüber hinaus der Schutz vor Angeboten, die die Menschenwürde oder strafrechtlich geschützte Rechtsgüter verletzen.
In diesem Sinne verbessert der neue JugendmedienschutzStaatsvertrag den Schutz der Kinder und Jugendlichen im Internet. So ist die Einführung einer freiwilligen Alterskennzeichnung vorgesehen; die Altersstufen entsprechen dem bereits geltenden Jugendschutzgesetz – also Einstufung nach 0, 6, 12, 16 und 18 Jahren –, so wie man es von der heimischen DVD gewöhnt ist. Diese Kennzeichnung kann dann von nutzerautonomen Jugendschutzprogrammen erkannt werden. Das heißt, nur dann, wenn sich Eltern entscheiden, selbst ein solches Programm zu installieren und bestimmte Inhalte herauszufiltern, die für ihre Kinder ungeeignet sind, findet eine Filterung auch statt. Die Filterung findet also aufgrund des Handelns der Nutzer statt und nicht im Einflussbereich des Netzproviders.
Unbegründet ist außerdem die Sorge, dass sogenannten Accessprovidern oder Betreibern von Foren, Chats oder Social Communities jetzt eine Haftung für Inhalte von Dritten auferlegt wird; denn die Haftungsabstufung des Telemediengesetzes bleibt unberührt. Es gibt also keine Haftung für Inhalte von Dritten.
Die Verpflichtungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages richten sich nur an Anbieter von Inhalten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zusammenfassend bleibt zu sagen: Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sieht keine Zensur oder Sperrung vor. Einzig eine freiwillige Kennzeichnung ist möglich. Ob diese Kennzeichnung dann auch auf dem heimischen Computer als Filterkriterium benutzt wird, obliegt einzig und allein den Nutzern selbst. Nur wenn sich Eltern entscheiden, selbst ein Jugendschutzprogramm auf dem Rechner für ihre Kinder zu installieren, werden die vorhandenen freiwilligen Alterskennzeichnungen genutzt, um für bestimmte Altersstufen ungeeignete Inhalte auszuschließen. Das ist richtig so. Denn in erster Linie tragen die Eltern Verant
wortung für die Erziehung ihrer Kinder. Die Eltern entscheiden über den Zugang ihrer Kinder zu Inhalten. Dadurch wird die Verantwortung der Eltern gestärkt.
Der Zugriff auf sämtliche Inhalte bleibt darüber hinaus unbeeinträchtigt. Die Sorge vor einer Zensurinfrastruktur ist vor dem Hintergrund dieser freiwilligen technischen Ausgestaltung durch den Nutzer unbegründet. Jeder Nutzer entscheidet selbst, auf welche Seiten zugegriffen werden kann. Dass den Eltern durch den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag jetzt ein Mittel an die Hand gegeben wird, ihre Kinder effektiv vor gefährdenden Inhalten zu schützen, ist eine gute und richtige Entscheidung.
Deshalb kann weder das Ersuchen der Nichtunterzeichnung des 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrages unsere Zustimmung finden, noch besteht ein Bedarf an der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragten Aufforderung an die Staatsregierung.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Im Netz spielt die Zukunftsmusik“ – so titelte vor einigen Wochen ein renommiertes Internetportal. Bis zum Jahr 2012 sollen laut einer Marktprognose 13 Millionen Deutsche Radio über Internet hören. Wer dabei nur das Bild eines Kopfhörer tragenden und vor dem Monitor seines PCs sitzenden Radiohörers vor Augen hat, der liegt völlig falsch; denn Radioempfang im Internet ist genauso einfach und komfortabel wie der Empfang eines Senders über die ohnehin bald auslaufenden UKW-Frequenzen.
Ein WLAN-Radio etwa sieht genauso aus wie ein herkömmliches Radio. Es steht in der Zimmerecke und lässt sich auch nach alter Väter Sitte bedienen.
Es hat aber keine Antenne, sondern ist über Funk mit dem Internet verbunden. Dadurch kann man mit dem Radio mehrere tausend Sender weltweit empfangen. Das nenne ich wahre Sendervielfalt.
Die Akzeptanz dieser neuen Empfangsgeräte in der Fläche ist eine Frage der Zeit. Auch die Kosten für diese Geräte werden mit Sicherheit erheblich sinken. Warum soll es dann nicht möglich sein, die drei in Sachsen befindlichen nicht kommerziellen Lokalradios auch als Internet-Livestream erfolgreich zu betreiben?
Die Hörerschaft ist jung und internetaffin. Viele Aktionen – auch die Aktuelle Debatte, die wir miteinander führen, und die Diskussion in der Öffentlichkeit – laufen schon über das Internet. Auch die E-Mails, die uns in diesen Tagen zu diesem Thema erreichen, kommen alle über das Internet; nicht ein einziger Brief ist dabei gewesen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Lokalradios bereichern tatsächlich unsere Rundfunklandschaft. Das ehrenamtliche Engagement der Radiomacher muss man ihnen hoch anrechnen. Aber warum muss die Darbietungsmodalität über terrestrisches Signal stattfinden, wenn es doch eine kostengünstige, genauso effektive und vor allen Dingen zukunftsweisende Alternative gibt? Bisher hatte „apollo radio“ die Kosten der Übertragung auf der UKW-Frequenz übernommen. Diese vertragliche Vereinbarung, die im Übrigen die NKL selbst mit abgeschlossen haben, läuft zum Ende des Jahres aus.
Daraus aber nun den Schluss zu ziehen, der Gebührenzahler müsse jetzt die Finanzierung übernehmen, indem man die Landesmedienanstalt gesetzlich verpflichtet, die
Sende- und Leitungskosten zu übernehmen, ist grundfalsch. Das klingt zwar schön einfach und lässt sich nach außen sehr populär verkaufen, ist aber die schlechteste aller Lösungen. Würde man nämlich das Sächsische Privatrundfunkgesetz ändern und die Landesmedienanstalt verpflichten, die Kosten für die Bürgerradios zu tragen, dann müsste die Landesmedienanstalt jedwede Form von Bürgerfunk finanzieren. Das wäre ganz klar Ausdruck des Gleichheitsgrundsatzes. Das heißt, nicht nur die drei NKL in Dresden, Chemnitz und Leipzig, sondern morgen vielleicht schon in Görlitz, Annaberg, Torgau oder hundert anderen sächsischen Städten müssten ebenfalls finanziert werden. Die Folge wäre eine unkalkulierbare Kostenflut und letzten Endes eine höhere Rundfunkgebühr für die Gebührenzahlerinnen und -zahler.
Nein, ich lasse keine Zwischenfrage zu.
Darum ist der richtige Weg eine bürgerschaftliche Finanzierung der Bürgerradios oder eine Modifizierung der derzeitigen Finanzierung. Ein Angebot dazu haben die Betreiber von „apollo radio“ bereits unterbreitet. Erstens hat „apollo radio“ eine Finanzierung der UKW-Frequenz für ein weiteres Jahr angeboten. Zweitens hat „apollo radio“ eine unbefristete Finanzierung eines 24-StundenInternetstreamings angeboten. Außerdem würde „apollo radio“ noch zusätzlich auf dem eigenen Angebot Werbemaßnahmen für die NKL unternehmen.
Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist ein hervorragendes Angebot.
Dass man dieses Angebot ablehnt, ist überhaupt nicht nachvollziehbar.
Daraus kann man den einzigen Schluss ziehen: dass die gegenwärtige Diskussion nicht im Ansatz eine Erörterung der Existenzfrage für die drei nicht kommerziellen Radios, sondern eine Luxusdebatte über den teuren Erhalt eines veralteten Übertragungsweges auf Kosten der Gebührenzahler ist.
Die Existenz der NKL ist nicht gefährdet. Sie können in jedem Fall weitersenden.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.