Meine Damen und Herren! Das Schlusswort haben die Fraktionen CDU und FDP als Einbringer. Bitte, Herr Prof. Schmalfuß, für die FDP-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich noch kurz zwei Worte zu dem Redner der SPD-Fraktion, Herrn Pecher, und zur Rednerin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE, Frau Hermenau, finden.
Herr Pecher, Sie haben nicht erwähnt, dass sich die Beratenden Äußerungen des Sächsischen Rechnungshofes auf Haushalte bezogen haben, die bereits das Plenum passiert haben, und zwar auch einer Regierung, an der Sie mit beteiligt gewesen sind. Sie hätten das alles persönlich anders machen können, was Sie jetzt der CDU und der FDP vorwerfen. Wahrscheinlich haben Sie nicht mit zugestimmt, um für mehr Transparenz zu sorgen. Das vermute ich.
Zum anderen haben Sie im Haushalts- und Finanzausschuss eine Anhörung beantragt. Das Recht soll Ihnen auch niemand nehmen. In der Diskussion, wenn Sie sich daran erinnern, haben wir gesagt: Im Rechnungshof sind doch schon die Experten, die uns das aufgeschrieben haben. Weswegen also noch eine Anhörung? Meine Bitte an Sie ist, dass Sie die Anhörung als erledigt erklären, da der Sächsische Rechnungshof das, was zu sagen ist, amtlich beglaubigt hat, wie ich es in meiner Rede aufgeschrieben habe.
Vielleicht, Frau Hermenau, sind Sie neidisch darauf, dass die CDU/FDP-Koalition Ihren Antrag ins Plenum eingebracht hat. Sie hatten sicher nicht gedacht, dass wir das tun. Das ist der Beleg dafür, dass die Koalition handelt und nicht nur redet. Sie haben heute zwar eine schöne Rede gehalten, aber Sie haben nicht gehandelt. Deswegen bitte ich für die CDU/FDP-Koalition um Zustimmung zu unserem Ihnen vorliegenden Antrag.
Meine Damen und Herren, ich stelle nun die Drucksache 5/3386, wie beantragt, punktweise zur Abstimmung
und beginne mit dem Punkt I. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist der Punkt I mit großer Mehrheit bei Gegenstimmen und Stimmenthaltungen angenommen.
Ich rufe auf Punkt II. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist
Die Fraktionen können hierzu in der ersten Runde in folgender Reihenfolge sprechen: die einbringende Fraktion GRÜNE, CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, NPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile der Fraktion GRÜNE das Wort und bitte Frau Kollegin Herrmann ans Rednerpult.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 8. September dieses Jahres hat der Europäische Gerichtshof die unionsrechtlichen Anforderungen an die deutschen Glücksspielmonopole konkretisiert.
Nach diesem Urteil haben wir zwei Möglichkeiten: Entweder wir verzichten auf das staatliche Glücksspielmonopol oder wir schaffen die Voraussetzungen dafür, dass dieses Monopol weiterhin möglich ist. Das heißt, wir sind gehalten, die Wetttätigkeit in kohärenter und systematischer Weise zu begrenzen. Problematisches oder süchtiges Spielen soll damit verhindert werden, um die Bevölkerung vor den Gefahren der Glücksspielsucht zu schützen.
Was bedeutet das nun im Konkreten? Liebe Kolleginnen und Kollegen, kohärente und systematische Begrenzung der Wetttätigkeit – so hat der Europäische Gerichtshof ausgeführt – bedeutet: Wir brauchen ein konsequentes und logisches Konzept, wie wir mit der Wetttätigkeit in Sachsen umgehen wollen. Genau auf diesen Weg wollen wir die Staatsregierung schicken; das ist der Zweck unseres Antrages.
Wir fordern einen Bericht der Staatsregierung, bis wann und wie sie aufgrund des schon zitierten Urteils des Europäischen Gerichtshofes das Sächsische Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag anpassen wird.
Wir möchten, dass dabei bestimmte Punkte berücksichtigt werden. Der erste Punkt ist, dass die Einnahmen aus dem Glücksspiel verstärkt zur Suchtprävention und Suchtforschung verwendet werden sollen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Europäische Gerichtshof hat ausgeführt, dass nicht allein das Ziel des Schutzes vor Spielsucht das staatliche Wettmonopol begründet – nicht allein, aber auch. Er hat ausdrücklich ausgeführt, dass auch ein
Dazu wollen wir die Staatsregierung mit unserem Antrag auffordern. Wir fordern auf, dass sie die Einnahmen aus dem Glücksspielmarkt verstärkt zur Suchtprävention und vor allem zur Suchtforschung einsetzt. Wenn nämlich zum Beispiel Automaten stärker süchtig machen als andere Formen wie Lotto/Toto, dann müssen wir untersuchen, ob das tatsächlich der Fall ist. Bisher ist die Suchtforschung in diesem Bereich sehr stark von der Wettindustrie selbst gesponsert. Das sind natürlich betrügerische Machenschaften, denen wir den Boden entziehen müssen, und deshalb ist es wichtig, dass wir eine unabhängige Suchtforschung betreiben. Wir haben ja in Dresden die entsprechende Professur, die dafür zur Verfügung stehen würde.
Außerdem wollen wir, dass die Mittelverwendung rechtssicher und transparent ist. Andere Bundesländer machen uns das vor, indem sie ganz konkrete Prozentsätze für die Mittelverteilung in ihrem Glücksspielstaatsvertrag ausweisen. Bremen verweist zum Beispiel explizit auf Suchtprävention und Suchtforschung.
Wir fordern des Weiteren in unserem Antrag, dass berichtet wird, woran der Fachbeirat Glücksspielsucht im Freistaat Sachsen arbeitet. Dieser Fachbeirat ist in den Beratungsstellen einschließlich der Sächsischen Landesstelle gegen Suchtgefahren absolut unbekannt. Niemand kennt Personen, die in diesem Beirat arbeiten; niemand hat je von diesem Beirat gehört oder vielleicht sogar einen Bericht von diesem Beirat gesehen. Wir wollen gern wissen, was der Beirat macht, wer dort Mitglied ist usw. Das ist unbedingt notwendig, wenn wir das staatliche Glücksspielmonopol weiterhin aufrechterhalten wollen.
Natürlich fordern wir die Staatsregierung auf, auf Bundesebene tätig zu werden, um ein Werbeverbot für Glücksspiele und Geldspielautomaten zu erreichen, weil der EuGH genau das kritisiert hat: dass Werbung nicht in entsprechender Weise eingeschränkt ist. Der EuGH kommt zu dem Schluss: Das Monopol kann weiterhin verfassungsrechtlich zulässig sein, und zwar nicht allein mit dem Ziel des Schutzes vor Spielsucht, sondern aus
Unser Antrag ist insofern richtig und wichtig, als der EuGH ausgeführt hat, Mitgliedsstaaten dürfen staatliche Monopole schaffen, sie dürfen das auch für einen Teil des Glücksspielmarktes tun. Es ist also weiterhin möglich, dass ein Teil staatlich und ein weiterer Teil privat ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in 2009 gab es den 1. Sächsischen Landessuchtbericht. Darin konnte man lesen, dass die Staatsregierung etwas für Prävention gegen Glücksspielsucht tun will; und zwar wollte sie eine Glücksspielambulanz einrichten. Ein Telefonat mit der Sächsischen Landesstelle gegen Suchtgefahren hat ergeben, dass sie nicht wissen, wie weit wir mit der Einrichtung einer Glücksspielambulanz sind. Auch die Projektleitung, also die GESOP, die das eigentlich verantwortlich machen soll, konnte uns diese Woche keine Auskunft geben. Und die Praktiker, die zur Glücksspielsucht beraten sollen, das sind genau die Suchthilfeeinrichtungen und Suchtberatungsstellen in der Fläche, die wir im Haushalt kräftig schröpfen. Das nenne ich kein kohärentes und systematisches Handeln im Zusammenhang mit staatlichem Glücksspielmonopol. Das sieht für meine Begriffe anders aus.
Weil wir, im Gegensatz zur FDP, dieses Monopol weiter aufrechterhalten wollen – auch die Bundesregierung hat sich nach dem Urteil entsprechend geäußert –, müssen wir uns auf den Weg machen, dass wir die Forderung des EuGH in dieser Sache erfüllen. Unser Antrag ist ein Aufruf an die Staatsregierung, heute die ersten Schritte dazu zu unternehmen.
Für die einbringende Fraktion sprach Frau Herrmann von der Fraktion GRÜNE. – Als Nächstes die CDU-Fraktion mit Herrn Kollegen Rohwer.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Herrmann, es hat gutgetan, Ihnen zuzuhören, weil die Diktion dessen, was Sie gesagt haben, im völligen Gegenteil zu dem gewesen ist, was man nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes in den Medien lesen konnte. Ich will mich herzlich bedanken, dass Sie das Gerichtsurteil genau gelesen haben und nicht, wie die Medien, oberflächlich darüber hinweggegangen sind.
Denn der Europäische Gerichtshof hat ja in keiner Weise festgestellt, dass das Monopol jetzt erledigt ist, sondern er hat richtigerweise festgestellt, dass es eine Möglichkeit gibt, das Monopol zu erhalten. Allerdings müssen dann für alle Dinge, die Lotterieglücksspiele umfassen, einheitliche Regeln in Deutschland gelten. – Diese Zustimmung, dass es den Glücksspielstaatsvertrag auch künftig geben kann und wird, möchte ich an den Anfang meiner Rede stellen.
Das Zweite ist: Durch die Urteile, die der Europäische Gerichtshof in drei Punkten ausgeführt hat, kann er nationales Recht nicht brechen. Er hat mit seiner Äußerung eine Information zur Auslegung für die nationalen Gerichte gegeben, und demnach ist das Monopol zulässig, wenn Ziele des Spieler- und Jugendschutzes, der Suchtprävention oder der Kriminalitätsbekämpfung verfolgt werden.
Im Antrag der GRÜNEN heißt es in Punkt 3, die Bewertung von Geldspielautomaten als Glücksspiel zu erreichen. Das halte ich für einen interessanten Ansatz, der in der Tat zwischen den Bundesländern und der Bundesregierung jetzt verhandelt werden sollte.
Sie hören sicherlich eine positive Grundhaltung zu Ihrem Antrag heraus. Dennoch werden wir ihm nicht zustimmen können. Wir sind der Auffassung, dass wir die Staatsregierung nicht vorfestlegen müssen, wie sie im Konzert der 16 Bundesländer und der Bundesregierung verhandeln soll. Die Staatsregierung kann Urteile des Europäischen Gerichtshofes selbstständig lesen. Sie kann auch den rechtlichen Rahmen herauslesen, in dem man sich bewegen kann. Dann muss man zwischen 16 Bundesländern und einer Bundesregierung auch verhandeln können. Meine Fraktion vertritt die Auffassung, dass es kontraproduktiv sein kann, wenn wir insoweit im Vorfeld eine bestimmte Richtung festlegen. Ich gehe davon aus, dass die Staatsregierung sehr wohl bewusst entscheiden wird. Auch Sie von der Opposition können im Einzelplan 15 sehen, in welche Bereiche das Geld, das wir aus Glücksspielen und Lotterien im Freistaat Sachsen einnehmen, fließt.
Aus einem weiteren Grund können wir Ihrem Antrag nicht einfach so zustimmen: Sie wollen mehr von diesem Geld in Suchtberatung und -prävention stecken. Dann müssten wir es aber an einer anderen Stelle wegnehmen. Darüber kann der Landtag im Dezember entscheiden; denn wenn wir über den Haushalt beschließen, beschließen wir auch über dieses Geld. Die Einnahmen, die der Freistaat Sachsen aus Lotterien und Glücksspielen erhält, ob nun auf steuerlichem Wege oder in Form direkter Abgaben, fließen komplett in den Haushalt.
Wir reden über ein Budget von circa 120 Millionen Euro, wenn ich es richtig in Erinnerung habe. Das ist kein kleiner Betrag. Deswegen sollten wir auch im Rahmen der Haushaltsberatungen darüber sprechen.
Das sind die Gründe, weshalb wir den Antrag ablehnen werden. Ich wollte aber in den ersten beiden Punkten deutlich gemacht haben, wo wir durchaus eine ähnliche Denkweise haben.
Letzter Punkt: Im zweiten Punkt Ihres Antrags sprechen Sie den Fachbeirat an. Dazu wird mein Kollege Jan Löffler aus dem Innenausschuss im zweiten Redebeitrag meiner Fraktion noch einige Ausführungen machen.
Für die CDU-Fraktion sprach Herr Kollege Rohwer. – Für die Fraktion DIE LINKE kommt jetzt Herr Kollege Scheel.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine verehrten Damen! Meine Herren! Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist kein Wunder gewesen. Die Schwächen des letzten Glücksspielstaatsvertrages waren offenkundig. Ich darf aus unserem Entschließungsantrag in der Drucksache 4/10680 zum letzten Staatsvertrag kurz zitieren: