Sehr geehrter Herr Präsident! Meine verehrten Damen! Meine Herren! Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist kein Wunder gewesen. Die Schwächen des letzten Glücksspielstaatsvertrages waren offenkundig. Ich darf aus unserem Entschließungsantrag in der Drucksache 4/10680 zum letzten Staatsvertrag kurz zitieren:
„Der Landtag stellt fest, dass die Beratungen der Entwürfe des Glücksspielstaatsvertrages und des Gesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag sowie die öffentliche Diskussion zum Thema erhebliche rechtliche Mängel, insbesondere hinsichtlich der Vereinbarkeit mit verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Vorschriften offengelegt haben.“
Insofern war die Debatte zu dem, was wir 2007 und 2008 hier behandelt haben, nicht ergebnisoffen, sondern vom Ergebnis her relativ klar. Damals war auch schon klar, dass wir dort Nachbesserungsbedarfe gesehen haben. Leider, leider ist dem nicht gefolgt worden. In diesem Fall ist wieder einmal der Spruch angebracht: Wer nicht hören will, muss fühlen.
Insofern dürfen wir uns der Debatte wieder aufs Neue zuwenden. Diese Debatte wird uns im nächsten Jahr intensiv beschäftigen. Wenn wir schon dabei sind und darüber reden: Ich habe, ehrlich gesagt, nicht ganz verstanden, warum der Antrag gestellt worden ist. Das Verfahren ist relativ klar. Die Ministerpräsidenten haben sich getroffen. Sie haben vereinbart, dass der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz Kurt Beck den Entwurf eines neuen Glücksspielstaatsvertrages erarbeitet. Dieser Entwurf soll im April 2011 vorliegen. Alle 16 Bundesländer, von denen soeben die Rede war, werden sich über die Frage verständigen, ob das der Entwurf ist, der es sein soll. Frühestens im Sommer haben wir einen Glücksspielstaatsvertrag in diesem Hause vorliegen. Dieser wird dann zu ratifizieren sein. Dazu werden wir bestimmt die eine oder andere Anhörung haben; 2007 und 2008 haben wir entsprechende Erfahrungen gesammelt. Mit viel Arbeit beleuchtete der Verfassungs- und Rechtsausschuss die verfassungsrechtliche Problematik. Der Haushalts- und Finanzausschuss setzte sich mit den finanzpolitischen Erwägungen auseinander. Der Sozialausschuss durfte sich über die Suchtproblematik verständigen. Jetzt, nachdem die Frage der Glücksspielautomaten dazugekommen ist, darf sich wahrscheinlich auch noch der Innenausschuss, da es kommunalrelevant ist, mit dem Thema auseinandersetzen. Insofern werden wir eine Menge Zeit haben, um diese Debatte zu vertiefen und dann die Ratifizierung vorzunehmen.
Danach – es ist noch nicht zu Ende – werden wir mit der Umsetzung des neuen Staatsvertrages in Landesrecht befasst sein. Auch dazu wird es wieder Anhörungen geben. Bis dahin hat eigentlich die ganze Debatte noch Zeit. Es braucht jetzt keine Aufgeregtheit. Aber da auch
wir diesen Bericht wollen und wir Sie in Ihrer Arbeit gern unterstützen, werden wir Ihrem Antrag zustimmen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann an meinen Vorredner nahtlos anschließen: Auch mir war am Anfang nicht so recht klar, was dieser Berichtsantrag jetzt soll. Er bietet aber zum Ersten jeder Fraktion die Möglichkeit, noch einmal etwas zum Thema zu sagen. Zum Zweiten ist er nicht unschädlich und in der Sache vielleicht sogar hilfreich, weil Forderungen erhoben werden, die für den weiteren Prozess durchaus notwendig sind.
Wir brauchen uns in diesem Zusammenhang nicht um den heißen Brei herumzubewegen. Jedem ist klar, wie das Wettmonopol entstanden ist; es gilt bei uns seit über 50 Jahren. Als 2008 die Diskussion um die Fortführung des Glücksspielstaatsvertrages auch bei uns aufgeschlagen ist – damals noch in einer anderen Konstellation, nämlich einer SPD-CDU-Regierung –, haben wir uns mit der Frage der Prävention intensiv auseinandergesetzt. Wir haben aber auch das Ergebnis einer Befragung des ForsaInstituts aus dem Jahr 2007 zur Kenntnis genommen. Demnach sind 76 % der Befragten für ein begrenztes Glücksspiel unter staatlicher Kontrolle. Lediglich 11 % der Befragten möchten eine Freigabe. Das ist durchaus nachvollziehbar und verständlich.
Auch nach dem Urteil besteht die Möglichkeit – das ist bereits mehrfach gesagt worden –, staatliches Wettspiel im Rahmen eines Glücksspielstaatsvertrages durchzuführen. Das EuGH hat nicht entschieden, dass das nicht mehr möglich sei; es geht nur um die Bedingungen, unter denen es möglich ist. In dem Urteil werden wir aber letztlich auch aufgefordert, darüber nachzudenken, ob es zu einer ungehemmten Öffnung des Glücksspielmarktes kommen soll. Wenn wir etwas neu gestalten, dürfen wir dabei aber nicht vernachlässigen, welche Anforderungen das Gericht an uns gestellt hat. Wir müssen etwas für die Suchtprophylaxe tun. Was die Bekämpfung der Spielsucht angeht – Stichwort: Werbung –, müssen wir uns noch einmal genau ansehen, was wir dürfen und was wir nicht mehr dürfen.
Es ist wichtig, immer wieder zu betonen, dass mit dem Glücksspielstaatsvertrag auch einer gesellschaftspolitischen Aufgabe nachgekommen wird. Wir verbinden mit ihm bestimmte Steuerungsziele. Die Einnahmen aus Glücksspielen werden auch zukünftig für die Förderung von Sport, Kultur, Umwelt etc. eingesetzt. Ich sage Ihnen von dieser Stelle aus ganz deutlich: Ich möchte keine Privatisierung und Liberalisierung eines Wettmarktes, der ausschließlich auf Gewinnmaximierung setzt, dessen Unternehmen ihre Sitze in Übersee haben und die hier in
Ich möchte auch nicht, dass ich von den Lobbyisten der FDP demnächst davon überzeugt werden soll, dass – wie ihre Parteitage, die jetzt schon von Bwin gesponsert werden – demnächst auch jede Veranstaltung des Landtags von Bwin gesponsert wird. Das ist nicht meine Vorstellung davon, wie wir mit dem Glücksspielstaatsvertrag zukünftig umgehen sollen.
Man muss Ross und Reiter nennen. Natürlich gibt es unter uns interessierte Kreise, die für eine Freigabe sind. Einige hätten es gern, dass das Wettmonopol fällt, keine Frage. Wir gehören allerdings zu jenen, die sagen: Wenn man etwas für den Breitensport, die Kultur und den Umweltschutz tun will, dann muss man auch dafür plädieren, dass wir ein solches Monopol weiterhin brauchen, um die finanzielle Grundlage dafür zu schaffen.
Ich will zwei weitere Punkte anführen, die wichtig sind. Wenn man sich die europäischen Nachbarländer anschaut, stellt man fest, dass dort die Kriminalität im Zusammenhang mit Glücksspiel und die Spielsucht höher sind als in der Bundesrepublik.
Das hat auch damit etwas zu tun, wie wir das in 50 Jahren mit dem Glücksspielstaatsvertrag in der Bundesrepublik geregelt haben.
Wenn man sich dann Großbritannien und die Liberalisierung dort anschaut, dann ist es so, dass es dort zu einem Einbruch von Einnahmen geführt hat, und zwar genau aus den Gründen, die ich gerade ausgeführt habe: nämlich dass die Institute und Unternehmen, die in Großbritannien am Wettmarkt tätig sind, nicht in Großbritannien sitzen und Interesse daran haben, auch am Staat vorbei, ihre Gewinne abzuschöpfen. Meistens haben sie ihren Sitz in Übersee. Darüber müssen wir auch offen und ehrlich reden.
Wir müssen auch darüber reden, dass wir eine Regelung haben, die ich für schwierig halte. Das betrifft die Spielhallen in Gewerbebetrieben. Ich halte diese Situation für schwierig, weil es dort eine Ausweitung für die Spielarten gibt, die nach der Regelung der Gewerbeordnung betrieben werden, und zwar sogenannte Geschicklichkeitsspiele. Dort gibt es keine Kontrolle und keine Möglichkeit, etwas gegen Sucht- und Spielverhalten zu tun. Das müssen wir dringend ändern. Das heißt, wenn wir über den Glücksspielstaatsvertrag reden, muss auch darüber gesprochen werden, dass wir eine bundesweite Initiative zur Änderung des Gewerberechts brauchen.
führt, hat der Europäische Gerichtshof am 08.09.2010 die bisherigen Regelungen im Glücksspielstaatsvertrag für unwirksam erklärt. Er hat darin einen Verstoß gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit gesehen. Er hat uns in Deutschland die Möglichkeit gegeben, zwei Wege einzuschlagen. Meine Vorrednerin von den GRÜNEN hat das auch aufgezeigt: Entweder wir regeln jetzt konsequent und machen das Glücksspiel komplett dicht oder wir geben es in Maßen frei. Ich sage als Liberaler, ich bin für eine maßvolle Freigabe unter Berücksichtigung der Belange der Gesundheit und der Suchtprävention.
Der EuGH hat uns sehr deutlich ins Stammbuch geschrieben, dass, wenn wir eine Regelung machen, mit der wir das Glücksspiel beschränken wollen, wir dann eine geeignete und erforderliche Regelung treffen müssen. Die bisherigen Regelungen in Deutschland, mit denen wir den Markt fast komplett dicht gemacht haben und lediglich den Staat zugelassen haben, sind nicht geeignet gewesen, und deshalb sind diese Regelungen zu Recht aufgehoben worden.
Wir müssen hier in Deutschland wieder zu einer Kultur zurückkommen, mit der wir das staatliche Lottomonopol bei einer staatlichen Gesellschaft weiter aufrechterhalten, jedoch den Vertrieb entsprechend freigeben. Es darf nicht mehr so sein, dass nur der Staat in der Lage ist, über konzessionierte Vertriebsstellen seine Produkte zu vertreiben, sondern wir müssen wieder zu innovativen Vertriebsformen kommen, die das entsprechend auch bewerben dürfen. Ansonsten stellen wir den Staat besser als den Privaten, und das ist mit uns Liberalen nicht zu machen.
Wir Liberalen werden auch dafür sorgen, dass wir über das Internet die Möglichkeit erhalten, von Sachsen aus entsprechende Produkte anzubieten. Viele europäische Staaten haben bislang Regelungen getroffen, die es ermöglichen, Produkte wie Sportwetten und andere Veranstaltungen im Internet anzubieten. Das Internet ist ein offenes Medium. Jeder aus Deutschland hat die Möglichkeit, vielfältige Angebote zu nutzen. Es wird keine staatliche Stelle geben, die das jemals vollständig kontrollieren kann. Wir können sie unter Strafe stellen und brandmarken, aber jeder sitzt zu Hause an seinem PC und dort ist er sein eigener Herr. Deswegen ist eine deutsche Regelung nicht geeignet, die Spielsucht zu bekämpfen, wenn wir diese Sachen verbieten. Wir sollten sie erlauben und die Vorteile für uns daraus nutzen.
Meine Damen und Herren! Wir Liberalen möchten das Urteil des Europäischen Gerichtshofes nutzen, um den Glücksspielstaatsvertrag in einen offenen und liberalen Staatsvertrag zu modifizieren.
Wir möchten auch der Staatsregierung mit auf den Weg geben, wie wir uns ein Modell vorstellen, das zwischen den Staatsregierungen und den Regierungen der einzelnen Bundesländer ausgehandelt wird. Wenn wir erst abwarten,
was dort verhandelt wird, können wir nur das Gesamtergebnis hier als Parlament zur Kenntnis nehmen und das ist mir zu wenig.
Wir müssen die Chance nutzen, die Wettbewerbsnachteile, die in Deutschland derzeit für Wettanbieter bestehen, zu beseitigen. Wir müssen die Chance sehen, hier Arbeitsplätze zu schaffen und durch eine entsprechende Glücksspielabgabe, die hier in Deutschland verbleibt, auch wieder Zahlungen für den Staatshaushalt und die entsprechenden Zwecke zur Suchtprävention und Sport- und Kulturförderung zu verankern. Deshalb möchten wir Liberale ein Konzessionsmodell haben, um Sportwetten auch in Deutschland anbieten zu können. Wir wollen nicht, dass jeder Sportwetten an jeder Ecke anbieten kann, aber wir wollen sagen, wir geben bestimmte Lizenzen frei und wer die Anforderungen für eine solche Lizenz erfüllt, der kann auch hier in Deutschland Sportwetten anbieten. Das Risiko- und Suchtpotenzial, das aus solchen Sportwetten für Fußball, Formel 1 oder Pferdesport entsteht, schätze ich nicht so groß ein.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen mit ihrem Antrag den Weg einer zweiten Variante einschlagen, den der Europäische Gerichtshof vorgegeben hat, um mit diesem Thema umzugehen. Sie wollen weiter reglementieren und weiter monopolisieren. Ich denke, das ist nicht der richtige Weg. Ich glaube auch nicht, dass, wenn wir uns hier in Deutschland ein staatliches Monopol mit ganz engen Vorgaben schaffen und auch noch die bislang freien Bereiche einschränken, wir damit wirklich das Ziel der Suchtprävention erreichen. Möglichkeiten zu spielen gibt es in einem offenen Europa genug und erst recht im Internet. Der Staat würde ein weiteres Monopol nutzen, um seine Produkte anzubieten und würde private Anbieter mit Innovationen in den Markt ausschließen. Das ist für uns nicht der richtige Weg.
Ich teile nicht die Auffassung, dass das Lottomonopol allein dann möglich ist, wenn wir ein Glücksspielmonopol haben. Ich denke, das Anbieten von Lotto über die staatliche Gesellschaft ist auch weiterhin möglich, auch dann, wenn wir der Lottogesellschaft eine strenge Zweckbindung ihrer Erträge aufgeben und daraus die Legitimation finden, dieses Lottomonopol zu rechtfertigen. Das bedeutet nicht, dass Lotto allein den Vertrieb hat, sondern hier sollen Private auch entsprechende Möglichkeit haben vorzugehen.
Ich gehe noch auf einen anderen Aspekt ein. Wir haben in Deutschland bislang viele Spielstätten, die von Gewerbebetrieben unterhalten werden, und auch Pferdewettenbetreiber. Diese kann man nicht einfach monopolisieren und dem Staat übertragen. Hier bestehen auch Eigentumsfragen. Der Staat müsste entschädigen, wenn er dies täte. Wir sehen keinen Anlass hierfür, die bisherigen Regelungen zu verschärfen und entsprechend auf den Staat zu übertragen.
Ich fordere Sie auf, das Urteil des Europäischen Gerichtshofes positiv zu nutzen, um mehr Freiheit im Glücksspielmarkt zu ermöglichen. Wir haben in Sachsen private
Anbieter, die schon Sportwetten anbieten. Ich möchte diese Arbeitsplätze in Sachsen erhalten und erweitern. Es kann nicht die Konsequenz aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes sein, dass wir hier in Sachsen weitere Arbeitsplätze vernichten und dass dann über Internetanbieter aus anderen europäischen Ländern, die mehr Vertrauen in ihre Bürger und einen verantwortungsbewussten Umgang mit Glücksspielen und insbesondere mit Sportwetten haben, die Erträge dorthin gehen. Mit dem Monopol werden wir das nicht erreichen, weil das Internet viel zu offen ist, um hier regulieren zu können.
Meine Damen und Herren! Wenn die Staatsregierung jetzt mit den Ministerpräsidenten der anderen Länder die Verhandlungen führt, dann möchte ich gern ein paar Punkte in die Verhandlungen einbringen. Wir brauchen ein Konzessionsmodell für Sportwetten hier in Deutschland. Wir müssen unter Erhaltung des Lottomonopols eine vereinfachte Zulassung von privaten Lottovertrieben haben. Wir müssen die Möglichkeit schaffen, Sportwetten und privaten Lottovertrieben die Möglichkeit zu geben, Werbung zu tätigen. Wir müssen die Möglichkeit schaffen, sowohl Lotto- als auch Sportwetten von Sachsen aus im Internet zu vertreiben und entsprechend die Einnahmen für kulturelle und sportliche Zwecke und für unseren Staatshaushalt zu nutzen.
Diesen Weg möchte BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit ihrem Antrag nicht gehen. Ich möchte einen freiheitlichen Weg haben, der die Wettbewerbsfähigkeit und unser Land stärkt. Deshalb bitte ich Sie, diesen Antrag abzulehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben uns ja in den vergangenen fünf Jahren mehrfach in diesem Haus mit dem Thema Glücksspiel und Glücksspielstaatsvertrag beschäftigt. Es war bereits damals absehbar, dass unsere Entscheidung vermutlich nicht das letzte Wort sein wird. Die Vorlage beim EuGH war sicher.
Nun hat dieses Gericht endlich entschieden und es kam zu dem Ergebnis, dass ein Monopol nur dann gerechtfertigt sei, wenn damit gleichzeitig aktiv die Spielsucht bekämpft werde. Die aktive Bekämpfung der Spielsucht war der entscheidende Grund für die Zustimmung der NPD im Jahr 2007 zum Glücksspielstaatsvertrag. Da jedoch die staatlichen Lottounternehmen seit damals munter weiter Werbung betrieben haben, muss man sich jetzt auch nicht wundern, wenn der Europäische Gerichtshof das Monopol nun infrage gestellt hat.
Wie Sie alle wissen, sind wir Nationaldemokraten den europäischen Institutionen skeptisch oder ablehnend gegenüber eingestellt. Deshalb sind für uns auch nicht irgendwelche Rechtsprechungsakte allein entscheidend.
Doch bei aller grundsätzlichen Kritik am EuGH muss man sagen, die Luxemburger Richter haben zu Recht den Finger in die Wunde gelegt. Das Glücksspiel in der BRD muss neu geordnet werden. Wie das genau geschehen wird, ist derzeit noch völlig offen. Die Vorstellungen gehen bekanntlich weit auseinander.
Wir als NPD-Fraktion verstehen den vorliegenden Antrag der GRÜNEN als das Bemühen, das Glücksspiel zu begrenzen und ein totales Werbeverbot für Glücksspiele zu erreichen. Letzteres halten wir allerdings für unrealistisch. Richtig ist aber der Ansatz der Begrenzung. Glücksspiel führt leider nicht selten zu Suchtverhalten und kann deshalb nicht schrankenlos zugelassen werden.
Weil private Veranstalter immer auf eine Gewinnmaximierung fixiert sein werden, ist es Aufgabe des Staates, regulierend tätig zu werden, damit mögliche Suchterscheinungen am besten schon im Vorfeld verhindert werden können.
Wenn die GRÜNEN eine bessere Finanzierung einfordern, stimmt die NPD-Fraktion diesem Punkt gerne zu. Wir hätten auch einen Finanzierungsvorschlag, der sich uns hier geradezu aufdrängt. Wie die GRÜNEN richtig feststellen, herrscht in Sachsen hinsichtlich der Verwendung der Einnahmen aus dem Glücksspielstaatsvertrag leider eine große Unbestimmtheit. Statt einer klaren Regelung wird nur auf den jeweiligen Haushaltsplan verwiesen.