Protocol of the Session on September 2, 2010

Es gibt eine Wortmeldung von Herrn Kollegen Tischendorf.

Herr Präsident, um Irritationen auszuräumen: Hat die Staatsregierung ihre im Präsidium vereinbarte Redezeit überzogen? Das möchten wir gern wissen. Bei mir stehen nämlich 45 Minuten.

Bei mir steht – ich habe das vorhin auch gesagt –, dass die Staatsregierung in diesem Tagesordnungspunkt 60 Minuten Redezeit hat. Ich habe das vorhin vorgetragen, kann es aber gern wiederholen.

Nach dem im Präsidium vereinbarten Modell sind für die Staatsregierung 45 Minuten Redezeit vorgesehen gewesen.

Für die Tagesordnungspunkte 8 bis 13.

Nein, ich rede jetzt von dem Redezeitmodell, das wir extra im Präsidium dafür beschlossen haben. Auf meiner Liste stehen für die Staatsregierung 45 Minuten. Ich bitte das zu klären.

Das klären wir auf jeden Fall. Ich habe Ihnen vorhin die Redezeiten angekündigt, wiederhole sie aber an dieser Stelle: CDU 33 Minuten, DIE LINKE 24 Minuten, SPD 14 Minuten, FDP 14 Minu

ten, GRÜNE 12 Minuten, NPD 12 Minuten, Staatsregierung 60 Minuten. Wir können das aber gern noch einmal klären.

Jetzt eröffne ich erst einmal die Rednerreihenfolge. Das Wort erhält die Fraktion DIE LINKE. Für sie spricht Herr Abg. Dr. Hahn.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute über den Entwurf für einen Landeshaushalt, den Herr Tillich und Herr Morlok als bisher größtes Projekt dieser Koalition gelobt haben. Viele Menschen im Land allerdings fühlen sich von ihrer Politik bedroht und protestieren gegen die größten Kürzungen seit 1990. Auch wir meinen, der nächste Doppelhaushalt darf in der vorliegenden Fassung so nie beschlossen werden.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Der vorgelegte Etat, meine Damen und Herren, ist nicht dazu geeignet, um die dem Land und den Kommunen obliegenden Aufgaben wirklich erfüllen zu können. Wir sehen hierin auch ein verfassungsrechtliches Problem, denn es stellt sich die Frage: Ist die kommunale Selbstverwaltung mit den vorgesehenen finanziellen Mitteln tatsächlich noch gegeben? Wir haben daran erhebliche Zweifel.

Zunächst aber will ich eine grundsätzliche Vorbemerkung machen. 20 Jahre Haushaltspolitik im Freistaat Sachsen bedeuten in gewisser Weise auch 20 Jahre haushaltsrechtlicher Ausnahmezustand. Ich will das erläutern.

Über Jahre hinweg, von Doppelhaushalt zu Doppelhaushalt hat eine Kompetenzverschiebung zwischen Landtag und Regierung stattgefunden. Systematisch wurde das Budgetrecht der Abgeordneten mit einer regelrechten Flut von Ermächtigungen für den Finanzminister ausgehöhlt. Zwei aktuelle Dokumente belegen diesen untragbaren Zustand: zum einen die äußerst kritische Beratende Äußerung des Rechnungshofes zum Thema „Transparenz, Haushaltsflexibilisierung, Budgetrecht“ und spiegelbildlich dazu die Mitteilung des Finanzministers vom 18. August 2010, dass in das Haushaltsjahr 2010 aus den Vorjahren Ausgabenreste in Höhe von sage und schreibe 2,8 Milliarden Euro übertragen worden sind.

Der Kardinalfehler liegt in dem vom Parlament zugelassenen Ungleichgewicht zwischen der Entscheidungshoheit des Haushaltsgesetzgebers und den Ermächtigungen der Staatsregierung als Haushaltsverwalter. Dieses Missverhältnis muss in den Haushaltsberatungen der kommenden Wochen endlich korrigiert werden, denn: Wenn die Regierung gravierende Änderungen am vom Parlament beschlossenen Etat vornehmen will, dann muss sie einen Nachtragshaushalt vorlegen. Das ist der Normalzustand in allen anderen Bundesländern, und dazu müssen wir endlich auch hier bei uns in Sachsen kommen.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Wie die Regierung mit dem Parlament umgeht, haben wir vorhin gerade erst wieder erlebt. Deshalb fordern wir von

CDU und FDP: Machen Sie endlich Ihre Hausaufgaben zum Budgetrecht und zur Haushaltskontrolle des Parlaments und arbeiten Sie mit uns gemeinsam, Herr Flath, die jüngsten Empfehlungen des Rechnungshofes Punkt für Punkt ab, und zwar jetzt bei diesem Haushalt und nicht erst 2013/2014!

(Beifall bei der Linksfraktion)

Doch zurück zum aktuellen Haushalt: Der Entwurf der Staatsregierung für 2011 sieht gegenüber dem laufenden Jahr Kürzungen in Höhe von 1,2 Milliarden Euro vor. Ein derartiger Einschnitt ist einmalig in der Geschichte des Freistaates und er ist aus unserer Sicht auch unverantwortlich. Die Einnahmen des Staates wurden in den letzten zehn Jahren durch politische Fehlentscheidungen auf der Bundesebene, die Sachsens Regierung im Wesentlichen mitgetragen hat, ohne jede Not drastisch reduziert. Es geht dabei um ein Volumen von mindestens 100 Milliarden Euro jährlich. Auch die Pleite der Sachsen LB haben nicht die Bürger in diesem Land verursacht.

Angesichts dessen sind wir nicht bereit, nur über die Ausgabenseite zu reden. Für uns ist eine Erhöhung der Einnahmen des Staates mindestens genauso wichtig. Auch wir wissen, dass der Solidarpakt II im Jahre 2019 auslaufen wird. Für einen eigentlich notwendigen Solidarpakt III gibt es im Westen vermutlich keine Mehrheit. Fakt ist aber, dass seit 1990 Hunderttausende Sachsen in die alten Bundesländer ausgewandert sind. Ein Großteil von ihnen war jung und hoch qualifiziert. Diese Menschen leisten jetzt ihren Beitrag zum Wirtschaftswachstum in Hessen, Bayern oder Nordrhein-Westfalen. Zugleich fehlt hier bei uns der dringend benötigte wissenschaftliche Nachwuchs und fehlen in vielen Branchen entsprechende Fachkräfte.

Trotz zurückgehender Bevölkerungszahl und sinkendem Anteil an der Einkommensteuer müssen wir mit Blick auf die laut Grundgesetz gebotene Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse eine soziale, medizinische, kulturelle und Verkehrsinfrastruktur vorhalten, deren Pro-KopfAusgaben immer größer werden. Wir plädieren deshalb dafür, den Länderfinanzausgleich umzustrukturieren und durch die Aufnahme eines Demografiefaktors zu ergänzen. Derzeit – der Finanzminister hat darauf hingewiesen – bedeuten weniger Einwohner schlichtweg weniger Geldzuweisungen. Wir wollen, dass jene Länder, die in den letzten 20 Jahren von der Zuwanderung profitiert haben, weil gut qualifizierte Fachkräfte zu ihnen gekommen sind, den Herkunftsländern, die diese Menschen ausgebildet haben, über den Finanzausgleich einen entsprechenden Ausgleich leisten.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Was den Haushalt angeht, hat DIE LINKE klare Prioritäten. Zum Unterschied zur konzeptionslosen Rasenmäherkürzung durch Schwarz-Gelb sind für uns soziale Standards ein Schonbereich; Bildung hat Vorrang und die Aushöhlung der kommunalen Investitionskraft ist zu stoppen.

Der gesamte Sozialbereich, um damit zu beginnen, ist mit einer Absenkung von 12,3 % gegenüber dem Plan 2010 viel stärker als die meisten anderen Politikfelder betroffen, denn der Gesamtetat des Freistaates sinkt um etwa 8 %, was schon schlimm genug ist. Gegenüber 2008 sollen die Sozialausgaben des Freistaates sogar um mehr als ein Viertel sinken. Unter Ministerpräsident Tillich wird Sachsen immer mehr zum Musterland des rigorosen Sozialabbaus. Das betrifft vorrangig die Jugendpauschale mit einer Kürzung von etwa einem Drittel. Ich sage dazu: Wer bei Kindern und Jugendlichen den Rotstift ansetzt, versündigt sich an der Zukunft Sachsens.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Ein weiterer wichtiger Punkt: Die Sonntagsreden der Regierung über den Wert des bürgerschaftlichen Engagements werden im Etatentwurf durch nackte Tatsachen widerlegt. So sinken die schon bislang nicht ausreichenden Zuschüsse für das Programm „Wir für Sachsen“ noch einmal um 700 000 Euro. Die bisherigen Zuwendungen für Selbsthilfegruppen von Behinderten und chronisch Kranken werden gänzlich gestrichen und auch die Landesförderung für die Spitzenverbände der Wohlfahrt gehen 2012 um mehr als die Hälfte zurück. Der Freistaat ist zudem auf dem besten Weg, die Gleichstellung von Frau und Mann zu einem symbolischen Lippenbekenntnis verkommen zu lassen. Die dafür bereitgestellten Mittel werden um über zwei Drittel gegenüber dem Stand von 2010 gekürzt.

Auch beim Verbraucherschutz geht es weiter bergab. Die Angliederung an das Sozialministerium hat bislang eine einzige Folge gehabt, nämlich Mittelkürzung. So soll die Verbraucherzentrale im nächsten Jahr 200 000 Euro weniger erhalten und im Jahr darauf noch einmal um 400 000 Euro gekürzt werden. Anstatt das Leistungsangebot nach Notwendigkeit zu erweitern, wird es weiter eingeschränkt.

Auch der gesamte Gesundheitsbereich ist von gravierenden Kürzungen betroffen. Angesichts des fortschreitenden Ärztemangels fragt man sich beispielsweise, weshalb das erst vor Kurzem aufgelegte Förderprogramm für Medizinstudenten jetzt schon wieder gekürzt werden soll. Wir brauchen endlich ein vom Freistaat mit zu finanzierendes Gesamtprogramm zur Überwindung des Ärztemangels in unserem Land.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Stichwort Krankenhäuser: Die Förderung ist bis etwa zum Jahr 2000 gut gelaufen und hat zu einer leistungsfähigen Krankenhauslandschaft in Sachsen geführt. Das bestreiten auch wir nicht. Seither gehen die Investitionen immer weiter zurück und das Land entzieht sich aus seiner Finanzierungsverantwortung. So steht Sachsen heute schon deutschlandweit auf dem letzten Platz bei Investitionen pro Krankenhausbett. Der Haushaltsentwurf sieht für den Krankenhausbereich Investitionen von jährlich 50 Millionen Euro vor. Der reale Bedarf – das wissen wir

liegt jedoch mindestens bei 200 Millionen Euro. Deswegen muss hier auch deutlich aufgestockt werden.

Ähnliches gilt für den Neubau von Kindertagesstätten und die Sanierung von Jugendhilfeeinrichtungen und den Schulhausbau. Damit bin ich auch beim Bildungsbereich.

Ausbildung und Qualifikation sind Schlüsselressourcen im 21. Jahrhundert. Investitionen in Wissenschaft und Forschung sind Investitionen in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Um das lebenslange Lernen zu ermöglichen und zu fördern, bedarf es jedoch einer Gesamtstrategie der Vernetzung von Reformen im Vorschul- und Schulbereich mit der Hochschulentwicklung und der Weiterbildung. Nach unserem Dafürhalten enthält eine solche Gesamtstrategie vor allem die schrittweise Überwindung des gegliederten Schulsystems im Sinne eines gemeinsamen längeren Lernens und eine verbesserte Durchlässigkeit des Hochschulwesens.

Der vorliegende Haushalt erfüllt diesen Anspruch nicht. Was den Etat des SMWK anbelangt, so ist durchaus anzuerkennen, dass Frau Staatsministerin von Schorlemer relativ erfolgreich gegen Streichungen in ihrem Budget gekämpft hat. Vor dem Hintergrund der ohnehin vorhandenen strukturellen Unterfinanzierung der sächsischen Hochschulen ist dennoch zu befürchten, dass die Universitäten insgesamt das internationale Niveau nicht halten bzw. erreichen können. Zudem wächst die Abhängigkeit von Industrie und Wirtschaft.

Die Weiterbildung, bei deren Förderung Sachsen ebenfalls seit Jahren an der letzten Stelle in Deutschland liegt, erhält abermals weniger Mittel. Die Folge wird sein, dass die sächsischen Volkshochschulen die Kursgebühren werden erhöhen müssen, was wiederum soziale Benachteiligung schafft. Deshalb muss auch hier etwas korrigiert werden.

Kommen wir zur Kultur. Sie ist in unserer Verfassung als Staatsziel verankert. Mit dem 2008 gegen den Widerstand des Finanzministers entfristeten Kulturraumgesetz verfügt Sachsen über ein bundesweit einmaliges und wegweisendes Instrumentarium der solidarischen Kulturfinanzierung. Leider wird im vorliegenden Haushaltsbegleitgesetz genau an diesem Herzstück die Axt angelegt. Mit der geplanten Absenkung der Zuschüsse um 10 Millionen Euro beginnt die Aushöhlung dieses Gesetzes. Wir plädieren daher für die Beibehaltung des Status quo. Eine Kommunalisierung der Sächsischen Landesbühnen lehnen wir entschieden ab.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Allein im Schulbereich könnte man 30 Problemfelder ansprechen. Ich beschränke mich auf drei. Das vor drei Jahren gegebene Versprechen des damaligen Kultusministers Flath, dass in Sachsen keine Schulen mehr durch Mitwirkungsentzüge geschlossen werden, ist inzwischen längst gebrochen. Jetzt soll es den freien Schulen massiv ans Leder gehen. Nun steht DIE LINKE bekanntlich in erster Linie für eine Stärkung des öffentlichen Schulsystems, aber im Gegensatz zum jetzigen CDU-Fraktions

chef akzeptieren wir die Verfassung und das Recht zur Gründung von Schulen in freier Trägerschaft. Das gilt auch für konfessionelle Träger. Sachsens CDU dagegen will offenbar eine Staatskirche haben. Anders lässt sich die Aussage von Steffen Flath – Kirche ja, aber bitte nicht in Opposition zur CDU – nicht interpretieren. Dieser ungeheuerliche Satz, Herr Flath, heißt doch im Umkehrschluss: Kirche nein, wenn sie nicht der gleichen Meinung ist wie die CDU.

(Widerspruch des Abg. Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU – Zustimmung des Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE)

Ob man solche Positionen noch als christlich bezeichnen kann, mögen die Christen in Sachsen beurteilen.

Herr Flath, Sie stehen aber auch mit dem Grundgesetz auf Kriegsfuß, wenn es um die Bildung geht. Erstens ist es nicht der Willkür der Regierungspolitik überlassen, ob freie Schulen gegründet werden, und zweitens gibt es keine freien Schulen mit unterschiedlichem Schutzanspruch. Die Gründung oder Nichtgründung freier Schulen ist kein Vorhaben, über das die Mehrheitsfraktion der CDU im Landtag zu entscheiden hat. In solchen Aussagen, Herr Flath, offenbart sich ein erschreckendes Selbstverständnis der CDU als neue Staatspartei.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Ein weiteres Manko will ich ansprechen. Nach Angaben der LAG-Schulsozialarbeit findet derzeit nur an 202 Schulen in Sachsen Schulsozialarbeit statt. Wir haben aber insgesamt 1 475 allgemeinbildende Schulen. Das bedeutet, dass lediglich 13,7 % der Schulen von Schulsozialarbeitern betreut werden. Wir wollen diesen Zustand ändern und fordern ein Landesprogramm Schulsozialarbeit. Jede Schule in Sachsen soll spätestens 2015 über einen Schulsozialarbeiter verfügen können. Daneben müssen die freien Träger der Jugendhilfe in gleicher Höhe wie 2009 gefördert werden.

(Vereinzelt Beifall bei der Linksfraktion)

Der Lehrermangel, meine Damen und Herren, wird in den kommenden Jahren das bildungspolitische Problem Nummer eins in Sachsen sein. Die Staatsregierung hat darauf jedoch keine Antwort. Dass zurzeit rund 50 % aller Grundschullehrer wie pädagogische Hilfskräfte bezahlt werden, befördert die Abwanderung des Lehrernachwuchses zusätzlich.

Wir haben in Sachsen nicht den besten, aber dennoch den mit Abstand bestbezahlten Ministerpräsidenten im Osten, der auch bundesweit im obersten Viertel liegt. Zugleich haben wir hier die am schlechtesten bezahlten Lehrer und Polizisten in ganz Deutschland. Nun soll auch noch den Beamten und in der Folge allen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von der Krankenschwester bis zum Gerichtsdiener die Sonderzahlung weggenommen werden. In puncto Löhne und Gehälter, Herr Tillich, sollten Sie mal das Hauptgebot der Bibel beherzigen, den Nächsten wie sich selbst zu lieben.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Damit bin ich bei der Innenpolitik, die einmal als Domäne der CDU galt. Diese Zeiten sind lange vorbei. Beschloss die Staatsregierung noch vor drei Jahren einen Abbau von 2 441 Stellen bei der Polizei, so sind es nun wohl rund 4 000. Wurde die Sicherheitslage in Sachsen noch vor Kurzem durch eine chaotische Dienststellenreform strapaziert, liegt nun ein Haushaltsentwurf vor, ohne dass der Landtag auch nur ansatzweise weiß, wie die künftige Struktur der sächsischen Polizei aussehen und wie deren Arbeitsfähigkeit gewährleistet werden soll. Auf dieser Basis kann man keinen Haushalt beschließen.

Nächstes Stichwort sind die Kommunalfinanzen. Im Finanzausgleichsgesetz werden bekanntlich allein schon ein Sechstel des Staatshaushaltes gebunden. Umso unverständlicher ist es, dass das Parlament bei der Festlegung der Ansätze nur Zaungast ist. Die seit Jahren geübte Praxis des so genannten FAG-Kompromisses fand auch in diesem Jahr statt. Dabei spielen Finanzminister und kommunale Spitzenverbände Haushaltsgesetzgeber und klopfen die Mittelansätze fest. Erkauft wurde dieses Ergebnis mit einer drastischen Abschmelzung der investiven Mittel. Die Folgen sind absehbar. Die Kommunen müssen faktisch aufhören zu investieren. Ihre Investitionskraft schrumpft im Jahr 2011 um 67 %. Berücksichtigt man die bis 2010 zur Verfügung stehenden Konjunkturmittel, dann ist sogar ein Einbruch von 82 % zu konstatieren. Für die Fraktion DIE LINKE steht fest, dass die investive Seite der Kommunalhaushalte gestärkt werden muss. Wir halten eine zusätzliche Investitionspauschale von jährlich mindestens 75 Millionen Euro für erforderlich.