Der Freistaat Sachsen hat einen starken und engagierten öffentlichen Dienst. Nur die Besten eines Jahrgangs werden eingestellt. Das ist Tradition. Ich habe deshalb keinen Zweifel, dass wir diese Aufgabe gemeinsam, das heißt Bürger, Politik und Verwaltung, bewältigen werden.
Der zweite Ansatzpunkt, um den Haushalt anzupassen, sind die Investitionen. Nun muss ich allerdings ganz klar selbstkritisch feststellen: Ein Großteil der Kürzungen im nächsten Doppelhaushalt wird bei den Investitionen erbracht. Gegenüber dem Soll 2010 sinken die Investitionen 2011 um 881 Millionen Euro auf 2,42 Milliarden Euro und für das Jahr 2012 ist eine Absenkung von 1 Milliarde Euro angesetzt, das heißt auf einen Betrag von 2,3 Milliarden Euro. Damit erreichen wir eine Investitionsquote von 16 % im Jahr 2011 und 15,3 % im Jahr 2012 – nach, und das ist der bittere Effekt, rund 20 % in den Jahren 2009 und 2010.
Zum Vergleich hierzu: Die laufenden Ausgaben sinken 2011 im Vergleich zu 2010 um 350 Millionen Euro und im Jahr 2011 im Vergleich zu 2010 um 382 Millionen Euro.
Diese Entscheidung ist uns nicht leichtgefallen. Wir halten sie aber für vertretbar, da in den vergangenen zwei Jahren außerordentlich hohe Investitionen im Freistaat getätigt wurden und auch durch das Konjunkturprogramm II das Niveau der Investitionen darüber hinaus
Positiv ist festzuhalten, dass alle begonnenen Baumaßnahmen fortgeführt werden. Einige Projekte werden allerdings gestreckt, zum Beispiel das Residenzschloss in Dresden. Hier wird sich der Termin der Fertigstellung um einige Jahre verschieben. Aber am Beispiel des Dresdner Schlosses sieht man: Ein solcher Jahrhundertbau bleibt auch in Zukunft eine Aufgabe für unsere nächsten Generationen.
Wir haben bei den Investitionen deutliche Schwerpunkte gesetzt: Den Neubau der Universität Leipzig am Augustusplatz werden wir weiter vorantreiben, sodass hier Lehre und Forschung möglichst bald einziehen können. Teilweise ist das ja schon erfolgt, wir sind aber noch nicht fertig. Schwerpunkte haben wir aber auch bei einigen wenigen Projekten gesetzt, die wir in den Jahren 2011 und 2012 neu beginnen werden. So werden wir beispielsweise an der TU Dresden mit der Sanierung des Fritz-FörsterBaues oder in Leipzig mit dem Neubau der Zahnklinik sowie mit den Krankenhäusern in Riesa und Bautzen beginnen.
Auch wenn es viele Beispiele im Land gibt, bei denen die Infrastruktur und die Bauinvestitionen ein sehr gutes Niveau erreicht haben, so haben wir den Nachholbedarf noch lange nicht abgebaut. Um es einfach zu sagen: Wir sind immer noch nicht „rum“. Der Aufbau Sachsens ist noch nicht beendet und er wird noch nicht beendet sein, wenn bereits wieder die ersten Reinvestitionen notwendig werden. Die Bugwelle an Investitionsbedarf, die wir im Moment vor uns herschieben, folgt mit circa 30 Jahren Verspätung, eine zweite Bugwelle dann an Reinvestitionen – das heißt, wenn man das, was man vor 30 Jahren gebaut hat, wieder grundlegend sanieren muss. Ich denke nur an unsere Schulen, an unsere Museen und dergleichen.
Neben den Bauinvestitionen gilt für den gesamten investiven Bereich: Wir werden alle – ich betone: alle – investiven Bundes- und EU-Mittel abnehmen. Das kann uns nur gelingen, wenn wir uns im Haushalt Handlungsfähigkeiten erhalten, auch im Haushaltsvollzug.
Der Anschluss muss ja nicht direkt danach sein. – Hierzu sei nur der Hinweis erlaubt, dass es uns in Absprache mit den kommunalen Spitzenverbänden gelungen ist, die allgemeinen Deckungsmittel zu stabilisieren und den Kommunen damit Handlungsfähigkeit zu erhalten.
Kommen wir nun zur Generationengerechtigkeit. Generationengerechtigkeit ist eines der wichtigsten Kriterien, die wir bei der Aufstellung des Haushaltes zugrunde gelegt haben. Wir dürfen nicht die Ressourcen unserer Kinder verbrauchen.
Wir dürfen nicht Probleme unserer Gegenwart lösen, indem wir die Kosten unseren Kindern aufbürden. Wir müssen Belastungen, die heute entstehen, auch in der Gegenwart finanzieren. Jede Generation soll das tragen, womit sie sich auch beschäftigt.
Durch den Verzicht auf Neuverschuldung müssen wir im Vergleich zu den anderen neuen Ländern erheblich weniger Zinsen an die Banken zahlen. Diese sogenannte Sachsendividende beläuft sich mittlerweile auf fast 1 Milliarde Euro.
Das entspricht der Finanzierung der Hochschulen – das sind 617 Millionen Euro ohne Bau – und der KitaFörderung in Höhe von 351 Millionen Euro. Anders formuliert: Mit der Sachsendividende finanzieren wir rund ein Viertel der sächsischen Bildungsausgaben.
Generationengerechtigkeit erschöpft sich aber nicht in der Vermeidung von Neuschulden und der Stabilisierung der Pro-Kopf-Verschuldung. Wenn wir den zukünftigen Generationen Handlungsfähigkeit erhalten wollen – und ich meine, das müssen wir auch –, dann müssen wir nicht nur die expliziten, sondern auch die impliziten Schulden reduzieren. Dafür ist der Generationenfonds ein wichtiges Instrument. Wir wissen bereits heute, welche Belastungen durch die Pensionsverpflichtung des Staates auf zukünftige Haushalte zukommen. Deshalb müssen wir heute Vorsorge treffen für Kosten, die morgen unabwendbar eintreten.
Wir wollen dafür die Zuführung an den Generationenfonds bei 500 Millionen Euro stabilisieren. Der Generationenfonds wird ein wichtiges Instrument einer nachhaltigen Finanzpolitik sein und bleiben. Darüber hinaus leisten auch die staatlichen Mitarbeiter einen erheblichen Beitrag zur Generationengerechtigkeit durch den Wegfall der Sonderzahlung und die Anhebung der Pensionsaltersgrenze auf 67 Jahre.
Kommen wir nun zur Innovationsfähigkeit. Auch unter den schwierigen Bedingungen rückläufiger Einnahmen müssen wir in einem Haushalt Prioritäten setzen. Wir haben uns bewusst gegen die sogenannte Rasenmähermethode entschieden. Eine Kürzung nach festen Prozenten über alle Politikfelder hinweg wird es nicht geben. Die Senkung der Ausgaben haben wir auf möglichst viele Schultern verteilt. Im Interesse der Innovationsfähigkeit unseres Landes haben wir Prioritäten in unserem Haushalt eindeutig auf Bildung und Forschung gelegt.
Auch bei den Bildungsausgaben gibt es in einigen Bereichen Einsparungen, die aber durch Mehrausgaben in anderen Bereichen ausgeglichen wurden. Wir haben es geschafft, die Ausgaben für Bildung auf knapp 5 Milliarden Euro zu steigern. Relativ steigt so der Anteil der
Meine Damen und Herren, am Beispiel des Schulhausbaus möchte ich Ihnen kurz demonstrieren, dass es im Haushalt zu zahlreichen Strukturänderungen gekommen ist, die nicht immer leicht nachzuvollziehen sind.
Es ist nicht unbedingt auf den ersten Blick festzustellen, wie viele Mittel der Freistaat insgesamt für den Schulhausbau zur Verfügung stellt. Das liegt vor allem daran, dass wir zunehmend EU-Mittel für diese Aufgaben einsetzen wollen. Diese Mittel können aber dann nicht alle in einem gemeinsamen Titel ausgewiesen werden. Das ist nun einmal so.
Für den Schulhausbau werden zusätzliche EU-Mittel sowohl im EFRE- als auch im ELER-Programm bereitgestellt. Eine interne Umschichtung im EFRE beispielsweise ermöglicht, zusätzliche Mittel in Höhe von 27 Millionen Euro aufzubringen. Zusätzlich wird der Schulhausbau in die Förderung des Europäischen Fonds für Ländliche Entwicklung – ELER – aufgenommen. Der betroffene Maßnahmenbereich wurde um 97 Millionen Euro – von 143 auf 240 Millionen Euro – aufgestockt. Leider können diese Zahlen nicht direkt dem Haushalt entnommen werden, da der ELER pauschal veranschlagt und in der Förderpraxis über Regionalbudgets abgewickelt wird.
Auch im Bereich der investiven Zweckzuwendungen im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes wurden wie in den Vorjahren Mittel für den Schulhausbau zur Verfügung gestellt. Betont sei auch, dass besonders 2009 und 2010 über das Konjunkturprogramm II des Bundes erhebliche Mittel für die Sanierung und die Modernisierung von sächsischen Schulen in Höhe von 230 Millionen Euro bereitgestellt wurden. Damit stehen im Jahresdurchschnitt des Zeitraums von 2008 bis 2014 jährlich über 106 Millionen Euro für den Schulhausbau seitens des Landes zur Verfügung.
Auch nach Auslaufen der im Sommer 2003 zwischen der Staatsregierung und den Hochschulen abgeschlossenen Hochschulvereinbarung zum 31.12.2010 wird den Hochschulen Planungssicherheit gegeben. Die Höhe der finanziellen Ausstattung ist im Wesentlichen unverändert. Zu beachten sind jedoch beim Lesen des Haushaltsplanes die ab 2011 darin abgebildeten Umschichtungen und Umstellungen der bisherigen Veranschlagung der Hochschulen. Die Hochschulen erhalten vom Freistaat seit Inkrafttreten des neuen Sächsischen Hochschulgesetzes Zuschüsse zum laufenden Betrieb und für Investitionen.
Die Drittmitteleinnahmen fließen jetzt auch den Hochschulen direkt zu und laufen nicht mehr über den Staatshaushalt. Das ist immerhin ein erheblicher Betrag.
Ebenso sinken optisch die Personalausgaben des Staatshaushaltes, welche aber nun in den Zuschüssen enthalten sind. Ein Abbau von Stellen an den Hochschulen findet in den Jahren 2011 und 2012 aufgrund der nach wie vor sehr hohen Studentenzahlen nicht statt. Erst ab dem Jahr 2013 wird mit einem Rückgang der Studentenzahlen gerechnet und damit mit einem darauffolgenden Stellenabbau. Insgesamt behalten die sächsischen Hochschulen finanzielle Stabilität in einem finanzwirtschaftlich instabilen Umfeld, womit die Sächsische Staatsregierung eine besondere Priorität auf die Hochschulen gesetzt hat.
Neben der Bildung setzt die Staatsregierung einen weiteren Schwerpunkt in der Forschungsförderung. Nur forschungs- und wissensintensive Branchen lassen uns im internationalen Wettbewerb bestehen. Seit Jahren wird durch die Politik in Sachsen die außeruniversitäre Forschung stark gefördert. Den Schwerpunkt außeruniversitärer Forschungsförderung bilden auch in den Haushaltsjahren 2011 und 2012 die im Rahmen der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern gemeinsam finanzierten Einrichtungen. Die Staatsregierung bekennt sich zum Pakt für Forschung und Innovation. Es ist eine Steigerung der gemeinsamen Zuwendungen von Bund und Ländern an die am Pakt beteiligten Wissenschaftsorganisationen um 5 % pro Jahr vorgesehen; ich spreche hier über die Max-Planck-Gesellschaft, die DFG und dergleichen mehr.
Darüber hinaus werden im Rahmen der Veranschlagung eine Reihe von zusätzlichen Sonderfinanzierungen, etwa für das Forschungszentrum Dresden-Rossendorf oder die Fraunhofer-Einrichtung in Chemnitz, geleistet. Auch diese Veränderung können Sie im Haushaltsentwurf nicht auf den ersten Blick nachvollziehen. Durch die Aufnahme des Forschungszentrums Dresden-Rossendorf als Großforschungseinrichtung in die Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren ändert sich die Finanzierungsstruktur. Das Land trägt in Zukunft nicht mehr die Hälfte, sondern nur noch 10 % der Kosten für DresdenRossendorf.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zum Ausblick kommen und mit einer simplen Feststellung beginnen: Jeder Haushaltsentwurf ist eine Schätzung. Wir können nicht genau vorhersagen, was in den nächsten beiden Jahren auf uns zukommen wird; das lernen wir jeden Tag. Wir wissen nicht, ob sich der gegenwärtige Wirtschaftsaufschwung verstetigt. Erfahrungen deuten darauf hin, dass nach einer schweren Rezession kurzfristig ein starkes Wachstum erfolgt, dieses sich dann aber wieder abflacht. Wir können nicht voraussehen, wie sich die Rahmenbedingungen der globalisierten Wirtschafts- und Finanzbeziehungen weiterentwickeln. Wir wissen aber, dass Sachsen als Teil dieses weltweiten Systems gut aufgestellt ist.
Die Staatsregierung hat Ihnen mit diesem Haushaltsentwurf ein Konzept vorgelegt, mit dem wir die Herausforderungen der Zukunft meistern können. Wir wollen die Innovationsfähigkeit Sachsens erhalten und ausbauen. Deshalb bleiben die Ausgaben für Bildung, Forschung und Entwicklung auf hohem Niveau und erreichen ein Drittel der Gesamtausgaben. Wir schaffen Stabilität, indem wir die Handlungsfähigkeit des Freistaates unter schwierigen Bedingungen erhalten. Mit Blick auf das Auslaufen der Transferleistungen bis 2010 leiten wir die notwendigen strukturellen Maßnahmen ein.
Wir legen einen Haushalt der Generationengerechtigkeit vor. Das Prinzip, dass starke Schultern mehr tragen sollen als schwache, gilt nicht nur innerhalb der heutigen Gesellschaft; nach unserer Überzeugung muss es auch zwischen den Generationen gelten.
Für diese Politik der Innovationsfähigkeit, Stabilität und Generationengerechtigkeit bitte ich Sie in den anstehenden Haushaltsberatungen um Ihre Unterstützung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die einreichende Staatsregierung sprach Herr Staatsminister Prof. Unland.