Wer diesem Antrag folgen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit ist der Antrag der SPD-Fraktion abgelehnt und der Tagesordnungspunkt 1 verbleibt auf der Tagesordnung.
Danke, Herr Präsident. – Ich habe etwas, das vielleicht zur Beruhigung beiträgt. Die SPD-Fraktion hat den Tagesordnungspunkt 11, ihren Antrag Drucksache 5/3412, abgesetzt, um ihn an den Ausschuss zu überweisen. Das möchten wir mit unserer Drucksache 5/3454 ebenfalls tun, damit nichts offen bleibt bei diesem Tagesordnungspunkt.
Dann habe ich noch einen Antrag zur Tagesordnung. Entsprechend § 114 unserer Geschäftsordnung möchte meine Fraktion beantragen, bei dem Tagesordnungspunkt 2, in dem es um das Finanzausgleichsgesetz geht, eine Diskussion, eine Aussprache zuzulassen. Sie werden natürlich jetzt mit Verwunderung feststellen, dass im Präsidium von uns dieser Antrag nicht gestellt worden ist. Ich weise aber darauf hin, dass die Diskussion zu dem Finanzausgleichsgesetz in den letzten Tagen in den Kommunen schon ein ganzes Stück weg ist von dem, was in der Stellungnahme zum Finanzausgleichsgesetz von kommunalen Spitzenverbänden steht. Ein kleines Beispiel, vielleicht haben Sie es auch schon durch die Presse erfahren: In Chemnitz hat der Stadtrat beschlossen, juristische Schritte vorzubereiten, falls dieses Gesetz beschlossen wird. Ich kenne auch aus meiner eigenen Region Bürgermeister, die damit sehr unzufrieden sind.
Da wir über einen nicht unerheblichen Teil der Finanzen beim Finanzausgleichsgesetz sprechen, das alle Kommunen betrifft und Folgewirkungen hat, denke ich, dass die Möglichkeit bestehen muss, dass dieses Parlament die ersten Positionen zum Entwurf der Staatsregierung hier debattiert. Insofern bitte ich, gemäß § 114 darüber abzustimmen, ob die Mehrheit dieses Hohen Hauses unserer Argumentation folgt. Ich denke, dass sich niemand dagegen stellen kann, denn es liegt im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sowie unserer Bürgermeister und Landräte hier in Sachsen.
Zum besseren Verständnis möchte ich sagen, dass der § 44 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung Folgendes festlegt: „In der ersten Beratung findet eine allgemeine Aussprache nur statt, wenn es vom Präsidium empfohlen wird.“
Wenn wir von der Präsidiumsempfehlung abweichen wollen, wie das Herr Kollege Tischendorf vorgeschlagen hat, müssten wir in unserer Abstimmung mit einer Zweidrittelmehrheit für eine Abweichung von der Geschäftsordnung plädieren. – Bitte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie haben völlig richtig darauf hingewiesen, dass 1. Lesungen grundsätzlich ohne allgemeine Aussprache stattfinden, es sei denn, das Präsidium beschließt etwas anderes. Das ist hier nicht der Fall. Das Präsidium hat letzten Mittwoch getagt. Die Linksfraktion hätte ohne Weiteres die Möglichkeit gehabt, dort den Antrag zu stellen, eine allgemeine Aussprache durchzuführen. Das ist nicht erfolgt. Das FAG liegt hinreichend lange dem Landtag zur Beratung vor. Die Debatte in der Öffentlichkeit hat auch schon vor einer ganzen Weile angefangen. Es sind vom Kollegen Tischendorf keine stichhaltigen
Im Übrigen erlaube ich mir den Hinweis, dass natürlich im weiteren Beratungsverfahren sowohl im Haushalts- und Finanzausschuss als auch dann in der Endberatung voraussichtlich im Dezember genügend Gelegenheit bestehen wird, über das FAG zu diskutieren.
Dann möchte ich jetzt den Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Abstimmung stellen, von der Geschäftsordnung abzuweichen und eine allgemeine Aussprache zum Tagesordnungspunkt 2, Finanzausgleichsgesetz, in die Tagesordnung aufzunehmen. Wer diesem Antrag der Fraktion DIE LINKE folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Die Stimmenthaltungen? – Bei einer ganzen Anzahl von Stimmenthaltungen ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt. Es bleibt bei der im Präsidium vorgesehenen Form der Einbringung.
Meine Damen und Herren! Gibt es weitere Anträge zur Änderung der Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Ich sehe keine weiteren Änderungsvorschläge oder Widersprüche gegen die Tagesordnung.
Die Tagesordnung der 20. Sitzung ist damit mit den entsprechenden Zurücknahmen, die an verschiedenen Stellen passiert sind, und den Überweisungen in die entsprechenden Ausschüsse bestätigt. Wir können in diese Tagesordnung eintreten.
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Freistaates Sachsen für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 (Haushaltsgesetz 2011/2012) und die Festlegung der Finanzausgleichsmassen und der Verbundquoten in den Jahren 2011 und 2012
Gesetz begleitender Regelungen zum Doppelhaushalt 2011/2012 (Haushaltsbegleitgesetz 2011/2012 – HBG 2011/2012)
Das Präsidium empfiehlt gemäß § 44 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine allgemeine Aussprache. Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: CDU 33 Minuten, DIE LINKE 24 Minuten, SPD 14 Minuten, FDP 14 Minuten, GRÜNE 12 Minuten, NPD 12 Minuten, Staatsregierung 60 Minuten. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: Staatsregierung als Einreicherin, DIE LINKE, CDU, SPD, FDP, GRÜNE, NPD. Das ist natürlich auch die Reihenfolge weiterer Runden.
Meine Damen und Herren! Die Staatsregierung hat das Wort für die Einbringung. Bitte, Herr Staatsminister Unland.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Staatsregierung hat Ihnen am 6. August 2010 die Entwürfe eines Haushaltsgesetzes für die Jahre 2011 und 2012 einschließlich eines Haushaltsbegleitgesetzes zur parlamentarischen Beratung zugeleitet.
Die Staatsregierung hat nach intensiven und auch manchmal schwierigen Beratungen den Haushaltsentwurf erarbeitet. Dabei stand der Haushaltsentwurf unter der Überschrift „Innovationsfähigkeit, Stabilität und Generationengerechtigkeit“. Wir hatten uns frühzeitig auf diese wichtigen Eckwerte verständigt.
Erstens. Wir wollen einen Haushalt der Generationengerechtigkeit, der unsere Kinder und Enkel nicht mit zusätzlichen Schulden belastet.
Wir sind deshalb, abgesehen von MecklenburgVorpommern, das einzige Land, welches einen Haushalt für 2011 und 2012 ohne Neuverschuldung vorlegt.
Zweitens. Gleichzeitig haben wir deutliche Prioritäten für Bildung und Forschung gesetzt, um die Innovationsfähigkeit des Landes auch in Zukunft sicherzustellen.
Drittens. Wir sorgen für Stabilität, indem wir die Handlungsfähigkeit des Freistaates erhalten und strukturelle Maßnahmen einleiten.
Vor dem Hintergrund eines Einnahmenrückgangs von mehr als 1 Milliarde Euro war das ein sehr schwieriger Diskussions- und Entscheidungsprozess. Ich möchte mich deshalb zunächst einmal bedanken, vor allem bei meinen Kollegen, die dieses Ergebnis möglich gemacht haben. Alle Ressorts – ich betone, alle Ressorts – haben die Notwendigkeit zur Konsolidierung anerkannt und ihren Beitrag geleistet. Wir haben es nur deshalb geschafft, weil wir vorab keinen Bereich zum Tabu erklärt haben. Die Einsparungen haben wir so weit wie möglich ausgewogen verteilt, gleichwohl hat die Staatsregierung deutliche politische Schwerpunkte und Prioritäten gesetzt.
Erlauben Sie mir zu Beginn noch eine Bemerkung, denn es klang vorhin an: Der Haushalt wurde nach derselben Systematik wie seit dem Jahre 2000 erstellt. Durch die Umressortierung nach der Regierungsbildung hat es allerdings Veränderungen gegeben – ich muss gestehen, wie bei jeder Haushaltsaufstellung –, allerdings dieses Mal erheblich mehr.
Damit sind einige Ressorts in diesem Entwurf nicht auf den ersten Blick mit dem vergangenen Doppelhaushalt vergleichbar. Wir haben diese Veränderungen in der Einleitung zu jedem Einzelplan erläutert und damit transparent gemacht. Das Finanzministerium wird den Fraktionen in den nächsten Tagen noch eine Handreichung zur Verfügung stellen, um die Beratungen in den Ausschüssen zu erleichtern.
Das ist ein Service! – Ich komme zurück auf den Inhalt des Doppelhaushaltes und möchte zunächst näher auf die Rahmenbedingungen eingehen, die wir bei den Beratungen in den nächsten Tagen und Wochen keinesfalls aus den Augen verlieren dürfen.
erstens: ein deutlicher Rückgang der Einnahmen infolge der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise, und
zweitens: der geordnete, weil größtenteils gesetzlich festgeschriebene, aber spürbare Rückgang der Transferleistungen.
Meine Damen und Herren! Hinter uns liegt ein Jahr finanzieller Turbulenzen. Die Finanzmarktkrise hat sich im Jahr 2009 international ausgeweitet. Sie hat mehrere Länder an den Rand des Staatsbankrotts geführt, den Euro stark unter Druck gesetzt und die internationale Staatengemeinschaft zu intensiven Gegenmaßnahmen veranlasst.
Die Finanzkrise hat sich – ich muss das leider sagen –, wie vorhersehbar, zu einer internationalen Wirtschaftskrise mit einem Rückgang der Wirtschaftsleistungen in den wichtigsten Industrieländern entwickelt. Allein in Deutschland waren es rund 5 %.
Zur Bekämpfung der Finanz- und Wirtschaftskrise haben die führenden Industriestaaten zahlreiche konjunkturpolitische Maßnahmen ergriffen, die überwiegend durch Schulden finanziert wurden und werden. Auch die Bundesregierung hat für die Stabilisierung des Finanzsektors und die Unterstützung der Konjunktur erhebliche Schulden aufgenommen, und zwar in einem Ausmaß, das insgesamt noch nicht abgeschätzt werden kann. Die 80 oder neuerdings vielleicht 60 Milliarden Euro Neuverschuldung im Bundeshaushalt sind nur die Spitze des Eisberges.
Meine Damen und Herren! Es gibt einen beunruhigenden Effekt bei der Bewältigung der Finanzkrise. Nach einiger Zeit beginnt in der Erinnerung der Menschen das tatsächliche Ausmaß der Krise zu verblassen. Unter dem unmittelbaren Eindruck eines möglichen Bankrotts eines Landes wie Griechenland sind sich alle einig, dass schnell gehandelt werden muss, dass sich so etwas niemals wiederholen darf und dass in Zukunft ausreichend Vorsorge getroffen werden muss. Das Erschrecken und die Bereitschaft zu tiefgreifenden Maßnahmen weichen allerdings im Laufe der Zeit einem trügerischen Gefühl der Sicherheit. Es heißt dann: So schlimm wird es schon nicht noch einmal werden!
Aber gerade bei dieser Krise haben wir gelernt, dass eine systematische Analyse notwendig ist, um die richtigen Schlüsse für die Zukunft zu ziehen.
Erstens. Wir müssen die Gefahren, die uns aus der Aufarbeitung der Finanz- und Wirtschaftskrise drohen, realistisch einschätzen: Wie wird sich die Konjunktur mittel- und langfristig entwickeln? Welche Auswirkungen hat die internationale Rekordverschuldung? Welche Struktur wird die Weltwirtschaft in Zukunft haben, und – das ist besonders wichtig – welche Position wird Deutschland und damit auch Sachsen einnehmen?