Sie können alle sowohl das Anschreiben des Ministerpräsidenten als auch noch einmal verschriftlicht – – Ich wiederhole nur das. Das können Sie dann im Protokoll nachlesen. Das können alle Kolleginnen und Kollegen, die die Schriftform besitzen, aber nicht die elektronische, noch einmal nachlesen. Ich habe auch gesagt, dass es sich dabei um einige Vermerke und Erläuterungen handelt. – So viel noch einmal dazu.
Ich will mich jetzt nicht mit Ihnen auf eine lange Diskussion einlassen, Herr Tischendorf. Ich habe nur in groben Zügen wiederholt, was Sie dann im Protokoll zu meinen Ausführungen zu dieser Drucksache nachlesen können.
Wenn es eine Verständnisfrage ist. Aber dann will ich die Diskussion nicht länger ausdehnen. Sie können das dann im Protokoll nachlesen.
Herr Präsident, da es mich selbst direkt betrifft: Sie haben jetzt gesagt, dass die digitale Form, die falsch ist, die wir erhalten haben, nicht maßgeblich ist. Dann frage ich Sie als Abgeordneter: Was habe ich denn überhaupt erhalten? – Denn ich habe jetzt nur die falsche, nicht maßgebliche digitale Form. Ich bitte Sie, auf welcher Grundlage soll ich denn dann beraten, wenn ich überhaupt nichts erhalten habe? – Das müsste Ihnen doch aufgefallen sein.
Kollege Tischendorf, Sie haben auf die schriftliche Form verzichtet. Ihnen liegt die elektronische Form vor und darin – das habe ich noch einmal deutlich gemacht – gibt es einige Ergänzungen. Ergänzungen, die Ihnen nicht innerhalb der Fünf-TagesFrist zugegangen sind und die allen Kollegen in der von mir genannten Drucksache vorliegen. – Jetzt noch einmal Kollege Zastrow.
Herr Präsident! Der sächsische Landeshaushalt hat insgesamt ungefähr 5 700 Seiten. Auf einer einzigen Seite, nämlich auf dieser Seite,
Dieser Fehler betrifft 13 Abgeordnete von 132 und deswegen, wegen einer Seite in einem Haushalt von 5 700 Seiten, wollen Sie den Tagesordnungspunkt absetzen?
Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, diese Debatte versteht kein Mensch in diesem Land. Ich verstehe sie auch nicht mehr. Das ist eine reine Formalienreiterei. Ich bin der Meinung, dass solch ein Fehler mal passieren kann. Diese Toleranz sollten wir schlichtweg haben.
Vielleicht hören Sie mir mal zu. Ein bisschen Anstand im Parlament kann ich doch verlangen – oder? Wir hören uns doch gegenseitig zu.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte Sie, jetzt Kollegen Zastrow aussprechen zu lassen. Dann haben wir noch zwei Wortmeldungen. Wir praktizieren es immer so, dass jede Fraktion Stellung nehmen kann. Die beiden genannten Herren nehmen erneut für ihre Fraktion Stellung. Aber ich bitte Sie einfach, die Kollegen mit ihren Argumenten zu Wort kommen zu lassen. – Bitte, Herr Kollege Zastrow.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich möchte nur noch einmal darauf verweisen, worum es auf der Seite, die im Haushalt fehlerhaft ist, eigentlich geht. Wie gesagt, eine Seite von 5 700. Da geht es um Erläuterungen zu dem, was die Staatsregierung mit der Dachmarke vorhat, da geht es um Erläuterungen zu einem neuen Tourismusportal in Sachsen und da geht es um Aussagen zum sächsischen Filmpreis.
Das sind mit Sicherheit sehr wichtige Themen, die wir auch – – Bei der Dachmarke geht es um 35 Millionen Euro, das weiß ich. Ja, richtig. Aber die Diskussion zu der Dachmarke werden wir in den nächsten Monaten noch führen. Sie haben in der gestrigen Debatte bereits gesagt, dass Sie die Dachmarke ablehnen. Deswegen kennen wir Ihre Meinung schon. Deswegen wäre es auch kein Erkenntnisgewinn für Sie, wenn das jetzt hier drin stünde.
Ich glaube, dass die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land einen Anspruch darauf haben, rechtzeitig verlässliche Angaben dazu zu haben, was im nächsten Jahr auf sie zukommt.
Deswegen empfehle ich sehr dringend, die Beratung nicht weiter zu verzögern, sondern zügig zu beginnen, damit wir am Ende im Monat Dezember beschließen können und die gesetzlichen Grundlagen in diesem Land vorhanden sind. Diese Debatte, die Sie hier angestoßen haben, versteht kein Mensch.
Kollege Bartl hat die ganze Zeit über am Mikrofon gestanden. – Zuerst Kollege Bartl und dann Kollege Brangs. Bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Kollege Zastrow, Ihr Kollege Piwarz hat vorhin daran appelliert, dass wir das Parlament sachgerecht informieren. Niemand von den Abgeordneten in diesem Hause weiß, ob das tatsächlich die einzigen Fehlseiten sind. Erklären Sie nicht, dass Sie 5 000 und noch ein paar Seiten – – Niemand von der Staatskanzlei – –
Herr Beermann hat uns im Präsidium nicht erklären können, dass alles darauf durchgesehen worden sei, ob das die einzigen Fehler sind. Das ist aber sogar das Sekundäre. Sie haben jetzt wiederholt gesagt, Herr Piwarz – erneut, wie im Präsidium auch –: Nur die schriftliche Drucksache ist die maßgebliche, die muss stimmen. – Dann haben 13 Abgeordnete dieses Hohen Hauses in dieser Minute noch keine Drucksache, sie haben keine Vorlage.
Aber wir haben einen § 42 Abs. 2, der besagt, dass die Drucksachen fünf Werktage vor der Behandlung ausgereicht sein müssen.
13 Abgeordnete haben keine Drucksache. Die Behauptung, die 13 Abgeordneten hätten darauf verzichtet, dass sie eine Drucksache bekommen, ist einfach falsch. Wir haben vor einem Dreivierteljahr in diesem Parlament einen § 12 Abs. 2 beschlossen, der besagt: „Alle Landtagsdrucksachen werden als elektronisches Dokument und schriftlich an die Mitglieder des Landtages verteilt, soweit diese nicht ausschließlich die Übermittlung als elektronisches Dokument wünschen.“ – Das schließt doch nicht die Bereitschaft der Abgeordneten ein hinzunehmen, dass das elektronische Dokument nicht stimmt,
und dass es weniger wert ist als das schriftliche. Das ist doch abstrus. Das nimmt Ihnen doch kein Verfassungsgericht ab.
Auf der Grundlage, dass 13 Abgeordnete heute die Drucksache nicht haben, zu entscheiden, dass Sie jetzt verhandeln können, ignoriert und bricht § 42 Abs. 2 Geschäftsordnung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die SPDFraktion hat den Antrag gestellt – und einige Fraktionen haben sich angeschlossen –, den Tagesordnungspunkt 1, 1. Lesung der Entwürfe „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Freistaates Sachsen für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 (Haushaltsgesetz 2011 und 2012) und die Festlegung der Finanzausgleichsmassen und der Verbundquoten in den Jahren 2011 und 2012“, Drucksache 5/3194, und „Gesetz begleitender Regelungen zum Doppelhaushalt 2011/2012 (Haushaltsbegleitgesetz 2011/2012)“, Drucksache 5/3195, von der Tagesordnung abzusetzen.
Wer diesem Antrag folgen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit ist der Antrag der SPD-Fraktion abgelehnt und der Tagesordnungspunkt 1 verbleibt auf der Tagesordnung.