Protocol of the Session on May 19, 2010

(Zuruf von der NPD: Genauso gehen wir nach Leipzig!)

Schon vor den Verhandlungen hatte der für den erkrankten Wolfgang Schäuble eingesprungene Bundesinnenminister Thomas de Maizière freimütig festgestellt, dass es jetzt nur noch darum ginge, „Ruhe in den Karton“ zu bringen. Um Ruhe in den Karton zu bringen – ich nutze jetzt einmal die Ausdrucksweise de Maizières – wurde das angeblich so eherne Prinzip der Europäischen Währungsunion, nach dem kein Staat für die Schulden eines anderen einstehen muss, einfach mit einem Federstrich über Bord geworfen. Um Ruhe in den Karton zu bringen, wurde auch die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank gleich wieder über Bord geworfen. Sie soll zukünftig Staatsanleihen angeschlagener südeuropäischer Länder direkt aufkaufen. Das muss und wird vom Direktorium der EZB nur noch abgenickt

werden. Dann wird die EZB direkt Staatsschulden finanzieren.

Damit, meine Damen und Herren, wird die EZB aber selbst zu einer sogenannten Bad Bank, also zu einem maroden Institut, das auf der Aktivseite der Bilanz die Ramschanleihen von faktisch zahlungsunfähigen südeuropäischen Staaten stehen hat, wobei diese dann auch noch als Deckung für den Euro dienen sollen.

Das Ergebnis wird Inflation sein. Damit wird die Lebensleistung von Millionen von deutschen Sparern entwertet. Nun ist auch endgültig klar, dass die deutsche Politik ihr eigenes Volk in den letzten Jahren systematisch belogen hat. Offiziell verkündete Berlin noch im Januar: Keine Hilfe für Griechenland oder für andere Länder des Euroraumes! Aber – wie EU-Koordinator Jean-Claude Juncker es einmal treuherzig formulierte – ich zitiere: „Wir fangen Dinge erstmal vorsichtig an, und wenn kein großer Widerstand kommt, machen wir einfach weiter.“

Nach den Prinzipien dieser Salamitaktik, die sich um nationale verfassungsrechtliche Vorgaben einen feuchten Dreck schert, werden die Deutschen nun schon seit Jahrzehnten über den Tisch gezogen. Die Deutschen müssen diesem üblen Spiel machtlos zusehen. Sie durften weder über Maastricht noch über den Euro und den Lissabon-Vertrag abstimmen. Schon seit der Gründung der EG sind die Deutschen auch größter Nettozahler in die Brüsseler Kassen. Kein Land hat sich mehr melken lassen als Deutschland. Allein in den letzten zehn Jahren zahlte Deutschland 96 Milliarden Euro. Frankreich folgte mit nur 14 Milliarden Euro. Durch den Putsch von Brüssel und die Verabschiedung des Eurorettungsschirmes werden die Deutschen zukünftig noch ungleich stärker geschädigt werden.

Das Stabilitätsversprechen, mit dem Kohl und Waigel die Deutschen zur Aufgabe der Mark überredeten, soll nun endgültig gebrochen werden. Die Währungsunion ist nicht nur über Nacht zur Transfer-Union umgemodelt worden. Die EZB wird zukünftig auch wertlose Staatsanleihen aufkaufen und damit Staatsdefizite direkt finanzieren –entgegen allen Schwüren und gegen das ausdrückliche Verbot in ihrer Satzung, wie der frühere Bundesbankpräsident Karl Otto Pöhl in einem Interview feststellte.

Der Blick in die Geschichte zeigt, dass direkte Staatsfinanzierung immer eine Hauptursache für Inflationen war. Die putschartige Manipulation des inneren Gefüges der Währungsunion auf dem Brüsseler EU-Gipfel vom 9. Mai 2010 ist ein Verbrechen gegen das deutsche Volk. Der Kolumnist der Wochenzeitung „Junge Freiheit“, Thorsten Hinz, stellt in einem Kommentar erschüttert fest, dass die politischen Eliten Deutschlands wie eine Bürgerkriegspartei gegen ihr eigenes Volk wüten, um auch noch den letzten Cent an Tributzahlungen aus den Deutschen herauszupressen, der überhaupt noch herauszupressen ist.

Nicht nur für die NPD, sondern auch für alle klar denkenden Volkswirte, für alle klar denkenden Deutschen steht fest: Der sogenannte Eurorettungsschirm verstößt gegen geltende verfassungsrechtliche Vorgaben und ist ein

weiterer großer Schritt im Prozess der Ausplünderung des deutschen Steuerzahlers im Namen der sogenannten europäischen Integration. Das hastige Durchpeitschen dieses Rettungsschirmes mithilfe von Ermächtigungsgesetzen wird nur Unglück über die Deutschen und Europa bringen. Deshalb muss der Freistaat Sachsen im Bundesrat gegen das Euroermächtigungsgesetz stimmen.

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Für die NPD-Fraktion sprach der Abg. Schimmer. Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Ministerpräsident hatte eine Erklärung zur Eurokrise abgegeben. Die Fraktionen haben der Reihe nach erwidert.

Wir sind jetzt am Ende dieser Rednerrunde angekommen und treten in die weitere Beratung ein. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium festgelegt:

Ich sehe eine Wortmeldung am Mikrofon 7. Worum geht es?

Herr Präsident! Es geht um einen Geschäftsordnungsantrag. Ich beantrage namens meiner Fraktion entsprechend § 6 Abs. 5 eine Sonderpräsidiumssitzung. Es geht um die Ordnungsmaßnahmen von Ihnen. Ich denke, „Verrat“ und auch „Scheindemokratie“ sind normale politische Meinungsäußerungen und durch § 90 der Geschäftsordnung gedeckt. Ich möchte das im Präsidium geklärt wissen, um den weiteren juristischen Werdegang – sprich: Verfassungsgericht Leipzig – zu besprechen.

Moment! Ich habe mich noch einmal sachkundig gemacht, Herr Abgeordneter. Die Ordnungsmaßnahmen, die der Präsident verhängt, unterliegen nicht der Bewertung des Präsidiums. Sie können das aber in der nächsten Präsidiumssitzung ansprechen. Jetzt kläre ich noch, ob Sie die Möglichkeit haben, eine Sondersitzung des Präsidiums zu beantragen.

Sie können eine Sondersitzung des Präsidiums zu einem zulässigen Punkt beantragen. Wir sehen es nicht so, dass das die Verhängung der Ordnungsmaßnahmen durch den amtierenden Präsidenten ist. Sie haben aber die Möglichkeit, dies in unserer nächsten regulären Präsidiumssitzung anzusprechen. Ansonsten ist Ihnen natürlich der Gang vor unser Verfassungsgericht in Leipzig vollkommen unbenommen.

Gut, das werden wir entsprechend machen.

(Andreas Storr, NPD: Das ist aber nett!)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium festgelegt:

CDU bis zu 125 Minuten, DIE LINKE bis zu 89 Minuten, die SPD bis zu 52 Minuten, FDP bis zu 52 Minuten, GRÜNE bis zu 46 Minuten, NPD bis zu 46 Minuten und Staatsregierung 89 Minuten.

Vor uns, verehrte Kolleginnen und Kollegen, liegt noch ein langer Tag. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf die Tagesordnung je nach Bedarf verteilt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind gerade wieder Zeuge geworden, dass, wie in den letzten Plenarsitzungen, eine ganze Reihe von Zwischenrufen, auch beleidigenden Zwischenrufen, getätigt wurde. Einige dieser Formalbeleidigungen sind mit den entsprechenden Ordnungsmaßnahmen

(Holger Apfel, NPD: Das ist eine Beleidigung für jeden Abgeordneten!)

nicht geahndet worden, zum Teil auch deshalb, weil sie akustisch vom Präsidium nicht wahrgenommen werden konnten. Mit der Vizepräsidentin und den Vizepräsidenten

bin ich übereingekommen, dass ab sofort persönliche Beleidigungen konsequent als Verstöße gegen die parlamentarische Ordnung mit den zur Verfügung stehenden Ordnungsmaßnahmen belegt werden. Im Interesse der Wahrung der Würde des Hohen Hauses bitte ich Sie daher, auf solche herabsetzenden oder gar beleidigenden Zwischenrufe zu verzichten und den Geräuschpegel so angemessen zu gestalten, dass wir Sie auch hier vorn wahrnehmen können.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Meine Damen und Herren! Ich sehe keine weiteren Änderungsvorschläge oder Widerspruch gegen die Tagesordnung. Die Tagesordnung der 15. Sitzung ist damit bestätigt und wir treten in den Tagesordnungspunkt 1 ein:

In der Tagesordnung erfolgt erstens die Wahl der Mitglieder und die Wahl der stellvertretenden Mitglieder, später die Wahl des Vorsitzenden sowie des stellvertretenden Vorsitzenden des 1. Untersuchungsausschusses.

Tagesordnungspunkt 1

Wahlen zum 1. Untersuchungsausschuss „Untersuchung der Versäumnisse und Fehler der Staatsregierung bei Konzipierung, Organisation, Planung und Absicherung einer vorrangig auf Abfallvermeidung, Ressourcenrückgewinnung und Nachhaltigkeit ausgerichteten AbfallKreislaufwirtschaft sowie einer funktionierenden Verwaltung und Überwachung der umweltverträglichen Verwertung und Beseitigung von Abfällen in Sachsen (Abfall-Missstands-Enquete)“ gemäß § 4 des Untersuchungsausschussgesetzes

Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder

Drucksache 5/2358, Wahlvorschlag der Fraktionen CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, NPD

Wahl des Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden

Drucksache 5/2359, Wahlvorschlag

Meine Damen und Herren! Die Verteilung der Mitglieder auf die Fraktionen erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 des Untersuchungsausschussgesetzes nach der Mitgliederzahl der Fraktionen, wobei nach § 15 Abs. 2 Satz 2 unserer Geschäftsordnung das Verfahren nach d’Hondt zur Anwendung kommt. Anders als bei den regulären Ausschüssen des Sächsischen Landtages sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 4 des Untersuchungsausschussgesetzes die Mitglieder des Untersuchungsausschusses und deren Stellvertreter vom Landtag nach den Vorschlägen der Fraktionen zu wählen.

Bei den zu besetzenden 19 Sitzen bedeutet dies: Auf Vorschlag der CDU sind neun Mitglieder zu wählen, auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE sind vier Mitglieder zu wählen, auf Vorschlag der Fraktion der SPD sind zwei Mitglieder zu wählen, auf Vorschlag der Fraktion der FDP

sind zwei Mitglieder zu wählen, auf Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist ein Mitglied zu wählen und auf Vorschlag der NDP ist ein Mitglied zu wählen.

Für die Wahl der stellvertretenden Mitglieder – das wäre dann der sich anschließende Wahlgang – gilt gemäß § 23 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung: Die Anzahl der von einer Fraktion benannten Stellvertreter darf die doppelte Anzahl der von dieser Fraktion zu benennenden Ausschussmitglieder nicht überschreiten.

Meine Damen und Herren! Ihnen liegen in der Drucksache 5/2358 die Wahlvorschläge der Fraktionen CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, GRÜNE und NPD vor. Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen durch Handzei

chen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Gibt es Widerspruch, dass durch Handzeichen abgestimmt wird? – Es gibt Widerspruch.

Es hat Widerspruch zur Abstimmung durch Handzeichen gegeben, deshalb kommen wir jetzt zur Durchführung der geheimen Wahl. Hierzu berufe ich aus den Reihen der Schriftführer eine Wahlkommission mit folgenden Mitgliedern des Landtages: für DIE LINKE Frau Falken, für die CDU Herr Colditz – der auch als Leiter fungiert –, für die SPD Frau Dr. Deicke, für die FDP Herr Hauschild, für die GRÜNEN Herr Jennerjahn und für die NPD Frau Schüßler.

Ich bitte den Leiter der Wahlkommission nach vorn und gebe ihm nun das Wort zur Durchführung dieses ersten Wahlganges.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Wahl der Mitglieder des 1. Untersuchungsausschusses zum Thema: Untersuchung der Versäumnisse und Fehler der Staatsregierung bei Konzipierung, Organisation, Planung und Absicherung einer vorrangig auf Abfallvermeidung, Ressourcenrückgewinnung und Nachhaltigkeit ausgerichteten Abfall-Kreislaufwirtschaft sowie einer funktionierenden Verwaltung und Überwachung der umweltverträglichen Verwertung und Beseitigung von Abfällen in Sachsen (Abfall-Missstands- Enquete).

Die Abgeordneten werden in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und erhalten einen Stimmschein, auf dem entsprechend der angegebenen Drucksache die Kandidaten als Mitglieder für den 1. Untersuchungsausschuss

aufgeführt sind. Sie können sich zu den Kandidaten durch Ankreuzen im entsprechenden Feld für Ja, für Nein oder für Stimmenthaltung entscheiden. Wer mehr Ja- als Neinstimmen erhält, ist gewählt. Wir beginnen mit der Wahl.

(Namensaufruf – Wahlhandlung)

Meine Damen und Herren! Befindet sich jemand im Saal, der nicht aufgerufen wurde? – Das ist nicht der Fall. Danke.

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir haben jetzt den Wahlgang beendet. Das Auszählen der Stimmscheine wird einige Zeit in Anspruch nehmen, deshalb schlage ich Ihnen vor, dass wir in der Tagesordnung fortfahren. Das Wahlergebnis wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Ich sehe keinen Widerspruch.