Gibt es weitere Wortmeldungen? – Ich sehe den Abg. Lichdi zu einer Kurzintervention, denke ich. Sie haben die Möglichkeit, Herr Lichdi.
Vielen Dank, Herr Präsident! Ich möchte ausdrücklich sagen, falls das falsch angekommen ist, dass ich dem Kollegen Kirmes nicht Schwulenfeindlichkeit oder Derartiges vorwerfen wollte. Ich teile zwar Ihre Meinung nicht, aber ich möchte doch sagen, dass Ihre Argumentation deutlich wohltuender ist als die Argumentation, die ich von Vertretern Ihrer Fraktion in der letzten Legislaturperiode hören musste. Deswegen bin ich umso enttäuschter, dass Sie diese Position weiterhin vertreten – wahrscheinlich wider besseres Wissen.
Herr Kirmes, Sie hätten die Möglichkeit, auf diese Kurzintervention zu antworten. – Das möchten Sie nicht.
Wir kommen jetzt zum Redebeitrag der NPD-Fraktion. Die NPD-Fraktion ist nicht anwesend. Damit sind wir weiter in der zweiten Runde. Der Abg. Karabinski hatte sich noch zu Wort gemeldet. Anschließend die SPDFraktion, Frau Friedel. Herr Karabinski, Sie haben die Möglichkeit, sich jetzt zu äußern.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Bartl, ich will jetzt eigentlich nur noch einiges klarstellen.
Es ist keine Einstellungsfrage, dass wir Ihren Gesetzentwurf ablehnen. Das hat nichts mit unserer Einstellung zu verschiedenen Lebensformen zu tun, im Gegenteil. Ich persönlich habe überhaupt nichts dagegen und ich halte es auch für richtig, eingetragene Lebenspartnerschaften mit der Ehe gleichzustellen. „Gleichzustellen“, ich sage das bewusst so. Aber ich habe ein Problem mit dem Weg, den Sie beschreiten wollen. Ich will dieses Artikelgesetz nicht.
Ich habe es vorhin schon einmal angeführt. Sie haben Dinge darin stehen, die wir im April-Plenum schon längst umgesetzt haben. Beispielsweise: Wir wollen den Weg mit dem Artikelgesetz nicht gehen, wir wollen es Schritt für Schritt machen, immer dann, wenn die Gesetzesnovellierungen anstehen, immer dann, wenn wir das Bundesrecht in Landesrecht umsetzen. Das ist der Weg, den wir gehen wollen. Das ist keine Einstellungsfrage. Das muss hier noch einmal klargestellt werden. Wir sind weder homophob noch schwulenfeindlich noch sonst irgendetwas. Es ist keine Einstellungsfrage, wir wollen nur Ihren Weg nicht mitgehen. Das ist alles.
Vielen Dank. Ich bin ja jemand, der an das Gute im Menschen glaubt. Deswegen glaube ich, dass Herr Bandmann sich vorhin nur versprochen hat, als er „leider“ sagte. Er wollte „erfreulicherweise“ sagen.
(Volker Bandmann, CDU: Da haben Sie mich eben falsch interpretiert, das will ich ausdrücklich klarstellen!)
Herr Bandmann, nutzen Sie, wenn Sie mit Frau Friedel sprechen wollen, die Möglichkeit einer Zwischenfrage. Ansonsten verweise ich auf Räumlichkeiten außerhalb des Plenums.
Kirmes, wenn Sie sagen, dass es Ihnen nicht darum geht, jemanden schlechterzustellen. Das glaube ich. Dass Sie nicht handeln, führt aber dazu, dass eingetragene Lebenspartnerschaften schlechtergestellt werden.
Dieser Zustand ist dauerhaft misslich. Ich habe in der Debatte außerdem vernommen, dass dieser Zustand noch vier Jahre anhalten wird, weil sich die Staatsregierung alle Mühe gibt, die 41 im Gesetzentwurf aufgeführten Gesetze bis dahin anzupassen. Ich würde gern im Interesse der Zeit darauf verzichten, hier weiter zu reden und würde stattdessen die Mitglieder der Staatsregierung – und ich vermute, dass alle Ressorts davon betroffen sind – darum bitten, kurz darzustellen, wann die entsprechenden Gesetzesänderungen erfolgen, vom Sächsischen Reisekostengesetz über das Umzugskostengesetz bis zu dem Architektengesetz und Ähnlichem. Bei der Dienstrechtsreform wissen wir es. Bitte geben Sie uns und vor allem den Betroffenen Aufklärung darüber, wann die anderen Gesetzesänderungen eingebracht werden.
Gibt es Wortmeldungen von den Fraktionen für eine dritte Runde? – Das kann ich nicht erkennen. Dann frage ich die Staatsregierung, ob Sie das Wort ergreifen möchte. – Das kann ich nicht erkennen.
Meine Damen und Herren! Entsprechend § 46 Abs. 5 Satz 1 der Geschäftsordnung schlage ich Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, zu beraten und abzustimmen.
Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, mir jetzt zuzuhören, da ich Ihnen einen Vorschlag mache, der insbesondere die einreichende Fraktion betrifft. Herr Bartl, ich kann Ihnen jetzt die 41 Artikel und die Überschrift einzeln vorlesen und wir würden über die Überschrift und die 41 Artikel jeweils einzeln abstimmen. Das könnten wir so machen. Ich würde Ihnen in Anbetracht der Tagesordnung vorschlagen, dass ich Ihnen die 41 Artikel plus Überschrift vorlese und wir dann in der Gesamtheit über die 41 Artikel und Überschrift abstimmen. Das würde das Verfahren wesentlich beschleunigen. Wenn die einreichende Fraktion oder ein Abgeordneter widerspricht, würde ich natürlich die erste Variante als amtierender Präsident umsetzen.
(Christian Piwarz, CDU: Wir haben morgen auch noch einen Untersuchungsausschuss einzusetzen! Immer daran denken!)
Aufgerufen ist das Gesetz zur Anpassung des sächsischen Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes, Drucksache 5/1865, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Es liegen keine Änderungsanträge vor.
Überschrift, Artikel 1 Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung, Artikel 2 Änderung der Sächsischen Landkreisordnung, Artikel 3 Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes, Artikel 4 Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes, Artikel 5 Änderung des Sächsischen Reisekostengesetzes, Artikel 6 Änderung des Sächsischen Umzugskostengesetzes, Artikel 7 Änderung des Sächsischen Disziplinargesetzes, Artikel 8 Änderung des Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetzes, Artikel 9 Änderung des Sächsischen Belegungsrechtsgesetzes, Artikel 10 Änderung des Sächsischen Spätaussiedlereingliederungsgesetzes, Artikel 11 Änderung des Sächsischen Archivgesetzes, Artikel 12 Änderung des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes, Artikel 13 Änderung des Gesetzes über die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute im Freistaat Sachsen und die Sachsen-Finanzgruppe, Artikel 14 Änderung des Sächsischen Heilberufekammergesetzes, Artikel 15 Änderung des Sächsischen Rechtsanwaltsversorgungsgesetzes, Artikel 16 Änderung des Sächsischen Ingenieurkammergesetzes, Artikel 17 Änderung des Architektengesetzes, Artikel 18 Änderung des Sächsischen Steuerberaterversorgungsgesetzes, Artikel 19 Änderung der Sächsischen Trennungsgeldverordnung, Artikel 20 Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten für die Festsetzung, Anordnung und Abrechnung der Bezüge von Bediensteten und Versorgungsempfängern, Artikel 21 Änderung der Sächsischen Beihilfeverordnung,
Artikel 22 Änderung der Sächsischen Urlaubsverordnung, Artikel 23 Änderung der Sächsischen Laufbahnverordnung, Artikel 24 Änderung der Sächsischen Laufbahnverordnung der Beamten des Polizeivollzugsdienstes, Artikel 25 Änderung der Sächsischen Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den höheren veterinärmedizinischen Verwaltungsdienst sowie die Weiterbildung auf dem Gebiet des Öffentlichen Veterinärwesens, Artikel 26 Änderung der Sächsischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst, Artikel 27 Änderung der Sächsischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen, Artikel 28 Änderung der Sächsischen Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den höheren Staatsdienst im Markscheidefach, Artikel 29 Änderung der Sächsischen Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den höheren Staatsdienst im Bergfach, Artikel 30 Änderung der Sächsischen Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst, Artikel 31 Änderung der Sächsischen Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst, Artikel 32 Änderung der Sächsischen Meldeverordnung, Artikel 33 Änderung der Sächsischen Jubiläumszuwendungsverordnung, Artikel 34 Änderung der Verordnung über die Schiedsstelle gemäß § 81 Abs. 2 SGB XII, Artikel 35 Änderung der Sächsischen Sanktionsausschussverordnung, Artikel 36 Änderung der Sächsischen Elternmitwirkungsverordnung, Artikel 37 Änderung der Sächsischen Schulbesuchsordnung, Artikel 38 Änderung der Sächsischen Studienplatzvergabeverordnung, Artikel 39 Änderung der Sächsischen Landesstipendienverordnung, Artikel 40 Änderung der Verordnung zur Durchführung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung, Artikel 41 Inkrafttreten.
Meine Damen und Herren! Wer der Überschrift und den 41 Artikeln zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Enthaltungen? – Keine. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Meine Damen und Herren! Ich stelle fest, bei zahlreichen Jastimmen, keinen Enthaltungen sind die Überschriften und die 41 Artikel mehrheitlich abgelehnt. Damit erübrigt sich eine Schlussabstimmung und der Tagesordnungspunkt ist beendet.
2. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen und zur Änderung anderer Gesetze
Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter das Wort? – Das kann ich nicht erkennen.
Meine Damen und Herren! Aufgerufen ist das Gesetz zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen und zur Änderung anderer Gesetze, Drucksache 5/1326, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 5/2307. Es liegen keine Änderungsanträge vor.
Wer der Überschrift zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit wurde einstimmig der Überschrift zugestimmt.
Meine Damen und Herren! Wir kommen zu Artikel 1, Gesetz zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen. Wer stimmt Artikel 1 zu? – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist Artikel 1 einstimmig zugestimmt worden.
Wir kommen zu Artikel 2, Folgeänderungen. Wer stimmt Artikel 2 zu? – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist Artikel 2 einstimmig zugestimmt worden.
Wir kommen zu Artikel 3, Inkrafttreten und Außerkrafttreten. Wer stimmt Artikel 3 zu? – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist Artikel 3 einstimmig zugestimmt worden.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Ich stelle den Entwurf Gesetz zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen und zur Änderung anderer Gesetze in der in der 2. Lesung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist das Gesetz einstimmig beschlossen.
Meine Damen und Herren! Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es keinen Widerspruch gibt, würden wir dem so entsprechen. Gibt es Widerspruch? – Das kann ich nicht erkennen. Damit wird das Gesetz unverzüglich ausgefertigt. Dieser Tagesordnungspunkt ist damit abgeschlossen.