Protocol of the Session on April 29, 2010

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Nichtsdestotrotz wird die Staatsregierung, das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft, die Arbeit des Ausschusses selbstverständlich ohne jegliche Einschränkung unterstützen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Für die Staatsregierung sprach Herr Staatsminister Kupfer. Wir sind am Ende der Aussprache angekommen.

Meine Damen und Herren! Der Sächsische Landtag hat gemäß Artikel 54 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen und gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 des Untersuchungsausschussgesetzes das Recht und auf Antrag von einem Fünftel seiner Mitglieder die Pflicht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen.

Der vorliegende Antrag trägt die notwendige Anzahl von Unterschriften. So fordert es § 2 Abs. 1 Satz 2 des Untersuchungsausschussgesetzes. Trotzdem muss der Landtag einen formalen Beschluss über die Einsetzung des Untersuchungsausschusses fassen. Ich darf daher bitten, diesen Beschluss zu fassen. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass im vorliegenden Fall nach Artikel 54 der Sächsischen Verfassung der Landtag diesen Ausschuss einsetzen muss.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Einsetzung des Untersuchungsausschusses zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Einzelne Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Meine Damen und Herren, damit hat der Landtag der Einsetzung des Untersuchungsausschusses zugestimmt; damit ist der Untersuchungsausschuss eingesetzt.

Die Größe des Untersuchungsausschusses richtet sich nach den entsprechenden Bestimmungen der Geschäftsordnung des Landtages. Nach § 23 Abs. 1 der Geschäftsordnung wird vom Landtag die Zahl der Mitglieder des Ausschusses festgelegt. Mir ist signalisiert worden, dass dieser Untersuchungsausschuss 19 Mitglieder haben soll, und ich sehe Nicken in den Fraktionen. Es erhebt sich also dagegen kein Widerspruch. Damit ist dies so beschlossen.

Die Verteilung der Mitglieder der Fraktionen erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 des Untersuchungsausschussgesetzes nach der Mitgliederzahl der Fraktionen, wonach laut unserer Geschäftsordnung das Verfahren nach d’Hondt zur Anwendung kommt. Hierbei ist noch zu beachten, dass gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 des oben genann

ten Gesetzes jede Fraktion durch mindestens ein Mitglied vertreten sein muss.

Anders als bei den regulären Ausschüssen des Sächsischen Landtages sind gemäß § 4 des Untersuchungsausschussgesetzes die Mitglieder und Stellvertreter eines Untersuchungsausschusses vom Landtag nach den Vorschlägen der Fraktionen zu wählen. Ich bitte die Fraktionen um entsprechende Wahlvorschläge, sodass nach der

jetzt erfolgten förmlichen Einsetzung des Untersuchungsausschusses die Wahl in einer Landtagssitzung im Mai vorgenommen werden kann. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet.

Meine Damen und Herren! Ihnen liegt nun auch die neue Tagesordnung, die wir vorhin beschlossen haben, vor. Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 2

Aktuelle Stunde

1. Aktuelle Debatte: Versprochen, gebrochen – die Dritte: Kultusminister will 37 Schulen schließen

Antrag der Fraktion DIE LINKE

2. Aktuelle Debatte

Wie viele Sachsen sollen noch sterben? Raus aus Afghanistan!

Antrag der Fraktion der NPD

Gemäß § 55 der Geschäftsordnung dauert diese Aktuelle Stunde zwei Zeitstunden. Die Verteilung der Gesamtredezeit der Fraktionen hat das Präsidium wie folgt vorgenommen: CDU 30 Minuten, DIE LINKE 25 Minuten, SPD 12 Minuten, FDP 12 Minuten, GRÜNE 10 Minuten,

NPD 15 Minuten, die Staatsregierung 20 Minuten, wenn gewünscht. Die Redezeit, das wissen Sie, beträgt maximal 5 Minuten. Wir kommen zu

1. Aktuelle Debatte

Versprochen, gebrochen – die Dritte: Kultusminister will 37 Schulen schließen

Antrag der Fraktion DIE LINKE

Als Antragstellerin hat zunächst die Fraktion DIE LINKE das Wort. Es wird die Abg. Frau Falken sprechen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die unsägliche Schulschließungspraxis im Freistaat Sachsen durch die Staatsregierung hat wieder begonnen. Der Staatsminister für Kultus, Herr Prof. Wöller, hat am 12.04.2010 mitgeteilt, dass an 20 Grundschulen und 17 Mittelschulen ein Mitwirkungsverfahren für die Eingangsklassen Klasse 1 bzw. 5 eingeleitet wurde.

Das bedeutet, dass die Schulträger der Schulen bis zum 27.04.2010 eine Stellungnahme an das Kultusministerium schreiben müssen, um den Erhalt ihrer Klassen zu erreichen. Nach dem Schulgesetz können Mitwirkungsentzüge ausgesprochen werden für Grundschulen, wenn es unter 15 Anmeldungen von Schülern gibt, und für Mittelschulen, wenn es unter 40 Anmeldungen von Mittelschülern gibt. Aber auch das jetzt geltende Schulgesetz hat laut § 4a Abs. 4 Nr. 6 die Möglichkeit, Ausnahmen in den Schulen bzw. für die Bildung von Klassen einzurichten.

Es ist erst einen Monat her, dass ich hier an diesem Pult gestanden und aufgezählt habe, was es bedeutet, wenn in

Größenordnungen Lehrerstellen gestrichen werden. Eine dieser Aufzählungen beinhaltete auch, dass bei Stellenstreichungen für Lehrer natürlich auch die Schulschließungen wieder beginnen werden. Ich habe nicht gedacht, dass es so schnell geht, dass wir innerhalb eines Monats genau diese Situation heute wieder vor uns haben. Es ist nicht immer toll, wenn man recht behält; und es ist vor allen Dingen nicht toll, wenn der Finanzminister über die Bildungspolitik im Freistaat Sachsen entscheidet, und das ist hier klar ein solcher Fall.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Schon vor einigen Jahren, im März 2007, hat der damalige Kultusminister Herr Flath – ich würde ihn sehr bitten, wieder hereinzukommen; das muss er sich jetzt anhören, es tut mir leid –, nachdem bereits über 1 000 Schulen im Freistaat Sachsen geschlossen wurden, verkündet, dass das Schulnetz jetzt stabil sei. Die demografische Katastrophe sei überstanden, war in seiner Presseerklärung zu lesen, und was jetzt noch an Schulschließungen vorzunehmen sei, müssten die Landkreise und die kreisfreien Städte selbst entscheiden. Er hat damals gesagt und geschrieben: „Ich werde es nicht mehr tun.“ Ich gehe

davon aus, dass er damals von seinem Amt gesprochen hat, und nicht von sich als Person. Die Aussage, die wir damals als Linke sehr begrüßt haben, war: Die Schulen sollen sich wieder ohne Unruhen von außen auf die inhaltliche Arbeit und den Unterricht konzentrieren.

Das hat ganze drei Jahre gehalten. Heute haben wir die Situation, dass die Schulschließungen wieder auf der Tagesordnung stehen. Ich weiß, dass uns der Kultusminister und Herr Colditz – ich weiß nicht, ob Sie heute sprechen, Herr Colditz –

(Dr. André Hahn, Linksfraktion: Er muss ja!)

erklären und behaupten werden, dass es ja nur die Eingangsklassen seien und keine Schulschließungen komplett. Aber die Praxis zeigt etwas anderes, und Sie wissen das ganz genau. Wenn erst einmal eine Eingangsklasse geschlossen ist, ist es sehr, sehr schwierig, die Schule wirklich zu halten, weil die Unsicherheit für die Eltern, ihr Kind im nächsten Jahr dort anzumelden, natürlich extrem wächst und der Schulträger verunsichert ist, die Lehrer verunsichert sind und in der Regel keine Möglichkeiten mehr bestehen, diese Schule wirklich zu halten.

(Dr. André Hahn, Linksfraktion: Keine Investitionen!)

Ich habe damals in meiner Presseerklärung ganz klar geäußert: Solange das Schulgesetz nicht geändert wird, hat der Kultusminister immer die Möglichkeit, ganz allein, ohne jemanden zu fragen, die Mitwirkungsentzüge einzuleiten und auch auszusprechen. Die Forderung, die wir damals aufgemacht haben, lautete: Ändert das Gesetz! Sie haben nicht die Pflicht, Sie haben Ausnahmemöglichkeiten, Herr Prof. Wöller, und wir werden zu diesem Thema heute Nachmittag noch einmal inhaltlich ausführlich zum Antrag der SPD sprechen können. Die Proteste in den Kommunen sind sehr groß. Ich habe viele Anrufe gehabt und auch sehr, sehr viele Gespräche geführt.

Frau Falken, Ihre Redezeit läuft ab.

– Ja, ich habe es gesehen. – Auf einige Beispiele an den Schulen möchte ich in meinem zweiten Redebeitrag noch eingehen.

(Beifall bei der Linksfraktion und der Abg. Dr. Eva-Maria Stange, SPD)

Für die antragstellende Fraktion DIE LINKE sprach Frau Falken. – In der weiteren Reihenfolge folgen die CDU, danach die SPD, FDP, GRÜNE und NPD sowie die Staatsregierung, wenn gewünscht. Für die CDU-Fraktion spricht Kollege Colditz.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Falken; um es gleich auf den Punkt zu bringen: Es kann in der Tat nicht um die Eröff

nung einer neuen Schulschließungswelle gehen. Das ist auch durch unsere Fraktion politisch nicht gedeckt.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung)

Es ist auch durch die Koalition nicht gedeckt. Es ist aber auch nicht – das stelle ich voran – die Absicht der Staatsregierung.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Zuruf von der Linksfraktion)

Deshalb lassen Sie uns zunächst den fachlichen Hintergrund beleuchten, Frau Falken, der zu dieser Debatte und zu diesem Antrag geführt hat. Es ist so, dass an 17 Grundschulen und an 20 Mittelschulen

(Cornelia Falken, Linksfraktion: Umgedreht!)