Protocol of the Session on April 29, 2010

Herr Staatsminister, gestatten Sie eine Nachfrage?

Ja, bitte sehr.

Es ist ein langer Satz, deshalb muss ich ihn ablesen. Meine Frage – wieder zur Grundschule Reumtengrün –: Wie sollen Eltern der Pflicht auf Besuch der Vorschule ihres Kindes nachkommen, wenn sie keine Mitteilung über die Genehmigung oder Ablehnung ihres Ausnahmeantrages erhalten, stattdessen aber telefonisch die Information von der Bildungsagentur bekommen, dass über ihren Antrag erst entschieden wird, wenn klar sei, ob die Schule erhalten bleibt oder gleitend als staatliche Schule geschlossen wird und der Beschluss zur Schließung der Schule wiederum aus dem Grunde gefasst wird, dass bei 14 Anmeldungen nicht die gesetzlich geforderte Zahl von 15 Schülern zur Bildung der 1. Klasse vorliegt?

Frau Abgeordnete, ich würde der Frage nachgehen und Ihnen umgehend Antwort geben. Wenn Sie so freundlich sind, mir Ihre Frage zuzuleiten, muss ich nicht erst das Wortprotokoll abwarten und kann die Antwort umso zügiger erteilen.

Gut, das mache ich gleich. – Danke.

Der nächste Fragesteller in der Fragestunde ist der Abg. Thomas Jurk, SPD, mit Frage Nr. 3.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mir geht es um die Bescheide für das Förderprogramm Regionales Wachstum.

Viele KMU haben Ende 2009 Bescheide über den förderunschädlichen Vorhabensbeginn für Maßnahmen des Programms Regionales Wachstum erhalten. Nun zögern die Unternehmen mit dem Beginn der Investitionsvorhaben, weil sie den endgültigen Bescheid abwarten wollen. Sie befürchten eine nachträgliche Kürzung der Förderhöhe, wie sie bereits bei Programmen wie der Beratungsförderung praktiziert wurde.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Wann werden den Unternehmen die endgültigen Bescheide für Maßnahmen des Förderprogramms Regionales Wachstum zugestellt?

2. Ist mit einer nachträglichen Änderung der Förderkonditionen zu rechnen?

Für die Staatsregierung antwortet Herr Staatsminister Ulbig.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abg. Jurk! Sie hätten vielleicht meinen Kollegen Morlok hier erwartet. Ich vertrete ihn derzeit, deshalb bitte ich an dieser Stelle um Nachsicht, dass ich mich sehr eng an dem, was ich hier aufgeschrieben bekommen habe, orientiere. Sollte es Nachfragen geben, würde ich gern Herrn Morlok bitten, Ihnen das schriftlich nachzureichen.

Zu Frage 1: Die Förderbescheide werden erteilt, wenn alle Voraussetzungen dafür vorliegen. Das heißt, die Anträge müssen vollständig geprüft und bewilligungsreif sein und die SAB muss über die für eine Bewilligung notwendigen Haushaltsmittel verfügen.

Zu Frage 2 kann ich Ihnen in dieser Vertretungsfunktion mitteilen:

Die Festlegung der Förderkonditionen erfolgt mit den Zuwendungsbescheiden. Diese Bedingungen sind bindend, und sie werden nachträglich nicht geändert.

Herr Staatsminister, gestatten Sie eine Nachfrage?

Selbstverständlich.

Nun dürfen Sie nachfragen, Herr Jurk.

Ich beziehe mich auf einen Artikel, der vor über sechs Wochen in der „Bild“ Dresden erschienen ist. Unter der Überschrift „Morlok zahlt SEDMillionen an Sachsens Handwerk direkt aus“ ist davon die Rede, dass weitere 3,15 Millionen Euro aus ehemaligem Vermögen der PDS und deren Parteikonten jetzt für das Förderprogramm Regionales Wachstum ausgereicht werden. Dies wird damit begründet, dass das Programm offensichtlich ausgeschöpft war; und genauso, wie Sie als Bedingung für die Förderung verfügbare Haushaltsmittel benannt haben, bin ich davon ausgegangen, dass dieses Geld für sechs Wochen sozusagen den Antragsbestand abdecken kann. Haben Sie vielleicht eine Hintergrundinformation, ob dieses Geld zur Verfügung steht oder eventuell sogar schon aufgebraucht ist?

Nein. Dazu muss ich nochmals auf die Eingangsbemerkung verweisen. Ich werde Kollegen Morlok bitten, Ihnen diese Nachfrage schriftlich zu beantworten.

Danke, Herr Staatsminister Ulbig.

Der nächste Fragesteller ist Herr Jennerjahn, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Herr Jennerjahn, Sie können Ihre Fragen stellen. – Ich sehe, er ist nicht anwesend.

(Zuruf der Abg. Elke Herrmann, GRÜNE)

Damit kommen wir zum nächsten Fragesteller, Herrn Petzold, NPD-Fraktion; Frage Nr. 1.

Herr Präsident! Es geht um den Hang zur Schulvermeidung bei Kindern und Jugendlichen im Freistaat Sachsen.

Umfragen im Bundesmaßstab ergaben, dass 60 % aller Schüler bereits Möglichkeiten genutzt haben, dem Unterricht fernzubleiben. Wenn sich daraus ein Hang zur Schulvermeidung entwickelt, befürchten Experten, dass diese Kinder und Jugendlichen kaum noch ins Bildungssystem zurückzuholen sind und so ihren Start ins Leben verpassen. 5 bis 10 % aller Schüler in der Bundesrepublik sind davon nach Schätzungen betroffen. Schon jetzt verlassen 8 % der Kinder in der Bundesrepublik die Schule ohne Abschluss.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Wie entwickelte sich im Zeitraum von 2005 bis 2009 der Hang zur Schulvermeidung bei Kindern und Jugendlichen im Freistaat Sachsen und worin sieht die Staatsregierung die Ursachen für ein gehäuftes Fernbleiben vom Schulunterricht von Kindern und Jugendlichen?

2. Wie entwickelte sich im Zeitraum von 2005 bis 2009 die Anzahl der Kinder, die ohne einen Abschluss die

Schule verlassen? Wie hoch ist dabei der Anteil von Migranten, und mit welchen Maßnahmen bzw. welchen therapeutischen Methoden wird dem Hang zur Schulvermeidung bei Kindern und Jugendlichen im Freistaat Sachsen entgegengewirkt?

Für die Staatsregierung antwortet Herr Staatsminister Prof. Wöller.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Abg. Petzold, ich beantworte Ihre Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Die Schulvermeidung entwickelte sich in den Jahren 2005 bis 2009 von 1,08 % Schulverweigerern innerhalb eines Jahrganges zu 1,18 % im vergangenen Jahr. Sie ist also insgesamt leicht angestiegen, in den beiden vergangenen Jahren aber im Vergleich zu 2007 gesunken. Im Vergleich zu den durchschnittlichen bundesweiten Werten von etwa 3 % steht Sachsen mit knapp 1,2 % gut da.

Die Gründe für das Fernbleiben vom Unterricht sind vielfältig. Sie reichen von purer Unlust über fehlenden Leistungswillen oder psychische Probleme bis hin zu Bedingungen im familiären Umfeld, die das Schuleschwänzen begünstigen oder sogar provozieren.

Die Ursachen für ein gehäuftes Fernbleiben vom Schulunterricht sind kein statistisches Erfassungskriterium. Als Ursachen sind insbesondere nahe liegend: das schlechte Vorbild anderer, individuelle Faktoren der Schülerpersönlichkeit, wie Ängste, Resignations- und Frustrationszustände, negative soziale Beziehungen.

Zu Frage 2: Die Anzahl der Schüler in Sachsen, die ohne einen Abschluss die Schule verlassen, sank von 4 830 im Jahr 2005 auf 2690 im Jahr 2009. Darin sind allerdings auch lernbehinderte Schüler mit einem Abgangszeugnis oder geistig behinderte Schüler mit einem Zeugnis zur Schulentlassung enthalten.

Nur für die Jahre 2008 und 2009 liegen statistische Angaben zum Anteil von Migranten vor. 2008 waren 0,5 % der Schüler, die die Schule ohne Schulabschluss verlassen haben, Migranten. Im Jahr 2009 waren es 0,6 %.

Seit dem Jahre 2002 existiert in Sachsen eine Verwaltungsvorschrift „Schulverweigerer“, die als Rechtsvorschrift den Umgang mit Schulversäumnissen regelt. In dieser Verwaltungsvorschrift ist eine Handlungsabfolge bei Schulversäumnissen beschrieben, die neben kommunikativen oder kooperativen Strategien auch eine Reihe sanktionierender Maßnahmen vorsieht. Die Broschüre „Zurückgewinnen – Umgang mit Schuldistanz“ zielt darauf ab, Handlungssicherheit beim Umgang mit Schulvermeidern und von Schulabstinenz bedrohten Schülerinnen und Schülern zu geben. Sie enthält wichtige Informationen zur Prävention und zur Intervention bei Schulabs

tinenz sowohl im schulischen als auch im außerschulischen Bereich.

Außerdem werden im Freistaat Sachsen zahlreiche Projekte angeboten, um Schuldistanz entgegenzuwirken. Zu nennen ist beispielsweise das Projekt „Produktives Lernen“, ein weiteres Projekt als präventive Maßnahme sind die Erziehungspartnerschaften.

Diese Initiativen zielen darauf ab, die vorhandenen Kooperationen mit den Elternhäusern auszubauen. Im Rahmen der Kooperation von Schule und Jugendhilfe gibt es zahlreiche Projekte und Unterstützungsangebote für die entsprechenden Schülerinnen und Schüler.

Danke schön.

Die nächste Fragestellerin ist Frau Abg. Roth. Sie stellt die Frage Nr. 6; sie betrifft die Fragestunde und Anhörung in Stadt- und Gemeinderäten.

Meine Frage bezieht sich auf die Anhörung der Stadt- und Gemeinderäte.

Die Sächsische Gemeindeordnung sieht im Interesse der Bürgernähe und der Demokratisierung des Gemeindelebens mit dem § 44 Abs. 3 und 4 die Möglichkeit der Fragestunde und der Anhörung in der Gemeinderatssitzung vor.

Ich frage die Staatsregierung: Mit welcher Begründung kann ein Bürgermeister den in § 44 Abs. 3 Sächsische Gemeindeordnung formulierten Rechtsanspruch von Einwohnern sowie Vertretern von Bürgerinitiativen, der die Möglichkeit bietet – ich zitiere wörtlich aus der Gemeindeordnung – „Fragen zu Gemeindeangelegenheiten zu stellen oder Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten“, dadurch beschneiden, dass er nur Fragen zulässt, Anregungen jedoch nicht?

Für die Staatsregierung antwortet Herr Staatsminister Ulbig.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abg. Roth, ich gehe davon aus, dass Ihrer Anfrage ein Einzelfall zugrunde liegt, der sich nur in Kenntnis aller konkreten Umstände abschließend beurteilen lässt. Deshalb möchte ich an dieser Stelle nur in genereller Form auf diese Frage antworten.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Durchführung einer Fragestunde. § 44 Abs. 3 der Gemeindeordnung stellt es in das Ermessen des Gemeinderates bzw. des Ausschusses, ob und wann er Fragestunden durchführt. Wird eine Fragestunde durchgeführt, so ist es nicht zulässig, zwischen Fragen, Anregungen und Vorschlägen zu differenzieren.

Ich danke Ihnen für die Antwort. Ich hätte noch eine Nachfrage.