Das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes ist am 1. August 2001 in Kraft getreten. Es ist also höchste Zeit, das sächsische Landesrecht endlich anzupassen. Neun Jahre sind aus unserer Sicht lang genug. Über zehn Jahre damit zu warten, kann nicht im Interesse von Gleichheit und Demokratie sein. Deshalb jetzt unser Gesetzentwurf. Wir beantragen die Überweisung an den Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss, weil es sich aus unserer Sicht um eine verfassungsmäßig zu verantwortende
eingebrachten Gesetzentwurf an den Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss zu überweisen. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Ich sehe, dass die Überweisung beschlossen ist. Ich schließe den Tagesordnungspunkt.
1. Lesung des Entwurfs Gesetz zum Schutz der parlamentarischen Demokratie im Freistaat Sachsen vor Amtsmissbrauch durch Mitglieder der Staatsregierung
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unser Ihnen heute vorliegender Gesetzentwurf hat bekanntlich eine Vorgeschichte im praktischen politischen Leben des Freistaates Sachsen. Nach Nordrhein-Westfalen hat Sachsen seit Ende Februar seine eigene Sponsoringaffäre: die Vermarktung des CDU-Landesvorsitzenden, der nun zugleich Ministerpräsident ist. 1 900 Euro ermöglichen ein gemeinsames Foto. Ab 3 900 Euro gibt es ein kurzes Gespräch mit Stanislaw Tillich obendrauf. Für die „Denkfabrik“ – eine CDUParteiveranstaltung mit mehr als 800 Vertretern aus Politik und Wirtschaft, die am 1. März in Dresden stattfand – versandte die CDU nach eigenen Angaben vierstufige Sponsoringangebote. Wer 500 Euro für die Stufe 1 bezahlte, durfte nur mit einem Logo werben. Ab Stufe 2 stand dann Stanislaw Tillich zu einem Foto bereit. Wer in der Lage war, Stufe 3 oder Stufe 4 zum Preis von 8 000 Euro zu buchen, konnte außerdem noch einen eigenen Stand aufbauen und bekam dort Besuch vom Regierungschef für ein kurzes Gespräch.
Als die Sache ans Licht kam, sprich: bundesweit die mediale Öffentlichkeit erreichte, wenige Tage nach der Offenlegung des Sponsorenskandals in NordrheinWestfalen, reagierte die Sachsen-CDU zunächst etwas kleinlaut. Landesgeneralsekretär Michael Kretschmer wiegelte ab. Herr Tillich sei nicht als Regierungschef, sondern als Landesvorsitzender angepriesen worden. Er stünde auch nicht zu exklusiven Einzelgesprächen im sogenannten Präsentationsangebot für die Denkfabrik zur Verfügung. Es ginge faktisch um die blanke Standmiete.
Die „SZ“ schrieb am 01.03.2010 in einem Beitrag unter der Überschrift „CDU gibt Fehler in der Sponsoringaffäre zu“ – Zitat –: „Erklärungsversuche des CDU-Generals wirkten verkrampft.“ Weiter berichtete die „SZ“, dass Michael Kretschmer den Fragen der Journalisten, seit wann Stanislaw Tillich von Details der Angebote wusste, die die Sachsen-CDU den Sponsoren bisher gemacht hat, ausgewichen sei.
Stanislaw Tillich selbst, gerade zwei Tage von einer ausgedehnten Kanadareise zurückgekehrt und nachvollziehbar entsprechend gestresst und geschwächt, äußerte sich zunächst überhaupt nicht.
In den folgenden Tagen sickert ein wenig durch, wer denn die Sponsoren waren. Auf der verlautbarten offiziellen Liste tauchen illustre Namen auf: Banken, Energiekonzerne, Autohersteller und Brauereien. Auch ein Fitnesscenter mit 500 Euro, ein Dresdner Museum mit 2 300 Euro und ein Leipziger Vergnügungspark mit 845 Euro ließen die sächsische CDU für sich denken.
Was der Mitteldeutsche Rundfunk bezahlte, der nach Meldung hiesiger Printmedien auch auf der Sponsoringliste stand, ist nicht bekannt. Das sei, so teilte die Staatsregierung auf Medienanfrage mit, in diesem Fall „nicht bezifferbar“. Das ist eine höchst doppeldeutige Auskunft, wie wir meinen.
Ich darf Ihnen versichern, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass wir nach der Erklärung der Bundestagsverwaltung, dass es nach der derzeitigen Gesetzeslage des Parteiengesetzes nicht unrechtmäßig sei, wenn die Sachsen-CDU Sponsorentreffen mit ihrem Landeschef Stanislaw Tillich, der – ich sage es noch einmal – zugleich Ministerpräsident des Freistaates Sachsen ist, gegen Geld anbietet oder der nordrhein-westfälische Ministerpräsident mit CDU-Parteibuch, Jürgen Rüttgers, Gleiches tut, nicht einen einzigen Moment daran gedacht haben, diesen Gesetzentwurf zurückzuziehen.
Zunächst sind wir uns sicher, dass es die übergroße Mehrheit der Bevölkerung dieser Republik und auch des Freistaates Sachsen entschieden missbilligt, wenn für die Zusage eines Gespräches mit dem Ministerpräsidenten am Firmenstand hierzulande mal mir nichts, dir nichts bis zu 8 000 Euro an etablierte Parteien hingeblättert werden.
Wir sind ebenso überzeugt, dass es von der Bevölkerung weder verstanden noch akzeptiert wird, dass diese Art von Sponsoring für Parteitage oder andere politische Maßnahmen legal sein soll. Die Menschen hierzulande betrachten dies als obszöne Auswüchse des Lobbyismus und
man kann es treppauf, treppab im Lande hören – es nimmt niemand als normal hin, dass ein Ministerpräsident als Maskottchen für Privatunternehmen fungiert.
Derartiges Gehabe ist eine Ursache für grassierende Partei- und Demokratieverdrossenheit hierzulande. Demokratieverdrossenheit wiederum, so belegt eine Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung Berlin, veröffentlicht im Mai 2008, ist eine wesentliche Ursache für zunehmenden Rechtsextremismus.
Wie dringend notwendig unser Gesetzentwurf ist, dokumentiert die Reaktion der Sachsen-CDU auf die besagte Erklärung der Bundestagsverwaltung, die Sponsoringpraxis der CDU verstoße nicht gegen das Parteiengesetz. Da hatte doch der hiesige CDU-Generalsekretär Kretschmer nichts anderes zu tun, als vergangenen Freitag wörtlich zu erklären: „Diese Entscheidung bestätigt unsere Rechtsauffassung sowie die Prüfung der vergangenen Jahre.“ Gleichzeitig kritisiert er mit harschen Worten die Skandalisierung des Themas durch andere Parteien. Will heißen: Alles normal, alles korrekt, man darf in Sachsen und anderswo nicht nur allgemein mit Politikern im Spitzenamt, sondern sogar mit Regierungsmitgliedern werben und Regierungsmitglieder mieten.
Wir halten nichts für geklärt. Das tut im Übrigen selbst der Präsident des 17. Deutschen Bundestages, Norbert Lammert, nicht, dem der Persilschein seiner eigenen Bundestagsverwaltung offenkundig eher peinlich ist und der deshalb dringend Änderungsbedarf bei den rechtlichen Grundlagen für Sponsoring zugunsten von Parteien angemahnt hat.
Genau dort setzt unser Gesetzentwurf an, natürlich nicht am bundesdeutschen Parteiengesetz, sondern am Sächsischen Ministergesetz. Ausgangspunkt des Gesetzes ist die Funktion und Würde des Regierungsamtes im parlamentarischen Regierungssystem. Mit dieser ist es unvereinbar, wenn ein Ministerpräsident oder ein anderes Regierungsmitglied eine repräsentative Funktion im naturgemäß privatnützigen Profitinteresse von Erwerbsgesellschaften vermarkten kann. Würde, Autorität und Gestaltungsmacht eines Regierungsamtes werden damit selbst zu einer Ware, die am Sponsoringmarkt gehandelt wird wie eine Aktie, die einen von der aktuellen Popularität des jeweiligen Regierungsmitgliedes abhängigen schwankenden Tageswert hat. Zugleich wird dadurch die auf uneingeschränkte Transparenz des Regierungshandelns angewiesene parlamentarisch-demokratische Kontrolle durch den Landtag umgangen.
Im Ergebnis drängt sich bei der Vermarktung von Gesprächsterminen mit Mitgliedern der Staatsregierung der Verdacht der Abhängigkeit demokratischer Institutionen von privaten Wirtschaftsinteressen und der Käuflichkeit von Regierungsentscheidungen auf. Der mit diesem Missbrauch des Amtes verbundenen Diskreditierung des
Ansehens sowohl des Amtes als auch des Freistaates Sachsen unter der Bevölkerung wollen wir mit unserem Gesetzentwurf entgegenwirken. Die Regelungen, die wir dazu vorschlagen, sind im Gesetzentwurf übersichtlich dargestellt.
Da ist zum Ersten die Einfügung eines Absatzes im § 4 des Sächsischen Ministergesetzes, der es dem Ministerpräsidenten wie allen amtierenden Regierungsmitgliedern zur Pflicht macht, sich stets dann, wenn im Rahmen der Teilnahme an von Parteigliederungen oder parteinahen Stiftungen organisierten oder mitgestalteten Veranstaltungen persönliche Kontaktaufnahmen zu Personen oder Unternehmen erfolgen, vorher zu vergewissern, dass dafür kein Entgelt von oder an Parteigliederungen oder parteinahe Stiftungen gefordert, versprochen oder entrichtet worden ist. Man könnte diese Regelung unter der Kurzbezeichnung „Tillich-Rüttgers-Klausel“ charakterisieren.
Die zweite Regelung ist eine Neufassung des § 5 Abs. 4 des Sächsischen Ministergesetzes. Sie geht davon aus, dass Amtspflichten eben nicht mit der Aufgabe des Amtes, sprich dem Ausscheiden aus der Regierung, enden. Das hat im Übrigen auch schon der 1. Sächsische Landtag erkannt, der in dem am 24. Mai 1991 beschlossenen Gesetz festlegte, dass Mitglieder der Staatsregierung auch nach Beendigung ihres Amtsverhältnisses weder Belohnungen noch Geschenke in Bezug auf ihr Amt annehmen dürfen. Das aber ist uns zu dürftig. Wir wollen eine weitergehende Regelung, die es vormaligen Kabinettsmitgliedern für die Dauer von drei Jahren nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt nur dann gestattet, in Privatwirtschaften eine leitende Funktion zu übernehmen, wenn ein sachlicher oder personeller Zusammenhang mit dem vormaligen Regierungsamt nicht erkennbar ist und der Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder dieser Positionsübernahme – leitende Funktion wohlgemerkt – zustimmt.
Selbige Regelung soll eine Nachnutzung des Amtes – sofort, Frau Präsidentin – und der damit verbundenen Würde ausschließen.
Zum Dritten haben wir eine Festlegung vorgesehen, die quasi die Möglichkeit schafft, dass dann, wenn Regierungsmitglieder gegen die Regelung, die das Ministergesetz zur Vermeidung des Lobbyismus vorsieht, verstoßen, über die entsprechende Ministeranklage beim Verfassungsgericht bestimmte Konsequenzen drohen.
Das ist gerecht. Nicht nur das Verhalten, das vor dem Amt war und Jahrzehnte zurückliegt, soll sanktionierbar sein, sondern Fehlverhalten im Amt. Das ist, meinen wir, das Gebot der Stunde.
Auch bei diesem Gesetzentwurf wird die Überweisung an den Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss empfohlen. Wer möchte die Zustimmung geben? – Gegenstimmen? –
Stimmenthaltungen? – Bei einer Stimmenthaltung und keiner Gegenstimme ist die Überweisung beschlossen und der Tagesordnungspunkt 3 beendet.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Zuge des Schweizer Minarettverbotes wird in vielen Ländern Europas über Maßnahmen diskutiert, um die Ausbreitung des unserer Wesens- und Lebensart fremden Islam einzudämmen.
In Österreich und Italien spricht man offen über ein Minarettverbot. In Frankreich wird zurzeit ein Verbot der Burkavermummung von muslimischen Frauen vorbereitet. In den Niederlanden steht ein Geert Wilders wegen seiner berechtigten Islam-Kritik vor Gericht. Umfragen sehen seine Freiheitspartei aber bereits als stärkste politische Kraft.
Daran sehen Sie: In vielen europäischen Ländern werden die Gefahren der Islamisierung erkannt und auf die politische Ebene gehoben. Nur in Deutschland ist nach wie vor jede Kritik an der Islamisierung und Überfremdung unserer Heimat ein Tabu. Jeder, der ein kritisches Wort über radikal-islamische Banden, fanatische Hassprediger, orientalische Straßenschläger oder gar türkische Kulturvereine verliert, wird sofort mit der Rassismuskeule niedergeknüppelt, als Ausländerhasser an den Pranger gestellt, politisch und medial ins Abseits geschossen.
Wer Ihre multikulturellen Blütenträume stört und die Wahrheit über das Treiben der Islamlobby ausspricht, bekommt die hässliche Fratze eines Systems zu Gesicht, das längst von einer freiheitlichen Demokratie zur gleichgeschalteten, freiheitsfeindlichen Multikulti-Republik pervertiert ist. Die NPD hat dies in der laufenden Legislaturperiode mehrmals zu spüren bekommen – ob in der Aktuellen Debatte zu diesem Thema, beim Antrag zum Minarettverbot ins Grundgesetz oder unserem Gesetzentwurf zur Bauordnung. Ohne sich argumentativ mit der Gefahr der Islamisierung für den Bestand unseres Volkes und unseres Gemeinwesens auseinanderzusetzen, bauen Sie in primitiver Weise einen rassistischen, neonazistischen Popanz auf.
Mit Ihren gutmenschlichen Worthülsen verhüllen Sie die reale Bedrohung, die von der Ausbreitung des Islam ausgeht, einer Glaubensgemeinschaft, die keine demokratischen Prinzipien, keine persönlichen Freiheitsrechte, keine Trennung von Staat und Religion, keine Gleichberechtigung von Mann und Frau und auch keine echte Toleranz gegenüber Andersgläubigen kennt.
Wenn es um Islamisierungsfragen geht, mauert auch die Staatsregierung und gibt sich wortkarg. In der letzten Debatte forderten Sie uns auf, Zahlen zu Moscheen und zur Ausbreitung des Islam in Sachsen darzulegen. Um Ihrem Wunsch zu entsprechen, stellte mein Fraktionskollege Andreas Storr verschiedene Anfragen zu muslimischen Einrichtungen und Gruppierungen in Sachsen. Die Antworten sprechen für sich: Moscheen und islamische Gebetshäuser – darüber fehlt der Staatsregierung der Überblick. Das sei auch gar nicht ihre Angelegenheit. Komisch nur, dass die Bundesregierung eine detaillierte Auflistung abliefern konnte, als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die gleichen Fragen stellte.
Die Gliederung der türkischen Religionsbehörde DITIB – davon weiß die Staatsregierung nichts. Dabei genügt ein Blick auf die Internetseite, um zu sehen, dass Ableger in Dresden, Leipzig und Chemnitz existieren und ihre Wühlarbeit im Auftrag des türkischen Staates vollziehen.