Möchte ein Mitglied der FDP-Fraktion noch einmal sprechen? Sie haben noch Redezeit. – Ich sehe keinen Redebedarf. Gibt es aus der Runde der Fraktionen weiteren Redebedarf? Einige verfügen noch über gewisse Restmengen an Redezeit. – Ich sehe keine Wortmeldung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! „DIWZahlen zwingen zum Handeln“ – ja und nein. Ja, denn sie zeigen deutlich die Abhängigkeit der Rentenhöhe von dem vorherigen Einkommen und der Dauer der Beitragszahlung. Ja, weil es auch diese Debatte befördert hat.
Nein, weil die Zahlen nicht neu sind; das wurde schon mehrmals gesagt. Ich betone: Altersarmut ist nicht erst mit dieser Studie Thema für die Sächsische Staatsregierung geworden. Dieses zentrale sozialpolitische Thema ist seit Langem unser Anliegen.
Wir nehmen das Thema sehr ernst. Ich verweise nochmals auf die Debatte vom 15. Mai vergangenen Jahres.
Wie ist die Situation heute? Ein großer Teil unserer Rentner verfügt über ein auskömmliches Haushaltsnettoeinkommen, das im Durchschnitt bei 980 Euro liegt. Gleichzeitig betone ich: Meist gibt es keine zusätzlichen Sicherungen. Diese konnten in dieser Form auch nicht entstehen. Ich nenne beispielsweise Betriebsrenten, Immobilien und Geldanlagen.
Unser Ziel muss aber auch ein auskömmliches Einkommen für die künftige Rentnergeneration sein. Eine armutsfeste Alterssicherung ist die Grundbedingung für die Akzeptanz unserer gesetzlichen Rentenversicherung.
Wie erreichen wir das? Die Arbeitslosigkeit als Hauptursache für Altersarmut ist zu reduzieren. Also: Arbeitsplätze schaffen, Arbeitsplätze schaffen, Arbeitsplätze schaffen! Ausbildungsplätze schaffen!
Die Ausbildung insbesondere der Geringqualifizierten ist zu stärken. Sie sind zu motivieren und zu qualifizieren. Andere Säulen der Alterssicherung sind bekannt zu machen. Der Anteil der Betriebsrenten nimmt bereits zu. Gleiches gilt für die Riesterrente, auch wenn sie es am Anfang schwer hatte, sich durchzusetzen. Ich nenne noch die Rürup-Rente, könnte aber auf vieles andere mehr verweisen.
Was ist Ihr Begehr, Herr Gansel? Auch auf diesen Feldern ist die Staatsregierung aktiv. Sie hat sich mit gezielter Förderung insbesondere für zukunftsfähige Arbeitsplätze in unserem Freistaat eingesetzt. Beispielhaft nenne ich die Mikroelektronik, die Chipindustrie und die erneuerbaren Energien.
Was den demografischen Wandel anbelangt, so wird es gerade im Dienstleistungsbereich vielfältige Möglichkeiten geben, Prioritäten zu setzen, insbesondere im Pflegebereich. In diesem Zusammenhang erwähne ich die branchenspezifischen Mindestlöhne. Ich sage deutlich, dass mir die Regelung für die Altenpflege noch nicht reicht. Aber das ist sicherlich allein meine Meinung.
Unser sächsisches Bildungssystem – die Basis für unsere Zukunft – ist sehr gut. Wir müssen vor allem Engagement für aktive gesundheitliche Prävention zeigen. Insoweit sehe ich uns gemeinsam mit den Rentenversicherungsträgern in der Pflicht. Es gibt schon sogenannte arbeitsplatzbezogene Rehabilitationsmodellprojekte, zum Beispiel bei den Leipziger Verkehrsbetrieben.
Besonders im beruflichen Kontext mit der Gesundheit müssen entsprechende Projekte verstärkt werden. Die Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur ist zu verbessern – es laufen bereits intensive Gespräche –, damit insbesondere bei alleinerziehenden Frauen erst gar keine Lücken in der Rentenbiografie entstehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt keine Patentlösungen. Die Richtung ist aber klar. Wenn die Lebensarbeitszeit gekürzt wird, verkürzt sich auch die Zeit der Beitragszahlung, was ein Sinken der Rentenanwartschaft zur Folge hätte. Ich meine sehr wohl, dass wir angesichts unserer steigenden Lebenserwartung die Lebensqualität auch mit Arbeit untersetzen können.
Abschließend betone ich: Altersarmut trotz Rente gibt keine soziale Sicherheit. Daraus erwächst für uns eine besondere Herausforderung. Sie anzunehmen wird noch viel Fantasie bedürfen, weil an verschiedenen Stellschrauben zu drehen ist. Die größte Chance, Altersarmut zu verhindern, bietet nicht die Rentengesetzgebung, sondern eine gute Wirtschaftspolitik.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Anschluss an die Rede der CDU-Ministerin möchte ich daran erinnern, dass Anfang der Achtzigerjahre der damalige CDU-Arbeitsminister Norbert Blüm mit der Parole „Die Rente ist sicher“ hausieren ging. Heute wissen wir, dass in diesem Land nur die Altersarmut sicher ist, aber nicht die Rente. Norbert Blüm hätte damals genauso gut behaupten können: „Die Erde ist eine Scheibe.“ Heute stehen wir vor dem Scherbenhaufen auch der Rentenpolitik der damaligen CDU/CSU-FDP-Bundesregierung. Mich und die NPD hat verblüfft, dass in dieser Debatte, obwohl es eigentlich zu erwarten war, wieder einmal am Kern des Problems vorbei gesprochen worden ist.
Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Rentenversicherung, die zum Sterben verurteilt ist, weil es zu wenige Beitragszahler gibt. Warum gibt es zu wenige Beitragszahler,
die das umlagefinanzierte Rentensystem tragen können? Die gibt es deswegen, weil die etablierten Parteien jahrzehntelang eine Geburten fördernde Familienpolitik unterlassen und eine grundfalsche Wirtschaftspolitik betrieben haben. Deswegen gibt es zu wenige nachwachsende Beitragszahler und
deswegen gibt es auch zu wenige, die als Vollzeitbeschäftigte überhaupt in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen können.
Beklagen Sie also nicht scheinheilig die Folgen Ihrer eigenen Versagerpolitik. Ändern Sie die Wirtschafts- und Familienpolitik und dann werden Sie auch wieder die Beitragszahler haben, die das Rentensystem zukunftsfest machen.
Was die Angleichung zwischen Ost und West anbelangt, sage ich deutlich: Hier darf es keine Benachteilung geben. Angesichts der Komplexität dieses sensiblen Themas ist es wichtig, dass Gründlichkeit vor Geschwindigkeit geht. (Beifall bei der NPD)
Meine Damen und Herren! Jetzt sehe ich keinen Redebedarf mehr. Diese Debatte und damit auch der Tagesordnung sind abgeschlossen.
1. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Anpassung des sächsischen Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsrecht des Bundes
Es liegt gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen. Es spricht daher nur die Einreicherin, die Fraktion DIE LINKE, und zwar über den Zeitraum von 8 Minuten. Bitte, Frau Kollegin, nehmen Sie das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Entwurf der Fraktion DIE LINKE für ein Gesetz zur Anpassung des sächsischen Landesrechtes an das Lebenspartnerschaftsrecht des Bundes ist eine logische Schlussfolgerung aus dem parlamentarischen Umgang mit dieser Thematik in diesem Hohen Haus in den letzten Wochen und Monaten.
Vor drei Wochen wurde der Antrag der Linken zum Thema „Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften durch unverzügliche Anpassung an das Landesrecht garantieren“ im Rahmen der Sammeldrucksache endgültig abgelehnt. Wir beantragten damals, dass die Staatsregierung aufgefordert wird,
zur Durchsetzung der Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften – könnten Sie mir ein wenig zuhören? – gegenüber Ehen sowie zur Gewährleistung der Inanspruchnahme der bislang in Sachsen Eingetragenen Lebenspartnerschaften vorenthaltenen Rechte bzw. Rechtsansprüche unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um das derzeit geltende Landesrecht vollständig an die Regelungen des Bundeslebenspartnerschaftsgesetzes vom Februar 2001 anzupassen. Dies war von der Mehrheit des Parlaments abgelehnt worden. Die notwendigen Änderungen sollen vorgenommen werden, wenn es zu Änderungen aus anderen Gründen an den betreffenden Gesetzesvorschriften und Verordnungen kommt. Eine klare Zeitleiste konnte dabei nicht ins Auge gefasst werden. Seitens des Innenministeriums wurde auf eine Zeitspanne bis 2012 für die Arbeit an einzelnen Positionen verwiesen, und so lange bräuchte man auch für ein Artikelgesetz.
Heute nun der Nachweis, dass es schneller geht. DIE LINKE bringt heute dieses Artikelgesetz in den parlamentarischen Geschäftsgang, und dies ist nicht nur dem engagierten Umgang mit dem Anliegen innerhalb unserer Fraktion zu verdanken, sondern in ganz besonderem Maße auch der Zuarbeit durch Sachverständige, die im Rahmen der Anhörung am 7. Januar dieses Jahres zu dem bereits erwähnten Antrag der Linken Zuarbeit leisteten. Dankesworte fallen nämlich immer viele, Taten dagegen
sind weit nachhaltiger. Deshalb dieser Gesetzentwurf unsererseits, denn damit werden Vorgaben umgesetzt, die durch das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof bereits formuliert wurden.
Bisher sind in Sachsen erst einige Landesgesetze und Verordnungen an das Lebenspartnerrecht des Bundes angepasst worden. Bei der Mehrzahl steht die Anpassung noch aus. Deshalb soll mit diesem Gesetz das Rechtsinstitut der Lebenspartnerschaft im noch nicht angepassten Landesrecht Berücksichtigung finden. Dazu werden Lebenspartnerschaften in allen Rechtsformen, die an das Bestehen oder frühere Bestehen einer Ehe anknüpfen, berücksichtigt, unabhängig davon, ob damit Rechte oder Pflichten verbunden sind. Die Regelungen werden teilweise sowohl zu Belastungen als auch zu Entlastungen des Haushaltes führen. So werden zum Beispiel verpartnerte Verbeamtete unter bestimmten Voraussetzungen Hinterbliebenenpensionen erhalten und an anderer Stelle kommt es zu Einsparungen, weil das Einkommen des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin angerechnet werden darf. Die überwiegende Zahl der Änderungen sind allerdings Beteiligungs- und Auskunftsrechte sowie Regelungen für den Ausschluss bei verschiedenen Amtshandlungen, mit denen Interessenkollisionen vermieden werden sollen.
Meine Damen und Herren! Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat in seiner Entscheidung vom 07.07.2009 betont, dass bei Vorschriften, die eine Ungleichbehandlung von Ehepaaren und Lebenspartnern bewirken, erhebliche Unterschiede zwischen diesen beiden Formen einer auf Dauer angelegten und rechtlich verfestigten Partnerschaft erforderlich sind, um die konkrete Ungleichbehandlung rechtfertigen zu können. Solche Unterschiede gibt es zwischen Ehen und Lebenspartnerschaften nicht, weil Lebenspartner in gleicher Weise füreinander einstehen müssen wie Ehegatten. Wenn der Gesetzgeber für die Zeugung bzw. Erziehung von Kindern einen Vorteil gewähren wolle, müsse er diesen an die tatsächliche Zeugung bzw. Erziehung eines Kindes anknüpfen – so der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes im Juli 2009.
Das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes ist am 1. August 2001 in Kraft getreten. Es ist also höchste Zeit, das sächsische Landesrecht endlich anzupassen. Neun Jahre sind aus unserer Sicht lang genug. Über zehn Jahre damit zu warten, kann nicht im Interesse von Gleichheit und Demokratie sein. Deshalb jetzt unser Gesetzentwurf. Wir beantragen die Überweisung an den Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss, weil es sich aus unserer Sicht um eine verfassungsmäßig zu verantwortende