Die Gliederung der türkischen Religionsbehörde DITIB – davon weiß die Staatsregierung nichts. Dabei genügt ein Blick auf die Internetseite, um zu sehen, dass Ableger in Dresden, Leipzig und Chemnitz existieren und ihre Wühlarbeit im Auftrag des türkischen Staates vollziehen.
Radikal-islamische Verbände wie mille görres oder Gruppen des Al-Qaida-Netzwerkes – auch hier hat die Staatsregierung angeblich keine Erkenntnisse. Seltsam nur, dass sich selbst das Landesamt für Verfassungsschutz im sächsischen Handbuch zum Extremismus seitenlang über diese Organisationen auslässt.
Da wir uns also offenkundig nicht auf die Angaben der Staatsregierung verlassen können, haben wir eigene Recherchen durchgeführt. So gibt es nach Angaben des Internetportals moscheesuche.de eine Moschee in Leipzig, übrigens unter der Ägide der DITIB – von der die Staatsregierung nichts weiß. Ferner gibt es drei Moscheen bzw. islamische Zentren in Dresden, eine in Chemnitz und eine weitere in Freital. Kürzlich hinzugekommen ist noch das neue Islamische Zentrum nebst Koranschule in Plauen, wie dem „Vogtlandanzeiger“ zu entnehmen war.
Natürlich werden Sie uns bei der weiteren Beratung wieder Ihre altbekannte Litanei herunterleiern: Sieben Moscheen, keine davon mit Minarett, und das in ganz Sachsen – das sei doch nicht der Rede wert. Die NPD führe eine Gespensterdebatte.
Nein, meine Damen und Herren, Sie haben unsere Intention eben nicht verstanden und wollen sie nicht verstehen. Aber keine Angst, wir werden deshalb auch nicht müde, immer wieder darauf hinzuweisen – ob es Ihnen passt oder nicht. Wir werden nicht müde, immer wieder neue Initiativen einzubringen, weil wir eben nicht erst dann
Sie argumentieren gebetsmühlenartig wie ein Feuerwehrmann, der sich weigert mit dem Löschen zu beginnen, weil erst eines der Erdgeschosszimmer brennt, aber der Dachstuhl doch noch nicht in Flammen aufgegangen ist. Sie argumentieren wie ein Mediziner, der den Krebs nicht operieren will, weil er den Körper erst begrenzt befallen, aber noch keine Metastasen gestreut hat.
Die etablierten Parteien wollen offenkundig untätig bleiben, bis auch in Sachsen Moslemfanatiker und Gewalttäter unsere Straßen unsicher machen. Die NPD hingegen bleibt nicht untätig und unternimmt heute mit ihrer Gesetzesinitiative erneut einen Vorstoß, um dem Schutz unserer Ordnung in Sachsen Rechnung zu tragen und Minarette als sichtbarste Kennzeichen des islamischen Expansionsdranges per Verfassungsänderung zu verhindern. Unser Entwurf soll dabei dem Schutz des Freistaates, seines abendländischen Charakters und seiner gewachsenen Tradition vor ethnischer, kultureller und religiöser Überfremdung dienen. Er stärkt den Selbstbehauptungswillen der Sachsen gegenüber einer langsam, aber stetig anwachsenden Zahl von Muslimen und deren religiösen Überzeugungen, die darauf zielen, mit der Scharia die demokratische Ordnung in diesem Lande zu beseitigen.
Wir berufen uns dabei unter anderem auf die Expertise des bekannten Orientalisten und Ethnologen Dr. HansPeter Raddatz zur Verkettung Minarett-Moschee-Scharia als politischer Machtbasis des Islam. Er hat festgestellt, dass das Minarett Machtsymbol Allahs ist, den Herrschaftsanspruch des Islams verdeutlicht und symbolisch nicht nur eine Siegessäule darstellt, sondern auch – Zitat – „einen metallenen Blendstab, mit dem man einst den kritischen Dichtern und sonstigen Abweichlern die Augen ausbrannte, um den Triumph Allahs zu gewährleisten“. Ebenso sind sie als jene übergeschichtlichen Lanzen, die schon Mohammed als Instrumente der Islamexpansion vorschrieb, anzusehen.
Damit auch Sie, meine Damen und Herren, als notorische Ignoranten verstehen, worum es sich bei dieser angeblichen Religion des Friedens handelt, seien die Ausführungen des Experten zum Grundrechtsverständnis der Scharia kurz zitiert: „Im Gegensatz zu den im Westen zumindest nominell geltenden Regeln des Menschen- und Völkerrechts haben alle anderen Kulturen somit keinen Eigenwert, der irgendeinen Respekt, geschweige denn juristische Anerkennung verdient, weil ihren Weltsichten vom Islam abweichende und damit schlicht falsche Kriterien
zugrunde liegen.“ Daraus folge, dass der Islam alle nicht islamischen Systeme nicht nur als politisch und kulturell, sondern auch als religiös minderwertig einstufe. Deshalb erfülle ein korantreuer und den Gesetzen der Scharia folgender Islam nach ideologiekritischen Kriterien den Tatbestand des Totalitarismus.
Um zu verhindern, meine Damen und Herren, dass auch in Sachsen die kulturelle, ethnische und religiöse Überfremdung Ausmaße wie in Westdeutschland annimmt, um unsere Landsleute vor einer totalitären Ideologie im Gewand der Religion zu bewahren, die über Genozidpotenzial verfügt – siehe Armenien, siehe die heutige Christenverfolgung in islamischen Staaten –, fordern wir Sie auf: Werden Sie Ihrer Verantwortung für unsere Landsleute in Deutschland endlich gerecht! Sorgen Sie dafür, dass Minarette als Vorboten des Religions- und Kulturkampfes auf deutschem Boden verboten werden!
Meine Damen und Herren! Die Überweisung des soeben eingebrachten Gesetzentwurfes ist an den Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss vorgesehen. Wer dem die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte? – Die Stimmenthaltungen? – Ich sehe Gegenstimmen und Stimmenthaltungen sowie eine Reihe von Stimmen dafür. Dennoch hat die Überweisung jetzt keine Mehrheit gefunden.
Meine Damen und Herren! Die Situation ist so, dass ich als amtierende Präsidentin die Überweisung anordnen muss, weil es nicht möglich ist, dass einer Fraktion untersagt wird, einen Gesetzentwurf einzubringen, der dann natürlich an einen Ausschuss überwiesen werden muss. Ich gehe davon aus, dass Ihre Ablehnung nicht den Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss, sondern die Überweisung allgemein betraf. Das ist nicht möglich. Deshalb verfüge ich, dass dieser Gesetzentwurf an den Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss überwiesen wird.
17. Tätigkeitsbericht 2008/2009 des Sächsischen Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik – Berichtszeitraum: 1. Juli 2008 bis 30. Juni 2009 – Drucksache 5/950, Unterrichtung durch den Sächsischen Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
Das Präsidium hat eine Redezeit von 10 Minuten je Fraktion festgelegt. Es beginnt die CDU-Fraktion, danach folgen DIE LINKE, SPD, FDP, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn sie das wünscht. Ich erteile Herrn Abg. Schowtka das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Sommer 1992, noch unter dem unmittelbaren Eindruck der jahrzehntelangen perfiden Einschüchterungs- und Unterdrückungstätigkeit des allmächtigen Staatssicherheitsdienstes, des „Schwertes und Schildes der Partei der Arbeiterklasse“, hat der Sächsische Landtag das Gesetz über die Rechtsstellung des Sächsischen Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR beschlossen.
Das war, wie die Geschichte gezeigt hat, eine wichtige und notwendige Entscheidung. In unserem nördlichen Nachbarland Brandenburg, in dem man die Auseinandersetzung mit der Stasi weniger ernst nahm oder, besser gesagt, absichtlich verdrängte, fliegen die Schatten der Vergangenheit jetzt dem Landtag wie Fetzen um die Ohren. Die neu ernannte Stasibeauftragte, die mutige Bürgerrechtlerin Ulrike Poppe, erwartet eine Sisyphusarbeit, um die sie nicht zu beneiden ist.
Meine Damen und Herren, wir haben mit unserem Gesetz vor 18 Jahren dem Landesbeauftragten zur Aufgabe gemacht, die Tätigkeit des Staatsicherheitsdienstes aufzuarbeiten – durch Unterrichtung der Öffentlichkeit über Struktur, Methoden und Wirkungsweise des Staatssicherheitsdienstes als eines Instruments der SED, desgleichen durch Unterstützung der Forschung und der politischen Bildung bei der historischen und politischen Aufarbeitung des Staatssicherheitsdienstes.
Der Landesbeauftragte hat dem Landtag mindestens jährlich einen Tätigkeitsbericht zu erstatten. Dieser liegt seit dem Januar dieses Jahres in seiner 17. Auflage in einem Umfang von 58 Seiten einschließlich Anlagen vor und konnte seitdem in seinem Detailreichtum von den Mitgliedern des Sächsischen Landtages studiert werden.
Herr Michael Beleites und seine nur vier Mitarbeiter als kleinste Behörde im Freistaat haben für ihre engagierte Tätigkeit, die im Bericht für den Zeitraum von Juli 2008
In seiner Sitzung am 17. März 2010 hat der Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss den Bericht des Landesbeauftragten mit 15 : 3 Stimmen zustimmend zur Kenntnis genommen.
Im Mittelpunkt der Arbeit des Landesbeauftragten stand im Berichtszeitraum verständlicherweise die Erinnerung an die Friedliche Revolution vor 20 Jahren. Dafür hat man unter anderem eine Wanderausstellung in einem Bus auf den Weg gebracht. Unter dem Titel „1989 – unser Aufbruch“ war diese Ausstellung nach ihrer feierlichen Eröffnung am 7. Mai 2009 vor dem Landtag in ganz Sachsen unterwegs.
Leider hat die Staatskanzlei mit der Betreuung dieser inhaltsreichen Wanderausstellung eine Werbefirma beauftragt, deren Engagement zugunsten der Anziehungskraft der Präsentation zu wünschen übrig ließ, wie ich mich persönlich überzeugen musste. Das Thema und seine Gestaltung hätten mehr Öffentlichkeit und höhere Besucherzahlen verdient.
Wir sind es den Opfern des Stalinismus, die an Leib und Seele geschädigt und in ihrer beruflichen Entwicklung diskriminiert worden sind, schuldig, dass die Wahrheit über unsere jüngste Geschichte ans Tageslicht kommt und nicht nostalgisch verklärt wird. Dazu leistet der Sächsische Landesbeauftragte mit seinem kleinen Team einen überaus schätzenswerten Beitrag.
Es ist erschütternd, dass 20 Jahre nach unserer Friedlichen Revolution immer wieder neue Erkenntnisse über die Taten der Stasi bekannt werden. So hat eine Studie der Birthler-Behörde festgestellt, dass 1989 noch 189 000 IMs aktiv waren. Das entspricht sage und schreibe einem inoffiziellen Mitarbeiter auf 89 Einwohner. Insgesamt hatte die DDR demnach zwischen 1950 und 1989 insgesamt mehr als 620 000 IMs. In ihrer Angst vor der eigenen Bevölkerung des Arbeiter-und-Bauern-Staates hatte die SED durch die Stasi ein wirklich flächendeckendes Überwachungsnetz knüpfen lassen, unabhängig von einer vermeintlichen Bedrohungslage; denn laut empirischen Erhebungen der erwähnten Studie waren 90 % der Spitzel
eben nicht auf sogenannte feindliche DDR-Bürger angesetzt, sondern auf Otto Normalverbraucher im real existierenden Sozialismus.
Meine Damen und Herren, wer wie ich selbst einmal in den Besitz seiner Stasi-Akte gelangt ist, kann nur das kalte Grausen bekommen, wenn er lesen muss, was die angesetzten Spitzel alles erdichteten, um den vorgefassten Verdacht auf staatsfeindliche Hetze begründen zu helfen. In meinem Fall waren es immerhin neun Denunzianten, die mich zur Strecke bringen sollten.
Ich frage mich: Ist es nicht eine Verhöhnung unserer Demokratie und eine Provokation des Rechtsstaates, wenn sich heute Stasi-Generäle zu Kongressen versammeln und ungeniert ihre Memoiren veröffentlichen können, um die angeblich friedenssichernde Tätigkeit des MfS zu verklären?
Bedauerlich ist auch, dass trotz des Artikels 118 unserer Verfassung heute immer noch zwei überführte StasiSpitzel im Sächsischen Landtag sitzen.
Umso mehr ist die jüngste Entscheidung des Landgerichts Zwickau zu begrüßen, wo nach einem zweijährigen juristischen Hin und Her für Recht erkannt wurde, dass schuldig gewordene Zuträger des MfS auch mit ihrem Klarnamen in der Öffentlichkeit genannt werden dürfen.
Tatsächlich sind nach der Wiedervereinigung im Ergebnis von circa 100 000 Ermittlungsverfahren nur etwas mehr als 750 Personen wegen Verbrechen an der innerdeutschen Grenze, Rechtsbeugung und MfS-Straftaten verurteilt worden. In drei Viertel der Fälle wurden lediglich Bewährungsstrafen verhängt, und nur 46 Täter mussten eine Haftstrafe antreten. Das wiedervereinigte Deutschland hat sich bei der Strafverfolgung von DDR-Unrecht konsequent an rechtsstaatliche Prinzipien gehalten. „Wer hier von Siegerjustiz spricht, macht sich lächerlich“, erklärte Rainer Eppelmann als Vorstandvorsitzender der Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur.
Meine Damen und Herren, meine Fraktion hält es nach wie vor für unabdingbar, die Tätigkeit des Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes fortzusetzen, um insbesondere durch Informationsveranstaltungen für die junge Generation ein realistisches Bild über die Verhältnisse in der DDR zu vermitteln; denn die von interessierter Seite geförderte DDR-Nostalgiewelle bedeutet eine Verfälschung der Geschichte.