Protocol of the Session on March 11, 2010

Sammeldrucksache –

Drucksache 5/1535

Wird das Wort dazu gewünscht? – Das kann ich nicht erkennen. Soweit Sammelannahme erfolgen kann – das ist der Fall. Nach § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest, es sei

denn, ein anderes Stimmverhalten wird angezeigt. Das ist nicht der Fall. Damit ist der Sammeldrucksache im Sinne von § 102 Abs. 7 Geschäftsordnung durch den Landtag zugestimmt. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 11

Beschlussempfehlungen und Berichte zu Petitionen

Sammeldrucksache –

Drucksache 5/1536

Zunächst frage ich, ob einer der Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht. – Das ist nicht der Fall.

Meine Damen und Herren! Zu verschiedenen Beschlussempfehlungen haben die Fraktionen DIE LINKE, SPD, GRÜNE und die NPD ihre abweichende Meinung bekundet. Die Zusammenstellung dieser Beschlussempfehlungen liegt Ihnen in der Drucksache 5/1536 vor. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu

den Beschlussempfehlungen, die wir nicht schon durch Einzelabstimmung behandelt haben, die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest, es sei denn, es wird ein anderes Stimmverhalten angekündigt. – Das ist nicht der Fall.

Damit ist der Sammeldrucksache insoweit im Sinne von § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung durch den Landtag zugestimmt. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet.

Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zu

Tagesordnungspunkt 12

Fragestunde

Drucksache 5/1537

Ihnen liegen die eingereichten Fragen der Mitglieder des Landtages vor. Diese Fragen wurden auch der Staatsregierung übermittelt. Gleichzeitig ist Ihnen die Reihenfolge der Behandlung der eingereichten Fragen bekannt gemacht worden.

Wir kommen damit zur ersten Frage. Frau Abg. Dr. Pinka von der Fraktion DIE LINKE bitte; Frage Nr. 12.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte die Staatsregierung zum Antragsstopp Richtlinie „Natürliches Erbe“ fragen:

1. Wie viele Betriebe und Verbände sind auf welchen Flächen (ggf. Größenordnungen) von dem Antrags- und Erweiterungsstopp für Maßnahmen des wiederkehrenden Obstgehölzschnitts nach B.2 sowie für Maßnahmen nach A.1 bis A.4 und C.2 außerhalb der Gebietskulisse des ländlichen Raums betroffen? Für wie viele Förderinteressenten wäre durch das Ende der Teilnahme am Programm „Naturschutz und Erhalt der Kulturlandschaft“ erst jetzt keine Förderung nach dem Programm „Natürliches Erbe“ 2007 mehr möglich?

2. Auf welcher Fläche werden Streuobstwiesen in Sachsen etwa gepflegt und welche Flächenanteile davon befinden sich außerhalb der Gebietskulisse des ländlichen Raums? (Eine Größenordnung sollte beispielsweise über die Abschlussevaluierung von NAK möglich sein – ggf. diese Zahlen angeben).

Für die Staatsregierung antwortet Herr Staatsminister Kupfer.

Frau Abgeordnete, ich darf Ihre Fragen wie folgt beantworten.

Zu Frage 1: Eine Zahl zu potenziell betroffenen Betrieben und Verbänden kann nicht genannt werden. Insoweit können Angaben nur zu vorliegenden Anträgen gemacht werden. Bis zum Antragsstopp am 1. März lagen für 2010 für die Maßnahme B.2, das sind die wiederkehrenden Obstgehölzschnitte, 79 Förderbegehren für circa 2 500 Einzelbäume vor. Da sich diese Maßnahmen nur auf die Zahl der zu pflegenden Bäume beziehen, können keine Flächenangaben erfolgen. Diese Förderbegehren zeigen nur die Teilnahmeabsicht zum Programmbeginn im Mai an. Eine Förderung ist daher mit dem Antragsstopp nicht mehr möglich.

Wie viele Antragsteller bei den Maßnahmen A.1 bis A.4 und C.2 von dem neuen Antragsstopp betroffen sind, kann nicht ermittelt werden, da hier im Gegensatz zu B.2 keine Förderbegehren angezeigt werden. Bis zum Antragsstopp am 1. März lag für die Maßnahme A.1, Biotopgestaltung außerhalb der Gebietskulisse des ländlichen Raumes, kombiniert mit C.2, Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit außerhalb der Gebietskulisse des ländlichen Raumes, ein Antrag aus dem Jahr 2010 vor. Die Teilnehmer an Maßnahmen im Programm „Naturschutz und Erhalt der Kulturlandschaft“, kurz NAK, hatten bereits 2009 die Möglichkeit, neue Anträge zu stellen, da die letzten NAKVerpflichtungen 2008 ausgelaufen sind. Für die Grünlandpflege von Streuobstwiesen sowie von anderen Grünlandflächen können auch in diesem Jahr Anträge über die Richtlinie NE/ 2007 und AuW/ 2007 gestellt werden.

Zur Frage 2: Das bis 2007 geltende NAK unterschied nicht zwischen verschiedenen Gebietskulissen. Auch für die Förderung des wiederkehrenden Obstgehölzschnitts über die aktuelle Förderrichtlinie „Natürliches Erbe“ spielt die Gebietskulisse des ländlichen Raumes keine Rolle. Er könnte im gesamten Freistaat Sachsen gefördert werden. Im Jahr 2009 wurden durch 463 Antragsteller Pflegeverpflichtungen für circa 14 500 Bäume eingegangen. Diese können auch in diesem Jahr weiter gepflegt werden, nur eine Neuantragstellung für 2010 ist nicht mehr möglich.

Vielen Dank.

Wir kommen damit zur zweiten Frage. Frau Abg. Dr. Stange von der SPD-Fraktion bitte; Frage Nr. 1.

Sehr geehrter Herr Unland! Meine Fragen beziehen sich auf den Ankauf der Flurstücke 25/14 und 257/15 der Gemarkung Friedrichstadt durch die Landeshauptstadt Dresden.

Der Lebenshilfe e. V. benötigt in Dresden dringend ein Baugrundstück, um für circa 70 chronisch psychisch kranke Menschen eine Werkstatt zu errichten. Das SMS hat das Vorhaben bereits 2006 als „besonders dringend“ klassifiziert. In Absprache mit der Stadt Dresden wurden entsprechende Flurstücke für einen Kauf durch den Lebenshilfe e. V. ausgewählt. Seit 2008 kommen die Verhandlungen des Liegenschaftsamtes der Stadt Dresden mit SIB nicht voran. Am 30.06.2010 droht der Verfall der von der SAB zugesicherten Fördergelder.

Meine Fragen an die Staatsregierung:

1. Ist der Sächsischen Staatsregierung bekannt, dass zwischen der SIB und dem Liegenschaftsamt der Landeshauptstadt Dresden seit Monaten die Verhandlungen über den Verkauf der Flurstücke 257/14 und 257/15 der Gemarkung Friedrichtstadt ins Stocken geraten sind?

2. Worin sieht die Staatsregierung die Gründe für die stockenden Verhandlungen und welche Maßnahmen wird die Sächsische Staatsregierung bzw. SIB unternehmen, um den Verkaufsprozess schnellstmöglich zu einem Ende zu bringen?

Für die Staatsregierung antwortet Herr Staatsminister Prof. Unland.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Dr. Stange! Uns liegen Ihre Anfragen bezüglich des Ankaufs der Grundstücke 257/14 und 257/15 der Gemarkung Friedrichstadt durch die Landeshauptstadt Dresden vor. Das Grundstück mit der Flurstücksnummer 257/15 steht im Eigentum der Stadt Dresden. Verkaufsverhandlungen zwischen der SIB und dem Liegenschaftsamt der Landeshauptstadt Dresden gibt es deshalb nicht. Der Staatsbetrieb SIB beabsichtigt, die Flurstücke 257/5 und 257/14 im Paket mit dem Flurstück

257/12 an die Landeshauptstadt Dresden zu verkaufen. Die Verhandlungen dazu laufen seit Januar vergangenen Jahres. Eine Einigung – da haben Sie recht – konnte bisher noch nicht erzielt werden. Die Verhandlungen sind nicht seit Monaten ins Stocken geraten. Der SIB steht mit der Landeshauptstadt Dresden in regelmäßigem mündlichen und schriftlichen Kontakt. Dass die Verhandlungen bisher noch nicht zum Abschluss gebracht werden konnten, liegt an den unterschiedlichen Kaufpreisvorstellungen für das Flurstück 257/12, wobei der Freistaat Sachsen nach den Vorschriften der Haushaltsordnung verpflichtet ist, das Grundstück zum Verkehrswert zu verkaufen.

Über den Bodenpreis für die Flurstücke 257/5 und 257/14, die für den Lebenshilfe e. V. interessant sind, besteht bereits Einvernehmen. Ein baldiger Verkauf aller drei Grundstücke liegt im Interesse des Freistaates Sachsen. Der SIB verhandelt deshalb weiterhin mit der Landeshauptstadt Dresden.

Danke schön.

Darf ich eine Nachfrage stellen?

Ja, sicher.

Kann sich die Sächsische Staatsregierung bzw. der SIB vorstellen, auch die beiden von der Lebenshilfe benötigten und beantragten Flurstücke 257/5 und 257/14 in den Verkaufsverhandlungen vom Flurstück 257/12 abzutrennen?

Ich bin diesbezüglich überfragt. Ich weiß nicht, ob das überhaupt machbar ist. Ich würde das klären und Ihnen als Antwort zur Verfügung stellen.

Wir kommen damit zur nächsten Fragestellung. Herr Abg. Lichdi von der Fraktion GRÜNE bitte; Frage Nr. 7.

Meine Fragen beziehen sich auf radioaktive Abfälle auf der Deponie Cröbern.

Bei der Öl- und Gasförderung entstehen radioaktive Schlämme, die an die Erdoberfläche gelangen. Das berichtete unter anderem der Deutschlandfunk in einer Sendung vom 6. Februar 2010. Diese Schlämme sollen Radium 226 und Polonium 210 enthalten. Nach einer Studie der Internationalen Atom-Energie-Agentur aus dem Jahre 2003 ist in diesen Produktionsrückständen mit einer Radioaktivität zwischen 0,1 und 15 000 Becquerel zu rechnen. Die DLF-Autoren geben den Mittelwert solcher Schlämme mit dem 300-fachen der natürlichen Radioaktivität, mit 20 Becquerel, an.

Umweltminister Kupfer antwortete auf die mündliche Frage meines Kollegen Miro Jennerjahn in der 4. Plenarsitzung am 12.11.2009, dass die Gesellschaft für

Metallrecycling mbh aus Leipzig oben genannte Schlämme aus dem In- und Ausland zur Metallrückgewinnung entgegennimmt. Dabei anfallende Produktionsrückstände werden nach den Angaben des Ministers auf die Deponien Cröbern und Wetro verbracht. Die Abfälle sollen in ein Geopolymerzement eingebunden sein.

Ich frage die Staatsregierung:

1. Wie viele Tonnen von radioaktiv belasteten Abfällen aus der Ölindustrie bzw. Rückständen der Metallrückgewinnung wurden von 2003 bis 2009 auf die Deponien Cröbern und Wetro verbracht (Bitte um Angabe der Herkunft der einzelnen Lieferungen, der jeweiligen radioaktiven Belastung in Becquerel und der Art der Immobilisierung)?