Protocol of the Session on January 22, 2008

(Zurufe und Unruhe)

Ich möchte meiner Fraktion und allen demokratischen Oppositionsfraktionen empfehlen, dem Änderungsantrag zuzustimmen, weil hier wenigstens deutlich wird, dass es tatsächlich ein immenser Etikettenschwindel ist. Kollege Dr. Martens hat vergessen zu sagen, dass dieser Antrag nicht nur keine Kosten verursacht, sondern enorme Kosten spart, und natürlich ist hier eine wichtige Chance nicht genutzt worden, wirklich ein grundsätzlich zweistufiges Verwaltungssystem in dem überschaubaren Flächenstaat Sachsen aufzubauen. Das hätte man ohne Weiteres tun können – andere Bundesländer machen es uns gerade vor.

Ich würde sehr empfehlen, diesem Änderungsantrag zuzustimmen.

(Beifall bei der Linksfraktion und der FDP)

Es gibt weiteren Redebedarf dazu. Für die Fraktion GRÜNE Herr Lichdi.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe mir auch das Vergnügen gegönnt, im Innenausschuss diesem Antrag des Kollegen Dr. Martens stets zuzustimmen.

Es ist natürlich irgendwie ein Antrag, der die Wichtigkeit dieser Reform nicht ganz ernst nimmt – dies auch bewusst nicht tut –, und ich habe große Sympathie dafür, da es eine Sache zuspitzt und auf den Grund bringt – wie wir alle wissen, die wir uns mit der Sache beschäftigt haben.

Nichtsdestotrotz ist es der Sache doch nicht angemessen und ich bedaure es, dass die FDP-Fraktion bei diesem wichtigen Vorhaben exakt diesen einen Antrag zur Änderung gestellt hat, also offensichtlich bei diesem Gesetz keine weiteren Vorschläge hat.

Meines Erachtens entspricht es auch nicht dem, was man von einer demokratischen Oppositionsfraktion in diesem Landtag zu erwarten hat.

Wir stimmen aber nichtsdestotrotz diesem Antrag gern zu.

(Unruhe)

Gibt es weiteren Redebedarf? – Herr Dr. Müller für die NPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte für meine Fraktion erklären, dass wir uns der Stimme enthalten werden. Was den Etikettenschwindel betrifft, können wir Kollegen Martens von der FDP-Fraktion zustimmen, und es würde wirklich Kosten sparen, wenn man auf diesen Unfug verzichten würde.

Wir als Fraktion hatten allerdings eigentlich das Ziel, wenn man eine Verwaltungsneuordnung macht, dass man zur Zweigliedrigkeit kommt. Die Zweigliedrigkeit der Verwaltung ist derzeit in diesem Hause nicht mehrheitsfähig und deswegen werden wir diesem Antrag nicht direkt zustimmen können.

Für die CDUFraktion Herr Abg. Bandmann.

Frau Präsidentin! Es sind verschiedene Aspekte zu diesem Änderungsantrag vorgetragen worden. Wir lehnen diesen Vorschlag von Herrn Dr. Martens ab. Er hat sich ja regelrecht einen Spaß daraus gemacht, diesen Antrag in der Beratung des Innenausschusses immer wieder zu wiederholen, obwohl er es, wenn er die Effizienz in den Vordergrund stellt, an einer einzigen Stelle hätte machen können, und dann wäre es für alle weiteren Beratungen gültig gewesen.

Es ist in unseren Ausführungen deutlich geworden, dass wir ganz klar bei einem dreistufigen Verwaltungsaufbau bleiben. Vorhin ist von einer Vertreterin der Linksfraktion noch behauptet worden, die Wirtschaft stünde nicht hinter der Fraktion. Der Präsident des VSW, Herr Bodo Finger, hat ganz klar gesagt: Diese Gebietsreform findet unsere

uneingeschränkte Zustimmung. Er hat weiter ausführt, dass die Wirtschaft klar dahintersteht.

(Starke Unruhe und Zurufe)

Herr Dr. Martens, Sie wissen, dass die neuen Direktionen eben andere Aufgaben haben. Es sind zum Beispiel in einer Direktion Aufgaben für andere gebündelt, sodass wir deutlich machen wollen, dass das, was Sie ständig zu suggerieren versuchen, dass es bliebe, wie es ist, schlicht und einfach falsch ist, und wir bitten um Ablehnung.

Gestatten Sie noch eine Zwischenfrage des Abg. Günther?

(Beifall bei der CDU)

Ich kann keinen weiteren Aussprachebedarf zum Änderungsantrag erkennen. Damit kommen wir zur Abstimmung über diesen Antrag in der Drucksache 4/11002. Wer kann zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Demzufolge kommen wir zur Abstimmung über Nr. 2 im Teil 1 in der Fassung des Ausschusses. Ich frage nach der Zustimmung. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer größeren Anzahl von Stimmen dagegen ist Nr. 2 mehrheitlich beschlossen.

Zu den Nrn. 3 bis 6 liegen keine Änderungsanträge vor und ich schlage vor, insgesamt über sie abzustimmen. Wer kann den Nrn. 3 bis 6 zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Ohne Stimmenthaltungen und mit einer größeren Anzahl von Stimmen dagegen sind die Nrn. 3 bis 6 mehrheitlich beschlossen.

Ich rufe die Nr. 7 auf. Hierzu gibt es einen Änderungsantrag der NPD-Fraktion; Sie finden ihn in der Drucksache 4/10998, und zwar die Ziffer I. Wer bringt den Änderungsantrag ein? – Herr Gansel, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei der öffentlichen Anhörung im September 2007 konnte man erfreut zur Kenntnis nehmen, dass das Landesamt für Denkmalpflege unter den Sachverständigen viele Fürsprecher hat. Die allermeisten Sachverständigen traten unmissverständlich dafür ein, das Landesamt als eigenständige Landesbehörde zu erhalten, um die denkmalpflegerische Arbeit auch weiterhin fachkompetent und losgelöst von kommunalen Begehrlichkeiten und insbesondere von Einsparinteressen zu garantieren.

Hätte die Staatsregierung – das kann man wohl festhalten – nicht massiven politischen Druck zu spüren bekommen, dann wäre das Landesamt für Denkmalpflege in seiner bisherigen Form zerschlagen und als bloße Abteilung der künftigen Landesdirektion Dresden unterstellt worden.

Damit wären wichtige Aufgaben an die Unteren Denkmalschutzbehörden in den Kommunen delegiert worden, ohne dass diese den Fachaufgaben in angemessener Weise gewachsen gewesen wären.

Wie der Sachverständige Prof. Dr. Glaser ausführte, gehört Sachsen neben Bayern und Sachsen-Anhalt zu den denkmalreichsten Ländern Deutschlands. Neben dem Zauber der hiesigen Landschaft ist dies unzweifelhaft ein Hauptgrund für die touristische Attraktivität Sachsens. Die etwa 131 000 Denkmale in Sachsen gliedern sich in 107 000 Bau- und Kunstdenkmale, 15 000 Bodendenkmale, 7 000 technische Denkmale und 2 000 Denkmale der Gartenkunst. Angesichts dieser reichhaltigen Denkmallandschaft ist es der NPD-Fraktion völlig unverständlich, wie die Regierung Milbradt überhaupt auf die Idee kommen konnte, zwar das Landesamt für Archäologie in direkter Verantwortung zu behalten, sich aber der direkten Verantwortung für das Landesamt für Denkmalpflege zu entledigen und dieses als Abteilung in eine Landesdirektion abzuschieben.

Wir halten es deshalb für zweckmäßig, das bisher dem Innenministerium nachgeordnete Landesamt für Denkmalpflege und das bisher dem Ministerium für Wissenschaft und Kunst nachgeordnete Landesamt für Archäologie zu einem einzigen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie zusammenzufassen, das nur dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst nachgeordnet ist.

Auch in diesem Zusammenhang möchte ich auf die Expertenäußerung verweisen: Die nach Aussage der Fachleute von 1993 bis 2002 bewährte Struktur, nach der die Landesämter für Denkmalpflege und Archäologie als Fachbehörden für alle Fragen des Denkmalschutzes unmittelbar dem Wissenschaftsministerium nachgeordnet sind, soll unserer Auffassung nach wiederhergestellt und durch Kompetenzbündelung zu einem Landesamt zusammengefasst werden.

Nach Auffassung des Sachverständigen Prof. Dr. Glaser ist eine Verbindung des Landesamtes für Archäologie – das ja sowieso eine Denkmalgattung vertritt – mit dem Landesamt für Denkmalpflege schlicht und ergreifend sinnvoll, weil beide Landesämter oft am gleichen Objekt tätig sind. Wenn in anderen Bereichen viel wesensfremdere Aufgaben gebündelt werden – zum Beispiel durch das beabsichtigte Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie –, so ist es nahe liegend, so verwandte Aufgabengebiete wie Denkmalpflege und Archäologie zum Zwecke einer Verwaltungsvereinfachung und Kompetenzbündelung zu einer Landesbehörde zusammenzufassen.

Darum bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall bei der NPD und des Abg. Klaus-Jürgen Menzel, fraktionslos)

Möchten sich die Fraktionen zu dem Änderungsantrag äußern? – Das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir zur Abstimmung. Ich rufe auf die Drucksache 4/10998 mit der Ziffer I, Änderungsantrag der NPD-Fraktion. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Deshalb kommen wir zur Abstimmung über Nr. 7 in der Fassung des Ausschusses. Wer kann zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei wenigen Stimmenthaltungen und einer größeren Anzahl von Stimmen dagegen ist die Nr. 7 in der Fassung des Ausschusses beschlossen.

Für die Nrn. 8 bis 12 liegen keine Änderungsanträge vor. Ich lasse deshalb über diese Nummern zusammen abstimmen. Wer stimmt den Nrn. 8 bis 12 zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Keine Stimmenthaltung. Bei einer größeren Anzahl von Stimmen dagegen sind die Nrn. 8 bis 12 mehrheitlich beschlossen worden.

Ich rufe den Teil 1 in Gänze auf. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer größeren Anzahl von Stimmen dagegen ist der Teil 1 mehrheitlich beschlossen worden.

Ich rufe Teil 2 auf, Allgemeine Folgeregelungen zur Reform der Verwaltungsstruktur.

Wir beginnen mit Artikel 2 – Gesetz über den Personalübergang vom Freistaat Sachsen auf die kommunalen Körperschaften (Sächsisches Personalübergangsgesetz).

Wer stimmt § 1 zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Keine Stimmenthaltung. Bei einer größeren Anzahl von Stimmen dagegen ist § 1 mehrheitlich beschlossen worden.

Zu § 2 gibt es in der Drucksache 4/11003 einen Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Herr Dr. Friedrich bringt ihn ein.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich darf voranstellen, dass wir, wie bereits in der Rede meines Kollegen Sebastian Scheel betont, generell gegen dieses Gesetz über den Personalübergang sind, vor allen Dingen deshalb, weil die Chance, eine tarifvertragliche Regelung zwischen der Staatsregierung und den betroffenen Gewerkschaften abzustimmen bzw. zu verhandeln – natürlich rechtzeitig –, nicht genutzt worden ist. Dass jetzt das Zeitfenster für eine solche tarifvertragliche Regelung nicht mehr offen ist, sollte jedermann klar sein. Aber es war kein Geheimnis, dass der Wahltermin und der spätestmögliche Reformtermin anstehen. Man hätte es also bei entsprechendem politischem Willen ohne Weiteres machen können.

Wir bringen heute einen Teil unseres damaligen Änderungsantrages erneut ein. Wir haben ihn übrigens schon im Plenum des Sächsischen Landtages behandelt. Wir wollen die jetzt im Gesetz stehende dreijährige Ausschlussfrist für betriebsbedingte Beendigungskündigungen sowohl für staatliches als auch für kommunales Personal entsprechend der Forderung der Gewerkschaften

auf eine zehnjährige Frist ausweiten. Ich betone ausdrücklich: Das bezieht sich sowohl auf das Personal, das kommunalisiert werden soll, als auch auf das Personal, das bereits jetzt in den Landkreisen und den einzukreisenden Städten vorhanden ist.