Mit dem Wegfall des Rechtsanspruches auf den barrierefreien Zugang verlieren Betroffene wieder ein Stück ihrer Selbstständigkeit. Das nehmen die Staatsregierung und Sie als Koalition auf Betreiben der kommunalen Spitzenverbände bewusst in Kauf.
Frau Orosz, Sie haben im Innenausschuss zugesagt, dass auch ohne gesetzliche Regelung den Kommunen das Geld für die Schaffung der Barrierefreiheit im Rahmen des Mehrbelastungsausgleiches zukommen würde. Aber damit ist keine Rechtssicherheit verbunden. Wir können uns nicht darauf verlassen, dass die Kommunen das Geld wirklich an dieser Stelle einsetzen. Deshalb ist das nur eine Beruhigungspille. Das Geld ist weder zweckgebunden noch sicher. Deshalb beantragen wir, dass diese Rechtssicherheit wieder hergestellt wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie an dieser Stelle nicht zu, dass die Verlagerung von Aufgaben an die Kommunen bzw. den Kommunalen Sozialverband für Menschen mit Behinderung zu einer unüberwindlichen Kommunikationsbarriere führt.
Der Artikel, den wir einfügen wollen, verpflichtet auch die neuen Träger des Verwaltungsverfahrens, die ihnen übertragenen Aufgaben in gleichem Maße an den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung auszurichten.
Frau Präsidentin! Frau Herrmann, wir werden diesem Antrag selbstverständlich aus zwei Gründen zustimmen. Der erste Grund ist: Wir hatten einen ähnlichen – sogar etwas ausführlicheren – Antrag im Sozialausschuss und in anderen Ausschüssen gestellt. Er wurde in bewährter Tradition abgelehnt.
Der zweite Grund, weshalb wir unbedingt Ihrem Änderungsantrag zustimmen: Auch er ist ein Appell an die SPD.
Wir hatten vor vier Jahren gemeinsam ein Gesetz eingebracht, wenn Sie sich erinnern. Wir nannten das ein Gleichstellungsgesetz. Damals haben wir von vornherein generell Barrierefreiheit auf allen Ebenen gefordert. Erinnern Sie sich, wir haben dort auch eine Ausdehnung der Gesetzesgeltung auf die Kommunen verlangt. Das haben wir nicht erreicht. Das ist Demokratie. Aber schlimm ist es, wenn jetzt die Staatsregierung und offenbar die Koalition noch hinter das ohnehin relativ leere Integrationsgesetz zurückgehen. Ich kann Ihnen dann schon Anfragen ankündigen. In der Tat will ich wissen, in welchen neuen Kreisverwaltungen Barrierefreiheit überhaupt gesichert ist, nämlich räumlich und was die Kommunikation betrifft.
Das, was hier vorgetragen wird, ist ein Generalverdacht gegen die kommunale Ebene. Die kommunale Ebene ist jetzt schon an vielen Stellen genau mit dieser Barrierefreiheit im Ausbau an der Spitze. Es gibt nicht einen Fall, der bekannt ist, bei dem diese Vorwürfe, die Sie vortragen, zutreffen. Dort, wo neue Baumaßnahmen durchgeführt werden, ist das barrierefreie Bauen generell vorgeschrieben. Deshalb müssen wir nicht jedes Detail regeln. Dieser Generalverdacht, den Sie aussprechen, ist durch nichts belegt.
Ich habe deutlich gemacht, dass es bei Weitem nicht nur um bauliche Barrierefreiheit geht, sondern vor allem um die Barrierefreiheit in Bezug auf Kommunikation.
Ich kann die Gegenfrage stellen: Nennen Sie mir einen Landkreis, dessen Internetauftritt barrierefrei ist und der damit für die Betroffenen den Zugang zu den entsprechenden Unterlagen, die dann auszufüllen sind, barrierefrei gewährleistet.
Herr Bandmann, für das Protokoll: Was in Ihrer Fraktion Sozialpolitiker zu sagen haben, die sich in der Tat – ich weiß, wovon ich spreche – gern für diesen Antrag einsetzen würden, haben wir eben erlebt: dass Frau Nicolaus keine Chance hatte zu reden, weil Sie als Kavalier ihr das versagt haben.
Meine Damen und Herren! Ich schlage vor, dass wir jetzt über diesen Änderungsantrag zur Abstimmung kommen, und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte! – Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mit großer Mehrheit abgelehnt worden.
Ich lasse jetzt über den gesamten Teil 10 im Bereich des Staatsministeriums für Soziales abstimmen und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte! – Die Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Gegenstimmen wurde dem Teil 10 mit Mehrheit zugestimmt.
Wir kommen nun zum Teil 11, Anpassungen im Bereich des Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft, Artikel 64, Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe in meinem Änderungsantrag in drei Punkten erklärt, was ich will. Ich denke, das ist plausibel. Ich habe noch einige Bemerkungen dazu zu machen. Ich gebe das aber aus Zeitgründen zu Protokoll.
Hier habe ich eine Pause gemacht, damit es protokolliert werden kann. Ich bekomme für die Formulierungen in meinem Antrag in der Koalition und in meiner Fraktion keine Mehrheit. Aus diesem Grunde verfahre ich jetzt genauso wie vorhin. Ich ziehe meinen Antrag zurück. Danke.
Meine Damen und Herren! Der Antrag wurde zurückgezogen. Deshalb werden wir über diesen Antrag nicht abstimmen. Ich rufe jetzt die Nr. 1 auf. – –
Entschuldigen Sie, Frau Präsidentin. Ich habe eine Geschäftsordnungsunsicherheit. Darf ich noch Stellung nehmen, wenn der Antrag schon zurückgezogen ist?
Sie können sich gleich äußern, weil wir jetzt zum Änderungsantrag der Fraktion der GRÜNEN zu Artikel 64, Nr. 1, Drucksache 4/10996, Ziffer 1, kommen. Ich bitte um Einbringung. Herr Abg. Lichdi, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich hätte Kollegen Pfeifer natürlich gern meine Hochachtung dafür ausgesprochen, dass er es als bisher einziger Koalitionsabgeordneter gewagt hat, wider den Stachel zu löcken. Ich bin nun enttäuscht, dass er es erst ankündigt und dann unter Umständen zurückzieht, die nicht für jeden verständlich sind. Nun gut. – Kollege Pfeifer ist zwar bisher nicht als Umweltfachmann hervorgetreten, andere Mitglieder der CDU-Fraktion schon. Ich denke insbesondere an Kollegen Mannsfeld, der wider besseres Wissen dem Antrag zustimmen wird und es nicht vermocht hat, einen Teil seines Lebenswerkes zu retten, so kann man schon sagen; der die Zerschlagung der Umweltverwaltung jetzt hinnehmen muss. Herr Mannsfeld, wenn Sie mich jetzt aus der letzten Reihe freundlich anlächeln, begrüße ich es natürlich sehr. Ich würde es allerdings noch mehr begrüßen, wenn Sie an das Rednerpult kämen und vor der sächsischen Öffentlichkeit vertreten würden, warum Sie wider eigenes besseres Wissen unserem Änderungsantrag nicht zustimmen werden.
Meine Damen und Herren! Es geht hier wie schon vorhin, bei der Frage des Übergangs der Mitarbeiter um die Frage der Kommunalisierung der Umweltverwaltung. Dazu ist eigentlich alles gesagt worden. Ich kann nur wiederholen: Wer die Anhörung genau zur Kenntnis genommen hat, der weiß, dass die Kreise selbst wissen, Herr Jacob, dass sie diese Aufgabe nicht werden bewältigen können. Wer Herrn Rechentin, der ja jetzt zum Herrn Ministerpräsidenten aufgestiegen ist, und Herrn Herr genau zugehört hat oder wer die Stellungnahme von Herrn Oberbürgermeister
Jung gehört hat, der weiß, dass die Debatte im Lande wesentlich weiter ist. Es wird schon geprüft, ob man Zusammenfassungen vornehmen kann. Es wird wahrscheinlich auch schon geprüft, welche Büros man mit den Aufgaben betrauen wird, die man ab 01.08. nicht mehr wird sorgfältig erfüllen können. Das alles ist mit Zusatzkosten verbunden, die im Mehrbelastungsausgleich nicht hinterlegt sind. Die Fachlichkeit wird zum Nachteil der Investoren und der Wirtschaft leiden. Ich freue mich, dass dieser Aspekt heute zum ersten Mal den Weg in die „Freie Presse“ gefunden hat, die ja sonst – – Na gut, man soll keine Medienschelte betreiben.
Meine Damen und Herren! Diejenigen, die Bescheid wissen, werden unserem Änderungsantrag gern zustimmen. Die nicht Bescheid wissen, werden ihn ablehnen. Aber das kennen wir ja schon.
Frau Präsidentin! Nur kurz, weil ich vorhin schon in meinem Redebeitrag dazu Stellung genommen habe. Die Linksfraktion teilt die Auffassung, die Herr Lichdi von den GRÜNEN gerade vorgetragen hat. Wir werden uns seinen Änderungsanträgen natürlich anschließen, weil wir gegen die Zerschlagung der Umweltverwaltungen sind. Wir sind auch der Meinung, wie es im Antrag in der Drucksache 4/10995 formuliert ist, dass die Naturschutzfachbehörde für Großschutzgebiete das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie sein soll und nicht der Sachsenforst.
Auch von mir an Herrn Pfeifer ein Dankeschön. Sie hatten den Antrag zu meinem Geburtstag geschrieben. Es war ein tolles Geschenk. Schade, dass Sie ihn zurückgezogen haben.
Frau Präsidentin, die vorgetragenen Krokodilstränen der Opposition haben wir zur Kenntnis genommen. In Bezug auf den Antrag in der Drucksache 4/10995 ist zu sagen, dass die Streichung der Nrn. 7 bis 9 des Artikel 64 beinhalten, dass die Zuständigkeit des Staatsbetriebes Sachsenforst für die Großschutzgebiete Königsbrücker Heide, Gohrischheide und Elbniederterrasse Zeithain sowie für den Nationalpark Sächsische Schweiz – –
Wir sind aber jetzt bei der Nr. 1, wenn ich mal unterbrechen darf. Das ist die Drucksache 4/10996, Ziffer 1. Es geht also nicht um die Streichung der Nrn. 7 bis 9, sondern um etwas anderes.