Protocol of the Session on December 14, 2007

Zur Frage 2. Mit Blick auf die nutzerspezifischen Anforderungen an eine Polizeiliegenschaft war zunächst das von Ihnen, Frau Abg. Simon, genannte Objekt in Ebersbach in der näheren Auswahl. Vor wenigen Wochen hat das Bundesministerium des Innern die Innenminister der Länder über die künftige Struktur der Bundespolizei informiert. Dabei wurde bekannt, dass im Oberland der bisherige Bundespolizeiabschnitt in Ebersbach zu einer Inspektion ausgebaut wird, gleichzeitig aber die Bundespolizeiinspektion in Seifhennersdorf und der Bundespolizeiabschnitt in Neugersdorf perspektivisch wegfallen werden.

Neben der daraus erwachsenden Möglichkeit einer Nachnutzung der Bundesliegenschaft in Seifhennersdorf – das Objekt in Neugersdorf ist zu klein – erscheint aus sicherheitspolitischen Erwägungen eine getrennte Dislozierung der künftigen Polizeidienststellen des Bundes und des Landes im Oberland angeraten. Aufgrund dessen präferiert die sächsische Polizei nunmehr den Standort Seifhennersdorf.

Danke schön.

Ich bitte Herrn Petzold, Frage Nr. 3 zu stellen.

Frau Präsidentin! Es geht um die Belastungen von Einwohnern des Muldentalkreises durch Nachtfluglärm.

Ein Mitglied der Interessengemeinschaft (IG) Nachtflugverbot warnte auf einer Veranstaltung des Regionalvereins im Vormonat November in Machern im Muldentalkreis vor einer erhöhten Belastung der Einwohner des Muldentalkreises durch Nachtfluglärm. Auf 70 bis 80 Flugzeuge pro Nacht könne sich die Zahl der Flüge erhöhen, was zu einer weiteren immensen Beeinträchtigung der Nachtruhe für die betroffenen Anwohner in den Einflugschneisen führen werde.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche Informationen sind der Staatsregierung zu der vorgenannten Problematik einer massiven Beeinträchti

gung der Nachtruhe durch nächtliche Frachttransportmaschinen in den Einflugschneisen des Mitteldeutschen Flughafens Leipzig/Halle bekannt?

2. Welche Bemühungen gibt es seitens der Staatsregierung, durch Absprachen mit dem Unternehmen DHL eine Einschränkung des Nachtverkehrs bzw. den Einsatz lärmreduzierter Maschinen zu erreichen, um dem berechtigen Anliegen der Anwohner der Einflugschneisen auf Einhaltung der Nachtruhe und dem Schutz vor fortwährenden Aufwachreaktionen Geltung zu verschaffen?

Für die Staatsregierung antwortet Herr Staatsminister Jurk.

Damit Herr Dr. Wöller nicht alles machen muss. – Herr Abgeordneter, lassen Sie mich bitte zunächst darauf hinweisen, dass der Flughafen Leipzig/Halle für die Entwicklung der mitteldeutschen Wirtschaftsregion große Bedeutung hat. Er ist nicht nur für Sachsen, sondern auch für Sachsen-Anhalt und Thüringen das Tor zu den internationalen Märkten. Der Flughafen Leipzig/Halle verfügt über ein ganz besonderes Potenzial als Luftfrachtumschlagplatz. Dies hat sich auch in der Branche herumgesprochen. Dank des Ausbaues und der gelungenen Ansiedlung von DHL wird der Flughafen Leipzig/Halle demnächst zu den wichtigsten Frachtflughäfen Europas aufschließen.

DHL hat am Standort Leipzig bisher circa 1 700 Arbeitsplätze geschaffen; bis zu 3 500 sollen es werden. Kürzlich kündigten Lufthansa Cargo und DHL an, sich mit einem gemeinsamen Luftfrachtunternehmen am Flughafen Leipzig/Halle anzusiedeln; andere werden hoffentlich noch folgen. Es ist gut, dass sich der Flughafen Leipzig/Halle entwickelt und für die Branche immer interessanter wird.

Zur Beantwortung Ihrer Fragen.

Zu 1.: Es ist nicht zu leugnen, dass mit der positiven Verkehrsentwicklung am Flughafen Leipzig/Halle auch der Fluglärm zunimmt. Um jedoch die Auswirkungen für die Betroffenen erträglich zu machen, hat die Planfeststellungsbehörde in ihrem Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Flughafens umfangreiche Schallschutzmaßnahmen verfügt. Unter Berücksichtigung des besonders hohen Nachtflugaufkommens am Flughafen Leipzig/Halle hat sie ein Nachtschutzgebiet festgesetzt, in dem der Flughafen baulichen Schallschutz zu gewähren hat. Der Schallschutz soll sicherstellen, dass die Anwohner im Durchschnitt eines Jahres weniger als einmal pro Nacht durch Fluglärm aufwachen und wieder einschlafen. Dies gilt, wie gesagt, im besonders schutzbedürftigen Nachtschutzgebiet.

Der Muldentalkreis befindet sich jedoch außerhalb dieses Bereiches. Er ist circa 25 Kilometer vom Flughafen Leipzig/Halle entfernt. Deshalb haben ihn die Gutachter nicht in die lärmphysikalischen Untersuchungen zum Planfeststellungsverfahren einbezogen. Dies ist auch nicht

zu beanstanden. Am Rande des Untersuchungsgebietes prognostizierten sie für die Nacht eine Belastung von weniger als 45 Dezibel. Somit kann man auch im angrenzenden Muldentalkreis eine ebenso geringe Fluglärmbelästigung unterstellen. Sie bleibt damit unter den nach dem 2007 novellierten Fluglärmgesetz schutzwürdigen Größen von 55 Dezibel für bestehende zivile Flughäfen.

Dennoch fühlen sich Bürger von Fluglärm belästigt. Dies nehmen wir mit Bedauern zur Kenntnis. Es ist richtig, dass die vom Luftfahrtbundesamt durch Gerichtsverordnung festgelegten An- und Abflugstrecken für den Flughafen Leipzig/Halle bei Betriebsrichtung Ost über den Landkreis hinwegführen. Allerdings wird die Betriebsrichtung Ost aufgrund des vorherrschenden Westwindes nur etwa ein Drittel des Jahres genutzt, nämlich bei Ostwindwetterlagen. In der Regel haben die in Leipzig/Halle startenden Flugzeuge an der Kreisgrenze eine Flughöhe von mehr als 2 500 Metern erreicht. Bei einem radargeführten Standardanflug auf den Flughafen Leipzig/Halle wird die Kreisgrenze bei einer Flughöhe von etwa 760 Metern überflogen. In dieser Höhe sind Fluggeräusche zwar wahrnehmbar, allerdings sollten sie die Nachtruhe nicht stören und schon gar nicht massiv beeinträchtigen.

Zu 2.: DHL wickelt seinen Verkehr im Wesentlichen in der Nacht ab. Diesem Umstand hat die Planfeststellungsbehörde bei ihrem Schallschutzkonzept für den Flughafen Leipzig/Halle in besonderer Weise Rechnung getragen. Nachtflugbeschränkungen für Expressfrachtdienstleister hat sie als nicht sachgerecht ausgeschlossen. DHL und andere Expressfrachtdienstleister sind auf den Nachtsprung angewiesen. Dies hat auch das Bundesverwaltungsgericht bei seiner Entscheidung im November 2006 bestätigt. Insofern werden Sie nicht ernsthaft erwarten, dass die Staatsregierung ohne zwingenden Grund Einschränkungen dieses Verkehrssegmentes verhängt; und zwingende Gründe sind nach der geltenden Rechtslage nicht vorhanden. Sie können davon ausgehen, dass alle Luftfahrtunternehmen schon aus wirtschaftlichen Gründen an modernen und lärmarmen Flugzeugen interessiert sind. Leisere Flugzeuge zahlen auch in Leipzig/Halle geringere Flughafenentgelte als laute. Moderne Flugzeuge verbrauchen im Allgemeinen weniger Treibstoff, der bekanntlich auch immer teurer wird.

Die derzeit diskutierte Einbeziehung des Luftverkehrs in den CO2-Emissionshandel wird ihre Wirkung nicht verfehlen. Eine Modernisierung der Frachtflotte ist damit zu erwarten. DHL und die einbezogenen Luftfahrtunternehmen wurden für lärmarme An- und Abflugverfahren sensibilisiert und die Deutsche Flugsicherung zur konsequenten Überwachung aufgefordert.

Ich bitte nun Herrn Morlok, FDP-Fraktion, Frage Nr. 12 zu stellen.

Frau Präsidentin! Meine Frage steht im Zusammenhang mit der geplanten Einführung eines

Mindestlohnes für Postdienste. Vor dem Hintergrund der aktuellen Einigung der Bundesregierung zum Mindestlohn für Postdienste haben einige private Postdienstleister Entlassungen angekündigt.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Wie viele Personen sind derzeit in Sachsen bei privaten Postdienstleistern beschäftigt und wie hoch ist darunter der Anteil ehemaliger Arbeitsloser und der von Geringqualifizierten?

2. Erwartet die Staatsregierung auch in Sachsen Entlassungen bei den privaten Postdienstleistern bzw. in welchem Umfang sind der Staatsregierung Ankündigungen der privaten Postdienstleister bekannt, auch in Sachsen Entlassungen in Erwägung zu ziehen?

Für die Staatsregierung antwortet noch einmal Herr Staatsminister Jurk, bitte.

Herr Abg. Morlok, zu Ihrer ersten Frage:

In Sachsen haben nach Informationen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn etwa 75 Lizenznehmer für Briefdienstleistungen ihre Sitze. Diese Lizenznehmer hatten im Jahr 2006 nach eigenen Angaben zusammen etwa 4 620 Beschäftigte, die sich wie folgt aufteilen:

829 Vollzeitkräfte, 738 Beschäftigte in Teilzeit, 3 023 Beschäftigte mit Minijobs sowie 30 kurzfristig Beschäftigte. Die Werte für 2007 liegen nach Angaben der Lizenznehmer um etwa 10 % höher. Darüber hinaus sind viele Beschäftigte in Subunternehmen für Lizenznehmer tätig. Die Bundesagentur für Arbeit hat zum Stichtag 31. März 2007 insgesamt 8 352 Beschäftigte bei privaten Postdienstleistungen in Sachsen registriert. Also dürfte es knapp 3 300 Beschäftigte bei Subunternehmen geben. Insgesamt gibt es neben den 2 263 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten – davon 1 422 Vollzeit- und 840 Teilzeitbeschäftigte – 6 090 geringfügig Beschäftigte, davon wiederum 130 in Vollzeit und 5 960 in Teilzeit. Angaben darüber, wie viele der Beschäftigten vorher arbeitslos waren, sowie zum Qualifikationsniveau der Beschäftigten liegen nicht vor.

Zu 2: Der Staatsregierung sind keine Ankündigungen von Entlassungen bei privaten Postdienstleistern in Sachsen bekannt. Einer der größten Konkurrenten der Deutschen Post AG, die PIN Group AG, ist in Sachsen allerdings nicht sehr stark vertreten. Im Übrigen gehört zu dieser Diskussion auch die Feststellung, dass die privaten Postkonkurrenten, noch bevor der Mindestlohn für Briefdienstleister überhaupt in Kraft getreten ist, sehr öffentlichkeitswirksam eine Drohkulisse aufbauten, um den Mindestlohn doch noch zu verhindern.

(Caren Lay, Linksfraktion: So ist es!)

Hier werden unverantwortlicherweise Ängste bei den Betroffenen geschürt, ohne dass die angekündigten

Maßnahmen tatsächlich mit dem Mindestlohn im Zusammenhang stehen. Mit der Aufnahme der Briefdienstleistungen in das Arbeitnehmerentsendegesetz wird schließlich nur das umgesetzt, was die Große Koalition in Berlin bereits vor einem Monat vereinbart hat.

Vielen Dank.

Ich bitte Herrn Lichdi, seine Frage Nr. 8 zu stellen.

Es geht um Kennzeichenerkennungssysteme.

Auf meine mündliche Anfrage in der 92. Sitzung des Sächsischen Landtags am 8. November 2007 (Fragestun- de, Drucksache 4/10196) antwortete Herr Staatsminister Buttolo sinngemäß, dass er es angesichts der Grenzöffnung zu Tschechien und Polen für notwendig erachtet, den Einsatz von Kennzeichenerfassungssystemen zum automatisierten Abgleich von Kfz-Kennzeichen alsbald zu ermöglichen. Auch wird eingeräumt, dass hierzu die Schaffung einer ausdrücklichen gesetzlichen Bestimmung erforderlich ist, da die derzeitigen Regelungen nicht ausreichend seien. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Staatsregierung wurde bisher nicht in den Landtag eingebracht. Zum Zeitpunkt des Wegfalls der Grenzkontrollen im Dezember 2007 liegt daher keine Rechtsgrundlage zum Einsatz der Maßnahme vor.

Ich frage die Staatsregierung:

1. Wann wird der Gesetzentwurf zur Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Kennzeichenerfassung in den Landtag eingebracht?

2. Liegen die technischen Voraussetzungen für den Einsatz von Kennzeichenerfassungssystemen zum automatisierten Abgleich von Kfz-Kennzeichen bereits vor?

Herr Staatsminister Prof. Wöller, Sie haben das Wort.

Auch hier vertrete ich meinen Kollegen Innenminister.

Zur Frage 1: Ein genauer Zeitpunkt steht noch nicht fest. Das SMI bemüht sich jedoch um eine schnellstmögliche Einbringung.

Zur Frage 2: Nein, die technischen Voraussetzungen für den Einsatz von Kennzeichenerfassungssystemen zum automatischen Abgleich von Kfz-Kennzeichen liegen noch nicht vor.

Eine Nachfrage. Herr Lichdi, bitte.

Mit welchen Zeiträumen rechnet die Staatsregierung für die Einbringung des Gesetzentwurfs und mit welchem Zeitraum rechnet sie für die Bereitstellung der technischen Voraussetzungen?

Ich beantworte die Nachfrage wie folgt:

Angaben zum genauen Zeitpunkt sind noch nicht möglich. Aber die Staatsregierung bemüht sich bezüglich des zweiten Teils Ihrer Frage darum, die technischen Voraussetzungen baldmöglichst zu schaffen.

Vielen Dank für diese erschöpfenden Auskünfte.