Protocol of the Session on November 7, 2007

Danke schön.

(Beifall bei der FDP)

Wird dazu das Wort gewünscht? – Frau Nicolaus, bitte.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Schütz, ich hätte mich nicht noch einmal zu Wort gemeldet, aber es muss richtiggestellt werden, was Sie gesagt haben. Die Besucher auf der Tribüne bekommen sonst den Eindruck, als wenn wir familienunfreundlich wären, indem wir Landeserziehungsgeld zahlen.

(Unruhe bei der Linksfraktion)

Das kann so nicht stehen bleiben. Es ist ein Beweis der Familienfreundlichkeit, dass wir Landeserziehungsgeld zahlen.

(Beifall bei der CDU)

Wird weiter das Wort gewünscht? – Frau Herrmann, bitte.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden dem Antrag zustimmen, obwohl die Staffelung der Höhe der Bezugszeit nach der Reihenfolge des Kindes in der Familienplanung enthalten ist. Wir stimmen ihm deshalb zu, weil wir nicht der Meinung sind, dass Eltern freiwillig auf Einkommen verzichten. Man kann auf Einkommen nur verzichten, wenn man Einkommen hat. Wenn Eltern kein Einkommen haben, können sie nicht verzichten. Deshalb wollen wir, dass im zweiten Lebensjahr neun Monate lang gezahlt wird.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wird zu dem Änderungsantrag weiter das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann bringe ich diesen zur Abstimmung. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag der FDP-Fraktion in der Drucksache 4/10266. Wer dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer größeren Anzahl von Stimmen dafür ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich bitte um Einbringung des Änderungsantrages der Linksfraktion in der Drucksache 4/10265. – Er ist eingebracht. Wird dazu das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann bringe ich diesen zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag der Linksfraktion in der Drucksache 4/10265 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dafür und Stimmenthaltungen ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

Eingebracht ist bereits der Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE in der Drucksache 4/10257. Wird dazu das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann bringe ich diesen zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE zustimmen möchte, den bitte ich um

Ich lasse abstimmen über die Nrn. 4 bis 7 in Artikel 1 in der Fassung des Ausschusses. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist den Nrn. 4 bis 7 zugestimmt.

das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dafür und Stimmenthaltungen ist der Änderungsantrag in der Drucksache 4/10257 abgelehnt.

Ich frage, ob zum Änderungsantrag der NDP-Fraktion in der Drucksache 4/10263 das Wort gewünscht wird? – Das ist nicht der Fall. Dann bringe ich diesen zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dafür ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich lasse jetzt abstimmen über Nr. 2 in Artikel 1 in der Fassung des Ausschusses. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist der Nr. 2 mehrheitlich zugestimmt.

Wir kommen jetzt zu Nr. 3. Hier gibt es zwei Änderungsanträge. Der Änderungsantrag der NPD-Fraktion ist bereits eingebracht. Wird dazu das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer der Drucksache 4/10263 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist diese Drucksache bei Stimmen dafür mehrheitlich abgelehnt.

Ich lasse abstimmen über Artikel 2 in der Fassung des Ausschusses. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist Artikel 2 mehrheitlich zugestimmt.

Ich lasse schließlich abstimmen über Artikel 3 in der Fassung des Ausschusses. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist dem Artikel 3 mehrheitlich zugestimmt.

Meine Damen und Herren, wir haben jetzt eine Besonderheit in der Weise, dass ein Änderungsantrag angenommen worden ist, der aber so geringfügig ist, dass er nicht in den Wortlaut eingreift. Ich frage, ob wir die 3. Lesung anschließen wollen. – Es erhebt sich kein Widerspruch.

Meine Damen und Herren, damit ist die 2. Beratung abgeschlossen.

(Widerspruch des Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion) Ich bitte jetzt um Einbringung des Änderungsantrages der Fraktionen CDU und SPD in der Drucksache 4/10264. Bitte schön. – Sie haben Widerspruch? Dann müssen wir noch einmal abstimmen. Wer dem zustimmt, dass wir aufgrund der Geringfügigkeit der Änderung im Änderungsantrag, die auf den Inhalt des Gesetzes Einfluss nehmen könnte, die 3. Beratung durchführen, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei 2 Gegenstimmen und Stimmenthaltungen ist das so bestätigt. Kerstin Nicolaus, CDU: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hierbei handelt es sich nur um eine redaktionelle Änderung. Hier sind Paragrafen vertauscht worden. § 64 hätte durch § 65 ersetzt werden müssen. Das möchte ich hiermit einbringen. Meine Damen und Herren! Ich eröffne damit die 3. Lesung. Es gibt keinen Wunsch zu einer allgemeinen Aussprache. Wir kommen damit zur Abstimmung über das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Landeserziehungsgeldgesetzes in der in der 2. Lesung beschlossenen Fassung. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist dem Gesetz mehrheitlich zugestimmt worden. Präsident Erich Iltgen: Wird dazu das Wort gewünscht? – Das ist sicherlich nicht notwendig. Meine Damen und Herren, dann lasse ich abstimmen über den Änderungsantrag der Fraktionen CDU und SPD in der Drucksache 4/10264. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? (Heiterkeit bei der CDU – Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion: Da ist ein falsches Gesetz, deswegen!) Meine Damen und Herren! Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 50 Abs. 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Gibt es dagegen Widerspruch? – Ich sehe keinen Widerspruch. Damit ist die Eilausfertigung beschlossen und der Tagesordnungspunkt 3 beendet.

Bei Stimmen dagegen und Stimmenthaltungen ist dem Änderungsantrag – Herr Prof. Porsch, darf ich bitte zu Ende sprechen – mehrheitlich zugestimmt worden.

Ich lasse jetzt abstimmen über Nr. 3 in Artikel 1. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist der Nr. 3 in der Fassung des Ausschusses mehrheitlich zugestimmt.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 4

2. und 3. Lesung des Entwurfs Elftes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes

Drucksache 4/8869, Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD

Drucksache 4/10116, Beschlussempfehlung des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses

Den Fraktionen wird zur allgemeinen Aussprache das Wort erteilt. Sie sprechen in folgender Reihenfolge: CDU, SPD, Linksfraktion, NPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung. Die Debatte ist eröffnet. Ich bitte die CDUFraktion, das Wort zu nehmen.

(Präsidentenwechsel)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir bringen heute ein umfangreiches Reformvorhaben zum Abschluss. Am 4. April 2005 haben wir eine sehr eindrucksvolle öffentliche Anhörung zu vier Gesetzentwürfen über die Reform des Abgeordnetengesetzes durchgeführt – ich betone: eine öffentliche Anhörung.

Der Sächsische Landtag hat dann die Gesetzesinitiative der CDU und der SPD beschlossen. Dabei – ich möchte das noch einmal in Erinnerung rufen – wurden das Übergangsgeld und die Altersentschädigung reduziert, das Sterbegeld abgeschafft – anders als bei einigen Tarifpartnern, die das Sterbegeld bei den Tarifen berücksichtigt haben – und die Hinterbliebenenversorgung massiv reduziert. Der Landtag verständigte sich auf die Einsetzung einer Sachverständigenkommission. Diese hat nach vielen Beratungen und Anhörungen ihren Bericht am 11. Oktober 2006 dem Präsidenten des Sächsischen Landtages Erich Iltgen übergeben.

Ich möchte an dieser Stelle den in der Kommission Vertretenen für die umfassende Erarbeitung von Vorschlägen zur Neuregelung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Sächsischen Landtages herzlich danken, insbesondere dem Vorsitzenden Herrn Prof. Oberreuter.

(Beifall bei der CDU)

Dieser Bericht, der gleichzeitig als eine Art Stellungnahme zu werten ist, ist von vielen Landesparlamenten mit Hochachtung bewertet worden und man bearbeitet die eigene Diskussion zu Abgeordnetengesetzen unter Zuhilfenahme dieses Gesetzes.

Der Bericht, meine sehr geehrten Damen und Herren, war die Grundlage für die Erarbeitung eines Gesetzentwurfes der Koalitionsfraktionen. Ich möchte voranstellen, dass die Expertenkommission unter Zitierung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes festgestellt hat, dass ein Anspruch auf angemessene Entschädigung besteht, der die Unabhängigkeit der Abgeordneten sichern muss. Außerdem muss bei der Bemessung der Entschädigung der Bedeutung des parlamentarischen Amtes im Verfas

sungsgefüge einschließlich der mit dem Mandat verbundenen Belastung Rechnung getragen werden.

Die meisten Abgeordneten, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenden durchschnittlich 60 bis 70 Arbeitsstunden in der Woche für ihr Mandat im Sächsischen Landtag auf. Dabei ist es verfassungsrechtlich vorgesehen, dass Abgeordnete über ihre Entschädigung selbst zu entscheiden haben. Sie müssen das selbst tun. Es ist nicht möglich, ein unabhängiges Gremium abschließend entscheiden zu lassen. Diese Verantwortung, meine sehr geehrten Damen und Herren, müssen wir als Abgeordnete selbst übernehmen. Es gibt keinen Tarifpartner, der uns das abnehmen kann.

Ich erwarte aus den öffentlichen Äußerungen, die in den letzten Tagen zu lesen und zu hören waren, dass alle Mitglieder des Landtages dieser Verantwortung nachkommen, es nicht den Koalitionsfraktionen zuschieben und hinterher die Hand aufhalten und das Geld einstecken.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wesentliche Inhalte der Reform sind: Der Sächsische Landtag passt erstmalig seit dem Jahre 2003 seine Entschädigung an vergleichbare Entwicklungen der Bruttoverdienste im Freistaat Sachsen an. Wir orientieren uns dabei aber am Einkommen eines Richters mit einer R2-Besoldung, der am Landgericht beschäftigt ist, ohne dass wir diese Tätigkeit mit unserer Tätigkeit gleichsetzen. Damit ändert sich die Entschädigung aus dem Jahre 2003 von ehemals 4 284 Euro brutto auf 4 481 Euro brutto.

Zum Vergleich – man kann nicht Äpfel mit Birnen vergleichen – nenne ich Ihnen die Entschädigung in den anderen neuen Bundesländern. In MecklenburgVorpommern sind es seit dem 16.10.2006 entsprechend Richterbesoldung 4 462 Euro. Seit dem 01.01.2006 sind es in Sachsen-Anhalt 4 487 Euro. Dort hat der zuständige Landtagspräsident die Entwicklung des Landes mit einer entsprechenden Erhöhung der Entschädigung verglichen und empfohlen, zum 01.01.2008 eine Erhöhung auf 4 662 Euro vorzunehmen. Als zweiter Schritt erfolgt in Sachsen-Anhalt zum 01.05.2009 eine Erhöhung auf 4 797 Euro. Das hat der Landtagspräsident im „Amtsblatt“ veröffentlicht und es wird gesetzmäßig umgesetzt.

Im Landtag Brandenburg haben wir seit einigen Jahren – ich glaube, seit dem Jahre 2005 – eine Indexierungsregelung, die sich an einem festgelegten Index orientiert, bei dem die Entschädigung gemessen an der Einkommensstruktur im Land steigt oder fällt. Das ist das, was die

Kommission vorgeschlagen hat. Seit dem 01.01.2007 beträgt die Höhe in Brandenburg 4 390 Euro. Der Freistaat Thüringen hat sich am 01.09.2003 auf eine Höhe von 4 413 Euro verständigt und dies als angemessen angesehen.

Wir folgen, wenn man so will, der Entwicklung der Bruttoverdienste im Freistaat Sachsen und legen jetzt den Vorschlag über 4 481 Euro vor.

(Jürgen Gansel, NPD: Aber nicht der Arbeitnehmer!)

Das können Sie nachlesen. Nehmen Sie sich den Bericht zur Hand, dann werden Sie sehen, dass das analog den Arbeitnehmern gilt. Sie müssen den Bericht nur lesen. Vielleicht schaffen Sie das auch.

Die allgemeine Kostenpauschale für die Büroausstattung haben wir mit dem Tagegeld, den Übernachtungskosten sowie der Entschädigung für die Fahrtkosten in einer Summe zusammengefasst, so wie es uns die Sachverständigenkommission empfohlen hat, und – das war unsere Überlegung – nach der Entfernung von der Landeshauptstadt gestaffelt in die Beschlussempfehlung eingebracht.