Protocol of the Session on November 7, 2007

(Beifall bei der Linksfraktion)

Ich erteile der SPD das Wort. Herr Pecher, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bitte wundern Sie sich nicht. Ich stehe hier stellvertretend für meinen Kollegen Gunther Hatzsch und möchte zu diesem Gesetz sprechen. Mir fällt das auf der einen Seite nicht besonders schwer, aber auf der anderen Seite schon, weil Gunther Hatzsch einer derjenigen war, die bei der Schaffung dieses Gesetzes dabei waren. Alle, die damals daran mitgewirkt haben, können zu Recht stolz sein. Es ist ein Gesetz entstanden, das sich in der Praxis bewährt hat und finanziell auf einer soliden Grundlage steht – was man nicht von jedem Gesetz sagen kann, das in diesem Haus verabschiedet wurde.

(Zuruf von der FDP: Hört, hört!)

Es wurde schon mehrfach erwähnt, dass es um eine Verlängerung dieses Gesetzes geht. Es muss eine Anpassung aufgrund der Funktionalreform geben. Ich weise mit gewissem Stolz darauf hin, dass es in der Koalitionsvereinbarung – die vielfach von der Opposition kritisiert wurde – gelungen ist, die Verlängerung und eine finanzielle Aufstockung zu verankern. Die kommunalen Verantwortungsträger haben dies ausdrücklich begrüßt und tun dies heute noch.

(Beifall der Abg. Dr. Simone Raatz, SPD)

Ein wesentliches Ergebnis dieser Regierungskoalition ist, dass wir die Verlängerung heute umsetzen und den Fakten der Funktionalreform anpassen können. Als Finanzpolitiker kann ich sagen, dass die Sicherung der Finanzierung des Kulturraums als einer der wenigen Punkte in den Arbeitskreisen Finanzen der Koalition völlig unstrittig war. Wer unterstellt, dass es Begehrlichkeiten aufseiten der Koalition gab, hier den Rotstift anzusetzen, der ist auf dem Holzweg. Es gibt eine große Einigkeit, dies zu verstetigen. In diesem Sinne bitte ich ausdrücklich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Ich erteile der Fraktion der NPD das Wort. Herr Gansel, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die NPD-Fraktion begrüßt das Ansinnen, das im Jahre 1994 verabschiedete Sächsische Kulturraumgesetz bis zum Jahre 2011 zu verlängern.

Damit erhalten etliche Kultureinrichtungen im Freistaat Sachsen endlich finanzielle Planungssicherheit, und die im Raum stehende Gefahr von Insolvenzverfahren wird fürs Erste gebannt sein. Das Kulturraumgesetz hat sich für die Kulturlandschaft im Freistaat im Großen und Ganzen als Glücksfall erwiesen.

Damit tritt der Staat nicht nur in den großstädtischen Kulturräumen Chemnitz, Leipzig und Dresden als Kulturmäzen auf, sondern er hat mit diesem Gesetz gerade für den ländlichen Raum eine unverzichtbare kulturpolitische Aufgabe übernommen, indem er verhindert, dass Kultur allein an betriebswirtschaftlichen Effizienzmaßstäben gemessen wird und besonders im ländlichen Raum Spardiktaten zum Opfer fällt.

Mit dem Kulturraumgesetz wurden acht ländliche Kulturräume, konkret das Vogtland, der Zwickauer Raum, das Erzgebirge, Mittelsachsen, der Leipziger Raum, die Sächsische Schweiz samt dem Osterzgebirge, das Elbland sowie die Oberlausitz und Niederschlesien als Pflichtzweckverbände mehrerer Landkreise gebildet, die zweckgebundene Landeszuschüsse erhalten.

Man hat es hierbei – dieses Zwischenresümee kann man ziehen – mit einem weitgehend bewährten Förderinstrument zu tun, das wie wenige andere Instrumente eine wirkungsvolle Förderung von Infrastruktur ermöglicht – in diesem Fall im Kulturbereich – und so der Erhaltung einer lebenswerten Heimat dient. Dieses gilt insbesondere für den ländlichen Raum, der durch die Leuchtturmpolitik der Staatsregierung sozioökonomisch immer mehr von den Lebensadern abgeschnitten wird und zunehmend verödet. Weil sich die Museen, die Orchester und die Musikschulen im ländlichen Raum aber nicht allein finanziell halten können, ist das Kulturraumgesetz mit seinen verlässlichen Mittelzuweisungen ein wichtiges raumorientiertes Steuer- und Förderinstrument, das der Pflege einer kulturreichen Heimat dient und deshalb die Unterstützung der NPD-Fraktion findet.

Auf der anderen Seite erweist die Staatsregierung der Kulturpflege im Freistaat bestimmt keinen Dienst, wenn sie im Zuge der anstehenden Funktionalreform Kompetenzen ausdünnt, die zuständigen Behörden zu entzerren vorgibt und Personal einspart, auch wenn dies, wie Frau Ministerin Stange im Juli 2007 im Plenum betont hat, auf sozialverträgliche Weise geschehen soll. Das von Zerschlagung bedrohte Landesamt für Denkmalpflege ist hierfür ein mahnendes Beispiel.

Es bleibt abzuwarten, welche Folgen die Anpassung des Kulturraumgesetzes an die Kreisfusion über die Reduzierung der ländlichen Kulturräume hinaus haben wird. Es ist trotz allem zu befürchten, dass über die bürokratische Hintertür mehr Spardenken zulasten der Kulturräume Einzug hält, als dies gegenwärtig zugegeben wird, wenn so unterschiedliche Kulturräume wie das Elbland und die Sächsische Schweiz zusammengewürfelt werden.

Die Verlängerung des Gesetzes bis zum Jahre 2011 findet aber in jedem Fall die Unterstützung der NPD, damit Sachsen als lebenswerte Heimat mit einer intakten Kultur

landschaft auch in Zeiten allgemeiner Spardiktate bestehen bleibt.

(Beifall bei der NPD)

Ich erteile der Fraktion der FDP das Wort. Herr Dr. Schmalfuß, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Sächsische Kulturraumgesetz gilt deutschlandweit noch immer als ein einmaliges und vorbildliches Instrument der Kulturfinanzierung. Sicherlich ist es nicht zuletzt auch dem Kulturraumgesetz zu verdanken, dass der Freistaat Sachsen noch immer über eine der dichtesten Kulturlandschaften Europas verfügt. Kulturelle Angebote finden sich hier nicht nur in einigen Großstädten, sondern auch außerhalb der Ballungszentren und im ländlichen Raum.

Vor diesem Hintergrund begrüßt die FDP-Fraktion den vorliegenden Gesetzentwurf. Es ist gut und richtig, dass das Kulturraumgesetz für Sachsen verlängert wird.

Die vorliegende Gesetzesänderung sieht jedoch fast ausschließlich die Verlängerung des Gesetzes bis zum Jahre 2011 vor. Wirklich kritische Entscheidungen, wie die erforderlichen Anpassungen aufgrund der geplanten Kreisgebietsreform und der neue Zuschnitt der Kulturräume oder gegebenenfalls Änderungen in den Finanzierungsstrukturen, finden hier nicht statt. Die vorgenannte Verlängerung hätte schon eher auf den Weg gebracht werden können, zumal Sie, verehrte Damen und Herren aus den Koalitionsfraktionen, diese Verlängerung bereits in Ihrem Koalitionsvertrag im Jahre 2004 vereinbart hatten. Vor diesem Hintergrund ist dieses Kurz-vorknapp-Vorgehen völlig unverständlich.

(Beifall bei der FDP)

Sehr geehrte Damen und Herren! In Bezug auf die Verlängerung des Kulturraumgesetzes hätte ich ein deutlicheres und frühzeitigeres Signal an die Kulturschaffenden erwartet. Die sächsischen Theater und Orchester planen naturgemäß langfristig. Schon längst sind diese Verträge und Verpflichtungen für das Jahr 2008 eingegangen, und das, ohne dass es dafür eine belastbare finanzielle Grundlage gab. Für die meisten Theater und Orchester im Freistaat Sachsen war diese Verlängerungsprozedur eine einzige Zitterpartie.

Sehr geehrte Damen und Herren! Für die große Novelle des Sächsischen Kulturraumgesetzes wünsche ich mir, dass insbesondere für die gebietlichen Regelungen eine Lösung mit Augenmaß gefunden wird, die die bestehenden Strukturen berücksichtigt und Entstandenes nicht auseinanderreißt.

(Beifall bei der FDP)

Heute steht erst einmal die Verlängerung des Gesetzes zur Debatte. Dieser Verlängerung wird die FDP-Fraktion zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Ich erteile der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort; Herr Dr. Gerstenberg, bitte.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Bei diesem Thema deutet sich wieder einmal Einmütigkeit im Plenum an. Wenige Gesetze sind bisher so einmütig angenommen worden wie das Sächsische Kulturraumgesetz, und zwar nicht nur hier im Landtag, sondern auch von den Betroffenen, und wenige Gesetze sind über Sachsen hinaus so bekannt geworden.

In Kreisen von Kulturschaffenden, von Kulturpolitikerinnen und Kulturpolitikern anderer Bundesländer heißt es seufzend, wenn das Gespräch auf Kulturfinanzierung kommt: Ja, ihr habt das Kulturraumgesetz!

Dass das Kulturraumgesetz so viel Bewunderung gefunden hat, hängt damit zusammen, dass die Mütter und Väter dieses Gesetzes tatsächlich Mut und Fantasie zu einer neuen Gesetzgebung bewiesen haben. Mut und Fantasie, etwas Neues zu wagen, etwas, was es noch nicht gab – Bedenkenträger hingegen gab und gibt es viele. Der Freistaat hat verfassungsrechtliche Bedenken juristisch zweimal prüfen und ausräumen lassen. Offenbar stehen aber nach wie vor die Bedenkenträger im Wege, wenn es um die Fortschreibung und Weiterentwicklung dieses Gesetzes geht. Anders lässt es sich kaum erklären, dass es die Kulturschaffenden vor Ort bis zum sprichwörtlich letzten Moment nicht schwarz auf weiß hatten, dass ihre Verträge und ihre Arbeit über das Jahr 2007 hinaus gelten bzw. bezahlt werden kann. Und das, obwohl es hierbei nur um eine schlichte Verlängerung geht, die im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist und welche die Staatsministerin bereits in der ersten Januarwoche öffentlich angekündigt hatte.

Es dauerte über ein Dreivierteljahr, um in einem Gesetz die Jahreszahl 2007 durch die Jahreszahl 2011 zu ersetzen. Das ist das mitreißende Tempo dieser Koalition!

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Kulturraumgesetz ist eine Erfolgsgeschichte geworden, aber kein Exportschlager. Ein Exportschlager ist die Kultur des Freistaates geworden und in diesem Fall nicht nur die Kunstsammlung, die Semperoper oder das Gewandhaus. Dass man außerhalb von Dresden, Chemnitz und Leipzig nicht auf kulturelle Einöde trifft, sondern nach wie vor ein dichtes, vielfältiges Kulturangebot vorfindet, haben wir nicht zuletzt diesem Gesetz zu verdanken. Damit dies so bleibt, dürfen sich den weiteren Änderungen, die das Gesetz aufgrund der Verwaltungsreform braucht, nicht wieder Hemmschuhe und Bedenkenträger in den Weg legen.

Zu dieser zweiten Novelle gehört wieder Kreativität. Sie braucht ferner eine gewisse Diskussionsfreudigkeit und Offenheit. Was sie nicht braucht, ist die Verschleppungs- und Aussitzmethode, wie sie zwischen Kunst- und Fi

nanzministerium in den vergangenen Monaten mit den bereits beschriebenen fatalen Wirkungen nach außen praktiziert wurde. So gut dieses Kulturraumgesetz auch ist, so heißt das aber nicht, dass es sich nicht noch verbessern ließe – und das nicht nur im Blick auf die Verwaltungsreform.

Die Grundkonstruktion des Gesetzes, das Prinzip des Zusammenschlusses mehrerer Landkreise zu Kulturzweckverbänden, muss unbedingt aufrechterhalten werden. Aber auch das ständige Hangeln von Verlängerung zu Verlängerung mit allen damit verbundenen Zitterpartien muss durch eine Entfristung beendet werden. Zugleich ist es an der Zeit, die fachliche Stimme der Kulturbeiräte aufzuwerten und den Kulturkonvent damit zu demokratisieren. Das Solidaritätsprinzip bei der Kulturfinanzierung zwischen Freistaat, Landkreisen und Gemeinden ist die geniale Grundlage der Konstruktion, genial gerade im Blick auf die kommenden Jahre. Da muss sich nämlich einer auf den anderen verlassen können. Die Kultureinrichtungen in Sachsen gehören bereits jetzt bundesweit zu den schlanksten. Sie finanziell noch mehr auszudünnen hätte eine lebensgefährliche Abmagerung zur Folge.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Deshalb, Frau Staatsministerin: Bringen Sie ein entfristetes Kulturraumgesetz schnell in den parlamentarischen Geschäftsgang, damit eine gründliche und produktive Diskussion in diesem Hause möglich ist. Bringen Sie es ein, damit auch in der Öffentlichkeit eine produktive Diskussion möglich ist. Beweisen Sie auch den Hemmschuhen und Bedenkenträgern gegenüber den notwendigen Mut und die Durchsetzungskraft. Handeln Sie, damit die Kultur im Kulturland Sachsen weiterhin eine Pflichtaufgabe bleibt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wird von den Fraktionen noch das Wort gewünscht? – Dann bitte Frau Staatsministerin Dr. Stange.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Gesetz über die Kulturräume in Sachsen ist seit nunmehr fast 14 Jahren in Kraft und hat bereits zwei Verlängerungen hinter sich. Wohl kaum ein anderes Gesetz, das vom Sächsischen Landtag auf den Weg gebracht wurde, konnte sich einer ebenso breiten wie positiven Resonanz erfreuen, wie wir es gerade erneut in den Redebeiträgen wahrnehmen konnten.

Die Zustimmung zu diesem Gesetz verlief im Landtag durch alle Parteien, und ich hoffe, auch heute wird dies der Fall sein. Ich möchte gern das Wort von Herrn Heitmann vom Kulturstolz der Sachsen aufgreifen, das offenbar eine ganz wesentliche Grundlage dafür ist, dass es hier parteienübergreifend einen Konsens gibt, dieses Kulturraumgesetz in seiner Gänze und in der Fülle

dessen, was es zu leisten vermag, auch fortzusetzen. Das einstimmige Votum des federführenden Ausschusses dieses Landtages zu der Verlängerung dieses Gesetzes zeigt, dass die parteiübergreifende Zustimmung zu diesem Kulturraumgesetz mit seinen in Deutschland einzigartigen Gremien und Förderinstrumenten auch heute noch, nach 14 Jahren, Bestand hat, die Befristung im nächsten Schritt also tatsächlich fallen gelassen werden kann.

Das Kulturraumgesetz dürfte zu den populärsten Gesetzen im Freistaat und darüber hinaus gehören. Wir haben es bereits in einigen Redebeiträgen gehört: Über die Grenzen Sachsens hinaus werden wir um dieses Kulturraumgesetz beneidet. Allerdings war es auch die Gunst der Stunde und die Kreativität der Schöpfer des Kulturraumgesetzes – Herr Heitmann hatte bereits auf Prof. Vogt und Prof. Meyer hingewiesen –, die letztlich diese einzigartige Konstruktion zum richtigen Zeitpunkt in den Gang der Geschichte gebracht haben.

Seine Popularität beruht vor allem darauf, dass sich das Gesetz zweifelsfrei als Instrumentarium regionaler und solidarischer Kulturförderung bewährt hat und damit auch als geeignetes Mittel zur Umsetzung des Verfassungsauftrages der Pflichtaufgabe der Kulturförderung. Die Kulturräume haben sich als geeignete Rahmen erwiesen, um große Teile der regional bedeutsamen und traditionell dichten Kulturlandschaft zu fördern; und wenn gerade von Herrn Gerstenberg auf die Ausdünnung der Kultureinrichtungen Bezug genommen wurde, so kann das mitnichten im Rahmen der dichten Kulturlandschaft in Sachsen nachvollzogen werden; denn es gibt derzeit kein Land in Deutschland, welches diese Dichte aufweisen kann. Diese dichte Kulturlandschaft zu erhalten, zu pflegen und gleichzeitig neue Formen und Angebote kultureller Arbeit zu ermöglichen – genau dies ist der Kern des Kulturraumgesetzes, und zwar nicht nur in den urbanen Zentren Chemnitz, Dresden und Leipzig, die traditionell reich an Kultureinrichtungen sind, sondern auch – das ist besonders wichtig – in den ländlichen Regionen Sachsens ein flächendeckendes Angebot aufrechtzuerhalten.

Tragendes Element des Erfolgsmodells Kulturraumförderung ist der zwischen dem Freistaat Sachsen, den Landkreisen und den Kommunen gefundene solidarische Kulturlastenausgleich. Dieses Modell der solidarischen und zweckgebundenen Finanzierung ist nur dank der speziellen Zweckverbandslösung im Kulturraum möglich und umsetzbar. So wurden für die Kulturräume in den letzten Jahren jeweils circa 76,7 Millionen Euro und seit 2005 – dank der Koalitionsvereinbarung – jährlich 10 Millionen Euro zusätzlich an Landesmitteln bereitgestellt.