Die Linksfraktion meint, die Einhaltung des Terminplanes darf der inhaltlichen Verbesserung dieser wichtigen Reform nicht im Wege stehen. Deshalb muss der vogtländische Weg eine reale Chance bekommen.
Wird von der NPD-Fraktion noch das Wort gewünscht? – Dann frage ich die FDP. – Auch nicht. Die CDU-Fraktion? – Herr Heidan, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für uns gilt in der CDU-Fraktion immer noch das Mehrheitsprinzip. Dieses demokratische Verfahren und dieses demokratische Mehrheitsprinzip muss man als Demokrat anerkennen. Das tue ich auch. Aber ich werde nach wie vor für den vogtländischen Weg sein. Ich bin Plauener. Ich vertrete hier im Sächsischen Landtag die Plauener, weil das mein Wahlkreis ist.
Ich bitte Sie auch, im weiteren Verfahren diese Vorschläge, die genau aus meinem Wahlkreis gekommen sind, mit einzuarbeiten und zu berücksichtigen sowie die Werthaltigkeit mit abzuwägen. Ich sage Ihnen: Weil ich in der
(Beifall bei der CDU, der FDP, den GRÜNEN und vereinzelt bei der Linksfraktion sowie Beifall des Abg. Enrico Bräunig, SPD)
Gibt es aus den anderen Fraktionen weiteren Redebedarf? Die Linksfraktion und die FDP haben noch Redezeit. – Das ist nicht der Fall. Dann Herr Staatsminister Dr. Buttolo, bitte.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat hat der vogtländische Weg bereits bei der Vorlage des Gesetzentwurfes der Staatsregierung eine wichtige Rolle gespielt. Wir haben uns mit dieser Alternative intensiv auseinandergesetzt.
Verständlicherweise nahm dieser Punkt auch bei der Anhörung breiten Raum ein. Frau Roth, trotzdem verwundert es mich: Wenn mehrere Experten angehört werden, wäre es vielleicht richtig, nicht nur die Meinung eines Experten so herauszustellen. Denn es hat auch deutlich andere Stimmen in der Anhörung gegeben.
Aus unserer Sicht, aus Sicht der Staatsregierung, ist der vogtländische Weg aus praktischen und rechtlichen Gründen abzulehnen. Das können Sie auch in der Begründung zum Gesetzentwurf sehr deutlich nachlesen. Die Ausführungen finden Sie ab Seite 45.
Niemand kann erklären, wieso die Schaffung einer neuen Abstimmungs- und Bürokratieebene zwischen Landkreis und kreisfreier Stadt effektiver sein soll. Ich gebe einer Politik aus einem Guss in einem Landkreis eindeutig den Vorzug. Ich habe dafür bei den Landräten geworben. Ich habe dafür bei den Bürgermeistern der kreisfreien Städte geworben. Aus diesem Grund haben wir diese Formulierung so in den Gesetzentwurf aufgenommen.
Wir nehmen als Staatsregierung das Demokratieprinzip unserer Verfassung sehr ernst. Daher können wir kein Modell umsetzen, bei dem der Kreistag des Vogtlandkreises und auch der Stadtrat der Kreisfreien Stadt Plauen nur noch Wahlmännergremien für Gemeindeausschüsse oder Zweckverbandsversammlungen sein sollten.
Man kann nicht den Landkreis und die Kreisfreiheit zu einer leeren Hülle ohne wirkliche autonome inhaltliche Entscheidungskompetenz machen.
Gegenwärtig wird der Entwurf des Neugliederungsgesetzes in den Ausschüssen beraten. Ich gehe davon aus, dass wir uns in diesen Beratungen noch einmal intensiv mit dem vogtländischen Weg auseinandersetzen werden. Letztendlich werden Sie als Parlamentarier in der Abschlussberatung zu entscheiden haben, ob Sie dem vogtländischen Prinzip ein Prä geben wollen oder nicht.
Herr Lichdi, zu Ihrer Aussage, dass die Zuweisung im FAG niedriger sei, muss ich Sie daran erinnern: Im Moment gibt es für die kreisfreien Städte eine eigene Hauptansatzstaffel. Bei Reduzierung der Anzahl der kreisfreien Städte bedeutet dies, dass die Hauptansatzstaffel der kreisangehörigen Städte zu erweitern ist. Das, was die Städte, die ihre Kreisfreiheit aufgeben, an Finanzzuweisungen erhalten werden, entspricht dann den Mitteln, die sie gegenwärtig für ihre Selbstverwaltungsaufgaben bekommen. Selbstverständlich kann es nicht sein, dass diese kreisfreien Städte, wenn sie ihre Kreisfreiheit aufgeben, für die kreislichen Aufgaben weiterhin Mittel erwarten.
Das ist aber in den Diskussionen mit den betroffenen Kommunen sehr deutlich geworden und auch von der Gegenseite akzeptiert worden.
Ebenso kann ich Ihre Polemik zum Wegfall der oberzentralen Funktion in keiner Weise nachvollziehen. Wir haben uns sehr häufig gerade auch mit den Vertretern aus Plauen klar verständigt: Die oberzentrale Funktion wird durch diese Entscheidung in keiner Weise tangiert.
Damit, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist die 2. Aktuelle Debatte beendet und so auch die Aktuelle Stunde im Tagesordnungspunkt 3.
Inzwischen liegt das Ergebnis der geheimen Wahl zweier stellvertretender Mitglieder für den 2. Untersuchungsausschuss vor.
Abgegeben wurden 115 Stimmscheine, ungültig waren 2 Stimmscheine. Es wurde wie folgt abgestimmt: Herr Dr. Külow 28 Jastimmen, 77 Neinstimmen, 8 Enthaltungen. Herr Dr. Müller 34 Jastimmen, 24 Neinstimmen, 55 Enthaltungen.
Herr Dr. Müller hat die notwendigen mehr Jastimmen als Neinstimmen erhalten. Ich frage Sie, Herr Dr. Müller: Nehmen Sie die Wahl an?
Mir liegt jetzt kein weiterer Wahlvorschlag der Linksfraktion vor. Das bedeutet, dass wir heute keinen weiteren Wahlgang durchführen werden. – Vielen Dank.
Antrag des Ministerpräsidenten auf Zustimmung des Sächsischen Landtags zur Ernennung des Vizepräsidenten des Rechnungshofes des Freistaates Sachsen
Gemäß Artikel 100 Abs. 3 Satz 2 der Sächsischen Verfassung ist für die Ernennung des Vizepräsidenten des Landesrechnungshofes durch den Ministerpräsidenten die Zustimmung des Landtages erforderlich.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, das ist kein Tagesordnungspunkt, den wir so im Vorübergehen und bei Unruhe geschehen lassen sollten.
Der Präsident des Rechnungshofes des Freistaates Sachsen hat dazu Herrn Rechnungshofdirektor Dr. Karl-Heinz Binus vorgeschlagen. Gemäß § 71 Abs. 1 der Geschäftsordnung hat der Landtagspräsident den Vorschlag an den zuständigen Haushalts- und Finanzausschuss geleitet. Der
Ausschuss empfiehlt, dem Antrag des Ministerpräsidenten zu folgen. Die Zustimmung erfolgt mit einfacher Mehrheit.
Entsprechend § 71 Abs. 3 und § 101 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung erfolgt die Abstimmung zur Ernennung des Vizepräsidenten ohne Aussprache und geheim.
Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Durchführung der geheimen Abstimmung. Hierzu berufe ich aus den Reihen der Schriftführer eine Abstimmungskommission mit folgenden Mitgliedern des Landtages: Frau Roth als Leiterin, Herr Colditz, Frau Dr. Raatz, Frau Schüßler, Herr Dr. Martens und Herr Weichert.
Wir beginnen mit der Wahl, meine Damen und Herren. Die Abgeordneten werden in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und erhalten einen Stimmschein. Sie können sich zu dem Antrag durch Ankreuzen in dem entsprechenden Feld mit Ja, Nein oder Enthaltung entscheiden.