Ich hatte vorhin an der Stelle abgebrochen, als ich über das Risiko für den Ormond Quay gesprochen hatte, das man hätte versichern können. Ich sage es noch einmal: Man hätte die 17,3 Milliarden Euro, so wie es sich gehört, über sogenannte Commercial-Paper-Back-up-Linien in voller Höhe unterlegen müssen, dann wäre das Theater nicht passiert. Aber das geht natürlich nicht, weil die Rendite so gering ist, dass die Zinsen für eine solche Aktion überhaupt nicht verdient werden. Das heißt, der Profit reicht nicht aus, um die erforderlichen Versicherungen zu bezahlen.
Meine Damen und Herren! Wer sein Haus nicht gegen Feuer versichert, muss sich nicht beklagen, wenn der Blitz einschlägt und das Haus abbrennt.
Herr Metz, wurden nicht im Kreditausschuss der SLB unter Ihrem Vorsitz „kleine“ Liquiditätskreditlinien in Höhe von mehr als 400 Millionen Euro für die Conduits Ormond und Georges genehmigt? Wurden in diesen Vorlagen die Conduits genau beschrieben? Können Sie sich daran erinnern, Herr Metz, der leider nicht hier ist, ob dort ausgeführt wurde, dass Ormond nicht fristenkongruent refinanziert ist? Waren Sie darüber nicht informiert? Wie wollen Sie immer alle Gremien umfassend informiert haben, wenn Sie selbst vom Vorstand nicht informiert wurden?
Im Punkt III haben wir dargestellt und fordern Sie auf, diesem Punkt wie den anderen zuzustimmen, dass der Landtag das Agieren der Staatsregierung in Bezug auf das Entstehen dieser sächsischen Finanzkrise missbilligt und feststellt, wer die unmittelbare Verantwortung hierfür trägt.
Was Sie und Ihr Parteifreund Milbradt hier in den letzten Tagen für durchsichtige und unverantwortliche Legenden von Verantwortung ausschließlich bei den anderen gestrickt haben, macht Münchhausen alle Ehre. Das ist eine Kiste von Märchen und Sagen.
Der Ministerpräsident und Sie wollen die Krise der Bank nunmehr gelöst haben. Wie ist das aber mit dieser angeblichen Liquiditätslücke von 250 Millionen Euro, die die Sachsen LB nicht allein zu schließen in der Lage war und die zum Notverkauf der Bank führte? Woher kam diese Lücke? Was ist auf einmal so unerwartet passiert? Waren nicht vor einer Woche alle Risiken wie weggezaubert, alles nachhaltig im Griff? War es tatsächlich so, dass die etwa 250 Millionen Euro, die plötzlich als Verlust bei der Bank entstanden sein sollen, und die vermeintliche Illiquidität, die die Kettenreaktion zum Notverkauf auslösten, daher kamen, dass Wertpapiere unterhalb des Nominalwertes verkauft wurden, wie es nach meinen Informationen der Fall war?
Im Punkt IV geht es um die Feststellung der Tragweite dieser Finanzkrise und der daraus resultierenden Schlussfolgerung.
Wir erwarten, dass erstens eine wahrheitsgetreue, uneingeschränkte und detaillierte Darstellung der Umstände erfolgt, die zu dieser Finanzkrise geführt haben.
Zweitens fordern wir das Ergreifen aller für die Sicherung der sächsischen Sparkassen notwendigen Maßnahmen, um die Kunden der Sparkassen in der SachsenFinanzgruppe vor nachteiligen Auswirkungen der Finanzkrise zu bewahren.
Drittens wollen wir die Vorlage eines Gesetzentwurfes – einer Novelle zum Gesetz über die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute und dem Landesbankengesetz – erwirken, damit umgehend gewährleistet wird, dass die Mitglieder der Sachsen-Finanzgruppe nicht gefährdet sind und dass für den Landeshaushalt keine negativen Ergebnisse erwartet und die Risiken, die ins Haus stehen, abgeschirmt werden. Vor allem wollen wir erreichen, dass die Umwandlung der jetzigen Konstruktion der Sachsen LB in eine Aktiengesellschaft umgehend gestoppt wird.
Trifft das zu? War die drohende Liquidität nicht die Folge einer solchen dilettantischen, unverantwortlichen Entscheidung der Bank, Wertpapiere zur Unzeit zu verkaufen? War das nicht so? Wir werden es vielleicht eines Tages noch hören. War es dann nicht ein völlig unnötiger Notverkauf von Wertpapieren?
Viertens wollen wir, dass die maßgeblichen Gründe und Erwägungen dafür dargelegt werden, warum zur Rettung der Sachsen LB die sogenannte Berliner Lösung nicht in Erwägung gezogen worden ist. 3. Vizepräsident Gunther Hatzsch: Meine Damen und Herren! Die CDU-Fraktion hätte noch Redezeit. Gibt es noch Bedarf? – Nein, Herr Lehmann. Möchte die Staatsregierung noch einmal sprechen? – Das ist auch nicht der Fall.
Sechstens wollen wir eine konkrete Darlegung, welches Vermögen des Freistaates Sachsen in dieser Sache verloren gegangen ist.
Damit kommen wir zu den zwei Entschließungsanträgen der Linksfraktion und der FDP. Zu Ihrem Zeitverständnis: die Einbringung des Antrages jeweils 5 Minuten, wenn gewünscht, und die Stellungnahmen der Fraktionen 5 Minuten, wenn gewünscht. Wir beginnen mit dem Entschließungsantrag der Linksfraktion, Drucksache 4/9680. Frau Mattern, Sie möchten einbringen? – Dann haben Sie das Wort.
Siebentens wollen wir die Vorlage sämtlicher Berichte, die heute in der Aussprache schon eine Rolle gespielt haben – angefangen vom BaFin-Sonderbericht bis hin zu den Schreiben und Empfehlungen der BaFin im Zusammenhang mit der aktuellen Krise.
Außerdem wollen wir erreichen und Sie bitten, dem Ersuchen zuzustimmen, dass durch den Sächsischen Rechnungshof entsprechend seiner Aufgabenstellung, die in Artikel 100 der Verfassung dargelegt ist, umgehend ein Gutachten über den unmittelbaren Schaden sowie die mittel- und langfristigen wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen des Notverkaufes der Sachsen LB für den Freistaat Sachsen sowie für die beteiligten Verbundsparkassen und für den Landeshaushalt vorgelegt wird.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben Ihnen einen Entschließungsantrag vorgelegt. Ich möchte ihn kurz einbringen.
Im Punkt V wollen wir, falls die Dinge nicht so geschehen – insbesondere wenn festzustellen ist, dass die Staatsregierung
Im Punkt I haben wir ausgeführt und festgestellt, dass die Sachsen LB das Projekt des heutigen Ministerpräsidenten Georg Milbradt war und dass die Gründung dieser Bank und die Änderung ihrer Geschäftspolitik auf ihn zurückgehen.
Im Punkt II haben wir einiges zur Entstehungsgeschichte des sächsischen Finanzskandals dargelegt, beginnend mit unserer Forderung nach einer Regierungserklärung vom 22. Februar 2005 bis hin zu den Geschehnissen von heute.
Meine Damen und Herren! Wir kommen zu dem zweiten Entschließungsantrag von der Fraktion der FDP, Drucksache 4/9681. Möchte ihn die FDP-Fraktion noch einmal einbringen? – Jawohl; Herr Dr. Schmalfuß, bitte. Ingrid Mattern, Linksfraktion: ihrer Pflicht nicht nachkommt, den Landtag gemäß § 65 Abs. 5 Satz 2 der Sächsischen Haushaltsordnung sachgerecht über die Umstände der Veräußerung der Sachsen LB zu informieren –, dass die rechtlich notwendigen Schritte ergriffen werden und eine Organklage eingereicht wird.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vorweg drei Feststellungen zu den Äußerungen des Ministerpräsidenten Milbradt.
Erstens. Das Eigenkapital der Landesbank Sachsen betrug zum 30.12. 1,5 Milliarden Euro. Ein Mindestkaufpreis, wie von Ihnen ausgeführt, von 300 Milliarden Euro ergibt eine Differenz – –
Im Punkt VI wollen wir schließlich feststellen, dass der Landtag den Ministerpräsidenten auffordert, zum heutigen Tag den Staatsminister der Finanzen, Dr. Horst Metz, zu entlassen und auch persönlich die politische Verantwortung durch Erklärung seines Rücktritts zu übernehmen. (Zurufe: Millionen!)
Danke. – … von 300 Millionen Euro. Es wäre schön, wenn es so wäre. – Das ergibt einen möglichen Verlust bis 1,2 Milliarden Euro. Sie merken, selbst für mich, der etwas von Finanzen versteht, sind diese Zahlen unvorstellbar. Wir haben für den sächsischen Steuerzahler, für die sächsischen Kommunen und für den Freistaat Sachsen schon jetzt einen Verlust von bis zu 1,2 Milliarden Euro.
Das war das Einbringen des Entschließungsantrages. Jetzt können die Fraktionen dazu Stellung nehmen. Ich frage die CDUFraktion. – Herr Dr. Rößler, bitte. Auch Sie haben 5 Minuten.
Sie fahren eine Strategie der Verlustminimierung. Das ist richtig. Sie wollen Schaden vom Land abwenden, aber es ist bereits großer Schaden entstanden.
Es geht schneller. – Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Koalitionsfraktionen lehnen diesen Entschließungsantrag in allen Punkten ab. interjection: (Beifall bei der FDP und den GRÜNEN)
Die zweite Anmerkung zu den Sparkassen: Darin gebe ich Ihnen ausdrücklich recht: Die Sparkassen sind, nachdem Sie maßgeblich dafür gesorgt haben, dass es zur Gründung der Sparkassen-Finanzgruppe gekommen ist, Schwestern der Landesbank. Das heißt, der Abschreibungsbedarf von 1,2 Milliarden Euro, den Sie als ordentlicher Kaufmann haben – darin stimmen Sie mir sicher zu –, fällt für die Sparkassen-Finanzgruppe an. Dies hat erst einmal auf die Sparkassen keine Auswirkungen. Es hat jedoch sehr wohl Auswirkungen auf die an der Sparkassen-Finanzgruppe beteiligten Kommunen. Diese müssen nämlich in den nächsten Jahren auf die erhofften Gewinne der Landesbank Sachsen verzichten. Das ist Fakt.
Ich denke, dass der Ministerpräsident heute und der Haushalts- und Finanzausschuss am Mittwoch Wege aufgezeigt haben, wie wir die Situation unserer Landesbank analysieren. Wir haben eine Vielzahl von Fragen zu beantworten, die die Fraktionen gestellt haben und die sich teilweise mit denen hier decken. Sie werden von uns natürlich nicht verlangen können, dass wir einem Entschließungsantrag zustimmen, der vom sofortigen Rücktritt unseres Finanzministers ausgeht, der heute seine Position geschildert hat. Noch weniger werden die Koalitionsfraktionen einem Rücktrittsersuchen an den Ministerpräsidenten zustimmen.
(Zuruf des Abg. Klaus Tischendorf, Linksfraktion) Dritte Anmerkung zu Ihren Ausführungen: die Frage nach der politischen Verantwortung. Darin möchte Ihnen unsere Fraktion entschieden widersprechen. Die Frage nach der politischen Verantwortung entscheiden nicht Wirtschaftsprüfer. Diese Frage wird hier, in diesem Hause, diskutiert. Wir lehnen den Entschließungsantrag der Linksfraktion in allen Punkten ab. Danke. (Beifall bei der CDU und der SPD)
(Beifall bei der FDP und den GRÜNEN) 3. Vizepräsident Gunther Hatzsch: Ich frage die SPDFraktion. – Nein. NPD? – Nein. FDP? – Nein. GRÜNE? – Nein. Damit kommen wir zur Abstimmung. Vor diesem Hintergrund, meine Damen und Herren, fordern wir als FDP-Fraktion die Erweiterung des Untersuchungsauftrages des Untersuchungsausschusses zur Landesbank Sachsen, und wir haben Ihnen heute hier den vorliegenden Entschließungsantrag in das Plenum eingebracht. Im Einzelnen – um noch kurz darauf einzugehen – fordern wir, dass das Plenum der Staatsregierung und den Mitgliedern des Verwaltungsrates eine Missbilligung ausspricht. Darüber hinaus sollte geprüft werden, inwie Ich stelle den Entschließungsantrag der Linksfraktion, Drucksache 4/9680, zur Abstimmung. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer kleineren Anzahl von Enthaltungen und einer größeren Anzahl von Jastimmen ist der Entschließungsantrag dennoch mehrheitlich abgelehnt. Dr. Andreas Schmalfuß, FDP: Ich habe noch eine Frage an den Ministerpräsidenten: Im Rahmen des – – weit Schadenersatzforderungen gegenüber den ehemaligen Vorständen und Mitgliedern des Verwaltungsrates erhoben werden. (Zuruf von der CDU)
Warum? In der Sondersitzung des Haushalts- und Finanzausschusses in dieser Woche hat Herr Süß informiert, dass die Mitglieder des Verwaltungsrates regelmäßig über Volumen und Risikostruktur der außerbilanziellen Geschäfte informiert worden sind. Gleiches bestätigte Staatsminister Horst Metz. Eines sollte klar sein: Wenn Sie durch Ihre Partei in ein solches Gremium entsandt sind, dann sind das keine Schnittchen-Partys. Sie haben dort Rechte und Pflichten. Sie als Verwaltungsrat haben den Vorstand ausgewählt, Sie unterliegen dem Auswahlverschulden und Sie kontrollieren die Geschäfte des Vorstandes – nicht das sächsische Parlament –; denn Sie sind extra aus diesem Parlament in den Verwaltungsrat der Sachsen LB entsandt worden.
Dann werde ich keine Frage stellen. 1,5 Milliarden Euro sind im Jahresabschluss der Landesbank zum 31.12.2006 ausgewiesen. Dies umfasst die Gewinn- und Kapitalrücklagen und darüber hinaus die stillen Beteiligungen, Genussrechte und Nachrangdarlehen sächsischer Kommunen sowie der Anteilseigner. Dabei ist die Frage: Sind diese finanziellen Mittel weg oder werden sie durch die Landesbank Baden-Württemberg den Anteilseignern bzw. den Kapitalgebern nachrangigen Eigenkapitals zurückgezahlt?
Die Frage steht im Raum. Möchte jemand darauf reagieren? – Ich frage die CDU-Fraktion. – Herr Dr. Rößler, Sie möchten die Frage beantworten? 3. Vizepräsident Gunther Hatzsch: Herr Dr. Schmalfuß, die letzte Minute; bitte. Dr. Matthias Rößler, CDU: Ich würde gern gleich vom Saalmikrofon aus Stellung nehmen, Herr Präsident, um das Verfahren nicht unnötig in die Länge zu ziehen: Die Koalitionsfraktionen lehnen auch diesen Entschließungsantrag in allen vier Punkten ab. Aber wir gehen davon aus, dass wir in den nächsten Wochen und Monaten noch genug Gelegenheit haben werden, viele der uns interessierenden Sachverhalte aufzuklären, und verweisen darauf, was bereits im Haushalts- und Finanzausschuss begonnen hat, sowie darauf, was der Ministerpräsident heute ankündigte.
– Ich komme zum Schluss. – Das ist der wichtigste Aspekt unseres Entschließungsantrages: Wir fordern die Staatsregierung auf, uns bis zum 30. September 2007 die finanziellen Auswirkungen auf den sächsischen Staatshaushalt, insbesondere vor dem Hintergrund der weitergehenden Haftung des Freistaates Sachsen bis zum 31.10.2010 für die Altgeschäfte der Sachsen LB, darzulegen. Herr Milbradt als ordentlicher Kaufmann, der Sie sicher sind: Es ist erforderlich, dass wir wissen, welche Risiken in den nächsten Jahren auf den sächsischen Haushalt zukommen. Dazu ist heute hier von Ihrer Seite, von der Staatsregierung, nichts gesagt worden. Deshalb erwarten wir bis zum 30. September 2007 eine belastbare Auskunft.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Linksfraktion hatte heute einen eigenen Entschließungsantrag, der deutlich weiter gegangen ist. DIE LINKE hat heute die sofortige Entlassung von Finanzminister Metz und den Rücktritt von Ministerpräsident Milbradt gefordert.
Ministerpräsident Prof. Dr. Georg Milbradt: Lieber Kollege Schmalfuß, da Sie sich als Finanzexperte gemeldet haben, wollte ich nur eine kleine Korrektur vornehmen: Wenn Sie über Kapital sprechen, müssen Sie auf jeden Fall die stillen Einlagen abziehen, die uns nicht gehören. Dann sind Sie nämlich bei 826 Millionen Euro. Davon müssen Sie die Gewinne, die desavuiert worden sind, abziehen. Damit sind Sie bei 692 Millionen Euro, der Zahl, die ich genannt habe. Von 1,5 Milliarden Euro zu sprechen heißt entweder, Sie haben es nicht verstanden, oder Sie wollen uns hier täuschen.