Protocol of the Session on June 8, 2007

(Beifall bei der FDP)

Andererseits möchte ich mich auch der Kritik des Kollegen Pellmann anschließen, der sagt: Dann legen Sie doch bitte selbst einen Gesetzentwurf vor. – Es entspricht einfach Ihrem durchsichtigen populistischen Stil, der die Arbeit scheut. Dann machen Sie sich doch die Arbeit! Ich weiß, Sie haben es nicht getan, da die Frage der gesetzlichen Übergangsregelungen, die aus verfassungsrechtlichen Gründen notwendig sind, äußerst diffizil ist.

(Antje Hermenau, GRÜNE: So ist das!)

Diese schafft natürlich eine kleine Fraktion nicht. Na gut. Dann finden Sie diesen populistischen Ausweg. Sie wären aber noch glaubwürdiger gewesen, liebe FDP-Fraktion, wenn Sie vorgestern unserem Gesetzentwurf zur Offenlegung der Einkünfte von Abgeordneten zugestimmt hätten.

(Beifall bei den GRÜNEN und der Linksfraktion.PDS)

Da habe ich allerdings von Ihnen ein derartiges Engagement nicht erlebt, sondern ich habe vielmehr den Kollegen Dr. Martens erlebt, der sinnigerweise mit juristischen Argumenten, die ich allesamt für widerlegt halte, begründet hat, warum die FDP-Fraktion nicht zustimmen könne. Also, mir scheint dort die Ehrlichkeit auf die Sektoren der Politik begrenzt zu sein, an denen man gerade nicht unmittelbar beteiligt ist. Das hätte sozusagen Ihrem Antrag doch noch etwas mehr Schwungkraft verliehen.

(Heiterkeit der Abg. Antje Hermenau, GRÜNE)

Sei es, wie es sei: Sie haben den richtigen Punkt getroffen, deshalb werden wir Ihrem Antrag zustimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke. – Herr Dr. Metz spricht für die Staatsregierung.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich spreche in Stellvertretung des Justizministers, denn eigentlich hätte er heute hier sprechen müssen.

(Zuruf der Abg. Antje Hermenau, GRÜNE – Heiterkeit)

Die Fraktion der FDP ersucht die Staatsregierung mit ihrem Antrag, einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Ruhegehalts von Mitgliedern der Staatsregierung vorzulegen. – Es ist schon darauf hingewiesen worden: Ein Gesetzentwurf der FDP hätte ja auch kommen können. – Durch diesen soll zum einen die Altersgrenze für den Bezug von Ruhegehalt schrittweise von 55 auf 67 Jahre angehoben werden. Zum anderen soll die für die Pensionsberechtigung erforderliche Mindestamtszeit von knapp vier Jahren nunmehr auf fünf Jahre erhöht werden.

Die mit dem Antrag beabsichtigte Gleichbehandlung von Mitgliedern der Sächsischen Staatsregierung mit sächsischen Beamten und Arbeitnehmern in Bezug auf die Altersgrenze für den Bezug von Ruhegehalt ist ein legiti

mer Zweck. Allerdings existieren solche Altersgrenzen derzeit noch nicht. Für Arbeitnehmer ist, wie Sie wissen, bundesweit eine schrittweise Erhöhung der Regelaltersgrenze erst ab dem Jahr 2012 vorgesehen und erst im Jahre 2029 wird das Ziel der Rente ab 67 erreicht sein.

Für die sächsischen Beamten prüft derzeit die Staatsregierung, wie man diese Regelung wirkungsgleich übertragen kann. Dabei werden auch die durch die Föderalismuskommission eröffneten Möglichkeiten einbezogen. Ziel der Staatsregierung, meine Damen und Herren, ist hierbei die Vorlage eines sachgerechten Gesamtkonzepts. Bei dieser Prüfung ist selbstverständlich auch zu berücksichtigen, welche Regelungen zum Beispiel auf Bundesebene und in den anderen Ländern getroffen werden.

Die gleiche sachliche Prüfung wie bei der Altersgrenze werden wir auch in Bezug auf die Altersversorgung der Mitglieder der Staatsregierung durchführen. Dabei müssen die Regelungen des Ministergesetzes zum Ruhegehalt im Zusammenhang mit den sonstigen Versorgungsansprüchen in eine Gesamtbetrachtung einbezogen werden, denn all diese Regelungen bilden ein in sich geschlossenes Alterssicherungssystem der Regierungsmitglieder, auf dessen Integrität eine Verlängerung zum Beispiel von Fristen und Wartezeiten erhebliche Auswirkungen haben kann.

Vor diesem Hintergrund, Herr Zastrow, wäre es nicht sachgerecht, punktuelle Änderungen vorzunehmen und den Gesamtzusammenhang der Regelungen zur Altersversorgung dabei außer Acht zu lassen. Im Versorgungsrecht ist eine isolierte Änderung von Einzelfaktoren wenig Erfolg versprechend und meiner Meinung nach auch nur begrenzt möglich. Sie birgt die Gefahr, ein in sich stimmiges Gesamtkonzept aus dem Gleichgewicht zu bringen. Eine Erhöhung sowohl der Altersgrenzen als auch der Mindestamtszeit für Mitglieder der Staatsregierung bedarf aller Voraussicht nach der Anpassung weiterer versorgungsrechtlicher Bestimmungen. Ob dies angezeigt ist und auf welche Weise dies geschehen kann und soll, ist daher meiner Meinung nach erst nach genauer Prüfung des gesamten Regelkomplexes zu entscheiden.

Lassen Sie mich noch eines feststellen: Die Staatsregierung ist zu jeder Zeit ihrer sozialen und politischen Verantwortung gerecht geworden. Sie hat in der Vergangenheit in Eigeninitiative die Einschnitte bei der Besoldung und Versorgung der Beamten stets wirkungsgleich auch auf die Mitglieder der Staatsregierung übertragen. Zuletzt war dies die Abflachung des Renten- und Versorgungsniveaus durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Sächsischen Ministergesetzes, aber auch die erhebliche Reduzierung der Sonderzahlung im Beamtenbereich.

Ferner haben die Mitglieder der Staatsregierung seit 2002 auf jegliche Bezügeerhöhung verzichtet. Auch das will ich hier mal ganz deutlich sagen.

Die Staatsregierung wird die derzeit diskutierten künftigen Einschnitte bei den Alterssicherungssystemen – wie auch in der Vergangenheit – analysieren und entsprechend initiativ werden. Dabei wird selbstverständlich ein fach

lich ausgewogenes Konzept vorgelegt werden, das den Anforderungen Rechnung trägt, meine Damen und Herren.

Ein Wort an die FDP: Lieber Herr Zastrow, wer schnell schießt, schießt auch schnell über das Ziel hinaus. Das gilt für diesen Antrag in ganz besonderem Maße, denn um einen Schnellschuss handelt es sich bei diesem Antrag der FDP-Fraktion.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Meine Damen und Herren, gibt es daraufhin noch Redebedarf seitens der Fraktionen? – Das kann ich nicht sehen. Herr Zastrow, Sie haben das Schlusswort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Herr Lichdi, bloß weil Sie hier vorn nicht ruhig stehen können und immer herumzappeln, ist der Unterhaltungswert Ihrer Reden nicht höher.

(Heiterkeit – Beifall bei der FDP – Klaus Tischendorf, Linksfraktion.PDS: Er zappelt ja wenigstens noch! – Weitere Zurufe von der Linksfraktion.PDS)

Ansonsten bin ich froh, dass ich zählen kann, wenigstens halbwegs.

Die Begründung dafür, warum wir, lieber Herr Lichdi, keinen eigenen Gesetzentwurf erarbeitet haben, hat Herr Metz eigentlich schon dargelegt: weil es eine komplizierte und zusammenhängende Materie ist.

(Zuruf des Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE)

Deswegen haben und hätten wir uns alle hier auch nicht schwergetan, die Staatsregierung zum Handeln aufzufordern. Alle Fraktionen – alle! – haben genau dasselbe nicht erst einmal getan. Erst letztens hat sogar die CDU/SPDKoalition die Regierung aufgefordert, in irgendeiner Weise gesetzesinitiativ zu werden. Das ist keine Einmaligkeit der FDP-Fraktion, sondern das machen Sie alle mehr oder wenig häufig auch so.

Noch einmal zu der Frage des Zählens. Ich kann mich, lieber Herr Lichdi, mit meinen 16 Gesetzentwürfen, die wir, seitdem wir im Parlament sind, ganz gut sehen lassen im Vergleich zu zwölf Gesetzentwürfen, die Sie bisher geschafft haben. Deswegen lasse ich mir das von Ihnen, Herr Lichdi, ganz gewiss nicht vorhalten.

(Zuruf der Abg. Antje Hermenau, GRÜNE)

Weil ich zählen kann, lieber Herr Pellmann, ist mir eines klar: Ihre Zustimmung ist mir schlichtweg egal, ich brauche sie nicht.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Da bin ich aber gespannt!)

Sie kennen Ihr Schicksal doch. Sie sitzen doch schon lange genug hier im Parlament. Sie haben doch diese Erfahrung oft genug gemacht, liebe Kollegen von der Linksfraktion.PDS: Sie hatten hier in den letzten 15 Jahren nichts zu sagen und der Witz ist: Sie werden das noch weitere 15 Jahre so erleben! Es wird sich bei Ihnen nie ändern. Sie werden hier nie etwas zu sagen haben.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU – Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Seit 17 Jahren haben wir etwas zu sagen!)

Wenn ich Mehrheiten in diesem Parlament suche, lieber Herr Porsch, dann muss ich schon dorthin schauen, muss ich dorthin schauen, muss ich auch zu den GRÜNEN schauen, aber nicht zu Ihnen.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Haben Sie nicht gestern gesagt, dass das die Wahlverlierer waren?)

Deswegen sage ich Ihnen ganz einfach – so arrogant bin ich an der Stelle –, lieber Herr Pellmann: Ihre Zustimmung, mit der immer gleichen billigen Polemik vorgebracht, die Sie jedes Mal am Freitagnachmittag hier an den Tag legen, brauche ich nicht.

Herr Zastrow, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Natürlich.

Natürlich. – Herr Porsch, bitte.

Herr Zastrow, erinnere ich mich richtig, dass Sie gestern die Koalition als die Koalition der großen Wahlverlierer bezeichnet haben?

Und können Sie mir jetzt sagen, warum Sie mit denen gemeinsame Sache machen wollen?

Nein, ich – – Das ist jetzt – – Passen Sie mal auf, es geht mir jetzt richtig schlecht. Die Antwort fällt mir echt schwer.

(Heiterkeit)

Aber ich vermute, dass die SPD – 9,8 %, das ist nahezu unser Niveau – das nächste Mal besser werden wird. Sie wird besser werden. Sie wird leicht zulegen und dann ist sie Wahlgewinner. Bei der CDU waren es letztens 16 % Prozent.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Wir gewinnen seit 17 Jahren!)