Protocol of the Session on June 7, 2007

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Staatsministerin! Auf den Inhalt des Wortes Palliativmedizin sind meine Vorredner bereits ausführlich eingegangen, sodass ich darauf verzichten möchte.

Zur Sache selbst. Der Palliativmedizin wird wohl in Zukunft weiter wachsende Bedeutung beigemessen werden müssen. Zum einen wird die Bevölkerung immer älter, verbunden mit der Zunahme schwerer, nicht mehr kurativ behandelbarer Krankheiten; zum anderen sind die familiären Strukturen in Deutschland inzwischen soweit erodiert, dass viele Todkranke nicht mehr zu Hause von eigenen Angehörigen betreut werden können. Stattdessen werden die Bemühungen, diesen unheilbar Kranken eine schmerzfreie Restzeit des Lebens in angemessener Würde zu gewährleisten, in die Hände von Institutionen, von Ärzten, Pflegern, Physiotherapeuten, Sozialarbeitern und Geistlichen gelegt werden müssen. Diese müssen auf ihre Aufgaben entsprechend vorbereitet werden.

Ich verstehe die Bedenken der Staatsregierung, dass eine erneute Änderung der Approbationsordnung für Ärzte in so kurzer Zeit für die Universitäten, die ohnehin in einem nicht immer positiven Prozess der beschleunigten Umstrukturierung sind, eine erhebliche Belastung sein kann. Ich weiß zudem aus eigener Erfahrung, wie überfrachtet die Prüfungsstoffe für angehende Mediziner jetzt schon sind; und mir ist auch bewusst, dass Bereiche der Palliativmedizin in diversen Ausbildungsbereichen gestreift

werden. Dennoch vertrete ich die Ansicht, dass die Palliativmedizin prüfungsrelevant verankert werden sollte, damit sie von den Studierenden nicht als Randthema wahrgenommen wird, das man in Hospitationen, in Praktika oder durch freiwillige Weiterbildungsangebote ausreichend abhandeln kann.

Wohl wissend um die besondere emotionale Belastung bezüglich der Kinderhospizarbeit und bei all ihren Unterschieden zur Geriatrie – übrigens auch ein Fachgebiet der Medizin, das noch nicht flächendeckend durch Lehrstühle in Deutschland vertreten ist –, sollte man die Palliativmedizin, die zumindest zahlreiche Schnittmengen mit der geriatrischen Praxis aufweist, meiner Ansicht nach in diesem Fachbereich angliedern und diesen verbindlich mit den Spezifika der Palliativmedizin als Pflichtlehr- und Prüfungsfach verankern. Mit einer solchen Änderung würde die Palliativmedizin meines Erachtens in angemessener Breite im Rahmen einer bereits relativ etablierten medizinischen Fachrichtung überprüfbar verwurzelt. Die Besonderheiten der Palliativmedizin in der Pädiatrie sollten meines Erachtens in der kinderheilkundlichen Ausbildung gelehrt werden.

Aber nicht nur die Ärzte, meine Damen und Herren, denen wohl auch in Zukunft trotz aller wirklicher oder auch nur suggerierter sozialer Kompetenzzuwächse der Gesellschaft die Leitung der palliativen Therapie obliegen dürfte, sondern auch die professionellen und ehrenamtlichen Helfer bedürfen einer permanenten Einarbeitung, Fortbildung und umfassenden Unterstützung. Deshalb werden wir auch den Änderungsantrag der PDS-Fraktion mittragen.

In diesem Zusammenhang ist es erfreulich, dass der Antrag Drucksache 4/8045 noch einmal von der Staatsregierung forderte, über den aktuellen Stand der palliativmedizinischen Betreuung und Sterbebegleitung sowie der Hospizarbeit informiert zu werden. Der Sachstandsbericht der Staatsregierung vom 28. März dieses Jahres zeigt, dass man in Sachsen diesbezüglich noch nicht das erstrebenswerte Niveau der Sterbebegleitung und der häuslichen, ambulanten, hospizgestützten oder stationären Palliativbetreuung erreicht hat. Er zeigt aber auch, dass man sich dessen bewusst und bestrebt ist, die Qualität der Sterbebegleitung in Sachsen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Institutionen wie dem Landespflegeausschuss, den Hospizdiensten sowie den Krankenhäusern zu verbessern. Über die hierbei zu erwartenden Fortschritte sollte der Landtag bitte weiter fortlaufend unterrichtet werden.

In diesem Zusammenhang danke ich Ihnen, Frau Staatsministerin Orosz, für die Übergabe des sächsischen Hospizberichtes zur letzten Ausschusssitzung.

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Die FDP-Fraktion; Herr Herbst, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Palliativmedizin und Hospizwesen sind sicher keine einfachen Themen. Die wenigsten von uns reden gern über Sterben oder über unheilbare Krankheiten; die wenigsten von uns mögen sich vorstellen, dass sie persönlich in eine Situation kommen, in der sie auf ebendiese Angebote angewiesen sind.

Und doch gehört der Tod zur Lebenswirklichkeit dazu und es ist wichtig, dass wir diese Tatsache nicht verdrängen, sondern uns damit auseinandersetzen. Für uns bemisst sich die Humanität einer Gesellschaft auch daran, wie sie mit der Würde Sterbender umgeht.

Ich ziehe ausdrücklich meinen Hut vor den Ärzten, vor medizinischem und pflegerischem Personal sowie vor den vielen Freiwilligen, die sich aufopferungsvoll um unheilbar Kranke und Sterbende kümmern. Ich glaube, ihnen gebührt ein großes Dankeschön.

(Beifall bei der FDP, der CDU, des Abg. Horst Wehner, Linksfraktion.PDS, und der Staatsregierung)

Palliativmedizin ist häufig noch ein Tabuthema – in weiten Teilen der Öffentlichkeit, aber auch bei den Ärzten. Es geht bei der Ausbildung junger Mediziner darum, dass sich die Ausbildung eben nicht nur auf den Aspekt der Heilung konzentriert, sondern dass unsere angehenden Mediziner auch lernen, Sterbende zu begleiten. Es gibt an den Universitäten in Dresden und Leipzig durchaus gute Angebote, und dennoch sehen auch wir ein Potenzial für Verbesserungen.

Sie wissen es vielleicht: An Universitäten anderer Bundesländer gibt es beispielsweise spezielle Lehrstühle für Palliativmedizin. Eine bessere Verankerung der Inhalte im Studium auch in Sachsen würde uns aber auch schon ein ganzes Stück voranbringen. Deshalb werden wir den Antrag von CDU und SPD trotz der von der Staatsregierung aufgeführten Bedenken unterstützen.

Eine humane Gesellschaft ermöglicht einen würdevollen Abschied vom Leben. Deshalb halten wir es für wichtig, dass die Angebote im Bereich der Palliativmedizin, der Palliativbetreuung und des Hospizwesens weiter ausgebaut werden. Wir begrüßen, dass der Freistaat mit Fördermitteln den Ausbau insbesondere von ambulanten Hospizdiensten vorantreibt.

Inzwischen liegt uns die Konzeption zur Hospiz- und Palliativarbeit im Freistaat Sachsen vor; auch die Förderrichtlinie ist – wenn auch reichlich verspätet – endlich erschienen. Es ist eine positive Entwicklung, dass es neben vier stationären Hospizen weitere 34 ambulant arbeitende Hospizdienste gibt. Das ist mehr als ursprünglich geplant; wir wissen aber auch, dass der tatsächliche Bedarf weitaus höher liegt.

Die Finanzierung des laufenden Betriebes der Hospize – und das ist ein Problem – ist noch längst nicht gesichert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir über Sterbende reden, handelt es sich nicht nur um ältere

Menschen, denn es gibt auch Kinder, deren Lebenserwartung durch unheilbare Krankheiten stark reduziert ist. Diese Kinder und ihre Eltern brauchen ebenfalls sterbebegleitende Angebote, ganz gleich, ob es um die Bewältigung des Alltags oder auch um die gezielte Entlastung der Eltern geht. Auch für das Thema Patientenverfügung – einige Vorredner haben darauf hingewiesen – muss in diesem Zusammenhang eine Lösung gefunden werden. Wir diskutieren auf Bundesebene schon viele Jahre über eine gesetzliche Lösung. Wir sind leider noch weit davon entfernt. Ich glaube, dieses Problem muss angegangen werden.

Das Thema Palliativmedizin eignet sich nicht für parteipolitischen Streit. Insofern empfand ich die Debatte als sehr wohltuend, sehr würdevoll für dieses Haus. Hier geht es um Humanität, um Menschenwürde und um ethische Standards. Die FDP-Fraktion wird alle Maßnahmen unterstützen, die den Betroffenen einen würdevollen Lebensabschied ermöglichen. Wir werden allen gestellten Anträgen zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der Staatsministerin Helma Orosz)

Für die Fraktion der GRÜNEN spricht Frau Herrmann.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon erwähnt worden, im Vorfeld zur heutigen Debatte ist uns die Konzeption zur Hospiz- und Palliativarbeit zugegangen. Damit sind einige der Fragen, die in zwei der vorliegenden Anträge aufgeworfen werden, beantwortet.

Sterben, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist Teil eines jeden Lebens. Sind Lebensorte auch Sterbeorte? Wo haben Sterbende in unserer Gesellschaft ihren Platz? Sterbeorte in Deutschland sind zu 20 % Pflegeheime und zu 50 % Krankenhäuser. Das sind Zahlen von 2005. Die meisten Menschen wünschen sich aber, zu Hause zu sterben, und dazu brauchen sie und ihre Familien unterstützende Angebote. Sie brauchen verschiedene Angebote, die sich an der Situation der Menschen orientieren. Sagen wir es so: Wir brauchen in Sachsen ein stabiles und tragfähiges Netz von Angeboten zur Sterbebegleitung.

Ein starkes Seil in diesem Netz, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist die ambulante Hospizarbeit. Laut Hospizkonzeption ist für Sachsen kein deutlicher Trend in Richtung ambulanter Versorgung Sterbender festzustellen. Das können Sie auf Seite 29 lesen. Bundesweit liegt Sachsen beim Versorgungsgrad im ambulanten Bereich an vorletzter Stelle. Auch deshalb legt die neue Förderrichtlinie zu Recht einen Schwerpunkt auf den ambulanten Bereich. Es wird zu prüfen sein, ob die gewünschten Wirkungen mit dieser Förderrichtlinie eintreten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir Angebote zur Sterbebegleitung weiterentwickeln wollen, dann müssen wir den aktuellen Stand der Angebote kennen. Da genügt

es nicht festzustellen, Frau Orosz, wie Sie in der Stellungnahme zum Antrag der Linksfraktion.PDS schreiben, dass derzeit keine statistischen Daten über die Gesamtheit der ambulanten Hospizdienste und palliativmedizinischen Einrichtungen in Sachsen vorliegen. Auch die Zahlen allein würden nicht reichen. Wir müssen wissen, nach welchen Konzepten dort gearbeitet wird. Es macht einen Unterschied, ob ein Dienst Hospizarbeit leistet oder palliativ arbeitet. Es ist wichtig, ob das Angebot über den Tod des Betreffenden hinausreicht und sich auch an die Angehörigen richtet. Wie sind die Dienste vernetzt? Wie viele Menschen werden erreicht, und welche Erfahrungen machen Betroffene und Angehörige mit den verschiedenen Angeboten?

Die Statistik über den stationären Bereich liegt vor, und da können wir erkennen, dass der Versorgungsgrad schon fast im Bundesdurchschnitt liegt. Auch deshalb müssen wir den Schwerpunkt auf den ambulanten Bereich legen. Es ist die Frage zu stellen, wie unser Netz der Angebote engmaschig und tragend werden soll. Wie wollen wir die Vernetzung erreichen? Das passiert eben nicht automatisch. Wenn Vernetzung funktionieren soll, dann brauchen wir Personen, die für Kooperation, Koordination und Abstimmung zuständig sind. Dafür brauchen wir auch Geld, denn die Leistungen, die die Hospize und Palliativdienste abrechnen können, sind an die von ihnen betreuten Personen gekoppelt. Vernetzung muss deshalb über die Förderrichtlinie Hospiz finanziert werden. Es gibt Modelle aus anderen Bereichen, die gut funktionieren. Denken wir zum Beispiel an die psychosozialen Arbeitsgemeinschaften, die die Akteure auf Landesebene koordinieren.

Es kann sein, dass wir im Bereich von Hospiz- und Palliativmedizin größere Einheiten brauchen, als die Landkreise es sind. Darüber muss man nachdenken.

Jetzt hat der Bund neue Rahmenbedingungen gesetzt, in denen wir uns auch in Sachsen bewegen können. Wir sind gefordert, diese Rahmenbedingungen auszufüllen und die Förderrichtlinien in Sachen so zu gestalten, dass die fehlenden Seile im Netz ergänzt werden. Das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung stellt mit dem neuen § 37b im SGB V allein für dieses Jahr 80 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Summe wird in den nächsten Jahren steigen.

Jetzt haben schwerkranke Sterbende einen Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Dies gilt auch für Bewohnerinnen und Bewohner von Altenpflegeheimen, denn dort gab es in den letzten Jahren Schwierigkeiten. Sie können sich vorstellen, dass es für einen Menschen im Pflegeheim, bei dem eine schwierige gesundheitliche Situation eintritt, nicht angemessen ist, wenn er ins Krankenhaus gebracht und so lange dort behalten wird, bis sich die Situation verbessert hat, obwohl es vielleicht eine Episode im Sterbeprozess ist. Auch die Alten- und Pflegeheime müssen mit den Veränderungen, die sich im Laufe des Sterbeprozesses ergeben,

so umgehen können, dass die Menschen an ihrem Wohnort, und das sind die Pflegeheime, bleiben können.

Die vom Bund gesetzten Rahmenbedingungen führen leider dazu, dass die ambulante Palliativleistung auf ärztlich-pflegerische Maßnahmen begrenzt bleibt. Die von den Fachverbänden geforderte Kostenübernahme für psychosoziale und andere therapeutische Leistungen erfolgt nicht. Das sollten wir im Hinterkopf haben, wenn wir über diesen Bereich sprechen. Der Zugang ist auf Patienten begrenzt, die eine besonders aufwendige Pflege benötigen, und steht unter Genehmigungsvorbehalt der Kassen.

Es gibt noch ein paar weitere Hürden, die durch die Rahmenbedingungen des Bundes gesetzt werden, die ich nicht alle nennen will, aber eine vielleicht schon. Die finanzielle Absicherung der Arbeit der Palliativstationen in den Krankenhäusern ist nicht gewährleistet, denn die DRG bilden diese nicht ausreichend ab. Wir müssen überlegen, wie vor diesem Hintergrund die konsiliarische palliativmedizinische und pflegerische Arbeit in den Krankenhäusern gestärkt werden kann.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir müssen ein solches Netz knüpfen, das Sterbende und ihre Angehörigen hält, damit Sterbende zu Hause bleiben können und so versorgt sind, dass sie in Würde sterben können. Darum geht es uns. Das bedeutet auch, dass Allgemeinmediziner vor Ort einbezogen werden müssen. Eine angemessene palliativmedizinische Versorgung ist nur mit entsprechender Fachkenntnis und Erfahrung möglich. Darauf zielt auch der Antrag der Koalition, dem wir zustimmen werden. Es ist schon angeklungen, dass es wichtig ist, dass die ambulanten Pflegedienste und die Mitarbeiter der Pflegeheime Weiterbildung dazu brauchen. Nur dann erreichen wir etwas in der Fläche und nicht nur an ganz bestimmten Standorten.

Ich möchte ganz konkret die Angebote für Kinder mit lebenslimitierten Erkrankungen als positiv in dem Bereich hervorheben. Das Brückenprojekt der Dresdner Uniklinik ist schon erwähnt worden. Das ist ein gutes Beispiel dafür, wie ambulante Hospiz- und Palliativarbeit ausgebaut werden müsste.

Sachsen ist das Bundesland mit der ältesten Bevölkerung. Uns steht es zu, auf diesem Gebiet neue Wege zu gehen und beispielgebend zu sein.

Wir werden den vorliegenden Anträgen zustimmen.

Danke.

(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei der Linksfraktion.PDS)

Wer wünscht noch in der Diskussion das Wort zu nehmen? – Frau Nicolaus, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe in meinem ersten Redebeitrag bereits angekündigt, dass ich auch zu unse

rem zweiten Antrag noch sprechen möchte. Er betrifft die Studienausrichtung.

Zuvörderst möchte ich mir gestatten, auf die zukünftige Weiterentwicklung der Hospizlandschaft zu reflektieren, was auch die Palliativmedizin als Pflicht- und Prüfungsfach im Medizinstudium betrifft. Ich habe eingangs schon erwähnt, dass seit der Wende eine vielfältige Hospizlandschaft in Sachsen entstanden ist. Hier gilt es anzusetzen und das bisher Erreichte auszubauen. So müssen wir es schaffen, das Netz ambulanter Hospizdienste noch dichter zu knüpfen, sei es durch die Schaffung neuer Hospizdienste oder die Errichtung von jeweiligen Zweigstellen. Ziel muss es sein, dass in naher Zukunft auch unter regionalen Gesichtspunkten ein ambulanter Hospizdienst in erreichbarer Entfernung zur Verfügung steht.

Ähnliches gilt natürlich für den Bereich der stationären Hospizdienste. So wird derzeit in Herrnhut ein fünftes stationäres Hospiz errichtet. In der Zukunft sollten wir jedoch auch Krankenhäuser und Altenpflegeheime verstärkt in die Erfüllung dieser Aufgaben mit aufnehmen, sodass diese nach entsprechender Qualifizierung ihrer Mitarbeiter die Hospizarbeit sowie palliativmedizinische Aufgaben wahrnehmen und übernehmen können. Das wird sicherlich eine Herausforderung für die Zukunft. Aber das wird auch unser aller Anliegen hier sein.

Ein dritter wichtiger Gesichtspunkt ist natürlich die Qualifizierung der Angehörigen, aber auch der Ärzte und des Pflegepersonals. So werden in Sachsen momentan ungefähr 70 % der pflegebedürftigen Menschen zu Hause gepflegt. Die Aufgabe ist umso schwerer, je länger die Erkrankung andauert und der zu Pflegende zu Hause immer schwächer wird und die Lebenskräfte entweichen. Hier muss verstärkt angesetzt werden. Angebote sowohl für die Pflegenden als auch für die Pflegekräfte in Pflegeheimen und zum Teil für Ärzte gibt es bereits im Freistaat Sachsen. Hier möchte ich auf die Akademie für Hospiz- und Palliativmedizin in Dresden hinweisen. Frau Dr. Grom leitet das Ganze. Das ist aus meiner Sicht eine wirklich gute Geschichte. Sie hat sich auf den Weg gemacht und hat unterschiedliche Angebote in den jeweils von mir beschriebenen Bereichen sowohl für diejenigen, die zu Hause gepflegt werden, als auch diejenigen, die auf Altenpflegepersonal reflektieren. Auch ein gewisses Potenzial an Ärzten hat sich dieser Aufgabe gegenüber offen gezeigt und nimmt die Angebote der Akademie wahr. Das ist auch nicht selbstverständlich. Ich bin aber erst einmal froh, dass wir hier einen Anfang geschaffen haben, um die jeweiligen Qualifizierungen vorhalten zu können.

Weiterhin sollten wir in dem Bereich des medizinischen und pflegerischen Personals unsere Kräfte bündeln und vielleicht verstärkt Angebote vor Ort bereitstellen. Das ist eine Aufgabe für die Zukunft.