durch Millionen zahlen können. § 153a – die Norm, nach der ich wegen Geringfügigkeit der Schuld und wenn es den Interessen der Öffentlichkeit nicht entgegensteht, einstellen kann. Ein solches Verfahren mit dieser Anklageschrift kann nach meiner Überzeugung und der Überzeugung meiner Berufskollegen – Kollege Lichdi und Kollege Martens werden es mir bestätigen –, wenn es eröffnet ist, nur mit Freispruch oder mit Verurteilung enden. Die Anwendung des § 153a ist völlig undenkbar, sonst stimmt etwas nicht im Staate Dänemark!
Wenn das in der Presse steht und erörtert wird und es treibt niemanden von den Rechtsaufsichtsbehörden, von den Gerichtsaufsichtsbehörden, die es innerhalb der Richterschaft gibt, hoch! Auch der OLG-Präsident hat es zu verantworten, auch über Richtern ist nicht nur der Himmel! Wenn das niemanden auf die Palme bringt und zum Nachschauen bewegt mit allem Drum und Dran, dann sage ich: Der Skandal ist nicht, dass das Landesamt nach unserer Auffassung als die falsche Behörde 2002, 2003 zu sammeln beginnt, sondern dass es über Jahre diejenigen, die das zu kontrollieren haben, einfach nicht wahrnehmen. Weil nicht sein kann, was nicht sein darf, vielleicht weil dieser oder jener dasselbe Parteibuch hat!
Auch darauf komme ich noch zurück, Herr Hähle, wenn Sie das wollen. Jeder Jurist, Herr Hähle, der das mitbekommt, jeder Journalist, der das verfolgt, jeder rechtstreue Bürger, dem das zur Kenntnis gelangt, pfeift einfach nur durch die Zähne!
Rechtliche, rechtsaufsichtliche oder sonstige Kontrollen, Untersuchungen, Evaluierungen seitens der politischen Verantwortungsträger des Freistaates sind eben in Gänze ausgeblieben. Stattdessen vollzogen laut Zeitungsmeldung ins Zwielicht geratene Verwaltungsspitzenleute, Staatsanwälte, Richter, Polizeibeamte unbeirrt ihren Aufstieg auf der Karriereleiter, und zwar letztendlich in einem System, in dem ganz oben einer von denen sitzt, die dann die Rechtsmittel gegen diejenigen, die unten angefangen haben, bearbeiten und entscheiden können. Auch darüber kann ich Ihnen schwarz auf weiß entsprechende Beweise bringen. Ich kenne nichts aus den 15 600 Aktenseiten; ich weiß es von Beweispersonen und Urkunden.
Herr Staatsminister, es ist oft genug passiert, dass sich couragierte Juristen gefunden haben, die diesem Kartell entgegenzutreten versuchten. Sie bekamen es dann eben mit der Ausübung funktioneller Macht zu tun, sprich: mit von keiner Legislative, keiner Exekutive und keiner Justiz kontrolliertem Missbrauch von Macht im Freistaat Sachsen.
Zu nennen wäre hier das Beispiel des Herrn Rechtsanwalt Dr. S. aus Köln, der etwa 2002, 2003 gegen einen aus seiner Sicht in den dringenden Verdacht der Rechtsbeugung stehenden leitenden Richter am Landgericht Leipzig
Strafanzeige erstattet und sich daraufhin selbst mit einem Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung überzogen sieht, in welchem er 20 000 Euro Geldstrafe berappen sollte. Die Häuser, denen die Angegriffenen maßgeblich vorsaßen, reagierten verlässlich und dienstbar. Nach dem Beispiel, wo der Rechtsanwalt, der das angreift, landet – bei Geldstrafe und allem Drum und Dran –, war natürlich für alle anderen, die in ähnliche kecke Erwägungen – Wasser nach oben zu schütten – hineinkommen, klar gezogen, wo es endet.
Vielen Dank, Herr Kollege Bartl. – Halten Sie es für möglich, dass die Zuständigkeit zur Beobachtung der Organisierten Kriminalität beim Landesamt für Verfassungsschutz eben genau zu diesem Zeitpunkt installiert wurde, um vielleicht weitere Ermittlungen seitens der Polizeibehörden etwas in den Hintergrund drängen zu können – mit dem Vorbringen, man handle ja, indem das Verfassungsschutzamt jetzt zuständig sei?
Deshalb ist es üble Demagogie und minimal naiv, Herr Buttolo, wenn Sie sich hierher stellen und sagen: Wollen wir froh sein, dass das Landesamt die Akten gesammelt hat und dass ich mich dafür eingesetzt habe, dass die PKK informiert wird, und dass der Datenschützer es benannt hat, sonst hätten wir es nie gewusst. Wir haben es gewusst. Sie hätten es alle wissen können, wenn Sie es hätten wissen wollen. Das ist das Dilemma, vor dem der Freistaat Sachsen steht. Das ist die politische Verantwortung, vor der Sie, meine Damen und Herren, stehen und zu der Sie sich vor Amt und Ebene bekennen müssen.
Ich bleibe bei meiner Auffassung, die ich in der „Freien Presse“ geäußert habe – die kam von Herzen, die war nicht bezahlt, die war nicht angefragt, die war auch nicht in den Mund gelegt –: Ich bin der Überzeugung, dass die verantwortlichen Minister, die verantwortlich Handelnden nichts von der Dimension dieser Dinge wussten, die sich jetzt erschließen. Ich will auch niemandem unterstellen, dass man tatsächlich die Taktik hatte zu überlegen, ob man mehr oder weniger die Kiste mit den nicht mehr beherrschbaren Erkenntnissen polizeilicher Ermittler dadurch in den Griff bekommt, dass man die ausgelagerten Akten oder Ähnliches einer anderen Behörde zuführt, die nach dem Opportunitätsprinzip immer entscheiden kann, was sie wo wie wann verschweigt, versenkt oder weitergibt.
Das Landesamt hat doch – ich kenne kein Blatt dieser Akten, logisch, ich bin doch nicht Roth – in Masse auf Unterlagen – ich bin schon rot, aber ohne h –
Das wissen Sie doch! Es ist doch völlig schizophren, wenn die CDU 2002 auf die Idee kommt, wir richten jetzt mal eine Abteilung OK beim Landesamt ein, zu glauben, dass dann die drei, vier Beamten, die das dort machen, auf die Straße gehen: „Kommt mal her, die ihr etwas wisst, ich hätte gern Informationen!“ So läuft es doch nicht im Leben. Was macht denn dann der verständige Ermittler beim Landesamt für Verfassungsschutz? Der sagt: Wo liegt denn Wissen – natürlich bei den polizeilichen OKErmittlern.
Der Gedanke ist so abwegig nicht, Herr Kollege; dafür fehlen mir aber momentan die Beweisanhalte. Das unter anderem muss, wenn die Regierung dazu nichts sagt und wir keinen anderen Weg finden und die Ermittlungen es so herausbekommen, zum Beispiel ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss zweifellos prüfen. Auch das ist eine nicht uninteressante Baustelle.
Drittens. Es muss weiter als gesichert erachtet werden, dass es seitens der Staatsanwaltschaft im Freistaat Sachsen, sprich: der zuständigen leitenden Verantwortungsträger – wohlgemerkt nicht der Masse der alltäglich einsatzbereiten, aufopferungsvoll ihren Dienst verrichtenden Beamten der Staatsanwaltschaften, Gerichte etc.; das ist doch überhaupt kein Problem, dass wir nicht sagen, unsere Justiz unisono ist korrupt –, aber dass es seitens der verantwortlichen leitenden Beamten in der sächsischen Staatsanwaltschaft keine Durchsetzung des Legalitätsprinzips nach § 160 StPO gab und in den letzten Monaten nach Bekanntwerden auch nicht gegeben hat. Das halte ich für eminent kritikwürdig.
Aus unserer Sicht ist es ein Skandal für sich – das sage ich, Herr Staatsminister Mackenroth –, dass die Generalstaatsanwaltschaft des Freistaates Sachsen, nachdem im Herbst 2006 von der Existenz dieser umfänglichen Aktensammlung im Landesamt für Verfassungsschutz öffentlich berichtet wurde und nach spätestens drei Wochen bekannt
Wenn man sich in der Zeitung umschaut und wenn man die Presse auswertet, was drin stand, wo OKErmittlungsdaten verschwunden sind, und wenn sich die Presse zu Beginn der Beobachtung durch den Verfassungsschutz immer darüber aufgeregt hat – ich bekomme doch die Mitteilung, wenn ich anfrage, ob ich beim Landesamt erfasst bin, und die sagen: nur in dem Umfang, wie Sie in der Presse erwähnt worden sind –, dann holt man sich einfach die Akten heran, dann erfährt man etwas und verdichtet es, und dann macht man weiter und holt sich die Vps, die Informationen und die Quellen usw.
Deshalb ist es schlicht und ergreifend nicht wahr, dass es ohne das Landesamt nicht ging und in Zukunft nicht gehen wird, Organisierte Kriminalität zu bekämpfen, zu beherrschen und auszuschalten.
wurde, um welch kapitale Kriminalität, um welche mafiosen kriminellen Netzwerke es hier geht, von sich aus nicht selbst aktiv wurde, sondern in ihrem Wolkenkuckucksheim verharrte und abwartet, ob und was der Verfassungsschutz an Unterlagen freizugeben geneigt ist bzw. was die Mitglieder der PKK – respektive der Teil, der sich hierfür einsetzte – an Freigabe erzwingen werden.
Ich sage einmal, Herr Brangs, bei allem Spaß an der Freude: Wo nehmen Sie denn die Rechtsauffassung her, dass es den fünf Mitgliedern der PKK oder dem Staatsministerium des Innern oder der zuständigen Abteilung für das Landesamt oder wem immer wann zusteht, wenn Aktenbestände da sind, zu entscheiden, ob die darin angelegten Sachverhalte den Anfangsverdacht einer Straftat rechtfertigen und ob sie gesetzlich gewonnen worden sind?
Das zu entscheiden liegt nach dem Gerichtsverfassungsgesetz und nach den §§ 158 ff. Strafprozessordnung in dieser Bundesrepublik Deutschland als Rechtsstaat nur und ausschließlich bei der Staatsanwaltschaft. Deshalb hätte die Staatsanwaltschaft – Herr Mackenroth, wenn wir tiefer hineingehen, wissen wir es doch gemeinsam –, ausgehend vom Ermittlungsgeneralgrundsatz des § 161 StPO, wonach die Staatsanwaltschaft das Recht und die Pflicht hat, von jeder Behörde – von jeder Behörde; da steht nicht: mit Ausnahme des Landesamtes für Verfassungsschutz – Auskunft zu verlangen, wenn sich Hinweise auf die Begehung von Straftaten ergeben. Deshalb hätte Schwalm nach dem Ermittlungsgeneralgrundsatz spätestens, als vor drei Wochen im „Spiegel“ oder wo auch immer die Aufdeckung begonnen hat, aktiv werden müssen, das Untersuchungsverlangen, das Herausgabeverlangen beim Landesamt stehen müssen; und wenn sie es nicht herausgeben, hätte er es mit seinen Beamten des Landesamtes umstellen und die Herausgabe fordern müssen.
Das ist doch das Problem, das ist doch die Wahrheit. Mit Mann und Maus hätte die Staatsanwaltschaft reagieren müssen – konsequent, unnachgiebig und angemessen der Schwere dieses das Ansehen des Rechtsstaates im Kern gefährdenden Skandals, und nicht warten wollen auf die ersten 20 Blatt mit noch mal 20 Anlagen und die nächsten 20 Blatt, und vielleicht machen wir hier …, und vielleicht vernichten wir den Komplex. Die Akten gehören ausnahmslos auf den Tisch der Staatsanwaltschaft, und die prüft, was rechtsstaatlich gewonnen ist und wie man darauf ein rechtsstaatliches Verfahren aufbauen kann!
Stattdessen wird – einen anderen Eindruck kann die Öffentlichkeit nicht gewinnen – bis zum heutigen Tag durch die verantwortlichen Staatsministerien weder dafür gesorgt, dass sich der aus dem Anklagemonopol der Staatsanwaltschaft als Gegenstück ergebende Verfolgungszwang durchsetzt und verfügbare Beweise unter Anwendung aller denkbaren Ermittlungswege gesichert
werden; noch wird dafür gesorgt, dass offenkundig involvierte Verantwortungsträger von jeden Möglichkeiten der Einflussnahme, der Verdunklung, der Beschwichtigung oder auch nur der psychischen Beeinflussung aussageberechtigter Wissensträger ausgeschaltet werden, indem sie beurlaubt werden. Die Beurlaubung passiert jedem Polizisten, der in irgendeiner Kaufhalle eine Rolle Drops mitnimmt. Sie erfolgt, weil er im weiteren Verfahren selbst geschützt sein soll vor dem Verdacht, dass er sich in irgendeiner Form aus seiner Stellung heraus einmischt, und sie erfolgt zur Gewährleistung der Integrität der Behörde. Es ist mitnichten so, dass selbst erst jüngst berufene Richter nicht auch beurlaubt werden können über das Richterdienstgericht.
Das hätte ich gern gewusst; ich hätte am Donnerstag schon in der Pressekonferenz erfahren wollen, Herr Mackenroth, ob Sie diesen Antrag auf entsprechende Entscheidung des Richterdienstgerichts gestellt haben. Herr Staatsminister, Sie wissen um meinen Respekt gegenüber Ihrer Person oder dem Amt, das habe ich immer betont. Was sich am vergangenen Donnerstag in der von Ihnen veranstalteten Pressekonferenz vollzogen hat, ist schlicht und ergreifend eine reine und peinliche Abwiegelungsveranstaltung gewesen.
Sie präsentieren da einem Leitenden Oberstaatsanwalt von Dresden als vermeintlichem Chefermittler eine Personalie, der offenkundig nicht nur jedes Gespür abgeht, von wann ab totales Mauern, totale Schweigepolitik gegenüber dem Volk, gegenüber dem Souverän, nicht mehr zulässig ist, die keine einzige Frage beantwortet – weder, ob es Ermittlungsverfahren gibt, wie viele Beamte eingesetzt sind, wohin ermittelt wird –; Drecoll hat nur immer gesagt: kein Kommentar. Warum ist er denn dann mitgekommen, der Arme?
(Heiterkeit und Beifall bei der Linksfraktion.PDS – Zurufe von der SPD und des Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE)
Es wird in der Pressekonferenz nicht einmal das Wort erwähnt, dass es jetzt ein Ermittlungskonzept im Maßstab der RiStBV gibt. § 3 der Richtlinien über das Strafverfahren bestimmt, dass die Staatsanwaltschaft – ich zitiere – „in bedeutsamen oder rechtlich oder tatsächlich schwierigen Fällen den Sachverhalt vom ersten Zugriff an selbst aufklären, namentlich den Tatort selbst besichtigen, die Beschuldigten und die wichtigsten Zeugen selbst vernehmen“ soll. Da hätte ich doch erwartet, dass ich in der Pressekonferenz höre, wo dieses Ermittlungskonzept ist und wer anfängt, die Zeugen oder die Täter oder die Verdächtigen zu vernehmen.
Herr Staatsminister Buttolo, dass es um bedeutende Sachen geht, ist spätestens klar, nachdem Sie heute hier hintreten und sagen: Das Land ist faktisch im Würgegriff der Mafia, und wenn wir jetzt nicht aufpassen, dann nimmt uns die Mafia als Geisel.
Da kann ich nur noch sagen, da fällt mir vor lauter Angst und vor lauter Not nichts mehr ein als Hans Leyendecker, höchst investigativer Journalist, der mehr oder weniger klar sagt, wir haben in Sachsen sizilianische Verhältnisse. Wenn Sie das so sehen – wann denn, wenn nicht an dieser Stelle, ist zu reagieren mit persönlicher Ermittlung, mit persönlicher Vernehmung von Staatsanwälten?
Ich komme zum Schluss. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach alledem gibt es eigentlich nur zwei Alternativen. Entweder Sie, meine Damen und Herren der Staatsregierung, signalisieren heute gegenüber dem Landtag und der die Sondersitzung verfolgenden Öffentlichkeit uneingeschränkte Bereitschaft zur schonungslosen Aufklärung der gesamten Vorgänge, zur Aufdeckung dieser kriminellen Netzwerke, die Teile des Landes wie ein Krebsgeschwür durchziehen und die Gefahr in sich bergen, Metastasen zu bilden, und Sie treffen die entsprechenden Leitungsentscheidungen und setzen potente Ermittler ein. Mir fällt zum Beispiel der international bekannte Korruptionsbekämpfer Staatsanwalt Wolfgang Schaupensteiner aus Frankfurt am Main ein, den sich jetzt die Bahn AG geholt hat. Das ist für mich ein Ermittler, nicht der Kollege Eißer aus dem tiefen baden-württembergischen oder Schweizer Grenzland, der nicht einmal das Recht hat, eine Akte einzusehen.
Es folgt der letzte Satz, Frau Präsidentin. – Oder Sie bevorzugen es, weiter abzuwiegeln, auf Schadensbegrenzung zu setzen und der Aufklärung der Aufdecker mehr Aufmerksamkeit zu schenken als der Dingfestmachung der Täter. Dann allerdings versprechen wir Ihnen, dass wir Sie mit allen parlamentarischen Mitteln zum Jagen tragen werden.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Es ist völlig unbestritten: Die Staatsregierung, die Koalition, der verantwortliche Staatsminister der Justiz – wir alle wollen Aufklärung, lückenlos, ohne Ansehen der Person, so schnell wie möglich.